Schon in den USA, bald auch bei uns - Gefängnis für Sex unter 18

Gefängnis ohne Bewährung für einverständlichen Sex unter Minderjährigen

Von Karl Weiss

Die extremistisch–christlichen Bewegungen in den USA haben bereits in einer Reihe von Staaten, speziell dort, wo die Republikaner Mehrheiten haben, neue Sexualstrafgesetzgebungen durchgesetzt, die an Absurdität nichts zu wünschen übrig lassen. Aufgrund eines solchen neuen Gesetzes ist ein junger Mann in Georgia zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt worden, weil er mit 17 Jahren mit seiner zwei Jahre jüngeren Freundin einverständlich Sex hatte.

Zusatz zum Artikel (November 2008)

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 ( hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf ) sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden. Wie jeder weiss, hat keine Zeitung, kein Fernsehen, über die Verabschiedung berichtet. Man kann ohne Übertreibung sagen, es wurde heimlich durchgezogen. Dies vor allem, weil den einschlägigen Politikern natürlich klar war, was sie da beschlossen.

Das entscheidende ist, man hat nun Instrumente in der Hand, fast jeden beliebigen Menschen in Deutschland unter schwerste Anklagen zu stellen, die ihn der abscheulichsten Verbrechen anklagen, die man sich vorstellen kann („Kinderporno-Verbreitung“). Da die Regelung der „wirklichkeitsnahen Beschreibungen“, des neuen Kinderporno-Alters bis achtzehn und der Einbeziehung von Personen, die aussehen, als ob sie jünger wären, beschlossen wurden, ist nun fast jeder Porno auch gleich Kinderporno.

Man kann erwarten, dies wird keineswegs breit angewandt werden. Dazu haben die Staatsanwaltschaften auch keine Zeit noch Personal. Es geht darum, Material gegen Dissidenten zu haben. Kann man einen politischen Dissidenten mit einer Anklage wegen Kinderporno überziehen, ist er völlig unglaubwürdig geworden.


Da es einige Missverständnisse um diesen Artikel gegeben hat, hier noch eine Klarstellung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält noch nicht alle vorgesehenen und bereits mehrfach geforderten Verschlimmbesserungen des Sexualstrafrechts, sondern nur die wesentlichsten, nämlich die Heraufsetzung des "Schutzalters" auf achtzehn Jahre, die Strafbarkeit von jeglichen "Schriften", die als "aufreizend" eingestuft werden und die Abschaffung der Regelung, dass die Täter mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Bisher noch nicht als Gesetzentwurf in Deutschland vorgelegt, aber bereits gefordert von "christlichen" Politikern oder in der Europäischen Rahmenverordnung oder in US-Vorlagen genannt (eventuell auch nur in der ersten Version der Rahmenverordnung, die von der europäischen Kommission stammte) sind: Die vierjährige Mindeststrafe, die Strafbarkeit des "Verleitens", die Einbeziehung von unter 14 -jährigen in den Täterkreis und die öffentlich zugängliche Sexualstraftäter-Datei. Ist das Gesetz erst einmal durchgebracht, werden wahrscheinlich diese noch weiter gehenden Punkte angegangen.

Kürzlich war schon ein Fall aus dem Bundesstaat Michigan bekannt geworden, wo ein verheirateter Mann wegen eines Ehebruchs mit einer Prostituierten zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, was auch noch vom Appelationsgerichtshof des Staates bestätigt wurde. Siehe den Artikel zu diesem Fall.

Der Fall in Georgia hat sogar noch eine fast unglaubliche Besonderheit. Die beiden jungen Leute haben nur Oral-Sex gemacht, keinen Sex mit Penetration. Hätten sie das getan, wäre das nur als Ordnungswidrigkeit bestraft worden.

Christlich-extremistische Verklemmte halten Oralsex für eine unnatürliche Abartigkeit und fordern bereits, ihn generell unter Strafe zu stellen.

Der „Täter“ hat bereits zwei der 10 Jahre abgesessen und es wurde seine Freilassung beantragt. Aber der zuständige Staatsanwalt tut alles, um seine Freilassung zu verhindern, wahrscheinlich auch einer jener „wiedergeborenen Christen“, die uns - wie die katholische Kirche - unbedingt die Art zu Leben vorschreiben wollen.

