Samstag, 1. März 2008

Verfassungsgericht hebt Grundordnung auf

Von welchem Terror sind wir bedroht? Es ist unsere eigene Regierung!

Von Karl Weiss

Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar 2008 die heimliche Durchsuchung aller privaten Computer durch Beauftragte des Staatsapparates für rechtmässig erklärt und damit die sogenannte „freiheitlich demokratische Grundordnung“ außer Kraft gesetzt.

Während uns die Polizei, die Bundesanwaltschaft, das Bundeskriminalamt und der Bundesinnenminister einreden wollen, wir seien vom Terror von islamistischen Gruppen bedroht, ignorieren sie vollständig den Terror, der auf unseren Straßen tagtäglich ist: Die brutalen Überfälle und Anschläge von Faschisten auf friedliche Bürger. In den ersten zehn Monaten 2007 wurden durch Fascho-Schläger mehr als 500 Menschen in Deutschland verletzt, über 80 mehr als im Vorjahreszeitraum. Aber ist dies wirklich der Terror, von dem wir am meisten fürchten müssen?

Während die ‚Bild’ im Einklang mit Politikern wie Koch, Beckstein, Podfalla und Kauder ausländische Jugendliche als eine drohende Gefahr für den deutschen Bürger darstellen, steigt Jahr für Jahr die Gewalt gegen uns, die von den Faschisten ausgeht und die von der Polizei in unverantwortlicher Weise verharmlost wird. Die Schläger-Taten ausländischer Jugendlicher dagegen sind weniger, geringer und nehmen zudem ab, wie uns die Statistik lehrt.

Stasi 2.0

Interessant, dass es gerade Politiker sind, die den Faschisten ideologisch nahestehen, die uns da irreleiten wollen – natürlich immer mit heftigster Unterstützung der ‚Bild’.

Gefahr des neuen Faschismus?

Gewalttaten der Rechtsaussen haben zudem jetzt typischerweise mehr Opfer pro Einzelfall. D.h. die rechten Schläger treten in größeren Gruppen auf und nehmen sich gleich mehrere Menschen vor. Ebenso interessant ist: Die Zahl der Täter steigt nicht an, auch wenn weit mehr Opfer und höhere Opferzahlen pro Einzelfall gezählt werden.

Das weist darauf hin: Die faschistischen Schlägerhorden haben keinen wesentlichen Zulauf, obwohl sie in letzter Zeit offenbar mit deutlich mehr Geld gesponsort werden - sie werden nur immer brutaler.

Die gleichen Kräfte aus dem Grosskapital, die in den Zeiten der „Weimarer Republik“ Hitlers Horden mit Geld zu versorgen begannen und damit der faschistischen Partei die Mittel in die Hand gaben, aus einer Armee von Arbeitslosen eine SA-Armee zu machen, die Deutschlands Straßen unsicher machte, jene gleichen Kräfte („Der Schoss ist fruchtbar noch“) versuchen es nun erneut mit den gleichen Mitteln.

Doch sie haben nicht mit den aufgeklärten Bundesbürgern des 21. Jahrhunderts gerechnet. Es gibt keine Massenbasis für einen neuen faschistischen Deutschen Staat. Wir leben nicht in den zwanziger und frühen dreissiger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts.

Auf den Straßen dominieren nicht die Aufmärsche der SA, vor denen Antifaschisten fliehen müssen. Wenn heute Faschisten marschieren wollen, werden sie mit grossen Polizei-Aufgeboten vor den Antifaschisten abgeschirmt, die weit zahlreicher als die verlorenen Haufen von Faschisten kommen.

Die Deutschen haben gelernt. Eine Hitler–Herrschaft reicht. Niemand hat die geringste Lust, in noch so einen Strudel von Krieg, Terror, Völkermord und Zerstörung Deutschlands und anderer Länder gerissen zu werden, abgesehen von ein paar geistig Zurückgebliebenen, einer Gruppe von irren Sadisten und einer kleinen Anzahl von Ehrgeizlingen, die wissen, an anderer Stelle könnten sie nie aufsteigen.

