Dienstag, 10. Juli 2007

Dossier 'Operation Ore': Der (bisher) grösste Polizei-, Justiz- und Medienskandal des neuen Jahrtausends, Teil 1

39 Selbstmorde wegen hysterischer Ermittler allein im UK

Teil 1: Der Fall „Operation Ore“

Von Karl Weiss

“Operation Ore”, das ist jene grosse Polizeioperation, die 1999 in den USA begann und viele Zehntausende von angeblichen Konsumenten von Kinderpornographie betraf, u.a. auch Pete Townshend. Es hat sich im April/Mai 2007 endgültig herausgestellt, dass sie alle – oder fast alle – Opfer von Ringen von Kreditkartenbetrügern wurden. Sie wurden angeklagt und zum Teil auch verurteilt aufgrund von völlig unzureichenden Anhaltspunkten (ihre Kreditkartendaten waren benutzt worden, um bestimmte Sites zu besuchen, unter denen auch Kinderporno-Sites gewesen sein sollen).

Obwohl jetzt aufgrund der zähen Arbeit des britischen Journalisten und Computer-Spezialisten Duncan Campbell erwiesen ist, sie dürften (fast) alle unschuldig gewesen sein, negiert die Polizei weiterhin die Rehabilitation der Verdächtigen, die zu Opfern wurden. Aber, was das Unglaubliche ist: Nicht eines unserer Massenmedien in Deutschland berichtet über diesen Skandal. Auch in Grossbritannien gibt es wenig öffentliche Information, wo es allein 39 Selbstmorde von so Angeklagten gab.




Auch wenn in Deutschland dieser unglaubliche Fall von Verfolgung Unschuldiger völlig von den Massenmedien unter den Teppich gekehrt wird, zeigt er doch exemplarisch, welche absurden Blüten die „Kinderporno“-Hysterie zu treiben vermag. 7272 Briten und mehr als 1400 Deutsche wurden 2002/2003 und später völlig unschuldig der Kinderporno-Herstellung bzw. des Zusammenhangs mit einem Internet-Kinderporno-Ring verdächtigt und öffentlich angeschwärzt.

Der Kinderporno-Vorwurf wird zum Ersatz der mittelalterlichen Hexenjagd.

Die ganze Aktion, in den USA genannt ‚Operation Avalanche’, in Grossbritannien ‚Operation Ore’, in Deutschland „Operation Pecunia“ oder „Aktion Pecunia“ begann 1999. In den USA hatte das FBI einen Hinweis auf Kinderporno-Sites im Internet bekommen und begann zu ermitteln. Man wurde dann auch schnell fündig. Es gab einen Zugangsschlüssel-Verkäufer für Internet-Sites, davon viele Porno-Seiten, mit dem Namen ‚Landslide’, dessen Besitzer ein gewisser Thomas Reedy war. Angeblich waren unter den vielen Websites und Porno-Sites, die über seine Eingangsseite unter der Bezeichnung ‚Keyz’ liefen(das ist eine Verballhornung von keys, also Schlüssel; man kaufte dort Schlüssel zum Zugang zu anderen Websites), auch Kinderporno-Seiten oder jedenfalls die Ankündigung von solchen.

Eigentlich war das von der Firma ‚Landslide’ im Internet angebotene ‚Keyz’-System eine Zahl- und Zugangsstelle für andere Websites (einschliesslich einer Altersprüfung in bestimmten Fällen; die Altersprüfung findet in den USA durch die Kreditkarten statt, die üblicherweise nur Erwachsenen haben). Es wurden über diese Zahl- und Zugangsstelle so viele Websites angelaufen, die eine Bezahlung zum Zugang verlangten, dass Reedy völlig die Übersicht verloren hatte, welche Sites das waren. In seinem Prozess konnte er glaubhaft versichern, er hatte nicht die geringste Ahnung, ob da eventuell auch Sites mit Kinderpornographie dabei waren. Das nahm man ihm allerdings nicht ab und er wurde verurteilt.

