Montag, 24. Januar 2011

Opfer des neuen Sexualstrafrechts

Jetzt wird getestet

Von Karl Weiss

Wie absurd die neuen Definitionen im Sexualstrafrecht sind, zeigt sich erneut an diesem Fall aus dem Allgäu, einer ansonsten besonders konservativen Region, die eigentlich nicht dafür bekannt ist, auf die neuesten „Modererscheinungen“ zu reagieren: Eine Anzahl von Jugendlichen aus Kempten und Umgebung sollen angeblich Kinderpornographie verbreitet haben.

Was wirklich geschehen war: Eine 14-jährige hat einige Nacktbilder von sich angefertigt und an ihren Freund gesandt. Der hat diese Bilder anscheinend weitergegeben an andere Gleichaltrige. Diese Jungen sind nun Ziel der Ermittlungen wegen „Verbreitung von Kinderpornographie“.

Absurder geht es nicht mehr.

Nudist Foto 179
Hier haben wir ein völlig harmloses Beispiel-Foto aus einem FKK-Gelände, wie es tausende gibt. Jemand könnte es für "aufreizend" finden und dann wäre es nach der neuen Definition Kinderporno. Dabei spielt keine Rolle, ob die junge Dame schon 13 ist oder nicht, denn nun sind "Kinder" als alle bis 18 definiert.

Selbstverständlich haben Heranwachsende (also junge Menschen mit 14 bis 18 Jahren) sexuelle Wünsche und sexuelle Kontakte. Dazu gehören im Zeitalter der Photo-Handys auch leicht bekleidete und unbekleidete Bilder. Das hat nichts mit Pornografie und schon gar nichts mit Kindern zu tun.

Das vor kurzem beschlossene neue Sexualstrafrecht definiert aber alle unter 18 als „Kinder“ und nimmt Kontakte und Bildertausch unter Gleichaltrigen und fast Gleichaltrigen nicht aus. Damit werden junge Menschen ohne Not kriminalisiert für Dinge, die ihre Eltern in diesem Alter auch getan haben, wenn sie auch damals nicht so leicht die Möglichkeit hatten, Photos aufzunehmen und zu verschicken.

Nudist Foto 147
Hier ein anderes Foto aus einem Nudisten-Bereich. Auch wenn es in Wirklichkeit völlig unschuldig ist, blicken Sie hier in diesem Moment einer langen Zeit im Gefängnis ins Gesicht, denn beide sind anscheinend noch nicht 18 (das wirkliche Alter spielt keine Rolle, sondern nur das scheinbare) und jemand fühlt sich aufgereizt bei diesem Foto. Man kann später jederzeit auf Ihrem Computer nachweisen, dass Sie dieses Foto angeklickt hatten. Tut mir leid, aber Sie sind gefasst! Sie Kinderporno-Konsument!


War die Kinderpornographie vorher klar und richtig definiert: „Photos und Filmaufnahmen (Videos) von sexuellen Handlungen an, vor oder mit Kindern (also Personen bis 12 Jahren)“, so fallen jetzt die ‚sexuellen Handlungen‘ völlig aus dieser Definition heraus. Es wird jetzt alles als „Kinderpornographie" definiert, was „aufreizend“ sei, was auch immer man darunter verstehen mag.

Natürlich wird ‚aufreizend‘ nicht definiert und damit öffnet man die Schleusen für absurde Prozesse wegen schlichten FKK-Bildern oder einfachen Nacktbildern, die Jugendliche unter sich austauschen.

War vorher ausdrücklich sexuelle Hnadlungen zwischen Gleichaltrigen oder fast Gleichaltrigen im Jugendalter von der Strafbarkeit ausgenommen, der Täter musste volljährig sein, so sind nun alle sexuellen Handlungen unter Jugendlichen und natürlich erst recht deren Abbildungen in die Strafbarkeit einzbezogen.

Nudist foto 199
Das ist ein typisches Foto, wie es stolze Väter an Nacktbadestränden zu knipsen pflegen. Nach Ansicht des deutschen Gesetzgebers ist das aber Kinderporno, denn das kann jemand "aufreizend" finden.


Nur sind solche Handlungen schlicht und einfach natürlich. Jugendliche mit 14, 15, 16 und 17 Jahren haben bereits ein Sexualleben, sexuelle Bedürfnisse und interessieren sich natürlichh intensiv für das andere Geschlecht. Um die 80 oder 90 Prozent aller Jugendlichen haben sexuelle Kontakte , bevor sie 18 werden. Hat sich ein Pärchen gefunden, so bleibt es fast nie bei Küsschen, sondern man „geht auch ran“. Die Jungen greifen den Mädchen in den BH und auch schon mal zwischen die Beine, die Mädchen gehen den Jungen in die Hose und erleben, wie da plötzlich etwas wächst.

