Freitag, 9. Februar 2007

Ein 'Fake' soll Bedrohung glaubhaft machen

An den Haaren herbeigezogen

Von Karl Weiss

„Anschlag verhindert, Anführer festgenommen“, „Das FBI verhinderte das Attentat, mit dem Wall Street überfluten sollte (sic!).“ So klangen die Schlagzeilen der bürgerlichen Presse, in diesem Fall die der „Süddeutschen“. Die hatte es eilig mit der Meldung. Da kann man schon mal mit der deutschen Grammatik durcheinander kommen.

Ein gewisser Assem Hammoud sei schon vor einiger Zeit im Libanon festgenommen worden, so wird berichtet. Er habe bekannt, der „Philosophie der Al Quaida zu folgen und einen Gefolgschaftseid auf Osama Bin Laden geschworen zu haben.“ Er habe zusammen mit einer Gruppe einen Anschlag auf den Holland-Tunnel in New York geplant, der Manhattan mit New Jersey verbindet. „Die Explosion hätte New Yorks Finanzdistrikt um die Wall Street mit einer Flutwelle unter Wasser setzen sollen.“

Soviel haarsträubenden Schwachsinn in einer so kurzen Meldung unterzubringen, das dürfte ein neuer Weltrekord sein.

Zunächst einmal gibt es keine Al Quaida, wie Tony Blair bereits vor einem Jahr verkündet hat. Will die bürgerliche Presse Tony Blair der Lüge bezichtigen? Wie kann man also der Philosophie einer Organisation folgen, die es gar nicht gibt?

Wenn der Mann im Libanon in Haft ist, so weiß heute jeder, dort wird gefoltert. Irgendwelche Geständnisse von irgend etwas, die jemand unter Folter abgibt, haben keinen Wahrheits- oder Beweiswert, wie immer bei Folter. Weiß das die bürgerliche Presse nicht? Natürlich weiß sie das!

Wie kann der FBI ein Attentat verhindern, wenn der Mann im Libanon gefasst wurde. Hat der FBI eine Tochterorganisation im Libanon?

Der Holland-Tunnel geht unter dem Hudson-River durch, etwa 20 bis 50 Meter unterhalb des Straßenniveaus des New Yorker Finanzdistrikts. Wenn er gesprengt würde, würde der Tunnel überflutet, aber es gibt keine Möglichkeit für eine Flutwelle, Wall Street zu überfluten. Wasser fließt nach unten. Weiß das die bürgerliche Presse nicht?

Es ist eindeutig: Der angebliche Terrorist wurde so lange gefoltert, bis er eine Schauergeschichte erzählte - und die bürgerlichen Medien verkaufen uns das ohne den geringsten Beweis als Wahrheit!

Warum wagt man es, solche an den Haaren herbeigezogenen Meldungen in Zeitungen zu schreiben und damit den Leser ins Gesicht zu schlagen, so als ob sie Dummköpfe wären?

Weil ein Drohszenario aufrechterhalten werden soll, das imperialistische Überfälle auf andere Länder und den Abbau der bürgerlichen Rechte rechtfertigen soll.

Also noch einmal, zum Mitschreiben: Al Quaida ist der Deckname des CIA für eine ihrer Gruppen gewesen, als Osama Bin Laden dort der Anführer war. Nach Angaben von US-Regierungsstellen hat sich die Gruppe später von ihren Auftraggebern getrennt und eigenständig Anschläge geplant. Das kann so aber nicht stimmen, denn man hätte die Gruppe von Osama Bin Laden schon längst auffliegen lassen können, wenn sie denn, wie behauptet, in Höhlen in den Bergen des Grenzgebietes zwischen Afghanistan und Pakistan haust.

Da man sie nicht hops genommen hat, kann das bedeuten: Entweder, Bin Laden und seine Gruppe werden weiterhin vom CIA gesteuert (oder arbeiten als Doppelagenten) oder man lässt sie absichtlich frei herumlaufen, weil einem die terroristischen Aktivitäten zu Gute kommen oder es gibt die Gruppe längst nicht mehr (was Blair ja gesagt hat).