Das FBI erwirkte einen Durchsuchungsbefehl und beschlagnahmte die „Keyz“-Computer. Dort fand man die Nummern und Namen der Kreditkartenbesitzer, die sich Zugang zu Seiten bei ‚Landslide’ erkauft hatten. Auf richterliche Anordnung mussten die Kreditkartenorganisationen die Daten (Adressen usw.) der dazugehörigen Kartenbesitzer herausrücken. Es handelte sich weltweit um etwa 250 000 und allein in den USA um etwa 35 000 Personen, die so in den Verdacht gerieten, etwas mit Kinderpornographie zu tun zu haben. In Grossbritannien waren es 7 272, in Deutschland über 1 400 Personen, in der Schweiz erhielt die Operation den Namen ‚Genesis’ und betraf ebenfalls Hunderte von Verdächtigen. Offenbar sind auch andere Länder betroffen, aber darüber liegen keine Informationen vor.

Es war eine Mitteilung zusammen mit den anderen Dokumenten von den USA in die anderen Länder geschickt worden mit dem Inhalt: Auf der Startsite von ‚Landslide’ bzw. ‚Keyz’ habe es einen Knopf zum Klicken gegeben, der eindeutig als „Kinder-Pornographie“ gekennzeichnet war. Alle, die gezahlt hätten, mussten diesen Knopf angeklickt haben. Damit, so die britische (und wahrscheinlich auch bundesrepublikanische) Polizei, sei ihre Schuld bewiesen, auch wenn man kein Kinderporno auf den Computern findet.

Später (2005) stellte sich heraus, diese Behauptung stimmte nicht. Sie stammte aus der Aussage eines Polizisten, der mit Untersuchungen betraut war, eines gewissen Steve Nelson und wurde später widerrufen. Der Zugang zu ‚Landslide’ oder ‚Keyz’ hatte in Wirklichkeit zunächst nichts mit Kinderpornographie zu tun, wenn auch innerhalb dieses Netzwerks tatsächlich Kinderpornographie angetroffen wurden sein soll.

Duncan Campbell, ein englischer Journalist und Computer-Experte, der jahrelang Aufklärungs- und Recherche-Arbeit in diesen Fall gesteckt hat und der im Jahr 2006 Zugang zu Kopien der Original-Festplatten des ‚Keyz’-Netzwerks erhalten hat, beschreibt den Zusammenhang folgendermassen:

Wenn man auf die Startseite von ‚Keyz’ kam, war nicht der geringste Hinweis auf Kinderporno zu finden. Ging man dann auf eine bestimmte (von zig) Unterseiten, tauchten unten auf der Site sogenannte Fremdanzeigen auf, die ständig wechselten. Zu bestimmten Zeitpunkten konnte jemand, der auf diese Untersite gestossen war, dort den Hinweis finden: „Hier klicken für Kinderporno“. Die entsprechenden Seiten, die dort verlinkt waren (eventell auch nur eine) gab es zum Zeitpunkt der Untersuchungen 2006 nicht mehr.

Hätten die Ermittler in den USA damals direkt diese forensischen Untersuchungen vorgenommen, wären sie wahrscheinlich noch auf die tatsächlichen Kinderpornoseiten gestossen oder eventuell auch auf „Fake“-Seiten (die also nur abkassieren, aber gar nichts zeigen). Es gibt keinerlei Belege, dass die eigentlichen Hersteller der Kinderpornos auf diesen Seiten je zur Rechenschaft gezogen wurden, sofern da wirklich Kinderporno zu sehen war.

In den USA wurden denn auch von den 35 000 Betroffenen lediglich etwa 100 tatsächlich verurteilt, weil man zusätzliche Beweise gefunden hatte, z.B. Kinderporno im Computer. Nicht so in Grossbritannien. Scotland Yard gab sich mit der genannten Mitteilung zufrieden und klagte alle des Konsums von Kinderpornographie an, deren Kreditkarten-Nummer von den US-Behörden übermittelt worden waren.

Es hätte ausgereicht, die Computer von einem Fachmann untersuchen zu lassen, wie das nun erst im Jahre 2006 geschah. Der hätte sofort (und hat dann auch 2006/ Anfang 2007) die Spuren der Fälscher gefunden. Die Kreditkartenüberweisungen wurden nämlich nicht von einzelnen Websites, eine nach der Anderen, gemacht, sondern pulkweise von nur wenigen Sites. Die Ergebnisse der forensichen Untersuchungen der sechs Festplatten von ‚Keyz’ liegen seit Anfang 2007 vor und wurden im wesentlichen im April und Mai 2007 veröffentlicht.

