AbbauRechte

Dienstag, 2. November 2010

Stuttgart21: Das Volk hatte nie eine Chance!

Festgeklopft seit 1995!

Von Karl Weiss

Wurde das Volk bei der Entscheidung über ‚Stuttgart21‘ beteiligt? Nein! Hatte es irgendwann eine Chance, dagegen Einspruch zu erheben, mitzubestimmen oder das Projekt abzulehnen? Nein! Das sind die Ergebnisse von Recherchen des Journalisten Andreas Zielcke von der „Süddeutschen Zeitung“. Sein Artikel „Der unheilbare Mangel“ war am 19. 10. 10 nur wenige Stunden auf der Startseite der „SZ“. Dann wurde er ins Kleingedruckte abgeschoben.

Stuttgart 21

Allerdings erlebte er später eine Wiederauferstehung als „Am meisten verschickt“. Die „Süddeutsche Zeitung“ ist bereits seit einiger Zeit Teil des Stuttgarter Pressekonzerns, der wesentlich für die Propaganda für ‚Stuttgart21‘ zuständig war.

Der Journalist legt im Artikel dar: ‚Stuttgart21‘ wurde am 18. April 1994 aus der Taufe gehoben. Auf einer „kurzfristig einberufenen Pressekonferenz“ legten der Bahnchef, der Ministerpräsident, der Oberbürgermeister und weitere Honoratioren das Projekt auf den Tisch. Es wird sogar berichtet, den Herrschaften sei "eine diebische Freude über ihren geglückten Überraschungscoup anzumerken" gewesen.

Stuttgart 21 Protest Achtung, Sie verlassen jetzt West-Stuttgart

Es waren bereits alle wesentlichen heutigen Bestandteile drin. Auch die Kostenschätzung, die damals mit „Preisstand 1/93“ angegeben wurde. Sie ist heute weiterhin gültig! Hier liegt bereits ein wesentlicher Einspruchsgrund: Die Preise sind seit damals gestiegen und es muss zunächst eine vernünftige Kostenvorhersage auf den Tisch, bevor eineinhalb Jahrzehnte später auf dieser Kostenschätzung basierend Tatsachen geschaffen werden dürfen.

Ebenso ist klar, die vor diesem Termin bereits durchgeführten Arbeiten zum Projekt wurden in aller Hast durchgeführt, was noch heute zu schweren Mängeln des Projekts führt. (siehe auch diesen Artikel: „‚Stuttgart21‘ – Der GAU“ http://karlweiss.twoday.net/stories/8373902/ )

Stuttgart 21: Bahnhof des himmlischen Friedens

Die beiden Schwesterprojekte ‚Frankfurt21‘ und ‚München21‘, bei denen es ebenfalls um das Ersetzen von Kopfbahnhöfen durch unterirdische Durchgangsbahnhöfe ging, wurden erst im Juni 1996 der Öffentlichkeit vorgestellt, also mehr als 2 Jahre später. Beide wurden von den Ratsherren der jeweiligen Städte beraten und abgelehnt. Es war offensichtlich, der ungeheure finanzielle Aufwand stand in keiner Relation zu den Vorteilen.

Allerdings hatten die Stuttgarter nie Gelegenheit, mit den Münchener und Frankfurter Argumenten gegen ‚Stuttgart21‘ vorzugehen, denn schon lange bevor die beiden Schwesterprojekte überhaupt vorgestellt wurden, waren in Stuttgart in höchster Eile bereits endgültige Beschlüsse geschaffen worden. Bereits am 7. November 1995, ohne irgendwelche erwähnenswerten öffentlichen Debatten, wurde eine „Rahmenvereinbarung“ zwischen Bahn, Bund, Land und Region getroffen, die das Projekt festschrieb. Kurz danach, noch im gleichen Monat, ohne größere Aussprache, ohne irgendwelche Anhörungen von Fachleuten oder etwas Ähnlichem dazu, ohne der Bevölkerung klar gemacht zu haben, was da auf sie zukommt (nur positive Artikel über das Projekt, nicht eine einzige Abwägung von Vor- und Nachteilen) beschloss das Stuttgarter Stadtparlament am 30. November 1995 das Projekt „Stuttgart21“ – man kann sagen, in aller Heimlichkeit.

Stuttgart 21: Rambo zeigt sein Gesicht

Als 2009 ein Volksbegehren gegen das Projekt versucht wurde, urteilte das Stuttgarter Verwaltungsgericht, dieses sei nicht zulässig, denn bei Erfolg würde die Stadt zu einer rechtswidrigen Aktion gezwungen, nämlich die Rahmenvereinbarung von 1995 aufzukündigen. Sprich, nach der Rahmenvereinbarung und dem Stadtratsbeschluss war bereits alles niet- und nagelfest abgeschlossen, keinerlei Möglichkeit zur Revision. Anders ausgedrückt, es gibt nichts mehr über das Projekt zu diskutieren, außer dass es umgesetzt werden muss auf Biegen und Brechen.

Irgendeine auch nur formale Bürgerbeteiligung ist seit November 1995 ausgeschlossen. Und das für ein „Jahrhundertprojekt“, das erst eineinhalb Jahre vorher überhaupt zum ersten Mal vorgestellt worden war. Hätte die Stuttgarter Obrigkeit wenigstens gewartet, bis die beiden Schwesterprojekte vorgestellt worden waren, hätten die Stuttgarter eben auch negative Seiten des Projektes kennengelernt. So aber waren alle zugänglichen Informationen bis zum Zeitpunkt, ab dem nichts mehr ging, ausschließlich positive.

Wenn Polizisten Kinder schlagen, zeigt der Staat sein wahres Gesicht

Dafür sorgten die beiden einzigen erwähnenswerten Stuttgarter Zeitungen, die „Stuttgarter Nachrichten“ und die „Stuttgarter Zeitung“, die beide zum gleichen Konzern gehören (wie auch die „Süddeutsche Zeitung“), der sich das Projekt zu eigen gemacht hatte.

Da stellt sich natürlich auch die Frage, ob man sich heute wirklich so einfach auf einen Beschluss berufen kann, der eineinhalb Jahrzehnte zurückliegt. In Wirklichkeit lag das Projekt ja lange in der Mottenkiste, weil die Finanzierung nicht gesichert war. Erst 2009 wurde es wieder ans Tageslicht geholt, als das Land einen Teil der Kosten übernahm. Gibt es keine Mindestfrist, innerhalb derer das Projekt zumindest begonnen worden sein muss? Kann ein Beschluss , der zum Beispiel hundert Jahre zurückliegt, heute wirklich gültig sein?

Die haben angefangen - blutiger Donnerstag

Es ist also frech gelogen, das Projekt habe alle demokratischen Prozesse durchlaufen. Ja, man muss sogar fragen, ob dieser „Nichts-geht-mehr-Beschluss“ des Stuttgarter Stadtrates vom 30. November 1995 wirklich ausreichend sein kann, um ein Projekt diesen Umfanges (das noch dazu erst 2009 in Bau ging) zu legitimieren. Da der wesentliche Teil der Finanzierung vom Bund (Bahn) aufgebracht wird und auch ein Teil vom Land Baden–Württemberg, muss die Frage gestellt werden, ob bei einem „Jahrhundertprojekt“, das am Ende wahrscheinlich um die 18 bis 20 Milliarden Euro kosten wird (wenn es verwirklicht wird), nicht auch die Zustimmung des Bundestags und des Landesparlaments erforderlich gewesen wäre.