Viel wahrscheinlicher ist: All das, was Al Quaida zugeschrieben wird, ist in Wirklichkeit auf dem Mist westlicher Geheimdienste gewachsen. Dabei mag man sich naiver und todesbereiter islamischer Gläubiger als Ausführende bedienen, aber die Hintergründe gehen in das Langley-Hauptquartier und andere westliche Stasi-Hauptquartiere.

Bei der ganzen PSYOP („psychologischen Operation“, so nennt nach einer Veröffentlichung der „Washington Post“ der CIA selbst diese Desinformationskampagnen, mit anderen Worten, die Fakes) geht es um das Täuschen der Öffentlichkeit über die wahren Gründe der imperialistischen Kriege und Überfälle im ölreichen Orient.

Auch will man die demokratischen Rechte in den westlichen Ländern abbauen und braucht dazu Drohszenarios. Sonst müsste man ja zugeben, es geht gegen das Aufbegehren der Völker gegen das überlebte System.


Dieser Artikel wurde am 14. Juli 2006 in der "Berliner Umschau" veröffentlicht, hier leicht redigiert.

Fussball droht zum Gewalt-Spektakel zu verkommen

Schiedsrichter nehmen ihre Aufgabe zunehmend ungenügend wahr

Von Karl Weiss

Der internationale Profi-Fußball ist auf einem bedenklichen Pfad, dem des US-Profi-Football und professionellen nordamerikanischen Eishockey. Die haben sich heute zu Gewalt-Shows entwickelt, die bestenfalls noch nebenbei sportliche Elemente enthalten. Sie sind vor allem wegen ihrer blutigen und anderen Verletzungsszenen bekannt und zumindest ein Teil der Fans sieht sie sich an, weil es splitternde Knochen und Blut zu sehen gibt.

Auch im Fußball gibt es mehr und mehr diese Tendenz. Die ureigenste Aufgabe der Schiedsrichter, die Spieler vor gefährlichen Attacken, speziell beabsichtigten, zu schützen, nehmen sie weniger und weniger wahr.

Ein Menetekel für diese Tendenz war das Premier-Leage-Spiel zwischen Liverpool und Chelsea im Stadion der „Reds“ am 21.1.2007. Der Heimverein gewann 2 : 0 gegen die hoch eingeschätzte internationale Auswahl-Elf von Chelsea. Aber das war nicht das Entscheidende. Ebenso wenig der peinliche „Beinschuss“ durch die Beine von Mittelfeldstar und Kapitän der deutschen Nationalmannschaft Ballack, ausgeführt von seinen Mitspieler Drogba, als der Deutsche mit dem Schiedsrichter diskutierte, statt seine Aufmerksamkeit auf das Spiel zu richten.

Das Wesentliche wurde exemplarisch an zwei Fakten deutlich: Chelseas tschechischer Torhüter Petr Cech, noch nicht völlig genesen von einem Schädelbruch (!), durfte mit einem Schutzhelm aus Gummi spielen, was ihm das Aussehen eines russischen Astronauten gab. Begründung: Eine erneute Kopfverletzung könnte ihm das Leben kosten. Warum man ihn dann nicht zuerst einmal seine Verletzung ausheilen lässt, diese Frage blieb unbeantwortet.

Der zweite Fakt: In einer Szene, die das britische Fernsehen in der Zeitlupe nicht zu Ende zeigte (warum wohl?), wurde in einem Zweikampf ein Chelsea-Spieler am Kopf verletzt und musste blutend vom Platz. Es ist zu vermuten, dass der Liverpooler Spieler ihn mit dem Knie am Kopf traf. Es konnte den Fernsehbildern nicht entnommen werden, ob es sich um eine der seltenen Szenen handelt, in denen tatsächlich ein Spieler ohne gegnerisches Verschulden verletzt wird oder ob es sich wieder um eine kriminelle Attacke vor aller Augen gehandelt hat. Der Schiedsrichter gab keine Foul. Die Symbolik des blutüberströmten Spielers auf der Bahre war aber das ausschlaggebende.