Das Gesetz in Georgia sieht schwere Strafen wie diese vor, wenn ein Kind sexuell angegriffen wird – von einem Erwachsenen, der seine Machtstellung ausnutzt gegenüber dem Kind. Man hat aber "vergessen", ausdrücklich auszunehmen, dass natürlich einverständlicher Sex unter fast Gleichaltrigen auch im jugendlichen Alter nicht strafbar ist.

Zwar gibt es in der abstrusen Georgia-Gesetzgebung eine Klausel, die Sex mit Penetration unter (fast) Gleichaltrigen von einer solchen Strafe ausnimmt, aber Sex, der nicht mit Penetration einhergeht, fiel nicht darunter.

Gewaltkomponente im Sex

Im wesentlichen waren sich bis vor kurzem alle zivilisierten Länder in diesen Dingen der Sexualgesetzgebung einig. Bestraft muss werden, wenn eine Gewaltkomponente im Sex enthalten ist oder eine Machtausübung. Dagegen muss einverständlicher Sex von jeglicher Bestrafung ausgenommen werden, wenn keinerlei solche Komponenten vorhanden sind. Das trifft speziell dann zu, wenn junge Leute, auch wenn sie noch nicht achtzehn (oder sechzehn) sind, Sex miteinander in irgendeiner Form machen.

In der Regel haben zivilisierte Länder sich auf ein absolutes Schutzalter geeinigt, meistens 14 Jahre, wobei man oft noch die dreizehnjährigen mit in die Erlaubnis einbezieht, wenn der Altersunterschied nicht mehr als zwei (in anderen Ländern drei) Jahre beträgt. Oberhalb des Schutzalters, zwischen 14 und 16 Jahren, geht man üblicherweise von einem maximalen Altersunterschied von 5 Jahren aus. Ab 16 Jahren dann wird in einigen Ländern schon ganz freigegeben (wie bisher noch in Deutschland), in anderen bis zum 18. Lebensjahr ein noch grösserer maximaler Altersunterschied (z.B.10 Jahre) verankert.

In der Schweiz zum Beispiel ist auch ein einverständlicher Sex straffrei, der 12- und 13-jährige involviert, auch wenn die jungen Leute davon Videoaufnahmen machen. Kürzlich gab es einen solchen Fall.

Solche Regelungen sind sinnvoll. Einerseits muss man streng jeden gewalt- und machtbesetzten Sex (und das nicht nur bei Kindern und Jugendlichen) unter Strafe stellen, um schwächere Personen vor dem sexuellen Ausnutzen (Ausbeuten) durch starke und/oder mächtige zu beschützen. Andererseits muss man der Tatsache Rechnung tragen, dass die jungen Menschen, meist ab etwa 12 Jahren, bereits ein sexuelles Leben und sexuelle Bedürfnisse haben, wobei in strafrechtlicher Hinsicht weitgehend freie Hand gelassen werden muss, wenn es sich um (fast) Gleichaltrige handelt.

Sex unter 18 unter Strafe

Dies beinhaltet selbstverständlich keinerlei Aufforderung zum Sex von 12-jährigen. Hier geht es nicht um die Fragen, welche sehr frühen sexuellen Erlebnisse oft nicht gut für die jungen Leute sind und dass eine Dreizehnjährige natürlich extreme Probleme bekommt, wenn sie schwanger wird, hier geht es um die Frage der Strafbarkeit, um die Frage, ob man dafür ins Gefängnis wandert – was mit Sicherheit die Probleme der 13-jährigen Mutter nicht verringern würde.

Nun haben aber die Vereinigten Staaten angefangen, diesen Konsens der zivilisierten Länder aufzukündigen. Man fängt an, jeglichen Sex unter 18 zu bestrafen, homosexuellen Sex wieder strafbar zu machen, Ehebruch ebenfalls und dies alles zu verbinden mit Ausnahmeregelungen für sexuelle Straftäter, die nach der Entlassung weiterhin bestraft werden, indem man sie öffentlich bekanntgibt, wo sie sich auch niederlassen. So wird zum Beispiel ein schlichter Homosexueller nach seiner Strafverbüßung behandelt, als hätte er kleine Kinder vergewaltigt.