Wie auch immer, eine irgendwie geartete Bürgerbeteiligung hat nie stattgefunden.

Nun wird dagegen argumentiert, man hätte ja die Parteien abwählen können, bevor sie das beschließen konnten. Nun, der Journalist hat auch das recherchiert. Ist ebenfalls falsch. Zwischen der Vorstellung des Projekts und dem absoluten Festklopfen („irreversibel“) gab es lediglich die Wahl des Gemeinderats am 12. Juni 1994, wenige Wochen nach der Vorstellung auf der Pressekonferenz. Damals war das Projekt überhaupt nicht im Wahlkampf. Niemand konnte ja auch wissen, dieser Gemeinderat würde bereits endgültig über „Stuttgart21“ beschließen.

Baghnhof ist kein AtomKraftWerk

Schließlich gibt es noch das Argument, dies alles sei ja in Planfeststellungsverfahren ausgelegen und man hätte dagegen Einsprüche einlegen können. Auch das ist nicht richtig. In Planfeststellungsverfahren haben Eingaben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie lediglich Korrekturen und Detailbeschwerden formulieren. Jene aber, die das ganze Projekt ablehnen und/oder durch Alternativen ersetzen wollen, bleiben unberücksichtigt.

Das ist auch die wesentliche Schuld, die der Journalist bei den Politikern und der Bahn sieht. Man habe niemals auch ein einziges Alternativprojekt geprüft, auch nur eine vergleichende Studie zwischen mehreren Varianten durchgespielt, niemals auch nur einen Gedanken verschwendet, ob ein paar Minuten Zeitgewinn für einen ICE wirklich so viel Geld wert sind (dieser Zeitgewinn für den ICE ist übrigens völlig theoretisch – es wird ihn wahrscheinlich gar nicht geben).

Mappus - Schwabe zeigt Zähne

Die Hauptschuld gibt der Journalist der Bahn. Er schreibt:

„Von Anfang an, also seit dem 18.April 1994, weigerte sich die Bahn mit hartnäckiger Konsequenz, alternative Pläne für die Einbindung Stuttgarts in eine schnelle Fernverkehrsmagistrale Paris - Budapest oder eben nur für die Modernisierung des Stuttgarter Knotenpunkts zu entwickeln. Die absolutistische Ja/Nein-Logik, die heute den Konflikt so unlösbar erscheinen lässt, war dem Projekt vom ersten Tag an aufgebürdet. Entweder wir untertunneln die Stadt und beseitigen den Kopfbahnhof, oder alles bleibt beim Alten. So rigoros, anders gesagt, so erpresserisch setzte die Bahn die Gemeinde unter Druck.“

Damit ist das fast einzige, gebetsmühlenartig wiederholte Argument widerlegt, das der demokratischen Teilhabe, der Offenheit gegenüber alternativen Überlegungen für Jahre und des demokratischen Prozesses, der „schließlich einmal zum Abschluss“ kommen müsse.

Stuttgart 21- Gegner 
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Marktplatz Stuttgart

Der Vollständigkeit halber sei hier noch kurz erwähnt, wie Frankfurt zum Beispiel das Problem des Kopfbahnhofs gelöst hat, der einige Minuten Verzögerung für Hochgeschwindigkeitszüge bedeuten kann, denn er hat eine länger dauernde langsame Ein- und Ausfahrt als bei Durchgangsbahnhöfen:

Ein Teil der ICEs, die Frankfurt anlaufen, werden überhaupt nicht mehr in den Hauptbahnhof geführt, sondern halten nur am Bahnhof Frankfurt-Flughafen. Für die Reisenden kein wesentliches Hindernis, denn von dort gehen in kurzen Zeitabständen S-Bahnen zum Hauptbahnhof (oder eventuell auch schon in andere Zielrichtungen).

Das gleiche ist auch in „Stuttgart21“ vorgesehen. Auch dort soll der Flughafen-Bahnhof zu einem ICE-Haltepunkt ausgebaut werden. Die Befürworter des Projekts haben allerdings nicht bemerkt, dass sie damit ihr wesentlichstes Argument, den kleinen Zeitgewinn für die ICEs, bereits verloren haben, denn dann braucht man ja eben den Hauptbahnhof gar nicht zum Durchgangsbahnhof zu machen, wie Frankfurt perfekt beweist.


Veröffentlicht am 1. November 2010 in der Berliner Umschau



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- Stuttgart21 – Wiederwahl in Gefahr

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- Aktuelle Ergänzung zu Stuttgart21

- Stuttgart21 – Spätrömische Dekadenz

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- Stuttgart21 – Klare Beweise für geplante Übergriffe

- Stuttgart21 – Der spezielle Untergrund in Stuttgart

- ‘Taktische Provokateure – Vermummte Steinewerfer’

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- Stuttgart21 – Trotz ernster Sicherheitsprobleme genehmigt

Dienstag, 26. Oktober 2010

Mögliche Delinquenten in den Selbstmord treiben?

Nichts ist überzeugender als eine Hochadelige im Fernsehen

Von Karl Weiss

Hallo, liebe Frau Stephanie von und auf und zu Guttenberg. Heute kann ich nicht mehr anders als mich direkt an Sie selbst zu wenden, auch wenn Sie natürlich für mich in unerreichbarer Ferne sind. Ein schmutziger Plebejer - pfui Spinne! - und eine eine wahrhaftige Hochadelige.

Ich wende mich, auch wenn ich das natürlich nicht verdiene, direkt an Sie, Frau von und auf und zu Guttenberg, weil ich höre, Sie seien in der Sendung „Tatort Internet – Schützt endlich unsere Kinder“ in RTL 2.

Wie ich hier höre, werden dort Fallen für mögliche Kinderschänder aufgestellt und Sie beteiligen sich daran, solche Figuren dann vor die Fernsehkamera zu zerren und somit an den Pranger. Niemand weiss, ob der das getan hätte, hätten Sie ihn nicht eingeladen. Seine Identität wird nicht definitiv geschützt.

Ich nehme an, Sie wissen, das ist eine Straftat – ich meine von Ihnen, nicht von dem möglichen Delinquenten. Sie sind mit mit einem Rechtsanwalt verheiratet, Sie wissen, was Sie tun bzw. hätten sich leicht bei Ihrem Gatten schlau machen können – aber Sie wissen, niemand wird Sie belangen, denn Sie sind eine Schönheit, Sie sind die Ehefrau vom Verteidigungsminister und Sie sind Hochadelige. Wer wollte Sie belangen?

Weiter höre ich, große Teile der Unterhaltungen zwischen der Schauspielerin, die eine Dreizehnjährige spielt und dem möglichen Kinderschänder werden nicht gezeigt. Können Sie garantieren, da wird nicht geschummelt? Kann es sein, dass der angebliche Kinderschänder mit Dingen angelockt wurde, die nichts mit Kinderschänden zu tun haben?

Ich höre außerdem, die angeblichen Kinderschänder würden gezeigt, wie sie sich mit dem Fernsehteam unterhalten, aufgenommen mit versteckter Kamera und dann dem Fernsehpublikum vorgespielt. Sie können nicht wirklich ernsthaft glauben, das sei legal, oder, liebe Frau von und zu und auf? Selbstverständlich darf Bildmaterial nur ins Fernsehen, wenn der Betroffene zugestimmt hat. Oder wollen Sie behaupten, der hätte zugestimmt?

Ich lese, Sie hätten gesagt: "Wir wahren hier, so gut es geht, Persönlichkeitsrechte. Wir müssen uns aber daran erinnern, dass wir über Täter sprechen."

