Sonntag, 9. September 2007

19 Fälle - Die Realität von Hartz IV

Aus Anlass des dritten Geburtstages von Hartz IV

Von Karl Weiss

Im September 2004, vor drei Jahren, wurde von der damaligen "rot-grünen" Koalition Hartz IV in die endgültige Form gebracht und anschliessend von der "Opposition" aus CDU/CSU und FDP mit abgesegnet. Die Montagsdemonstrationen brachten in jenen Tagen allmontäglich um die 200.000 empörte Bundesbürger auf die Strasse. Die Massenmedien verkündeten, es handele sich um "Aufgeregtheiten" und Hartz IV werde keinerlei wesentliche Verschlechterungen bringen, für manche sogar Verbesserung. Die Montagsdemonstranten glaubten das nicht. Wer Recht behielt, kann man an dieser kleinen Übersicht über 19 Einzelfälle aus Millionen sehen.

Alltag von Hartz IV


1. Landkreis Würzburg: Hier hat man sich ein besonderes Mittel ausgesucht, wie man die Zahl der Arbeitslosen verringern kann: Man schiebt sie auf Dauer in nicht existierende Fördermaßnahmen ab. Dazu wird die katholische „Kolping”-Dienstleistung GmbH benutzt. Die Arbeitslosen werden verpflichtet, dort an „Förderungsmaßnahmen” teilzunehmen, die aber gar nicht bestehen. Einer der Arbeitslosen wird zum Unkrautjäten eingesetzt, ein anderer als Küchenhilfe. Das einzige Angebot ist ein Bewerbungskurs, der aber nach wenigen Tagen beendet ist und ein Computerkurs, in dem andauernd von vorne angefangen werden muß, weil ständig neue Teilnehmer eintreffen. Irgendein Zeugnis über diesen Kurs wird nicht ausgestellt. Diese Fördermaßnahme ist unbefristet! Die Teilnehmer bekommen nichts bezahlt, es sind also keine Ein-Euro-Jobs. Die Anwesenheit der Teilnehmer wird mit Stechkarten kontrolliert. Niemand darf vor 5 Uhr abends gehen. Der Landkreis Würzburg entledigt sich einfach seiner Arbeitslosen und bessert die Statistik auf, indem er sie bei der „Kolping” herumgammeln läßt. Es muss vermutet werden, dass die „Kolping” auch noch dafür bezahlt wird.
(Aktualisierte Neuigkeiten über die Sauereien der Kolping Würzburg auch hier unten im Kommentar von 'Spargel').

2. Wie ein Hausbesuch von Schnüfflern vor sich geht, berichtet eine Arbeitslose. Zunächst kämen sie zu zweit und erzwingen Eingang in die Wohnung, indem sie ankündigen, andernfalls würden die Leistungen gestrichen. Vorher haben sie dafür gesorgt, dass die Überweisung des Geldes von diesem Monat noch nicht erfolgt ist. Darauf wird jetzt grinsend hingewiesen. Das könnte sich noch länger hinziehen...
Die Zimmer der Mitbewohner werden trotz Protest auch inspiziert. Das Bett sei zu breit, das sei für zwei, das sei eine Bedarfsgemeinschaft, wird dann festgestellt. Dann will man in der dreckigen Wäsche wühlen. Man weist darauf hin, man könne sich den Antrag noch einmal vornehmen und etwas finden, wenn das nicht gestattet werde. Es wird nach Klamotten des anderen Geschlechts gesucht.Dann will man die Untermietgenehmigung des Vermieters sehen, obwohl die Mietquittung längst vorgelegen hat. Dann werden alle Zimmer nachgemessen und durch die Küche geschnüffelt. Das Ergebnis: Wahrscheinlich dürfte die Arbeitslose nun gar nichts mehr bekommen, denn was man da so gesehen habe....

Hartz-Protest 02

3. Kreis Marburg-Biedenkopf: Ein Arbeitsloser, der sich bereits aus dem Leistungsbezug abgemeldet hatte, bekam von seinem „Fallmanager” trotzdem eine Arbeitstelle angeboten mit der Drohung, die Bezüge zu streichen, wenn es nicht angenommen würde. Es stellte sich heraus, dass die Bewerbungsfrist bereits eine Woche abgelaufen war, bevor der Fallmanager das Angebot weiterleitete.