Das alles könnte für uns eine kuriose Fußnote sein, nach dem Motto: „Die spinnen, die Amis“. Ist es aber nicht. Es gibt seit letztem Jahr einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem sie alle diesen Regeln bricht und die Strafbarkeit auf völlig einverständlichen, macht- und gewaltfreien Sex erweitert.

Im „Kampf gegen Internet-Kinderschänder-Banden“

Dieser Gesetzentwurf ist gestützt auf einen Rahmenbeschluss der Europäischen Komission, der genau die absurden Definitionen jener extremistischen Religiösen aus den USA übernimmt. Es ist nach Angaben von Lorenz Böllinger, Professor für Strafrecht an der Universität Bremen, der eine kritischen Kommentar zu diesem Rahmenbeschluss geschrieben hat, von den USA in einigen UN-Gremien eine Empfehlung durchgesetzt worden, die nun von der EU-Kommission übernommen wurde.

All dies läuft unter verschleiernden Bezeichnungen wie „Kampf gegen Internet-Kinderschänder-Banden“, „Kampf gegen Kindesmissbrauch“, „Verfolgung von pädophilen Kindermördern (Originalton Schröder)“ und man verkündet, nun müssten die abartigen Kindermörder endlich einmal die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

So wollen sich die Politiker als „Recht und Gesetz“-Personen profilieren und von den Untaten ablenken, die sie für die Bevölkerung bereit stellen, wie Hartz IV, Millionen von Arbeitslosen, Rente mit 67 (auch mit 70 ist schon im Gespräch), Einführung von Studiengebühren, Abschaffung der Lehrmittelfreiheit, Schließen von Schulen, Kindergärten und öffentlichen Bädern, nicht zu vergessen Überfälle auf andere Länder wie Jugoslawien, Afghanistan und Irak.

Gegen Kindermörder, Kinderschänder und Internet-Kinderporno-Ringe gibt es längst ausreichende Gesetze. Diese können nicht nur mit Höchststrafen bis zu lebenslänglich belegt werden, sondern auch mit „Sicherheitsverwahrung“ (anschließendem dauerhaften Wegschließen), wenn der Richter der Überzeugung ist, der Betreffende dürfe nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden.

In Wirklichkeit betreffen die Änderungen gegenüber der vorherigen Gesetzeslage und Rechtssprechung im wesentlichen drei Punkte, die nichts mit Kinderschändern, Kindermördern oder Pornoringen zu tun haben:

1.
Alle bis zum 18. Lebensjahr werden als „Kinder“ definiert. Es gibt keine Jugendlichen mehr, die längst sexuelle Bedürfnisse und Sex haben. Hier der Kommentar von Professor Böllinger dazu:
„Vielmehr brächte er eine europaweite massive weitgehende Kriminalisierung der Sexualität Jugendlicher bis zum 18. Lebensjahr! mit sich, mithin gar eine potentielle Gefährdung des Wohls der minderjährigen Unionsbürger.“
„Gegen diese lang etablierten und wohlbegründeten Standards verstößt der Vorschlag in grotesker Weise, indem der Rechtsbegriff „Kind" jede Person unter achtzehn Jahren bezeichnet (Art. l a des Entwurfs). Es werden also theoretisch „Taten" mit Opfern im Alter von vier oder 17 1/2 Jahren gleichgesetzt. Ein Strafrecht (...) verliert dadurch völlig an Glaubwürdigkeit und führt sich selbst ad absurdum.“

2.
Es werden über die bisher schon vorhandenen, eindeutig definierten Beschreibungen der verfolgenswerten Taten hinaus neue, allgemeine, unbestimmte eingeführt, die weiten Spielraum für verschiedenen Interpretationen lassen, je nachdem, ob der Richter mehr den Werten der Aufklärung verpflichtet ist oder mehr zu engstirnig religiösen Ansichten neigt.

So wurde z.B. der Begriff von „sonstigen“ Handlungen bei der Definition der Kinderprostitution eingeführt. Es bleibt offen, was gemeint sein könnte. Hier wird der Einbeziehung von Dingen in die Strafbarkeit Tür und Tor geöffnet, die eben nach jeglicher vernünftigen Betrachtung dort nicht hingehören. Besonders bei Nacktfotos öffnen sich hier weite Horizonte von „Straftaten“, die nur in der Einbildung von verklemmten religiösen Extremisten existieren.

