AbbauRechte

Montag, 24. Januar 2011

Opfer des neuen Sexualstrafrechts

Jetzt wird getestet

Von Karl Weiss

Wie absurd die neuen Definitionen im Sexualstrafrecht sind, zeigt sich erneut an diesem Fall aus dem Allgäu, einer ansonsten besonders konservativen Region, die eigentlich nicht dafür bekannt ist, auf die neuesten „Modererscheinungen“ zu reagieren: Eine Anzahl von Jugendlichen aus Kempten und Umgebung sollen angeblich Kinderpornographie verbreitet haben.

Was wirklich geschehen war: Eine 14-jährige hat einige Nacktbilder von sich angefertigt und an ihren Freund gesandt. Der hat diese Bilder anscheinend weitergegeben an andere Gleichaltrige. Diese Jungen sind nun Ziel der Ermittlungen wegen „Verbreitung von Kinderpornographie“.

Absurder geht es nicht mehr.

Nudist Foto 179
Hier haben wir ein völlig harmloses Beispiel-Foto aus einem FKK-Gelände, wie es tausende gibt. Jemand könnte es für "aufreizend" finden und dann wäre es nach der neuen Definition Kinderporno. Dabei spielt keine Rolle, ob die junge Dame schon 13 ist oder nicht, denn nun sind "Kinder" als alle bis 18 definiert.

Selbstverständlich haben Heranwachsende (also junge Menschen mit 14 bis 18 Jahren) sexuelle Wünsche und sexuelle Kontakte. Dazu gehören im Zeitalter der Photo-Handys auch leicht bekleidete und unbekleidete Bilder. Das hat nichts mit Pornografie und schon gar nichts mit Kindern zu tun.

Das vor kurzem beschlossene neue Sexualstrafrecht definiert aber alle unter 18 als „Kinder“ und nimmt Kontakte und Bildertausch unter Gleichaltrigen und fast Gleichaltrigen nicht aus. Damit werden junge Menschen ohne Not kriminalisiert für Dinge, die ihre Eltern in diesem Alter auch getan haben, wenn sie auch damals nicht so leicht die Möglichkeit hatten, Photos aufzunehmen und zu verschicken.

Nudist Foto 147
Hier ein anderes Foto aus einem Nudisten-Bereich. Auch wenn es in Wirklichkeit völlig unschuldig ist, blicken Sie hier in diesem Moment einer langen Zeit im Gefängnis ins Gesicht, denn beide sind anscheinend noch nicht 18 (das wirkliche Alter spielt keine Rolle, sondern nur das scheinbare) und jemand fühlt sich aufgereizt bei diesem Foto. Man kann später jederzeit auf Ihrem Computer nachweisen, dass Sie dieses Foto angeklickt hatten. Tut mir leid, aber Sie sind gefasst! Sie Kinderporno-Konsument!


War die Kinderpornographie vorher klar und richtig definiert: „Photos und Filmaufnahmen (Videos) von sexuellen Handlungen an, vor oder mit Kindern (also Personen bis 12 Jahren)“, so fallen jetzt die ‚sexuellen Handlungen‘ völlig aus dieser Definition heraus. Es wird jetzt alles als „Kinderpornographie" definiert, was „aufreizend“ sei, was auch immer man darunter verstehen mag.

Natürlich wird ‚aufreizend‘ nicht definiert und damit öffnet man die Schleusen für absurde Prozesse wegen schlichten FKK-Bildern oder einfachen Nacktbildern, die Jugendliche unter sich austauschen.

War vorher ausdrücklich sexuelle Hnadlungen zwischen Gleichaltrigen oder fast Gleichaltrigen im Jugendalter von der Strafbarkeit ausgenommen, der Täter musste volljährig sein, so sind nun alle sexuellen Handlungen unter Jugendlichen und natürlich erst recht deren Abbildungen in die Strafbarkeit einzbezogen.

Nudist foto 199
Das ist ein typisches Foto, wie es stolze Väter an Nacktbadestränden zu knipsen pflegen. Nach Ansicht des deutschen Gesetzgebers ist das aber Kinderporno, denn das kann jemand "aufreizend" finden.


Nur sind solche Handlungen schlicht und einfach natürlich. Jugendliche mit 14, 15, 16 und 17 Jahren haben bereits ein Sexualleben, sexuelle Bedürfnisse und interessieren sich natürlichh intensiv für das andere Geschlecht. Um die 80 oder 90 Prozent aller Jugendlichen haben sexuelle Kontakte , bevor sie 18 werden. Hat sich ein Pärchen gefunden, so bleibt es fast nie bei Küsschen, sondern man „geht auch ran“. Die Jungen greifen den Mädchen in den BH und auch schon mal zwischen die Beine, die Mädchen gehen den Jungen in die Hose und erleben, wie da plötzlich etwas wächst.

Wenn es um Sexualverkehr geht, so bekennen bereits fast 30% der Mädchen, mit 15 bereits einen solchen gehabt zu haben. Diese Zahlen steigen bis zur Volljährigkeit auf 60 bis 70 Prozent. Und all dies soll kriminell sein?

Besonders kritisch ist aber in diesem Zusammenhang die neue Definition von Kinderporno, denn eine Anklage oder Verurteilung wegen „Verbreitung von Kinderpornographie“ ist für jeden eine moralische Vernichtung. Kaum etwas wird (zu Recht) so verabscheut wie Leute, die Kinder missbrauchen, um Fotos zu machen und Videos zu drehen und damit Geld machen wollen.

Nur ist bei der neuen Definition weder ein Missbrauch nötig noch die Absicht, mit den Bildern oder Videos Geld zu verdienen. Ausserdem ist auch weggefallen, dass die Täter erwachsen sein müssen.

Kurz: Die alte Grundregel, dass ein Verbrechen nur vorliegen kann, wenn es (einen) Geschädigte(n) gibt, wurde aufgehoben.

Bei sexuellen Handlungen unter Jugendlichen wird niemand geschädigt – im Gegenteil, diese sind Teil des Prozesses des Erwachsen-werdens. Das gleiche gilt auch für Fotos, die Jugendliche von sich selbst machen oder die vom Partner gemacht werden, auch dann, wenn solche Photos an eine begrenzte Öffentlichkeit kommen.

Auch hat der Austausch von Bildern, auch wenn sie jemand als „aufreizend“ empfinden mag, nichts mit einem Verbrechen zu tun, so lange keine finanziellen Interessen damit verbunden sind.

Schon die vorherige Gesetzesänderung, die den simplen Konsum von Kinderpornos zu einer Straftat machte, auch wenn man dafür nichts bezahlt hat – und damit auch nicht mitschuldig an der eigentlichen Straftat, nämlich den sexuellen Handlungen an, mit oder vor Kindern sein kann – war etwas, was die Grundregeln des Strafrechts umstiess.

Kinderporno ohne kommerzielle Interessen ist nichts verwerfliches – es gibt keinen Zusammenhang mit der eigentlichen Straftat und daher müsste es dem Einzelnen überlassen bleiben, welche Bilder er konsumieren will oder nicht.
Aber selbst wenn man diese Meinung nicht teilt und auch den Konsum von Kinderporno als verwerflich ansieht, so ist die Ausweitung des „Kinder"begriffs und die Einbeziehung von Handlungen und Bildern von Jugendlichen untereinander auf jeden Fall inzakzeptabel.