4. ARGE Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen: Erfahrungen eines Arbeitslosen: Er kam zusammen mit seiner Frau zur ARGE, einen Tag, nachdem sich beide telefonisch dort arbeitslos gemeldet hatten. Es wurde ihm beschieden, dass die telefonische Meldung nicht anerkannt werde. Er wies auf den Leitfaden der Bundesagentur hin, in dem dies ausdrücklich erwähnt wird, bekam aber die Auskunft, dies sei Kokolores. Die Frau des Arbeitslosen wurde gefragt, warum sie denn nicht arbeite. Sie hatte nicht mehr gearbeitet, seit Kinder gekommen waren und diese aufgezogen. Man machte ihr sofort klar, dass sie mindestens fünf Bewerbungen pro Monat nachweisen müsste. Wenn von dem Arbeitgeber die Auskunft: „Stelle schon besetzt” käme, bedeute das, dass man sich zu spät beworben habe und man bekäme Geld gestrichen. Als nächstes wurde sofort der Umzug gefordert, ohne den kein Geld fließen könne. Die maximale Miete für vier Personen in Grevenbroich sei € 466. Der Hinweis, dass solche Wohnungen für vier Erwachsene im unmittelbaren Einzugsbereich des teuren Düsseldorf nicht zu haben seien, nützte nichts.

5. Kreis Marburg-Biedenkopf: Ein Arbeitsloser stellte Antrag auf Übernahme der Umzugskosten, der ihm aber abgelehnt wurde. Sein Widerspruch wurde über 1 Jahr nicht bearbeitet. Bis zu diesem Zeitpunkt musste der Arbeitslose mit 3.200 Euro in Vorleistung treten, was die meisten sowieso bereits zum Offenbarungseid gezwungen hätte. Der Fallmanager gab an, die Bearbeitung habe u.a. so lange gedauert, weil er nicht die richtigen Textbausteine gefunden hatte, um eine Gerichtsentscheidung in dieser Sache umzusetzen.

6. Kreis Marburg-Biedenkopf: Ein Arbeitsloser berichtet, er habe bereits so viele falsche Auskünfte und Bescheide erhalten, dass er den Eindruck hat, die „Fallmanager” würden an der Arbeit ausgebildet und nicht vorher. Er konnte über insgesamt sechs erfolgreiche Einsprüche in wenigen Monaten berichten.

7. Ortenaukreis, Baden-Württemberg: Arbeitslosen, die mit anderen Personen in der gleichen Wohnung leben (Wohngemeinschaften, Untermiete) müssen hier einen Bogen unterschreiben, in dem als „eheähnliche Gemeinschaft” definiert wird, wenn es ein äußerliches Erscheinungsbild gibt, dass eine bestehen könnte, so wenn man gegenüber Nachbarn, Vermietern oder Verwandten zusammen auftritt, oder wenn man gemeinsam in Urlaub fährt, oder wenn man ein Wochenende gemeinsam verbingt. Es wird ausdrücklich gesagt, dass die genannten Personen dazu befragt würden und dass man dazu seine Zustimmung gibt. Wer den Bogen nicht unterschreibt, wird mit der Kürzung wegen „Bedarfsgemeinschaft” belegt.

Hartz-Protest 01

8. ARGE Magdeburg, Sachsen-Anhalt: Ein Arbeitsloser gewann den Prozess gegen die Arge. Sie wurde verurteilt, ihm sein Arbeitslosengeld II (ALG II) auszuzahlen. Trotzdem zahlte die ARGE nicht. Einen Zwangsvollstreck-ungsbefehl musste das Sozialgericht einen ausstellen. Das reichte der ARGE nicht. Sie legte Beschwerde beim Landessozialgericht ein, der abgewiesen wurde. Bis zum Tag der Zwangsvollstreckung hatte die ARGE immer noch nicht gezahlt.

9. Kreis Marburg-Biedenkopf: Von einem Arbeitslosen wurde ein ausgefüllter Berufsbogen angefordert. Als Sanktion im Falle des Nicht-Einreichens wurde die Ablehnung des Antrags auf ALG II angedroht. Der Antrag war aber schon seit Monaten genehmigt. Beim Anruf sagte der Sachbearbeiter, er habe keinen geeigneteren Textbaustein gefunden.