Die britischen (und wohl auch deutschen) Behörden forderten aber gar nicht Kopien der Original-Computer-Festplatten zur forensischen Untersuchung an. Ebensowenig wurde Steve Nelson als Zeuge einvernommen.

So wurden Tausende von Personen völlig unschuldig des Konsums von Kinderporno angeklagt, aufgrund einer schriftlich übermittelten nicht überprüften Aussage eines Polizisten, der niemals in Grossbritannien, der Schweiz oder der Bundesrepublik aussagte. Immer nach dem Motto: „Grosser Bruder von jenseits des Atlantiks befiehl, wir folgen“.

Die Verfolgungen, Festnahmen, Durchsuchungen usw. in Europa begannen 2002/2003 und zogen sich bis vor kurzem hin. Ein Teil der Fälle ist bis heute noch nicht zu den Akten gelegt.

In der Folge der Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Hunderttausenden von Festplatten, CDs, DVDs, Disketten und anderen Datenträgern waren in den betroffenen Ländern für Jahre wesentliche Teile der Ermittlungskapazitäten der Polizeiapparate lahmgelegt, weil all dies Material auf Kinderpornos durchsucht werden musste. Es kann nur vermutet werden, wieviele ernsthafte Verbrechen ungesühnt blieben, weil man hinter vermeintlichen Kinderporno-Konsumenten her war.

Man lese nur, welch schwerwiegender Polizei-Fehler inzwischen bereits Teil einer Enzyklopädie, dem englischen ‚Wikipedia’ ist:

„...many of the people making charges at child porn sites were using stolen credit card information (and the police arrested the real owners of the credit cards, not the actual viewers). Plus, thousands of credit card charges were made where there was no access to a site, or access to only a dummy site. When the police finally checked, they found 54,348 occurrences of stolen credit card information in the Landslide database. The British police failed to provide this information to the defendants, and some implied that they had checked and found no evidence of credit card fraud when no such check had been done.“

„...viele der Leute, die für den Zugang zu Kinderporno-Sites zahlten, verwendeten gestohlene Kreditkarten-Informationen und die Polizei nahm die wirklichen Kreditkartenbesitzer fest und nicht jene, die wirklich Kinderporno sahen. Ausserdem wurden Tausende von Abbuchungen auf Kreditkarten gemacht, wo es überhaupt keinen Zugang zu Kinderporno-Sites gab oder nur Zugang zu Schein-Sites ohne Inhalt. Als die Polizei am Ende zusammenzählte, fanden sie 54 348 Fälle von gestohlenen Kreditkarten-Informationen in der ‚Landslide’- Daten-Basis. Die britische Polizei gab diese Information aber nicht an die Verteidiger der Verdächtigen weiter, einige Polizisten behaupteten sogar, sie hätten nach Anzeichen von Kreditkartenbetrug gesucht, aber nichts gefunden, obwohl eine solche Suche gar nicht stattgefunden hatte."

Es wird deutlich, was in England wirklich geschah: Anfänglich sonnte sich die Polizei in der positiven Öffentlichkeit, die sie gewann, als sie scheinbar Tausende von „abscheulichen Kinderschänder-Nestern“ aushob.

Ab dann war es nur noch der Versuch, die wirklichen Tatsachen unter dem Teppich zu halten und die anfänglich gemachten schwerwiegenden Fehler zu rechtfertigen und zu vertuschen. Dazu wurde gedreht, gefälscht und gelogen. Man entschied sich, die einmal erfundene Geschichte weiterhin zu unterstützen, auch wenn dafür alle Regeln der korrekten Polizeiarbeit missachtet werden mussten.

Die Folgen waren tragisch. Es wurde das Leben vieler, vieler Menschen zerstört. Auf der englischen Wikipedia-Site

http://en.wikipedia.org/wiki/Operation_Ore

kann man nachlesen, was allein in Grossbritannien geschah:

“In the United Kingdom, it has led to 7,250 suspects identified, 4,283 homes searched, 3,744 arrests, 1,848 charged, 1,451 convictions, 493 cautioned, 879 investigations underway, 109 children removed from suspected dangerous situations and at least 35 suicides.”

