Dossier Demographie, Renten und Alter, Teil 2
Von Elmar Getto
Dies ist die zweite große Lebenslüge der Politiker und bürgerlichen Medien, um uns Streichungen und Kürzungen bei den Renten ‚schmackhaft’ zu machen. Weil junge Leute fehlen würden, die in die Rentenkasse einzahlen können, müssten de Rente gekürzt werden. Eine Lüge? Eine Lüge!
Es gibt im Prinzip zwei Systeme der Rentenversicherung: Das schon genannte des „Generationenvertrages" und das der „Lebensversicherung mit Rentenauszahlung".
Das des Generationenvertrages beruht darauf, daß die in Arbeit stehenden in die Rentenkasse einzahlen und die Rentner das Geld aus der Kasse bekommen. Dies ist, wie sich zeigt, ein äußerst problematisches System.
Das korrekte wäre das an die Lebensversicherung angelehnte System. Man zahlt ein, während man arbeitet, und bekommt ab der Verrentung einen entsprechenden Betrag als Rente, so als hätte man in eine Lebensversicherung mit Rentenauszahlung einbezahlt. Das eingezahlte Geld wird zinsbringend angelegt.
Zwar kann man den Politikern im Prinzip nicht das Recht absprechen, das Lebensversicherungs-System in das Generationenvertrag-System umzuwandeln, aber dann müssen sie eben auch dafür sorgen, daß die Renten trotzdem so ausfallen, wie es beim Lebensversicherungs-System der Fall wäre. Und da sind wir genau am springenden Punkt.
Die deutsche Rentenversicherung war keineswegs immer im Generationenvertrag-System organisiert.
Als sie unter Bismarck geschaffen wurde, war sie vielmehr nach dem Lebensversicherungs-Prinzip organisiert. Danach wurde sie auf das Generationenvertrag-Modell umgestellt, später neu geschaffen, wieder zuerst im Lebensversicherungs-Stil, erneut umgestellt usw.
Auch als die Bundesrepublik gegründet wurde, war die Rentenversicherung zunächst im Lebensversicherungsprinzip organisiert. Doch dann sah man nach einiger Zeit die ungeheuren Geldmengen, die sich da ansammeln und dies – wie jedes Mal - weckt die Begehrlichkeit der alten, verkrusteten Politiker-Kaste. Was könnte man nicht alles machen (und damit seine Wiederwahl sichern), wenn dieses Geld ‚freigeschaufelt’ werden könnte. Bei diesen Gelegenheiten kommen dann die ‚Berater’ der bürgerlichen Politiker und erklären ihnen, daß man die Rentenversicherung auch auf dem Generationenvertrag-System basieren könnte und dann alle diese vielen Milliarden ‚frei’ würden.
Und – wupps – so wie schon die Male vorher, wird das System auf Generationenvertrag umgestellt. Das Geld wird herausgeholt und dient zu allem möglichen, nur nicht zur Absicherung der Renten. Die geschah in der Bundesrepublik 1957. Damals hatten sich bereits viele Milliarden von DM in der Kasse angesammelt. Hätte man die drin gelassen und verzinslich angelegt, wären die Renten allein dadurch bereits bis ins nächste Jahrhundert gesichert gewesen.
Kurz gesagt, die ach wie so christlichen Politiker haben die Rentenkasse überfallen, geplündert und im Unterhemd stehen gelassen (Auch die anderen, ach wie so sozialen Politiker haben später, als sie das Sagen hatten, nichts daran geändert).
Es gibt eine bezeichnende Episode darüber: Als Adenauer die endgültige Version des Rentengesetzes abzeichnen sollte, holte er seinen besten Rentenexperten und fragte ihn: „Funktioniert das, was hier steht? Ich will die Wahrheit wissen!" „Nein, Herr Bundeskanzler. Nach einiger Zeit wird so das System zusammenbrechen." „Und – werde ich das erleben?" (Adenauer war zu dieser Zeit schon deutlich über 70). „Nein, Herr Bundeskanzler." „Na, denn" und unterschrieb.
