Neuheit: Vorbeugender Todesschuss auf Verdacht

Keine Entschuldigung nach Polizei-Exekution

Von Elmar Getto

Der dritte Artikel in Elmar Gettos Reihe zu den Anschlägen des 7.7. 2005 in London beschäftigt sich mit der Exekution des Brasilianers Jean Menezes durch die Londoner Polizei. Er erschien ursprünglich in "RBI-Aktuell" am 28. Juli 2005.

Am Montag, den 25.7., konnte man in der “Süddeutschen” einen Artikel lesen, in dem unter anderem berichtet wurde, daß Tony Blair ausgedrückt hätte, daß es ihm leid täte, daß ein Brasilianer, der nichts mit Terrorismus zu tun hatte, von der Polizei mit Schüssen in den Kopf exekutiert wurde. Am Ende des Artikels wird ein islamischer Sprecher zitiert: „Wir dürfen nicht vergessen, daß das Töten von Unschuldigen niemals gerechtfertigt ist.“

Man denkt, na, dieser Sprecher hat Mut. Er sagt es Blair und der britischen Polizei direkt ins Gesicht, daß es keine Entschuldigung für das Töten Unschuldiger gibt. Liest man aber den Artikel genau, stellt sich heraus, daß die Äußerung des islamischen Sprechers sich auf Bombenattentate auf Unschuldige bezieht, nicht auf Polizei-Exekutionen von Unschuldigen.

Wie ist es also nun richtig? Unschuldige dürfen von der Polizei getötet werden, wenn bestimmte extreme Umstände vorlägen, wie es der Chef von Scotland Yard verteidigt, der auch auf den Namen Blair hört? Und wenn Islamisten die Umstände so interpretieren, daß sie extrem sind, dann dürfen sie keine Unschuldige töten?

Nein, wer hier zweierlei Maß anlegt, hat sich selbst verurteilt. Das bewußte Töten von Unschuldigen kann und darf eine zivilisierte Nation niemals und unter keinen Umständen gutheißen – auch nicht unter angeblich (oder wirklich) extremen.

Vergleicht man die Meldung in der Süddeutschen mit der vom gleichen Tag in der New York Times, fällt vor allem auf, daß die Süddeutsche zwei wesentliche Aussagen einfach weggelassen hat. Sowohl Tony Blair als auch sein Namensvetter, der Chef von Scotland Yard wie auch ein ‚Spezialist’ für Terrorismus von Scotland Yard haben nämlich nicht nur gesagt, daß es ihnen leid tut, daß sie einen Unschuldigen haben umbringen lassen, sondern auch ausdrücklich, 1. daß sie sich dafür nicht entschuldigen und 2. daß sie es wieder tun würden und werden.

Das war für die Süddeutsche wohl ein wenig starker Tobak für das deutsche Publikum, während die New York Times offensichtlich ihre Leserschaft bereits für genügend terror-hysterisiert hält, um das zu schlucken.

Die New York Times betont dies sogar in ihrer Überschrift: „Regrets, but No Apology, in London Subway Shooting.”

Dies bedeutet aber nicht mehr und nicht weniger, daß wir das Vereinigte Königreich aus der Liste der zivilisierten Länder streichen müssen, wenn die obige Feststellung richtig ist (daß eine zivilisierte Nation niemals und unter keinen Umständen...).

Was war nun genau passiert? Die britische Polizei hatte nach eigenen Angaben einen bestimmten Wohnkomplex (mit Hunderten von Wohnungen) unter Beobachtung, weil diese Adresse in einem der Rucksäcke gefunden wurde, in denen die nur teilweise explodierten Bomben des 2. Anschlages waren. Nun sahen sie dort an jenem Morgen einen jungen Mann mit einem Aussehen, das man eventuell für arabisch halten könnte (wenn man viel Phantasie aufbringt), diesen Wohnkomplex verlassen. Es war Jean Menezes.

