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Sozialabbau

Mittwoch, 27. Mai 2009

Geringverdiener relativ höher belastet

OECD-Studie belegt, was viele schon ahnten

Von Karl Weiss

Irgendwie hatten viele dies schon geahnt, doch nun steht es schwarz auf weiss in einer OECD-Studie: Die Geringverdiener in Deutschland werden vom Staat relativ höher belastet als die „Gutverdienenden“.

Regierungsbank

Das hängt u.a. damit zusammen, dass die höheren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, so dass für diesen Teil des Einkommens überhaupt keine Sozialabgaben mehr anfallen. Im Ergebnis führt dies wie auch andere Ungerechtigkeiten dazu, dass ein Einzelverdiener mit 110 000 Jahresgehalt in der Quote der Abgaben genau so hoch liegt wie ein Arbeiter mit 36 500 Euro im Jahr.

Liest man die OECD – Studie, kommt man zu dem Schluss, das deutsche Steuer- und Sozialabgabensystem ist unsozial und ungerecht, wie es ein Artikel auf der Heise-Website feststellt.

Heise sagt: „Dies führt zur paradoxen Situation, dass ein Spitzenmanager prozentual weniger von seinem Bruttogehalt abführen muss als ein Geringverdiener.“

Reichstag - Bundestag

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind aber nicht der einzige Faktor, der dazu beträgt. Eine wesentliche andere Ungerechtigkeit ist vielmehr jene, die durch die extreme Bevorzugung der Steuerklasse 3 vor der 4 und der 1 entsteht.

Ein verheiratetes Paar mit nur einem Verdiener ist in Steuerklasse 3 eingestuft und liegt extrem viel niedriger in der Besteuerung als wenn es nicht verheiratet und der Verdiener in 1 eingestuft wäre oder wenn sie den gleichen Betrag verdienten, aber beide dafür arbeiten müssten und dann beide in Steuerklasse 4 wären.

Das heißt, das längst überholte Kirchen-Modell der Frau, die am Herd bleibt und die Kinder versorgt, genannt Kinder-Kirche-Küche, wird im deutschen Steuersystem extrem bevorzugt, während das, was heute die Regel ist, nämlich die Frau arbeitet ebenfalls (jedenfalls wenn sie Arbeit findet), oder man heiratet (noch) nicht, lebt aber zusammen, vom Steuersystem bestraft wird. Die westdeutschen Blockflötenparteien CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne sind uns bis heute eine Erklärung schuldig, warum sie das nie geändert haben.

Es ist einfach nicht einzusehen, warum ein Alleinverdiener, wenn er nicht verheiratet ist, so viel mehr Steuern zahlen muss, als wenn er verheiratet ist. Soll vermieden werden, dass die Leute nicht heiraten? Warum? Geht es um die Pfründe der Anwälte bei Scheidungen, denn immerhin ist ein wesentlicher Teil der Abgeordneten Anwalt?

Meseberg-Tagung Bundesregierung

Warum mischt sich der Staat in so extremer Weise in das Privatleben der Menschen ein, ob sie heiraten oder einfach so zusammenleben und ob beide oder nur einer arbeitet? Was soll das bezwecken?

Tatsache ist, bereits etwa 50% der Beschäftigten sind Frauen (jedenfalls war das so vor der Krise) und der Staat bereichert sich völlig unberechtigterweise an dieser Tatsache mit jenem ungerechten Steuersystem.

Die bei weitem größte Ungerechtigkeit allerdings ist jene, die durch die völlig unterschiedliche Behandlung von Einkommen aus Arbeit und Einkommen aus Vermögen verursacht wird.

Hat jemand Einkommen aus Vermögen, das ist also jener Teil des Einkommens, den er verdient, indem er im Sessel sitzt und Däumchen dreht, wird er lediglich mit einer Abgeltungssteuer von 25% zur Beteiligung an den Staatsausgaben herangezogen (sofern er es nicht vorzieht, dies Einkommen auf den Cayman-Inseln anfallen zu lassen und 0% Steuern zahlt). Wer dagegen Einkommen aus seiner Hände Arbeit hat, wird mit hohen Steuersätzen und Sozialabgaben von bis zu 52% belegt.

Das hängt zum einen damit zusammen, dass man dem Rentier (der also nur von Zinsen lebt) keinerlei Sozialabgaben auferlegt, ohne dass es dafür irgendeine Begründung gäbe. Zum anderen steigt der Steuersatz auch nicht, wenn er noch so hohe Vermögenserträge hat, während jener mit der Arbeit einen steigenden Steuersatz bei höherem Einkommen hat.

Karl Marx

Kann irgendjemand erklären, was denn so unterstützenswert daran ist, im Sessel zu sitzen und Däumchen zu drehen?

Nun es gibt in allen drei Kategorien jeweils noch ein bis drei Länder im OECD-Vergleich, die noch ungerechter sind, aber kein einziges von ihnen ist in allen drei Kategorien vertreten. Kurz: Deutschland ist absoluter Weltrekordhalter bei Ungerechtigkeit und Unsozialem im Steuer- und Abgaben-System. Nun fragen Sie einmal einen der Repräsentanten der westdeutschen Blockflötenparteien, wie sie sich da herausreden wollen.

Nun, sie brauchen sich nicht herausreden. Sie werden nämlich nach der nächsten Wahl wieder irgendeine Regierung unter sich ausbaldowern, denn selbst wenn nur noch 10% zur Wahl gingen, sie halten sich immer noch für legitimiert.

Wir werden sie also nicht mit unserer Wahlenthaltung oder Ungültig-Stimme beeindrucken können, sondern nur, wenn wir auf die Straße gehen. Erinnern Sie sich an die Montagsdemonstrationen damals in der DDR? Na sehen Sie!


Veröffentlicht am 27. Mai 2009 in der Berliner Umschau

Mittwoch, 15. April 2009

Hartz und Hunger – Vier Episoden

Das wahre Gesicht des Kapitalismus wird immer deutlicher

Von Karl Weiss

Weg mit Hartz IV

Episode 1: Sozialhilfe gekürzt – “Er hat gebettelt”

In Göttingen ist nun das passiert, auf das selbst die eingeschworensten Gegner von Hartz IV nicht gekommen wären, aber die Hartz-IV-Politiker sind unerschöpflich in ihrer Erfindungsgabe von neuen Erniedrigungen und Schikanen. Ein Sozialhilfeempfänger (das ist nun gleich auch unter Hartz IV eingestuft – jedenfalls von der Behandlung der Geschädigten her) wurde gesehen, wie er auf der Straße bettelte, um etwas zum Kauen zwischen die Zähne zu bekommen.

Prompt wurde er gestellt, das Geld nachgezählt, das er zusammengebracht hatte, dies hochgerechnet auf den Monat und ein entsprechender Betrag von 120 Euro vom monatlichen Sozialhilfebezug abgezogen – den erbettelt er sich ja und hat damit Einkommen, das angerechnet werden muss, nicht wahr?

Aufgrund der lauten Proteste aus der Bevölkerung wurde diese Entscheidung zwar später aufgehoben, aber ein Sprecher der Stadt betonte ausdrücklich, das sei Gesetz.

Wie lange wollen wir uns so ein Gesetz noch bieten lassen?

Hartz ueber Hartz IV. Dass die Arbeitslosen nur ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen, 'ist ein grosser Fehler, ein Betrug ... an denen, die jahrelang eingezahlt haben.'