„Im Vereinigten Königreich (Grossbritannien) hat die Operation zu 7 250 Verdächtigen geführt, 4 283 Wohnungen wurden durchsucht, 3 744 Personen wurden festgenommen, 1 848 Personen wurden angeklagt, 1451 verurteilt, 493 sind auf Kaution in Freiheit, gegen 879 wird weiterhin ermittelt, 109 Kinder wurden aus vermuteten „gefährlichen Situationen“ entfernt und mindestens 35 der angeklagten Personen begingen Selbstmord.“

Die Zahl der Selbstmorde, allein in Grossbritannien, ist inzwischen auf 39 gestiegen. Wie viele sich in Deutschland umgebracht haben, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.

In der Praxis sah das typischerweise so aus: Das Haus oder die Firma des Verdächtigen wurde von einer Heerschar von Polizisten heimgesucht. Der Presse und anderen Medien gab man bereitwillig Auskunft, wer und warum hier im Verdacht stehe. Innerhalb von kurzer Zeit wurde die Nachricht in alle Winde gestreut: „Der Herr X hat etwas mit Kinderporno im Internet zu tun!“

Die Familie, Nachbarn, Freunde, Kunden, Bekannte, Arbeitskollegen, Vorgesetzte, Richter in Scheidungsprozessen (und Personen, die bekannte Persönlichkeiten kannten,), Geschäftspartner, Kunden, alle wussten, der Mann war mit einem Grossaufgebot der Polizei wegen Kinderporno im Internet bedacht worden. Er musste also ein Schwerverbrecher sein.

In fast allen Fällen wurde der Beschuldigte zumindest zeitweise ins Gefängnis gesteckt, was für die Öffentlichkeit den Eindruck schwerster Verbrechen noch verstärkte. Viele kamen nur durch Bezahlen einer Kaution frei, was immer bereits ein Anerkennen der Schuld beinhaltete und in der Regel nur bei Verbrechen, nicht bei Vergehen, angewandt wird.

Angesichts der Tatsache, dass fast alle Menschen kaum jemand mehr verabscheuen als solche, die Kinder missbrauchen und daraus Vorteil mit Bildern im Internet schlagen, ist diejenige Person damit erledigt. Ausser vielleicht Kindermord gibt es keinen vernichtenderen Verdacht als diesen. Es gibt kaum einen Bekannten mehr, kaum ein Familienmitglied, kaum Freunde oder kaum Ehefrauen, die mit so einem Individuum noch etwas zu tun haben wollen.

Macht man sich klar, dass fast alle (oder sogar alle) Verdächtigen unschuldig waren und niemals Kinderporno im Net angesehen haben, geschweige denn etwas mit der Herstellung solcher Pornofilme oder –bilder zu tun hatten, ist das schwerwiegend.

Zwar gab es in vielen Fällen vereinzelte Ehefrauen, Freunde oder Bekannte, vor allem aber Mütter, die den verzweifelten Beteuerungen der Betroffenen Glauben schenkten, sie hätten nichts mit Kinderporno zu tun, aber fast alle wurden direkt in die Hölle befördert, wie die meisten von ihnen das beschrieben: Sie wurden entlassen, die Frauen liessen sich scheiden, Freunde kannten sie nicht mehr, jegliche sozialen Kontakte wurden fast unmöglich – aber am schwerwiegendsten war für die meisten, denen das geschah: Die Kinder wurden ihnen weggenommen.

Dies betraf nicht nur die oben genannten 109 „Entfernungen von gefährdeten Kindern“, sondern weit mehr, denn dazu kamen die Fälle, in denen die geschiedenen Ehefrauen, die natürlich die Kinder zugesprochen bekamen, mit dem Argument dieser Verdächtigung jegliches Besuchsrecht des Vaters verhindern konnten.

Auch heute noch, nachdem bereits klar geworden ist, dass es sich praktisch ausschliesslich um Unschuldige handelt, sind viele Väter völlig von ihren Kindern getrennt.

Eine andere schwere Folge für einen Teil der Betroffenen war die öffentliche Blossstellung gegenüber Geschäftspartnern ihrer Firmen. Wer wollte wohl noch mit verurteilten „Pädophilen“ irgendeine Art von Geschäften machen? Es ist nicht bekannt, wieviele Unternehmen schliessen mussten, aber auch der Verlust von allen Computern einschliesslich der Backup-Kopien und damit von jeglicher Dokumentation führt regelmässig in solchen Fällen schon zum Schliessen der Firma.

