Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

Verschärfung des Sexualstrafrechts - Sex unter 18 strafbar?

Von Karl Weiss

Um von ihren Untaten abzulenken, schaffen Politiker in diesem Moment in der Bundesrepublik immer neue Strafbestände im Sexualstrafrecht. Man macht verschärfte Gesetze scheinbar gegen „Kinderschänder“ – in Wirklichkeit gegen solche, die absolut nichts mit sexuellen Übergriffen auf Kinder zu tun haben.

Zusatz zum Artikel (Nov 2008)

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 ( hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf ) sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden. Wie jeder weiss, hat keine Zeitung, kein Fernsehen, über die Verabschiedung berichtet. Man kann ohne Übertreibung sagen, es wurde heimlich durchgezogen. Dies vor allem, weil den einschlägigen Politikern natürlich klar war, was sie da beschlossen.

Das entscheidende ist, man hat nun Instrumente in der Hand, fast jeden beliebigen Menschen in Deutschland unter schwerste Anklagen zu stellen, die ihn der abscheulichsten Verbrechen anklagen, die man sich vorstellen kann („Kinderporno-verbreitung“). Da die Regelung der „wirklichkeitsnahen Beschreibungen“, des neuen Kinderporno-Alters bis achtzehn und der Einbeziehung von Personen, die aussehen, als ob sie jünger wären, beschlossen wurden, ist nun fast jeder Porno auch gleich Kinderporno.

Man kann erwarten, dies wird keineswegs breit angewandt werden. Dazu haben die Staatsanwaltschaften auch keine Zeit noch Personal. Es geht darum, Material gegen Dissidenten zu haben. Kann man einen politischen Dissidenten mit einer Anklage wegen Kinderporno überziehen, ist er völlig unglaubwürdig geworden.



Nach dem Vorbild der extremistischen Fundamental-Christen in den USA, die bereits eine Reihe neuer Strafgesetzgebungen für Sexualdelikte in den Staats-Parlamenten durchgesetzt haben, machen sich die bürgerliche Politiker nun auch bei uns daran. Da sie mehr und mehr die Zustimmung der Menschen verlieren, versuchen sie sich (zumindest kurzzeitige) Zustimmung zu verschaffen, indem sie lautstark gegen „Kinderschänder“ dröhnen und Gesetze fordern und verabschieden.

In den USA sind in verschiedenen Staaten bereits der Ehebruch strafbar (mit bis zu lebenslänglich), der normale homosexuelle Geschlechtsverkehr und der einverständliche Sex unter Jugendlichen mit weniger als 18 Jahren. Die 18-Jahre–Grenze wird auch von der Bundesregierung angepeilt. Angesichts der Tatsache, bereits über 70% der männlichen 16-Jährigen und über 40% der weiblichen haben sexuelle Erfahrungen (mit "richtigem" Sex, fast immer mit etwa Gleichaltrigen), würde das zur Kriminalisierung von mehr als der Hälfte aller Jugendlichen führen.

Bei genauerem Hinsehen waren die Gesetze für Täter, die tatsächlich Sex mit Kindern erzwingen, sei es mit Gewalt oder aufgrund der Abhängigkeit der Kinder, auch vorher schon ausreichend, aber die Politiker setzen Verschärfungen an, wenn wieder einmal ein spektakulärer Fall aufgetaucht ist. Alle solchen Täter konnten auch bisher schon angemessen bestraft, im Extremfall auch Sicherheitsverwahrung angeordnet werden.

Dabei ist es unwichtig, ob die Verschärfung irgend einen Sinn ergibt, Hauptsache, die Politiker haben sich profiliert und für eine kurze Weile ihre sonstigen gesetzlichen Untaten vergessen lassen.

So wurde z.B. in den USA ein 17-jähriger, der einverständlichen Oral-Sex mit seiner 15-jährigen Freundin hatte, zu einer 10-jährigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt und ist nun für den Rest seines Lebens als „Sexualtäter“ gebrandmarkt, als „Kinderschänder“. Wo auch immer er sich niederlässt, seine Nachbarn werden vor ihm gewarnt.

Was in den USA mehr und mehr zur Regel wird, soll nun auch hier Einzug halten. Die Politik, geführt von einer „christlichen“ Partei, hat bereits die generelle Linie verlassen, die sich seit der Aufklärung in den modernen bürgerlichen Demokratien gegen alle religiösen Dickköpfe durchgesetzt hatte: Alle einverständlichen sexuellen Tätigkeiten, soweit sie nicht Gewalt oder Abhängigkeit einschliessen, sind Privatsache der Bürger und gehen den Staat nichts an.