Episode 2: Suche nach Lebensmitteln in Mülleimern - Und dann noch Anzeige wegen Diebstahl

In Hoyerswerda, Sachsen wurde ein Paar von Hartz-IV-Geschädigten gesehen, wie sie bei einem Supermarkt Lebensmittel, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen war, aus den Mülleimern holten, um etwas Essbares zu haben. Ein liebenswürdiger Zeitgenosse rief die Polizei an. Die kam dann auch gleich und erwischte die beiden „auf frischer Tat“. Laut Polizeibericht wurden die Personalien aufgenommen und die beiden werden eine Verurteilung wegen Diebstahl zu erwarten haben.

Die Banker, die Milliarden in den Sand gesetzt haben und nun aus Steuergeldern unterstützt werden, haben dagegen keinerlei Anzeige zu befürchten.

Elmar auf Stuttgarter Modemo Jan 06, Polizeifahrzeuge

Episode 3: Alle Rekorde von „Sanktionen“ gebrochen

Die gleichen Politiker, die den Banken völlig freie Hand lassen, jede noch so gemeinschaftsschädliche Handlung zu begehen, und ihnen danach noch ihre Verluste ersetzen, haben bei Hartz IV die ganze Regulierungswut angewendet, die für die Banken nicht galt. Man hat Hunderte von Regeln geschaffen, die jeder Hartz-IV-Geschädigte auswendig lernen muss, sonst hagelt es „Sanktionen“, d.h. es wird das Geld ganz oder teilweise gestrichen.

Zum Beispiel der Leinen-Zwang: Jede, auch nur kurzzeitige, Entfernung von Wohnort muss vorher von der ARGE genehmigt werden, sonst wird Geld gestrichen. Banken können völlig unreguliert Hundert Milliarden verspielen und sie anschließend vom Steuerzahler einfordern – denn sie sind ja „systemwichtig“. Hartz-IV-Geschädigte dagegen sind nicht wichtig fürs kapitalistische System. Was interessiert, sind Banken, nicht Menschen.

Das steht ja auch schon im Grundgesetz, gleich im Artikel 1: „Die Würde der Banken ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.“

Gibt einer von den Hartz-IV-Geschädigten zum Beispiel nicht die 10 Euro an, die er verdient hat, als er einem Nachbarn half, wird ihm ein wesentlicher Teil seiner Lebensgrundlage gestrichen, versteckt eine kleine Rücklage für harte Zeiten unter seinem Kopfkissen und gibt er sie nicht als „Vermögen“ an, wupps, ist das Geld weg!

Die meisten Sanktionen aber werden vergeben wegen „Meldeversäumnis“. Ist ein gerade eben arbeitslos Gewordener so geschockt, dass er erst nach drei Tagen zum Arbeitsamt geht (Entschuldigung, das heißt auf neudeutsch natürlich ARGE) und sich arbeitslos meldet, wupps, bekommt er einen oder zwei Monate gar nichts! Diese Art von Vergehen, die mit Verhungern bestraft wird (falls der Arbeitslose nicht eine mitleidige Seele findet, die mit ihm ein Brot teilt) wurde laut Angaben der Lügenanstalt von Nürnberg allein im Jahr 2008 insgesamt 294.000 Mal sanktioniert!

Die Gesamtzahl der gestrichenen Leistungen im Jahr 2008 erreichte sogar 741.000 Fälle! Das ist absoluter Rekord. Na, da hat man ein schönes Geld gespart, nicht wahr? Musste man ja auch, denn man musste ja die Banker bezahlen!

Hartz-Protest 02

Episode 4: Nachkriegszeit

Die ‚Volkssolidarität’ ist ein Sozial- und Wohlfahrtsverband in Mecklenburg–Vorpommern, der in der Nachkriegszeit gegründet wurde, als der Hunger in Deutschland grassierte – in allen vier Besatzungszonen. An diese Zeit fühlt sich die stellvertretende Landesvorsitzende des Verbandes, Silvia Steinbach, erinnert. Sie sagte auf einer Veranstaltung des Verbandes: "Wir sind gezwungen, zu längst überwunden geglaubten Formen der sozialen Betreuung zurückzukehren - Suppenküchen, Obdachlosenhilfe, Spendenaktionen".

Gegenwärtig wächst in der Bundesrepublik jedes vierte Kind in Armut auf, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, auf der gleichen Veranstaltung der „Volkssolidarität“. Und: . "Die Chancen, aus Armut wieder herauszukommen, haben abgenommen, Millionen Kinder wachsen ohne Perspektive auf - das sollte uns Angst machen."

Aus der Stadt Dresden wurde berichtet, dass dort inzwischen bereits 12.000 Menschen täglich auf Essen von der „Tafel“ angewiesen sind, um satt zu werden.

Aus einer Kindertagesstädte in Rostock wurde berichtet: „"Zu uns kommen Kinder ohne Frühstück und können nicht an Freizeitangeboten wie Theater, Schwimmen oder Ausflügen teilnehmen".

Hartz-Protest 01

Wo man auch hinsieht, der Hunger oder die Drohung des Hungers breiten sich aus in Deutschland. Wie wärs, wenn wir den Hartz-IV-Parteien SPD, Grüne, CDU/CSU und FDP mal mit Aushungern drohen?


Veröffentlicht am 15. April 2009 in der Berliner Umschau


Andere Artikel zur Hartz IV im Blog:

"Dossier Hartz IV – Hindernisrennen ins Elend"

"5 Millionen Arbeitslose einstellen"

"Hartz IV – Berliner Zeitung schert aus dem Chor der Missbrauchsankläger aus"

"Hartz IV – Absurd, absurder, am absurdesten – Das Chaos war geplant!"

"Grundversorgung von 1600 Euro käme billiger als heute."

"Die neuesten Hartz-Sauereien – Das Mass ist voll!"

"Nicht genug zu essen – Hartz IV – Realität in Deutschland 2007"

"19 Fälle – Die Realität von Hartz IV"

"Arbeitslosigkeit ist zum Delikt geworden"

"Hartz IV führt in Obdachlosigkeit"

"Hartz IV–Empfänger müssen kalt duschen, im Dunkeln sitzen und Wasser trinken"

"Hartz IV: Vertreibung von Mietern"

"Hartz IV–Betroffene: Daumenschrauben anziehen!"

"Hartz-IV: Jetzt auch noch Sippenhaft"

"Hartz IV: Nieder auf die Knie!"

"Kein Anspruch auf fabrikneue Kleidung"

"Hartz IV: Unter den Brücken schlafen?"

"Hartz IV: Der angeleinte Mensch"

"Hartz IV: Der Fall Brigitte Vallenthin"

Montag, 16. Februar 2009

Hartz IV 2009: Persönliche Notlagen? Die "Arge" sch.... drauf!

Hartz IV ist Skandal!

Von Karl Weiss

Es gibt unzählige Fälle in der Welt von Hartz IV, in denen die „Argen“ die Auszahlung von Leistungen verweigern, einfach nicht zahlen, auch und gerade dann, wenn der Antragsteller völlig ohne Mittel ist und nichts mehr zu Essen hat. Es scheint, der Herr de Sade persönlich hat die „Argen“ in Sadismus ausgebildet. Andererseits ist die „Arge“ Bonn, eine der berüchtigsten von allen, aber schnell bei der Hand, die Polizei zu holen und Hausverbote auszusprechen, wenn Begleitpersonen auf den Rechten der Betroffenen bestehen.

In Bonn war vor einiger Zeit schon einmal der Gerichtsvorsteher auf dem Weg zur Oberbürgermeisterin, um ihren BMW zu pfänden, weil sich die „Arge“ immer wieder geweigert hatte, Leistungen auszuzahlen.

Eine Anzahl von Hartz-IV-Geschädigten hatte sich an das „Erwerbslosenforum“ gewandt, weil ihnen über einen Monat oder sogar mehrere Monate keine Leistungen von der „Arge“ Bonn ausgezahlt worden waren. Immer wenn die Geschädigten bei der Arge vorsprechen wollten, wurden sie abgewiesen – eine Praxis, die nicht nur in Bonn alltäglich ist.