Liebe Frau von und zu und auf, es kann wohl nicht wahr sein, dass Sie „so gut es geht“, keine kriminellen Akte begehen. Meinen Sie nicht, dass es der Frau des Verteidigungsministers gut anstände, sich immer und jedes Mal an die Legalität zu halten?

Darf ich alleruntertänigst darauf aufmerksam machen, dass es allein noch kein Vergehen darstellt, mit einer Dreizehnjährigen Kontakt aufzunehmen und sich mit ihr zu treffen - ausser man kann unlautere Absichten nachweisen? Es mag sein, dass Sie vermuten, später wäre es zu Vergehen oder Verbrechen gekommen, aber niemand kann für ein vermutetes zukünftiges Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Das kann man nur für solche, die man wirklich begangen hat - oder wenn belegbar ist, was man vorhatte.

Ich höre, liebe Frau von und zu und auf, einer der möglichen Kinderschänder, dessen Identität aufgedeckt wurde, sei nach der Sendung verschwunden. Die Familie befürchtet Selbstmord. Meinen Sie wirklich, liebe Frau von und zu und auf, der deutsche Verteidigungsminister sollte mit einer Frau verheiratet sein, die mögliche Delinquenten in den Selbstmord treibt?

Oder liegt das bei Ihnen einfach im Blut? Immerhin hat der Hochadel ja über viele Jahrhunderte feudal geherrscht, war Gesetz und Richter zugleich und bog sich das Recht so lange zurecht, wie es ihm passte, ja - und natürlich, der Pranger war immer ein beliebtes Mittel beim Hochadel. Glücklicherweise hat schließlich und endlich die Aufklärung gesiegt und den Hochadel in seine Schranken gewiesen. Sollten Sie vielleicht auf eine Wiederauferstehung des Feudalismus hinarbeiten?

Alle wissen, was Ihre Vorfahren mit deren Untertanen – unseren Vorfahren – angestellt haben, wie zum Beispiel den Dreißigjährigen Krieg, an dessen Ende die Hälfte der europäischen Bevölkerung tot war, eine Leistung, die nicht einmal Hitler fertig gebracht hat.


Veröffentlicht am 26. Oktober 2010 in der Berliner Umschau

Donnerstag, 21. Oktober 2010

‘Taktische Provokateure, vermummte Steinwerfer’

Begannen Polizei-Provokateure die Zusammenstöße im Stuttgarter Schloßgarten?

Von Karl Weiss

Wenn ein Springer-Blatt, in diesem Fall das ‚Hamburger Abendblatt‘ mal die Wahrheit sagt, dann muss schon wirklich etwas passiert sein. Denn genau dort wurden die Aussagen des Polizisten Thomas Mohr veröffentlicht, bei dem Überfall auf die friedlichen Demonstranten im Schloßpark Stuttgart am 30. 9 2010 sei gezielt provoziert und seien mit Beamten in Zivil und unter Vermummung Angriffe auf Polizisten vorgetäuscht worden.

Stuttgart 21: Rambo zeigt sein Gesicht

Ebenso wurden dort die Aussagen eines anderen Polizisten veröffentlicht, dessen Name geändert wurde: "Ich weiß, dass wir bei brisanten Großdemos verdeckt agierende Beamte, die als taktische Provokateure, als vermummte Steinewerfer fungieren, unter die Demonstranten schleusen. Sie werfen auf Befehl Steine oder Flaschen in Richtung der Polizei, damit die dann mit der Räumung beginnen kann."

Der Originaltext des ‚Hamburger Abendblatts‘ ist nur noch gegen Bezahlung zu lesen, aber es gibt längst Kopien im Netz, z.B. hier: http://www.parkschuetzer.de/statements/36871

Stuttgart 21: Verletzungen durch Wasserwerferstrahl direkt ins Gesicht

Damit hat sich bestätigt, was bei Demonstranten schon häufiger vermutet wurde. In völlig friedlichen Demonstrationen und Kundgebungen, z.B. beim G8-Gipfel in Heiligendamm, bei Protesten gegen die Endlagerung in Gorleben und bei solchen gegen die „Castor“-Transporte traten plötzlich unvermutet vermummte Gestalten auf, die Steine, Flaschen und ähnliches in Richtung Polizei warfen.

Die Heizer von Rostock - Militärische Befehlsausgabe?
Hier ist ein Bild aus Rostock anlässlich der Auseinandersetzungen zum G8-Gipfel in Heiligendamm. Man konnte damals nur vermuten, hier ist ein Polizei-Anheiztrupp in Aktion. Heute wissen wir es.

Die Reaktion der Polizei darauf war nie, diese vermummten Gestalten festzunehmen, sondern die Aggression gegen alle Demonstranten.

Nun wird klar, was in so vielen Fällen bereits die Taktik war: Die Demonstrationen sollten als gewalttätig diffamiert werden, die Gewalt der Polizei als „Gegen-Gewalt“ dargestellt und es sollte ein Anlass gegeben werden, die Demonstration aufzulösen, was in der Regel nur mit brutaler Gewalt durchgesetzt werden kann.

Dass hierzu von der Polizeiführung sofort ein Dementi kam, ist logisch.

Stuttgart21: Jugendlicher mit Pfefferspray verletzt

Aber diesmal ist damit das Thema nicht erledigt, denn nun liegen glaubwürdige Zeugenaussagen von Polizisten vor. Und auch das Medium, das dies veröffentlicht hat, eine Springer-Zeitung, ist völlig unverdächtig, hier ein Spiel gegen die Polizei gespielt zu haben. Im Gegenteil: Wenn ein Springer-Blatt so etwas veröffentlicht, dann kann es nur wahr sein.

Nun stehen Innenminister, Kanzlerin, Ministerpräsidenten und Polizeiobere im Regen. Sie werden wahrscheinlich versuchen, einfach nichts zu sagen und zu warten, bis sich die Aufregung gelegt hat.

Wenn Polizisten Kinder schlagen, zeigt der Staat sein wahres Gesicht

Aber es stehen eine Menge an Demonstrationen an. Das Thema wird nicht verschwinden. Wir werden es immer und immer wieder ansprechen. Versprochen ist versprochen.


Veröffentlicht am 21. Oktober 2010 in der Berliner Umschau


Zusatz zum Artikel

Wer sich den Thomas Mohr mal in einem Interview zu diesem Thema ansehen will, also wirklich, Respekt, das ist so ein Polizist, wie ich ihn gerne hätte als Gegenüber, hier:
http://wdr.de/tv/monitor/extra/interviews/mohr_101021.php5


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Freitag, 15. Oktober 2010

Schwarz-Gelb auf Allzeittief

Nach dem ‚Blutigen Donnerstag‘: CDU und FDP verlieren noch mehr Zustimmung

Von Karl Weiss

Nachdem die CDU noch einen Tag vor dem 30. 9. 2010, dem ‚blutigen Donnerstag‘ in Stuttgart, leicht erholt in der Forsa-Umfrage auf 30% der Stimmen derer kam, die noch zur Wahl gehen, ist sie in der aktuellen Forsa-Umfrage (13. 10. 10) wieder auf 29% abgerutscht . Ihr Partner FDP hat noch einmal einen Prozentpunkt verloren und muss mit prognostizierten 4% nun um den Wiedereinzug ins Parlament bangen.

FDP: Armut kotzt uns an

Zusammen sind beide auf einem Allzeittief gelandet: Nur noch 33%!