Er hatte eine, wie es beschrieben wurde, ‚dicke Jacke’ an, obwohl an diesem Morgen nach Ansichten der englischen Polizisten angenehme Temperaturen herrschten. [Anmerkung von 2007: Später stellte sich heraus, die Aussage mit der dicken Jacke war eine Schutzbehautung der Polizei. Er hatte eine leichte Jeans-Jacke an, unter die niemals ein Sprengstoffgürtel gepasst hätte.]

Halten wir also fest: Anhaltspunkte für einen eventuellen Verdacht: Kommt aus einem Wohnkomplex, in dem auch jemand wohnt, der eventuell mit terroristischen Anschlägen zusammenhängen könnte.
Trägt Kleidung, die eventuell zum Verstecken eines „Bombengürtels“ dienen könnte.
Hat ein Aussehen, das eventuell als arabisch angesehen werden könnte.
Bis jetzt haben wir also schon drei „eventuell ... könnte“.

Mehrere Polizisten verfolgen jetzt den jungen Mann, der zur nächsten U-Bahn-Station geht.

Den Polizisten fällt nicht auf, daß alles, was man je von eventuellen Selbstmordanschlägen gehört hat, immer und ohne Ausnahme weit entfernt von der eigenen Wohnung stattfand, niemals an der nächsten U-Bahn-Station. Hier haben wir also einen deutlichen Anhaltspunkt, daß es wohl kaum ein Selbstmordattentäter sein kann, der hier seine Bombe hochgehen lassen will.

Ebenso bedenken diese verfolgenden Polizisten nicht, daß es in der ganzen Geschichte von Selbstmordanschlägen mit Bombengürteln auf zivile Ziele noch nie einen nachgewiesenen Fall gegeben hat, der außerhalb der unmittelbaren Kampfzone zwischen Israelis und Palästinensern stattfand (Soweit ein Leser eventuell annehmen sollte, im Irak habe es nachweislich Selbstmordanschläge mit Bombengürteln auf zivile Ziele gegeben, so sei auf mehrere frühere Artikel in rbi-aktuell hingewiesen, in denen dies bereits widerlegt wurde. Aber selbst wenn man dies für den Irak annehmen würde, würde es sich auch hier um eine unmittelbare Kampfzone handeln).

Hier haben wir also einen weiteren Hinweis, der es extrem unwahrscheinlich macht, daß es sich hier um einen Selbstmordattentäter mit Bombengürtel handelt.

Dort in der U-Bahn-Station halten es die verfolgenden Polizisten – offenbar fünf an der Zahl und alle in Zivil – offenbar für notwendig, einzugreifen, um die winzige Möglichkeit auszuschalten, hier handele es sich um einen Attentäter, der jetzt gleich eine am Körper befestigte Bombe hochgehen lassen könnte.

Dies ist bis dahin keineswegs weltfremd, denn warum sollte man ein - wenn auch kleines - Risiko eingehen. Nun hatte also jene Szene zu folgen, die wohl täglich vielfach auf der Welt geschieht, wenn Zivilpolizisten beschließen, einen eventuell gefährlichen Verdächtigen festzunehmen. Jeder von uns hat sie schon vielfach in Hollywood- und anderen Filmen gesehen: Der oder die Polizisten in Zivil ziehen mit der einen Hand die Waffe, mit der anderen Polizeiplakette oder –ausweis und rufen: „Police! Police!“ – „Polizei! Polizei!“.

Sie gehen oder rennen auf den Verdächtigen zu, der als vernünftiger Mensch stehen geblieben ist und die Hände gehoben hat und sie nehmen ihn fest.

Doch die zahlreichen Augenzeugen der Vorgänge in der U-Bahn-Station sagen alle ohne Ausnahme etwas ganz anderes über die Vorgänge aus. Weder ertönt auch nur von einem der fünf der Ruf „Polizei!“ noch tauchen Polizeiplaketten oder –ausweise auf. Die Polizisten verständigen sich nur durch Rufe untereinander und gehen oder rennen mit gezogenen Waffen auf den Verdächtigen zu.