Der Welt-Fußball-Verband hätte statt dieser Sondergenehmigung für das Tragen eines Helms für den Torhüter die schwere Verletzung Cechs, die auch hätte tödlich ausgehen können, zum Anlass nehmen sollen, endlich generelle Anweisungen an die Schiedsrichter zu geben, die Spieler vor schwer unsportlichen Attacken zu schützen und selbst schwere Strafen anzusetzen, wenn solche Vorfälle vom Schiedsrichter nicht gesehen oder falsch interpretiert wurden.

Will man wirklich eine Tendenz wie im American Football und im Eishockey nachmachen, wo nach und nach neue Schutzbekleidungen eingeführt wurden, weil die Attacken immer lebensbedrohlicher wurden? Vollhelme, Eisenstangen zum Schutz gegen Zähne-Ausschlagen, dickste Schulter-Polster, Mundschutz, Unterschutz aus Metall usw. usf. – soll das die Zukunft des Fußballs sein?

Die Attacke auf Cech steht ja nicht allein, sondern ist nur eine Episode einer langen Reihe.

Da gab es zum Beispiel die kriminelle Attacke eines argentinischen Spielers von La Coruña auf den englischen Star Beckham, die ihn fast die Teilnahme an der WM 2002 gekostet hätte (in der Argentinien und England Favoriten waren) und wesentlich zu seiner bestenfalls mittelmäßigen Vorstellung bei jener WM
beigetragen haben dürfte.

Bereits viel früher, im Achtelfinale zwischen Brasilien und den Vereinigten Staaten bei der WM 1994 in den USA, hatte der brasilianische Weltklasse-Spieler Leonardo den US-Spieler Tab Ramos, der ihn von hinten umklammerte, mit dem Ellbogen einen so schweren Schlag ins Gesicht versetzt, dass dieser Wochen im Krankenhaus verbringen musste. Leonardo wurde vom Platz gestellt und für den Rest der WM gesperrt. Zu jener Zeit wurde noch bestraft.

Da gab es die drei Ellenbogen-Checks von italienischen Spielern gegen südkoreanische Gegenspieler in der ersten Halbzeit im Viertelfinale der Weltmeisterschaft 2002, von denen keiner geahndet wurde, obwohl in einem Fall der südkoreanische Spieler blutend vom Platz musste.

Da gab es vor allem die skandalösen Vorfälle im Achtelfinale der letztjährigen Weltmeisterschaft in Deutschland zwischen Portugal und den Niederlanden. Hier ein paar Auszüge aus dem Spielbericht der „Berliner Umschau“:

„In der 42. Minute dann eine der absurdesten Szenen der Geschichte der Weltmeisterschaften. Robben dringt in den Strafraum ein mit dem Ball und wird von Valente mit einem Tritt mit den Stollen in die Brust zu Boden geschickt. Der Schiedsrichter gibt weder den fälligen Elfmeter ... noch bestraft er die Tätlichkeit.“

„Die Nächste gelbe Karte geht an Bronckhorst für eine Tätlichkeit an Deco (Zu diesem Zeitpunkt hätten bereits mindestens vier Spieler des Feldes verwiesen sein müssen). Nach dieser Szene in der 59. Minute gleitet das Spiel völlig ab. Die Spieler beginnen zu diskutieren statt zu spielen.“

„Figo gibt dem holländischen Spieler Boularouz einen Kopfstoß und erhält (nein, keine rote) eine gelbe Karte.“

„Kurze Zeit später rächt sich Boularouz an Figo. Er schlägt ihm scheinbar ungewollt ins Gesicht. Doch auch dafür erhält er nicht sofort die Rote Karte, sondern nur gelb.“

„Kurz danach ist das nächste Opfer Carvalho nach einem weiteren harten Foul.
Ein Holländer behält kurz danach den Ball, als die Portugiesen Einwurf haben - keine Bestrafung. Gleich danach steigt Deco von hinten kriminell gegen einen Holländer ein - wieder nur gelb für ein klares Rot-Foul.“

“Wieder Diskussionen, Schubsereien. Diesmal gibts gelb für Sneijder. Weitere Diskussionen, Spielertrauben. Noch ein Gelb, diesmal für van der Vaart. Eine Minute später weitere Diskussion. Diesmal gelb für Torwart Ricardo. Gleich danach ein neues schweres brutales Foul, wiederum rotwürdig, von Valente an van Persie. Wieder nur gelb.”

