Sofortiges Zinsen-Moratorium für alle öffentlichen Schulden!
Von Karl Weiss
Es ist ein Skandal, dass die öffentliche Hand auf der einen Seite den Finanzinstitutionen Geld-Geschenke in der Höhe von insgesamt mehreren Hundert Milliarden Euro macht und auf der anderen Seite Finanzinstitutionen Zinsen für Geld zahlt, dass man ihnen schuldet. Zumindest bis diese Hilfsgelder zurückgezahlt sind, muss ein Zins-Moratorium gelten!
Die Personen-Wahl-Initiative „FüR Esslingen“ hat in ihrem Programm (hier, pdf-Dokument: http://www.rf-news.de/2009/kw31/Esslingen.pdf ) eine völlig richtige Forderung aufgestellt: Ein Zinsmoratorium. Zwar bezieht sich die Wahlinitiative zu den baden-württembergischen Kommunalwahlen dabei konkret auf die Schulden der Stadt Esslingen, aber diese Forderung ist weit darüber hinaus berechtigt und notwendig.
Darum sollte die Forderung „Sofortiges Zinsen-Moratorium“ in allen Zusammenhängen aufgestellt werden, wenn staatliche Stellen (der Bund, die Länder oder Gemeinden) Einsparungen auf Kosten der Bürger vorschlagen bzw. beschliessen oder Steuern oder Abgaben erhöhen wollen.
Es kann nicht angehen, dass die Bürger über Steuern und Abgaben die Hilfs-Zahlungen für Banken und andere Finanzinstitutionen aufbringen und dann auch noch erneut über ihre Steuern und Abgaben bzw. durch eingeschränkte staatliche Leistungen für diese Zahlungen büssen.
Alle Zinszahlungen, die an irgendwelche Finanzinstitutionen gehen, müssen daher sofort eingestellt werden – zumindest so lange, bis alle „Banken-Hilfsgelder“ auf Heller und Pfennig zurückgezahlt wurden.
Der Eine oder Andere mag einwenden, die Schulden seien ja nur teilweise bei jenen Banken, die Hilfszahlungen bekommen haben, aber dies Argument sticht nicht. In Deutschland wurde, ähnlich dem Bailout-Plan der USA, eine generelles Milliardenprogramm für alle Banken und Finanzinstitutionen aufgelegt, es wurde also generell der Banken- und Finanzwelt geholfen. Im gleichen Sinne gehen auch alle Zinszahlungen für Schulden an die Banken- und Finanzwelt. Die öffentlichen Schulden werden unter den Finanzinstitutionen gehandelt und weitergeben – ganz nach Lust und Laune. Die Banken und anderen Finanzinstitutionen können unter sich Ausgleichzahlungen vereinbaren, wenn sie dies für richtig halten, das bleibt ihnen überlassen.
Als zum Beispiel die Zahlungen an die Hypo-Real-Estate im Bereich von mehreren Hundert Milliarden Euro beschlossen und ausgezahlt wurden, gab man als Grund ausdrücklich an, ein Sturz dieser Bank hätte das gesamte Finanzsystem betroffen und deshalb habe ihr geholfen werden müssen. Es geht also auch bei den Zahlungen an einzelne Banken immer um das ganze Bank- und Finanzsystem, nicht um individuelle Zahlungen an einzelne Institutionen.
Genauso ist es auch mit den Staatsschulden, seien sie auf Bundes-, Länder- oder Gemeindeebene, auch sie beziehen sich auf das ganze Bank- und Finanzsystem. Es wurde also dem gleichem System geholfen, bei dem man Schulden hat. Da ist es das mindeste, dass keine Zinsen mehr gezahlt werden, bis alles zurückgezahlt ist.
Veröffentllicht am 5. September 2009 in der Berliner Umschau