Der Fall Marco W. - Wir haben sie ertappt!

Sie 13, er 17: Romeo und Julia

Von Karl Weiss

Der Beginn des Prozesses gegen Marco. W. in der Türkei wurde nun erneut bis auf Ende September vertagt. Das Rauschen im Blätterwald war beachtlich gewesen, die Politiker übertrafen sich ein ums andere Mal mit „entschlossenen Forderungen” zur Freilassung: Der siebzehnjährige Deutsche hatte etwas, das man wohl als „Petting" beschrieben muss, mit einem dreizehnjährigen englischen Mädchen – in der Türkei. Die Mutter des Mädchens zeigte ihn an und er kam in türkische Untersuchungshaft.

Fast alles, was dazu hierzulande verlautet wurde, hängt mit den deutschen Befindlichkeiten über Türken zusammen, praktisch nichts mit der Sache. Danach hat sich die „hype“ der Medien und Politiker schon gelegt, Marco W. interessiert nicht mehr – die nächste Sau wird durchs Dorf getrieben.


Hieronymus Bosch Der Garten der Lüste

Es ist nur allzu offensichtlich, warum so viele deutsche Politiker die Freilassung Marcos forderten. Man kennt die Vorurteile gegen Türken und die Türkei und glaubt nun, man kann beim Wähler punkten, wenn man durchscheinen lässt, die Türkei sei ein rettungslos in veralteten Moralvorstellungen befangener Staat.

Was man nämlich dem Wähler wirklich zu bieten hat, ist ja nicht mehr angetan, ihn zu überzeugen: Hartz IV, Arbeitszeitverlängerungen, Lohnsenkungen, Anheben des Rentenalters, Bundeswehr gegen schwache, unterentwickelte Länder, Rentenkürzungen, Bezahlen fürs Studium, Schließen von Schulen, nicht enden wollende Steuererhöhungen für den kleinen Mann bei gleichzeitigen großzügigen Geschenken für die Grosskonzerne und –Banken, die sowieso im Geld schwimmen, dazu Schnüffelei und Überwachung bis zum Exzess, all dies hat dem Bundesbürger klargemacht, was von diesen Politikern zu halten ist.

Da war es eine goldene Gelegenheit, sich in der Zustimmung der Bürger zu sonnen, wenn man den armen, verfolgten Marco verteidigt. Dass es überhaupt nicht um das Schicksal des Jungen ging, merkt man danach, als plötzlich Schweigen im Walde war und sich niemand mehr dafür interessierte, was aus Marco W. wird. Tatsächlich ist angesichts dessen, was ihm vorgeworfen wird, eine monatelange Untersuchungshaft nicht angemessen. Auch seine Kondition als Jugendlicher wird offenbar nicht genügend berücksichtigt.

Es gibt auch andere Stellungnahmen, die schon fast lustig wären, so absurd sind sie. Dazu gehört zum Beispiel, was ein gewisser Oliver Eberhard in „telepolis“ schrieb:

„Aber in einer zutiefst sexualisierten Gesellschaft verschwimmen die Grenzen zwischen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, erleben Heranwachsende ihr erstes Mal in einem immer jüngeren Alter (...)
Denn in westlichen Gesellschaften sind Kinder und Jugendliche zunehmend sexualisiert: Selbst Zehn-, oder Zwölfjährige gehen bauchfrei, geschminkt oder mit enganliegender Kleidung,(...)
Es ist ein gesellschaftliches Umdenken erforderlich: Kinder müssen wieder zu Kindern werden.“


Hieronymus Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 17

Man hört direkt heraus, wie er die guten alten Zeiten zurück wünscht, als Kinder noch Kinder waren.

Da fiel dem Autor Romeo und Julia ein. Rein zufällig, so als wäre es ein Omen, geht nämlich die Sage, die wirklichen Figuren aus jenen Zeiten in Verona seien eben genau so alt gewesen: Sie 13, er 17.

Moment mal, das kann nicht sein, Julia war bereits für eine Hochzeit vorgesehen, als sie Romeo kennen lernte und sie wurde von einem Priester mit Romeo verheiratet, die kann unmöglich 13 gewesen sein! In früheren Zeiten waren doch Kinder noch Kinder und sie zogen sich nicht unzüchtig an. Die Eltern sorgten dafür, dass kleine Mädchen keine unzüchtigen Begegnungen haben konnten! Daher kann Julia mit dreizehn gar nicht gewusst haben, was Sex ist. Und bei Shakespeare machen die beiden schliesslich eindeutig Sex!

Tja, da wird es nun wirklich wunderlich. Hatten wir uns nicht gerade noch die guten alten Zeiten zurück gewünscht?

Sieht man sich die Geschichte der Menschheit als Ganzes an, seit den Vorzeiten, so waren Mädchen mit 12 , 13 fast zu allen Zeiten bereits sexuell aktiv, sei es in der Urgesellschaft, wo die Mädchen begannen Sex zu haben, sobald sie geschlechtsreif waren, also mit etwa 12, 13, oder sei es in späteren Zeiten, als man sie in diesem Alter zu verheiraten pflegte.

Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 18

Die Institution der Hochzeit war zu fast allen Zeiten etwas, was arrangiert wurde - meistens durch die Eltern - und es spielte eine grosse Rolle, dass der Freier mit jungem Fleisch angelockt wurde. Man wollte schliesslich eine „gute Partie“ für seine Tochter. Da versprach eine frühe Verheiratung fast immer ein besserer „Deal“ zu werden als wenn sie bereits nicht mehr so jugendlich knackig war.

Es gibt ein anderes Theaterstück aus jenen Zeiten, in dem das Mädchen sogar schon bei dem älteren Herrn lebt, der sie heiraten will, sobald „die Zeit gekommen ist“. Nur, wie das bei Theaterstücken zu sein hat, sie lernt einen Jüngling kennen und will den Alten nicht mehr heiraten. Das findet statt, so muss man es interpretieren, bevor sie geschlechtsreif wird, also mit vielleicht 10 oder 11 Jahren.

Kurz, bei uns wie auch in anderen Breiten, wurden Mädchen mit etwa 13 Jahren typischerweise gefreit und/oder geheiratet – über Jahrhunderte hinweg. Das trifft, so kann man sagen, auf etwa 95% der Zeit zu, die es bisher an Menschheit gab. War also nichts mit den guten alten Zeiten, in denen Kinder noch Kinder sein durften.

Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 2

Auch wenn wir auf den männlichen Teil der Jugendlichen sehen, ist das Bild nicht wesentlich anders, nur üblicherweise im Alter nach oben verschoben. Unsere Ur-Urgrossväter pflegten ihre Sprösslinge, meist mit etwa 15/16, in die Dinge der Erwachsenen einzuweihen, indem sie sie zu einer gut bekannten Prostituierten brachten, die ihnen beibrachte, wie die Dinge so ablaufen.

Auch die Inaugurationsriten, mit denen seit Urzeiten die jungen Leute in die Gemeinschaft aufgenommen werden, fanden und finden in solchem Alter statt. Was davon heute noch üblich ist, wie z.B. die Firmung bei den Katholiken und die Konfirmation bei den Protestanten, bezieht sich alles auf Zeitpunkte, zu denen die Jugendlichen geschlechtsreif werden.

Hier in Brasilien z.B. wird bei allen Mädchen der 15. Geburtstag mit einem grossen Fest begangen – nicht aber bei den Jungs. Zwar ist dies offiziell nicht mehr eine „Aufnahme in die Gemeinschaft“, doch im Grunde ist sich jeder bewusst, was damit gesagt werden soll: Sie ist soweit, Freier, kommt und seht sie euch an!

Seit der Aufklärung allerdings und im Zusammenhang mit dem heutzutage weit komplexeren Leben als früher haben wir heute eine andere Einstellung zu den Jugendlichen. Sie müssen ja viel lernen, zur Schule gehen, studieren, eine Lehre machen, kaum einer, der vor seinen 18 Jahren „fertig“ wäre, meistens deutlich später.

Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 7

Die Natur allerdings hat das noch nicht kapiert, sie lässt die jungen Leute weiterhin üblicherweise mit 11 bis 13 Jahren geschlechtsreif werden. Geschlechtsreif heisst ja nicht nur, man ist nun bereit, Sex zu machen, sondern heisst auch, man hat sexuelle Bedürfnisse, hat bereits ein Sexualleben.

Bei den Jungs spielt sich das meistens einfach als häufiges Masturbieren ab, aber auch die Mädchen fühlen oft schon, dass da etwas ist, denn die Hormone wirken, unabhängig davon, ob die Gesellschaft Sex erlaubt oder nicht. Ja, in diesen Jahren gleich nach der Geschlechtsreife sind die Hormone sogar deutlich aktiver als später.

Vor allem aber sind Jungs wie Mädchen in jenen Jahren ja auch extrem neugierig. Man will wissen, was es ‚damit’ auf sich hat. Aufklärung ist nicht, oder wenn, dann hauptsächlich in Form der Erklärung mechanischer Abläufe, ohne jede Lust - und in Form von Warnungen vor den Gefahren (Schwangerschaft, AIDS) und ohne je zu erwähnen, dass hier, in der Sexualität, die Quelle der grössten Freude für die meisten Menschen liegt.

So lernen die jungen Menschen vor allem, dass die Erwachsenenwelt heuchlerisch ist. Fast alle sind darauf angewiesen, sich die Kenntnisse zum Sex selbst anzueignen und das wichtigste Mittel dazu war und ist, sexuelle Kontakte zum anderen Geschlecht zu haben, so wie die meisten von uns Älteren dies auch getan haben, als sie jung waren.

Boticelli Geburt der Venus Ausschnitt

Junge Leute treffen sich, knutschen, und beginnen, sich sexuell zu betätigen. Zuerst greift der Junge meistens nach ihren Brüsten, dann fährt er ihr mit der Hand zwischen die Beine, meistens ohne viel Erfolg, denn er weiss ja noch nicht, was da zu tun ist. Sehr oft greift sie dann auch in seinen Hosenstall und holt heraus, was sie schon lange sehen wollte.

