Behandelt wie Schwerverbrecher
Von Karl Weiss
In drei voneinander unabhängigen Fällen wurden jetzt von den Hartz-IV-Behörden jungen schwangeren Frauen das Unterhaltsgeld gestrichen, weil sie unzumutbare Arbeitsplätze nicht angetreten hatten. Eine von ihnen sagte, sie fühle sich „wie eine Verbrecherin“ behandelt. Auch Tausende anderer Hartz-IV-Empfänger hatten bereits diesen Eindruck.
Der erste Fall war in Braunschweig, wo eine 22jährige im vierten Monat schwanger war. Da sie aber – unabhängig von der Schwangerschaft – gesundheitliche Probleme hat, trat sie einen Job nicht an, den man ihr als Ein-Euro-Job in einer Schulkantine zugewiesen hatte. Sie war krankgeschrieben, aber das interessiert einen deutschen Beamten nicht. Deutsche Beamte reiben sich heimlich die Hände vor Vergnügen, wenn sie eine Schwangere in den natürlichen Abort treiben können.
Na gut, nicht ALLE deutschen Beamten, aber gewisse tun dies! Das Gefühl, Macht über arme schwangere Mädchen zu haben, ist unvergleichlich. Da kann man nicht anders, als das auszunutzen!
Nun, in diesem Fall hat es noch mehr Möglichkeiten gegeben, die Schwangere zu drangsalieren. Ihr wurde nämlich auch der Mehrbedarf während der Schwangerschaft gestrichen und dazu wurde sie auf Lebensmittelgutscheine verwiesen, die sie beim Amt abzuholen hätte. Die Fahrtkosten wurden aber nicht ersetzt. Ausserdem verweigerte man die Zahlung der Praxisgebühr und den Kostenersatz für die Medikamente, die sie nehmen musste. Kurz, hätte sich da nicht eine arme Seele dieser jungen Frau angenommen, sie hätte mit Sicherheit einen natürliche Abort erlebt – und der deutsche Beamte hätte gegrinst: „Ich habe es geschafft!“
Zum Glück wandte sich die junge Frau an eine Stelle, die Hartz-IV-Geschädigte unterstützt und es konnte eine Klage beim Sozialgericht eingereicht werden. Dort hatte man Erfolg und die Leistungen werden nun wieder ausgezahlt.
Der zweite Fall war in Passau (ein besonders berüchtigter Ort, weil dort die CSU immer noch 60% bekommt). Eine 21-jährige war schwanger. Ihr wurde ein Ein-Euro-Job in einer Grossküche zugewiesen, obwohl sie sechs Wochen vor dem Geburtstermin stand. Die Richtlinien, wie zum Besipiel jene des Universitätsklinikums Heidelberg, schliessen ausdrücklich die Beschäftigung von Schwangeren in Grossküchen aus, aber was kümmert das den deutschen Beamten?
Die junge Frau war krankgeschrieben und brauchte daher den Job nicht antreten, aber dann vergass sie ein Mal, rechtzeitig die Folge-Krankschreibung vorzulegen. Sofort schnappte die Sanktionsfalle zu. Ihr wurden die Leistungen gestrichen und auch sie wurde auf die Lebensmittelgutscheine verwiesen. Der Einspruch wurde nicht bearbeitet. Nun muss man auch in diesem Fall vor Gericht gehen.
Der dritte Fall ist der einer ebenfalls jungen Schwangeren in Berlin. In diesem Fall handelte es sich um eine psychisch kranke Frau, die in Behandlung in einer psychiatrischen Klinik musste. Da sie aus diesem Grunde nicht mehr beim Amt erschien, wurde ihr ebenfalls Hartz IV (und natürlich auch der Zusatz mit dem erhöhten Bedarf der Schwangeren) gestrichen.
Zwar konnte sie ihre Einweisung nachweisen und der Bescheid der Aufhebung der Leistungen wurde zurückgezogen, aber sie hatte inzwischen ihre Wohnung verloren, weil die ARGE sie nicht mehr bezahlt hatte. Ausserdem war sie von Oktober bis Dezember nicht krankenversichert (weil ihre Leistungen ja gestrichen waren).
Sie braucht jetzt rückwirkend diese Leistungen, aber man hat ihr keine Hoffnung gemacht. Es blieb ihr nichts anders übrig, als wieder zu ihrer Mutter zu ziehen, denn wegen der psychischen Erkrankung muss sich jemand um sie kümmern.
Das „Erwerbslosen-Forum“ hat angesichts solcher Fälle gefordert, die Möglichkeit der Sanktionierung für Schwangere sofort auszusetzen.
Aber es geht auch generell um die Sanktionen. Es weist darauf hin, dass in 90% der Fälle, in denen die Betroffenen mit Hilfe des Forums gegen solche Sanktionen klagen, die Gerichte ihnen Recht geben.
Es ist offensichtlich: Diese Sanktionen werden nicht als normale Reaktionen auf Fehlverhalten ausgesprochen, sondern zur Schikanierung genutzt. Daher wird gefordert, alle Sanktionen bis auf weiteres auszusetzen.
Nun, wenn man sich unsere Politiker so ansieht, so wird diese Forderung wohl auf keine Resonanz stossen. Man hat ja Hartz IV gerade geschaffen, um unmenschlich mit den Menschen umgehen zu können. Und dabei ist Hartz IV teurer als die vorherige Regelung!
Es ging also nie um Einsparungen, es ging um Erniedrigung und Angst. Wie wollte man sonst die Menschen dazu bringen, jedweden Job anzunehmen, auch wenn es Zeitarbeit für 3 Euro pro Stunde ist?
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"Hartz und Hunger – Vier Episoden"
Es sollte sich langsam mal rumsprechen
Es sind alles nur Bedienstete die dort sitzen! Jeder Bedienstete der BRD ist für das was er macht PRIVAT HAFTBAR. Es ist also nicht nötig Vorgericht zu ziehen, zeigen sie den Bediensteten direkt an wegen unterlassener Hilfeleistung wenn er ihnen das Geld kürzt!
Fehler
Erstens sind es meistens keine Beamten, sondern Angestellte im Öffentlichen Dienst und zweitens tun diese Sachbearbeiter das nicht aus eigenem Antrieb (jedenfalls in der Regel nicht), sondern weil sie klare Vorgaben haben.
Nicht sie sind die Verantwortlichen, sondern die Politik, die diese Gesetze gemacht hat.