„In der 80. Minute ein kriminelles Einsteigen von Kuyt gegen Torhüter Ricardo. Keine Reaktion vom Schiedsrichter. Die Nerven der Spieler liegen sichtlich blank. Man wartet nur auf die nächste Gelegenheit, einen Gegner verletzen zu können.“

“Nach 90 Minuten hat es Tiago erwischt, erst Minuten vorher eingewechselt. Er muß behandelt werden. In der Nachspielzeit dann erneut schweres Einsteigen gegen Torhüter Ricardo. Gleich danach begeht van Bronckhorst ein kriminelles Foul und erhält - nein wieder kein rot, sondern gelb...“

Obwohl nach diesem Spiel verschiedene Kommentatoren und Offizielle Folgerungen von der FIFA verlangte, weigerte die sich, auch nur eine Untersuchung durchzuführen. Bei solchen Gelegenheiten geben FIFA, aber auch die UEFA und andere Verbände des Fußballs, meist an, man dürfe die Autorität des Schiedsrichters nicht untergraben. Wenn er eine Tatsachenentscheidung gefällt habe, dürfe die nicht nachträglich aufgehoben oder geändert werden.

Auch dürfe man nicht das „Fass aufmachen“. Würde einmal erlaubt, noch nachträglich Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters zu ändern (also z.B. eine gelbe Karte in einen Sperre umwandeln oder ein Spiel wegen einer krassen Fehlentscheidung zu wiederholen), gäbe es nach jedem Spiel eine Lawine von Prozessen vor Sportgerichten.

Diese Argumente greifen allerdings nicht wirklich.

Es wird mit dem Zwang zur absoluten „Tatsachenentscheidung“ dem Schiedsrichter eine Bürde aufgeladen, die für ihn oft zu schwer sein mag. Manchmal sieht er eine Szene aus einem ungünstigen Winkel, manchmal mag er um seine Sicherheit fürchten und so können völlig unbewusst Fehlentscheidungen entstehen, die schwerste Auswirkungen für die gesamte Zukunft des Fußballs haben können.

Würde man die Möglichkeit eröffnen, in besonders einschneidenden Fällen nach dem Spiel eine Entscheidung eventuell revidieren zu können, könnte der Schiedsrichter mit weniger Stress seine Entscheidungen fällen. Auch die oft aggressiven Reklamationen der Spieler, den Schiedsrichter häufig zum Rückwärtsgang zwingend, sind ja hauptsächlich Ausfluss der sturen „Tatsachenentscheidungs“-Regel. Die Spieler wissen, später kann man nichts mehr ändern, nur in den Momenten unmittelbar nach dem Ereignis ist eine Einflussnahme möglich.

Dazu kommt, es wurden bereits entsprechende Präzedenzfälle geschaffen. Berühmt wurde die angesetzte Spielwiederholung Nürnberg gegen Bayern, weil der Ball im Tor zum einzigen Treffer der Münchener durch ein seitliches Loch im Netz Eingang gefunden hatte. Die Nürnberger waren mit dieser Fehlentscheidung abgestiegen und konnten ein Wiederholungsspiel durchsetzen (was allerdings ihren Abstieg nicht verhinderte).

Ein anderer Präzedenzfall wurde von der UEFA geschaffen. In einem Champions-Leage-Spiel hatte ein Spieler einer spanischen Mannschaft für eine Tätlichkeit gegen einen der Spieler des italienischen Gegners nur eine gelbe Karte bekommen. Die UEFA entschied nach Ansehen der Video-Aufzeichnungen, den Spieler für das Rückspiel zu sperren.

