Es gibt kein ‚Phantom von Heilbronn’
Von Karl Weiss
Wenn es nicht so tragisch wäre, müsste man lachen. Einer der teuersten und aufwendigsten Polizeieinsätze der Gegenwart, die Suche nach dem „Phantom von Heilbronn“, ist als Tragikkomödie zu Ende gegangen. Es gibt kein Phantom von Heilbronn. Die DNA-Spuren, die auf eine Täterin bei sechs Morden hingewiesen hatten, waren in Wirklichkeit solche, die von der Herstellung her an Wattestäbchen hafteten, die man zur Spurensicherung verwendete.
Ein Verpackungsarbeiterin in der Fabrik, welche die Wattestäbchen herstellte, hatte immer wieder Hautschuppen an die Wattestäbchen abgegeben. Die Polizei hatte diese in der Annahme verwendet, sie seien frei von DNA-Spuren, hatte aber versäumt, dies zu überprüfen.
Auf diese Art und Weise waren bei insgesamt sechs Mordfällen Spuren der DNA der gleichen Frau gefunden worden, was zur Annahme führte, es handele sich um eine Serientäterin, das „Phantom von Heilbronn“.
Mit Millionenkosten hatten 30 Mann der Polizei in einer Sonderkommission über Jahre das Phantom gesucht, insgesamt 16 000 Überstunden angehäuft und waren 3 700 Spuren nachgegangen – alles umsonst – nein, eben nicht umsonst - aber ergebnislos. Der grösste Polizeieinsatz in der Deutschen Geschichte ist nun zu Ende. Niemand hat bisher erklärt, er würde sich schämen.
Nun, dann tue ich dies hiermit stellvertretend.
Die Zeiten, als die Deutschen für ihre Akkuratesse und Effezienz weltberühmt waren, scheinen zu Ende zu gehen. Wenn deutsche Polizisten so primäre Fehler machen, wem soll man noch vertrauen?
Da kommt nun auch noch dazu, dass die Heilbronner Polizei bereits vor längerer Zeit einen Hinweis bekam, dass DNA auf den Wattestäbchen sein könnte. In Österreich waren die Fahnder mit den Wattestäbchen auf eine weibliche Person gestossen, konnten aber in einem konkreten Fall die Anwesenheit weiblicher Personen ausschliessen. Darufhin hatten sie die Wattestäbchen überprüft und stellten fest: Der Hersteller hatte nie garantiert, sie seien DNA-frei. Dies wurde innerhalb der Polizei-Verbindungen weitergegeben, aber die Heilbronner Kollegen waren dem Hinweis nicht nachgegangen.
Aber es stellen sich noch ganz andere, viel wichtigere Fragen:
Der DNA-Test, der bereits zu euphorischen Reaktionen geführt hatte, als Allheilmittel der Verbrechensaufklärung gefeiert, ist plötzlich nicht mehr unfehlbar. Zwar ist die Genauigkeit des Testes als solchem, im Vergleich mit gefundenen Spuren am Tatort, wirklich extrem zuverlässig. Die Frage stellt sich aber eben, wie an diesem Beispiel deutlich wurde, man weiss nie mit Sicherheit, wie eine entsprechende DNA-Spur an den Tatort kam.
Da kann es zum Beispiel sein, jemand, der an der Fabrikation eines der Möbelstücke beteiligt war, die am Tatort waren, könnte als jemand identifiziert werden, der am Tatort war. Auch wenn die Polizei in Deutschland in Zukunft mehr auf DNA-freie Wattestäbchen sehen wird, gibt es noch hunderterlei Möglchkeiten, wie DNA von völlig unbeteiligten Personen an irgendwelche Tatorte gelangen kann.
Ganz zu schweigen von den Möglichkeiten, eine DNA-Probe von jemandem zu ergattern und gezielt an den Tatort zu befördern, um den Verdacht auf jemand zu lenken, der es vielleicht auch gewesen sein könnte.
Sei es, dass man einfach ein wenig Staub von einem Kissen sammelt, auf das eine Person seinen Kopf gelegt hatte, sei es, dass man Zugang zu einem Glas hat, von dem die Person getrunken hat – wir alle hinterlassen ununterbrochen eine Spur von unserer DNA in der Umwelt, was zwar zur Aufklärung von Verbrechen führen kann, aber ebenso von skrupellosen Verbrechern genutzt werden kann, um den Verdacht auf bestimmte andere Personen zu lenken.
So dürfte eine der Folgen der ergebnislosen Suche nach dem Phantom sein, dass in zukünftigen Prozessen, in denen eine DNA-Spur als Beweis eingebracht wird, die Frage, welchen Beweiswert wirklich eine DNA am Tatort hat, die mit jener des/der Angeklagten übereinstimmt, einen ganz neuen Stellenwert bekommt.
Jeder gewiefte Verteidiger wird den Fall der unschuldigen Verpackungsarbeiterin, die scheinbar als Massenmörderin identifiziert wurde, zur Relativierung des DNA-Beweises verwenden.
Die bisherige Praxis, DNA-Beweise praktisch als Gottesurteile anzusehen, dürfte damit gestorben sein. Insoweit hat die Panne der Heibronner Polizei anscheinend auch etwas Gutes.
Veröffentlicht am 28. März 2009 in der Berliner Umschau