Am Anfang ging es ja auch noch gut mit dem Generationenvertrag-System, denn bis etwa 1970 stieg die Zahl der rentenversicherungspflichtig Beschäftigten in der Bundesrepublik ja noch an.
Doch als dann im Zuge des Beginns und im weiteren Verlauf der immer stärkeren Anwendung der „drei Maßnahmen" in Industrie und Handel (Automatisierung und Rationalisierung, Kapitalexport, Konzentration des Kapitals) zuerst langsam und dann in immer schnelleren Tempo Arbeitsplätze vernichtet wurden und damit die Zahl derer fiel, die in die Rentenkassen einzahlten, hätten die ach wie so christlichen und ach wie so sozialen Politiker in gleichem Maße für einen Ausgleich sorgen müssen, um die Renten für die Zukunft nicht unsicher zu machen.
Das logischste wäre natürlich gewesen, wenn jene, die Arbeitsplätze vernichteten, die Unternehmen, die ja davon profitierten, einen Teil dieses zusätzlichen Profits zum Ausgleich an die Rentenkassen hätten zahlen müssen. Abgaben pro vernichtetem Arbeitsplatz hätten eingeführt werden müssen. Doch die Politiker sind ja nicht den Menschen (und ihren Renten) verpflichtet, sondern nur dem Großkapital.
So gab es also keine solchen Abgaben und die Rentenkassen begannen langsam, aber sicher abzuschmelzen. Auch aus den Bundeshaushalten wurde wenig transferiert, es mußten ja so viele Subventionen an die Großkonzerne gegeben werden, daß dafür nichts übrig blieb. Zu Beginn der 80er-Jahre wurde schon deutlich, daß es so nicht weitergehen konnte.
Also begann man mit den „Rentenreformen", angeblich, um die Renten weiter zu sichern. Das Ergebnis heute zeigt, daß dies nicht der Fall war. In Wirklichkeit waren alle „Rentenreformen" ein Rentenabbau, so wie wir heute wissen:
Immer wenn diese entmenschte Politikerkaste das Wort „Reform" in den Mund nimmt, streichen sie bei uns.
Zuerst wurde die Rentenanpassung von brutto auf netto umgestellt, d.h. nur mehr die durchschnittlichen Netto-Lohnerhöhungen des Vorjahres ergab die Rentenerhöhung, was schon nach wenigen Jahren darauf hinauslief, daß die Rentenerhöhungen kaum noch die Inflation ausglichen, geschweige denn die Rentnern an der ständig steigenden Wertschöpfung der deutschen Volkswirtschaft teilnehmen ließen.
Dann begann man auch an der Rentenformel zu drehen, d.h. denen, die danach in Rente gingen, wurden Teile der Rente gestrichen. Damit hatte man endgültig die Verbindung der tatsächlichen Rentenleistungen von den Ansprüchen losgelöst, die ein Lebensversicherungsmodell ergeben hätte. Warum? Auf welcher Grundlage? Weil weniger Geld in die Rentenkassen floß. Und warum das? Weil Arbeitsplätze vernichtet wurden, um mehr Profit zu machen.
Und warum bitte, soll erhöhter Profit für die Unternehmen auf dem Rücken derer ausgetragen werden, die in Rente gehen?
Weil das so ist im Kapitalismus. –
Und das Verfassungsgericht segnete diese Manipulationen ab! Auch dort wußte man, wo jene sitzen, die im Kapitalismus das Sagen haben.
Die Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Staat verpflichtet die Beschäftigten, Abgaben zu zahlen, die ihm, wie bei einer Versicherung, Anspruch auf eine Rente ab einem bestimmten Alter geben (darum heißt sie ja auch Versicherung). Wenn er dies zur Pflicht macht, ist es auf der anderen Seite die Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, daß die Rentenleistungen in etwa dem entsprechen, was er bekommen hätte, wenn er in eine Lebensversicherung eingezahlt hätte.
