Wichtiges Urteil gegen die neue Sexualstrafrechtstendenz
Von Karl Weiss
Nachdem die Neufassung des Sexualstrafrechts auf solche dehnbaren Begriffe wie „aufreizend“ abstellt und alle bis 18 als „Kinder“ definiert, so dass die Abbildung einer nackten 17-jährigen, die jemand aufreizend finden kann, bereits „Kinderporno“ wäre, und damit alle vernünftigen Regeln über wirkliches Kinderporno außer Kraft gesetzt wurden ("Kinderporno ist, wenn sexuelle Handlungen an, vor oder mit Kindern (bis 12) gezeigt werden"), bedeutet ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln eine wichtige Absicherung gegen die neuen absurden Regeln.
Hier haben wir so ein Beispiel-Foto aus einem FKK-Gelände. Jemand könnte es für "aufreizend" finden und dann wäre es nach der neuen Definition Kinderporno. Dabei spielt keine Rolle, ob die junge Dame schon 12 ist oder nicht, denn nun sind "Kinder" als alle bis 18 definiert.
Allerdings hat das Verwaltungsgericht nicht über eine Kinderporno-Anklage zu entscheiden gehabt, sondern um die Indizierung einer Website als „jugendgefährdend“ durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Der Besitzer der Web-Site hat gegen diese Indizierung geklagt und hat Recht bekommen (Verwaltungsgericht Köln, Aktenzeichen 7K/ 3575/01).
Um was ging es? Jene Website (fkk-online.de) hat Fotos von FKK-Stränden und FKK-Camps gezeigt, die nackte Menschen zeigen, darunter auch Kinder.
Der Bürger-Journalist hat bereits in einer Reihe von Artikeln davor gewarnt, dass nun harmlose Nacktfotos als angebliches Kinderporno definiert werden können.
Hier ein anderes Foto aus einem Nudisten-Bereich. Auch wenn es in Wirklichkeit völlig unschuldig ist, blicken Sie hier in diesem Moment einer langen Zeit im Gefängnis ins Gesicht, denn beide sind anscheinend noch nicht 18 (das wirkliche Alter spielt keine Rolle, sondern nur das scheinbare) und jemand fühlt sich aufgereizt bei diesem Foto. Man kann später jederzeit auf Ihrem Computer nachweisen, dass Sie dieses Foto angeklickt hatten. Tut mir leid, aber Sie sind gefasst! Sie Kinderporno-Konsument!
Siehe hier:
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1 ( http://karlweiss.twoday.net/stories/4148132/ )
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2 ( http://karlweiss.twoday.net/stories/4227933/ )
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 3 ( http://karlweiss.twoday.net/stories/4615876/ )
Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht ( http://karlweiss.twoday.net/stories/4378653/ )
Es passierte genau, was der Bürger-Journalist befürchtete: FKK-Fotos von Kindern wurden von der „Bundesprüfstelle“ als „jugendgefährdend“ eingestuft. Man höre sich an, wie die „Bundesprüfstelle“ dies begründet:
(Auszug aus dem Gerichtsbeschluss:)
„Die fotografierten Kinder würden ohne weitere menschliche Bezüge als Sexualobjekte dargestellt. Die Bilder dienten offensichtlich zur sexuellen Befriedigung des Betrachters. Das Internet-Angebot wirke sexualethisch desorientierend.“
Im einzelnen wurde dann noch auf Bilder eingegangen:
„Die sittliche Gefahrdung von Kindern durch diese Bilder sei durch folgendes gegeben: Die Bilder richten an Kinder und Jugendliche die Botschaft, für sich selbst in bestimmten Situationen die Rolle als Anschauungsobjekt zu akzeptieren und auf die unbedingte Unverletzlichkeit der eigenen Menschenwürde zu verzichten.
Hier wirds sogar noch zugespitzter. Nimmt die Dame nicht eine "aufreizende" Position ein - und sieht sie nicht wie unter 18 aus? Schon wieder sind Sie als "Kinderporno"-Konsument entlarvt, Sie Lüstling! Ins Gefängnis mit ihnen!
Die abgebildeten Kinder würden dem Betrachter fast immer frontal oder halbfrontal präsentiert. Durch die Haltung der Kinder und durch die Verwendung von Lichteffekten oder Körperhaltung (...) werde optisch ein „Lolita-Effekt“ bewirkt, dessen wesentliches Merkmal das Hinlenken des Blickes auf eine mit ernstem Ausdruck vorgetragene Sinnlichkeit des Kindes sei.
Dem Betrachter werde suggeriert, die Mädchen seien Kindfrauen, mit der gleichen erotischen Potenz und mit der gleichen sexuellen Gier ausgestattet wie eine erwachsene Frau.“
Ein solches Geschwurbel ist charakteristisch für die verklemmten Gemüter der Leute in der „Bundesprüfstelle“. Sie selbst als Betrachter beschreiben, was sie fühlen angesichts der Bilder und behaupten, andere Kinder und Erwachsene hätten dann den gleichen Eindruck.
Das ist ein typisches Foto, wie es stolze Väter an Nacktbadestränden zu knipsen pflegen. Nach Ansicht des deutschen Gesetzgebers ist das aber Kinderporno, wenn jemand das "aufreizend" findet.
Jeder kann sich anhand der genannten Web-Site selbst informieren: Es handelt sich um ganz normale nackte Kinder an einem FKK-Strand oder in einem FKK-Camp.
Wenn die offensichtlich sexuell deutlich gestörten Leute der „Bundesprüfstelle“ erregt werden beim Anblick nackter Kinder, dann sollten sie sich in Behandlung begeben und nicht ihre Macht missbrauchen, um Nacktheit zu verteufeln.
Man sehe sich nur noch einmal das Ende des Textes an: Dort wird behauptet, erwachsene Frauen seien mit „sexueller Gier“ ausgestattet.
Ich würde mir so etwas als Frau nicht gefallen lassen. So etwas in einem offiziellen Gerichtsurteil eines deutschen Gerichts lesen zu müssen, das grenzt schon an .... na, lassen wir das!
Wäre die Zensur als „jugendgefährdend“ durchgegangen, hätte man sich in Deutschland auf haarsträubende Nacktheits-Prozesse vorbereiten können, so wie es heute schon in den USA üblich ist. Dort werden Frauen, die in der Öffentlichkeit stillen, in einigen Bundes-Staaten schon ins Gefängnis gesteckt!
Doch die Kölner Richter hatten ein Einsehen mit den Deutschen. Erfrischend, wie sie in der Begründung die Ablehnung und damit Aufhebung der Indizierung begründen:
„Die Bewertung der Fotografien durch die Bundesprüfstelle ist demnach nicht überzeugend. Da keine Kinder oder Jugendlichen in reizorientierter Pose abgebildet werden, handelt es sich um die schlichte Abbildung nackter Körper, die für sich allein nicht jugendgefährdend ist.“ Punktum!
Dieses Urteil stammt allerdings aus der Zeit vor der Verabschiedung der neuen Sexualstrafrechts-Regelungen. Es ist also möglich, dass ein zukünftiges Urteil dies für überholt erklärt. Auch enthält das Urteil den Begriff der ¨reizorientierten Pose“, der sicherlich von jedem anders verstanden wird.
Wenn aber von diesem Verständnis eine lange Gefängnisstrafe abhängt, so ist das unannehmbar. Man kann also weiterhin keine Entwarnung verkünden.
Trackback URL:
https://karlweiss.twoday.net/stories/8371532/modTrackback