So soll der pure Besitz von Fotos oder Videos, auf denen nackte Kinder zu sehen sind, bereits unter Strafe gestellt werden. Was daran strafbar sein soll, blieb der (offenbar blühenden) Phantasie der Politiker überlassen.

Zwar ist im Moment noch Bedingung, dass die Kinder „in eindeutigen Positionen“, „aufreizend“ oder „unter besonderer Betonung ihrer Geschlechtsorgane“ gezeigt werden, aber das sind dehnbare Begriffe. Ein von christlichen Gefühlen überwältigter Richter mag dies bereits in ganz normalen Abbildungen, z.B. von FKK-Stränden, erkennen.

Nudist foto 199

Auf diesem Bild z.B., einem ganz normalen Familienfoto von einem FKK-Strand, kann man die Schamregionen von drei Kindern bzw. Jugendlichen sehen. Es mag Leute geben, die sich hiervon aufgereizt fühlen. Damit ist bereits die Voraussetzung gegeben, unter Umständen einen Besitzer dieses Fotos als "Kinderschänder" zu verurteilen. Überlegen Sie es sich also lieber dreimal, ob Sie dieses Foto auf ihren Computer herunterladen. In Kürze wird die neue Regelung durch den Bundestag angenommen sein und dann sind sie, ohne etwas davon zu wissen, unter Umständen Teil eines Internet-"Kinderpornorings". Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".

Aber nicht nur die ganze FKK-Bewegung wird kriminalisiert, jeder normale Bürger kann leicht ins Visier der Fahnder geraten. Ist es doch an den Stränden Europas (im Gegensatz zur USA) meist üblich, Kinder vor der sexuellen Reifung ohne Badekleidung spielen zu lassen. Da wird jedes Strandphoto zu einem Risiko. Ständig mit einem Fuss im Gefängnis.

Ebenso ist es auch an vielen normalen Stränden in Europa üblich, die Oberteile der Bikinis abzulegen und das betrifft auch Mädchen unter 18. Auch hier kann jedes Foto zu einem Risiko werden, das ganze Leben zerstört zu bekommen.

Nun mag jemand antworten, es werde doch wohl kaum aufgrund solcher Fotos zu Verurteilungen kommen. Tatsächlich wird ein verständiger Richter solche Verfahren vielmehr einstellen. Es gibt aber auch Richter und Staatsanwälte, die in heiligem Eifer agieren (erinnern Sie sich nur an den Fall des Richters Schill, der glaubte, Kleinkriminelle zu langen Haftstrafen verurteilen zu müssen). Sie müssen also Glück haben. So ist das mit Gesetzen, die vage formulieren.

Das ist dann ja eben die Willkür, die sich ergibt, wenn man nicht objektive Fakten, sondern mögliche Reaktionen von Beobachtern als Kriterien für Strafbarkeit anführt ("aufreizend"). Auch wenn dies vielleicht so nicht beabsichtigt war, wird von dem von Frau Merkel bereits in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf in der Praxis die Kinder-Foto-Regelung generell auf alle Abbildungen von nackten oder halbnackten Kindern und Jugendlichen ausgeweitet.

nudist foto 831

Nehmen Sie z.B. dieses Foto, eigentlich ein normales Familienfoto von einem FKK-Gelände. Nehmen wir an, Sie sind Liebhaber ausnehmend schöner menschlicher Körper und haben Fotos davon auf ihrem Computer, so wie auch von prächtigen Landschaften und von exzellenten Kunstwerken. Sie haben dieses Foto im Internet gefunden und es Ihrer Sammlung einverleibt. Nun durchsucht eine Behörde mit dem Bundestrojaner Ihren Computer, findet dieses Foto, gleich es ab und (angenommen, sie) findet, die Dame auf dem Foto war zu jenem Zeitpunkt erst 17. Posiert sie nicht für das Foto, streckt sie nicht die Schamgegend nach vorne, sich speziell zeigend? Schon fallen Sie (in Zukunft) unter den Kinderschänderparagraphen (der heisst natürlich nicht so, aber die Massenmedien verwenden mit Vorliebe diesen Ausdruck), sie sind Teil eines "Internet-Kinderpornorings". Selbst wenn Sie beim ersten Mal mit einer Bewährungsstrafe davonkämen, ist Ihr Leben zerstört, denn Sie stehen auf allen Listen von Sexualstraftätern. Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".