10. Nagold, Baden-Württemberg: Die Agentur für Arbeit ignorierte einen Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe, dass einem Arbeitslosen ALG II zusteht. Der Arbeitslose war gezwungen, das Geld per Zwangsvollstreckung einzutreiben.

11. Kreis Marburg-Biedenkopf: Arbeitslose, die im ALG II-Bezug sind, bekommen bei der örtlichen Agentur für Arbeit keine „Kundennummer” und können daher nicht auf Arbeitsangebote zurückgreifen, die nur mit Chiffre-Nr. Zugang zu Name und Adresse des Arbeitgers erlauben. Versuche, diese Nummern zu bekommen, trafen auf erbitterten Widerstand der Angestellten der Arbeitsagentur. Damit werden die Chancen der Arbeitslosen noch geringer, eine Arbeit zu finden.

12. Kreis Offenbach: Der dortige Landrat Peter Walter hat eine private Detektiv-Firma beauftragt, hinter dem Privatleben der dort gemeldeten Arbeitslosen hinterherzuschnüffeln. Die Firma hatte kürzlich Anzeigen in Tageszeitungen, in denen sie private Schnüffler sucht. Das ist natürlich schon allein deshalb unzulässig, weil damit der Datenschutz ausgehebelt wird, in dem kritische Daten der Arbeitslosen an private Unternehmen weitergegeben werden. Aber CDU-Landräte stehen ja bekanntlich über dem Gesetz. Der forsche CDUler begründet seine Schnüffelorgien damit, dass angeblich viele Arbeitslosen einer Beschäftigung nachgingen. Belegen konnte er das zwar nicht, aber CDU-Landräte brauchen nie etwas zu belegen, nicht wahr?

Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten

13. In einem Jobcenter im Norden... Die Antragstellerin hat keine Vermögen über der Freigrenze und hat daher das Zusatzblatt über Vermögen nicht ausgefüllt, weil sie ja schon den negativen Fall im Hauptantrag angekreuzt und unterschrieben hat. Der Sachbearbeiter besteht trotzdem darauf, dass sie das Zusatzblatt ausfüllt, ohne genügende Erklärung. Als er feststellt, dass sie über 3.000 Euro auf dem Konto hat, sagt er: „Und da stellen Sie Antrag auf ALG II?”. Auf die Antwort, das sei doch unter der Freigrenze, meint er, nun wisse er wenigstens, dass ihr Antrag nicht vorrangig bearbeitet werden müsse.

14. ARGE Düsseldorf: Eine Arbeitslose kann telefonisch keinen Termin bekommen und geht persönlich vorbei. Am Eingang wird sie abgewiesen: Ohne Termin kein Zugang. Da schickt sie ein Einschreiben mit Bitte um Termin. Das Einschreiben wird nicht angenommen.

15. Verfolgungsbetreuung in einem kleinen Ort im Siegerland: Ein Arbeitsloser hilft seinem 90jährigen Nachbarn, indem er ihm ab und zu den Rasen mäht. Daraufhin wird er zum Arbeitsamt einbestellt, ob er gewerbsmäßig Gartenpflege anbiete. Der Arbeitslose klärt das als Nachbarschaftshilfe auf und bekommt die Antwort, Nachbarschaftshilfe sei abgeschafft. Tage später tauchten zwei Zollfahnder auf, die in Sachen „Schwarzarbeit” ermittelten. Die Beamten befragten ihn und die ganze Nachbarschaft. Schließlich stellte sich heraus, dass sie auch noch bei den Gewerbebetrieben im Ort nachgefragt hatten. Seitdem wird der Arbeitslose im Ort schief angesehen. Wer will schon mit jemand zu tun haben, der im Visier der Behörden steht?