Dagegen steht das, was den Tausenden von Verdächtigen (in Wirklichkeit Opfern) überhaupt vorgeworfen wurde, in keiner Relation. Es handelte sich ja nicht um den Vorwurf, Kinder missbraucht zu haben oder Fotos von Sex mit Kindern ins Internet gestellt zu haben, sondern um den weit weniger schweren Vorwurf, sich im Internet zur Verfügung stehende Bilder von Sex mit Kindern angesehen zu haben.

Auf dieses Delikt (Konsum von Kinderporno) steht zum Beispiel in Deutschland maximal 2 Jahre Gefängnis in schweren Fällen, das entspricht dem Strafmass von Sachbeschädigung. Bei einer Erstverurteilung heisst das in der Regel Geldstrafe oder Strafe auf Bewährung. Der Schaden, der den Verdächtigten entstand, wäre also auch dann nicht angemessen zum Vorwurf gewesen, wenn es sich tatsächlich um Konsumenten von Kinderpornos gehandelt hätte. Es ist möglich, dass sich unter den Verdächtigten auch wirklich solche Konsumenten befanden, aber das kann heute gar nicht mehr festgestellt werden – vor allem nicht, da es keinen Zugang für eventuell von Verteidigern beauftragten Sachverständige zu den sechs Original-Festplatten des ‚Keyz’-Netzwerks oder Kopien davon gibt.

Schuldsprüche

Warum, so wird man nun natürlich fragen, sind dann aber wirklich Viele verurteilt worden? Nun, in den USA wurden, sei es Zufall oder nicht, bei etwa 100 der 35000 Betroffenen Kinderporno auf den Computern angetroffen, das sind also 3 Promille der Verdächtigen. Dies hätte schon zu Vorsicht in den anderen Ländern führen müssen, denn es ist extrem unwahrscheinlich, dass 99,7% derer, die Kinderporno im Internet kaufen, nichts davon auf ihren Computer herunterladen. Da hätte der Verdacht auf gestohlene Kreditkarten-Informationen schon automatisch kommen müssen.

In Grossbritannien wurden 1 451 Personen verurteilt, das sind fast hundert Mal mehr im Verhältnis zu den 7 250 Verdächtigen als im Vergleich in den USA. In den USA waren es 0,3%, in GB 20%. Das hätte die Gerichtsbarkeit im UK schon aufmerksam werden lassen müssen, denn die US-Gerichtsbarkeit hat nicht im mindesten den Ruf, Kinderporno-Fälle lasch zu bestrafen, eher im Gegenteil.

Gehen wir näher in die Verurteilungen in England, so stellt sich schnell heraus, fast alle beruhen auf einem ‚Deal’, so wie auch jene von Pete Townshend. Das angelsächsische Recht kennt die Möglichkeit von ‚Deals’, das bedeutet, gegen den Preis, sich schuldig zu bekennen, wird derAngeklagte nur zu einer geringen Strafe verurteilt (gering im Verhältnis zum ursprünglichen Vorwurf). Da in diesem Fall von Konsum von Kinderporno die möglichen Strafen sowieso schon niedrig waren, blieben teilweise nur noch symbolische Strafen übrig.

So erhielt zum Beispiel Pete Townshend, die berühmteste der Personen, die angeklagt waren, nur eine „Strenge Verwarnung“, musste sich dafür aber schuldig bekennen und dies ist auch als strafrechtliche Verurteilung in den Akten. Ebenso ist er auf der öffentlich zugänglichen Liste der „Sex-Offender“ (sexuelle Angreifer) geführt.

Pete Townshend

Nun benutzt die Polizei, im April 2007 zu diesen neuen Entdeckungen über den Kreditkartenschwindel im Fall befragt, diese Tatsache als Ausrede, um zu verhindern, sich entschuldigen und eigene Fehler zugeben zu müssen. Man höre die Antwort, die der leitende Polizist und Direktor des „Child Exploitation and Online Protection Centre“ und wesentlicher Leiter der 'Operation Ore' in England, Jim Gamble, dem BBC-Kanal 4 auf die Vorhaltungen bezüglich des polizeilichen Vorgehens sagte:

„Es handelt sich hier nicht um Kreditkarten-Fälschung (...) Der grösste Teil der Verurteilten hat sich ... vor Gericht ... für schuldig erklärt.“

Das ist, um es vorsichtig auszudrücken, infam.