Dagegen haben die drei Oppositionsparteien SPD, Grüne und Linke zusammen etwa 60%, nimmt man nur Grüne und SPD, so hat man 48%, das ist ein 15%-Vorsprung vor den jetzigen Regierungspartnern.

Das Frappierende daran ist: Die Grünen liegen mit 25% vor der SPD mit 23%. Würde eine zukünftige Bundestagswahl so ausgehen, hätten wir eine(n) grüne(n) Bundeskanzler(in)!

Natürlich besteht ein Riesenunterschied zwischen Antworten auf die „Sonntagsfrage“ und einer wirklichen Wahl, aber die riesige Lücke zwischen der Opposition mit 60% und der Regierung mit 33% kann sicherlich nicht leicht geschlossen werden. Wenn man dazu noch die 5%-Klausel nimmt, an der die FDP völlig scheitern könnte, wird die Lücke zu einer Schlucht.

Baghnhof ist kein AtomKraftWerk

Besonders beklemmend für die Regierung muss sein, dass ausgerechnet die Grünen nun schon der CDU auf die Pelle rücken, mit 25 gegen 29%. Wenn die Regierung so weitermacht, könnte die ehemalige Umweltpartei im nächsten Jahr schon Deutschlands Partei mit der theoretisch größten Wählerschaft sein.

Dazu kommt: Im nächsten Frühjahr sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg. Eine deftige Niederlage in Baden-Württemberg, dem Stammland der CDU, wo man seit Menschengedenken an der Regierung ist, könnte sogar zum Sturz von Frau Merkel führen, die ja ausdrücklich ihr Schicksal an das von „Stuttgart21“ gebunden hat.

Mappus - Schwabe zeigt Zähne

Zwar setzt sie sich jetzt schon von dieser Aussage ab, nachdem der ausgespielte Trumpf mit dem Gewalt-Polizeiüberfall auf die Demonstranten gegen „Stuttgart21“ am 30. 9. 2010 nicht, wie gewollt, zur Einschüchterung und zum Schwanz einziehen geführt hat, aber ihr Überleben als Bundeskanzlerin liegt dann eben auch nicht mehr allein in ihrer Hand.


Veröffentlicht am 15. Oktober 2010 in der Berliner Umschau

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Stuttgart 21: Glasklare Beweise für geplante Übergriffe

Der ‘blutige Donnerstag’ war Absicht

Von Karl Weiss

Nun liegen glasklare Beweise vor: Merkel und Mappus, die ihr politisches Schicksal an „Stuttgart21“ gebunden hatten, haben wirklich den „blutigen Donnerstag“, wie dort inzwischen der 30. 9. 2010 genannt wird, genau so gewollt. Es ist bewiesen: Es gab keinerlei Provokationen oder Angriffe durch die Demonstranten, aber alles martialische Gerät der Polizei war bereits vor dem Eintreffen der Schülerdemonstration (11 Uhr vormittags) vor Ort.

Wenn Polizisten Kinder schlagen, zeigt der Staat sein wahres Gesicht

Selbst die großbürgerliche „Financial Times Deutschland“ musste das zugeben: „Die Proteste gegen den unterirdischen Bahnhof laufen vergleichsweise friedlich. Donnerstag vor einer Woche setzte die Polizei dennoch Wasserwerfer und Pfefferspray ein. Die Landesregierung begründete das damit, dass Pflastersteine aus der Menge geworfen worden wären. Später musste sie einräumen, dass es lediglich Kastanien waren. Eine Vorlage für die Spötter im Schlossgarten. Sie verkaufen nun Kastanien in Pralinentütchen mit der Aufschrift "Original Stuttgarter Pflastersteine".“

Die haben angefangen - blutiger Donnerstag

Dieses „You-Tube“-Video (das Video kann in der Originalveröffentlichung dieses Artikels angesehen werden:
http://www.berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&cccpage=13102010ArtikelPolitikWeiss1 ),
das eigene Aufnahmen der Projekt-Gegner von vor der Aktion bringt, als die Wasserwerfer bereits im Schlossgarten waren, ebenso wie die Ansammlung von Pfeffer-Spray-Spritzflaschen und die martialisch ausgerüsteten Polizisten, belegt unwiderleglich, das war generalstabsmässig genau so geplant, wie es ablief.

Stuttgart 21: Bahnhof des himmlischen Friedens

Wenn die terroristischen Angriffe der Polizei auf friedliche Kinder, Bürger und Senioren an diesem Tag im Stuttgarter Schlossgarten Antworten auf Aggressionen der Demonstranten gewesen wären, wie konnten sie von diesen Aggressionen schon vorher wissen, da doch alle Demonstrationen friedlich gewesen waren? Bereits vor 11 Uhr, das war der Zeitpunkt, als die Schüler-Demonstration den Schlossgarten erreichten sollten, so belegt das Video, waren die Wasserwerfer im Schlosspark aufgestellt und die Polizeiknüppel lagen bereit.

Das Video belegt weiter, es gab einen genau planmäßig durchgeführte Vorgehens-Anweisung, der Zeitplan wurde minuziös durchgeführt und ging auf. Man wusste, man würde verletzte Jugendliche und Senioren haben und das war es, was man wollte.

Stuttgart 21: Rambo zeigt sein Gesicht

Merkel und Mappus hatten beschlossen, dem gemeinen Volk zu zeigen, wer der Stärkere ist, zu zeigen, man habe keine Chance. Einschüchterung, Angst machen, Daumen drauf, das war das Motto. Oder in anderen Worten: “Und seid ihr nicht willig, dann brauch ich Gewalt!“

Nun, wenn man die bei weitem größte Demonstration in Stuttgart am nächsten Tag sah, so scheint das nicht funktioniert zu haben. Die Reaktionäre können sich einfach nicht vorstellen, dass ihre Macht begrenzt ist und wie leicht sie hinweggefegt werden, wenn das Volk aufwacht.

Soweit sind wir allerdings noch nicht, aber der Widerstand gegen ‚Stuttgart21‘ ist ein Menetekel an der Wand des Palastes der Reaktionäre, das ihnen sagt, ihre Herrschaft wackelt bereits, daher auch die aufgeregten Reaktionen.

Stuttgart21: Jugendlicher mit Pfefferspray verletzt

Dabei ist das unabhängig davon, ob das Reaktionäre der CDU/CSU, der SPD, der FDP oder der Grünen sind.

Wer, wie einige der Sprecher der Gegner von ‚Stuttgart21‘, einfach meint, man müsse ja nur im März die Grünen wählen und dann hätte man eine Rot-Grüne (oder Grün-Rote) Koalition und alle Probleme seien ausgestanden, den sollte man daran erinnern, was die Rot-Grüne Koalition unter Schröder und Fischer in Deutschland angestellt hat. Sie war das absolute Desaster, weit schlimmer als alle Schwarz-Gelben vorher.