Wenn es um Sexualverkehr geht, so bekennen bereits fast 30% der Mädchen, mit 15 bereits einen solchen gehabt zu haben. Diese Zahlen steigen bis zur Volljährigkeit auf 60 bis 70 Prozent. Und all dies soll kriminell sein?

Besonders kritisch ist aber in diesem Zusammenhang die neue Definition von Kinderporno, denn eine Anklage oder Verurteilung wegen „Verbreitung von Kinderpornographie“ ist für jeden eine moralische Vernichtung. Kaum etwas wird (zu Recht) so verabscheut wie Leute, die Kinder missbrauchen, um Fotos zu machen und Videos zu drehen und damit Geld machen wollen.

Nur ist bei der neuen Definition weder ein Missbrauch nötig noch die Absicht, mit den Bildern oder Videos Geld zu verdienen. Ausserdem ist auch weggefallen, dass die Täter erwachsen sein müssen.

Kurz: Die alte Grundregel, dass ein Verbrechen nur vorliegen kann, wenn es (einen) Geschädigte(n) gibt, wurde aufgehoben.

Bei sexuellen Handlungen unter Jugendlichen wird niemand geschädigt – im Gegenteil, diese sind Teil des Prozesses des Erwachsen-werdens. Das gleiche gilt auch für Fotos, die Jugendliche von sich selbst machen oder die vom Partner gemacht werden, auch dann, wenn solche Photos an eine begrenzte Öffentlichkeit kommen.

Auch hat der Austausch von Bildern, auch wenn sie jemand als „aufreizend“ empfinden mag, nichts mit einem Verbrechen zu tun, so lange keine finanziellen Interessen damit verbunden sind.

Schon die vorherige Gesetzesänderung, die den simplen Konsum von Kinderpornos zu einer Straftat machte, auch wenn man dafür nichts bezahlt hat – und damit auch nicht mitschuldig an der eigentlichen Straftat, nämlich den sexuellen Handlungen an, mit oder vor Kindern sein kann – war etwas, was die Grundregeln des Strafrechts umstiess.

Kinderporno ohne kommerzielle Interessen ist nichts verwerfliches – es gibt keinen Zusammenhang mit der eigentlichen Straftat und daher müsste es dem Einzelnen überlassen bleiben, welche Bilder er konsumieren will oder nicht.
Aber selbst wenn man diese Meinung nicht teilt und auch den Konsum von Kinderporno als verwerflich ansieht, so ist die Ausweitung des „Kinder"begriffs und die Einbeziehung von Handlungen und Bildern von Jugendlichen untereinander auf jeden Fall inzakzeptabel.

Es muss befürchtet werden, dass diese Verschärfungen unter dem Deckmantel moralischer Empörung in Wirklichkeit ein allseitig anwendbares Strafkonzept schaffen wollte, das man in Zukunft auf Dissidenten anwenden kann.

Werden bei einem Dissidenten Pornobilder auf dem Computer oder im Kleiderschrank gefunden, so lassen sich einige von ihnen immer als „Kinderporno“ definieren, denn es wurde nicht nur auf alle "aufreizenden" Bilder bis 17 Jahre ausgeweitet, sondern auch auf alle solche Bilder, die jemanden abbilden, der scheinbar noch keine 18 ist - selbst Zeichnungen wurden einbezogen. Da sehr viele der Pornostars auf „jung“ gemacht werden, kann man so immer einschlägige Bilder finden.

Nun scheinen also einige harmlose Jugendliche Opfer dieser Hexenjagd zu werden, die eigentlich nichts mit ihnen zu tun hat. Aber man muss die neuen Gesetze ja testen, nicht wahr?

Dieses Blog hat bereits ausführlich über die empörende neue Sexualstrafrechts-Gesetzgebung und die damit zusammenhängenden Fragen informiert. Siehe hier:

- USA: Absurditäten des
religiösen Extremismus


- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 3

- ‚Kinderpornographie – Kaum ist das Gesetz durch,...

- Kinderporno- Mit einem Anruf zu erledigen – Einführung der Internet-Zensur

- Wichtiges Urteil gegen die neue Sexual-Strafrechtstendenz

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