Unschuldig zum Tode Verurteilter Tage vor der Hinrichtung gerettet

USA: Sind erpreßte Geständnisse üblich?

Von Karl Weiss

12. Artikel der Serie: Ältere Artikel im Blog, die weiterhin Bedeutung haben

Wir haben begonnen, hier im Blog 'Karl Weiss - Journalismus' Artikel aus früheren Jahren in unregelmässigen Abständen erneut einzustellen, wenn sie weiterhin von Bedeutung sind. Wir wollen uns als Bürgerjournalisten ja vom Medien-Mainstream unterscheiden, der eine Sau nach der anderen durchs Dorf treibt und dann nie wieder erwähnt. Heute wiederholen wir diesen Artikel vom 26. Mai 2006 [mit ein paar Zusätzen], der weiterhin aktuell ist, denn in den USA gibt es weiterhin fast keine Video-Dokumentation von Verhören und die erpressten Geständnisse sind weiterhin üblich. Auch in Deutschland scheint diese Praxis nicht mehr ausgeschlossen.

Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten

Wie aus einem Artikel der „New York Times" vom 17. Mai hervorgeht, sind in den USA eine Anzahl von erpreßten Geständnissen aufgedeckt worden, die zur Verurteilung geführt haben, einschließlich einem Todesurteil. Durch die neue Methode des DNA-Vergleichs konnten alte Fälle neu aufgerollt und gelöst werden. Nun stellt sich die Frage, wie viele Hingerichtete, wie viele Verurteilte wurden mit erpreßten Geständnissen unschuldig verurteilt?

Diese Methode des Verhörens scheint bei Polizisten in den Vereinigten Staaten zum normalen Ausrüstungszeug zu gehören: Der Verdächtige, von dessen Schuld man überzeugt ist (schon angesichts der Riesenmenge Arbeit, die es machen würde, noch hinter anderen Verdächtigen herzuermitteln), wird bei den Verhören, bei denen das niemand nachprüfen kann, denn man ist allein mit dem Verdächtigen, mit Informationen gefüttert, die nur der Ermittler - oder der Täter - wissen können.

Verbeamtete Mafia - Polizisten misshandeln Demonstranten

Hat er dann einmal ein Protokoll unterschrieben, indem eine solche Information ihm in den Mund gelegt wurde, kann man ihm klarmachen, daß er nun verloren ist, denn er hat eine Information gegeben, die nur der Täter wissen konnte.

Üblicherweise muß der so hereingelegte dann vor allem darauf bedacht sein, die Dauer seiner Gefängnisstrafe zu verringern oder die Todesstrafe zu verhindern, wenn es um Mord geht. Üblicherweise wird ihm von Staatsanwalt dann der Vorschlag zu einem ‚Deal’ gemacht: Wenn er sich vor Gericht einer minderen Straftat schuldig bekennt (zum Beispiel Totschlag statt Mord) wird der Staatsanwalt ihn nicht der schwereren Straftat anklagen (im Fall Mord entgeht er damit der Todestrafe).

So war es im Fall des wegen Totschlags zu langjährigem Gefängnis verurteilten New Yorker Douglas Warney, in dessen Fall jetzt mit DNA-Vergleich der wirkliche Täter gefunden wurde, ein Verurteilter wegen einer anderen Straftat. Die Staatsanwaltschaft wehrte sich lange gegen die Wiederaufnahme und Revision seines Urteils, aber letztendlich konnte er freigelassen werden.

Eine noch unglaublichere Art der Fälschung von Ermittlungsergebnissen wurde angewandt, wenn man einen geistig Behinderten als Verdächtigen vor sich hatte, wie in einem Fall im Staat Virginia, wo ein geistig behinderter Farmarbeiter, Earl Washington Jr., eine Vergewaltigung mit anschließendem Mord, reich an brutalen Details gestand, die nur der Mörder wissen konnte (oder der Ermittlungsbeamte). Die Polizisten hatten ihm die Details gesteckt und er hatte offenbar angefangen, selbst an seine Schuld zu glauben. Er wurde zum Tode verurteilt und stand nur Tage vor seiner Hinrichtung, als man mit dem jetzt zur Verfügung stehenden DNA-Vergleich nachwies, daß ein Anderer die Tat begangen hatte, ebenfalls ein Gefängnisinsasse.

Er konnte freigelassen werden und erhielt jetzt eine Abfindung vom Staat.

Beide haben ihre Freilassung einem Projekt der ‚Benjamin N. Cardozo School of Law’ zu verdanken, bei dem mit DNA-Vergleichen Verurteilungen überprüft werden. Man ist dort überzeugt, daß man noch viele solcher Fälle finden wird. Nicht gerade ein Ruhmesblatt für die Polizei und die Staatsanwälte.

Der Artikel der NYT verlangt, daß in Zukunft alle Verhöre auf Band aufgenommen werden sollen. [Video-Beleg. Nach neuen Informationen ist dies bisher nur in wenigen Bundesstaaten vorgeschrieben. Ausserdem muss man sich fragen, ob die Praxis erpresster Geständnisse nicht auch hier einreisst, nachdem die Polizei - offenbar absichtlich - mit einer Unzahl von Aufgaben überhäuft und dann ohne Verstärkung gelassen wird, was eine vernünftige Ermittlungsarbeit fast unmöglich macht.]

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