Dienstag, 2. Januar 2007

Soll früher begangenes Unrecht entschädigt werden?

Entschuldigungen? Entschädigungen?

Von Karl Weiss

Der englische Premier Blair hat entschieden, nicht für die kolonialen Gräueltaten und die Ausbeutung der Sklavenhaltung um Entschuldigung zu bitten. Er drückte lediglich sein Bedauern aus. Die „Zeit“ springt ihm bei: Wo solle man anfangen, wo aufhören?

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in diesem Falle einmal positiv ausgezeichnet. Es wurden in beträchtlichem Umfang Wiedergutmachungsleistungen gewährt und gezahlt und es wurde eine beträchtlicher Fond geschaffen, aus dem überlebende jüdische Sklavenarbeiter und deren Angehörige und Nachkommen entschädigt werden. Nun stellt sich die Frage: Und die anderen gigantischen Völkermord- und Sklavenhalter-Verbrechen, die durch staatliche Stellen begangen bzw. gedeckt wurden? Haben die nicht auch Anspruch auf Entschädigungen? Vor allem die unsäglichen Verbrechen des Kolonialismus und der kolonialen und postkolonialen Sklavenhalter sind hierbei im Visier.

Als nach dem Zweiten Weltkrieg, langsam aber sicher, der ganze Umfang der Völkermorde der faschistischen Hitlerhorden der Weltöffentlichkeit ins Bewusstsein gelangte, wurden bald Forderungen nach Wiedergutmachungsleistungen laut. Dabei handelte es sich sowohl um solche für Überlebende der KZs und von Völkermordaktionen als auch für Angehörige von Opfern der faschistischen Mordmaschinerie.

Auf Druck der West-Alliierten musste der neu entstehende Staat der Bundesrepublik sich offiziell als Nachfolger des Hitler-Regimes etablieren, um (fast) alle staatlichen Einrichtungen auf seinem Gebiet beanspruchen zu können. Als solchem wurde dann die Forderungen an ihn herangetragen und es wurden Wiedergutmachungsgesetze beschlossen.

Allerdings war es nötig, Beweise für die entsprechenden Betroffenheiten zu erbringen, was eine hohe Hürde darstellte. Die Originaldokumente des Hitler-Regimes waren in den Händen der Alliierten, die keinen Einblick gewährten. So konnten viele Betroffene und Angehörige nie die nötigen Beweise erbringen.

Speziell für die jüdischen Betroffenen gab es aber die Hilfe des Staates Israel und von Dokumentationsstellen, die entsprechende Beweise beschafften. Jüdische Stellen konnten zum Teil auch Zugang zu Akten erhalten, die in US-Gewahrsam waren. So kam es zu der Situation, die oft als ungerecht empfunden wurde: Weit überwiegend, wenn nicht ausschließlich, waren es jüdische Betroffene und Angehörige, die Wiedergutmachungszahlungen erhielten.

Andere Gruppen von Betroffenen, wie z.B. die wenigen überlebenden Homosexuellen oder Geisteskranke, an denen barbarische Experimente durchgeführt worden waren, gingen fast durchweg leer aus.

Ein besonderes Kapitel waren die überlebenden Kommunisten aus den Konzentrationslagern, denen generell und pauschal Entschädigungen verweigert wurden. Gegen Ende des Krieges waren die überlebenden Kommunisten in großen Teilen im KZ Buchenwald konzentriert worden. Bevor auch dort die Häftlinge in Todesmärschen ausgelagert werden konnten, inszenierten die Häftlinge unter Führung der Kommunisten einen Aufstand, der angesichts der minimisierten Wächtertruppe zu einem Patt führte: Die Häftlinge konnten zwar nicht fliehen, aber die Wächter konnte sie auch nicht zu einem Todesmarsch zwingen. Dies dauerte bis zum Eintreffen alliierter Truppen und so konnte eine beträchtliche Anzahl von Kommunisten das KZ überleben. Da sie angeblich „Staatsfeinde“ gewesen wären, verweigerte man ihnen Wiedergutmachungen, damit nachträglich noch die Haft legalisierend. Aber das soll heute nicht das Thema sein.