Der ist Brasilianer und damit keineswegs ungeübt in Überfällen. Wenn er selbst noch keinen in Brasilien erlebt hat, so hat er auf jeden Fall aus seiner nächsten Umgebung schon von solchen Überfällen gehört. Er sieht sich offensichtlich im Zentrum eines kriminellen Überfalls, kann ja unmöglich wissen, daß es sich um Polizisten handelt und hat ja vor allem überhaupt kein schlechtes Gewissen, das ihn auf diese Idee bringen könnte.

Nun sieht er in nicht allzu großer Entfernung einen U-Bahn-Zug mit offener Tür. Die Angreifer sind noch ein Stück entfernt. Er sieht eine Chance, dem Überfall zu entgehen und rennt in den U-Bahn-Zug, so hastig, daß er dort hinein fällt. Er mag sich nun wohl vorgestellt haben, daß hinter ihm die Türen zugehen und er entkommt, aber das funktioniert wohl nur in den Filmen.

Die Beamten rufen den Umstehenden zu : „Get down! Get down!“ („Runter auf die Erde! Runter auf die Erde!“), sind hinter ihm her, erreichen ihn, überwältigen ihn, haben ihn bereits sicher mit mehreren Personen im Griff (und auf dem Boden), da exekutiert einer der Polizisten den Unschuldigen mit (nach letzten Meldungen) acht Schüssen, sieben in den Kopf und einen in den Hals. Das Gesicht wurde ihm völlig weggeschossen, so daß man hinterher lange brauchte, um seine Identität festzustellen.

Über diesen Ablauf gibt es keinen Zweifel, denn die vielen Aussagen von Umstehenden kann man in vielen Medien nachlesen. Nicht einmal die offiziellen britischen Stellen behaupten, daß „Polizei!“ gerufen worden sei. Auch wissen wir aus den Medien inzwischen, daß der Brasilianer, der schon länger in England war, fließend Englisch sprach und solche Rufe auf jeden Fall verstanden hätte.

Nun fragt sich, was war in diese Polizisten gefahren? Man sollte wohl davon ausgehen, daß Großbritannien keine Polizisten mit ins Gewicht fallenden Geisteskrankheiten beschäftigt, also gibt es nur eine Erklärung: Sie waren in einem hysterischen Erregungszustand, der sie nicht nur die Regeln ihrer Polizeiausbildung vergessen ließ, sondern zur absoluten Gewißheit brachte, sie hätten einen Selbstmordattentäter mit Bombengürtel vor sich, obwohl jedem denkenden Menschen aufgefallen wäre, daß dies extrem unwahrscheinlich war (auch daß die ursprünglichen Anschläge von Selbstmordattentätern durchgeführt wurden, wird ja selbst von der Polizei in Frage gestellt).

Wiederum gibt es nur eine Möglichkeit, wie sie einen solchen Zustand versetzt worden waren: Zunächst durch die allgemeine Terrorhysterie von angeblichen Selbstmordattentätern in der U-Bahn, wie sie durch die Medien verbreitet wurde und wie sie sicherlich viele Londoner erregt hatte. Zusätzlich muß aber noch eine spezielle Hetze innerhalb der Polizei dazugekommen sein (vielleicht durch die vielen Pannen und Fehlschläge verursacht?), die sie so außer sich werden ließ. So macht das Ganze auch wieder irgendeinen Sinn: Sollen doch solche Anschläge, egal wem man sie zuschreibt, eben gerade Angst und eventuell hysterische Angst hervorrufen.

Was nun aber von den offiziellen englischen Stellen dazu kommt, ist – vorsichtig gesagt – empörend. Selbst wenn man zugestehen wollte, daß im Fall eines über allen ernsthaften Zweifel erhabenen unmittelbar bevorstehenden Bombenanschlags ein solcher ‚vorbeugender Todesschuß’ als vertretbar angesehen werden könnte (über diese These brauchen wir hier nicht weiter zu reden, denn das war offensichtlich nicht der Fall), so kann doch keineswegs die Möglichkeit auch nur in Erwägung gezogen werden, daß in einem Land, das sich als Rechtsstaat bezeichnet, auf einige vage Verdachtsmomente hin jedermann zum Abschuß freigegeben werden könnte.