Allerdings sind diese kleinen Gruppen sehr wohl in der Lage, ihren Terror immer mehr zu steigern. Ihre Anschläge auf Antifaschisten, auf Ausländer, auf Schwarze und Leute, die wie Türken aussehen, sowie auf Ausländerwohnheime und Häuser mit Ausländern werden ständig mehr. Wir können damit rechnen, jeder von uns kann Ziel oder „Kollateralschaden“ solcher Terroranschläge werden.

Ist Verlass auf die Polizei?

Von der Polizei und der sonstigen Obrigkeit ist kaum Unterstüzung im Kampf gegen diesen Terror zu erwarten, im Gegenteil. Kaum brennt wieder ein Haus mit Ausländern und müssen Leichen herausgetragen werden, verkünden Polizei und Staatsanwaltschaft, noch bevor die Asche kalt ist und geklärt werden kann, ob es Hinweise auf Brandstiftung gibt, es seien auf keinen Fall ausländerfeindliche Motive, die zu diesen Opfern geführt hätten.

Da wäre es kein Wunder, wenn kurz danach mal wieder eine Gruppe von Islamisten ausgehoben würde, die angeblich unmittelbar vor Terroranschlägen gestanden hätten, wie uns Schäuble, Bundesstaatsanwältin und Konsorten weismachen wollten. In Wirklichkeit waren sie beim letzten Mal (Sauerland-Bomber) von einem gelungenen Bombenanschlag so weit entfernt wie von Islamabad. Siehe hierzu auch: „Die Terroristen – Lügengespinst deutscher Sicherheitsbehörden“.

Einer der Kanister mit konzentrierter Wasserstoffperoxidlösung, die gefunden wurden

Es ist die Politikerkaste!

Was die freiheitlichen und die bürgerlichen Rechte, mit viel Blut und Schweiss erkämpft, wirklich ernsthaft bedroht, ist die Politikerkaste aus ach wie so christlichen Politikern und bis hinein in Kreise der sozialdemokratischen, liberalen und grünen, die ohne Zustimmung der Bevölkerung arme Leute in Afghanistan abschlachten lassen unter der Beteiligung von deutschen Truppen („Massaker an der Zivilbevölkerung – Deutsche Beteiligung“, die alle Telefongespräche und Internetkommunikation aufzeichnen lassen und so jederzeit Zugang zu fast allen Lebensäusserungen jedes Deutschen haben, die durch ihre Beamten alle Bankkonten überwachen lassen („Der gläserne Normalbürger, Teil 1“) und alle Auslandsüberweisungen an die US-Geheimdienste melden („Bankdaten Deutscher werden an US-Dienste weitergegeben“), die uns mit unseren Handys ständig orten können („Der gläserne Normalbürger, Teil 2“), die nach Belieben unsere Kreditkarten-Überweisungen zugänglich machen („Promt ging die Sache in die Hose“) und mehr und mehr Abhören und Video-Überwachen („Europa: Achtung! Alles wird erlaubt“).

Afghanistan: US-Armee zerstört Filmkamera

Schon gibt es reihenweise Fälle, in denen Polizei, Staatsanwälte, Stadtverwaltungen und Gerichte die bürgerlichen Rechte mit Füssen treten.

Da gab es den Fall, in dem ein Antifaschist für Monate im Gefängnis verschwand, obwohl gegen ihn nichts anderes vorlag als Aussagen von Faschisten: „Strafe vor Verfahren vollstreckt“.

Da gab es den Fall eines jungen Demonstranten, der falsch angeklagt war, Polizisten getreten zu haben, was durch Zufall herauskam: „Verbeamtete Mafia“.

Verbeamtete Mafia - Polizisten misshandeln Demonstranten

Da sieht in Frankfurt die Polizei einschliesslich des Polizeipräsidenten lächelnd zu, wie eine faschistische Gruppe, geschützt von Tausenden von Polizisten, Parolen grölt wie: „Gegen Demokraten helfen nur Granaten!“ oder „Linkes Gezeter – neun Millimeter!“ oder „Schlagt den Linken die Schädeldecke ein!“

Der gleiche Artikel zeigt auch, die Faschisten werden bereits – vor aller Augen – zum Schiesstraining zusammengezogen.