Es muss befürchtet werden, dass diese Verschärfungen unter dem Deckmantel moralischer Empörung in Wirklichkeit ein allseitig anwendbares Strafkonzept schaffen wollte, das man in Zukunft auf Dissidenten anwenden kann.

Werden bei einem Dissidenten Pornobilder auf dem Computer oder im Kleiderschrank gefunden, so lassen sich einige von ihnen immer als „Kinderporno“ definieren, denn es wurde nicht nur auf alle "aufreizenden" Bilder bis 17 Jahre ausgeweitet, sondern auch auf alle solche Bilder, die jemanden abbilden, der scheinbar noch keine 18 ist - selbst Zeichnungen wurden einbezogen. Da sehr viele der Pornostars auf „jung“ gemacht werden, kann man so immer einschlägige Bilder finden.

Nun scheinen also einige harmlose Jugendliche Opfer dieser Hexenjagd zu werden, die eigentlich nichts mit ihnen zu tun hat. Aber man muss die neuen Gesetze ja testen, nicht wahr?

Dieses Blog hat bereits ausführlich über die empörende neue Sexualstrafrechts-Gesetzgebung und die damit zusammenhängenden Fragen informiert. Siehe hier:

- USA: Absurditäten des
religiösen Extremismus


- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 3

- ‚Kinderpornographie – Kaum ist das Gesetz durch,...

- Kinderporno- Mit einem Anruf zu erledigen – Einführung der Internet-Zensur

- Wichtiges Urteil gegen die neue Sexual-Strafrechtstendenz

Dienstag, 14. Dezember 2010

Die offene Diktatur in Europa einführen?

Vorschlag der FTD

Von Karl Weiss

Der Leitartikel der “Financial Times Deutschland” (FTD) vom 13. 12. 2010 behauptet zu wissen, wie der Euro zu retten sei. Aber es ist die Frage, ob da das Volk mitmacht. Er will nämlich noch mehr Macht für die demokratisch nicht legitimierte Brüsseler Bürokratie, die bisher nur Mist produziert hat und will noch mehr Entscheidungen den nationalen Parlamenten entziehen und der unkontrollierten Euro-Regierung übergeben.

Im einzelnen seien folgende Dinge nötig:

„ ...die Wirtschafts- und Finanzpolitik in der Euro-Zone so zu koordinieren, dass sich die Volkswirtschaften in eine gemeinsame Richtung entwickeln. Dazu müssen künftig nicht nur Staatsdefizite und Schuldenstand überwacht werden, sondern auch andere volkswirtschaftliche Kennziffern wie die Verschuldung von Privathaushalten und Unternehmen oder die Leistungsbilanz. Zudem braucht die Euro-Zone eine starke zentrale Institution, die die Wirtschaftspolitik der Einzelstaaten koordiniert und gegebenenfalls Sanktionen verhängt. Mittelfristig wird auch ein gemeinsamer Haushalt von bedeutender Größe notwendig sein, um das Projekt der politischen Union glaubwürdig zu machen. Und natürlich gemeinsame europäische Anleihen.“

Das ist schlicht und einfach unmöglich. Würden die nationalen Parlamente wesentliche Teile ihrer Haushalts-Macht verlieren, werden sie – dann auch offiziell – zu Quasselbuden abgewertet. Wenn alle wesentlichen Teile der Wirtschafts- und Finanzpolitik den Parlamenten entzogen und an europäische, weder gewählte noch durch ein Parlament kontrollierte Institutionen übergeben würden, wären alle anderen poltischen Entscheidungen nur noch in diesem Rahmen möglich und wären damit zu 90% alternativlos.

Das würde den europäischen Grosskonzernen und – Banken so passen: Alle Wahlen würden nur noch Parlamentarier wählen, denen in fast allen Fragen bereits die Hände gebunden sind. 99% der bedeutenden Entscheidungen lägen in den Händen von Euro-Bürokraten, die zum Besispiel so etwas absurdes wie die Sexualstrafrechtsreform geschaffen haben, die alle bis 18 zu Kindern erklärt.

(siehe diese Artikel: „Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger“ http://karlweiss.twoday.net/stories/3348109/ , „Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1“ http://karlweiss.twoday.net/stories/4148132/ , „Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2“ http://karlweiss.twoday.net/stories/4227933/ , „Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht“ http://karlweiss.twoday.net/stories/4378653/ )

Dort in Brüssel, wo man ausgediente Politiker hinschickt, die man aus dem Weg haben will, wurde noch nie irgendetwas Vernünftiges verbraten. Warum sollte sich das in Zukunft ändern?

Zum Glück haben wir in Europa eine aufgeklärte Bevölkerung, die längst gemerkt hat, wo dieser Brüsseler Weg hinläuft. Sie haben in fast jedem Land, wo man Abstimmungen über die neue EU-Verfassung gewagt hat, zur Ablehnung geführt.

Würde man nun diesen Weg der Verlagerung der Politik von den einzelnen Ländern an die unkontrollierte Brüsseler Zentrale auf die Spitze treiben, werden Proteste von einem Ausmass aufkommen, gegen die jene, die wir in Frankreich, in Griechenland und jetzt auch in England gesehen haben, wie ein schwaches Wetterleuchten am Horizont erscheinen werden.

Macht euch gefasst, die ihr die offene Diktatur einführen und dem Internet den Garaus machen wollt. Glaubt ihr wirklich, wir werden euch das tatenlos tun lassen?

Dienstag, 7. Dezember 2010

Akten über die Verfehlungen des Papstes vernichtet

Der Skandal der katholischen Kinderschänder weitet sich aus: „systematisch vertuscht“

Von Karl Weiss

Gut versteckt, unter „Münchenstadt – Vermischtes“ berichtet die „Süddeutsche“ über eine Pressekonferenz, die vom neuen Kardinal Marx von München-Freising anlässlich der Vorstellung eines Gutachtens von Rechtsanwältin Marion Westphal über die Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch katholische Pfarrer, Lehrer, Laienhelfer und Aufsichtspersonen des Erzbistums München-Freising einberufen worden war.

Missbrauchtes Vertrauen

Da wurde wieder von „unbedingtem Aufklärungswillen“ gefaselt, aber das kennen wir ja nun zur Genüge, seit Roland Koch „brutalstmögliche Aufklärung“ versprach.

Wie die Wirklichkeit aussieht, bekam ein Vertreter der Missbrauchsopfer aus dem Kloster Ettal zu spüren, der auch zur Pressekonferenz zugelassen werden wollte. Er wurde abgewiesen: Nur Journalisten dürften rein!

Was Frau Westphal da zu berichten hatte, der alle Personalakten zur Verfügung gestellt worden waren für ihr Gutachten, das war denn auch so brisant, dass man das nur gut versteckt veröffentlichen wollte, denn wer wollte es sich mit dem ganzen Erzbistum verderben?