So gingen denn Begleitpersonen von der Kölner Erwerbsloseninitiative und vom Erwerbslosenforum mit ihnen und erreichten tatsächlich, dass sie vorgelassen wurden. Doch einem der Antragsteller wurde erneut die Anname des Antrags verweigert, was gar nicht zulässig ist. Als die Begleitpersonen dagegen protestierten, erklärte eine Person von der Bonner Arge den Arbeitsablauf gestört und holte die Polizei, um die Beistände entfernen zu lassen. Die aber, statt zuerst einmal die Situation zu klären, kam denn auch gleich dem Verlangen der Arge nach und entfernte die Beistände. Auch dies gesetzwidrig, denn jeder hat Anspruch auf Beistände, wenn er zur Behörde geht.

Aber die Frage von Gesetzwidrigkeiten ist inzwischen sowieso nicht mehr auf der Tagesordnung, denn die sind so häufig bei Hartz IV, dass die gesetzeskonformen Teile dagegen untergehen. Das ganze Hartz IV ist eine Gesetzwidrigkeit – und so war es auch geplant, es ist ein Skandal!

Hier neue Beispiele:

M. war arbeitslos geworden und hatte im November seinen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 abgegeben, hat aber bis heute kein Geld erhalten, ebensowenig wie einen Bescheid. Die Arge behauptet, es fehlten zwei Kontoauszüge. Die hat er aber bereits drei Mal dort abgegeben. Solche Fälle von bei der Behörde „verlorenen“ Unterlagen und verschlampten Anträge sind Legion. Das Arbeitslosenforum gab M. einen Betrag zum Lebensunterhalt, bis er endlich Geld sieht, denn er ist mittellos und ohne Lebensmittel und müsste hungern, wenn es nach der CDUSPDGrüneFDPCSU-Behörde gehen würde.

Anderes Beispiel:

Frau S. Hat sich von ihrem gewalttätigen Mann getrennt und hat eine schwerkranke Tochter. Sie hat eine Wohnung gefunden, doch keinerlei Möbel. Ihr steht eine Erstausstattung mit Möbeln zu, doch die Arge übernahm das wochenlang nicht. Frau S. muss mit ihrer Tochter auf einer Decke auf dem Boden in der leeren Wohnung schlafen. Die Arge weiss das und bleibt untätig. Schliesslich können Beistände, die mit Frau S. zur Arge gehen, erreichen, dass die Übernahme der Möbel für die darauffolgende Woche zugesagt wird. Allerdings ist der zugesagte Betrag zu gering. Das reicht nicht hinten und vorne. Der Sachbearbeiter erklärt schnippisch, man könne ja widersprechen.

Weiteres Beispiel:

Die Schülerin V. geht zur Fachschule und hat Anspruch auf die Leistungen. Doch die ARGE rührt sich wochenlang nicht nach der Abgabe des Antrags. Schliesslich wurden ihr mit grosser Verspätung die Leistungen für Januar ausgezahlt und eine Mietgarantie zugesagt. Die Miete wurde aber nicht bezahlt. V. ist von Kündigung bedroht. Ein Schreiben des Anwalts rührt die Behörde nicht im mindesten. Offenbar sch... man drauf. Erst nach einem Eilantrag beim Sozialgericht wird schliesslich die Miete überwiesen. Es habe einen Zahlendreher bei der Kontonummer gegeben. Doch im Februar wieder das gleiche Lied. Die Leistung wird nicht bezahlt, die Miete auch nicht. Schliesslich erreichen Begleitpersonen, dass V. wenigstens 100 Euro bekommt. Für die kommende Woche ist Bezahlung zugesagt. Was wird dann wohl die Ausrede sein?


Veröffentlicht am 16. Februar 2009 in der Berliner Umschau

Donnerstag, 29. Januar 2009

Das Verfassungsgericht und Hartz IV

Unrechtsstaat Bundesrepublik

Von Karl Weiss

Zwei Nachrichten haben in den letzten Tagen die Diskussion um Hartz IV erneut angeheizt, die im Grunde nie abgerissen war. Die erste war vom Hessischen Landessozialgericht: Man erklärte, nach Ansicht dieses Gerichts sei der Hartz-IV-Regelsatz (351,- Euro) verfassungswidrig, weil er in nicht nachvollziehbarer Weise Abschläge ohne Begründung enthält. Man verwies deshalb ein Verfahren an das Bundesverfassungsgericht (BVG). Gleich am darauffolgenden Tag kam eine ähnliche Nachricht, diesmal vom Bundessozialgericht, der höchsten Instanz im Sozialrecht, das bisher dadurch aufgefallen war, alle Vorgaben der Politik abzusegnen: Der verminderte Satz für Kinder, so das Bundessozialgericht, sei verfassungswidrig, denn er sei nicht begründet. Auch dies Gericht verwies Verfahren ans BVG, das nun nicht mehr darum herumkommt, sich dazu zu stellen.

Sozialprotest DGB

Bereits seit Einführung von Hartz IV im Januar 2005 gab es vielfache Anstrengungen, das BVG zu einer Stellungnahme zu dieser größten Enteignungs-Gesetzgebung der Geschichte der Bundesrepublik zu bewegen. Unter Vorgabe juristischer Spitzfindigkeiten hat es sich aber bis heute geweigert, eine Grundsatzentscheidung zu den wesentlichen Inhalten von Hartz IV zu fällen. Erst jetzt, fast genau 4 Jahre später, wird zumindest zur Höhe des Regelsatzes und des Satzes für Kinder eine Entscheidung gefällt werden müssen.

Dabei ist die Höhe des Satzes tatsächlich eine der großen Unmenschlichkeiten bei Hartz IV, aber noch nicht einmal die größte. Die entsetzlichen Auswirkungen von Hartz IV auf die gesamte Gesellschaft wurden vor allem durch die Vorschriften hervorgerufen, dass Arbeitslose in Hartz IV jegliche Arbeit zu jeglicher Bezahlung annehmen müssen und dass gleichzeitig die Zeitarbeit geöffnet wurde und kein Mindestlohn festgelegt wurde. Dazu wurden die Ein-Euro-Jobs geschaffen, die reguläre Arbeitsplätze ersetzt haben und so die Arbeitslosigkeit insgesamt in die Höhe getrieben haben. So wurden all die Niedriglohn-Bereiche geschaffen und das gesamte Lohnniveau in Deutschland in den Keller getrieben.

Hartz-Protest 02

Rechtlich gesehen ist das Hauptproblem von Hartz IV aber die Enteignung. Alle diese Arbeitslosen haben (zum Teil viele Jahre) in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und haben daher Anspruch auf die mit dieser Zahlung verbundenen Versicherungsleistungen. Genau gesagt, hängt die Auszahlung einer Versicherungsleistung gar nicht von der Zahl der Jahre ab, die eingezahlt wurde, das ist ja gerade das Prinzip einer Versicherung. Allerdings kann es Mindestjahre geben, das sind in Deutschland drei jahre und die Leistung kann nach der Höhe der Einzahlung gestaffelt sein. Auch das war in Deutschland der Fall. Man bezahlte einen Prozentsatz des Brutto-Einkommens bis zu einem Höchstbetrag und hatte dann Anspruch auf Arbeitslosengeld in Prozent der letzten Einkommen (bzw. des Höchstbetrages) und nach 2 bzw. drei Jahren auf Arbeitslosenhilfe, deutlich weniger, aber ebenfalls abgestuft nach Einkommen und Einzahlungshöhe.