Wenn also Präzedenzfälle vorliegen, warum nicht eine Bresche öffnen für wirklich einschneidende Fälle. Alle anderen könnte man vor den Sportgerichten nicht zulassen und damit Prozesslawinen verhindern.

Wirklich große Ungerechtigkeiten können so verhindert werden. Die WM in Deutschland und die beiden „Spieler des Jahres“ Figo und Zidane sind ein klares Beispiel. Figo erhielt für das gleiche Vergehen (Kopfstoß) nur gelb und keinerlei Sperre oder Geldstrafe, Zidane musste nicht nur vom Platz, sondern auch noch eine Bestrafung zum Ende seiner Karriere hinnehmen.

Wichtiger als das Verhindern großer Ungerechtigkeiten ist aber der Schutz der Gesundheit der Spieler.

Es wurden über Jahrzehnte schleichend die Regelauslegungen geändert, so dass heute eine Vielzahl von aggressiven Fouls nicht geahndet werden oder nicht entsprechend der Tat. Man braucht sich nur einige Spiele aus den Fünfziger und Sechziger Jahren im Vergleich mit heutigen ansehen und wird grundlegende Unterschiede feststellen.

Damals z.B. wagte es nie ein Spieler, den anderen am Trikot festzuhalten, denn das hätte immer und ohne Ausnahme Platzverweis bedeutet. Mit der Zeit wurde diese Regelauslegung aufgeweicht. Obwohl „Am-Trikot-Halten“ immer absichtlich ist und für absichtliche Fouls in den Regeln eindeutig Platzverweis vorgesehen ist, wird so getan, als wüsste man das nicht. Heute sieht man dutzendweise Szenen, bei denen die Spieler sich am Trikot ziehen und meist wird überhaupt nicht bestraft unter den Vorwand, es hätten ja beide getan.

Wenn beide absichtliche Fouls begehen, müssen eben beide vom Platz!

Eine andere Tätlichkeit ist das Hineinrutschen in den Gegner mit beiden Beinen zuerst. Auch das hätte früher niemand gewagt. Heute ist es an der Tagesordnung. Auch das ist immer absichtlich, immer eine Tätlichkeit und wird kaum je einmal so bestraft (Ausnahme: Ein Spieler von Trinidad-Tobago sah bei der WM in Deutschland rot für dieses Foul, zig andere nicht).

Bei Spielen aus den Fünfziger und Sechziger Jahren kann man auch etwas anderes sehen: Die Spieler agieren fast durchweg mit am Körper angelegten Ellenbogen. Das war damals die Regelauslegung: Sobald man in der Nähe anderer Spieler ist, müssen die Ellenbogen am Körper angelegt bleiben. Auf diese Art und Weise kann es nicht passieren, dass man – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – dem Gegner den Ellenbogen an den Kopf knallt, was heute fast schon Standardsituation in jedem Spiel ist.

Damals wurde schon das Heben des Armes als Foul geahndet, Körperkontakt mit gehobenem Arm ergab eine Verwarnung, also heute gelbe Karte – wohlgemerkt ohne Schlag mit dem Arm oder Ellenbogen. Ein wirklicher Schlag oder Ellenbogencheck, wie wir ihn heute regelmäßig auf den Spielfeldern sehen, hätte damals schwerste Strafen nach sich gezogen, nicht nur den Platzverweis, sondern auch lange Spielsperren.

Und waren damals die Spiele weniger mitreißend, weniger spannend und zum Mitfiebern geeignet? Nein.

Heute ist der Fußball weit schneller, weit athletischer, weil die Trainingsmethoden bei weitem verbessert wurden. Dadurch ist die Verletzungsgefahr sowieso schon grösser, da braucht man nicht auch noch die
Regelauslegung zu verwässern.

