Hartz IV: Den Leidensdruck erhöhen
Von Karl Weiss
Die Bundesregierung rühmt sich der grossartigen Idee, den Hartz-IV-Geschädigten mit Kindern ein Nachhilfe- und Bildungs-Paket anzubieten (auch wenn von diesem Geld niemand einen solchen Unterricht bezahlen kann). Doch dahinter steckt schon wieder eine neue Schickane, die dazu dient, „den Leidensdruck zu erhöhen“, wie uns ein Abgeordneter freundlicherweise wissen liess.
Nun wissen wir also, Hartz IV ist ein Leidensdruck-Gesetz.
Wie das diesmal funktioniert? Nun, zuerst muss der Hartz-IV-Geschädigte sich das zusätzliche Geld von den Lippen absparen, um tatsächlich einen Nachhilfeunterricht für den Filius oder das Töchterlein zu bekommen, denn für 10 Euro im Monat läuft ja nichts. Hat er das getan, so ist das Problem nicht etwa erledigt, sondern es fängt erst an.
In Frankfurt hatten Hartz-IV-Eltern ihrem Sohn eine Nachhilfe in Mathematik und Physik ermöglicht, aber seine Noten besserten sich nicht. Daraufhin forderte die ARGE das Geld zurück – eine ergfolglose Nachhilfe werde nicht bezahlt. Das Sozialgericht Frankfurt hat dies nun für rechtmässig erklärt.
Damit sind alle Eltern, die jenes Paket in Anspruch nehemn, nun ständig von dem Rückzahlungs-Befehl bedroht, denn sie müssen entweder den Erfolg nachweisen oder zurückzahlen (Geld, das längst ausgegeben ist). Da geht es an den Rand des Hungers.
Die ‚telepolis‘-Kommentaristin Hammer schreibt dazu: (hier:
http://www.heise.de/tp/blogs/5/149993 )
„Da bei einer Nachhilfe aber nie eine Erfolgsgarantie gegeben werden kann (...) Nachhilfe kann durch viele Effekte scheitern - der Nachhilfelehrer ist nicht fähig, den Lehrstoff zu vermitteln, er kann die Defizite des Nachhilfesuchenden nicht erfassen oder geht nicht darauf ein, er nimmt sich zu wenig Zeit usw. usf. Selbstverständlich kann auch der Nachhilfesuchende am Scheitern (mit)schuldig sein, (...) sich durch die Nachhilfe tatsächlich ein Erfolg einstellt und wann dies beurteilt werden soll.“
Ja, muss nach zwei Monaten schon ein Erfolg eingetreten sein? Vor allem ist natürlich zu fragen, WIE dies beurteilt werden soll. Eine Verbesserung um zwei Zehntel Noten ist ein Erfolg? Oder erst ab zwei Noten? Wo sind Unterlagen über den Erfolg von Nachhilfe? Wer hat Statistiken? So kann man denn noch hundert weitere Fragen stellen, die sich die Richter des Sozialgerichts offensichtlich nicht gestellt haben.
Sollten diese Richter vielleicht einmal Nachhilfe bekommen?
Und was würden diese Richter entscheiden, wenn diese Eltern nun den Nachhilfelehrer auf Rückzahlung des Geldes verklagen, weil die Nachhilfe ja nichts gebracht hat?
Wenn die Eltern dann lieber gleich das Paket nicht in Anspruch nehmen, dann werden sie von freundlicher ‚Unter-allen-Leyen‘ als Eltern eingestuft, die sich um ihre Kindern nicht kümmern, wenn sie es doch in Anspruch nehem, droht die Keule der Rückzahlung.
Das ist die Wahl zwischen Pest und Cholera. Das ist schon die zweite diese Woche. Es scheint, Europa wird nun mehr und mehr Pest-oder-Chlolera-Land.
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