Ebenso ist das Anheben der Altersgrenzen für Sex und für erlaubte Fotos von 14 auf 18 Jahre enthalten. Damit werden diese strafrechtlich relevanten Regelungen nun von Kindern auch auf Jugendliche ausgeweitet, was nicht nur auf Deutschland zutrifft, denn es handelt sich um die Umsetzung einer europäischen Regelung. So kommt man in den Bereich, wo Strafen des Staates für völlig gewalt- und abhängigkeitsfreie einverständliche sexuelle Betätigung unter sexuell reifen Personen eingeführt werden.

Jugendliche, also junge Menschen, die bereits geschlechtsreif sind, haben ein Sexualleben und sexuelle Bedürfnisse. So masturbieren sich z.B. über 90% der Jungen ab etwa 12 Jahren regelmässig.

Diese sexuellen Bedürfnisse können durch gewissenlose Täter ausgenutzt werden, also z.B. durch Familienmitglieder, wie Vater, Mutter, Geschwister, Onkel, Tanten und andere Personen, die im Familienverbund stehen (auch wenn sie nicht verwandt ein müssen), weil sie durch die familiäre Situation (völlige Abhängigkeit des Jugendlichen von der Familie) Macht über die jungen Menschen ausüben können. Ähnliches gilt für Erzieher, Lehrer, Sporttrainer usw. Auch können aussenstehende Personen mit Gewalt oder Gewaltandrohung Jugendliche zu sexuellen Handlungen zwingen. Das alles ist längst strafbar.

Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 7

Wenn man nun aber anfängt, generelle Altersgrenzen aufzustellen, ohne Sex unter (fast) Gleichaltrigen auszunehmen, so bezieht man einverständlichen, gewaltfreien Sex unter Personen, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis stehen, in die Strafbestände ein, z.B. einer von Jugendlichen untereinander.

Das alles ist für die Kaste von entmenschten Politikern natürlich der schönste Ausweg. Reden wir nicht mehr über deren Politik, nicht über die von ihnen und ihren Konzernen verursachte Klimakatastrophe, nicht über den Sozialabbau, nicht über den Abbau von Bürgerrechten und nicht über imperialistische Überfälle auf andere Länder, reden wir von den „Kinderschändern“, von den Kinderporno-Ringen im Internet usw.

Dabei bleibt völlig aussen vor: Weit über 90% der sexuellen Übergriffe auf Kinder finden in den eigenen vier Wänden statt, fast immer durch Familienangehörige.

So hat denn auch Deutschland in dieser Sache in der vergangenen Woche einen neuen, traurigen Weltrekord aufgestellt. In einer Fahnung angeblich nach Kinderschändern, in Wirklichkeit nur nach Konsumenten von Kinderpornobildern hat die deutsche Polizei es fertiggebracht, die in Deutschland ansässigen Kreditkartenfirmen VISA und Mastercard zum Bruch ihrer Verträge mit den Kunden zu bringen. 22 Millionen Kreditkartenbesitzer wurden in der Aktion "Mikado" überprüft.

Es ging darum, herauszufinden, wer sich über seine Kreditkarte Zugang zu einer Internet-Site erkauft hatte, auf der Kinderporno-Darstellungen zu sehen gewesen sein sollen. Die Täter, also jene, die Kinderpornos erstellt und ins Internet gestellt hatten, waren nicht zu finden (warum eigentlich nicht?), da musste man seine Wut an simplen Konsumenten auslassen. Tatsächlich wurden eine Reihe solcher Konsumenten gefunden, gleichzeitig aber auch Unschuldige ins Visier gebracht (siehe den Fall jenes Unternehmers, der um ein Haar sein Unternehmen verloren hätte).

Die Boulevardpresse, aber auch scheinbar seriöse Zeitungen und Fernsehstationen klatschten begeistert Beifall. Es wurde fälschlich von einem „Schlag gegen Kinderpornoringe“ gesprochen, in Wirklichkeit hatte man lediglich Konsumenten im Visier. Für sie ist die Höchststrafe in „schweren Fällen“ (noch) zwei Jahre Gefängnis, das ist äquivalent zu Sachbeschädigung.

