Widerstand gegen Aggression ist rechtmäßig und gerechtfertigt
Von Karl Weiss
Der bewaffnete Überfall israelischer Truppen auf eine friedliche Gruppe von Schiffen, die Hilfsgüter zum Gaza-Streifen bringen wollten, ist eine flagrante Verletzung internationalen Rechts. Alle Abwehrmaßnahmen gegen diesen Überfall waren rechtmäßig.
Wenn Israel nun versucht, mit irgendwelchen Bildern aus der Aggression eine friedliche Aktion und aus dem Widerstand einen Angriff zu machen, der den Gebrauch von Gewalt als Notwehrmassnahme rechtfertigen würde, ist das absurd. In dem Masse, wie die Medien diese Bilder Israels zeigen und die israelische Argumentation wiederholen, werden sie mitschuldig an den Toten.
Es gibt seit 1947 bzw. 1948 (rein zufällig gerade die Jahre, in denen der Staat Israel durch Gewalt gegründet wurde) ein internationales Recht, das in den Gründungsdokumenten der UN und in den Genfer Konventionen festgelegt ist.
Dieses Recht hat nach den vorherigen schlechten Erfahrungen der Menschheit mit Überfällen und Angriffskriegen eindeutig festgelegt: Wer angreift, ist der Täter, der ab dem Moment des Angriffs alle Rechte verloren hat. Er kann sich nicht mehr darauf berufen, die andere Seite, der Angegriffene, wende ja auch Gewalt an, was in irgendeiner Weise seinen Angriff rechtfertigen würde. Im Gegenteil: Wer angegriffen wird, hat das Recht, sich zu verteidigen – und zwar auch mit Gewalt. Es gibt kein Gewaltverbot für die Angegriffenen im internationalen Recht.
Es gibt im internationalen Recht, im Kriegsrecht, ein Recht auf Notwehr, so wie es dieses auch im Strafrecht gibt. Eine Frau, die vergewaltigt wird, zum Beispiel hat ein Notwehrrecht. Sie ist in der Anwendung von Gewalt nicht eingeschränkt. Ab dem Moment, in dem die Vergewaltigungssituation eindeutig ist oder der Angreifer sogar erklärt, er werde sie jetzt vergewaltigen, hat sie ein vollständiges Notwehrrecht. Sie braucht nicht zu warten, bis der kriminelle Akt auch vollzogen ist. Gelingt es ihr zum Beispiel in einer solchen Situation, einen Gegenstand zu ergreifen und damit auf den Angreifer einzuschlagen, so hat sie das Recht, so lange zuzuschlagen, bis der Täter offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, sein Vorhaben durchzuführen. Wenn der Täter an den erlittenen Verletzungen stirbt, geht sie straffrei aus (Hier brauchen wir nicht auf die schwierige Situation der Beweisführung in Notwehrfällen ohne Zeugen einzugehen).
Ganz ähnlich ist die Lage des internationalen Rechts, wenn ein Land mit seinen Truppen irgendeinen aggressiven Akt außerhalb seiner Staatsgrenzen oder seiner Hoheitsgewässer begeht.
Würde zum Beispiel heute ein US-Kriegsschiff ein chinesisches U-Boot in internationalen Gewässern versenken, so hätte China das Recht auf einen Vergeltungsschlag, z.B. das US-Schiff zu versenken. Es gibt da zwar das Übermaßverbot, China dürfte also deshalb nicht gleich einen Atomkrieg vom Zaum brechen, aber das Recht sich zu wehren, Gewalt als Mittel der Verteidigung anzuwenden ist im internationalen Recht garantiert.
Der Angriff der israelischen Truppen auf die Hilfsgüterschiffe auf ihrem Weg zum Gaza-Streifen geschah eindeutig in internationalen Gewässern. Er war also ein Angriff, ein einseitiger Gewaltakt. Wer Soldaten in voller Ausrüstung mit Sturmgewehren auf ein Schiff in internationalen Gewässern absetzt, der bittet nicht um Erlaubnis, das Schiff durchsuchen zu dürfen. Der Gewaltakt ist im Moment des Absetzens der Soldaten bereits vollzogen.
Die Menschen auf den Schiffen hatten also jedes Recht sich zu wehren. Hätten sie zum Beispiel für einen solchen Fall vorgesorgt und Maschinengewehre mitgebracht und hätten alle auf dem Schiff landenden israelischen Soldaten erschossen, wäre das ihr gutes Recht gewesen. Die Tatsache, dass sie sich handgreiflich wehrten und versuchten, mit den nächstbesten Gerätschaften auf die Angreifer einzuschlagen, belegt bestenfalls deren Naivität, aber diese angeblichen „Gewalttaten“ gaben selbstverständlich dem Angreifer kein Recht auf irgendwelche „Notwehr“.
Eine vergleichbare Situation im Strafrecht wäre auch, wenn Sie plötzlich in ihrer Wohnung einem bewaffneten Mann gegenüberstehen und in eine Waffenmündung blicken (vergleichbar der Situation auf Ihrem Schiff, wenn plötzlich in internationalen Gewässern schwer Bewaffnete sich mit Seilen von Hubschraubern auf Ihr Schiff abseilen). Sie haben angesichts eines sofort möglichen tödlichen Schusses auf Sie ein umfassendes Notwehrrecht. Wenn Sie Gelegenheit dazu haben, dürfen Sie den Eindringling sofort erschiessen. Sie müssen nicht warten, ob er sie zuvor tatsächlich erschiesst. Wer in Mündungen von Schusswaffen blickt, hat bereits ein allumfassendes Notwehrrecht, denn er kann davon ausgehen, dass die Waffe nicht zum Scherz auf ihn gerichtet ist.