Schiesstraining von Faschisten in Aargau, Schweiz

Da wird die Montagsdemonstration in Hannover in absurder Weise von Polizisten überfallen und die Gerichte geben der Polizei auch noch recht: „Absurde Polizeiübegriffe häufen sich“.

Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten

Da wird in England bei einem Faschisten das grösste Waffen- und Sprengstoff-Lager gefunden, das es je in einem Privathaus gegeben hat und die Behörden verharmlosen dies systematisch, die Medien berichten überhaupt nicht: „Grösster UK-Sprengstoff-Fund aller Zeiten“.

Da wird berichtet, wie die Politik auf die Ermordung einer Person dunkler Hautfarbe in Potsdam regierte. In jenem Artikel konstatiert selbst eine überregionale Tageszeitung in Deutschland: Polizei und Gemeinden würden „lange geübt" wegsehen, das Ganze grenze schon an Dienstpflichtverletzung. Da wird in Quedlinburg ein Junge von einer rechten Horde zusammengeschlagen und im Polizeibericht steht dann, einem "Streithahn" sei der Kiefer gebrochen worden. Da schlägt ein Rechtsradikaler in der Stadt Zerbst einem 16-Jährigen mit dem Bierglas ein Auge aus, nur weil der ein T-Shirt mit der Aufschrift "Gegen Nazis" trägt. Die Stadt aber lobt, wie friedlich das Fest verlaufen sei und spricht von einer "Rangelei unter Jugendlichen". Einer Hoteliersfrau, die ein dunkelhäutiges Kind hat, malen Täter an die Wand: "Ich hatte einen Traum, ein Neger hing am Baum! Ich hatte viele Träume, nur zu wenig Bäume." Die Polizei erklärt, zu den Motiven dieser Tat könne nichts gesagt werden(!): „Nur Mord, sonst alles in Ordnung“.

Frau Merkel gibt den Ton

All dem gibt Frau Merkel einen Rahmen, die, schon bevor sie Bundeskanzlerin wurde, erklärte, wir hätten keinen Anspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft: „CDU: Kein Anspruch mehr auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft!“.

All dies macht deutlich: Wir haben keine wirkliche Gefährdung von islamistischen Terroristen zu erwarten. Auch der Terror der Faschisten kann tödlich sein, wird aber nicht unsere ganze Gesellschaft aus den Angeln heben.

Wen wir fürchten müssen ist unsere eigene Regierung.

Sie geht nicht nur den Weg zum Überwachungsstaat, gegen den der DDR-Stasi-Staat eine Kleinigkeit war, sie beginnt auch aktiv alle wesentlichen bürgerlichen Rechte einzuschränken bzw. abzuschaffen („Soviel Stasi wegen des Terrors?“).

Das BVG-Urteil zur Freigabe der heimlichen Online-Durchsuchung

Nun kommt zu all diesem noch die Freigabe der „Bundestrojaners“ durch das Verfassungsgericht. Bereits die mögliche Gefährdung eines Menschenlebens kann ausreichender Vorwand sein. Eine solche Gefährdung kann immer behauptet werden, ohne dass dies konkret nachprüfbar wäre oder dass man die Möglichkeit hätte, gegen solche Durchsuchungen einstweilige Verfügungen zu erwirken oder sie sonstwie zu unterbinden. Die Untersuchung beinhaltet vielmehr, dass der Durchsuchte überhaupt nicht weiss, sein Computer wird ausgespäht.

Mit der Heimlichkeit ist das, was bei einer Hausdurchsuchung (und eine solche handelt es sich ja bei einer Computerdurchsuchung) als Barriere aufgebaut ist, niedergerissen worden. Der Richtervorbehalt wurde zwar gefordert, aber dies hat sich auch bei normalen Hausdurchsuchungen schon als stumpfe Waffe erwiesen. Zum einen segnen viele Richter alles ab, was ihnen vorgelegt wird, zum anderen kann man immer noch, wenn der Richter nicht mitzieht, plötzlich auf „Gefahr im Verzug“ abheben, worauf man ohne richterlichen Untersuchungsbefehl ins Privatleben des Bürgers eingreifen darf.

