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„Kinderpornographie“: Kaum ist die neue Gesetzgebung durch...

...schon beginnen die ersten Absurditäten

Von Karl Weiss

Originalveröffentlichung

Erst im November war die Gesetzgebung des neuen Sexualstrafrechts durch Bundestag und Bundesrat gegangen und es hat nur einen Monat gedauert, bis das erste absurde Verfahren eingeleitet wurde. Wie der Bürger-Journalist bereits in mehreren Artikeln angekündigt hat, wird die neue Regelung über angebliche „Kinderpornos“ allen möglichen Arten von Moralaposteln die Möglichkeit geben, zu versuchen, der Gesellschaft ihre spießigen moralinsauren Abartigkeiten überzustülpen. Weit gefährlicher ist aber die zweite Anwendungsmöglichkeit. Da "Kinderporno" nun fast alles sein kann, hat man eine vernichtende Waffe gegen Oppositionelle (Dissidenten) in der Hand.

nudist foto 831
Hier eines der Beispiel-Fotos, das hier im Blog schon gezeigt wurde. Ein typisches harmloses Foto aus einem FKK-Gelände. Doch nach der neuen Gesetzgebung kam man daraus ein "Kinderporno"-Foto konstruieren. Die Dame sähe jünger als 18 aus und sie strecke ihren Unterleib vor, was das Foto aufreizend mache. Und schon können Sie mit einem Kinderporno-Verfahren überzogen werden, wenn Sie dies Foto auf ihrem Computer haben.

Nun, das jetzt eingeleitete Verfahren lässt nichts an Absurdität zu wünschen übrig. Es entspricht genau einer der Befürchtungen, die der Verfasser schon geäußert hatte. Es geht darin um das Foto eines nackten Mädchens von 10 Jahren, also vor der Pubertät. Es war auf dem Plattencover von „Killing a virgin“ der deutschen Rockband ‚Scorpions’, das in den 70er Jahren veröffentlicht wurde. Das Verfahren wurde im Dezember angestrengt und ist bis heute nicht erledigt.

In den Vereinigten Staaten, von wo die Blaupause kam für die europäische Rahmenrichtlinie, nach der das deutsche Gesetz formuliert wurde, ist es inzwischen so weit, dass in den meisten Bundesstaaten nicht nur simple Fotos von nackten Kindern als Kinderporno gelten, sondern auch die von angezogenen, sei es in Badekleidung oder in ganz normaler Kleidung, wenn irgendjemand (und dieser jemand ist nicht definiert) die Darstellung als „aufreizend“ ansehen kann.

Nudist Foto 179
Hier ein anderes Beispiel-Foto, wiederum ein typisches und harmloses Foto aus einem FKK-Gelände. Es braucht nur jemand dies Foto für "aufreizend"erklären und schon sind Sie im Gefängnis wegen Kinderporno, wenn Sie ein solches Foto, zum Beispiel von ihrer Tochter oder Nichte, auf dem Computer haben.

Genau diese Definition mit „aufreizend“ wurde auch in die deutsche Gesetzgebung aufgenommen. Damit ist, wie man schon an diesem ersten Fall sieht, der Willkür Tür und Tor geöffnet. Vorher war die Definition von Kinderporno eindeutig: „Sexuelle Handlungen an, vor oder mit Kindern“. Eindeutig, nachvollziehbar, überprüfbar und nicht missbrauchbar, um missliebige Personen zu inkriminieren.

Führt man aber das „aufreizend“ ein, erst recht, wenn noch nicht einmal Nacktheit gefordert ist, so wird alles davon abhängen, wie man das definiert. Der Papst zum Beispiel könnte das Foto eines kleinen Mädchens in voller Kleidung, das für den Fotografen mit einem maliziösen Lächeln posiert, als „aufreizend“ ansehen.

Wir in Europa pflegen aber auch mit der Nacktheit und der teilweisen Nacktheit von Kindern liberal umzugehen. Kinder vor der Pubertät werden am Strand (manchmal auch im Garten) in der Regel nackt spielen gelassen. Aber auch Mädchen, die bereits in der Pubertät sind und bereits Ansätze von Brüsten haben, vergnügen sich in vielen Ländern Europas am Strand ohne Oberteil, so wie auch ihre Mütter.

Nudist Foto 147
Ein drittes Beispiel: Wenn einer der beiden noch nicht 18 ist und jemand dies Foto aus einem FKK-Gelände für "aufreizend" erklärt, ist das "Kinderporno"!