In den 80er Jahren des 20. Jahrhundert tauchten dann erneut Forderungen auf an die Bundesrepublik: Jüdische Sklavenarbeiter aus der Zeit des Faschismus in deutschen Betrieben verlangten von den Nachfolgefirmen und dem deutschen Staat Ausgleichszahlungen für die von ihnen erzwungenermassen geleistete Arbeit. Da sie dies vor US-Gerichten gegen die US-Töchter der Nachfolgefirmen damaliger deutscher Betriebe vorbrachten, bestand die Gefahr, dass solche Firmen wirklich zu umfangreichen nachträglichen Lohnzahlungen und dazu noch zu Strafzahlungen verurteilt hätten werden können, die nach US-Praxis in viele Zig oder Hundert Millionen Dollar-Bereiche hätten kommen können.

Hier sprang der deutsche Staat mit einer beispiellosen Aktion ein: Ein schuf einen Fond, den er mit Millionen von Mark in Steuergeldern ausstattete und bot den Klägern an, daraus Ersatzleistungen zu zahlen, wenn sie dafür die Klagen gegen deutsche Firmen zurückzögen. Die Firmen wurden aufgefordert, freiwillig ebenfalls Leistungen in den Fond zu zahlen. Der verurteilte Kriminelle Graf Lambsdorf wurde als Treuhänder für den Fond eingesetzt. Zwar zog sich das Ganze dann über mehr als ein Jahrzehnt hin, bis längst nach der Wiedervereinigung, aber am Ende konnten sich die deutschen Firmen, die unter Hitler von jüdischer Zwangsarbeit profitiert hatten, wirklich von Hunderten von Millionen Mark an Ausgleichszahlungen und Strafen freikaufen, indem sie ein paar „peanuts“ in den Fond einzahlten (und nicht einmal das taten alle).

Damit war weltweit ein Präzedenzfall geschaffen worden: Früher begangenes Unrecht kann noch viele, viele Jahrzehnte später mit Geldleistungen „wiedergutgemacht“ werden, nicht nur für die Betroffenen (von denen die meisten schon nicht mehr lebten), sondern auch für Angehörige und Nachkommen.

Die Logik, die hinter sxolchen „Wiedergutmachungsleistungen“, „Ausgleichszahlungen“ oder wie man sie auch immer nennen mag, steckt, ist in etwa folgende:

Es gibt keine Wiedergutmachung für den Tod einer Person. Abgesehen von der strafrechtlichen Verfolgung der Täter ist ein Mord nicht wiedergutzumachen. Aber es gibt die Möglichkeit, erlittenes Leid zu mildern durch Zahlungen. Ebenso gibt es die Möglichkeit, Angehörigen bzw. Nachkommen mit Zahlungen in einen ähnlichen Zustand zu versetzen, wie er gewesen wäre, wenn der Ermordete weitergelebt hätte, also z.B. weiter für den Unterhalt der Familie hätte aufkommen können, oder weiter in der Lage gewesen wäre, eine Firma zu führen und damit die Nachkommen in eine günstige finanzielle
Lage zu bringen.

Ausgehend von dieser Logik, haben verschiedene Nachkommen von Opfern von Völkermordsverbrechen oder vergleichbar riesigen Unrechtstaten (Kolonialismus, Sklaverei) eine Logik für die Rechtfertigung von Ausgleichszahlungen für sie entwickelt:

Die vom Kolonialismus ausgebeuteten Staaten haben bis heute Schwierigkeiten, auf einen grünen Zweig zu kommen. Ausgleichszahlungen für die Vorteile, die jene Kolonialmächte aus den Länder herauszogen, könnten viele von ihnen schuldenfrei machen und sie aus der aussichtslosen Zinsfalle befreien, in der sie oft seit Urzeiten stecken – meistens seit dem Ende der Kolonialherrschaft.

Seien es Vorteile in Form von Bodenschätzen, die ohne jede Gegenleistung aus diesen Ländern geholt wurden, sei es die Form der Sklavenarbeit oder nur minimal bezahlte Arbeit, mit denen Vorteile aus diesen Länder gezogen wurden, ihnen steht ein Ausgleich zu.