Nun kann ein Versicherungsunternehmen (und damit muss hier verglichen werden) natürlich sagen: Ab sofort kann ich aus diesen und jenen Gründen diese Art von Versicherung nicht aufrecht erhalten – ich biete ab sofort nur noch eine deutlich verminderte Leistung an. Das betrifft natürlich nicht die Altfälle, denn die haben ja ihre Ansprüche erworben. Es kann nur auf neu Eintretende angewandt werden.

Ebenso wird ein Versicherungsunternehmen, wenn es in finanziellen Schwierigkeiten steckt, eine Anpassung der Leistungen nach unten durchführen können, wobei da allerdings sicherlich enge Grenzen gesetzt sind, denn die Leistungen, für die eingezahlt wurde, können nicht willkürlich vermindert und/oder gestrichen werden.

Weg mit Hartz IV

Jedes Versicherungsunternehmen, das eine vergleichbare Verminderung der Leistungen ihren Versicherungsnehmern zugemutet hätte, wäre ohne Zweifel zur Fortführung der alten Regelung verurteilt worden. Selbst wenn es beklagt hätte, neue Umstände würden es unmöglich machen mit den alten Bedingungen weiterzuarbeiten, wären mit Sicherheit nur geringe „Anpassungen“ erlaubt worden. Auch hätten die „neuen Umstände“ eindeutig klargelegt werden müssen.

Nun argumentiert die Politikerkaste, es habe sich ja nur beim Arbeitslosengeld, nicht aber bei der Arbeitslosenhilfe um eine Versicherungsleistung gehandelt. Eine „ Anpassung“ bei der Arbeitslosenhilfe stehe im freiem Ermessen der Politik.

Das kann so nicht hingenommen werden:

1. Erstreckt sich dieses Argument nicht auf das völlig willkürliche Zusammenstreichen des Arbeitslosengeldes von zwei bzw. drei Jahren auf 1 Jahr, das sogar Hartz selbst als „Betrug“ charakterisierte.

Hartz ueber Hartz IV. Dass die Arbeitslosen nur ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen, 'ist ein grosser Fehler, ein Betrug ... an denen, die jahrelang eingezahlt haben.'

2. Das Versprechen der Leistung, das mit der Zahlung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung verbunden war, erstreckte sich immer auch auf die Arbeitslosenhilfe, nicht nur auf das Arbeitslosengeld. Wenn die Politik entschieden hatte, diese Mittel aus Steuergeldern aufzubringen und nicht aus den Beiträgen, war das kein Freibrief für beliebige Streichungen.

3. Dass die Mittel aus den Beiträgen nicht mehr für die Bezahlung aus der Arbeitslosenhilfe ausreichte, war hauptsächlich auf sachfremde Nutzung dieser Mittel zurückzuführen. Es wurden Frühpensionierungs-Aktionen, Altersteilzeit und ähnliche Schemata massiv durch Versicherungsmittel finanziert, obwohl die ausschließlichen Nutznießer davon nicht die Versicherten, sondern die Unternehmen waren, die jene Leistungen eigentlich hätten aufbringen müssen, um sich „geräuschlos“ von ihren älteren Arbeitnehmern trennen zu können.

Natürlich ist eine staatliche Pflichtabgabe nicht identisch mit einem Vertrag mit einem privaten Versicherer, aber nicht umsonst heißt die Abgabe „Arbeitslosenversicherung“. Sie muss zumindest im Prinzip ähnlich wie eine Versicherung funktionieren. Damit ist völlig unvereinbar, zuerst die Beiträge zu kassieren und dann die geschuldeten Leistungen willkürlich und extrem zusammenzustreichen.

Natürlich wäre angesichts der stark steigenden Arbeitslosenzahlen gewisse Anpassungen in den Leistungen möglich gewesen, aber nicht ein Zusammenstreichen auf einen fast verschwindenden Rest. Das war Enteignung!

Es gibt aber noch einen anderen Teil der Enteignung, die Hartz IV von Anfang an dargestellt hat: Die Leistung, nun Arbeitslosengeld 2 (ALG2) genannt, wird nur gezahlt, wenn man alle Ersparnisse bis auf einen winzigen Rest aufgebraucht hat. Das ist mit dem Prinzip einer Versicherungsleistung unvereinbar. Und es bleibt eben eine Versicherungsleistung, auch wenn die Politiker entschieden haben, diesen Teil aus Steuergeldern zu bezahlen.

Was die Menschen sich erspart haben, kann nicht als „Vermögen“ bewertet werden, das zunächst aufgebraucht werden muss. Man hat ja eben gerade Ersparnis für den Fall von Arbeitslosigkeit und/oder Alter, wenn man mit den staatlichen Leistungen aus den Versicherungen sehr knapp dran sein wird.

Wenn sich die Versicherung weigert zu zahlen, weil noch „Vermögen“ vorhanden ist, ist das völlig unakzeptabel.

Das wäre der Fall, wenn es sich einfach um völlig unbegründete Almosen handeln würde, die man nur Bedürftigen auszahlen will. Nur ist das eben nicht der Fall, denn das deutsche System beruht eben gerade darauf, dass man niemand in die Situation kommen lassen will, wo er auf Almosen angewiesen ist. Zu diesem Zweck zahlt eben jener Arbeitnehmer seine Versicherungsbeiträge: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Beiträge sind ja nicht freiwillig, sondern Pflichtbeiträge. Nur schaffen sie eben auf der anderen Seite auch die Pflicht, die versprochenen Leistungen (jedenfalls im wesentlichen) dann auch zu gewähren, wenn der Versicherungsfall eintritt.

Wären die Leistungen freiwillig und jemand hätte nicht eingezahlt, so könnte man eventuell rechtfertigen, dass Ersparnisse aufgebraucht werden sollen, aber als Beitragszahler einer Pflichtleistung ist das unvereinbar. Und die versprochene Leistung der Pflichtversicherung „Arbeitslosenversicherung“ war eben nie auf das Arbeitslosengeld am Anfang beschränkt, sondern enthielt immer auch die anschließende Arbeitslosenhilfe.

Der zweite wesentliche Punkt außerhalb des Regelsatzes ist die Verpflichtung, jeden beliebigen Job annehmen zu müssen, und sei er noch so schlecht bezahlt, wenn man ALG2 bezieht, sonst wird die Leistung gekürzt und im Wiederholungsfall gestrichen. Dies ist sogar der eigentliche Kernpunkt von Hartz IV. Damit (im Zusammenhang damit, dass man keinen Mindestlohn einführte) wurde ein riesiger Bereich von Niedriglöhnen und Winzlöhnen geschaffen, in den die Hartz-IV-Geschädigten hineingezwungen wurden.

Das war das Unmenschlichste am System Hartz IV und ist zweifellos mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. Bis heute hat aber kein Gericht das Bundesverfassungsgericht angerufen wegen dieser Regelung.

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung, die Frage des Kindersatzes an das Verfassungsgericht zu leiten, u.a. den Begriff des „grundrechtsensiblen Bereiches der Sicherung des Existenzminimums“ gebraucht. Damit stellt man fest, es kann in einem Staat, der sich Sozialstaat und Rechtsstaat nennt, nichts unterhalb der wirklichen Sicherung des Existenzminimums geben, denn das wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, jedenfalls nach Ansicht des Bundesozialgerichtes.

Nur, in vorherigen Entscheidungen hat das Bundesozialgericht bereits die berühmten „Sanktionen“ abgesegnet, das teilweise oder vollständige Streichen des ALG2 bei Verstößen (wenn man z.B. nicht die vorgeschriebene Zahl von Bewerbungen in einem Monat nachweisen kann). Das bedeutet aber eben auf jeden Fall das Unterschreiten des „grundrechtssensiblen Existenzminimums“ und ist natürlich auch nicht mit der Menschenwürde vereinbar. Da hat man aber nichts ans Verfassungsgericht weitergleitet. Wie denn nun? Kann man das „grundrechtssensible Existenzminimum“ aus- und anknipsen wie ein Licht?