Dazu kommt die ganze Bewegung der Naturisten, hier meist FKK genannt, im englischen Sprachraum „nudists“. In einem solchem Camp, aber eben auch an ganz normalen europäischen Stränden, kann jedes Foto zu einer Anklage wegen Kinderporno führen, wenn auch nur im Hintergrund ein Kind (das ist nach der neuen Definition des Gesetzes jede Person bis 18 Jahre!) darauf kommt. Irgendjemand, der das „aufreizend“ findet, lässt sich immer auftreiben. Und das im Zeitalter der Foto-Handys, wo fast jede Lebensäusserung auf die Pixels gebannt wird! Da passt es gleich noch ins Bild, dass gerade das BKA-Gesetz verabschiedet wurde, das ohne konkreten Tatverdacht das Durchsuchen der Computer mit dem Bundestrojaner erlaubt.

Auch ein anderer Fall aus Australien, wo ebenfalls das „aufreizend“ eingeführt wurde, ist genauso absurd: Da geht es um Zeichnungen. Werden auf Zeichnungen Kinder dargestellt, die sich sexuell betätigen (in diesem Fall gezeichnete „Simpsons“, so gilt dies als Kinderporno. Auch in Deutschland ist jede bildliche Darstellung (also auch Kunstwerke, also auch Zeichnungen, die z.B. ein begabter Junge von seiner Freundin macht - Erinnern Sie sich an „Titanic“?) als Kinderporno definiert – und das wohlgemerkt für alle bis 18 und alle die eventuell jünger als 18 aussehen! All dies hat absolut nichts mit dem tatsächlichen Missbrauch von Kindern zu tun.

Bildhauerwerk "Die Umarmung"
Kunstwerk "Die Umarmung"
Ein anderes Beispiel: Nicht nur Fotos, sondern alle "bildlichen Darstellungen" wurden nun in die "Kinderporno"-Definition aufgenommen, also auch diese Fotos eines Kunstwerks von einem bekannten Brasilianischen Künstler im Garten eines Kunstmuseums von Belo Horizonte. Man braucht nur anzunehmen die beiden Damen sähen jünger als 18 aus und diese Umarmung sei "aufreizend".

Und das schlimme daran ist, es handelt sich hier nicht um die Anklage eines kleinen Ladendiebstahls, es handelt sich um Kinderporno, also Kinderschänden – und das ist eine der tödlichsten Anklagen, die gegen einen Menschen überhaupt möglich ist. Wer des Zusammenhangs mit einem Kinderporno-Fall angeklagt ist, dessen Leben ist unmittelbar in die Hölle verwandelt. Unabhängig davon, ob er überhaupt verurteilt wird, vielleicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, weil der Richter das Foto der kleinen nackten Tochter auf seinem Computer eher für einen leichten Fall einstufte, er ist mit einem Makel behaftet, der praktisch einen Zombie aus ihm macht – oder jedenfalls einen Ausgestoßenen.

Die Familie wendet sich in der Regel von ihm ab, die Freunde, die Geschäftspartner, die Kollegen. Er verliert fast immer seinen Job, die Frau lässt sich scheiden. Seine Kinder sieht er nie wieder, denn jeder Richter wird natürlich einem Vater kein Kontaktrecht mit seinen Kindern einräumen, wenn der unter der Anklage von Kinderporno steht. Wer eine Firma hat, ein kleines Geschäft, verliert meist alles. Viele von den in Großbritannien im Fall „Operation Ore“ unschuldig Angeklagten begingen Selbstmord. Wer mehr zum Fall „Operation Ore“ wissen will, hier: http://karlweiss.twoday.net/stories/4056209/

Nudist foto 199
Noch ein Beispiel. Das typische Foto eines stolzen Vaters von seinen Töchtern am Nudisten-Strand. Jemand findet das "aufreizend" und schon ist er in der Hölle eines Kinderporno-Verfahrens.

Es ist offensichtlich, dies ist das ideale Mittel gegen Dissidenten, gegen Oppositionelle, gegen unliebsame Personen. Man braucht nur den Computer des Dissidenten intensiv und lange genug zu überwachen, irgendwann wird sich meist ein Foto finden, das als Vorwand dienen kann, den armen Kerl mit einer „Kinderporno“-Anklage zu überziehen. Dies umso mehr, als die „Kinder“ ja nun bis 18 Jahre definiert sind und zusätzlich alle, die jünger als 18 aussehen – wobei wiederum nicht definiert ist, wie man denn feststellt, ob jemand jünger als 18 aussieht.

Es ist also gar nicht nötig, dies neue Gesetz häufig anzuwenden. Es reicht, eine Anzahl Fälle durchzuziehen, um eine Rechtsprechung hierüber zu schaffen und das Gesetz dann gezielt gegen Dissidenten anzuwenden.

So können auch die jetzige Ermittlungen gegen die „Scorpions“ als ein Versuchsballon gewertet werden. Wahrscheinlich wird es letztlich gar nicht zur Anklage kommen, noch zu einer Verurteilung, aber man bereitet Terrain.

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