Die Nachfahren von Sklaven, die praktisch ausschließlich aus Afrika entführt wurden, beanspruchen Wiedergutmachungen für die geleistete Sklavenarbeit in Anlehnung an die deutsche Regelung mit den Juden. Fast alle von ihnen wurden nach dem Ende der Sklaverei in den verschiedenen Ländern einfach ihrem Schicksal überlassen. Der Großteil der Nachfahren dieser Sklaven leben noch heute unter prekären Bedingungen, Bedingungen, die eindeutig von der ursprünglichen Sklaverei verursacht wurden. Ihnen stehen Hilfen für ein lebenswürdiges Leben zu.

Schwerwiegende Argumente. Wenn die Juden Anrecht auf Entschädigungen hatten – was nicht zu bezweifeln ist – dann haben es diese Menschen auch, oder?

Auf einer UN-Konferenz in Südafrika waren vor einiger Zeit schon einmal solche Forderungen vorgebracht worden. Im Auftrag der EU antwortete ein spanischer Beauftragter (Spanien fühlt sich offenbar besonders angesprochen), es sei gar nicht daran zu denken, für diese Untaten Wiedergutmachungszahlungen anzuerkennen. Das seinen andere Zeiten gewesen, es hätten andere Maßstäbe gegolten.

Zu Zeiten der Präsidentschaft von Clinton war eine entsprechende Frage schon einmal in den USA aufgetaucht. Der Präsident hatte damals, ebenso wie Blair jetzt, erwogen, für die Sklaverei um Entschuldigung zu bitten. Schließlich war aber auch er auf den Nebenausgang gekommen, sein Bedauern auszudrücken.

Auch der Papst hatte schon zu diesem Trick gegriffen. Der Vorgänger des jetzigen, unter Druck, sich zumindest zu entschuldigen für die unsäglichen Massenverbrechen der katholischen Kirche oder solchen, die unter ihrer ausdrücklichen Billigung stattfanden, wählte den gleichen Weg, sich nicht zu entschuldigen, sondern sein Bedauern auszudrücken.

Nun, Bedauern drückt man den Angehörigen aus, wenn jemand gestorben ist, man aber nichts mit dessen Tod zu tun hatte. Das Ausdrücken von Bedauern schließt ausdrücklich die Anerkennung einer Schuld, speziell eigener Schuld, aus. Das ist natürlich auch der Grund, warum die Rechtsberater den Repräsentanten der Nachfolgeregierungen von Massenmordverantwortlichen immer abraten, um Entschuldigung zu bitten. Es könnte jemand irgendwelche Reparationsleistungen damit zu begründen versuchen.

Die „Zeit“ hat sich nun die Mühe gemacht, die Argumente zusammenzutragen, warum zurückliegende Schuld heute nicht mehr zu Entschuldigungen und Ausgleichsleistungen führen könne. Nicht ohne die unglaublichen Barbareien, jedenfalls was den Sklavenhandel betrifft, auch beim Namen zu nennen: Von etwa 9 Millionen Sklaven, die in der modernen Sklaverei aus Afrika entführt und im wesentlichen in die „neue Welt“verfrachtet wurden, überlebten allein 3 Millionen nicht einmal den Transport!

Schon in der Überschrift wird gesagt: „Wo anfangen, Wo aufhören?“ und damit ausgedrückt, man könne eben keine Grenzen finden, was denn nun zu entschuldigen sei und was nicht. Tatsächlich sollte man, wenn viele Jahrzehnte oder sogar ein, zwei oder drei Jahrhunderte vergangen sind, wirklich nur über die ganz großen, massenhaften, barbarischen und völlig außerhalb jeder Menschlichkeit stehenden Verbrechen reden. Darunter fallen praktisch alle Kolonialherrschaften und die damit verbundenen, aber später auch ohne Kolonialismus fortgeführten Versklavungen und Sklavenhalter-Gesellschaften.

Bei diesen, klar umrissenen und in ihrer Abscheulichkeit überwältigenden Verbrechen davon zu reden, man wisse nicht, wo anfangen und wo aufhören, ist lächerlich. Sie sind klar definiert, gut untersucht und bis ins Detail bekannt.

