Arbeitslosigkeit ist zum Delikt geworden
Von Elmar Getto
Bei Hartz IV gilt die Regel: Was kommt noch alles...? Was immer auch nur theoretisch vorstellbar ist an Übergriffen, Erniedrigungen, Ungerechtigkeiten, Willkür, kriminellen Taten wie Erpressung, ja sogar die Übergabe der Entscheidung über Leben und Tod von ALG-II-Geschädigten an kleine Angestellte bei den Agenturen ohne Arbeit (oder kommunalen ARGEs), hat es schon gegeben. Aber man kann immer alles noch toppen.
Jetzt ist auch der Fall vorgekommen, der bisher als undenkbar galt: Staatsbeschäftigte drangen in die Wohnung eines Antragsstellers während dessen Abwesenheit ein, um an Material zu kommen, den Antrag auf ALG II ablehnen zu können – und geben dies auch noch zu!
Diesmal verdanken wir die Information einer Zeitung, von der dies kaum zu erwarten war: Der Passauer Neuen Presse. Das ist jene Publikation, die wahrscheinlich deshalb so braun ist, weil sie sich in einer bestimmten Körperöffnung von (damals: F.J.Strauss, später Stoiber) heute: Beckstein befindet.
Nun, jedenfalls dürfen wir den sachbezogenen Informationen dieses Blattes unbesehen glauben, wenn sie Kritisches zum (ja von ihren Säulenheiligen mitbeschlossenen) Hartz IV bringt.
Es geht um folgenden Sachverhalt (wir beschränken uns hier auf den unstrittigen Teil):
Ein deutsches Ehepaar war aus Österreich in den kleinen Ort Freyung bei Passau zugezogen und hatte bei der zuständigen Agentur ohne Arbeit in Waldkirchen bei Passau den Antrag auf ALG II abgegeben, weil sie arbeitslos waren. Die Wohnung, die sie gemietet hatten, lag in einem Ferienpark, wo die Wohnungen meist Urlaubern vermietet werden. Es gebe aber Ausnahmen und dies sei eine gewesen, sagt der zuständige Geschäftsführer der Stadt Freyung.
Doch die Wohnung im Ferienpark war der Leiterin der Agentur ohne Arbeit, Bauernfeind, verdächtig. Die heißt wirklich so, wir können nichts dafür.
Die Frau Bauernfeind beauftragte also nun, ganz im Sinne von Frau Merkel und Herrn Beck, zwei ihrer Untergebenen, einen Angestellten und einen Beamten, dort vorbeizusehen und festzustellen, ob der Antragsteller wirklich dort wohne. Als die beiden dort ankamen, wurde ihnen zwar bestätigt, daß das Ehepaar dort eine Wohnung gemietet hatte, trafen es aber nicht an.
Nun drangen sie ins Innere der Wohnung ein, wohl wissend, daß die Bewohner nicht zu Hause waren, um Näheres zu eruieren (oder was sonst auch immer). Wie genau sie sich Zugang verschafft haben, ist umstritten (Schlüssel des Verwalters oder illegaler Nachschlüssel), aber für die Tatsachen auch nicht ausschlaggebend, denn das Betreten der Wohnung ohne die Anwesenheit der Mieter ist auf jeden Fall unzulässig und sogar eine Straftat.
Was man dort gefunden hat: Nichts. Oder jedenfalls so wenig, daß man davon ausging, das Paar wohne dort gar nicht und hat das ALG II versagt.
Verfolgungsbehörde
Bemerkenswert, daß Frau Bauernfeind ihre Untergebenen verteidigt: Sie hätten das Recht gehabt, dort zu schnüffeln, denn sie seinen ja Verfolgungsbehörde. Wie bitte, Verfolgungsbehörde? Wir haben mehrmals nachgelesen, ob da wirklich Verfolgungsbehörde steht, aber es stimmt, Frau Bauernfeind hat dies gesagt.
Eine exemplarische Freud’sche Fehlleistung. Freud’sche Fehlleistungen pflegen ohne Absicht ausgesprochene Wahrheiten zu sein. Hier haben wir also eine tiefe Wahrheit: Das Politikerpack hat aus den Arbeitsämter Verfolgungsbehörden gemacht!
Arbeitslosigkeit ist zum Delikt geworden!
Der Rechtsanwalt des deutschen Ehepaars gibt eine Nummer in Österreich an, wo sie jetzt zu erreichen wären. Sie sind angesichts solcher Zustände in Deutschland anscheinend wieder nach Österreich gezogen.
Dieser Artikel (hier in einer leicht vom Autor redigierten Form) erschien schon vor einiger Zeit in "rbi-aktuell". Er ist aber so aktuell wie je. Nichts an der "Verfolgungsbehörde" hat sich geändert seitdem, im Gegenteil, die Verfolgung ist sogar noch intensiviert worden.
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