Donnerstag, 7. Januar 2010

Man kann immer noch Überprüfungsanträge stellen

Wichtige Information für Hartz-IV-Geschädigte

Von Karl Weiss

Wie die „Hartz4-Plattform“ mitteilt, können alle Hartz-IV-Geschädigten (wie man die Hartz-IV-Empfänger wohl bezeichnen muss) noch bis zur Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) Überprüfungsanträge über die Höhe der monatlichen Zahlung stellen, gegen entsprechende Ablehnungsbescheide Widerspruch einlegen und im Fall der Ablehnung des Widerspruchs den Weg zum Sozialgericht gehen.


Weg mit Hartz IV

Eventuell neue, höhere Regelsätze würden für entsprechende Antragssteller ab dem Zeitpunkt des Antrags gelten, auch wenn das BVG lediglich die Bundesregierung verpflichten sollte, in Zukunft erhöhte, dem wirklichen Bedarf angepasste Regelsätze ins Gesetz aufzunehmen.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte das BVG nach jahrelangem Zögern endlich 3 Klagen gegen Hartz IV zur Verhandlung und Entscheidung zugelassen und eine erste Anhörung durchgeführt. Neben einer Klage zur Höhe der Kinder-Regelsätze wurde dabei auch eine Klage gegen die eigentlichen Regelsätze zugelassen, die vom Hessischen Landesozialgericht als Anfrage an das BVG weitergereicht worden war, das war die Klage von Thomas Kallay. Eine Anzahl von Argen und Gemeinden bestreiten in Ablehnungsbescheiden, dass der Regelsatz wirklich zur Entscheidung steht, aber das sind entweder freche Lügen oder es ist dumpfe Unkenntnis.

Hartz ueber Hartz IV. Dass die Arbeitslosen nur ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen, 'ist ein grosser Fehler, ein Betrug ... an denen, die jahrelang eingezahlt haben.'

Die Vertreter der Bundesregierung sahen äußerst schlecht aus auf der Anhörung, denn sie konnten die Höhe der Regelsätze nicht wirklich begründen. Es wurde vielmehr deutlich, dass diese in Wirklichkeit willkürlich – und zu niedrig - festgelegt worden waren. Wenn das BVG nicht noch unter dem Druck aus Berlin einknickt, müsste es für höhere Regelsätze und für höhere Prozentzahlen davon für Kinder entscheiden.

Der Überprüfungsantrag kann von jedem Hartz-IV-Berechtigten zu jedem Zeitpunkt vor dieser Entscheidung eingelegt werden, die wohl erst im Laufe dieses Jahres erfolgt. Man muss einen Überprüfungsantrag für Wiedergutmachungs-Rückzahlungen stellen. Die Hartz-IV-Plattform hat entsprechende Formulare (E-Mail: info@hartz4-plattform.de, Internet: www.hartz4-plattform.de )

Hartz-Protest 02

Diese Anträge müssen wie die normalen Anträge bei der Arge oder Agentur eingereicht werden, also am besten persönlich abgeben, sich den Empfang bestätigen lassen und einen Zeugen (von außerhalb der Familie) mitnehmen, um die Abgabe beweisen zu können, falls die Empfangsbestätigung rechtswidrig verweigert wird. Diese Anträge werden in der Regel mit Ablehnungsbescheiden zurückgewiesen, aber man kann auch eine Entscheidung durch Beschwerde beim Sozialgericht erzwingen.

Wenn man den Ablehnungsbescheid erhält, muss man unbedingt innerhalb der gegebenen Frist Widerspruch beim Sozialgericht einlegen. Man wird zwar keine Entscheidung vom Gericht bekommen, weil die mit Bergen von Hartz-Fällen völlig eingedeckt sind, aber mit dem Einlegen des Widerspruchs hat man seinen Teil getan.

Nach Aussage der Hartz4-Plattform hat jeder mit einem solchen Antrag, der die Fristen einhält, ab dem BVG-Urteil Anspruch auf Nachzahlung des Unterschieds zum neuen Satz ab dem Zeitpunkt des Antrags. Ein hierzu befragter Rechtsanwalt sagte, dies müsse nicht unbedingt so sein, sei aber möglich.

Hartz-Protest 01

In diesem Zusammenhang muss man auch noch erwähnen: Die Bundesregierung weiß wohl schon, sie kann diese Regelsätze nicht sachlich begründen und wird wohl den Prozess verlieren. Wie in mehreren vergangenen Fällen, wird sie wohl erneut die Ohrfeige „verfassungsfeindlich“ einstecken müssen. Das BVG wird wohl auf einem höheren - und in diesem Fall wirklich begründeten – Regelsatz bestehen.

Einer Mitteilung des Finanzministeriums zufolge (da ist jetzt unser lieber alter bekannter Schäuble Minister) hat man sich auch schon ausgedacht, wie man den moralischen Effekt des Abwatschens in einen Sieg umwandeln will: Man beklagt die zusätzlichen Ausgaben trotz angeblich leerer Kassen und kündigte bereits an, im Fall von erhöhten Hartz-Regelsätzen würde man die Sozialbeiträge erhöhen, in diesem Fall die Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

So hofft man die Kollegen in Arbeit gegen die Arbeitslosen ausspielen zu können. Nur hat in Wirklichkeit der Hartz-Regelsatz mit der Arbeitslosen-Versicherung gar nichts zu tun. Hartz wird aus Steuergeldern bezahlt, nicht aus Versicherungsbeiträgen.

Das hat allerdings auch noch eine Besonderheit. Eigentlich wären die über lange Jahre bezahlten Beiträge für jene Versicherung ausreichend gewesen, um auch Hartz IV zu zahlen, aber die Politiker haben diese Gelder zweckentfremdet eingesetzt. Vor allem floss es in Frühverrentungen und Altersteilzeit. Anstatt die Unternehmen, die sich so von Arbeitnehmern trennen konnten, diese Beträge zahlen zu lassen, waren die Politiker um die Unternehmensgewinne besorgt und ließen die Arbeitslosenversicherungs-Milliarden zu einem Selbstbedienungsladen der Unternehmen werden. So waren die Kassen bald leer, als die Arbeitslosigkeit anschwoll und man musste dann den Steuerzahler zur Kasse bitten, um Hartz IV zu zahlen.

Veröffentlicht am 6. Januar 2010 in der Berliner Umschau

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