Er hat den Beschäftigten ja nicht die Wahlfreiheit gelassen, entweder eine Lebensversicherung mit Rentenauszahlung abzuschließen oder in das staatliche System zu gehen, sondern hat generell alle Beschäftigten gezwungen, ins staatliche System zu gehen. Nun aber begann man, zuerst ein wenig, dann immer mehr von den Werten für eine Rente abzukommen, die bei einer Einzahlung in eine Lebensversicherung erreicht worden wären.
Im Rhythmus von zwei Jahren wurden nun ‚Rentenreformen’ durchgezogen. Die Rentenformel wurde mehrmals verschlechtert – die letzte Verschlechterung ist noch gar nicht in Kraft getreten, wird aber bald alle empfindlich treffen, die jetzt in Rente gehen. Die Beiträge zur Rentenversicherung wurden erhöht, später wieder geringfügig gesenkt. Die Prozentzahlen der Durchscnittsrenten in Relation zum Durchschnittslohn sanken, die Frühverrentung wurde immer schwieriger gemacht, dann begann man, von den Rentnern Versicherungsbeiträge zu verlangen, wie für die Pflegeversicherung, dann Bezahlung der Krankenkassenbeiträge, Beiträge zu Medikamenten usw. schliesslich die 'ultima ratio': Das Renteneinkommen muss versteuert werden.
Doch das, was den Rentenkassen endgültig den Garaus gemacht hat, waren die Frühverrentungen. Um angesichts der Massenentlassungen eine Revolte der Arbeiter in Deutschland zu vermeiden, wurden sie „sozialverträglich" (nach Sozialdemokraten-Kauderwelsch) durchgeführt. Es wurden, auf freiwilliger oder Zwangsgrundlage, die älteren Arbeitnehmer in den Betrieben dadurch entlassen, daß sie in eine Frührente abgeschoben wurden. Die Zahlungen für die Frührenten wurden aber nicht von den Verursachern übernommen, den Konzernen, die entließen, sondern teilweise den Kassen der Arbeitslosenversicherung und teilweise den Kassen der Rentenversicherung
aufgebrummt.
Die Rentenversicherung hatte ja mit diesen ‚Frührenten’ nichts zu tun, denn sie waren ausschließlich zur Erhöhung des Profits der Konzerne gemacht.
So konnten die Betriebsräte der entsprechenden Firmen jeweils den „Erfolg" der „Sozialverträglichkeit" verkaufen, was jeweils ihrer Wiederwahl zu Gute kam. Was daran sozialverträglich sein soll, wenn für höhere Profite der Konzerne die Versicherungskassen geleert wurden und damit der Zukunft Riesen-Lasten aufgebürdet wurden, bleibt Geheimnis der Sozialdemokratie.
Auch in den Fällen, in denen die einzelnen älteren Arbeitnehmer diese Vereinbarungen freiwillig eingingen, kann von Freiwilligkeit keine Rede sein. Es wurde vielmehr massiv mit Entlassungen gedroht, wenn sich nicht die genügende Zahl von „Freiwilligen" fände.
Waren zunächst nur die Arbeitnehmer über 60 betroffen, wurden anschließend die Aktionen der Frühverrentungen auf immer jüngere Jahrgänge übertragen. Waren am Anfang noch relativ großzügige Regelungen für die Zwangsverrenteten üblich, wurden die Leistungen bis zur Rente dann auch noch weniger und weniger.
So oder so, es wurden massiv ‚versicherungsfremde’ Leistungen (um im Juristen-Kauderwelsch zu sprechen) der Rentenversicherung abverlangt und damit noch weiter die sowieso schon angeschlagenen Kassen geleert.
