Zwangsprostitution durch Hartz IV
Von Karl Weiss
Die „Arbeitsgruppe Sanktionen“ der Berliner Kampagne gegen Hartz IV hat eine Broschüre veröffentlicht, in der sie die Theorie und Praxis von Sanktionen gegen Hartz-IV-Geschädigte darstellt und 10 konkrete Fälle von Sanktionen gegen Hartz-IV-Geschädigte dokumentiert, die alles bisher Bekannte bestätigen, zum Teil sogar noch in den Schatten stellen. Sanktionen bedeutet teilweises oder vollständiges Streichen der sowieso schon nicht ausreichenden Regelsatzes des Arbeitslosengeld 2 (ALG2) von 351,- Euro.
Die Broschüre kann auf dieser Site der Kampagne heruntergeladen oder bestellt werden: http://www.hartzkampagne.de/html/themen/themen_text_2.php?zid=173
Die in der Broschüre dargestellte Sanktionspraxis ist das, was man schon von den Sozialämtern und ARGEs (Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsagentur und Kommunen bzw. Landkreisen) gewohnt ist: Schikanen, böswilliges „Überhören“ der Argumente des Geschädigten, böswilliges Nicht-Erklären der Entscheidungen, böswilliges Nicht-Reden mit dem Geschädigten, einfach Einstellen der Zahlung ohne Erklärung, rechtswidrige Beschlüsse, aggressive und menschenunwürdige Behandlung, zynische, abwertende Stellungnahmen usw. usw.
Doch in einigen der beschriebenen Fällen wird auch dieses bereits haarsträubende Niveau der Ämter noch bei weitem übertroffen, z.B. in dem Fall, in dem ein Ehepaar, das schwer krank ist, mit andauernden Zuweisungen von Arbeit und Ein-Euro-Jobs bombardiert wird, obwohl sie krank geschrieben sind. Es wird in jedem Einzelfall mit Sanktionen gedroht, obwohl die Krankschreibung vorliegt und die ARGE sich auch nicht die Mühe gemacht hat, Gutachten über die Krankheiten anfertigen zu lassen.
Der absolute Höhepunkt der schröderschen und hartzschen und SPD- und CDU/CSU- und Grünen- und FDP-Zumutung ist aber der Fall von Frau Verena Storm (Name geändert) und ihrem neunjährigen Sohn, die von der Berliner ARGE (das ist besonders interessant, denn dort ist auch die Linkspartei mitverantwortlich) zur Zwangsprostitution verdonnert werden sollte.
Frau Storm hatte Prostitution als Nebenbeschäftigung angeben und auch Erklärungen über Einnahmen dieses „Nebenjobs“ abgegeben, die ihre Auszahlung von Hartz IV verringerten. Sie zog dies dem ständigen „Einberufen-Werden“ zu Ein-Euro-Jobs vor, weil sie so wenigstens ein wenig Geld verdienen konnte.
Dann aber gab sie diesen Neben-Job auf und teilte dies auch der zuständigen Sachbearbeiterin mit. Die Sachbearbeiterin legte ihr trotzdem eine „Eingliederungsvereinbarung“ vor, in der schriftlich festgehalten wurde, sie würde weiterhin diesem Neben-Job nachgehen. Sie verwahrte sich dagegen, sagte, sie mache das nicht mehr, doch die Sachbearbeiterin behauptete, sie könne eine Sanktion verhängen, wenn sie nicht unterschriebe. Da unterschrieb Frau Storm und war nun zu Zwangsprostitution verurteilt. Sie ging aber trotzdem diesem Erwerb nicht nach und bekam erneut die Androhung einer Sanktion, weil sie nun keine Aufstellung ihres Einkommens aus dem Nebenjob mehr vorlegte, da sie ihm ja nicht mehr nachging.
Obwohl Frau Storm wieder und wieder vorbrachte, sie könne nicht zu Prostitution gezwungen werden, dekretierte man die Sanktion (Kürzung des ALG 2) gegen sie. Auch die Vorgesetzten der Sachbearbeiterin mussten nun wegen der Widersprüche von Frau Storm von der Sachlage wissen, doch Niemand schritt dagegen ein.
Damit hat Frau Merkel einen einmaligen Rekord für deutsche Kanzler aufgestellt: Sie ist die oberste Verantwortliche für Zwangsprostitution.
Diese Regierung muss weg, diese Kanzlerin muss weg und Hartz IV muss weg!
Veröffentlicht am 22. Januar 2009 in der Berliner Umschau
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