Genau dies ist es aber, was Tony Blair, sein Innenminister, der Chef von Scotland Yard und ein nicht mit Namen genannter Terrorismus–Experte von Scotland Yard verteidigen, ebenso wie der Vorsitzende des deutschen ‚Bundes der Kriminalbeamten’.

Jean Charles Menezes
Um dem Vorsitzenden des Bundes der Kriminalbeamten deutlicher zu machen, wessen Exekution er verteidigt, hier das Bild von Jean Menezes, als er noch ein Gesicht hatte

Alle einigen sich auf eine Floskel, die lautet „Terrorverdächtiger“ und erklären, solche Leute könnten und dürften und müßten sogar mit Kopfschüssen – nicht etwa mit Schüssen in die Brust – exekutiert werden, denn sie könnten ja jederzeit die Bombengürtel, die sie ja immer mit sich herum tragen, zur Explosion bringen und das kann nur durch den unmittelbaren Tod verhindert werden – da scheint es dann auch nichts mehr auszumachen, ob man noch 7 weitere Schüsse hinterherschickt.

Sie befinden sich da in unzweifelhafter Übereinstimmung mit der US-Regierung, die ja ebenfalls im Falle von „Terrorverdächtigen“ alle Regeln eines eventuellen Rechtsstaats außer Kraft setzt und sie zur Foltern und zum beliebigen Abschlachten freigibt.

Auch haben sie schon gute Beispiele gegeben, was man denn so als „Terrorverdächtigen“ ansieht. So wurden z.B. alle Gefangenen, die man in Afghanistan machte, als man das Land eroberte, das von einer Anzahl von Taliban-Soldaten verteidigt wurde, sofort in diese Kategorie eingeordnet und nach Guantánamo verschleppt.

Nun behauptet nicht einmal Bush, daß die Taliban irgendetwas mit Anschlägen auf Zivilisten in westlichen Ländern zu tun haben, sie haben sich lediglich geweigert, Osama Bin Laden sofort auf den ersten Befehl hin auszuliefern. Wenn man also die rechtmäßige Regierung seines Landes gegen einen ausländischen Einmarsch verteidigt, ist man schon gleich mal „Terrorverdächtiger“.

Oben haben wir auch schon geshen, daß man auch die gleiche Ansicht wie britische Polizisten über die Notwendigkeit haben muß, an einem Sommermorgen in London eine Jacke überzuziehen, sonst wird man ein „zu Exekutierender“.

Man macht nämlich keinen Unterschied über den Grad der Verdächtigkeit, ebenso wenig über den Grad der Dringlichkeit einer Aktion. Was würde in einem wirklichen Rechtsstaat passieren? In einem Rechtsstaat gibt es zunächst einfach Hinweise (die Jacke und das Haus, aus dem er kam, wären solche im Fall des exekutierten Brasilianers gewesen). Diese können sich so anhäufen, daß es zu einem Anfangsverdacht kommt. Der gibt zunächst zu nichts anderem Anlaß, als der Sache nachzugehen, wenn es denn um Kapitalverbrechen geht.

Mit weiteren Hinweisen oder durch Zeugenaussagen („Ich habe ihn am Ort des Verbrechens gesehen“) kann daraus dann ein begründeter Verdacht werden. Der wird im Fall von Kapitalverbrechen wohl zu einer ‚vorläufigen Festnahme’ führen, die ja nach 48 Stunden entweder von einem Richter bestätigt wird, wenn der Verdacht erhärtet werden konnte.

Noch weitere Hinweise bzw. Indizien oder Zeugenaussagen können schließlich zum „dringenden Verdacht“ führen, der sicherlich schon mal spektakuläre Festnahmen auf offener Straße verursachen kann. Auch ein solcher dringender Verdacht beinhaltet immer noch ernsthafte Zweifel an der wirklichen Schuld, so daß er unmöglich zu einer vorbeugenden Exekution ausreichen kann. Erst wenn noch darüber hinaus in extremer Klarheit die Täterschaft feststeht und kein rationaler Zweifel mehr bestehen kann, könnte tatsächlich der Zustand erreicht sein, in dem man - unter extremen Umständen – eine vorbeugende Exekution in Betracht ziehen könnte (der Autor will dies hier nicht tun und spricht deshalb ausdrücklich im Konjunktiv). Zusätzlich muß natürlich noch eine extreme Notfallsituation gegeben sein, die über das Fehlen jedes rationalen Zweifels am Vorhaben des Verdächtigen auch die absolute Unmöglichkeit der Anwendung minderer Mittel und die extreme Dringlichkeit des sofortigen Handelns umfaßt.

