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Immer neue absurde Polizeiübergriffe

Ein Fall von vielen

Von Karl Weiss

Bereits dreimal haben wir über völlig ungerechtfertigte gewaltsame Übergriffe der Polizei berichtet, hier, hier und hier. Nun wurde ein weiterer Fall bekannt. In Siegburg in Nordrhein-Westfalen hat ein absolut absurder Überfall eines Sonder-Einsatz-Kommandos (SEK) der Polizei das Leben einer Famile zunichte gemacht.

Polizeieinsatz

Der heute 56-Jährige Josef Hoss war vor acht Jahren, als er Opfer einer anonymen Anzeige wurde, ein wohlbetuchter Fliesenlegermeister mit eigenem Betrieb, einer Anzahl von Angestellten, mit einer Villa mit Schwimmbad und drei Luxusautos. Er wurde vom SEK Köln überfallen, als er am Steuer seines Firmen-Lieferwagens anhalten musste. Die Beamten schlugen die Fensterscheiben ein, zerrten ihn aus dem Fahrzeug, schlugen ihn mit den Gummiknüppeln windelweich und traten ihn wieder und wieder, auch noch, als er schon hilflos am Boden lag und nach der Polizei schrie. Die war aber schon da.

Der relative Luxus, in dem er mit seiner Familie lebte, hatte Neider auf den Plan gerufen, darunter ein Polizist aus der Nachbarschaft, der sich wichtig machte und weitergab, ein Zeuge habe Handgranten bei Hoss gesehen.

Gerüchte von Hörensagen dürfen selbstverständlich nicht zum Anlass von rigiden Polizeimassnahmen genommen werden, zuerst hätte man herausfinden müssen, ob an den Gerüchten etwas dran ist. Das liess man aber einfach weg.

Nachdem man Hoss in seinem Lieferwagen überfallen hatte, fand man den Weg zu seinem Haus, durchsuchte es und fand nichts.

Hoss war so schwer verletzt worden, dass er lange im Krankenhaus lag und bleibende Schäden erlitten hat. Er ist zu 80% behindert, hat ständige Schmerzen und kann auch kurze Wege nur humpelnd an Krücken gehen. Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, seinen Betrieb nicht weiterführen und hatte daher kein Einkommen mehr. Er musste davon leben, Einrichtungsgegenstände zu verkaufen. Das Haus musste weit unter Wert notverkauft werden. Der Erlös davon ist schon für die Prozesskosten, Arztrechnungen und den Umzug in ein bescheidenes Haus draufgegangen.

"Es fehlt an allen Enden", sagt er. Seine Frau musste kellnern gehen, damit sie etwas zu Essen haben.

Ein Verfahren gegen die Verantwortlichen der Polizei und die beteiligten Polizisten wurde, wie immer im Fall von brutalen Übergriffen der Polizei, vom Staatsanwalt niedergeschlagen. Das nennt sich Rechtsstaat.

Als einziges verbliebenes Mittel blieb dem Dauer-Geschädigten nur noch das Zivilverfahren. Er hat das Land Nordrhein-Westfalen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Auch wenn dies Verfahren sich hinzog, so hat er doch Recht bekommen. Es wurde ihm 30.000 Euro Schmerzensgeld und der Ersatz des Verdienstausfalls vom Gericht zugestanden. Doch die Freude darüber währte nur kurz.

Das Land Nordrhein-Westfalen ging in die Berufung. In der Berufungsschrift machen sie sich auch noch lustig über den Geschädigten: Der Schlagstock (im Beamten-Kauderwelsch heisst der „Einsatzmehrzweckstock“) sei nur angewandt worden, um Hoss‘ Muskeln zu lockern, denn er habe „passiven Widerstand geleistet“, indem er sich nicht die Arme nach hinten drehen liess. Hoss bestätigt das: „Ich versuchte mein Gesicht vor den Schlägen zu schützen.“

Abgesehen davon, der Betrag von 30.000 Euro ist minimal im Verhältnis zu den schweren körperlichen Schäden und den sselischen Schäden, sowohl seinen als auch denen der Familie. In den USA würden hier Millionenbeträge anstehen. Man braucht sicherlich die Übertreibungen in dieser Hinsicht in den USA nicht nachmachen, müsste aber doch endlich angemessene Beträge einführen, speziell wenn es ich um bleibende Schäden handelt.

Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat sich bereits des Falls angenommen. Herr Grenz von dieser Organisation hat schon viele Opfer staatlicher Gewalt betreut, auch in Deutschland. "Fälle wie der von Herrn Hoss kommen öfter vor als man denkt", sagt er. Nur treffe es selten so etablierte Menschen, die sich wehren und denen man glaubt. "In Deutschland können sich viele nicht vorstellen, dass die Polizei so etwas tut", meint Grenz.

Seit Jahren wurde Hoss nun durch die juristischen Instanzen gejagt. Nun erst, 2008, gab es endlich einen Gerichtstermin für die Berufungsverhandlung. Das Landgericht bestätigte voll das erste Urteil und liess keine Revision zu.

Ob Hoss nun Geld sehen wird, bleibt aber offen. Es gibt für das Land Nordrhein-Westfalen immer noch die Möglichkeit, Nichtzulassungbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen und unter diesem Vorwand weiterhin nicht zu zahlen. Grenz meint dazu: „Die Verantwortlichen haben die Tragweite ihrer Tat bis heute nicht verstanden.“


Veröffentlicht am 6. November 2008 in der Berliner Umschau

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