Die FIFA und die anderen Verbände müssen sich überlegen, ob sie den Fußball wirklich in die Nähe des Catchens abgleiten lassen wollen, wo fast nur noch gewaltbereite junge Männer zuschauen wollen oder ob sie den bei weitem beliebtesten Zuschauersport auf der Welt nicht offen halten wollen für die Familien, indem keine Gewalttätigkeiten mehr vom Spielfeld aus initiiert werden.

Veröffentlicht am 9. Februar 2007 in der "Berliner Umschau"

Promt ging die Sache in die Hose

Rasterfahndung nach Kinderporno-Konsumenten hätte um ein Haar eine Firma gekostet

Von Karl Weiss

„Das ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortwährend Böses mag gebären...“

Die Behörden in Sachsen-Anhalt haben mal eben ganz schnell 22 Millionen Kreditkarteninhaber von den Kreditkarten-Firmen auf die Überweisung auf ein bestimmtes Konto untersuchen lassen. Ja, das muss man sich ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen. Die ist wirklich passiert, hier in der Bundesrepublik, im Januar 2007. Dabei wäre beinahe eine Firma ins Aus getrieben worden. So ist das mit den bösen Taten.

Aber lassen wir dabei für dieses Mal ganz die Frage des Datenschutzes, des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Schutzes der Privatsphäre weg.

Nun, mag der geneigte Leser antworten, da wird es ja wohl um schwerste Delikte gegangen sein: Mord, Entführung oder ähnliches, sonst hätte doch eine bundesdeutsche Behörde so etwas nicht angeordnet.

Damit sind wir denn schon am Kern der Sache:

Die Straftat, deren die Überweiser hätten angeklagt werden können, kann mit maximal zwei Jahren bestraft werden - allerdings nur in schweren Fällen. Das entspricht z.B. der Straftat Sachbeschädigung.

Na, aber - mag nun ein Anderer einwenden - ging es hier nicht um die Ermittlungen gegen Mitglieder eines Kinderporno-Ringes? Nein, ging es nicht. Es ging um die Ermittlung von Konsumenten, von Leuten, die sich Kinderpornomaterial anschauen wollen. Das war eben gerade das Böse an der Tat: Man hatte Schwierigkeiten, die Kinderpornohersteller ausfindig zu machen, die sich anscheinend auf den Philippinen verstecken, da ließ man seine Wut an einigen hundert mutmaßlichen Kinderporno-Konsumenten und 22 Millionen Kreditkartenbesitzern aus.

Was nun passierte – und charakteristisch für die Weiterungen von bösen Taten ist – war folgendes: Eine der Personen, die als Überweiser auf das fragliche Konto ermittelt wurde, das eventuell einen Zugang zu kinderpornografischen Bildern hätte eröffnen können, war ein Unternehmer. Ein Großaufgebot der Polizei stand da nun plötzlich vor seiner Firma, um alle Akten, alle Computer usw. zu beschlagnahmen - meldet die Site gulli.com unter „news“. Das wäre das Aus der Firma gewesen.

Der Unternehmer war aber unschuldig. Seine Kreditkarte wurde geklont und eine Menge Abbuchungen getätigt, die nicht von ihm stammten. Er hatte zum Glück schon Einspruch eingelegt und konnte diese Einsprüche vorweisen. Wäre das Klonen ein wenig später geschehen und er hätte noch gar nicht eingesprochen, wäre seine Firma und seine Existenz wie auch die der Familie den Bach hinunter gegangen; ganz zu schweigen von den Beschäftigten seiner Firma.

Nun, so mag nun ein Dritter einwenden, Zufälle und Unschuldige, die ins Getriebe geraten, das wird es immer geben. Deshalb kann man doch keine Kinderporno-Leute laufen lassen. Aber es waren eben nicht die Kinderpornoleute, sondern schlichte Konsumenten, die ermittelt werden sollten.

Und Zufälle und versehentlich Verdächtigte gibt es immer wieder, aber wenn man 22 Millionen überprüft, dann gibt es mit Sicherheit solche Fälle; das ist ein Fluch, in diesem Fall nicht der der bösen Tat, sondern der der großen Zahl.