Und nun noch, als „Zuckerle“ zusätzlich, was erst jetzt aufgedeckt wurde, hier als Meldung in „news25.de“ vom 12. Oktober 2010:

„Beim brutalen Polizeieinsatz für das industrielle und städtebauliche Programm “Stuttgart 21″ am 30. September im Stuttgarter Schloßgarten organisierten die Verantwortlichen und Befehlshabenden, Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU), Innenminister Heribert Rech (CDU), der Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf, sowie Einsatzleiter Winfried Ellinger offenbar willentlich, gezielt und illegal eine Eskalation der Lage. Durch Recherchen von Parkschützern und der Stuttgarter Jugendoffensive gelang mittlerweile der Nachweis, dass Polizisten einer “Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit” (BFE) – die später in Uniform brutal gegen Demonstranten vorgingen – vorher einen mit Polizei-Westen gekennzeichneten Trupp Schläger in Zivil stellten, die zu Anfang der Proteste im Park eintreffende Schüler körperlich attackierten und versuchten zur Gegengewalt zu provozieren.“


Veröffentlicht am 13. Oktober 2010 in der Berliner Umschau


Zusatz zum Artikel

Stuttgart 21: Verletzungen durch Wasserwerferstrahl direkt ins Gesicht

Wie jetzt bekannt wurde, hat die Polizei tatsächlich diesem 68-jährigen Mann eines der Augen mit dem Wasserwerfer herausgeschossen. Es steht nun fest, auf diesem Auge ist er blind. Doch auch das andere Auge hat schwere Schäden erlitten. der Mann ist fast vollständig blind. Merkel und Mappus haben nun einen fast vollständig Blinden auf dem Gewissen!



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Montag, 4. Oktober 2010

Aktuelle Ergänzung zu 'Stuttgart 21'

Der Brief des Eisenbahnbundesamtes an Stuttgart-21 liegt nun vor

Von Karl Weiss

Bereits mehrmals haben sich Stimmen zu Wort gemeldet, die sagten, die Bäume im Schlossgarten durften von Stuttgart 21 gar nicht gefällt werden. Man habe dies nur zur Eskalation gestan, weil die Eskalation des Konflikts als einziger Ausweg gesehen wurde.

Dies wurde aber von den Stuttgart 21 -Verantwortlichen dementiert. Ein Verbot der Fällungen gäbe es nicht.

Als dann von einem Brief des Eisenbahnbundesamtes die Rede war, der dies zum Inhalt habe, wurde abgewiegelt. Der sei längst beantwortet und alles sei in Ordnung.

Nun aber ist der Brief an die Öffentlichkeit gekommen. Er wird hier als Kopie eingestellt. Sehen Sie auf das Datum: 30.9.2010. Das war der Tag der Fällungen mit dem Gewalteinsatz der Polizei.

Es war also weder Zeit, darauf zu antworten noch die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Man hätte die Aktion aber noch abbrechen können - das wollte man aber nicht.

Wie immer, wir werden belogen nach Strich und Faden.

Hier ist die erste Seite des Briefs als Facsimile:

Brief Stuttgart 21



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Stuttgart 21: Die Rambos heissen Merkel und Mappus

Die Gewalt-Orgie wurde minutiös geplant und generalstabsmässig durchgezogen

Von Karl Weiss

Analysiert man nun, mit einigen Tagen Abstand, wie die Prügel- Pfefferspray- und Wasserwerfer-Orgie vom 30. 9.10. im Stuttgarter Schlossgarten einzuschätzen ist, so kommt man zu dem klaren Schluss: Merkel und Mappus haben das genau so geplant (beziehungsweise planen lassen) und mit Genauigkeit durchgeführt. Auf der Demonstration am nächsten Tag hiess die Kopfparole: "Rambo zeigt sein Gesicht." Es ist wichtig genau zu identifizieren, wer hier Rambo ist: Die Rambos heissen Merkel und Mappus!

Da waren kein dummen Zufälle im Spiel. Da sollte ein für alle Mal klargestellt werden: Demonstrationen haben ab sofort mit Gewalt zu rechnen. Wer sich nicht unterordnet, wird verletzt! Widerstand hat keinen Sinn, denn wir werden alles gewaltsam durchziehen!


Stuttgart 21: Rambo zeigt sein Gesicht

Merkel und (BW-Ministerpräsident) Mappus wollten ein Exempel statuieren und haben es getan! Es geht hier natürlich nicht darum, ob Merkel und Mappus persönlich jede Einzelheit festgelegt haben. Üblicherweise hat die CDU/CSU für die Drecksarbeit ihre Spezialisten. Aber die generelle Linie wurde ohne den geringsten Zweifel von Bundeskanzlerin und Ministerpäsident vorgegeben.

Nachdem Frau Merkel in der Vorwoche offiziell die Durchsetzung des Projekts „Stuttgart 21“ als offizielle CDU- und Kanzler-Sache erklärt hat und die Landtagswahlen vom März in Baden-Württemberg zur Volksabstimmung über das Projekt, wäre es naïv anzunehmen, Frau Merkel und Herr Mappus hätten die weiteren Entwicklungen nun dem Zufall überlassen.

Sie sagten sich: Nun muss ein Gewalteinsatz der Polizei die Fronten klarstellen und danach werden wir auf die Grünen und auf die Eltern einschlagen, die Kinder auf Demonstrationen mitnehmen.

Da kam es gerade Recht, dass am 27. September eine Schülerdemonstration (13- bis 15-Jährige) für den 30. September angemeldet wurde. Das war der Tag der Entscheidung, sagten sich die Strategen der CDU/CSU und legten den Beginn der Abholzaktion im Stuttgarter Schlossgarten genau auf den Moment, als diese Schülerdemonstration um 11 Uhr am Schlossgarten ankäme.

Stuttgart 21: Verletzungen durch Wasserwerferstrahl direkt ins Gesicht

Verletzte Schüler machen mehr Eindruck als verletzte Erwachsenen, so war die Rechnung. Auch wusste man, wie viele Ältere kommen würden, wenn die Abholzung begänne, denn es war ein Donnerstag Vormittag und die Meisten hatten zu arbeiten.

Man würde also vor allem verletzte Schüler und Ältere haben, das wird den Impakt noch vergrössern.

Aber man musste noch Polizei aus anderen Bundesländern anfordern, denn die Baden-Württembergischen Polizisten waren vorher nicht brutal genug gewesen. So wurde die Aktion in grossen Teilen von auswärtiger Polizei durchgezogen, hauptsächlich aus Bayern und Hessen.

Der massive Einsatz von Zentnern von Pfeffer-Spray war geplant, denn die Polizisten erschienen in martialischer Aufmachnung, mit geschlossenen Helmen, wie zu einem Mondspaziergang.

Stuttgart 21

Auch die Wasserwerfer waren von Anfang an vorgesehen und anwesend. Sie wurden nicht etwa später herbeigerufen als Antwort auf angebliche Gewaltakte der Demonstranten. Man wusste, was man wollte und man zog es durch!

Vor allem aber sollte nun ein für alle Mal deutlich gemacht werden: In Deutschland gibt es kein Demonstrationsrecht mehr! Man hat den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten und zu verschwinden, wenn dies verkündet wird!

Die höchstrichterliche Rechtssprechung hierzu in Deutschland ist ausführlich und eindeutig: Wer sein Demonstrationsrecht wahrnimmt, braucht Anweisungen der Polizei, sich zu entfernen, keine Folge zu leisten!

Die physische Anwesenheit ist ein wesentlicher Teil des Demonstrationsrechts und es würde das gesamte Demonstrationsrecht aushebeln, wenn die Polizei nur jeweils sagen braucht: „Geht weg hier“ ... und man müsse das befolgen.

Die höchstrichterliche Rechtssprechung ist eindeutig: Sogenannte Sitzblockaden sind rechtmässig! Andererseits müssen die Sitzblockierer aber auch hinnehmen, von der Polizei weggetragen zu werden. Dass die Bürger dabei verletzt werden dürfen, war aber nicht Teil vom Urteil.

Das war der Staatsmacht schon lange ein Dorn im Auge. Das musste aufhören. Man forderte alle drei Mal auf, den Bereich hinter dem Zaun zu räumen. Dann begann man mit Wasserwerfern, Pfeffer-Spray und Wasserwerfern alle anzugreifen, die noch hinter dem Zaun waren – und der Vollständigkeit halber auch alle anderen.