Es gibt also weit mehr als nur die Höhe des Regelsatzes, was das BVG überprüfen müsste. Im

Kern müsste das ganze Gesetz Hartz IV für verfassungswidrig erklärt werden. Aber darauf können wir lange warten in diesem Unrechtsstaat.

Aber wenn wieder Hunderttausende zu den Montagsdemos gehen, wenn mit Generalstreik gedroht wird, dann bekommen die Richter und Politiker vielleicht ihren Hintern hoch.


Veröffentlicht am 29. Januar 2009 in der Berliner Umschau

Montag, 19. Januar 2009

Gezielt die Bevölkerung verarmen und vereinzeln

Will Große Koalition am Wohngeld sparen?

Von Karl Weiss

Im Bundestag wurde still und heimlich schon vor einiger Zeit ein Gesetzentwurf von der Großen Koalition eingebracht, der den Bewohnern von Wohngemeinschaften nicht mehr zugesteht, Wohngeld entsprechend ihrem tatsächlichen Anteil an der Miete zu bekommen. Nirgends in Presse, Funk oder Fernsehen wurde darüber berichtet. Offenbar will man hier einen weiteren Beitrag zum Verarmen und Vereinzeln der Bevölkerung klammheimlich durchziehen.

Weg mit Hartz IV

Im Fall eines Wohngeldanspruchs von Wohngemeinschaftsmitgliedern soll geprüft werden, wer noch in der Wohngemeinschaft wohnt und nur dann Wohngeld gezahlt werden, wenn keine Person mit höherem Einkommen in der Wohngemeinschaft gefunden wird, der man einfach das Bezahlen der Miete oder des größten Teils der Miete auferlegt.

Oder mit anderen Worten: Alle Wohngemeinschaften, in denen einer dort wohnenden Anspruch auf Wohngeld hat, hätten nicht mehr die Freiheit, die Miete zu gleichen Teilen zu bezahlen oder nach einen anderen Modus, der von den Mitgliedern der Wohngemeinschaft festgelegt wird, sondern müssen die Miete unter den Mitgliedern ohne Wohngeldanspruch aufteilen. Erst wenn dann noch etwas für denjenigen zu zahlen übrig bleibt, der Wohngeldanspruch hat, kann dieser (verringerte) Wohngeldanspruch greifen, wenn dies Gesetz durchkommt.

Was bedeutet das in der Praxis? Niemand wird mehr mit jemand eine Wohngemeinschaft bilden wollen, der Wohngeldanspruch hat, denn dann müsste man ja überproportional zahlen. In bestehenden Wohngemeinschaften werden wohl solche Mitglieder mit Wohngeldanspruch hinausgeworfen. In der Praxis wird also die Zahl der Wohngemeinschaften deutlich sinken. Das dürfte beabsichtigt sein.

Wer Wohngeldanspruch hat, wird fast automatisch dazu verurteilt sein, allein in einer 1-Zimmer-Wohnung oder ‚kitchenete‘ zu leben.

Die Große Koalition sagt sich – und damit hat sie wohl Recht -: Wer sozial isoliert ist, vereinzelt, wird sich weniger wahrscheinlich gegen die Verarmungspolitik der Regierung auflehnen.

>>Also lasst uns die Menschen vereinzeln, in Kleinstwohnungen separieren!<<

Das gleiche war ja schon vorher bei Hartz IV gemacht worden: Lebt jemand, der Hartz-IV-Geschädigter ist, mit jemand zusammen, sei es ein Partner, sei es ein Verwandter, sei es einfach der Hauptmieter, wenn er in Untermiete wohnt,, muss sich der Andere immer darauf gefasst machen, mit Fragebögen über persönliche Verhältnisse, Einkommen usw. ausgeforscht zu werden, denn man geht davon aus: Wer mit Hartz-IV-Geschädigten zusammenlebt, hat deren Unterhalt zu bestreiten, so dass derjenige kein Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) mehr bekommt oder es gekürzt bekommt.

Auch dies hatte bereits dazu geführt, dass viele Hartz-IV-Geschädigten auseinandergezogen und in Kleinstwohnungen umgezogen sind, um ihren ALG -2-Anspruch nicht zu verlieren. Sie mussten sich dann von den Politikern der herrschenden Kaste auch noch anhören, sie würden betrügen!

Meseberg-Tagung Bundesregierung

Das gleiche wird nun auch für alle gelten, die Wohngeldanspruch haben (weil sie wenig verdienen und hohe Mietkosten haben), wenn dies Gesetz verabschiedet wird.

Das ist besonders interessant, denn die verkommene Politikerkaste nimmt dabei bewusst in Kauf, mehr bezahlen zu müssen. Es ist offensichtlich: Wollte man die Kosten von Hartz IV verringern, würde man, ganz im Gegenteil, das Zusammenleben in größeren Wohnungen und Wohngemeinschaften fördern, denn dann fallen für jeden Einzelnen bekanntermaßen weniger Mietkosten an. Wenn alle Hartz-IV-geschädigten und Wohngeldberechtigten in Winz-Wohnungen vereinzelt werden, kostet das den Staat mehr ALG 2 und mehr Wohngeld. Aber wir hams ja.

Elmar auf Stuttgarter Modemo Jan 06, Polizeifahrzeuge

Hier wird einmal mehr klar: Es ging bei Hartz IV nie um Einsparungen, ganz im Gegenteil. Hartz IV kommt weit teurer als vorher das Arbeitslosengeld. Man bezahlt dafür, dass die Menschen immer hoffnungsloser werden, denn dann werden sie seltener aufbegehren, dass die Menschen vereinsamt werden, in kleine 1-Zimmerwohnungen gezwungen werden, denn man hofft, so die sozialen Kontakte zu verringern und damit das Rebellions-Potential.

Hartz-Protest 02

So rechnet das Politiker-Pack: Mehr zahlen, macht nichts, Hauptsache die Menschen schließen sich nicht zusammen und gehen nicht auf die Straße.

Darum kann jedem in Hartz IV oder mit Wohngeldanspruch nur geraten werden: Geh zu den Montagsdemos, wehre dich gemeinsam mit anderen!


Veröffentlicht am 19. Januar 2008 in der Berliner Umschau

Donnerstag, 15. Januar 2009

Hartz IV: Der Falll Brigitte Vallenthin

Unsinnige Gerichtsprozesse trotz eindeutiger Rechtslage

Von Karl Weiss

Was die Wiesbadener Sozialbehörde da an Schikanen durchgezogen hat gegen die Hartz-IV-Geschädigte Brigitte Vallenthin, ist nach Aussage der Betroffenen, die auch Vorsitzende der Wiesbadener ‚Hartz-IV-Plattform‘ ist, nicht nur menschenunwürdig, sondern auch „ein willkürliches Verbrennen von Steuergeld, das angeblich für einen höheren Regelsatz nicht da ist."

Weg mit Hartz IV

Die Betroffene war wegen unzumutbarer Wohnverhältnisse gesundheitlich stark angeschlagen und gezwungen, in eine andere Wohnung umzuziehen. Zunächst hat die Behörde noch anerkannt, dass dieser Umzug notwendig ist, doch dann hatte man offenbar gemerkt, mit wem man es zu tun hatte, mit dem „Feind“: Frau Vallenthin ist Vorsitzende des Arbeitslosenvereins, der in Wiesbaden Hartz-IV-Betroffenen berät und unterstützt.