Bischof Mixa und Kinder

Man höre nur, was da herauskam:

Alle, wirklich alle Eintragungen in Personalakten, die den damaligen Kardinal Ratzinger betrafen, den heutigen Papst Benedikt, wurden entfernt, bzw. vernichtet. Eine Aktion vergleichbar mit jener der Stasi, als die DDR in Auflösung begriffen war. Lediglich eine einzige Erwähnung von Kardinal Ratzinger blieb in den Akten, als er ausnahmsweise einmal darauf bestand, der schuldige Pfarrer würde wirklich nicht mehr im Pfarreidienst bleiben können.

Speziell über den Fall eines Pfarrers aus Essen, der in der Zeit von Kardinal Ratzinger mit der „Empfehlung“ des Kinderschänders ins Münchener Bistum versetzt wurde und promt wieder eine Pfarrei bekam, wo er – wer hätte das gedacht? – wieder Kinder schändete, gibt es keine einzige Akte mehr.

Wenn klar ist: Fast alles über ihn musste vernichtet werden, bevor man die Akten auswerten liess. Ist es da weit hergholt, von den Verfehlungen des Papstes zu sprechen?

Stopp-Schild

Man höre nur, was in dem Gutachten von 250 Seiten u.a. ausgesagt wird:

„...wurde im Ordinariat systematisch vertuscht.“ „...es hätten "Aktenvernichtungen in erheblichem Umfang" stattgefunden...“; „...wiesen viele Akten... "teilweise offenkundige Lücken" auf.“ „Wurden Priester in andere Bistümer versetzt, fehlen die Gründe dafür. Ging es um Sexualdelikte, findet sich ein "euphemistischer und verharmlosender Sprachgebrauch", der es oft unmöglich macht zu erahnen, was geschah, wie schwerwiegend der Übergriff war, welche Folgen er für die Opfer hatte. Die Täter wurden fast nie bestraft ...; ein "fehlinterpretiertes klerikales Selbstverständnis" habe den "rücksichtslosen Schutz des eigenen Standes“ im Auge gehabt. Zudem ... hätten "homosexuell veranlagte Kleriker" einem "besonderen Erpressungspotential" unterlegen.

Was mit diesem „Erpressungspotential“ gemeint ist, kann man nur ahnen. Der Bürger-Journalist weigert sich, über soviel Dreckschweinerei zu spekulieren.

„Egal, ob die Münchner Kardinäle Döpfner, Ratzinger oder Wetter hießen - die Opfer sexueller Gewalt fanden in dieser Zeit kein Gehör, die Täter dagegen Schutz bis an den Rand der Strafvereitelung.“ Wenn es da heisst „bis an den Rand“, so ist das ein Euphemismus. Die Strafvereitlung war und ist das wesentliche, was die Kirche in Bezug auf die Priester, Lehrer und andere mit Kindern beschäftigten kirchlichen Angestellten tat, deren Taten innerkirchlich bekannt wurden.

Deutschland - München

Von 159 Priestern ist die Rede, 15 Diakonen, sechs Laien-Mitarbeitern, 96 Religionslehrern im Kirchendienst – und das sind nur die Fälle, die nicht aus den Personalakten entfernt wurden. Das bezieht sich lediglich auf ein einziges Bistum von insgesamt an die 100 in Deutschland.

D. h. die katholische Kirche ist nichts anderes als eine kriminelle Organisation mit der Aufgabe, massenweise den Kinderschändern Opfer zuzutreiben.

Sie meinen, das ist übertrieben? Nun, was sind die Kriterien einer kriminellen Organisation? Zunächst muss eine solche eine grosse Zahl von Verbrechern beheimaten (das müssen ja nicht immer alle sein), muss ihnen die Gelegenheit zu diesen Verbrechen verschaffen und muss ihnen natürlich helfen, dass dies nicht herauskommt und sie ohne Strafe davon kommen. Ein weiteres Kriterium jeder anstandigen kriminellen Organisation ist ein legaler Rahmen, hinter dem man sich versteckt, sei dies eine Firma, sei dies eine Wohltätigkeitsorganisation oder eben das Betreiben einer Kirche.

Sieht man sich die Aktivitäten der katholischen Kirche an, fällt auf, dass sich ein wesentlicher Teil aller Aktivitäten auf Kinder und Jugendliche beziehen. Die Jesuiten und Salesianer zum Beispiel betreiben im wesentlichen Schulen und Internate, aber auch andere Orden, wie die Benediktiner, haben häufig Schulen und Internate.

Auch die Aktivitäten in den Pfarreien richten sich zum grossen Teil an Kinder und Jugendliche. Fast jede Pfarrei hat ein eigenes Jugendheim oder Jugendhaus und überall sind die verschiedenen Jugendverbände vertreten, die im „Bund der deutschen katholische Jugend“ zusammengeschlossen sind.

Es ist also nicht übertrieben zu sagen, die Aktivitäten der katholischen Kirche sind in besonderer Weise auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet. Da ist die Vermutung nicht weit hergeholt: Viele potentiellen Kinderschänder werden in irgendeiner Form dieser Organisation beitreten und sich darum kümmern, mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen beauftragt zu werden.

Den Rest besorgt dann die Kirche für sie.

Dann muss man dazu nur noch wissen: Eben genau diese Kirche wird monatlich mit Milliardenbeträgen aus Steuermitteln unterstützt, d.h. der Staat selbst wird auch noch zur kriminellen Organisation.

Montag, 6. Dezember 2010

DeLay ist schuldig – und so war es Kohl

Ehemaliger republikanischer Mehrheits-Leader im Kongress der Vereinigten Staaten wurde der Geldwäsche in verdeckten Spenden von Industriellen schuldig gesprochen

Von Karl Weiss

Mit bis zu 99 Jahren Gefängnis wegen Geldwäsche muss Tom DeLay rechnen, der ehemalige republikanische Mehrheits-Leader im US-Kongress, nachdem er in der vergangenen Woche von einer Juri der Geldwäsche für schuldig erkannt wurde.

Der Fall ist extrem ähnlich dem CDU-Spenden-Skandal, bei dem der damalige Bundeskanzler Kohl grosse Mengen Spenden von ungenannten Firmen und Privatpersonen in schwarzen Geldkoffern erhalten hatte. Auch in diesem Fall handelt es sich um Spender, die nicht bekannt werden wollen und um eindeutige Gesetzesverstösse.

Wie bekannt, wurde Kohl von allen Anklagen freigesprochen, obwohl er sich bis zuletzt geweigert hatte, die Spender zu nennen.

Es gibt allerdings einen Unterschied in den beiden Fällen: In Texas, dem Bundesstaat von DeLay, ist es verboten, wenn Firmen oder Industrielle Spenden an Kongressabgeordnete geben. In Deutschland ist das ja nicht verboten – im Gegenteil, die Spenden an Parteien durch Firmen und Industrielle machen ja einen grossen Teil der Einnahmen der Parteien aus.

Warum jene Spenden an Kohl damals heimlich gegeben wurden und nicht öffentlich, hatte einen klaren Grund: Die Spender wollten nicht bekannt werden, denn die Parteien müssen die Namen der offiziellen Spender angeben und dies wird veröffentlicht.