Jetzt braucht niemand mehr etwas missbrauchen, denn er hat freie Hand für jegliches Eindringen in die Intimspäre des Normalbürgers. Er braucht lediglich zu behaupten, es bestehe eine mögliche Gefährdung eines Menschenlebens oder der Gesundheit eines Menschen und schon darf er alles. Gibt der Richter keine Erlaubnis, erklärt er „Gefahr im Verzug“.

Eventuell kann jemand, der aus irgendwelchen Gründen erfährt, die Schnüffler waren in seinem Computer, viel später ein Urteil erreichen, dies sei unrechtmässig gewesen, nur hat das die gleiche Bedeutung wie wenn auf dem Mond eine Tür zufällt.

Die Hunderte von Menschen, die bei Demonstrationen bereits unrechtmässig viele Stunden eingekesselt wurden, können ein Lied davon singen. Der Staatsapparat tut es einfach, und wenn einer protestiert, bekommt man zu hören: „Gehen Sie doch vor das Verfassungsgericht, hahahaha!“ Viel , viel später steht in einem Gerichtsurteil, es war unrechtmässig, was die Polizisten erneut zu Lachkrämpfen veranlasst.

Kurz, das Verfassungsgericht hat sich zur Schiessbudenfigur gemacht und wird ab sofort nur noch als Verfassungsbruchgericht betitelt werden können.

Die hier freigegebene Praxis kann in keiner Weise mehr – selbst beim besten Willen – mit dem Grundsatz in Übereinstimmung gebracht werden, der im Grundgesetz ganz vorne steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.“

Einige glauben auch positive Seiten im Urteil zu sehen, z.B. weil ausdrücklich erwähnt wird, man habe das Recht der „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität“ informationstechnischer Systeme, aber dies ergibt sich sowieso automatisch aus den allgemeinen Grundrechten im Grundgesetz. Im gleichen Urteil wird eben dieses Recht faktisch außer Kraft gesetzt, denn es kann nun mit der einfachen Behauptung eines angeblich gefährdeten Lebens und „Gefahr im Verzug“ ausgehebelt werden.

Zwar wird im Urteilstext auch ein erhöher Anspruch an den „Verdacht“ gestellt, indem gesagt wird, Vermutungen oder allgemeine Erfahrungsgrundsätze seinen für einen solchen Eingriff nicht ausreichend, aber der Grenzbereich von Verdacht und Vermutung ist breit und man hat ja keinerlei Möglichkeit, eventuell richterlich klären zu lassen, ob dieser Rahmen überschritten wurde, denn man weiss es ja gar nicht, wenn man durch den Bundestrojaner-Wolf gedreht wurde.

Da nützt es auch nichts mehr, dass die Verfassungsrichter sich wirklich ausführlich über die technischen Möglichkeiten und Beschränkungen informiert haben, wie aus dem Urteil hervorgeht, denn schon allein die Tatsache, es war ihnen bewusst, der Eingriff von Staats wegen in den Computer kann dort auch Veränderungen bewirken und somit der Manipulation Tür und Tor öffnen – z.B. die gesuchten Beweise dort „legen“, wie dies schon passiert ist (wenn auch wahrscheinlich noch nicht mit einem „Bundestrojaner“): „Der Bundestrojaner und die unterschobene Straftat“, hätte sie veranlassen müssen, ein absolutes Verbot der Verwendung dieser Technik auszusprechen.

Brunnsteingutachten

Das ist der Kern des Urteils: Die Verfassungsrichter haben „vergessen“, eine Pflicht der Offenlegung der Online-Durchsuchung ins Urteil zu schreiben, wenn dort gewonnene Erkenntnisse später verwendet werden. Sie hätten dann nämlich auch eine Überwachungsstelle (Trojaner-Behörde) für alle Online-Untersuchungen vorschreiben müssen, damit dies nicht auch leicht umgehbar wird.

Haben die Polizei- und anderen Sicherheitsbehörden das Mittel des „Bundestrojaners“ technisch zur Verfügung (z.B. weil Microsoft verpflichtet wird, eine offene Flanke in seinem „Windows“ auf Deutsch frei zu lassen), so können sie das ja auch heimlich verwenden, solange keine Behörde (zum Beispiel die Datenschutzbeauftragten) solche „Trojaner“ unter Verschluss hat und nur mit richterlicher Genehmigung herausgibt. Aber von einer solchen Behörde steht nichts im Urteil.