Schon begannen die Schikanen:

1. Die Sozialbehörde hatte bereits zugesagt, die Kautionsleistung für die neue Wohnung zu übernehmen. Doch nun zog sie ohne Begründung diese Zusage zurück. Damit war praktisch die Verweigerung des Umzugs gegeben. Frau Vallenthin ging dagegen vor Gericht. Vier Wochen später, nur durch einen Zufall war die Wohnung immer noch zu haben, sagte sie plötzlich zu, nun doch zu zahlen, um zu vermeiden, vom Gericht verurteilt zu werden, zahlte aber immer noch nicht – weitere zwei Monate. Schließlich zahlte man, aber (wohl absichtlich) auf ein falsches Konto. Vier Monate nach dem Zurückziehen der Zusage fand dann endlich das Gerichtsverfahren statt und die Sozialbehörde wurde zur Zahlung verurteilt. Unnötiges Verschwenden von Steuergeldern – aber wir hams ja.

Hartz ueber Hartz IV. Dass die Arbeitslosen nur ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen, 'ist ein grosser Fehler, ein Betrug ... an denen, die jahrelang eingezahlt haben.'

2. Da die Miete der neuen Wohnung geringfügig höher war (aber immer noch innerhalb der Grenzwerte), verlangte die Sozialbehörde von Frau Vallenthin zu unterschreiben, sie werde einem Eigenanteil an der Mietzahlung von 35 Euro zustimmen. Frau Vallenthin kannte ihre Rechte und lehnte ab. Auch dies musste vor Gericht geklärt werden, weil die Behörde stur blieb. Auch dies ging – wie vorhersehbar – für Frau Vallenthin aus. Erneut Steuergelder verschleudert.

3. Die Sozialbehörde hatte aber noch weitere Schikanen auf Lager: Zum Monatsanfang werde nur die Hälfte des Regelsatzes ausgezahlt, dekretierte sie, der Rest erst zur Monatsmitte, wenn bis dahin die Bezahlung der Miete belegt worden sei. Dafür gibt es nicht die geringste Rechtsgrundlage, aber Schikanen sind ja nicht dazu da, mit dem Recht in Übereinstimmung zu stehen, nicht wahr? Auch hier: Gerichtsentscheid gegen das Sozialbehörde, weiteres Geld verschleudert.

4. Der aufmerksame Leser ahnt schont , was als viertes kommt. Richtig: Die Umzugskosten von in diesem Fall 167 Euro. Die Sozialbehörde weigerte sich, die zu übernehmen und verlangte von der Betroffenen, den Betrag in kleinen Raten abzuzahlen. Also zog diese auch hierfür vor Gericht. Im Unterschied zu den anderen drei Fällen lenkte die Behörde aber noch vor dem Termin vor dem Sozialgericht ein und beglich die Kosten.

Hartz-Protest 02

Frau Vallenthin sagte, sie habe gegen die zuständige Sachbearbeiterin Dienstaufsichts-Beschwerde eingereicht, aber man weiss ja, wieviel Erfolg man mit so etwas hat. Man bekommt nicht einmal eine Mitteilung über eine eventuelle Entscheidung.

Hier wird erneut klar: Es ging und geht bei Hartz IV niemals um Einsparungen, im Gegenteil: Hartz IV kommt dem Bundes-Säckel und den Sozialkassen teurer als die vorherige Regelung mit Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Siehe hierzu diesen Artikel: „Grundversorgung von 1600 Euro für 6 Millionen käme billiger als heute

Hartz IV war und ist dazu da, die Reallöhne in Deutschland zu drücken und weite Bereiche von Niedriglohn-Beschäftigungen zu schaffen. Die Statistik bestätigt das : Exakt seit dem Zeitpunkt der Einführung von Hartz IV (Januar 2005) sinkt der Reallohn in Deutschland dramatisch, während gleichzeitig die Einkommen aus Unternehmenstätigkeit und Vermögen explodierten.

Deutschland: Statistik von 2000 bis 2007 über BIP, Lohn, Konsum und Vermögenseinnahmen
Dieses Schaubild zeigt, was in Deutschland seit dem Jahr 2000 vor sich geht. Nach dem Ende der Krise 2002 steigt die Produktivität, zuerst gleichlaufend mit den Unternehmenseinkommen, dann ab 2003 explodieren die Vermögenseinkommen. Exakt ab Anfang 2005 mit der Einführung von Hartz IV gehen die Netto-Reallöhne zurück.

Geben wir den Hartz-IV-Politikern die Antwort, die sie verdienen! Ach, da wir gerade von Hartz-IV-Politikern reden: Die SPD, in Wiesbaden am Ruder (und damit verantwortlich für diese Schikanen), hat dort eine Ortsvorsitzende, die Bundesministerin ist: Frau Wiezcorek-Zeul.


Veröffentlicht am 15. Januar 2009 in der Berliner Umschau


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"Hartz IV: Der angeleinte Mensch"

"Hartz und Hunger – Vier Episoden"

Montag, 15. Dezember 2008

Hartz IV: Der angeleinte Mensch

Arbeitslose werden zu Delinquenten

Von Karl Weiss

Bereits im Artikel „Arbeitslosigkeit ist zum Delikt geworden“ vom 23. November 2007 hatte der Berichterstatter über einen Fall berichtet, in dem eine Leiterin einer „Arbeitsagentur“ sich als „Verfolgungsbehörde“ bezeichnete. War das vielleicht noch ein Ausrutscher, wenn auch ein aufschlussreicher, nun ist es offiziell: Arbeitslose werden exakt wie Straffällige behandelt. Der Text aus einer „Eingliederungsvereinbarung“, wie sie jetzt mit allen Hartz-IV-Empfängern abgeschlossen werden müssen, ist exakt der gleiche, wie ihn vorzeitig auf Bewährung aus der Haft Entlassene unterschreiben müssen.

Hartz-Protest 02

Sehen Sie hier den Text:

„Halten Sie sich innerhalb des zeit-und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.

Sie sind verpflichtet Änderungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.

Bei einer unangemeldeten unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistung mehr. Nähere Informationen finden Sie in Kapitel 13.3 des Merkblatts "Arbeitslosengeld II/Sozialgeld“.


Hartz ueber Hartz IV. Dass die Arbeitslosen nur ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen, 'ist ein grosser Fehler, ein Betrug ... an denen, die jahrelang eingezahlt haben.'

Mag man dies für einen vorzeitig, vor Abbüßen seiner Strafe, aus der Haft entlassenen noch als hinnehmbar betrachten – dort ist es ja auch nur zeitlich begrenzt, nämlich bis zum Ablauf der Bewährungsfrist – so ist die Anwendung dieser „Hundekette-Regel“ für Menschen eines freiheitlichen Landes, die nur das Schicksal traf, keine Arbeit zu finden, offensichtlich unmenschlich. Findet er keine Arbeit, ist dies ja „lebenslänglich“. Er liegt an der Leine wie ein Hund – auf Dauer.

Man stelle sich nur einmal die Szene vor, wenn ein so mit der Hundekette-Regel angeleinte Mensch krank wird und ins Krankenhaus in der nächsten Kreisstadt eingeliefert werden muss. Während ein Teil der medizinischen Equipe des Krankenwagens um das Leben des Patienten kämpft, muss der andere Teil versuchen, die Vorabzustimmung des „persönlichen Ansprechpartners“ in der ARGE für den Ortswechsel zu bekommen. Da der aber gerade auf der Toilette ist, kann man ihn leider nicht ans Telefon holen.

Weg mit Hartz IV

Als nach zwanzig Minuten dann schließlich die Genehmigung vorliegt, ist der Patient im Krankenwagen schon gestorben – und das war es denn ja wohl auch, was Merkel und Steinmeier mit der neuen Anlein-Regel erreichen wollten. Tote liegen dem Staat nicht mehr auf der Tasche.