Das zweite wesentliche Argument stellt sich bei der „Zeit“ wie folgt dar: „Geschichte schreitet voran, Haltungen ändern sich, neue moralische Maßstäbe bilden sich heraus.“„Das [Versklavungen und Sklavenhaltung im Sudan] sind die Wirklichkeiten, auf sie sollte sich die Aufmerksamkeit aller derjenigen konzentrieren, die sich über Rechtlosigkeit empören. Und nicht einer Vergangenheit, die längst überwunden ist.“

Das ist interessant. Man wusste also im 17. und 18. sowie in wesentlichen Teilen des 19. und auch noch teilweise 20. Jahrhundert nicht, dass das Erobern von Ländern, das Ausbeuten der dortigen Schätze und Arbeitskraft und das anschließende „Sich-Selbst-überlassen“ sowie Versklavung und Sklavenhaltung Unrecht sind? Es gab andere moralische Maßstäbe?

Es gab kein Christentum, das Nächstenliebe lehrt und „Was du dem geringsten meiner Brüder getan hast, hast du mir getan“? Reden wir hier von primitiven, vorgeschichtlichen Zeiten? Von mittelalterlichen Zeiten? Nein wir reden von der Neuzeit, als alle Verantwortlichen Zugang zu den Werten der Renaissance hatten. Speziell reden wir auch von Zeiten nach der Mitte des 18.Jahrhunderts, als die Aufklärung und die mit ihr vorangehenden Verständnisse der unveräußerlichen Rechte eines jeden menschlichen Wesens entwickelt waren und ebenfalls allen Verantwortlichen zugänglich.

Es handelt sich offensichtlich um eine lahme Ausrede.

Speziell aber muss man sich mit dem Argument auseinandersetzen, dass diese Vergangenheit längs überwunden sei. Sind doch die Länder, die Kolonialreiche errichteten,„rein zufällig“ heute alle auf der Sonnenseite der reichen entwickelten Länder, ebenso wie fast alle, die Sklaverei zur Bereicherung nutzten. Dagegen sind „rein zufällig“ alle vom Kolonialismus unterdrückten Länder heute Teil des armen Gürtels der Menschheit, der Entwicklungsländer. Wollen die ehemaligen Kolonialländer wirklich behaupten, das massive Ausbeuten von Schätzen und Arbeitskraft zu jener Zeit und das anschliessende "Sich-selbst-Überlassen" habe nichts mit diesem heutigen Status zu tun?'

Um nur einen Eindruck zu gewinnen, von welchen Größenordnungen der Ausplünderung die Rede ist, hier ein kurzer Ausschnitt aus dem Artikel von Elmar Getto über „Brasilien und Gold“ aus der Reihe "Brasilien jenseits von Fussball und Samba".

„Würde Brasilien sich vergleichsweise ebenfalls mit 10% [des Wertes des geraubten Goldes] zufriedengeben, würde zusätzlich auf die Aktualisierung des damaligen Goldwertes verzichten und würde auf Schadenersatz für alle anderen Werte verzichten außer dem Gold aus der Region ‚Zentrales Minas Gerais’, so hätte die Europäische Union immer noch 2,8 Billionen Dollar (oder entsprechend weniger in Euro) zu entrichten. Nehmen wir nun an, Brasilien würde in unendlicher Güte eine Rückzahlungsdauer von 500 Jahren akzeptieren, so wären Jahresraten von etwa 50 Milliarden Euro fällig. Da die Gesamtschulden Brasiliens etwa 600 Milliarden Euro betragen, wären die Schulden in zwölf Jahren bezahlt und es ständen immer noch 482 Jahre von jährlichen Zahlungen aus.“

Quelle hier


Und das sind nur 10% und nur von einem Teil des aus Brasilien geraubten Goldes, ohne andere Bodenschätze zu zählen!

Nun kommen wir langsam etwas mehr dahinter, warum die ehemaligen Kolonialländer und Sklavenhalterstaaten die Frage von Entschädigen meiden wie der Teufel das Weihwasser. Was da auf sie zukommen könnte, wäre gigantisch.

Da ist es sicher besser, von „längst überwundener Vergangenheit“ zu schwafeln, nicht wahr?

Ist ist also zu erwarten, dass die deutschen Ausgleichszahlungen die Einzigen in der Geschichte bleiben werden.


Veröffentlicht in der "Berliner Umschau" am 30. Dezember 2006, hier geringfügig redigiert.

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