Dies Zusammentreffen ist z.B. bei den Fällen des in mehreren deutschen Ländern geregelten sogenannten finalen Rettungsschusses kaum je wirklich gegeben gewesen, der ja fast ausschließlich auf die typischen Fälle beschränkt ist, in denen Bankräuber in der Bank gestellt werden und Geiseln nehmen. Bis heute gibt es keinen Fall, in dem diese Situation nicht auch anders und ohne Gefährdung von Geiseln gelöst worden wäre oder hätte werden können als durch dies extrem zweifelhafte Mittel.

Hier haben wir aber zumindest ein bereits vor sich gehendendes Verbrechen vor uns und die Verdachtslage ist eindeutig.

Dies auf Fälle von Verdacht eines eventuellen zukünftigen Verbrechens auszuweiten, ist nicht akzeptabel oder jedenfalls nur unter den genannten Voraussetzungen.

Im Fall des brasilianischen Elektrikers waren bestenfalls anfängliche Hinweise vorhanden, also war unter keinen Umständen eine Situation gegeben, die eine Exekution in irgendeiner Weise hätte rechtfertigen können. Selbst wenn man aus irgendwelchen Gründen bereits einen „dringenden Verdacht“ annehmen sollte, hätte sich ja ohne Probleme die Möglichkeit ergeben, den Mann zu stellen und herauszufinden, was an dem Verdacht wirklich dran war.

Selbst wenn jemand aufgrund unergründlicher Gedankengänge meint, es hätte tatsächlich ein ausreichender Verdacht vorgelegen, bleibt die Exekution doch völlig unerklärlich, denn die Polizisten hatten den vermeintlichen Verdächtigen ja schon vollständig dominiert, so daß er einen eventuellen Bombengürtel nicht mehr hätte zünden können.

Was übrig bleibt, ist eine Exekution unter Ausnutzung der Vorrechte eines Polizisten, also der Mißbrauch dieser Macht gegen einen in keinster Weise ausreichend Verdächtigen in einer in keinster Weise (mehr) dringlichen Situation. Man möchte fast von kaltblütigem Mord sprechen. Der Mord muß tatsächlich den ausführenden Beamten vorgeworfen werden, die Kaltblütigkeit den Hintermännern in Polizeiführung, Innenministerium und Downing Street 10 sowie den Mainstream-Medien.

Warum soviel Aufhebens um einen toten Brasilianer?

Das wirklich Erschreckende ist nicht so sehr, daß dies geschehen ist, sondern daß ausdrücklich betont wurde, daß weiterhin der Exekutionsbefehl für alle Polizisten gilt, wenn es um irgendwie „Terrorverdächtige“ geht. Wenn dies zur Exekution ausreicht, dann können wir alle, du und ich, jederzeit zu Opfern werden, deren Tod man dann später bedauert, sich aber ausdrücklich nicht entschuldigt.

Besonders erschreckend wird es, wenn man noch die Information hinzunimmt, daß eben bekannt wurde, daß in Deutschland unter dem Vorwand des „Terrorverdachts“ ein junger Mann überwacht wurde, weil er an einer Anti-Atom-Demonstration teilgenommen hatte.

Daher weht also der Wind! Diese Leute haben Angst vor den Protesten, die nicht mehr abflauen wollen. Dort werden die „Terrorismusverdächtigen“ gesucht!

Der Kampf des Volkes und der Arbeiter ist es, der den ‚nervösen Finger’ verursacht – nicht die menschenverachtenden Terroristen, deren Hintergrund bis heute nicht geklärt ist.

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