Die heimlichen Spenden im Fall Kohl hatten auch noch einen anderen Grund: Sie wurden nicht an die CDU gegeben, die dies Geld dann nach vorgegebenen Quoten an die Parteiorganisationen weiterleitet. Sie wurden direkt an die Person Kohl gegeben und gaben ihm damit die Möglichkeit, bestimmte, ihm treu ergebene Parteiorganisationen mit Geld einzudecken, während andere Unterorganisationen, die eventuell mehr zu seinemn innerparteiischen Widersachern tendierten, knapsen mussten.

Das heisst, die Spenden im Fall Kohl dienten auch dazu, die innerparteiliche Demokratie zu unterminieren.

Diesen Vorwurf konnte man DeLay nicht machen. Bei ihm ging es sogar genau anders herum: Er liess die verbotenen Spenden direkt an die zentrale Kasse der republikanischen Partei laufen. Das ist ja nicht verboten. Von dort aus wurden dann aber die Spenden an jene texanischen Abgeodneten weitergeleitet, die mit diesen Spenden bestochen werden sollten.

Und das ist eben Geldwäsche! Der Sinn von Geldwäsche ist ja, den Ursprung des Geldes zu verschleiern, also den Zusammenang des Ursprungs mit dem letztendlichen Verbleib des Geldes zu verdecken und damit Illegales zu tun.

In diesem Sinne hätte also auch Kohl wegen Geldwäsche verurteilt werden müssen – er war aber nicht einmal dieses Deliktes angeklagt – und wurde praktisch freigesprochen (gegen eine geringfügige Zahlung, die nicht einmal ein Tausendstel der vereinnahmten illegalen Spenden betrug), wie wir wissen.

Ist also die US-Justiz gerechter als die Deutsche?

Gemach, noch ist nicht aller Tage Abend. Die 99 Jahre sind nur die mögliche Höchststrafe. Der Richter kann auch eine Strafe von einem Jahr geben und auf Bewährung aussetzen.

Ebenso gibt es noch höhere Instanzen, die jene Verurteilung wieder aufheben können.

Für uns in Deutschland bleibt zu erinnern: Ex-Bundeskanzler Kohl müsste eigentlich wegen Geldwäsche hinter Gittern sitzen.

Donnerstag, 25. November 2010

Ein Drittel aller Frauen weltweit wird missbraucht

25. November - Tag gegen Gewalt an Frauen

Gewalt an Frauen nimmt ständig zu

Von Karl Weiss

Mehr als ein Drittel aller Frauen auf der Welt wurde und wird weiterhin verprügelt, sexuell missbraucht oder vergewaltigt durch einen Partner, den Vater oder durch ein anderes Mitglied der Familie. Eine hohe Funktionärin der UN, Zou Xiaoqaio, sagte dies an diesem Dienstag.

Am 25. November ist der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen.Die Vize-Präsidentin des Komitees gegen den Missbrauch von Frauen der UNO sagte, die Gewalt gegen Frauen nehme ständig zu auf der Welt, obwohl die UN-Organisationen versuchen, ihr Einhalt zu gebieten.

Sie betonte, es gebe in vielen Ländern auch noch eine "Entschuldigung" für den Mann, der dies begehe. Sie nannte dabei speziell die Regelung in manchen Ländern, dass der Vergewaltiger die Möglichkeit bekomme, das Opfer zu heiraten und dann straffrei ausgehe.

Außerdem nannte die UN-Funktionärin die Tatsache, dass etwa ein Drittel der Frauen gezwungen wird, sexuellen Verkehr zu haben.

Weiterhin wurde berichtet: Frauen und Mädchen werden weiterhin in großer Zahl verkauft zur sexuellen Ausbeutung. Zwei Millionen Mädchen zwischen fünf und 15 Jahren treten pro Jahr in den Markt sexueller Ausbeutung ein.

Nun gibt es schon seit vielen Jahren (seit 1979) eine UN-Konvention für die Eliminierung jeglicher Form der Diskriminierung der Frau, die auch von fast allen, nämlich 186, der Staaten bereits ratifiziert wurde. Die einzigen Staaten, die sie noch nicht ratifiziert haben, sind der Iran, der Sudan und --- ja, genau, die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika!

Natürlich, so lange der Herrscher der Welten nicht einmal die Konvention ratifiziert hat, geschweige denn konkrete Maßnahmen angegangen sind, werden Hunderte von anderen Staaten ebenfalls als allerletztes daran denken, eventuell den Frauen ein Minimum von Schutz und von Rechten zu gewähren.

So wissen wir nun genau, welches die drei rückschrittlichsten Staaten dieser Erde sind: Der Iran, der Sudan und die Vereinigten Staaten!

So erinnert uns der Kapitalismus in seinen letzten Zuckungen noch daran, was seine scheußlichsten Auswüchse sind: Vergewaltigung, Ausbeutung von Kinder-Sex, Unterdrückung und Ausbeutung der Frau und Zwangsprostitution.

Scheiss-Kapitalismus

Und das Fanal dieses Systems, die Vereinigten Staaten, gehen darin voran! Dieses System muss wirklich schnellstens abgeschafft werden!


Veröffentlicht am 25. 11. 2010 in der Berliner Umschau

Mittwoch, 17. November 2010

Stuttgart21: Vertrag mit den Niederlanden gebrochen

„Vertrag ist Vertrag“ – je nachdem

Von Karl Weiss

Um die Finanzierung für das CDU-Wahnsinnsprojekt ‚Stuttgart21‘ aufbringen zu können, haben die Bahn und der Bund bewusst einen internationalen Vertrag mit den Niederlanden gebrochen, den sogenannten Betuwe-Vertrag, der einen Ausbau der Bahnstrecke vom Hafen Rotterdam nach Oberhausen bis 2010 vorsah, was den Anschluss des Rotterdamer Hafens an die Rheintalstrecke bedeutet hätte.

Stuttgart 21- Gegner 
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Marktplatz Stuttgart

Die Profiteure und Befürworter des Projekts „Stuttgart21“ pflegen zu wiederholen, es gäbe ja schliesslich einen Vertrag der Bahn mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart und Vertrag sei eben Vertrag und schon deshalb könnten die Bauarbeiten nicht gestoppt werden usw. usf.

Doch das Motto „Vertrag ist Vertrag“ gilt dann nicht, wenn nur die Allgemeinheit von Bahn-Projekten profitiert, nicht aber bestimmte Unternehmen, Familien-Clans und Einzelpersonen. Der Beweis dafür: Der Betuwe-Vertrag, geschlossen zwischen der Bahn, dem Land Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden, wurde bereits gebrochen und wird weiterhin gebrochen.

Stuttgart 21 Protest Achtung, Sie verlassen jetzt West-Stuttgart

Der Betuwe-Vertrag sieht den Ausbau der Bahnstrecke vom Rotterdamer Hafen zur deutschen Grenze und dann weiter nach Oberhausen vor, wo man Anschluss an die Rheintal-Strecke hat. Bis 2010 sollte dieser Ausbau fertig sein – doch er wurde noch nicht einmal begonnen. Es ist nämlich keine Geld da, weil die Bahn fast alle verfügbaren Mittel für das CDU-Wahnsinnsprojekt „Stuttgart21“ braucht.