Sehen wir uns die Situation der 1 451 verurteilten Peronen an (oder jedenfalls der überwältigenden Mehrheit von ihnen), als die Gerichtsverfahren eröffnet wurden: Fast alle hatten alles verloren, was ihnen lieb und teuer war, obwohl sie wussten, sie waren unschuldig. Soweit sie Polizisten waren, Richter, Lehrer oder Seelsorger (es war auch ein stellvertretender Schulleiter darunter), auch ihre Arbeit.

Zu all dem drohte ihnen nun auch noch eine Gefängnisstrafe, denn die Verteidiger mussten ihnen mitteilen: Trotz der unakzeptablen Beweislage (die eigentlich niemals hätte zu einer Verurteilung führen dürfen, noch nicht einmal zu Haftbefehlen) würde angesichts der aufgewühlten öffentlichen Meinung und der allgemeinen öffentlichen Hysterie angesichts von Kinderpornofällen eine Verurteilung extrem wahrscheinlich sein.

In dieser Situation wurde ihnen vom Staatsanwalt (der ja Verurteilungen vorweisen muss) der Deal angeboten: Wenn er sich des Delikts Konsum von Kinderporno schuldig erklärt, erhält er nur eine symbolische Strafe (wie Townshend) oder eine Bewährungsstrafe.

So ging ein grosser Teil von ihnen auf den ‚Deal’ ein, was heute von den verantwortlichen Polizisten als Beweis für das Zutreffen der Anklagen gewertet wird. So wird ein System sich selbst erfüllender Prophezeiungen geschaffen, basiert auf der allgemeinen Kinderporno-Hysterie. Die 'Organisation der Geschädigten von Operation Ore' nennt das moderne Hexenjagd.

Kreditkartenbetrug

Wie ging der Kreditkartenbetrug vor sich? Kriminelle Grossorganisationen wie auch kleine Einzelverbrecher beschaffen sich die Kreditkartennummern, Ablaufdaten, die dazugehörigen Namen und, wenn nötig, auch die zweistellige Nummer auf der Rückseite der Karte, die als Schutz gegen solchen Betrug gilt.

Dazu gibt es verschiedene Methoden. Die damals meist verwendete ist das Hacken von Internet-Verkaufsseiten, wo der Käufer alle diese Daten eingeben muss und wo sie der Hacker „abschöpft“. Ein guter Hacker kann so Tausende von Datensätzen pro Tag erlangen.

Eine andere Methode sind Lockvogel-Angebote zu unglaublich niedrigen Preisen im Internet, wo man die Datensätze gutgläubiger Käufer erlangt, das versprochene billige Gut aber natürlich nie den Käufer erreicht.

Dieser letzte Fall war der Trick, mit dem man eine grosse Anzahl der britischen Angeklagten der Operation Ore um ihre Kreditkarteninformationen gebracht hatte. Es handelte sich in diesem Fall um eine in Florida beheimatete Website, die Luxusgüter wie zum Beispiel ganze Garten-Grills und ähnliches im Internet zu interessanten Preisen zum Verkauf anboten. Das erklärt, warum relativ viele gutsituierte Personen unter den Verdächtigen in Grossbritannien waren.

Der dritte und heute meist verwendete Schwindel, um an einen Satz kompletter Kreditkarten-Daten zu kommen, ist das heute als „Phishing“ schon berühmte Verfahren. Man offeriert den Zugang zu einer grossen Porno-Website (oder einer anderen Site mit vielen Interessenten) zu einem extrem geringen Preis, in der Anfangszeit meist ein Dollar, heute üblicherweise 1,99 Dollars. Man muss zum Bezahlen alle Karten- und persönlichen Daten eingeben (angeblich, um eine Altersüberprüfung durchzuführen) und schon hat der Verbrecher einen kompletten Datensatz, den er selbst verwenden oder im Internet zum Verkauf anbieten kann.