Stuttgart21: Jugendlicher mit Pfefferspray verletzt

Fuck you für höchstrichterliche Urteile! Wir machen neue Realität!

Warum sollten wir die Demonstranten einen nach dem anderen wegtragen, wenn man die Leute viel leichter mit Schlagstock, Pfefferspray und Wasserwerfer wegkriegt?

Stinkefinger für das Bundesverfassungsgericht!

Aber das war immer noch nicht ausreichend. Es musste auch verhindert werden, dass die Verletzten gleich vor Ort versorgt werden konnten. Man baute eine Sanitätsstation in beachtlicher Entfernung auf, denn die Verletzten können schliesslich nicht vor Ort verarztet werden! Wo kämen wir denn da hin?

Lesen Sie hierzu den Brief der Sanitäter, der nach dem Einsatz an das Ordnungsamt geschrieben wurde, hier: http://www.bei-abriss-aufstand.de/2010/10/03/demosanitaeterbrief-an-das-ordnungsamt/

Und dann kam die Aufbereitung der Aktion: Man warf Stuttgarter Bürgern vor, ihre Kinder vor sich her in die Polizeisperren getrieben zu haben, man fragte scheinheilig, ob man wirklich seine Kinder mit zur Demonstration nehmen sollte, man sagte defintiv, es gäbe kein Widerstandsrecht gegen vom Parlament beschlossene Projekte, kurz:

Bleibt zu Hause und zieht den Schwanz ein, denn beim nächsten Mal wird es Tote geben.

Auch dieses mal wurden Todesopfer bereits kühl einkalkuliert. So liess man unter anderem einen Aktivisten, der auf einer Plattform in einem der Bäume in über 7 Meter Höhe war, von den Wasserwerfern herunterschiessen. Er überlebte zum Glück, aber das war nicht das Verdienst der Rambos.

Der Mann, der ein Auge verliert, weil man es ihm mit dem Wasserwerfer rausgeschossen hat, ist natürlich auch ein Menetekel, wie es Merkel und Mappus wollten. „Willst du eventuell noch beide Augen haben, gehe einfach nicht zu Demonstrationen!“, heisst die Botschaft.

Speziell spiesste man nun die Grünen auf, denn der ganze Protest ist natürlich nur ein Wahl-Konzept der Grünen Partei und hat keinerlei sachliche Grundlagen! Damit will man alle Nicht-Grünen von den Protesten weghalten, der wer will schon an Partei-Protesten teilnehmen, wenn er gar nicht in der Partei ist.

Ob alle diese Strategien aufgehen werden? Nun, bisher sieht es nicht danach aus. Am Tag nach der Gewalt-Orgie kamen noch mehr Stuttgarter (und auch einige Auswärtige) zur inzwischen schon traditionellen Freitags-Demonstration. Es wurden etwa 100 000 Teilnehmer gezählt!

In einer Stadt von 600 000 Einwohnern eine 100 000-Mann-Demonstration von fast ausschliesslich Einheimischen über ein lokales Thema, das dürfte bisher einmalig in der jungen Geschichte der Bundesrepublik sein.

Es scheint eher, als hätten Merkel und Mappus noch mehr Widerstand hervorgerufen.

Auch die Aufmerksamkeit, die diese Auseinandersetzung im Süd-Westen Deutschlands im ganzen Land erfährt, ist angewachsen. Es fanden Solidaritätsdemonstrationen und -Kundgebungen in folgenden Städten statt:

Berlin, Flensburg, Freiburg, Leipzig, Karlsruhe, München, Augsburg, Bielefeld, Erfurt, Hamburg, Kiel, Düsseldorf, Dortmund, Bremen, Neuss, Mainz, Ulm, Tübingen, Regensburg, Kassel, Chemnitz und Dresden. Und da sind nur die von Donnerstag gezählt. Weitere fanden am Freitag und am Wochenende statt.

Ja, so ist das sehr oft mit Reaktionären, die versuchen, sich mit Gewalt gegen das Volk durchzusetzen. Oft ist die Antwort des Volkes weit grösser, als es die Reaktionäre vertragen können.

Was nun kommt? Es ist zu befürchten, Merkel und Mappus werden gezielt auf das erste Todesopfer hinarbeiten. Doch ob das wirklich zum Abbruch der Proteste führen wird oder aber sie sogar weiter anheizt, steht dahin.


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu Stuttgart21:

- CDU-Wahnsinn Stuttgart21

- Stuttgart21 – Wiederwahl in Gefahr

- Verzweiflungsakt von Frau Merkel

- Bombe – Merkel ist in Wirklichkeit Grüne!

- Stuttgart21 – Der GAU

- Stuttgart21 – Die Rambos heissen Merkel und Mappus

- Aktuelle Ergänzung zu Stuttgart21

- Stuttgart21 – Spätrömische Dekadenz

- Stuttgart21 – Schwäbischer Filz

- Stuttgart21 – Klare Beweise für geplante Übergriffe

- Stuttgart21 – Der spezielle Untergrund in Stuttgart

- ‘Taktische Provokateure – Vermummte Steinewerfer’

- Stuttgart21 – Irrsinn deutscher Verkehrspolitik

- Jetzt geht die Post ab

- Stuttgart21 – Das Volk hatte nie eine Chance

- Stuttgart21 – Der CDU-Staat in voller Entfaltung

- Stuttgart21 – Vertrag mit den Niederlanden gebrochen

- Stuttgart21 – Trotz ernster Sicherheitsprobleme genehmigt

Sonntag, 3. Oktober 2010

Stuttgart 21 – Der GAU

Das Projekt ist „Chaos und Panik“

Von Karl Weiss

Die gesamte Sache mit "Stuttgart 21" ist nun wegen des brutalen Einsatzes der Polizei auf dieses Thema fokussiert. Aber am Tag vor der Polizeigewalt hatte der Stern eine wichtige Geschichte zum Projekt veröffentlicht, die deshalb nicht untergehen darf:
Kurz nachdem „unsere“ Bundeskanzlerin ihr Schicksal und das ihrer Partei an das Wahnsinnsprojekt „Stuttgart 21“ gekettet hat, ist nun der Gau passiert (Grösster Anzunehmender Unfall): Geheimakten über Fehlplanungen und fehlende Planungen dieses Projekts drangen aus der Geheimhaltung der Bahn und erreichten den „Stern“, der natürlich am 29.9. nichts anderes zu tun hatte, als diese Inhalte in „stern.de“ zu veröffentlichen.


Offenbar weiss beim Projekt „Stuttgart 21“ die Linke nicht , was die Rechte tut. Nach Angaben des Stern wurden die Tunnel (das sind 60 Kilometer Tunnel in und um Stuttgart) allesamt vollständig ohne Oberleitungen und ohne Signalgebung geplant.

Offenbar war ursprünglich vorgesehen, zuerst alle Züge mit dem europäischen ETCS-System auszustatten, was dann aber aus Kostengründen scheiterte. Kein einziger Zug in Deutschland ist mit diesem System ausgestattet. Die Ausstatung auch nur einer Lokmotive oder Triebeinheit mit ETCS kostet nach diesen Angaben 300 000 Euro.