„Na ja, Verträge sind eben nichts wirklich Bindendes, eher so etwas wie Absichtserklärungen, schon gar internationale Verträge. Wo kämen wir denn da hin, wenn man internationale Verträge einhalten würde? Und die Holländer, die sollen bleiben, wo der Pfeffer wächst!“

Stuttgart 21: Bahnhof des himmlischen Friedens

Wer den Betuwe-Vertrag nachlesen will in der Version auf Deutsch, hier ist er: http://www.wedebruch.de/gesetze/inter/betuwevertrag.htm

Rotterdam ist der grösste Hafen Europas. Auf diesem gigantischen Umschlagplatz arbeitet man mit modernsten Anlagen, die Schiffe werden schnell und effektiv abgefertigt. Die Strassenanbindungen sind hervorragend, es fehlt nur noch eine wirklich grosszügige Bahn-Anbindung. Die Anbindung zu verschiedenen Zielen innerhalb der Niederlande ist gut (wer nach Belgien will, benutzt sowieso den nicht weit entfernten Hafen von Antwerpen), aber alle Ziele im restlichen Europa erreicht man nur schwer bzw. gar nicht mit der Bahn.

Stuttgart 21

Der Schwachpunkt ist die zweigleisige Strecke von Rotterdam zur deutschen Grenze und weiter bis zum Anschluss an die Rheintal-Strecke. Sie ist schon wesentlich mit Personenverkehr ausgelastet und Güterzüge haben nur wenig Kapazitäten. Darum wurde der viergleisige Ausbau beschlossen und im internationalen Betuwe-Vertrag festgeschrieben. Dieser Ausbau würde einen wesentlichen Teil der LKWs, meist mit holländischen Kennzeichen, von den deutschen Strassen holen, die heute für so viele Staus verantwortlich sind und die Luft verpesten (Stichwort: Feinstaub).

Übrigens ist der Betuwe-Vertrag nicht der einzige, den man gebrochen hat. Es gibt ebenfalls einen Vertrag der Bahn mit dem Land Nordrhein-Westfalen über den Ausbau der Strecke „Rhein-Ruhr-Express“, das ist die von Köln nach Dortmund. Auch dieser vetraglich festgelegte Ausbau liegt brach wegen fehlender Mittel.

Stuttgart 21: Verletzungen durch Wasserwerferstrahl direkt ins Gesicht

„In Wirklichkeit interessieren uns die Staus nicht, wir haben schliesslich Privat-Jets und Hubschrauber zur Verfügung. Soll der Plebs sich doch mit Lastwagen herumschlagen.“

Wer schon einmal aufmerksam jene Foto-Karte der Welt studiert hat, die von Satelliten bei Nacht aufgenommen werden, dem wird schon aufgefallen sein: Der Raum Niederlande (von Amsterdam und Rotterdam bis zur deutschen Grenze), das angrenzende deutsche Gebiet Niederrhein und und das angrenzende Ruhrgebiet bilden auf dieser Foto-Karte eine Art von Banane, den grössten zusammenhängenden Lichtfleck weltweit, was sagen will: Grosse Bevölkerungsdichte, Menschen mit relativ angehobenem Lebensniveau, die viel Licht verbrauchen.

Baghnhof ist kein AtomKraftWerk

Wer den Lichtfleck des Grossraums Stuttgart damit vergleicht, wird schnell den Unterschied erkennen. Es ist also sicherlich eine sehr gute Idee, dort im deutsch-niederländischen Grenzraum die Bahn auszubauen.

Doch die Bahn hat andere Prioritäten.

„Also Güterverkehr interessiert uns überhaupt nicht! Ebensowenig Nah- und Regionalverkehr! Was wir wollen, ist eine reine Hochgeschwindigkeits-Personenzug-Bahn zu Preisen, die für Otto Normalverbraucher (Plebs) unerschwinglich sind. Die soll dann nämlich privatisiert werden und das verspricht satte Profite für die Erwerber. Und für uns fällt natürlich auch etwas ab!“

Mappus - Schwabe zeigt Zähne

Wer diese Bahn-Politik unterstützen will, der braucht nur weiterhin CDU/SU, FDP und SPD zu wählen, nur zu!

Und wenn die Grünen nun glauben, wir hätten vergessen, sie waren mit in der Schröder-Koalition, die diese Bahnpolitik und –Privatisierung beschlossen und begonnen hat, so haben sie sich getäuscht. Zwar hat der deutsche Michel wirklich ab und zu ein wenig Gedächtnisschwund, aber diese Krankheit wird schnell geheilt, wenn die Partei, die man gewählt hat, dann an der Regierung ist.

FDP: Armut kotzt uns an

Man sehe nur, wie die 16% (der Wähler), die FDP gewählt haben, ihr Gedächtnis wiedergefunden und die FDP heute zu einer 4%-Partei gemacht haben.


Veröffentlicht am 18. 11. 2010 in der Berliner Umschau

Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu Stuttgart21:

- CDU-Wahnsinn Stuttgart21

- Stuttgart21 – Wiederwahl in Gefahr

- Verzweiflungsakt von Frau Merkel

- Bombe – Merkel ist in Wirklichkeit Grüne!

- Stuttgart21 – Der GAU

- Stuttgart21 – Die Rambos heissen Merkel und Mappus

- Aktuelle Ergänzung zu Stuttgart21

- Stuttgart21 – Spätrömische Dekadenz

- Stuttgart21 – Schwäbischer Filz

- Stuttgart21 – Klare Beweise für geplante Übergriffe

- Stuttgart21 – Der spezielle Untergrund in Stuttgart

- ‘Taktische Provokateure – Vermummte Steinewerfer’

- Stuttgart21 – Irrsinn deutscher Verkehrspolitik

- Jetzt geht die Post ab

- Stuttgart21 – Das Volk hatte nie eine Chance

- Stuttgart21 – Der CDU-Staat in voller Entfaltung

- Stuttgart21 – Trotz ernster Sicherheitsprobleme genehmigt

Donnerstag, 11. November 2010

Wir sind wieder soweit – 2

Grundgesetz? Fuck das Grundgesetz!

Von Karl Weiss

Der Freiburger Oberbürgermeister Salomon von den Grünen hat das Zeigen der Wanderausstellung über die Vertreibung der Palästinenser 1948 in der Stadtbibliothek neun Tage vor der Eröffnung verboten. Damit wurde sichergestellt, dass die Träger der Ausstellung nicht rechtzeitig neue Räumlichkeiten finden. Nein, eine Zensur findet nicht statt, keineswegs – das sind alles Anklagen von bösen Linken. Hier wird nicht zensiert, hier wird einfach gesperrt.

Die völlige Zerstückelung des palästinensischen Territoriums wird hier deutlich. Das ist keine Besatzung, das ist Annektion.

Ein Freiburger CDU-Stadtrat mit Namen Daniel Sander stellt die Frage, ob das wirklich noch auf dem Boden „unserer“ Verfassung stattfindet(!). Da braucht es einen CDUler, um einen Grünen an die Rechtsstaatlichkeit zu erinnern.

Die Grünen überholen die CDU rechts, weit, weit rechts!

Man muss sich fragen , ob diese Grünen nicht auf dem Weg zu einer neuen rechtsextremistischen Partei sind.