Das ist besonders notwendig in Zeiten, in denen die Gelder des Bundes für wichtigere Dinge gebraucht werden, so zum Beispiel für die Rettung von Banken, die sich verzockt haben.

Hartz-Protest 01

Da passt es gut in die Landschaft, dass in Bayern unter Seehofer und mit FDP-Unterstützung die Zahlungen an die marode Landesbank so hoch sein werden, dass alles Geld fürs Soziale „einer Überprüfung unterzogen werden muss“, sprich: Es wird gestrichen werden.


Veröffentlicht am 15. Dezember 2008 in der Berliner Umschau

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Dienstag, 19. August 2008

Hartz IV: Unter den Brücken schlafen?

Abwimmeln; nicht zahlen; nicht annehmen; Gerichtsbeschlüsse nicht durchführen; verhungern lassen

Von Karl Weiss

Das ‚Jobcenter‘ in Berlin-Neukölln hat wiederholt einer jungen Frau die Leistungen versagt, die ihr zustanden. Sie wurde praktisch verurteilt, unter den Brücken zu schlafen. Die Leitung des Jobcenters wollte dazu eine Erklärung abgeben, ließ es aber dann. Obrigkeit braucht sich nicht zu rechtfertigen, warum auch, sie ist schließlich die Obrigkeit, oder? Erst als die Polizei im ‚Jobcenter‘ auftauchte und die Pfändung durchsetzen wollte, gab man Zahlungsanweisung – sagte man jedenfalls.

Weg mit Hartz IV

Patrizia, 19 Jahre alt, war von ihrem Vater auf die Straße gesetzt worden. Nun obdachlos, versuchte sie dem Schicksal zu entgehen, unter den Brücken schlafen zu müssen. Die junge Frau ging also zum ‚Jobcenter‘ Neukölln und wollte ihren Antrag auf Sozialleistungen abgeben. Der wurde aber nicht angenommen, weil angeblich Unterlagen fehlten.

Das kennen Tausende von Hartz-IV-Verurteilten: Ständig wird in den Centers-ohne-Job versucht, die Antragsteller abzuwimmeln. Obwohl Anträge angenommen und bearbeitet werden müssten, auch wenn der Antragsteller noch weitere Unterlagen beibringen soll, wird dies nicht getan. Andauern wird man unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt. Nur hatte Patrizia kein Zuhause mehr, was das „Jobcenter“ aber völlig kalt ließ.

Hunderte solcher Fälle werden nicht bekannt, weil die Menschen nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen. Patrizia fand eine Bürgerberatungsstelle, deren Vorsitzender ihr zunächst für einige Tage eine Schlafstelle besorgte. Anschließend vereinbarte er mit dem „Jobcenter“ einen Notfalltermin, eine Einrichtung, die von den „Jobcentern“ überhaupt nicht bekannt gemacht wird.

Der angebliche Notfalltermin wurde aber für drei Wochen später angesetzt!

Sarkasmus ein: „Na, da haben wir es den Arbeitslosen wieder gezeigt! Warum bringen sie sich auch nicht einfach um, anstatt der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen!“ – Sarkasmus aus.

Sie hatte sich inzwischen schon nach einer Wohnung umgesehen und auch eine gefunden, nur hätte das Amt die Kosten übernehmen sollen. Da man aber drei Wochen keine Zeit für sie hatte, war dann auch die Wohnung weg. Immerhin wurde ihr ein Lebensmittelgutschein über 30 Euro ausgehändigt.

Dies ist eine andere Praxis, die immer mehr um sich greift. Statt die gesetzliche Leistung auszuzahlen, gibt man den Arbeitslosen Lebensmittelgutscheine, um sie noch weiter zu demütigen. Wie 30 Euro für drei Wochen hätten reichen sollen, das weiss nur Gott – und Sarrazin natürlich.

In einem Eilverfahren entschied das Berliner Landgericht, der Antragstellerin stehen monatlich 277, 60 Euro zu. Trotz dieser Entscheidung zahlte das Amt nicht. Patrizia war verurteilt, unter den Brücken zu schlafen. Und für wie langte glaubte das Amt, dass 30 Euro reichen würden, um nicht zu verhungern?

Der Vorsitzende der Bürgerberatung erwirkte nun einen Pfändungsbeschluss gegen das Amt. Aber erst, als er mit der Pfändung und der Polizei zur Durchsetzung der Pfändung im Amt erschien, erklärte man sich schließlich bereit, den Zahlungsauftrag in den Amtsweg zur Nürnberger Bundesanstalt zu geben.

Ob er dort angekommen ist oder ob noch eine weitere Schikane kommt, weiss man noch nicht.

Hätten sich nicht mitleidige Menschen Patrizias angenommen, wäre sie sowieso schon verhungert.

Das ist die Realität, die nicht nur Schröder und Clement, sondern die ganze SPD beschloss, die Wowereit und Sarrazin umsetzen, die von den beiden ach wie so christlichen Parteien und den Grünen mit abgesegnet wurde - und natürlich auch der liberalen Partei – aber das war sowieso selbstverständlich.


Veröffentlicht am 19. August 2008 in der Berliner Umschau

Originalveröffentlichung


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Donnerstag, 17. Juli 2008

Kein Anspruch auf fabrikneue Kleidung

Hartz IV und Sozialhilfe: Die neueste Schikane

Von Karl Weiss

Sozialhilfeempfänger haben Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss, wenn sie spezielle Anschaffungen machen müssen. Das trifft zum Beispiel zu, wenn Kleidung gekauft werden muss, weil die alte zerschlissen ist. Nun hat ein Sozialamt aber entschieden, die Antragstellerin müsse sich auf gebrauchte Kleidung verweisen lassen. Ein Sozialhilfeempfänger habe keinen Anspruch auf fabrikneue Kleidung.

Hartz-Protest 02

In diesem Fall ging das Sozialamt so weit, im Internet nach entsprechenden Angeboten zu googeln und wurde auch fündig. Man legte dem entscheidenden Gericht Ausdrucke von Internet-Seiten vor, die billige/gebrauchte Kleidung anboten. Das entscheidende Gericht war das Landessozialgericht von Schleswig Holstein. Es benutzte die vorgelegte Internetseite, um im Sinne des Sozialamtes zu entscheiden, ohne überhaupt der Frage nachzugehen, ob sich ein Sozialhilfeempfänger einen Computer und Internetanschluss überhaupt leisten kann.

Ein anderes Landessozialgericht hatte bereits früher geurteilt, Hartz-IV-Betroffenen hätten keinen Anspruch auf einen Zuschuss, wenn ihr Computer nicht mehr funktioniere und ein Neuer angeschafft werden müsse.

Das ist deutlicher Ausdruck deutscher Gerichtsbarkeit. Der Computer wird einerseits von einem Gericht als Luxusartikel angesehen, andererseits muss ein Sozialhilfeempfänger im Internet googeln, um gebrauchte bzw. billige Kleidung zu finden.

Hartz ueber Hartz IV. Dass die Arbeitslosen nur ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen, 'ist ein grosser Fehler, ein Betrug ... an denen, die jahrelang eingezahlt haben.'

Das ist die typische Situation des „Hauptmann von Köpenick“: Er bekommt keine Arbeit, weil er keine Wohnung hat und bekommt keine Wohnung, weil er keine Arbeit hat. Deutsche Gerichte lieben es, ausweglose Situationen für den Untertan zu schaffen.

Hier ein Auszug aus dem Urteil:

„...sei zutreffend vom Beklagten auf die Zumutbarkeit der Anschaffung von gebrauchten Kleidungsstücken verwiesen worden.