Hören wir, was Professor Böllinger zu zwei anderen unbestimmten Punkten zu sagen hat:

„...erscheint jedoch unter (b) zu weit und damit grundgesetzwidrig unbestimmt (§ 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG). Denn es genügt bereits die „Verleitung" des Kindes zu „sexuellen Handlungen" - beides äußerst vage und schier uferlos anwendbare Begriffe.
Mangels einer Regelung des Täteralters könnte übrigens absurder Weise auch ein soeben strafmündig gewordener 14-jähriger Jugendlicher für die „Verführung" oder das Fotografieren eines knapp 18jährigen „Kindes" belangt werden.“
“…so müsste aber doch der Begriff der Pornografie weniger diffus sein: Nach Art. 1 (b) genügt jegliche „bildliche Darstellung", also auch eine obszöne Zeichnung oder ein Kunstwerk. Auch erscheint die (…) Strafbarkeit dann unangemessen, wenn die pornografisch dargestellte Person zwar über 18 ist, aber „wie ein Kind aussieht" (Art. 3 Abs. 2). Damit wird die hoch bedeutsame rechtsstaatliche Sicherung unterlaufen, dass der Täter die Tatsachen gekannt haben muss und ihm diese Kenntnis nachgewiesen werden muss (Beweislastumkehr).”

3.
Es werden neue, weit höhere Mindeststrafen eingeführt: 4 Jahre Gefängnis als generelle Mindeststrafe und 8 Jahre in schweren Fällen. Damit wird gleichzeitig jede Möglichkeit verhindert, die Strafe in leichten Fällen zur Bewährung auszusetzen. Ebenso wird wegen der hohen zu erwartenden Bestrafung eine Untersuchungshaft von Verdächtigen zur Regel werden.

Das führt also zu Aussichten, die denen in den USA nicht mehr nachstehen. Fast jeder Sex zwischen Personen unter 18 Jahren (oder wenn eine der Personen unter 18 ist), wird zu einem mit mindestens vier Jahren Gefängnis belegten Verbrechen. Damit wird ein wesentlicher Teil unserer Jugendlichen kriminalisiert.

Fotos am Ferienstrand?

Besonders wird auch die Frage von Nacktfotos oder Halbnacktfotos zu einer risikoreichen Sache. Machen Sie zum Beispiel an einem schönen Strand Europas ein Foto, nur kam da, ohne dass sie darauf achteten, eine junge Dame mit drauf, die sich ohne Oberteil sonnte, wie das heute die Regel ist. Nehmen wir nun an, die Dame war erst Siebzehn und Sie stellen dies Foto in das Internet, um für ihre Ferienwohnung Reklame zu machen, die sie vermieten.

Ja, Sie haben schon verstanden: Kinderpornoring im Internet. Mindestens vier Jahre Gefängnis! Danach sind Sie auf der Liste der Kinderschänder, die jedermann in Ihrer Nachbarschaft einsehen kann und alle Menschen und speziell die Kinder sind vor Ihnen gewarnt, Sie Sexualtäter! Auf der Strasse laufen die Kinder hinter Ihnen her und rufen „Kindermörder!“ und Ihre Nachbarin kommentiert: „Wenn ich so ein Schwein sehe, dann bin ich doch für die Todesstrafe!“

Oder nehmen Sie einen anderen Fall: Sie sind FKK-Fan und machen mit ihrer Familie Urlaub in einem FKK–Dorf. Sie fordern dort unter anderem ihren Sohn auf, Fotos von der Familie zu machen, ihren Sohn, der siebzehn ist. Auf einem der Bilder allerdings haben Sie eine halbe Erektion. Mag sein, das war Ihnen gar nicht bewusst, aber die Polizei durchsucht Ihren Computer mit dem Bundestrojaner und findet jenes Photo. Schnell kann geklärt werden, der Sohn war noch keine Achtzehn und Sie haben ihn verführt, diese sexuelle Handlung (Fotografieren eines halb erregierten Penis) zu begehen. Da wird es schwierig werden, nur mit 4 Jahren davonzukommen. („Das Schwein hat es mit dem eigenen Sohn gemacht.“)

Vielleicht treffen Sie sich ja dann genau mit diesem ihrem Sohn im Gefängnis, der nämlich mit seiner gleichaltrigen Freundin Sex gemacht hatte, als er noch keine 18 war – ebenfalls mindestens 4 Jahre.