Elmar auf Stuttgarter Modemo Jan 06, Polizeifahrzeuge

16. Der „Verlag der deutschen Wirtschaft AG” hat einen Praxistip veröffentlicht, in dem er die Ein-Euro-Jobs für Privatunternehmen anpreist. Jedes Unternehmen, das einen öffentlichen Auftrag ausführe, könne bei den lokalen Ämtern Arbeitslose anfordern, die nur einen Euro bekämen, maximal 120 Euro im Monat, der Betrieb aber 200 bis 500 Euro. Man bekäme also die Arbeit gemacht und noch Geld dazu.

17. Buchholz, Landkreis Hamburg: Zusammen mit einer privaten Schule hat die dortige Agentur in einer Zeremonie 20 Arbeitslose gemeinsam eine „Zielvereinbarung” unter-schreiben lassen, die allerdings keine der Anforderungen der „Zielvereinbarung” laut Sozialgesetzbuch II erfüllt, die nämlich individuell sein müssen. Auch hier wieder das Problem, daß die „Agentur” an ein Privatunternehmen auslagert, was sie selbst machen muß und dazu wieder sensible Daten der Arbeitslosen auf den öffentlichen Markt kommen. Das Ganze hat auch noch den Projektnamen „Besserungsprogramm”. Wiederum der Verdacht, dass öffentliche Gelder in private Kassen geschoben werden.

Sozialprotest DGB

18. Die Berliner Arbeitsagentur lehnte den Antrag eines zuckerkranken Arbeitslosen ab, einen Vorschuß zu bekommen, um sein Insulin kaufen zu können. Er fiel ins Zuckerkoma!

19. Die ARGE Neumünster und die dortige Agentur bedauern in einem Schreiben, dass sie „nicht nachvollziehbare” Bescheide ausstellen müssen, aber sie seien gezwungen, die Software des ALG II zu benutzen.

Warum all diese unwürdige Behandlung, warum die bewußte Nicht-Information und Nicht-Ausbildung der Sachbearbeiter, warum all dieser Wahnsinn? Etwas näher kommen wir der Antwort auf diese Frage, wenn wir nachlesen, was der Deutsche Industrie- und Handelskammertag von der Politik fordert und diese umsetzt: „Es muss selbstverständlich und ‘zumutbar’ werden, Jobs zu Stundenlöhnen von zum Beispiel 3 oder 4 Euro anzunehmen. (...) Beschäftigung in der Privatwirtschaft muss immer Vorrang haben.”

Drei Euro stündlich, das wären für einen Vollzeitjob weniger als 700 Euro brutto. Das soll selbstverständlich werden! Darum geht es! Das ist es, was die Politiker der etablierten Parteien mit uns vorhaben!

Die zentrale Koordination der Montagsdemos hat eine zentrale Demonstration in Berlin für den 13. Oktober 2007 angekündigt. Die ist dringend nötig!

Dieser Artikel ist schon vom letzten Jahr (hier leicht redigiert und aktualisiert), aber er ist so aktuell wie je. Nichts hat sich verbessert. Was am Anfang als "Anlaufschwierigkeiten" deklariert wurde, ist in Wirklichkeit gewollte Schikane.



Andere Artikel zur Hartz IV im Blog:

"Dossier Hartz IV – Hindernisrennen ins Elend"

"Nicht genug zu essen – Hartz IV – Realität in Deutschland 2007"

"Die neuesten Hartz-Sauereien – Das Mass ist voll!"

"Hartz IV – Absurd, absurder, am absurdesten – Das Chaos war geplant!"

"Hartz IV – Berliner Zeitung schert aus dem Chor der Missbrauchsankläger aus"

"5 Millionen Arbeitslose einstellen"

"Grundversorgung von 1600 Euro käme billiger als heute."

"Arbeitslosigkeit ist zum Delikt geworden"

"Hartz IV führt in Obdachlosigkeit"

"Hartz IV–Empfänger müssen kalt duschen, im Dunkeln sitzen und Wasser trinken"

"Hartz IV: Vertreibung von Mietern"

"Hartz IV–Betroffene: Daumenschrauben anziehen!"

"Hartz-IV: Jetzt auch noch Sippenhaft"

"Hartz IV: Nieder auf die Knie!"

"Kein Anspruch auf fabrikneue Kleidung"

"Hartz IV: Unter den Brücken schlafen?"

"Hartz IV: Der angeleinte Mensch"

"Hartz IV: Der Fall Brigitte Vallenthin"

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