Als ein Rechtsanwalt gegen die rechtswidrige Aktion Klage erhob, kam der Chef des Bundes der Kriminalbeamten mit der absurden These an die Öffentlichkeit, ein Erfolg dieser Klage würde die „Kinderschänder“ siegen lassen. In Wirklichkeit hatte man es einfach aufgegeben, nach den Urhebern der Website zu fahnden, weil sie im Ausland sitzen und stattdessen nur Konsumenten ins Visier genommen.

Das Recht, nur mit richterlicher Einzel-Genehmigung in seinen persönlichsten Dingen herumstöbern zu lassen, wurde leichtfertig und vollständig abgeschaftt. Erschwerend kommt hinzu: In diesem Fall wurde die Auswahl der Personen, die gemeldet wurden, den Kreditkartenfirmen, also privaten Institutionen mit Profitinteresse, überlassen. Zu Recht fragte der Anwalt, der Klage erhob, wie man denn sichergestellt habe, dass diese Firmen nicht einen Teil der einschlägigen Personen, z.B. gute Kunden, von der Meldung ausgenommen haben.

Auch eröffnet man so die Möglichkeiten, Personen mit Meldung oder Nichtmeldung zu erpressen. Das ist generell das Problem, wenn man polizeiliche Fahndungsmassnahmen auf Privatfirmen überträgt.

Das war die Einstiegsdroge. Demnächst wird man über weitere Aktionen hören, bei denen ein Teil der Privatsphäre von Millionen von Bundesbürgern offengelegt wird. Natürlich alles nur, um böse, böse Kriminelle zu fangen. Mit der Zeit wird dies dann zur Routine werden und niemand wird sich mehr aufregen.

Wozu auch, nicht wahr? Es wird ja nur die grundlegende Regel abgeschafft, nur bei konkretem Verdacht darf gegen eine Person ermittelt werden, die in einem Staat gilt, der sich Rechtsstaat nennen will. Tatsache ist: Diese Regelungen wurden schon vorher durchlöchert. Deutschland hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun – falls es denn je hatte.


Veröffentlicht in "Journalismus-Nachrichten von heute" am 21.2.2007, hier in einer erweiterten Version.

Zusatz vom 10. April 2007:
Der Artikel wurde heute ergänzt, um die Problematik deutlicher zu machen. Ebenso wurden auf Anregungen von Lesern (siehe die Kommentare unten) einige Passagen berichtigt (... Frau Merkel hat angekündigt ...), die nicht völlig korrekt formuliert waren.


Zusatz vom 24.August 2007:

Scheinbar sind hier doch noch einige Worte nötig zu den Bildern, die ich hier im Blog in den Artikel gestellt habe. Man kann diese wohl missverstehen.

So schreibt z.B. "Adrima", die sich mit "Zynismus pur" vorstellt, im 'Zelda-Forum' zu einem Artikel mit solchen Bildern im Blog: "Ehrlich gesagt find ich es verwerflich, Nacktbilder in den Artikel einzufügen."

Die Bilder sind „offizielle“ Naturisten-Bilder (in Deutschland wird die Naturisten-Bewegung FKK genannt). Ich habe sie, weil ich in den 70er-Jahren selbst Teil dieser Bewegung war und Ferien in Naturisten-Camps verbracht habe.

Die „Nudists“ (FKK-Anhänger) sind der Meinung, der menschliche Körper, auch und gerade nackt, ist ein wahres Kunstwerk und unglaublich schön. Er ist keine schreiende Aufforderung zum Sex, wie uns manche weismachen wollen, sondern eine der ästhetischsten Ansichten, die für uns Menschen möglich sind.

Nichts an einem nackten menschlichen Körper ist nach dieser Ansicht schlecht, sündig, „unschamhaft“ oder „unkeusch“. Er ist vielmehr das Meisterwerk der Natur (oder Gottes, je nach Glaubenseinstellung).

Aus diesem Grund haben viele Nudisten-Camps eine Foto-Bibliothek von besonders gelungenen Fotos von Nackten im Camp. Solche Fotos werden zum Teil von stolzen Eltern oder Ehepartnern dem Camp hinterlassen (mit Einverständnis der Abgebildeten), zum Teil bei Schönheitskonkurrenzen aufgenommen, die in der Ferienzeit in vielen Camps für Männlein und Weiblein und in allen Altersstufen üblich sind. Die Kandidaten bei diesen Konkurrenzen erklären sich einverstanden mit dem Fotografieren und dem Einstellen der Fotos in die Bibliothek.