Das ist ja einer der Gründe, warum das Bundesverfassungsgericht eine Rasterfahndung an extrem klare Kriterien geknüpft hat. Wenn man eine hohe Zahl von Leuten überprüft, ergeben sich immer eine Anzahl von Zufalls-Treffer, die der Betroffene oft nur schwer widerlegen kann, im Extremfall überhaupt nicht. Wer Rasterfahndung betreibt, dreht für eine Anzahl von zufällig Betroffenen die Beweislast um.

Bleibt schließlich noch das letzte Argument, das jemand einwenden mag. Die Konsumenten von Kinderporno würden ja erst den Markt schaffen, auf dessen Grundlage Kinderpornoringe ihre Profite machen. Das ist ernst zu nehmen.

Allerdings sagen Fachleute dazu, dass es bisher noch keinen einzigen Fall gegeben hat, in dem Kinderpornos für einen Markt gemacht wurden. Leute, die Kinder sexuell attackieren, tun dies aus Lust und aus Machtstreben. Dabei werden oft Fotos gemacht und Videos aufgenommen. Diese werden dann später ins Internet gestellt oder auf anderem Weg vermarktet, aber das war nicht die Ursache des Angriffs auf die Kinder, sondern ist ein zusätzlicher Profit, den sich solche Leute verschaffen wollen.

Charakteristisch für Kinderporno ist, diese Photos und Videos sind alt, oft Jahrzehnte alt. Die Kinderschänder wollen sich nicht der Gefahr aussetzen, gefasst zu werden. Deshalb bringen sie die Bilder und Videos nicht taufrisch auf den Markt, sondern Jahre oder Jahrzehnte später. Dann können die Kinder, die inzwischen oft schon erwachsen sind, oft nicht mehr erkannt werden und auch die Straftäter selber haben oft schon ihr Aussehen geändert.

Die Strafbarkeit des bloßen Besitzes ist also zweifelhaft. Offenbar ist sie aus dem Bestreben der Politiker-Kaste entstanden, die Aufmerksamkeit von Hartz IV, Rente mit 67, Steuergeschenke an Unternehmen und Klimakatastrophe abzulenken und die Menschen stattdessen in einen heroischen Kampf gegen „Kinderpornobanden“ zu verwickeln, den sie selbst siegreich anführen.

Aber es gibt noch einen ganz anderen, genauso schwerwiegenden Aspekt an dieser „Operation Mikado“ genannter Kreditkartenüberprüfung aller Besitzer von VISA- und Mastercard-Karten. Die Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Innenministerium) haben nicht etwa selbst die Verdächtigen aus den 22 Millionen Bundesbürgern herausgesucht. Sie haben das den Kreditkartenfirmen überlassen, also privaten Unternehmen.

Die Innenministerin von Sachsen-Anhalt rühmte sich dessen auch noch, denn wenn man dies eine private Organisation machen ließe, dann sei es keine Rasterfahndung.

Man stelle sich nur einmal vor, eine der Personen, die jene Liste von Leuten bei den Kreditkartenfirmen zusammengestellt haben, die jene Überweisung getätigt haben, sei, sagen wir einmal, ein wenig locker in der Handhabung der Daten.

Er hätte ein Familienmitglied auf der Liste entdeckt – und siehe da, plötzlich ist einer der vermutlichen Täter nicht mehr auf der Liste.

Oder ein anderer, der vielleicht die Chance sieht, ein gutes Geld zu verdienen. Er kennt eine der Personen auf der Liste, nimmt dessen Namen heraus, ruft ihn an und verlangt, sagen wir mal, 100.000 Euro dafür - oder vielleicht auch 1 Million - , um ihm die Schande zu ersparen, als Sexualtäter gebrandmarkt zu werden.

Nun, all solchen Dingen öffnet man Tür und Tor, wenn man private Organisationen mit Ermittlungen polizeilicher Art beauftragt.

Wie gesagt: „Das ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortwährend Böses mag gebären.“



Dieser Artikel wurde am 9. 2. 2007 in "Journalismus - Nachrichten von heute" veröffentlicht.

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