Wie durch ein Wunder wissen die Mädchen auch schon in sehr jungen Jahren, dass sie da reiben müsen und wundern sich, wie schnell dann alles vorbei ist und dass es da so feucht wird.

In vollem Bewusstsein dieser Dinge hat denn auch fast jedes Land, in dem die Aufklärung gewirkt hat (und dazu gehört auch die Türkei), nicht nur Verbote des Sex mit Kindern zu ihrem Schutz erlassen, sondern gleichzeitig auch Ausnahmen für den Beginn sexueller Betätigung (fast) Gleichaltiger aufgestellt.

In den meisten aufgeklärten Ländern ist das generelle Schutzalter von Kindern auf 14 Jahre festgelegt – in einigen Ländern sind ausdrücklich Ausnahmen für dreizehnjährige festgelegt, wenn es sich um Partner handelt, die fast gleichaltrig sind. Für das Alter zwischen 14 und 16 gibt es meist Regelungen, die ausdrücklich sexuelle Betätigung mit Partnern von der Strafbarkeit ausnehmen, die weniger als fünf Jahre älter sind (nach geltendem deutschen Recht darf der ältere Partner nicht über 21 sein).

Ist – wie im Fall des Siebzehnjährigen mit der Dreizehnjährigen – das Schutzalter um nur ein Jahr unterschritten, wird in der Regel – wegen geringer Schuld – von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn die Regel des maximalen Altersunterschieds von fünf Jahren eingehalten ist und eindeutig einverständlicher Sex vorlegt.

Falls sich also die Version von Marco W. als richtig herausstellt, man habe einverständlich „Petting“ gemacht, würde der Prozess in jedem aufgeklärten Land eingestellt.

Falls aber die Version aufrecht erhalten bleibt, welche die junge Britin am Anfang erzählt hat, er habe sich an ihr im Schlaf gütlich getan, liegt tatsächlich strafwürdiges Verhalten vor. Allerdings reicht das bestenfalls für eine Geldstrafe oder eine gemeinnützige Arbeit aus. Auch in diesem Fall wäre eine Untersuchungshaft bis zum Prozess und jeglicher Freiheitsentzug als Bestrafung völlig unangemessen.

So stellten denn auch schon die Kommentaristen der „Süddeutschen“ und in „freace.de“ klar, die harte Reaktion der Türkei kam erst, als die `Bild` das Ganze zum deutsch-türkischen Skandal hochspielte und Politiker glaubten, auf dem Schicksal von Marco W. ihr Süppchen kochen zu sollen.

Was alle Massenmedien aber vergaßen zu erwähnen, obwohl ausführlichst über den Fall berichtet wurde, ist die Gefährdung des aufgeklärten Konsenses unter den zivilisierten Nationen.

Ausgehend von den Vereinigten Staaten gibt es nämlich – nicht nur in dieser Frage, sondern auch in anderen – ein generelles „Roll-Back“ des extremistischen religiös-christlichen Fanatismus gegen die Werte der Aufklärung. In den USA gibt es bereits in einer grossen Anzahl von Staaten Sondergesetze, die auf religiösen Überzeugungen beruhen, die jene Fanatiker dem Rest der Menschheit aufzwingen wollen.

Dazu gehören nicht nur die Schulen, in denen neben der wissenschaftlichen Lehre der Evolution auch der creationistische Unsinn gelehrt werden muss, basierend auf einem „wörtlich-nehmen“ der Bibel, und jene, in denen neben der Entwicklung der globalen Erwärmung zu einer Klimakatastrophe auch gelehrt werden muss, dabei handele es sich um die Vorboten des Jüngsten Gerichts.

Dazu gehören auch Gesetze, die Ehebruch als Straftat wieder einführen, bis hin zur Bestrafung mit lebenslänglich, das Wiedereinführen der Strafbarkeit von homosexuellen Geschlechtsverkehrs, die generelle Strafbarkeit jeglichen Sexes unter 18, die Strafbarkeit von Oral- und Analsex, auch unter Erwachsenen, die Einstufung von jeglichen Abbildungen von Kindern und Jugendlichen – auch bekleidet, - die eventuell eine erotische Komponente enthalten könnten, als Kinderporno usw. usf.

Einiges davon kann man in diesem Artikel lesen:

USA – Absurditäten des religiösen Extremismus

Was aber weit wichtiger ist, diese Art von absurder Gesetzgebung wird nun auch für Europa eingeführt und speziell für Deutschland.

Im einzelnen kann man das hier nachlesen:
Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1“ und „Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

So stellt sich nun plötzlich heraus, die gleichen Politiker, die gerade eben noch die Türkei als zurückgebliebenen Staat mit veralteten Moralvorstellungen darstellen wollten, sind gerade hier in Deutschland dabei, wirklich mittelalterliche (in Wirklichkeit gab es solche Gesetze im Mittelalter gar nicht – man plant etwas mittelalterlicher als im Mittelalter) Gesetzgebungen über sexuelle Strafrechtsnormen einzuführen!

Wir haben sie ertappt!


Veröffentlicht am 10 September 2007 in "Nachrichten - heute"

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