Wenn heute 50% der Firmen in Deutschland keine oder so gut wie keine Arbeitnehmer über 50 mehr haben, ist dies nicht zuletzt diesen Machenschaften von Konzern-Unternehmensleitungen in Zusammenarbeit mit der Regierung, verantwortungslosen Betriebsräten und rechten Gewerkschaftsführern zuzuschreiben.
Besonders deutlich wurde in diesem Zusammenhang auch, welchen Kapitalisten diese Politiker und ‚Gewerkschafter’ dienen: Nur den Großkonzernen und -banken, also den Monopolen. Versuchte einmal eine kleinere Firma oder gar ein Handwerksbetrieb oder Laden an der Ecke eine solche Frühverrentungsregelung für einige wenige zu bekommen, wurde dies ausnahmslos abschlägig beschieden. Sie galten immer nur für die Monopole. Die ‚Kleinen’ wurden auf die offiziellen 60-Jahre-Regelungen verwiesen oder auf Regelungen des jeweiligen Tarifvertrags über „Altersteilzeit", später dann auf die berühmte 58er-Regelung, deren Betroffene jetzt in Hartz IV abgeschoben wurden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist das, was jemand zu erwarten hat, wenn er in Rente geht, bereits meilenweit von dem entfernt, was er zu erwarten hätte, hätte man ihm gestattet, stattdessen das Gleiche in eine Lebensversicherung einzuzahlen – und der Abbau ist noch keineswegs am Ende.
Enteignung
Damit wurde das System zerstört und eine Scheinrentenversicherung aufgebaut, die angesichts des Zwanges eine Enteignung darstellt und keine Versicherung mehr ist, sondern eine vage Versprechung: "Wenn du all dies einzahlst, wollen wir sehen, ob du im Alter irgendwann mal in Rente gehen kannst und werden dir eine Rente zahlen, die so hoch ist, wie es dem Geld entspricht, das dann in den Kassen ist - was leider sehr wenig sein wird."
Wenn heute Politiker wie Blüm und Geissler sich in Kommentaren herausputzen als besonders „sozial", so muß man sagen, daß sie (so wie auch später Riester) genau für diese Zerstörung eines halbwegs gerechten Rentensystems als Arbeitsminister verantwortlich waren, während die Hauptverantwortung natürlich bei Kohl und Schröder bleibt.
Dabei wird die Frage ‚gerecht’ in diesem Zusammenhang oft zurecht auf moralischer Basis gestellt, es droht die Altersarmut, diese Menschen haben doch unsere Republik aufgebaut und jetzt das. Diese Gerechtigkeit ist natürlich ein wichtiger Aspekt. Was aber ebenso mit ‚gerecht’ gemeint ist, bezieht sich schlicht und einfach darauf, was einem zusteht, wenn man so und soviel eingezahlt hat, also versicherungsmathematische Gerechtigkeit.
Praktisches Beispiel
Gehen wir in ein praktisches Beispiel, die Rentenvoraussage, die der Autor letztes Jahr zugeschickt bekommen hat. Er hatte bis zu jenem Zeitpunkt Anfang 2004 mit mehr als 40 Beitrags- bzw. Ersatzjahren den Anspruch auf eine Altersrente ab dem Rentenalter 65 von ziemlich genau 1.500,- Euro erworben (daß er davon einen angemessenen Anteil bei der Scheidung an seine Ex-Frau hat geben müssen, ist sein eigenes Problem und interessiert hier nicht). Aus dem Bescheid geht auch hervor, wieviel er insgesamt eingezahlt hat: Fast genau € 190.000,-.
Die Lebensversicherungen rechnen nun, bezogen auf den Wert der Versicherung (der liegt immer in der Nähe des einzuzahlenden Betrages, ein wenig darunter, weil die Lebensversicherung natürlich auch schön verdienen will - das gestatten wir der Rentenversicherung natürlich nicht) mit etwa dem Doppelten dieses Betrags als Auszahlungsbetrag, wenn über viele Jahre in die Lebensversicherung eingezahlt wird (dies gilt z.B. offiziell bei Immobilien-Finanzierungen, wenn man die Tilgung über eine Lebensversicherung abdeckt, um für den Fall seines Todes die Nachkommen nicht mit hohen Finanzierungs-Kosten zu belasten).