Diese Auffassung teilt der Senat; (...) wobei letztlich der Kleidungsbedarf insgesamt ggf. dadurch gedeckt werden müsste, dass gebrauchte Kleidung, z. B. in Secondhand-Geschäften, auf Flohmärkten oder über das Internet erworben wird.“

Auch der Hinweis auf Flohmärkte und Secondhand-Geschäfte zieht nicht, denn nicht jeder hat Zugang zu solchen Kaufgelegenheiten. Ausserdem sind dort auch nicht alle Grössen und Formen erhältlich. Hartz-IV-Geschädigte und Sozialhilfeempfänger generell auf gebrauchte Kleidung zu verweisen, ist schlicht und einfach abartig.

Hartz-Protest 01

Das Entscheidende an diesem Gerichtsurteil auf der Ebene des Landes-Sozialgerichtes ist nämlich nicht der konkrete Fall, sondern die Tatsache, dass diese Regel nun allgemein angewandt werden wird, immer mit dem Hinweis auf dieses Urteil.

Dabei sollten wir nicht vergessen: Es sind keineswegs nur die Richter, die sich mit dicker Brieftasche auf unsere Kosten gütlich tun. Es ist auch die Politikerkaste, die das neue Sozialgesetzbuch beschlossen hat, das die Grundlage für solche Entscheidungen liefert: Es waren die Politiker von CDU/CSU und SPD, von Grünen und FDP, die dies gemeinsam auf dem Gewissen haben!

Meseberg-Tagung Bundesregierung

Hartz IV muss weg!


Veröffentlicht am 17. Juli 2008 in der Berliner Umschau

Originalveröffentlichung

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Montag, 30. Juni 2008

Hartz IV: Nieder auf die Knie!

Fast täglich werden neue Schikanen erfunden

Von Karl Weiss

Eine neue Schikane, um die sowieso schon gebeutelten Empfänger von Arbeitslosengeld 2 noch weiter auf die Knie zu zwingen, hat die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Bochum erfunden: Man kürzt die Zuschüsse zu den Heizkosten willkürlich mit dem Hinweis, nur zwei Drittel der Wohnung bräuchten beheizt werden. Dadurch müssen die Betroffenen von ihrem Regelsatz von 347 Euro monatlich auch noch einen Teil der Heizkosten bestreiten.

Sozialprotest DGB

Auch dies macht deutlich: Es geht bei Hartz IV tatsächlich darum, eine möglichst hohe Zahl von Arbeitslosen in Obdachlosigkeit (wenn man die Miete nicht mehr zahlen kann oder mit Nebenkosten in Rückstand gerät) und in Hunger zu zwingen (wenn die „Tafel“ längst überfüllt ist). Dadurch sollen jene, die noch Arbeit haben, in Angst und Schrecken versetzt werden, um jegliche Verschlechterung hinzunehmen

Den Hartz-IV-Geschädigten sollten eigentlich die Heizkosten einer „angemessenen Wohnung“ in der tatsächlich angefallenen Höhe ersetzt werden. In der Praxis werden aber immer wieder Vorwände gefunden, dies nicht zu tun. So wurden schon mehrfach „Anhaltswerte“ angegeben, wieviel pro Quadratmeter eine Heizkostenrechnung betragen dürfe. Bei Überschreitung werden solche Erstattungen gekürzt. Die neueste Superleistung auf diesem Gebiet hat nun die ARGE Bochum geboten: Man pauschaliert anhand von „ Erfahrungswerten“ der Quadratmeterzahl der Wohnung die Höchst-Heizkosten und kürzt die Ersatzleistungen auf die entsprechenden Beträge.

Hartz-Protest 02

Wer also das Pech hat, nur eine Mietwohnung in einem schlecht isolierten Gebäude und /oder mit schlecht schließenden Fenstern gefunden zu haben, muss einen Teil seiner Regelleistung von 347 Euro auch noch für die Heizkosten ausgeben. Dabei ist dieser Betrag, wie Wissenschaftler nachgewiesen haben, sowieso schon nicht ausreichend, um sich z.B. ausgewogen zu ernähren

Und woher soll ein Hartz-IV-Geschlagener Geld nehmen, um isolieren zu lassen oder für neue Fenster? Hätte er noch Ersparnmisse, wäre sowieso nichts gezahlt worden. Er hätte sie erst aufbrauchen müssen. Einmal mehr wird die ganze Absurdität der Hartz-IV-Gesetze deutlich. Es ist nicht weit her geholt, wenn manche deren Erfinder, die Politiker von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen, als Hartz-Verbrecher bezeichnen.

Hartz-Protest 01

Reklamationen wehrt die ARGE Bochum mit dem Hinweis ab, man solle sich eben mit dem Heizen von nur Zwei Dritteln der Wohnung begnügen. Auch bei Gemeinschaftheizungen, bei denen der einzelne Mieter sowieso kaum Einfluss hat, werden Höchstbeträge festgesetzt, die kaum je ausreichen.

Zwar kann man Einspruch gegen diese Zumutung erheben, aber der wird in allen Fällen pauschal zurückgewiesen. Dann bleibt nur der Weg zu den Gerichten. Dabei wird einem zwar geholfen (bei der Montagsdemo in Bochum, anderen Montagsdemos oder auch hier, ausserdem wurden bei den zuständigen Gerichten der ersten Inztanz diese Praktiken auch regelmässig zurückgewiesen, aber die ARGE Bochum geht immer in die nächste Instanz, was bekanntermassen lange dauert. Die Kosten dieser Gerichtsverfahren für den Steuerzahler sind weit höher als die eventuell im Einzelfall eingesparten Beträge.

Hartz ueber Hartz IV. Dass die Arbeitslosen nur ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen, 'ist ein grosser Fehler, ein Betrug ... an denen, die jahrelang eingezahlt haben.'

Kein Wunder, dass heute Hartz IV weit mehr kostet als damals das Arbeitslosenhilfe. Da Hartz angeblich Kosten sparen sollte, müsste es also jetzt wegen völliger Erfolglosigkeit abgeschafft werden, aber es ist genauso wie mit dem Irak-Krieg: Wenn die ursprünglich angegeben Gründe nicht mehr zutreffen, erfinden wir eben neue. Auf keinen Fall ändern wir aber die Politik. Ein paar Milliarden zusätzlich gibt der nette Politiker von nebenan dafür schon mal aus. Siehe zur Frage der Kosten auch den Artikel: „Grundversorgung von 1600 Euro käme billiger als heute“.

Laut dem Hartz-IV-Gesetz bleiben Bescheide der Leistungsbehörde immer bestehen, bis ein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Selbst dann zahlen manche Agenturen bzw. ARGEn nicht. In einem Fall in Bonn wurde erst bezahlt, als der Gerichtsvollzieher bereits auf dem Weg war, den BMW der Bürgermeisterin zu pfänden.

Es bestünde natürlich auch die Möglichkeit, Gelder wegen besonderer Bedürftigkeit auszuzahlen, wenn jemand von Obdachlosigkeit bedroht ist oder von Hunger, aber bekanntermassen tun dies die Leistungsbehörden kaum einmal. Die Handhabungen sind fast immer die meist restriktiv möglichen, gehen manchmal sogar ins kriminelle. Zu kriminellen Praktiken der Leistungsbehörden siehe auch diesen Artikel: „Arbeitslosigkeit ist zum Delikt geworden“.

Erneut wird klar: Die damaligen Vorhersagen über die katastrophalen Auswirkungen von Hartz IV für Millionen von Menschen haben sich bewahrheitet, während die Beschwichtigungen von Politikern und Medien nichts als leeres Geschwätz waren.

Veröffentlicht am 30. Juni 2008 in der Berliner Umschau

Originalveröffentlichung


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