Sie treffen sich allerdings nicht mit Ihrem Nachbarn im Gefängnis. Der hat nämlich nur eine leichte Straftat begangen, er hat lediglich einen Menschen zum Krüppel geschlagen und ist mit 2 Jahren davongekommen. Solche schwere Jungs wie Sie und ihren Sohn kann man natürlich nicht im gleichen Gefängnis wie einen Leichtkriminellen wie ihn unterbringen.

nudist foto 831

Nehmen wir an, man hätte auf Ihrem Computer dieses Bild gefunden, irgendwann einmal aus dem Internet heruntergeladen, weil Ihnen die schönen Dinge des Lebens am Herzen liegen. Die Polizei hätte festgestellt, die Dame auf dem Bild war siebzehn. Nun kommt es darauf an, wie der Richter es interpretiert. Der Staatsanwalt sagt, sie hätte die Schamgegend nach vorne geschoben, um sich in eine 'reizende' Position zu bringen. Ihr Verteidiger sagt, es handele sich um ein ganz normales Familienfoto aus einem FKK-Camp. Würden sie 4 Jahre Gefängnis darauf verwetten, dass alle deutschen Richter mit Ihrem Verteidiger gingen? Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".

Die US Lynchjustiz

Und nicht zu vergessen – wenn Sie beide (Sie und ihr Sohn) dann entlassen werden, sind Sie auf der Kinderschänderliste, die soeben Herr Rüttgers, seines Zeichens Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, gefordert hat. Die Lokalzeitung wird sie schnell ausgemacht haben und dann sind Ihre beiden Fotos an jeder Laterne – und wenn Sie etwas Pech haben, hängen Sie dann auch bald an einer solchen.

In den USA wurden bereits mehrere Fälle von Lynchjustiz gegen bekannt gemachte ehemalige Gefängnisinsassen wegen Sexualvergehen registriert.

Wenn Sie dann spüren, wie sich der Strick um Ihren Hals zuzieht und sich bewusst werden, in höchstens zehn Sekunden geht Ihnen endgültig die Luft aus, dann haben Sie noch einen Moment Zeit, einen freundlichen Dank per Geistesblitz an die Poltikerkaste zu übermitteln, die Ihnen das eingebrockt hat, weil sie von ihren Untaten ablenken und die Aufmerksamkeit auf Kinderschänder wie Sie lenken musste.


Veröffentlicht in "Journalismus - Nachrichten von heute" am 2. Mai 2007, hier leicht redigiert und ergänzt.

Originalartikel


Zusatz zum Artikel

Von Karl Weiss

Soeben erreicht uns noch eine neue Meldung zu diesem Thema von AFP mit Datum des 3. Mai 2007: In den Staaten Wisconsin, Ohio und Alabama in den Vereinigten Staaten wurden soeben neue Gesetze vorgelegt, die bestimmen, dass Personen, die wegen sexueller Delikte eine Strafe abgesessen haben, an ihren Autos eine spezielle Plakette anbringen lassen müssen, die sie weithin sichtbar als “sexual offenders” brandmarkt. Damit werden sie als Ziele von Lynchjustiz noch leichter erkennbar.


Zusatz vom 24. August 2007:

Scheinbar sind hier doch noch einige Worte nötig zu dem Bild, das ich hier im Blog in den Artikel gestellt habe. Man kann dieses wohl missverstehen.

So schreibt z.B. "Adrima", die sich mit "Zynismus pur" vorstellt, im 'Zelda-Forum' zu einem Artikel mit solchen Bildern in diesem Blog: "Ehrlich gesagt find ich es verwerflich, Nacktbilder in den Artikel einzufügen."

Das Bild ist ein „offizielles“ Naturisten-Bild (in Deutschland wird die Naturisten-Bewegung FKK genannt). Ich habe es, weil ich in den 70er-Jahren selbst Teil dieser Bewegung war und Ferien in Naturisten-Camps verbracht habe.