Diese Art von Kreditkartenschwindel wird „Carding“ genannt. Die Daten wurden von Mitte der Neunziger Jahren an in internationalen Schwarzmärkten über das Internet zum Kauf angeboten. Es gab Websites mit nur Mitgliederzutritt und auch Chat-Gruppen, wie „Carders market“, „Dark market“, „Talk Cash“ und „The Vouchard“, in denen ganze Wagenladungen solcher gestohlener Kreditkarten-Informationen angeboten und verkauft wurden. Die Preise reichten von 30 Dollar für eine einzelne, noch nicht kriminell verwendete VISA-Gold-Karte bis hin zu einem „Bulk“ von 4000 gestohlenen American-Express-Karten-Daten zum Vorzugspreis von 10 000 Dollar, also gerade mal 2 Dollar 50 pro Stück.

„Carding“ über „Fake“- oder wirkliche Porno-Sites ist der einfachste Weg, Millionen zu machen, denn es braucht nichts geliefert zu werden. Man kann aus entfernten Ländern arbeiten (so war die Website bei der letzhin von der deutschen Polizei verfolgten ‚Operation Mikado’ auf den Philippinen gehostet).

Man öffnet eine Porno-Site, eventuell auch einfach nur ein Titelblatt mit einem fetzigen Titel und benutzt nun die Kreditkarten-Daten, die man gephished oder gekauft hat, um Abbuchungen von den Konten der Kreditkartenbesitzer vorzunehmen. Daher kommen dann Zahlungen im Bulk statt eine nach der anderen von einzelnen Seiten. Üblicherweise werden kleinere Beträge von unter 50 Dollar im Einzelfall abgebucht. Man wiederholt diese Abbuchungen monatlich, so als ob der Kreditkartenbesitzer sich Zugang gekauft hätte mit monatlichen Zahlungen.

Nur ein Teil der Kreditkartenbesitzer verlangen üblicherweise die Rückzahlung von ihren Kreditkartenorganisationen über die Bank, welche die Kreditkarte ausgestellt hat (was bei zurückliegenden Fällen extrem schwierig und arbeitsaufwendig ist, wie der Autor bestätigen kann, der selbst schon Opfer einer solchen Straftat geworden ist). Die meisten der Kreditkartenbesitzer bemerken diese Abbuchungen gar nicht oder können nicht herausfinden wie man Rückzahlungen bekommt.


Im zweiten Teil: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigen, die Rolle der Polizei; im dritten Teil: Die Rolle der Politik und der Massenmedien

Veröffentlicht am 10. Juli 2007 in der Berliner Umschau

Originalartikel

Hier geht es zu Teil 2 und zu Teil 3


Zusatz zum Artikel (6.8.07):

Die Nachveröffentlichung dieses Artikels in "Nachrichten - heute" wurde noch am Tag des Erscheinens mit einem Kommentar von einem "Konrad" versehen, der dann allerdings mit "Ralf" unterschrieb.

Dort wird eine dubiose Website verlinkt, die erneut zeigt, wie absurd und hysterisch die Reaktionen auf das Thema "Kinderporno" sind. Es wird ein Künstler (oder Möchte-gern-Künstler) denunziert, der in Wien ausstellt. Er würde Kinderporno herstellen. Als Beleg werden zwei Fotos auf die Site gestellt, die angeblich Kinderporno darstellen würden.

Der geneigte Leser mag sich hier die "Kinderpornos" ansehen und selbst urteilen:

Angebliches Kinderporno

Angebliches Kinderporno 2

Nun kann man über Geschmack streiten und darüber, was Kunst ist, nur Kinderporno ist das wirklich nicht.

Die Site, die diese hysterische Einordnung betreibt, tut noch ein Übriges. In ihrem Titel steht u.a.: "Madeleine McCann, ich kenne ihre Entführer".

Damit wird ein vermeintlicher Zusammenhang des "Künstlers" mit dem aufsehenerregenden Fall des Verschwindens einer englischen Vierjährigen von einem Ferienaufenthalt an der portugiesischen Algarve nahegelegt.

Wer ein wenig in die absurde Wahnsinnswelt der Hexenjäger von "Kinderpornos" Einblick nehmen will, kann sich diese Site ansehen.



Weiterer Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier



Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

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