Montag, 28. April 2008

Bayern will Demonstrations- und Streikrecht einschränken

Breites Bündnis verteidigt Recht auf Demonstrationen und Streik

Von Karl Weiss

In Bayern wurde ein Gesetz in den Landtag eingebracht, welches das ganze Streik- und Versammlungsrecht bedroht. Spontane Streiks sollen als kriminell eingestuft werden und Versammlungen (sprich Kundgebungen und Demonstrationen) werden mit so extremen Auflagen versehen, dass sie Handhabe zum Verbot und zur Kriminalisierung von Anmeldern und Teilnehmern liefern. Nun hat sich auf Initiative der bayerischen Ver.di ein breites Bündnis gebildet, um diesen Anschlag auf die bürgerlichen Rechte der Bundesbürger zurückzuweisen.

Sozialprotest DGB

Dies ist Ausfluß der Föderalismus-Reform, die ein entsprechendes Gesetzgebungsrecht auf die Länderebene verlegte. Der erste Vorstoß wird bewusst in Bayern gemacht, wo man wenig Widerstand erwartet. Im weiteren Verlauf wird man dann entsprechende Gesetze in den anderen Bundesländern einführen und hätte dann ein wirksames Streik- und Versammlungsrecht in ganz Deutschland ausgehebelt.

Es war den Politikern der selbsternannten „Volksparteien“ sowieso schon die ganze Zeit ein Dorn im Auge, dass man in Deutschland noch frei gegen sie und ihre Politik protestieren durfte. Damit soll nun Schluss sein.

Das Streikrecht, das sowieso nur als Richterrecht in Deutschland existiert (ein vollständiges gesetzliches Streikrecht ist längst überfällig), wird so weit eingeschränkt und mit Auflagen versehen, dass praktisch keine legaler Streik mehr möglich ist bzw. nur unter schweren Bedingungen.

Streiks müssen nach diesem Gesetz unter Androhung schwerer Strafgelder mindestens 72 Stunden vorher angekündigt werden. Man weiss, wo man die Arbeiter leicht trifft: Am Geldbeutel, denn man weiss ja, wie wenig man ihnen bezahlt. Jeder Arbeiter, der nach dem neuen Gesetz verurteilt würde, wäre für sein Leben am Existenzmnimum.

Zudem – und das ist besonders infam – soll bereits ein mit zwei Mann besetzter Streikposten zukünftig eine „Versammlung“ sein und fällt damit unter das neue Versammlungsrecht.

Zugspitze

Das sieht nämlich vor, es muss vorher angemeldet werden, es müssen Versammlungsleiter (bei zwei Mann!) und Ordner (bei zwei Mann!) benannt und mit allen Personalien vorher bekanntgegeben werden. Die Behörden haben das Recht, solche Versammlungen zu unterbinden unter dem Vorwand, der genannte Versammlungsleiter sei „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ (wobei hier wiederum nicht definiert wird, was das ist und damit der Willkür Tür und Tor geöffnet wird).

Die Behörde braucht sich lediglich Zeit lassen, um herauszufinden, der Versammlungsleiter sei „unzuverlässig“ nach ihrer Ansicht und dies eine Minute vor Versammlungsbegimnn bekannt geben, dann kann die „Versammlung“ (Demonstration oder Kundgebung) nicht eröffnet werden, ohne im gleichen Moment illegal zu sein – und illegale Versammlungen kann und muss man schliesslich auflösen und die Teilnehmer festnehmen – oder etwa nicht?

Monate später können die Veranstalter dann ein eventuell ein Gerichtsurteil erwirken, dies war illegal und nicht die Versammlung, aber das hat eben keinerlei Folgen, wie alle jene bezeugen können, die in den letzten Jahren von der Polizei illegal eingekesselt wurden. Sie alle bekamen richterlich bestätigt, es war illegal, aber für die Polizeiführung oder deren Chefs gibt es keine Bestrafung, für die Eingekesselten kein Schmerzensgeld – es ist genauso, als wenn auf dem Mond eine Tür zufällt

In der Praxis können so Demonstrationen und Kundgebungen verhindert werden, denn diese haben in der Regel eine konkreten Anlass und können nicht monatelang auf ein Gerichtsurteil warten. Gleichzeitig wird den Behörden die Möglichkeit gegeben, ihnen genehme Versammlungen nicht zu verhindern, wenn es zum Beispiel um die heimlich geförderten Faschistenaufmärsche geht.

So hat zum Beispiel gerade eben in Bayern ein Gericht einen Saal in Bamberg für den Parteitag der NPD freigekämpft.

Da ist es besonders zynisch, wenn das neue Versammlungsrecht mit der Verhinderung von faschistischen Aufmärschen begründet wird.

Bei Streiks wird über die „Zwei-Mann-Regel“ eine Verbindung zum Versammlungsrecht hergestellt und damit ebenfalls das völlige Verbot ermöglicht. Jeder Streik kann dann als illegal erklärt werden. Damit bekämen die Arbeiter ihr einziges Recht im Kampf gegen die Kapitalisten gestrichen.

Für alle jene, die immer noch auf das Bundesverfasusungsgericht vertrauen und glauben, das werde so etwas schon nicht zulassen sei noch einmal auf die Freigabe des Bundestrojaners durch eben dieses Gericht verwiesen. (https://karlweiss.twoday.net/stories/4749060/).

Nein, wir werden uns schon selbst darum kümmern müssen, dass sie nicht alle unsere Rechte beschneiden. In München fand am 18. April bereits eine erste Demonstration gegen dieses Gesetzesvorhaben statt. Es müssen aber noch viel mehr auf die Strasse!

Veröffentlicht am 28. April 2008 in der Berliner Umschau

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