Urteilen Sie selbst, geehrter Leser: Die Organisationen, die jene Ausstellung unterstützen, sind voller stockkonservativer Honorationen. Es gibt keinen besseren Beleg dafür, dass die Ausstellung ausschliesslich die Wahrheit sagt – und nichts als die Wahrheit.

Nicht dass Stockkonservative eine spezielles Verhältnis zur Wahrheit hätten, aber wenn bei einem so heiklen Thema eine Menge von CDU- und SPD-Grössen ihre Unterstützung gezeigt haben, dann kann es also unmöglich einseitig für die Palästinenser sein, was da gezeigt wird. Es besteht dann vielmehr der dringende Verdacht, da wird die Wahrheit und nichts als die Wahrheit gezeigt.

Hier eine kleine Auswahl der Unterstützer der Ausstellung: Im Rat der ‚Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg‘ sitzen u.a. Ernst Pfister MdL, (CDU) Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg, (Vorsitzender), Dr. Bernhard Lasotta MdL, (stv. Vorsitzender), Gundolf Fleischer MdL, Politischer Staatssekretär a. D., Peter Hauk MdL, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, Peter Schneider MdL, Präsident des Sparkassenverbandes, Baden-Württemberg, Hans-Jörg Vetter, Vorsitzender des Vorstands der Landesbank, Baden-Württemberg, Christa Vossschulte MdL, Vizepräsidentin des Landtags von, Baden-Württemberg, Georg Wacker MdL, Politischer Staatssekretär.

Palestina land loss

Das Kuratorium der Ausstellung hat u.a. folgende Honoratioren aufzubieten: Dr. Herbert O. Zinell, Oberbürgermeister der Stadt Schramberg, Städtetag Baden-Württemberg, Schramberg (Vorsitzender des Kuratoriums); Klaus Rieth, Kirchenrat, Ev. Landeskirche in Württemberg, Stuttgart, (stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums); Gerhard Schorr, Verbandsdirektor, Württembergischer Genossenschaftsverband Raiffeisen; (stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums); Dr. Sabine Fandrych, Büroleiterin, Fritz-Erler-Forum der Friedrich-Ebert-Stiftung, Stuttgart; Dr. Nino Galetti, Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., Internationale Zusammenarbeit, Berlin; Joachim Hauck, Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Stuttgart; Roger Kehle, Geschäftsführender Präsident, Gemeindetag Baden-Württemberg, Stuttgart; Nikolaus Landgraf, Vorsitzender, Deutscher Gewerkschaftsbund, Landesverband Baden-Württemberg, Stuttgart; Monika Lude, (Grüne!) Heinrich-Böll-Stiftung, Stuttgart; Dr. Oliver Müller, Leiter Caritas International, Deutscher Caritasverband e.V., Freiburg; Johannes Nuding, Ministerialrat, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg, Stuttgart.

Auch der „Evangelische Entwicklungsdienst“ ist mit an Bord bei der Wanderausstellung.

Und hier ist eine Liste der Städte, in denen die Wanderausstellung bereits zu sehen war bzw. demnächst zu sehen sein wird, in fast jedem Fall in städtischen oder öffentlichen Räumen (z.B. Volkshochschulen) oder solchen kirchlicher Organisationen:

Syrien: Krak de Chevalier

2011: Darmstadt, Osnabrück und Düsseldorf

2010: Düren, Ebersbach-Roßwälden/Weiler, Hannover, München, Berlin, Tübingen (mit grünem Ober-Bürgermeister), Frankfurt/Main, Hamburg, Hanau, Siegen, Heilbronn, Kaiserslautern, Friedrichsdorf, Freiburg (verboten!), Reutlingen
2009: Stuttgart, Hagen, Holzkirchen bei München, Hofgeismar, Münster, Ailingen, Friedrichshafen, Oldenburg, Stuttgart, Bielefeld, Bremen, Göttingen, Walsrode, München, Kempten, Karlsruhe, Bergisch-Gladbach, Berlin, Witten, Freudenstadt, Bochum, Duisburg, Saerbeck und Duisburg

2008: Ulm, München, Basel, Hamburg, Wiesloch, Bad Boll, Tübingen, Gräfelfing, Tegernsee, Bonn, Bonn-Endenich, Ellwangen, Reutlingen, Bern, Lindau, Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart-Feuerbach, Herford, München, Bad Hersfeld, Pfaffenhofen und Siegen.

Aber diese Aufzählung ist für Sie eventuell noch nicht genug. Dann sehen Sie sich selbst die Tafeln der Ausstellung an, hier im Internet:

http://www.lib-hilfe.de/ausstellung.html

Da in der Liste auch Städte unter grüner Führung sind, ist vielleicht noch nicht alles verloren, zumindest für jene, die noch irgendetwas von den Grünen erwarten, ausser Schlimmes, aber alle Zeichen stehen auf Alarm!

Das Verbot einer so legitimierten Ausstellung durch einen grünen Oberbürgermeister muss jedem die Schauer über die Rücken jagen angesichts dessen, was da noch an Zensur zu erwarten ist. Und es wird bereits von grünen Ministerpräsidenten und einem(r) grünen Kanzler(in) gesprochen.

Doch jene, die glauben, die Wahrheit unterdrücken zu sollen, seien gewarnt. Wir sind wachsam, die Wahrheit wird auf längere Sicht immer stärker sein als ihr!


Originalveröffentlichung

Sonntag, 7. November 2010

Wir sind wieder soweit

„Lex Linksfraktion“ soll durchgepeitscht werden

Von Karl Weiss

Hitler wurde am 30. Januar 1933 vom deutschen Großkapital an die Macht gehievt. Anlass dafür war der Knick in der Karriere der National“sozialistischen" Partei des Rattenfängers bei den kurz zuvor stattgefundenen Wahlen. Ihre Stimmenzahl war deutlich zurückgegangen, während die Kommunistische Partei Deutschlands klare Stimmenzuwächse hatte. Dies wurde dann als Zeichen zum Handeln angesehen.

Kapp Putsch Streik

In den ersten Monaten der Hitlerherrschaft wurde noch ein wenig so getan, als ob das Parlament normal weiterarbeiten könnte. In Wirklichkeit wurden schon über die Hälfte der kommunistischen Abgeordneten nicht mehr gesehen, zum einen, weil man bereits das erste Konzentrationslager Börgermoor aufgemacht und viele Kommunisten dorthin verfrachtet hatte, zum anderen, weil einige der kommunistischen Abgeordneten sich diesen Verhaftungen dadurch entzogen hatten, dass sie in die Sowjetunion geflüchtet waren.

Die anderen Fraktionen, allen voran die SPD und das Zentrum, taten so, als würden sie das nicht bemerken. Es waren ja nur die Kommunisten betroffen. Als es dann konkret um das Durchpeitschen des Hitlerschen Ermächtigungsgesetzes ging, wurde den Abgeordneten dieser Parteien vom Hitler-Mob schlicht und einfach „nahegelegt“, sich nicht dagegen zu stellen, sonst „könne man für ihre persönliche Sicherheit nicht garantieren“.