Selbst wenn man es schaffen könnte, die ICEs bis zur Fertigstellung der Tunnel damit auszustatten (wofür es aber keine Finanzplanung gibt), könnten alle anderen Züge (S-Bahnen, Nahverkehrs- und Regionalzüge) in den Tunnels gar nicht fahren. Der gesamte Nah- und Regionalverkehr von Stuttgart wäre also lahmgelegt, würden Bahn, Bund und Land (sowie die CDU) weiter an diesem Projekt festhalten!

Das liegt laut den Geheimakten daran, dass die 60 km Tunnel in „Stuttgart 21“ wegen des extrem schwierigen Untergrunds nicht mit dem „Regelprofil“ geplant sind. Sie werden kleiner und enger, sie haben einen reduzierten Radius von nur 4,05 Metern und bieten damit keinen Raum für Oberleitungen und Signalanlagen. Die können zwar durch das ETCS-System ersetzt werden, aber ... (siehe oben).

Der Stern zitiert aus Briefen an die DB Projektbau AG und vertraulichen Dokumenten, wo es heisst: Es fehlten „rohbaurelevante Angaben“ für die Tunnels und das Geamtprojekt „sehe man auf kritischem Weg“. Aus einem Protokoll vom Juli wird zitiert: „Aktuell fehlen systemrelevante Entscheidungen im Hinblick auf Oberleitungsanlagen und Signaltechnik." Und: "Derzeit keine Zulassung für System Stromschiene bei Geschwindigkeit 160 km/h."

Damit kann man schon jetzt vorhersehen: Die 60 km Tunnel werden später mit Oberleitungen und Signalanlagen nachgerüstet werden müssen, was voraussichtlich Hunderte von Millionen oder Milliarden kosten wird.

Doch das ist noch keineswegs alles, was aus den geheimen Akten hervorgeht. Dort wird vielmehr wiederholt von "Handlungsbedarf", "Mehrkosten", "erhöhten Kosten" und "Kostenrisiken" gesprochen und es heisst: „Wenn Auflagen aus den Fachtechnischen Prüfungen nicht in der Planung umgesetzt werden, wird keine Freigabe der Planung erfolgen, das Projekt kann nicht weitergeführt werden.“

Nach Angaben des Stern werden auf Hunderten von Seiten Mängellisten aufgeführt. Selbst so Grundlegendes wie der Brandschutz ist noch nicht geplant.

Es hat den Anschein, dass ein Projekt in der Anfangsphase der Planung schlicht und einfach einmal angefangen wurde (mit dem Abriss des Nordflügels des Hauptbahnhofs, der bereits Tatsache ist), um Marken zu setzen und später bei jeder Kostenerhöhung sagen zu können: „Nun sind wir schon so weit, jetzt kann nicht mehr abgebrochen werden.“

Diese Angaben des Stern reihen sich lückenlos in die anderen bereits vorliegenden Beurteilungen von Stellen ein, die nicht DB heissen, nicht Bundesregierung, nicht Landesregierung, nicht CDU und nicht Rathaus Stuttgart. Alle Gutachten, die es von aussen stehenden Stellen zum Projekt gibt, warnen vor seiner Realisierung und haben gute Gründe dafür.

Der wichtigste Grund ist, und den kann man im Gutachten des Bundesrechnungshofes zu diesem Projekt nachlesen:

Würde „Stuttgart 21“ durchgezogen (und damit 7 Milliarden Euro ausgegeben – in Wirklichkeit kann man schon sehen, das Projekt wird am Ende nicht unter 20 Milliarden zu haben sein), so wären alle verfügbaren Mittel für Jahrzehnte nur mit diesem Projekt bereits ausgegeben und die wichtigsten Investitionen der Bahn könnten nicht durchgeführt werden.

Dabei handelt es sich vor allem um den massiven Ausbau von Strecken für den Güterverkehr, so dass endlich wesentliche Teile des Güterverkehrs auf die Bahn gelegt werden können, was den Ausstoss von gesundheitsschädlichen, baumvernichtenden und klimaschädlichen Gasen in der Bundesrepublik glatt um die Hälfte reduzieren könnte.

Um das Desaster für Frau Merkel vollständig zu machen, hat „stern.de“ auch noch herausgefunden, dass eine Cousine von ihr bei den „Parkschützern“ in Stuttgart eingeschrieben ist. Das sind jene Projektgegner, die bereits angekündigt haben, sie würden sich an die Bäume ketten, wenn die Jahrhundert-Bäume im Stuttgarter Schlossgarten im Verlauf der Bauarbeiten zum Wahnsinnsprojekt gefällt werden sollen.


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu Stuttgart21:

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Freitag, 1. Oktober 2010

Wichtiges Urteil gegen die neue Sexualstrafrechtstendenz

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erleidet Abfuhr

Von Karl Weiss

Nachdem die Neufassung des Sexualstrafrechts auf solche dehnbaren Begriffe wie „aufreizend“ abstellt und alle bis 18 als „Kinder“ definiert, so dass die Abbildung einer nackten 17-jährigen, die jemand aufreizend finden kann, bereits „Kinderporno“ wäre, und damit alle vernünftigen Regeln über wirkliches Kinderporno außer Kraft gesetzt wurden ("Kinderporno ist, wenn sexuelle Handlungen an, vor oder mit Kindern (bis 12) gezeigt werden"), bedeutet ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln eine wichtige Absicherung gegen die neuen absurden Regeln.

Nudist Foto 179
Hier haben wir so ein Beispiel-Foto aus einem FKK-Gelände. Jemand könnte es für "aufreizend" finden und dann wäre es nach der neuen Definition Kinderporno. Dabei spielt keine Rolle, ob die junge Dame schon 12 ist oder nicht, denn nun sind "Kinder" als alle bis 18 definiert.

Allerdings hat das Verwaltungsgericht nicht über eine Kinderporno-Anklage zu entscheiden gehabt, sondern um die Indizierung einer Website als „jugendgefährdend“ durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Der Besitzer der Web-Site hat gegen diese Indizierung geklagt und hat Recht bekommen (Verwaltungsgericht Köln, Aktenzeichen 7K/ 3575/01).

Um was ging es? Jene Website (fkk-online.de) hat Fotos von FKK-Stränden und FKK-Camps gezeigt, die nackte Menschen zeigen, darunter auch Kinder.

Der Bürger-Journalist hat bereits in einer Reihe von Artikeln davor gewarnt, dass nun harmlose Nacktfotos als angebliches Kinderporno definiert werden können.

Nudist Foto 147
Hier ein anderes Foto aus einem Nudisten-Bereich. Auch wenn es in Wirklichkeit völlig unschuldig ist, blicken Sie hier in diesem Moment einer langen Zeit im Gefängnis ins Gesicht, denn beide sind anscheinend noch nicht 18 (das wirkliche Alter spielt keine Rolle, sondern nur das scheinbare) und jemand fühlt sich aufgereizt bei diesem Foto. Man kann später jederzeit auf Ihrem Computer nachweisen, dass Sie dieses Foto angeklickt hatten. Tut mir leid, aber Sie sind gefasst! Sie Kinderporno-Konsument!

