Der Schoss ist fruchtbar noch, aus dem das kroch

Reste des Hitler-Konzepts

Von Karl Weiss

Weiterhin gibt es Staatsanwaltschaften, die stramm auf der extrem rechten Linie fahren: Wer Faschisten am Demonstrieren stört, gehört ins Gefängnis. Wer dies nun zu spüren bekommt, sind die Abgeordneten des Sächsischen Landtags Janine Wissler und Willi van Oyten von der „Linken“. Gegen sie wurde Aufhebung der parlamentarischen Immunuität beantragt, weil sie im Februar 2010 mit an den Massendemonstrationen von über 10 000 Menschen teilnahmen, die den Faschisten ein Auftreten zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens verwehrten.

Ja, die Bombardierung Dresdens war ein Kriegsverbrechen grossen Ausmasses der Allierten. Aber dies macht nicht ein einziges der Kriegsverbrechen der Faschisten ungeschehen.

Wenn sich heutige Faschisten an diesem Gedenktag gütlich tun wollen, um Wasser auf ihre Mühlen zu leiten, so ist das eine Verhöhnung der über 100 000 Opfer jener Bombardierung.

Die Staatsanwaltschaft in Dresden müsste sich darum kümmern , diese „Ritter von der traurigen Gestalt“ des Faschismus an ihren Vorhaben zu hindern.

In Wirklichkeit verfolgt aber die Staatsanwaltschaft Dresden statt der Faschisten die Antifaschisten! Will sagen, man steht auf der Seite der Faschisten und will unbedingt sicherstellen, dass sie ihr Anliegen in Manifestationen und Demonstrationen umsetzen können.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sagt klar aus: Nachfolgeorganisationen der Hitler-NSDAP sind verboten, sprich die NPD braucht überhaupt nicht mehr veboten werden, sie ist bereits verboten, aber Staatsanwaltschaften sehen eben nicht so genau ins Grundgesetz.

Diese gleiche Staatsanwaltschaft ist vollständig taub, wenn es darum geht die Parolen der Faschisten zu hören und sie dementsprechend zu verfolgen: „Gegen Demokraten helfen nur Granaten!“ Die Staatsanwaltschaft hat das nicht gehört! Leichte Hörfehler nur auf einer Seite.

Auf der anderen Seite wurde gerufen: „Keinen Fussbreit den Faschisten!“. Das hat man sehr wohl gehört und nun verfolgt man, nein, nicht die über 10 000 Demonstranten, sondern nur Mitglieder der Linkspartei in den Landtagen von Sachsen und von Thüringen. Zusätzlich zu den beiden Linken-Abgeordneten in Sachsen sollen Bodo Ramelow, der Fraktionsvorsitzende der Linken in Thüringen und André Hahn angeklagt werden, der Fraktionsvorsitzender der Linken in Sachsen ist.

Von den anderen 10 000 Demonstrnaten will man niemand anklagen, auch nicht zum Beispiel die vier Abgeordneten der Linken aus Hessen, die an den Blockaden teilnahmen und ebensowenig die Bundespolitiker Wolfgang Thierse (SPD) und Claudia Roth von den Grünen.

Wer so gezielt aussucht, hat eine Agenda. In diesem Fall die Agenda, die Linke aus dem sächsischen Landtag zu eliminieren, wenn nicht über Wählerstimmen, dann eben über Gefängnisstrafen.

So ist das mit stramm rechten Staatsanwaltschaften. Sie tun so, als seien sie Teil der Justiz, sind aber in Wirklichkeit Reste des Hitler-Konzepts.

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