Polizeieinsatz

Kurz danach fanden sich auch schon Sozialdemokraten in den Konzentrationslagern wieder. Die Unterordnung unter den Druck der Faschisten hatte nichts erbracht.

Diese Geschichte haben die heutigen deutschen Parlamentarier „vergessen“. Eigentlich müsste sie jedem auf den Nägeln brennen, der heute Abgeordneter ist, aber bei Konservativen und „Sozen“ hat sich bereits die gleiche Nichtbeachtung der deutlichen Anzeichen breit gemacht, die ihre Vorgänger damals anden Tag gelegt hatten.

Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten

Denn nun gibt es auch im Deutschen Bundestag schon die erste Regelung, die sich speziell gegen die Linksfraktion richtet, die „Lex Linksfraktion“. Grüne, FDP, Union und SPD sind überein gekommen, künftig Ordnungsstrafen im Bundestag auszusprechen, wenn Abgeordnete protestieren. Dies wurde in einem Ausschuss beschlossen, in dem keine Links-Abgeordneten sitzen. Es geht um künftige Ordnungsgelder von 500 bis 3000 Euros für „Ordnungsverstösse“.

Diese hängen natürlich von der politischen Sicht ab und so kann man munter Strafen an Abgeordnete der Linkspartei verteilen. Wenn man zum Beispiel an 150 Parlamentstagen jeweils eine 3000–Euro-Strafe verhängt, sind das nach einem Jahr schon fast eine halbe Million Euro.

Verbeamtete Mafia - Polizisten misshandeln Demonstranten

Selbstverständlich wurde die Linkspartei nicht eingeladen, darüber mit zu sprechen – das belegt bereits eindeutig die Absicht. Für alle, die es noch nicht wussten, sagte der SPD-Abgeordnete Christian Lange, es sei klar, das richte sich gegen die Linksfraktion, denn die seien der Grund für diesen Beschluss des Ausschusses und dort seien „nicht resozialisierbare Wiederholungstäter“.

Es wird davon ausgegangen, dass sowohl im zuständigen Geschäftsordnungsausschuss als auch im Plenum diese Regelung ohne großes Zögern durchgepeitscht werden wird. Damit wird nach langer Zeit zum ersten Mal erneut eine Regelung eingeführt, die sich ausschließlich gegen eine Fraktion richtet und von allen anderen Fraktionen durchgedrückt wurde.

Übung von KSK-Truppe gegen Zivilisten

Besonders interessant: Die Grünen haben da mitgemacht. Sie waren nämlich am gleichen Tag, dem 28. Oktober, Tag der Debatte um die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke, im Bundestag zur Ordnung gerufen worden (allerdings nicht offiziell vom Bundestagspräsidenten), weil sie alle in schwarzer Kleidung mit dem gelben Kreuz, dem Symbol des Widerstandes gegen die Endlagerung in Gorleben, erschienen waren. Ein Abgeordneter nannte das ein „Kostümfest“ und van Essen von der FDP glaubte es sich sogar leisten zu können, die Grünen an das Auftreten von Abgeordneten der Hitler-Partei in Uniform im Parlament zu erinnern.

Das ist immerhin ziemlich dreist von dem Abgeordneten einer Partei, die vielen strammen Faschisten nach dem 2. Weltkrieg eine Heimat geboten hat und bereits 1948, 3 Jahre nach Kriegsende (!) mit den Parolen zum Wählen der FDP aufgefordert hat, die Vergangenheit müsse nun zu den Akten gelegt werden und die „Verfolgung“ von Nazi-Verbrechern müsse aufhören.

Die Linke 2008

Interessant auch, das „Kostümfest“ der Grünen hatte keinen Ordnungsruf zur Folge, obwohl es ja immerhin mit dem Hitler-Faschismus verglichen wurde (auch dafür gab es keinen Ordnungsruf!). Das war auch logisch, denn man wusste ja schon, man würde noch am gleichen Tag die ‘Lex Linksfraktion‘ beschließen.

Wehret den Anfängen!


Originalveröffentlichung

Freitag, 5. November 2010

Stuttgart21: CDU-Staat in voller Entfaltung

Polizei-Opfer wird eingeschüchtert und bedrängt

Von Karl Weiss

Wer noch der absurden Idee anhängt, man könne mit diesen Leuten wirklich eine „Schlichtung“ betreiben, der höre, was der CDU-Staat als Neuestes zu bieten hat. Eines der Opfer, die am 30. 9. 2010 von dem vom CDU-Staat eingesetzten Wasserwerfern schwer verletzt wurden und wohl auf einem Auge das Sehvermögen verlieren werden (einer hat bereits das Sehvermögen auf einem Auge voll verloren und die Ärzte kämpfen um ein wenigstens teilweises des anderen Auges), wurden von Polizisten besucht, nachdem er einer Zeitung ein Interview gegeben hatte.

Stuttgart 21: Verletzungen durch Wasserwerferstrahl direkt ins Gesicht

Drei Polizisten erschienen an seiner Wohnungstür und drohten an, ihn gegebenenfalls mit Gewalt zu einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft vorzuführen. Angeblich sei ein Vorladung an ihn verschickt worden. Die kam aber interessanterweise nie an.

Der von der Polizei Angegriffene bestand darauf, zunächst seinen Rechtsanwalt zuzuziehen. Während er mit dem Anwalt telefonierte, hätten die Polizisten gesagt, dass sie nun körperlichen Zwang anwenden würden, wenn er nicht bald fertig sei.

Als er beim Staatsanwalt erschien und sagte, er werde nicht ohne Beistand eines Anwalts aussagen, drohte ihm der Staatsanwalt an, die nächste Befragung werde „unangenehmer“ ausfallen.

Wenn Polizisten Kinder schlagen, zeigt der Staat sein wahres Gesicht

Auf Anfrage der Presse sagte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die Vorladung sei fristgerecht rausgegangen. Der Zeuge sei also verpflichtet auszusagen und könnte im Zweifelsfall auch vorgeführt werden. Alles sei also in Ordnung und korrekt.

Der Bürgerjournalist hat hier in Brasilien einen Rechtsanwalt, den er wegen anderer Probleme konsultiert hat, zu diesem Fall befragt.

Der sagte, das sind exakt die Methoden von südamerikanischen Diktaturen. Man lässt den Staatsanwalt eine Vorladung herausschicken an einen Zeugen gegen Staatsbedienstete.

Mappus - Schwabe zeigt Zähne

„Leider“ erreicht diese Vorladung nie ihren Adressaten. Dann sendet man Polizisten, um die Vorladung durchführen zu lassen. Man lässt die Polizisten verschiedene Drohungen aussprechen. Wenn der Zeuge gegen die Polizei dann schließlich bei der Staatsanwaltschaft erscheint, versucht man ihn in widersprüchliche Aussagen zu verwickeln, die man dann später gegen ihn verwendet, wenn er als Zeuge gegen Polizisten aussagen will.

Versucht er das zu verhindern, indem er darauf besteht, nur in Beisein seines Anwalts zu sprechen, erhöht man den Druck, lässt durchblicken, dass man gegen einen renitenten Zeugen schließlich alle Mittel der Gewalt anwenden kann einschließlich des Erschießens usw.