Ganz anders wäre die Situation gewesen, hätten die Israelis die Schiffe innerhalb israelischer Gewässer gestoppt. Dann hätten sie das Recht gehabt, die Schiffe anzuhalten und auch von Polizisten und Zollbeamten durchsuchen zu lassen, wenn sie einen begründeten Verdacht hätten. Dann hätten die Friedensaktivisten auf den Schiffen kein Recht gehabt, gegen die Israelis vorzugehen – jedenfalls solange, wie lediglich angehalten und durchsucht wird. Einmal nichts gefunden, hätten die Israelis die Schiffe aber wieder freigeben müssen. Andernfalls wären Ausgleichszahlungen fällig geworden, die Israel sicherlich nicht hätte zahlen wollen.
Die Frage ist also, warum haben die Israelis nicht gewartet, bis die Schiffe israelische Gewässer erreichten? Im Prinzip gibt drei Erklärungsmöglichkeiten, die eventuell auch zusammengespielt haben:
- Israel wollte „den starken Mann zeigen“. Statt mit Polizisten und Zöllnern innerhalb der eigenen Gewässer mit Elite-Soldaten in internationalen Gewässern, das beweist der stauneneden Weltöffentlichkeit, Israel kann alles machen und wird nie bestraft.
- Man wollte das erste Morgengrauen ausnutzen. Israelische Gewässer hätten die Schiffe erst am hellichten Vormittag erreicht und alles wäre gut auf Fotos und Videos zu sehen gewesen. Auch hatte man so eine Chance, die meisten noch schlafend anzutreffend und auf keinerlei oder wenig Widerstand zu stoßen.
- Einige der Soldaten hatten Listen mit persönlichen Daten und Fotos von Hilfs- und Friedens-Missionären auf den türkischen Schiffen bei sich, wie man auf einem Bild sehen konnte. Es muss davon ausgegangen werden, dass man Auftrags-Morde begehen sollte und wahrscheinlich auch begangen hat. Es wird äußerst interessant sein, die Identitäten der Toten zu erfahren.
„Massaker“; „das war, ausgehend von internationalem Recht, ein Kriegsverbrechen“; „nazi-faschistische Dummheit“; „zeigte der internationalen Gemeinschaft, wie man Staatsterror betreibt“; „muss man vom Sicherheitsrat Sanktionen erwarten gegen dies Meer von Blut“ und „wird weiterhin diejenigen herausfordern, die sich für die Menschenrechte einsetzen, die von Natur aus dem Menschen eigen sind.“
Die Regel, dass der Angreifer im Unrecht ist und durch spätere Ereignisse nicht wieder ins Recht kommt, muss auch für die ganze Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts herangezogen werden. Israel, schon bevor es als Staat konstituiert war, war immer der Angreifer und ist nie aus dieser Rolle herausgekommen. Die Palästinenser dagegen waren vom ersten Tag an immer Opfer. Alle Gewalt, die von ihnen ausging, war nie mehr als der hilflose Versuch, sich gegen die militärische Übermacht zu wehren.
Die Gewalt der Angreifer auf die gleiche Stufe zu stellen wie jene der Opfer ist keineswegs akzeptabel, weder im Sinne der Gerechtigkeit noch im Sinne des Rechts.
Veröffentlicht am 2. Juni 2010 in der Berliner Umschau, hier leicht erweitert
Zusatz zum Artikel (3. Juni 2010)
Israel versucht sich nun damit herauszureden, man habe im Kriegsfall international das Recht, den Versuch eines Blockade-Brechens zu verhindern und dürfe ein Schiff, das eine Blockade brechen wolle, versenken.
Das ist lächerlich. Einerseits gibt es keinen Kriegsfall - oder hat jemand eine Kriegserklärung der Türkei an Israel gehört oder von Israel an die Türkei?
Andererseits haben berechtigte Blockaden im Kriegsfall genau festgelegte Bedingungen, die hier nicht einmal im ersten Ansatz erfüllt sind. Solche Blockaden hätten zunächst von internationalen Organen geprüft und genehmigt werden müssen.
Selbstverständlich kann im Fall der Blockade des Gaza-Streifens dieser Artikel nicht zur Geltung gebracht werden. Es geht hier bei einer Blockade von Hilfsgütern für eine Bevölkerung, die nicht die mindesten normalen Lebensbedingngen hat, selbst bereits um ein internationales Verbrechen, das natürlich nicht auch noch mit internationalem Recht verteidigt werden kann.
Da Israel aber ganz natürlich, so als ob das normal sei, einen Artikel herbeizitiert, der ausdrücklich auf eine Situation des Krieges abgestimmt ist, so ist das aufschlussreich. Offenbar sieht sich Israel im Krieg mit der ganzen Welt. Man sollte aufpassen, dass die ganze Welt das nicht auch bald so sieht.
Noch ein Zusatz zum Artikel (4. 6. 2010)
Eben lese ich, dass einer der von der israelischen Soldateska Ermordeten ein 19-jähriger Amerikaner ist, der in der Türkei studierte. Hier:
http://abcnews.go.com/WN/Media/american-killed-gaza-aid-flotilla/story?id=10814848
stimmt es,
Drei Möglichkeiten
Netanjahu hat kürzlich erklärt, im Golf vor der iranischen Küste seien keine U-Boote stationiert, die von Deutschland geliefert worden und mit Atomsprengköpfen bestückt seien.
Das lässt folgende Möglichkeiten zu:
1. Die deutschen und atombestückten U-Boote werden nicht vor der iranischen Küste eingesetzt.
2. Die deutschen vor der iranischen Küste eingesetzten U-Boote sind nicht mit Atomwaffen bestückt.
3. Netanjahu hat gelogen