Die „Nudists“ (FKK-Anhänger) sind der Meinung, der menschliche Körper, auch und gerade nackt, ist ein wahres Kunstwerk, ein Meisterwerk und unglaublich schön. Er ist keine schreiende Aufforderung zum Sex, wie uns manche weismachen wollen, sondern eine der ästhetischsten Ansichten, die für uns Menschen möglich sind.

Nichts an einem nackten menschlichen Körper ist nach dieser Ansicht schlecht, sündig, „unschamhaft“ oder „unkeusch“. Er ist vielmehr das Meisterwerk der Natur (oder Gottes, je nach Glaubenseinstellung).

Aus diesem Grund haben viele Nudisten-Camps eine Foto-Bibliothek von besonders gelungenen Fotos von Nackten im Camp. Solche Fotos werden zum Teil von stolzen Eltern oder Ehepartnern dem Camp hinterlassen (mit Einverständnis der Abgebildeten bzw. Erziehungsberechtigten), zum Teil bei Schönheitskonkurrenzen aufgenommen, die in der Ferienzeit in vielen Camps für Männlein und Weiblein und in allen Altersstufen üblich sind. Die Kandidaten bei diesen Konkurrenzen erklären sich einverstanden mit dem Fotografieren und dem Einstellen der Fotos in die Bibliothek.

Die Bilder der Bibliothek stehen den Camp-Feriengästen zur Verfügung. „Nudists“ tauschen auch solche Bilder untereinander. So bin ich an solche Bilder gekommen.

Es gibt auch websites von Camps oder Nudisten-Organisationen, die solche Fotos im Internet ausstellen, z.B. diese US-Site oder diese Site eines deutschen Reisebüros.

Wer die Bilder vorurteilslos ansieht, wird bestätigen, sie haben nichts „aufreizendes“ (im negativen Sinne) an sich und schon gar nichts pornographisches.

Man kann Naturisten-Bilder schon daran erkennen, dass sie praktisch immer im Freien aufgenommen sind und dass sie meist natürliche Situationen in einem Ferienkamp zeigen. Andere dieser Bilder sind typische Familienfotos, wie sie ein stolzer Vater aufnimmt oder ein Freund oder Partner.

Das Bild steht hier im Artikel, weil ich damit die Problematik der beabsichtigten Gesetze deutlich machen und auch die Aufmerksamkeit der Leser auf die Tatsache lenken will, wie schön und pornofrei Abbildungen des nackten menschlichen Körpers sein können.

Karl Weiss



Weiterer Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier


Zusatz zum Artikel

aus Anlass der Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts im Bundestag:

Um einen ungefähren Eindruck zu geben, wie es um den Sex von Jugendlichen in Deutschland bestellt ist, hier einige Zahlen aus der letzten Sex-Studie des Stern:

„Im Alter von 14 Jahren hätten nach den neuesten Zahlen zwölf Prozent der Mädchen und zehn Prozent der Jungen bereits einen Geschlechtsverkehr erlebt. Im Alter von 15 Jahren seien es 23 Prozent der Mädchen und 20 Prozent der Jungen, mit 16 Jahren 47 Prozent beziehungsweise 35 Prozent. Bei den 17-Jährigen berichteten 73 Prozent der Mädchen, schon Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Bei den Jungen seien es in diesem Alter (...) 66 Prozent.“

Es ist also (73/66%) nicht irgendeine Minderheit, die vor dem Erwachsen-Sein bereits Geschlechtsverkehr hat. Und man darf im Zeitalter des Fotohandy davon ausgehen, dass in nicht unwesentlichen Teilen dieser Fälle Fotos und Videos aufgenommen werden. Diese sind nach neuer Gesetzgebung in Deutschland „Kinderpornos“, jedenfalls dann, wenn sie nicht unter völligen Verschluss und bei den beiden bleiben. Bereits das Verschicken per E-Mail-Anlage verwirkt eine Gefängnisstrafe! Umso mehr, wenn Mädchen ihr „Eroberung“ den Freundinnen zeigen oder Jungs ihren Freunden. Die Absurdität dieser Gesetzgebung ist nicht mehr zu überbieten.



Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

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