Die Bilder der Bibliothek stehen den Camp-Feriengästen zur Verfügung. „Nudists“ tauschen auch solche Bilder untereinander. So bin ich an solche Bilder gekommen.

Es gibt auch websites von Camps oder Nudisten-Organisationen, die solche Fotos im Internet ausstellen, z.B. diese US-Site oder diese Site eines deutschen Reiseunternehmens.

Wer die Bilder vorurteilslos ansieht, wird bestätigen, sie haben nichts „aufreizendes“ (im negativen Sinne) an sich und schon gar nichts pornographisches.

Man kann Naturisten-Bilder schon daran erkennen, dass sie praktisch immer im Freien aufgenommen sind und dass sie meist natürliche Situationen in einem Ferienkamp zeigen. Andere dieser Bilder sind typische Familienfotos, wie sie ein stolzer Vater aufnimmt oder ein Freund oder Partner.

Sie stehen hier im Blog, weil ich damit die Problematik der beabsichtigten Gesetze deutlich machen und die Aufmerksamkeit der Leser auf die Tatsache lenken will, wie schön und pornofrei Abbildungen des nackten menschlichen Körpers sein können.

Karl Weiss



Weiterer Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier


Zusatz zum Artikel

anlässlich der Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts im Bundestag

Um einen ungefähren Eindruck zu geben, wie es um den Sex von Jugendlichen in Deutschland bestellt ist, hier einige Zahlen aus der letzten Sex-Studie des Stern:

„Im Alter von 14 Jahren hätten nach den neuesten Zahlen zwölf Prozent der Mädchen und zehn Prozent der Jungen bereits einen Geschlechtsverkehr erlebt. Im Alter von 15 Jahren seien es 23 Prozent der Mädchen und 20 Prozent der Jungen, mit 16 Jahren 47 Prozent beziehungsweise 35 Prozent. Bei den 17-Jährigen berichteten 73 Prozent der Mädchen, schon Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Bei den Jungen seien es in diesem Alter praktisch unverändert 66 Prozent.“

Es ist also (73/66%) nicht irgendeine Minderheit, die vor dem Erwachsen-Sein bereits Geschlechtsverkehr hat. Und man darf im Zeitalter des Fotohandy davon ausgehen, dass in nicht unwesentlichen Teilen dieser Fälle Fotos und Videos aufgenommen werden. Diese sind nach neuer Gesetzgebung in Deutschland „Kinderpornos“, jedenfalls dann, wenn sie nicht unter völligen Verschluss und bei den beiden bleiben. Bereits das Verschicken per E-Mail-Anlage verwirkt eine Gefängnisstrafe! Umso mehr, wenn Mädchen ihr „Eroberung“ den Freundinnen zeigen oder Jungs ihren Freunden. Die Absurdität dieser Gesetzgebung ist nicht mehr zu überbieten.


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“
steppenhund - 21. Feb, 14:23

Repression der Sexualität wurde schon immer von den Machthabern gefördert, ob das jetzt staatliche Stellen oder die Kirche war. Warum es so gut funktioniert, kann man bei Wilhelm Reich nachlesen. Jetzt schwingt das Pendel wieder in Richtung Einschränkung und Verdammung.

DoBuc - 27. Feb, 11:40

"Frau Merkel hat bereits angekündigt, die Kinder-Foto-Regelung würde generell auf alle Abbildungen von nackten oder halbnackten Kindern ausgeweitet."

Hast du da eine Quelle?

Gruß
Donald

Karl Weiss - 27. Feb, 13:25

Law Blog von Udo Vetter

Hallo Donald,
das habe ich, wenn ich mich richtig erinnere, im Law Blog gelesen:
http://www.lawblog.de/index.php
Dort gibt es z.B. auch eine ausführliche Dokumentation zur Aktion "Mikado" (die hiermit in engem Zuammenhang steht), wie auch zu Fragen des Sexualstrafrechts.

Entschuldige mich für eine ungenaue Antwort, aber ich kann wirklich nicht alle Fakten dokumentieren, die ich sammle für einen Artikel. Ich dokumentiere nur die Hauptquelle(n). Sonst würde selbst ein Computer mit 40 Giga Festplatte nicht ausreichen, um alles zu dokumentieren.
DoBuc - 21. Mär, 16:32

Gesetzesvorlage

Trotzdem danke für die Antwort.

