Freitag, 25. Juli 2008

Der Exkanzler und die kriminellen Machenschaften

Schröder lässt Läden durch Anwaltskanzleien einschüchtern

Von Karl Weiss

Den damaligen Kanzler Schröder fanden einige noch ganz sympathisch, aber nun verspielt er das bisschen Ansehen, das er noch hatte. Er hat (nach einer Berichtigung) keinen Anlass gefunden, die Äußerungen über ihn in Jürgen Roths Buch "Der Deutschland-Clan - Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz" beanstanden zu können, da ließ er seine Rechtsanwälte einfach Buchhandlungen einschüchtern, um das Buch nicht zu verkaufen.

Würden Sie oder ich so etwas tun, wären wir wegen Nötigung dran, aber bei Schröder wird es natürlich bei einem weiteren Verlust seines Ansehens bleiben, denn Politiker sind für ihre Taten ja nie verantwortlich.

Schröder

Eigentlich war damals schon klar geworden, wes Geistes Kind Schröder ist, als er einen Journalisten vor Gericht zerrte, der die offensichtliche Tatsache ausgesprochen hatte, dass Schröder die Haare färbt.

So etwas nennt man auf gut Deutsch Korinthenkackerei.

Nun aber hat er die Grenze des einfach nur Unschicklichen überschritten und ist in den Bereich der kriminellen Machenschaften geraten, jedenfalls nach Ansicht des Autors.

Basis dieser ganzen Geschichte ist jene Machenschaft, die man auch schon als kriminell ansehen kann, als er kurz vor dem von ihm selbst eingeleiteten Ende seiner Kanzlerschaft einen großen Deal mit der russischen Gazprom abschloss, seine mächtige Stellung als Kanzler nutzend, die Gaslieferungen an Deutschland und eine neue Pipeline einschloss, die Polen umging, indem sie auf dem Meeresboden der Ostsee verlegt werden sollte, und so die Gebühren (und den politischen Einfluss) für die Durchleitung durch Polen einsparte.

Dies war damals als politischer Husarenstreich angesehen worden. Das deutsch-polnische Verhältnis, sowieso schon durch einige deutsche Rechtsaussen belastet, die immer noch Ergebnisse des Zweiten Weltkrieges revidieren wollen, wurde dadurch zusätzlich belastet, aber was kümmert das einen Kanzler, der bereits wusste, er würde Neuwahlen provozieren und danach nicht mehr am Ruder sein.

Nach einigen Wochen pathetischer Auftritte musste Schröder schließlich öffentlich zugestehen, er hatte die Wahlen verloren und war abgewählt. Noch während die Bildung der großen Koalition festgeklopft wurde, wurde bekannt, er wird in den Aufsichtsrat der russischen Gazprom gerufen werden, natürlich mit einer fürstlichen Bezahlung.

Nun kann ihm niemand nachweisen, dies wurde bereits vereinbart, als er den Deal als Kanzler abschloss. So bleibt ihm eine Anklage wegen Korruption erspart. Trotzdem darf man öffentlich sagen, der enge zeitliche und inhaltliche Zusammenhang ist ein eindeutiges Indiz für die Käuflichkeit von Herrn Schröder.

In diesem Sinne sagte dies denn auch der bekannte Polizei-Reporter Jürgen Roth in seinem Buch "Der Deutschland-Clan - Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz", das kürzlich erschienen ist (ein Buch, das empfehlenswert ist). Nur gefiel das Herrn Schröder nicht, dem Politiker mit den Schäfchen im Trockenen. Also ließ er seine Anwälte eine Kampagne gegen das Buch bei Buchhandlungen in Hamburg beginnen.

Die Anwälte fragten in verschiedene Buchhandlungen nach diesem Buch, liessen es bestellen und kauften es. Anschliessend schickte man an die Buchhandlungen die berühmten „Abmahnungen“, also kostenbewehrte Unterlassungserklärungen, das Buch werde in Zukunft nicht mehr verkauft.

Selbstverständlich gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage dafür, denn das Buch ist frei verkäuflich und Schröders Klage auf das Streichen einer ihn betreffenden Passage war zurückgewiesen worden.

Es handelt sich also um eine reine Einschüchterungsmassnahme. Nun gibt es aber einschlägige Paragraphen, in denen zum Beispiel steht „wer einen anderen mit einem Übel bedroht, um ...Vorteile zu erlangen“ und „wird mit Gefängnis oder Geldstrafe nicht unter...bestraft“.

Allerdings werden wir natürlich lange warten können, bis ein deutscher Staatsanwalt Schröder und seine Anwälte vor den Kadi bringt. Wahrscheinlich geht eher ein Kamel durch ein Nadelöhr, bevor dies geschähe. Interessanterweise ist dieses Geflecht von Straffreiheit für jedweden Politiker genau eines der wesentlichen Themen des Buches.

So werden die Thesen des Buches, die (laut Süddeutscher Zeitung) „nicht jedem gefallen müssen“, von Schröder und seinen Anwälten auch noch unabsichtlich bestätigt. Mit anderen Worten: Politiker gehen in Deutschland mit ihren kriminellen Machenschaften straffrei aus.

Wer weitere Beispiele ausser Schröder hierfür nachprüfen will, siehe dieser Artikel: „Politiker nach der Karriere“.


Veröffentlicht am 25. Juli 2008 in der Berliner Umschau

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