Siehe hier:

Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1 ( http://karlweiss.twoday.net/stories/4148132/ )

Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2 ( http://karlweiss.twoday.net/stories/4227933/ )

Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 3 ( http://karlweiss.twoday.net/stories/4615876/ )

Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht ( http://karlweiss.twoday.net/stories/4378653/ )



Es passierte genau, was der Bürger-Journalist befürchtete: FKK-Fotos von Kindern wurden von der „Bundesprüfstelle“ als „jugendgefährdend“ eingestuft. Man höre sich an, wie die „Bundesprüfstelle“ dies begründet:

(Auszug aus dem Gerichtsbeschluss:)

„Die fotografierten Kinder würden ohne weitere menschliche Bezüge als Sexualobjekte dargestellt. Die Bilder dienten offensichtlich zur sexuellen Befriedigung des Betrachters. Das Internet-Angebot wirke sexualethisch desorientierend.“

Im einzelnen wurde dann noch auf Bilder eingegangen:

„Die sittliche Gefahrdung von Kindern durch diese Bilder sei durch folgendes gegeben: Die Bilder richten an Kinder und Jugendliche die Botschaft, für sich selbst in bestimmten Situationen die Rolle als Anschauungsobjekt zu akzeptieren und auf die unbedingte Unverletzlichkeit der eigenen Menschenwürde zu verzichten.

nudist foto 831
Hier wirds sogar noch zugespitzter. Nimmt die Dame nicht eine "aufreizende" Position ein - und sieht sie nicht wie unter 18 aus? Schon wieder sind Sie als "Kinderporno"-Konsument entlarvt, Sie Lüstling! Ins Gefängnis mit ihnen!

Die abgebildeten Kinder würden dem Betrachter fast immer frontal oder halbfrontal präsentiert. Durch die Haltung der Kinder und durch die Verwendung von Lichteffekten oder Körperhaltung (...) werde optisch ein „Lolita-Effekt“ bewirkt, dessen wesentliches Merkmal das Hinlenken des Blickes auf eine mit ernstem Ausdruck vorgetragene Sinnlichkeit des Kindes sei.

Dem Betrachter werde suggeriert, die Mädchen seien Kindfrauen, mit der gleichen erotischen Potenz und mit der gleichen sexuellen Gier ausgestattet wie eine erwachsene Frau.“

Ein solches Geschwurbel ist charakteristisch für die verklemmten Gemüter der Leute in der „Bundesprüfstelle“. Sie selbst als Betrachter beschreiben, was sie fühlen angesichts der Bilder und behaupten, andere Kinder und Erwachsene hätten dann den gleichen Eindruck.

Nudist foto 199
Das ist ein typisches Foto, wie es stolze Väter an Nacktbadestränden zu knipsen pflegen. Nach Ansicht des deutschen Gesetzgebers ist das aber Kinderporno, wenn jemand das "aufreizend" findet.

Jeder kann sich anhand der genannten Web-Site selbst informieren: Es handelt sich um ganz normale nackte Kinder an einem FKK-Strand oder in einem FKK-Camp.

Wenn die offensichtlich sexuell deutlich gestörten Leute der „Bundesprüfstelle“ erregt werden beim Anblick nackter Kinder, dann sollten sie sich in Behandlung begeben und nicht ihre Macht missbrauchen, um Nacktheit zu verteufeln.

Man sehe sich nur noch einmal das Ende des Textes an: Dort wird behauptet, erwachsene Frauen seien mit „sexueller Gier“ ausgestattet.

Ich würde mir so etwas als Frau nicht gefallen lassen. So etwas in einem offiziellen Gerichtsurteil eines deutschen Gerichts lesen zu müssen, das grenzt schon an .... na, lassen wir das!

Wäre die Zensur als „jugendgefährdend“ durchgegangen, hätte man sich in Deutschland auf haarsträubende Nacktheits-Prozesse vorbereiten können, so wie es heute schon in den USA üblich ist. Dort werden Frauen, die in der Öffentlichkeit stillen, in einigen Bundes-Staaten schon ins Gefängnis gesteckt!

Doch die Kölner Richter hatten ein Einsehen mit den Deutschen. Erfrischend, wie sie in der Begründung die Ablehnung und damit Aufhebung der Indizierung begründen:

„Die Bewertung der Fotografien durch die Bundesprüfstelle ist demnach nicht überzeugend. Da keine Kinder oder Jugendlichen in reizorientierter Pose abgebildet werden, handelt es sich um die schlichte Abbildung nackter Körper, die für sich allein nicht jugendgefährdend ist.“ Punktum!

Dieses Urteil stammt allerdings aus der Zeit vor der Verabschiedung der neuen Sexualstrafrechts-Regelungen. Es ist also möglich, dass ein zukünftiges Urteil dies für überholt erklärt. Auch enthält das Urteil den Begriff der ¨reizorientierten Pose“, der sicherlich von jedem anders verstanden wird.

Wenn aber von diesem Verständnis eine lange Gefängnisstrafe abhängt, so ist das unannehmbar. Man kann also weiterhin keine Entwarnung verkünden.

Donnerstag, 30. September 2010

Elektronischer Personalausweis: Leicht zu knacken

Chaos-Computer Club: „Was die da rauchen, hätten wir auch gern mal.“

Von Karl Weiss

Ab 1. November soll der neue elektronische Personalausweis (ePA) eingeführt werden. Nun haben Spezialisten vom Chaos Computer Club (CCC) praktisch demonstriert, dass der Ausweis mit längst bekannten Mitteln ganz einfach geknackt und ferngesteuert missbraucht werden kann. „Es geht um praxisrelevantes systemisches Versagen. Es ist ein Alltagsrisiko, Schadsoftware des heimischen PC!“ erklärte CCC-Sprecher Dirk Engling.

Die für jedermann problemlos im Netz erhältliche Software wurde bereits hunderttausendfach von Kriminellen benutzt, um an Kontendaten zu kommen. Engling erklärte weiter:

"Das bisher hohe Niveau bei der Fälschungssicherheit des deutschen Personalausweises wird durch die übereilte Einführung eines sowohl konzeptionell schwachen als auch technisch fragwürdigen Großprojekts ohne Not unterminiert. Mit dem ePA ist der Diebstahl des zukünftig wichtigsten Dokuments eines jeden Bürgers vom Kinderzimmer-Computer aus möglich"

Das Hauptproblem ist, mit dem Ausweis kann man rechtsgültig Verträge und anderes unterschreiben. Kann ein Außenstehender diese Unterschrift nutzen, so ist man zum Beispiel plötzlich verpflichtet, 100.000 Euro an jemanden zu zahlen, weil man dies (ohne eigenes Wissen) mit dem Ausweis unterschrieben hat. Man wird dann beweispflichtig, das nicht gewesen zu sein, was aber fast unmöglich zu beweisen ist.

Auf der Website des CCC heißt es:

„Verwendet der Ausweisbenutzer eines der billigen Lesegeräte, ist er gezwungen, seine geheime PIN über die Tastatur seines Rechners einzugeben. Lauscht nun eine versteckte Software-Komponente wie etwa ein sogenannter "Trojaner" auf dem Rechner diese Tastatureingaben mit, ist die PIN nicht mehr als vertraulich zu betrachten. Auch Taschenspielertricks, wie etwa mit der Maus anzuklickende virtuelle Tastaturen, bieten keinen ernstzunehmendem Schutz bei einem kompromittierten Computer. Mit dem Wissen um die PIN kann ein Angreifer nun den Ausweis nach Belieben benutzen, solange dieser auf einem Lesegerät liegt. Versteckt im Hintergrund kann er sich so online als Besitzer des Ausweise ausgeben, ohne dabei auf die übertragenen Daten Zugriff zu nehmen.“

Das „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI) sieht das naturgemäß anders: "Der Spagat zwischen Datenschutz und Bedienungskomfort ist gelungen" heißt es von dort.

Das kommentierte CCC-Sprecher Engling so: „Was die da rauchen, hätten wir auch gern mal.“


Veröffentlicht am 29. September 2010 in der Berliner Umschau

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