Das sei ein demokratischer Staat
Von Karl Weiss
Israel wird wiederholt als „einziges demokratisches Land im Nahen Osten“ bezeichnet. Urteilen Sie selbst:
Ein Russe jüdischen Glaubens, der 1999 nach Israel ausgewandert war, erlebte dort eine Odyssee ohnegleichen, weil seine Tochter christlichen Glaubens war. Sie trug ein Kreuz und wurde dadurch in der Schule Ziel von Anfeindungen von Klassenkameraden. Die Schulleitung behauptete, die Tochter würde den Frieden an der Schule stören und zwang den Mann, nach Hadera umzuziehen, als er sich weigerte, seine Tochter zwangsweise zum jüdischen Glauben übertreten zu lassen.
Doch die Verfolgungen seiner Tochter hörten auch da nicht auf. Am 23. Oktober 2001 wurde sie Opfer eines Terrorattentats. Sie war in der Folge schwer behindert. Das führte zu noch intensiveren Diskriminierungen durch ihre Klassenkameraden, nun auch wegen der Behinderung. Schließlich weigerte sich die Tochter 2002, in die Schule zurückzukehren.
Die Familie versuchte mit Interventionen im Schulamt die Situation zu verbessern, aber ohne Erfolg.
Während Vater und Mutter einen israelischen Pass erhielten, wurde dieser der Tochter verweigert. Sie sei keine Jüdin und könne daher keinen israelischen Pass beanspruchen.
Dagegen klagte der Vater zuerst beim Staatskontrolleur in Jerusalem, dann beim Stab des Aussenministeriums. In beiden Instanzen wurd die Klage abgewiesen. Die Tochter sei keine israelische Staatsbürgerin.
Als „Bestrafung“ für die Klagen wurde nun der israelische Staat aktiv. Man teilte dem Vater mit, seine Tochter habe keine Daueraufenthaltsgenehmigung mehr in Israel, sondern nur noch eine zeitweise.
Auf Intervention eines Gemeindeabgeordneten erhielt die Tochter 2002 einen Behindertenausweis, der allerdings nicht den tatsächlichen Umfang ihrer Behinderung abdeckte.
Der Schulrat erklärte dem Vater, er werde dafür sorgen, dass ihm das Sorgerecht entzogen würde, wenn seine Tochter nicht wieder in die Schule käme. Gleichzeitig weigerte er sich, für deren Sicherheit zu garantieren. Er betonte immer wieder,die Tochter müsse nur zum jüdischen Glauben übertreten, dann wären alle Probleme beseitigt.
Zwar kehrte die Tochter im Dezember 2002 in die Schule zurück, aber der Schulrat machte trotzdem eine Eingabe beim Jugendamt, die Tochter dem Sorgerecht der Eltern zu entziehen und sie in ein jüdisches Internat zu bringen.
Daraufhin wurden die Eltern im Februar 2003 zur Polizei bestellt und über ihre Familiensituation befragt.
Kreuzritterburg Krak des Chevalier im heutigen Syrien. Siehe hierzu auch diesen Artikel.
Der erzürnte Vater reichte dann Klagen ein: Im März 2003 beim Innenministerium und im April gegen den Schulrat. Daraufhin erhielt die Familie Drohanrufe und es wurden antichristliche Traktate in den Briefkasten gesteckt. Der Chef des Polizeireviers hatte ihre Anzeige nicht entgegengenommen, sondern riet ihnen, die Tochter zwangsweise zum jüdischen Glauben zu konvertieren.
Als sie sich weigerten, wurde der Tochter im Juni 2003 ihr Behindertenausweis entzogen, was bedeutende Nachteile beinhaltete. Der Gesundheitszustand der Tochter verschlimmerte sich zusehends.
Noch im gleichen Juni wurde die Mutter vom Schulrat persönlich angegriffen und bedroht, wenn sie ihre Klagen nicht zurückzögen.
Im Juli 2003 wurden die Pässe der Eltern eingezogen. Hierzu wurden eigens zwei Polizisten geschickt. Dann erfuhren die Eltern, ihnen werde nun das Sorgerecht für die Tochter entzogen und die Tochter in ein jüdisches Internat gesteckt.
Daraufhin entschied sich die Familie, aus Israel zu fliehen, bevor sie ihre Tochter niemals wiedersähen und sie einem unbekanntem Schicksal ausgesetzt sähen.
Sie konnten nach Frankreich fliehen. Dort wurde ihnen, nachdem diese ganze Odyssee belegt werden konnte, Asyl gewährt – nach einem jahrelangen Verfahren. Das war das erste Mal, dass der französische Staat einen israelischen Staatsbürger als Flüchtling anerkannt hat.
Die Flüchtlingskommission stellte fest, dass die [Tatbestände], „die starkem religiösen Druck auf die Tochter durch verschiedene Behörden entspringen“, „einen schwerwiegenden Eingriff in seine bürgerlichen Grundrechte darstellen und ihn in einen Zustand dauerhafter Unsicherheit versetzt haben.“ Sie haben ihn daran gehindert, „- ohne daß die staatlichen Organe trotz wiederholter Bitte abgeholfen hätten - ein normales Leben in dem Land zu führen, dessen Staatsbürgerschaft er erworben hatte.“
Die Flüchtlingskommission erkannte außerdem an, dass sie bei einer Rückkehr verfolgt werden würden.
Würden Sie das „einen demokratischen Staat“ nennen?
Veröffentlicht am 17. Dezember 2008 in der Berliner Umschau