Zwar hat man in diesem Fall den möglichen Zeugen nicht erschossen, aber er sagte, er habe sich bedrängt und eingeschüchtert gefühlt. Das ist die Bundesrepublik Deutschland. Wer Zeuge gegen Polizisten sein kann, wird bedrängt und eingeschüchtert, so wie in südamerikanischen Diktaturen!

Und das ist nur die Vorstufe. Demnächst wird wohl gefoltert und ermordet.

So ist das mit angeblichen Demokratien im Übergang zur offenen Diktatur.


Veröffentlicht am 5. November 2010 in der Berliner Umschau


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu Stuttgart21:

- CDU-Wahnsinn Stuttgart21

- Stuttgart21 – Wiederwahl in Gefahr

- Verzweiflungsakt von Frau Merkel

- Bombe – Merkel ist in Wirklichkeit Grüne!

- Stuttgart21 – Der GAU

- Stuttgart21 – Die Rambos heissen Merkel und Mappus

- Aktuelle Ergänzung zu Stuttgart21

- Stuttgart21 – Spätrömische Dekadenz

- Stuttgart21 – Schwäbischer Filz

- Stuttgart21 – Klare Beweise für geplante Übergriffe

- Stuttgart21 – Der spezielle Untergrund in Stuttgart

- ‘Taktische Provokateure – Vermummte Steinewerfer’

- Stuttgart21 – Irrsinn deutscher Verkehrspolitik

- Jetzt geht die Post ab

- Stuttgart21 – Das Volk hatte nie eine Chance

- Stuttgart21 – Vertrag mit den Niederlanden gebrochen

- Stuttgart21 – Trotz ernster Sicherheitsprobleme genehmigt

Mittwoch, 3. November 2010

Räuber! Haltet die Diebe!

“Die räuberische Wasser-Privatisierung”

Von Karl Weiss

Jetzt ist es heraus! Was die meisten schon vermutet hatten, ist nun Gewissheit: Die Privatisierung der Berliner Wasserwerke vor 10 Jahren war ein krimineller Akt! Den Käufern wurden automatische Gewinne in der Höhe von Hunderten von Millionen von Euro pro Jahr garantiert! Die Geheimverträge, die dies beinhalten, wurden nun der TAZ zugespielt und von ihr veröffentlicht.


Die kriminelle Energie der Täter war sogar so groß, dass man die Gewinn-Garantie, als sie vom Landesverfassungsgericht gekippt wurde, einfach aus dem öffentlich zugänglichen Teil der Verträge in die Geheimverträge übernahm.

Was die Berliner davon merkten, waren hohe und ständige Erhöhungen des Wasserpreises. Man konnte aber diese Preiserhöhungen nur einfach schlucken, weil die vertragliche Grundlage nicht klar war und daher keine Klage gegen die privaten Betreiber der Wasserwerke, die RWE und der französische Konzern Veolia anstrengen konnte.

Dazu kam, der Senat hatte nur 49,9% der Wasserwerke an sie verkauft, blieb also formal der Hauptanteilseigner. Diese Position wurde aber in Wirklichkeit durch den Inhalt der Geheimverträge aufgehoben, denn die Gewinngarantie entzog dem Senat das Recht auf Festlegung des Wasserpreises und übergab es den beiden privaten Eignern. Das ist aber eindeutig eine kriminelle Machenschaft.

Damals war die Teil-Privatisierung sogar als Vorteil angepriesen worden, denn es würden mehr Arbeitslätze für Berlin entstehen. Tatsache ist, von den 6265 Beschäftigten der Berliner Wasserwerke vor dem Teilverkauf sind heute nur noch 5283 übrig.

Diese ganze Situation hatte auch bereits zu einem Volksbegehren geführt mit dem Ziel, diese Verträge offenzulegen. Mehr als 280 000 Berliner haben in den letzten Wochen für dieses Volksbegehren unterschrieben, das damit die erforderliche Zahl an Unterschriften weit überschritten hat. Doch nun sind die Verträge nicht mehr geheim und der „Berliner Wassertisch“ als Träger des Volksbegehrens kann sich dem zweiten Teil seines Planes widmen, nämlich die Privatisierung rückgängig zu machen.

Hier seien auch die beiden hauptverantwortlichen Politiker beim Namen genannt: Es waren der damalige Regierende Bürgermeister von Berlin, Diepgen und der zuständige Senator Pieroth, beide CDU. Es sei hier aber auch nicht verschwiegen: Die SPD war damals mit in der Koalition. Der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Böger hat die kriminellen Verträge ausdrücklich verteidigt. Die SPD wird zu erklären haben, ob sie Kenntnis von den Geheimverträgen hatte.

Dies ist natürlich so kurz vor den Berliner Bürgerschaftswahlen von großer Bedeutung. Sollte die SPD keine ausreichenden Antworten auf die offensichtlichen Fragen geben können, dürften ihre Aussichten, auch weiterhin den regierenden Bürgermeister zu stellen, gewaltig sinken.

Warum aber sind Gewinn-Garantien für private Eigner von Monopolbetrieben kriminell? Aus einem einfachen Grund: Die Abnehmer eines Monopolbetriebes (die ja nicht einfach auf einen Konkurrenten übergehen können) werden in diesem Fall enteignet. Jede Preiserhöhung enteignet von ihnen einen bestimmten Anteil des zu zahlenden Preises. Das gleiche gilt für jene, die ihren Arbeitsplatz verloren, auch dies ist in diesem Fall Enteignung.

Die Verfassung sagt aber ausdrücklich, dass das Privateigentum geschützt ist. Enteignungen sind nur in ganz speziellen Fällen erlaubt und möglich, die sich hier nicht anwenden lassen.

Da es sich um eine Regel des Grundgesetzes handelt, kann hier auch nicht argumentiert werden, der Verkauf auf der Grundlage der Verträge sei ja von der gesetzgebenden Körperschaft abgesegnet worden, denn grundgesetzwidrige Beschlüsse des Gesetzgebers sind selbstverständlich vom ersten Tag an ungültig und nichtig.

Rein theoretisch müssten also die verantwortlichen Politiker zur Rechenschaft gezogen werden und auch mit ihrem eigenen Vermögen zur Wiedergutmachung beitragen. Rein theoretisch müssten die Verträge mit der RWE und der Veolia von Anfang an für nichtig erklärt werden und beide Konzerne zu Schadenersatz verurteilt werden. Rein theoretisch müssten die Berliner für das zuviel gezahlte Geld entschädigt werden und die Entlassenen das Geld für die Zeit seit ihrer Entlassung erhalten.

Nur: Zu all dem wird es nicht kommen.

Deutschland ist ein Unrechtstaat. Politiker und Wirtschaftsführer werden hier nicht verurteilt. Die Fälle Graf Lambsdorff, Kohl, Ackermann und Zumwinkel, um nur wenige zu nennen, sprechen Bände. Auch Unternehmen, die sich unterlautere Zusatzgewinne verschaffen, werden in diesem Land nicht verurteilt.

Wollen wir wetten?

Falls jemand den Wortlaut des Vertrags nachlesen will, hier: http://www.taz.de/wasservertrag


Veröffentlicht am 1. November 2010 in der Berliner Umschau

Karl Weiss - Journalismus

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