Donnerstag, 13. Dezember 2007

Hurra! Sie haben es gestoppt!

Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Von Karl Weiss

Wie die „Süddeutsche“ am 12. Dezember meldete, also einen Tag vor der vorgesehenen Verabschiedung im Bundestag, hat die Regierung den Tagesordnungspunkt ‚Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts’ gestrichen, „weil noch Klärungsbedarf bestehe“ und evtl. noch Änderungen eingefügt werden müssten. Das ist ein wichtiger Erfolg der Proteste gegen diese absurde „Reform“. Auch der Berichterstatter und dieses Blog haben ein wenig zu diesen Protesten und damit zu diesem Erfolg beigetragen.

Immerhin hat der Artikel „Verschärfung Sexualstrafrecht - Was Experten dazu sagen“ auf dieser Site insgesamt ziemlich genau 41 500 Klicks erfahren und ist damit der meistgelesene der Site. Auch der zweite Teil hat über 6 000 Leser gefunden. Die gleichen Artikel, im Blog Karl Weiss- Journalismus nachveröffentlicht, haben hier zusammen etwa 25 500 Klicks bekommen und sind damit auch das am meisten gelesene Thema im Blog.

In vielen Foren im Internet wurde anhand dieser Artikel über das Thema diskutiert. Soweit sie Glauben gefunden hatten (im Internet sind die Menschen natürlich sehr skeptisch), wurde die „Reform“ allgemein als „absurd“ abgelehnt – manche sprachen von „zurück ins Mittelalter“.

Ausschlaggebender war aber sicher der Einfluss, den der Rechtsexperte der Fraktion der „Grünen“ im Bundestag, Jerzy Montag hat, ebenso wie sein Pendent bei der FDP, Jörg van Essen mit ihren Verbindungen zur Mainstream-Presse. Am 10. Dezember war im Spiegel ein Artikel (Fummeln verboten) erschienen, der das Thema aufgriff und die Position der Opposition darstellte, am 11. Dezember auch ein solcher Artikel in der „Süddeutschen“. Damit war das allgemeine Schweigen der Massenmedien über dieses Thema durchbrochen. Um nicht in ein schlechtes Licht zu geraten, ließen Regierung und die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien daher den vorgesehene Termin zur endgültigen Verabschiedung platzen.

Das ist natürlich gut.

Allerdings muss man auch schon wieder ein ‚aber’ anbringen, denn beide Fraktionen verlautbarten bereits, die eigentlichen Kernideen des Entwurfs würden weiter verfolgt.

Man kann nun davon ausgehen, es werden nur einige „Schönheitskorrekturen“ angebracht und der Rest dann erneut auf den Weg gebracht.

Das Entscheidende ist aber, die erste Hauptidee des Entwurfs ist unsinnig, nämlich das Anheben des Alters von „Kindern“ von „bis 14“ auf „bis 18“. 15-, 16-, und 17-jährige sind keine Kinder mehr, sie können bereits ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ausüben und können und wollen sich sexuell betätigen.

Auch die zweite Hauptidee des beabsichtigten neuen Rechts ist durch nichts Vernünftiges zu begründen, nämlich die Herabsetzung des Täteralters von mindestens 18 auf mindestens 14. Sowohl bei der sexuellen Betätigung von Personen in dieser Altersstufe von 15 bis 17 als auch, wenn sie pikante Fotos oder Zeichnungen herstellen, gehören sie weder zu „Kinderschändern“ noch sind sie Teil eines Kinderporno-Rings im Internet.

Es war völlig richtig, wie es vorher festgelegt war, nämlich: Es muss sich um volljährige Täter handeln.

Schwerwiegendste Verbrechen, wie wenn Erwachsene Kinder (unter 14) sexuell missbrauchen, mit den tastenden ersten sexuellen Versuchen von (fast) Gleichaltrigen im Bereich zwischen 14 und 18 zu vermischen, ist absolut inakzeptabel.

Die dritte Hauptidee an dem Entwurf ist die absurde Verschärfung der Definition, was Kinderporno ist. Während vorher Bilder von sexuellem Missbrauch unter Strafe standen, was völlig korrekt ist, soll nun jegliche Abbildung, etwa auch Zeichnung sowie jegliche Beschreibung „sexueller Betätigung“ als bestrafenswert eingestuft werden, wober über den Begriff „aufreizend“ eine moralische Bewertung eingeführt wird, die weder definierbar ist noch irgendeine Rechtssicherheit zulässt, denn alles, einschliesslich von Fotos von angezogenen Kindern, kann irgendjemand als aufreizend empfinden (wie es in einigen Staaten der USA schon praktiziert wird). Man wird der willkürlichen Auslegung von Polizeibeamten über „aufreizend“ ausgeliefert und Ermittlungsverfahren ausgesetzt und der willkürlichen Auslegung von Richtern über „aufreizend“ ausgeliefert und verurteilt.

Für Jeden ist die Tatsache eines Ermittlungsverfahren wegen Kinderporno oder Kinderschändung absolut tödlich (manchmal im wörtlichen Sinne, wie die vielen Selbstmorde anhand der Verfolgung von Unschuldigen der „Operation Ore“ zeigen, geschweige denn eine Verurteilung.

Man wird aufmerksam bleiben müssen. Trotzdem: Hurra!


Zusatz zum Artikel (November 2008)

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 ( hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf ) sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden. Wie jeder weiss, hat keine Zeitung, kein Fernsehen, über die Verabschiedung berichtet. Man kann ohne Übertreibung sagen, es wurde heimlich durchgezogen. Dies vor allem, weil den einschlägigen Politikern natürlich klar war, was sie da beschlossen.

Das entscheidende ist, man hat nun Instrumente in der Hand, fast jeden beliebigen Menschen in Deutschland unter schwerste Anklagen zu stellen, die ihn der abscheulichsten Verbrechen anklagen, die man sich vorstellen kann („Kinderporno-Verbreitung“). Da die Regelung der „wirklichkeitsnahen Beschreibungen“, des neuen Kinderporno-Alters bis achtzehn und der Einbeziehung von Personen, die aussehen, als ob sie jünger wären, beschlossen wurden, ist nun fast jeder Porno auch gleich Kinderporno.

Man kann erwarten, dies wird keineswegs breit angewandt werden. Dazu haben die Staatsanwaltschaften auch keine Zeit noch Personal. Es geht darum, Material gegen Dissidenten zu haben. Kann man einen politischen Dissidenten mit einer Anklage wegen Kinderporno überziehen, ist er völlig unglaubwürdig geworden.



Veröffentlicht am 13. Dezember 2007 in "Nachrichten - heute"

Originalartikel



Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

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