Was auch immer Frau Merkel vielleicht mal gesagt hat, die tatsächliche Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die am 16.11.2006 vom Bundestag nach erster Beratung in die Ausschüsse verwiesen worden ist, geht jedenfalls glücklicherweise nicht so weit, dass "Nacktbilder" als Pornos fehlinterpretiert werden könnten.

http://dip.bundestag.de/btd/16/034/1603439.pdf

Nach der Vorlage würde §184b StGB zukünftig für "pornografische Schriften" gelten, "die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter 18 Jahren zum Gegenstand haben". Bisher sind "pornografische Schriften" sanktioniert, die den sexuelle Missbrauch an Kindern zum Gegenstand haben.

Ganz klar trifft weder das eine noch das andere für Bilder von nackten Kindern und Jugendlichen generell oder beispielsweise Urlaubsbildern vom FKK-Strand zu, da diese weder pornografisch sind, noch sexuelle Handlungen zum Gegenstand haben.

Die Sorge, das mit dem Heraufsetzen des sogenannten "Schutzalters" von derzeit 14 Jahre auf neu 18 Jahre bezüglich der Pornografie (und auch des Missbrauchs) nun völlig selbstbestimmtes sexuelles Verhalten von Jugendlichen kriminalisiert wird, ist allerdings mehr als berechtigt. Es ist ja fast schon eine böse Ironie, dass dieser Teil des Strafgesetzbuches mal in "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" umbenannt wurde.

Das sich in der Begründung des Gesetzes einige schwache Andeutungen befinden, dass dies nicht beabsichtigt sei, hilft da wahrscheinlich wenig. Dort wird zwar aufgeführt, dass es "mit dem Zweck der Vorschrift und dieses allgemeinen Rechtsgedanken nicht vereinbar wäre, wenn die geschützte Person sich strafbar machte" und "man ja von Strafe absehen dürfte, wenn das Unrecht der Tat gering ist" - nur zu welcher Rechtsprechung so ein "so haben wir das nicht gemeint"-Gesetz dann führen wird, ist wohl unabsehbar.

Wenn ich mich nicht irre, zeigt die Rechtsprechung zur Zeit sogar einige Kreativität, um das jetzige Gesetz über seine wörtliche Formulierung und seinen Schutzzweck hinaus zu interpretieren, jedenfalls wenn es um "virtuelle Kinderpornografie" geht. Dass es dort überhaupt keine geschützte Person gibt, hat auch nicht daran gehindert, es als den allgemeinen Rechtsgedanken aufzufassen, dass dies ebenfalls verboten sein soll. Andererseits hat sich die Rechtsprechung auch in einer vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Weise eingeschränkt, wodurch das sogenannte "Posing" zur Zeit nicht strafbar ist (was mit dieser Änderung nun auch wieder eingeführt werden soll). Nach Willen der Bunderregierung (zunächst) nur im Bereich Kinder- und Jugendpornografie - nach Vorschlag des Bundesrates gleichzeitig im Bereich des Missbrauchs.

Im Tenor kann ich deinem Artikel nur zustimmen. Im Namen des "Kampfes gegen den Kindermissbrauch", kommen nun tatsächlich wieder Sittengesetze, die unsere Freiheiten einschränken und die tatsächlich wenig mit Kindesmissbrauch zu tun haben. Das ist durchaus analog der Beschneidung der Bürgerrechte im Namen des "Kampfes gegen den Terror".

Ciao
Donald

Karl Weiss - 21. Mär, 18:36

Es ist wirklich absurd

Hallo Donald,

danke für die Stellungnahme.

Nur im ersten Teil, wo du meinst, der Gesetzestext würde normale Nacktfotos von Kindern, z.B. auf FKK-Gelände oder an ganz normalen Stränden, von der Strafbarkeit auschliessen, da muss ich dir widersprechen.

Du schreibst, das seinen ja weder pornographische Bilder noch zeigten sie sexuelle Handlungen, aber du hast eine andere Ansicht von "pornographisch" (so wie ich auch) wie der Gesetzgeber.

Sehe z.B. in der Begründung:

" ... wird auf diese Weise sichergestellt, dass auch das „aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern“ (Artikel 1 Buchstabe b Unterbuchstabe i des Rahmenbeschlusses) nach § 184b strafbar ist."