Die Möglichkeit der illegalen Benutzung des Bundestrojaners ist gerade auch angesichts der aktuell vorgesehenen Verschärfung des Sexualstrafrechts von besonderer Bedeutung: „Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1“, „Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2“, „Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 3“.

Man kann nämlich einfach auf den Computern nach angeblichen Kinderporno-Bildern suchen. Nach der neuen Gesetzgebung ist bereits die Abbildung von 16- oder 17-jährigen oder von Personen, die so aussehen, als seien sie so alt, ein „Kinderporno“, wenn es jemand gibt, der die Abbildung für „aufreizend“ halten könnte. Da weder definiert ist, wie man feststellt, ob jemand aussieht wie unter 18 noch was „aufreizend“ ist, kann somit ein wesentlicher Teil der Bevölkerung hiermit inkriminiert werden, wenn man das nach eigenem Gusto auslegt.

Ja, sogar die Bilder der eigenen Kinder auf dem Computer, die als Babys oder Kleinkinder nackt am Strand spielen, werden zu „Kinderpornos“ nach dem neuen Gesetz, denn es könnten sich Personen finden, die sie „aufreizend“ finden. Vorher mussten „eindeutige sexuelle Handlungen an, von oder vor Kindern“ (bis 14) auf den Bildern zu sehen sein sein, doch das gehört nun alles zur Vergangenheit.

Sollte man bei einer Person, die man inkriminieren will, nichts dergleichen gefunden haben, kann man immer noch ein entsprechendes Bild (oder mehrere) dort legen.

Das BVG kann nicht einfach von der These ausgehen, die staatlichen Stellen würden schon immer ohne verborgene und illegale Absichten vorgehen. Es muss dafür sorgen, dass dies auch wirklich so ist.

Da dem BVG nach dem Text des Urteils die Möglichkeit einer illegalen Benutzung des Bundestrojaners gewärtig war, hätte es darauf mit dem absoluten Verbot solcher Eingriffsmaßnahmen in die Computer des Normalbürgers reagieren müssen. Es hat dies nicht getan und damit bewusst diese Möglichkeiten eröffnet.

Unter diesen Umständen wird ermöglicht, nach einer (heimlichen und illegalen) Online-Durchsuchung einfach eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme des Computers anzusetzen und die vorausgegangene Bundestrojaner-Attacke zu verheimlichen (denn sie war ja nicht durch das Urteil gedeckt). Damit ist es möglich geworden, einen wesentlicher Teil der männlichen deutschen Bevölkerung und auch einen Teil der weiblichen im Handumdrehen zu Kriminellen der schlimmsten Sorte zu stempeln ("Kinderschänder“) - unter Berücksichtigung der Möglichkeit, entsprechende Beweise zu "legen", sogar die ganze Bevölkerung - was man natürlich nach Belieben spezifisch auf Dissidenten der offiziellen Schäuble-Merkel-Politik anwenden kann.

In diesem Zusammenhang kommt gerade die Meldung aus den USA zum rechten Zeitpunkt: Die Zahl der Insassen der US-Gefängnisse hat die 1%-Marke der US-Bevölkerung überschritten. Da kan man sich vorstellen, was die US-Fans in der Politik mit uns vorhaben.

Wir werden jedes dieser Rechte mit Zähnen und Klauen zu verteidigen haben oder werden bald in einem Folterstaat leben, in dem beliebig zu Verdächtigen erklärte nach Gutdünken eingesperrt werden ohne jede Rechte, wie heute bereits Routine beim wesentlichsten Verbündeten, den Vereinigten Staaten. Sowohl die christlichen wie die liberalen und sozialdemokratischen Politiker haben bereits klargemacht: Die USA bleibt ihr Vorbild. Entsprechendes haben wir zu erwarten.

Detainees Guantánamo

Harte Zeiten

Es kommen harte Zeiten auf uns zu, Zeiten des Kampfes. „Sie oder wir“, das wird das Motto sein. Und Gnade uns Gott (oder wer auch immer), wenn es „sie“ sein würden!


Veröffentlicht am 1. März 2008 in der Berliner Umschau

Originalartikel

Karl Weiss - Journalismus

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