Damit ist klar gesagt, wenn die Schamgegend der Kinder zu sehen ist und irgendein Betrachter das aufreizend findet (es ist ja nicht definiert, was aufreizend ist), z.B. der Richter (oder der Richter meint, der Papst könnte es aufreizend finden), der zu urteilen hat, dann wird Höchststrafe vergeben!

Es gibt in Wirklichkeit eine klare Definition von Pornographie, nämlich diese: Pornographie ist, wenn die abgebildete(n) Person(en) durch die Darstellung in eindeutiger Weise erniedrigt und ihrer natürlichen Würde beraubt werden.

Diese Definition geht, wie man sieht, weit über die Frage von Nacktheit hinaus, betrifft auch die Darstellung von Gewaltopfern oder auch die von Tätern und sie geht auschliesslich vom Schutz der abgebildeten Personen aus und nicht von irgendeiner Reaktion eines nicht genannten Betrachters ("aufreizend").

Klar, dieser Gesetzgeber hat mit dieser Definition nichts am Hut. Er meint, Darstellung von Sex sei pornographisch und alles, was irgendjemand aufreizt und da ist dann bei jeder Nacktheit und auch ohne Nacktheit bei Positionen, die jemand aufreizend finden kann, das "pornografisch" gegeben.

Eine angenehme Darstellung von Sex ohne Gewaltkomponente unter Personen, die sexuell reif sind, ist offensichtlich keine Pornographie. Sie wird nur zur Pornographie, wenn eine oder mehrere Personen (meisten die weiblichen) als williges oder sogar weniger williges Objekt gezeigt werden, an der andere Personen sich gütlich tun.

Dieer Gesetzentwurf aber definiert als Kinder eindeutig alle bis 18 Jahren.

Das ist absolut absurd. Nach der Meinung dieser Gesetzgeber gibt es keine Jugendlichen!

Damit sind in Zukunft z.B. eine 16-jährige, die mit einem siebzehnjährigen einvernehmlichen Sex macht, beide Kriminelle! Kommt es heraus (und das tut es ja oft, weil ein Kind unterwegs ist), kann die werdende Mutter ebenso wie ihr Freund für lange Zeit ins Gefängis wandern! Das ist absolut haarsträubend!

Nach den Statistiken sind es weniger als 20% der männlichen Jugendlichen, die mit 18 noch keinen Sex hatten und 40% oder 50% (nach anderer Quelle) der weiblichen Jugendlichen. Das bedeutet, um die 67% aller Jugendlichen werden durch dies Gesetz zu Kriminellen!

Da hilft es auch nicht, wenn in der Begründung steht, man könne in Fällen geringer Schuld ja von einer Bestrafung absehen. Damit wird der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Wenn ich Ärger mit dem Nachbarn habe und ihm eins auswischen will, setze ich einfach einen Detektiv auf eine sechzehnjährige Tochter solange, bis der Beweise für Sex der Tochter vor dem 18. Lebensjahr hat. Dann zeige ich sie an al Sexualstraftäterin.

Mitglieder bestimmter kirchlicher Gemeinden könnten es sich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Sport machen, junge Leute beim Sex zu erwischen und anzuzeigen. Auch wenn vielleicht die Hälfte der Richter solche Fälle niederschlägt, so wird die andere Hälfte doch schon eine Legion von Vorbestraften schaffen, einfach weil sie getan haben, was völlig natürlich ist und fast alle tun.

Ja noch weit absurder: Diese Personen in der Altersklasse von 16 bis 18 könnten sogar als Erwachsenen bestraft werden, weil der Richter sie schon als reif ansieht (sie machen ja sogar schon Sex), während was sie getan haben mit der anderen Person (ebenfalls erwachsen), als "Kindsmissbrauch" gilt. Also da zieht es einem doch die Socken im Stehen aus!

Insofern muss ich dir auch widersprechen, wenn du sagst, das hat "wenig mit Kindsmissbrauch" zu tun. Sexuelle Handlungen ohne Macht- oder Gewaltkomponente von Jugendlichen untereinander haben gar nichts mit Kindsmissbrauch zu tun.
DoBuc - 19. Apr, 14:58

Petition

Wie du vielleicht durch den Trackback schon mitbekommen hast, habe ich in dieser Sache eine Petition an den Bundestag gerichtet. Siehe http://schutzalter.twoday.net/ -- Gruß Donald

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https://karlweiss.twoday.net/stories/3348109/modTrackback

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