Im Moment sind die Banken zwar dabei, diesen „Doppelwert" nicht mehr zu akzeptieren, sondern einen Abschlag einzurechnen, aber zu dem hier betrachteten Zeitpunkt bis etwa Ende 2003 galt dies noch.
Wir müssen also den eingezahlten Betrag in etwa verdoppeln, um auf die Auszahlungssumme einer Lebensversicherung zu kommen. Damit kommen wir auf einen Auszahlungsbetrag im Bereich von etwa € 380.000,-. Dies muß man jetzt durch die Zahl der Monate teilen, die der betreffende, in diesem Fall also männlich, noch an durchschnittlicher Lebenserwartung in Monaten hat. Das haben wir im ersten Teil schon dargestellt, es sind 16 Jahre oder 192 Monate. Das Ergebnis ist in etwa € 2.000,- monatlich. Zwar bekommt man auch bei der Lebensversicherung nicht diesen ganzen Betrag ausgezahlt, weil ja die Lebensversicherung wiederum verdienen will, aber es wird doch klar, daß der Autor allein aus den bisherigen „Rentenreformen" bereits um etwa € 500 monatlich betrogen wird, das macht für 192 Monate den schönen Betrag von € 96.000,-.
Nun, fast 100.000 Euro ist ein beachtlicher Betrag (auch wenn es nur 80.000,- Euro wären, wäre es nicht anders). Wenn ein Bankräuber dies bei einem Beutezug rauben würde, wären ihm viele Jahre Gefängnis sicher. Die Politiker allerdings haben diesen Betrag dem Autor geraubt und sind, wie immer, für nichts verantwortlich. Im Juristendeutsch nennt sich das „entschädigungslose Enteignung".
Wenns denn alles wäre – ist es aber nicht. Die nächste Änderung der Rentenformel, welche die zukünftigen Renten betrifft, ist bereits beschlossen. Nun wird wohl auch das Rentenalter zunächst auf 67 Jahre erhöht. Das heißt, statt der € 1.500,- wird es wohl eher an die € 1.200,- kommen. Abzüglich des Anteils der Ex wird das ohne Zweifel auf etwa € 800,- monatlich hinauslaufen. Bei € 600 Miete, ein harter Brocken.
Die Befragung eines Rentenexperten ergab dann den nächsten Schock. Nein, die CDU hat soeben bekanntgegeben, daß man nicht nur das Rentenalter auf zunächst 67 anheben wird ab 2011, sondern auch die Zahl der notwendigen Beitragsjahre für das Recht auf vollen Rentenbezug auf 45 Jahre anheben wird. Das wird eine weitere Verringerung um etwa 10% ergeben. Na denn gut Nacht, mit etwa 720 Euro zu leben, wird schwer. Und das bei mehr als 40 Beitragsjahren, davon 12 Jahre an der Beitragsbemessungsgrenze. Ob es dann noch Wohngeld geben wird? Scheiße!
Ach du meine Güte! Nun ist ja noch gar nicht eingerechnet, daß da noch ein Eigenanteil an der Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zu zahlen sein wird, bis dahin ebenso eine Steuer auf die Rente. Das macht mindestens noch einmal 100 Euro. Bleiben 620 pro Monat. Nur, 620 dann sind nicht das gleiche wie 620 heute, die Inflation wird schon einen Teil gefressen haben. Die Miete wird dann sicher auch nicht bei € 600 stehengeblieben sein.
Von was soll man denn dann leben?
Dies ist natürlich nur EIN Beispiel. Tatsache ist, daß viele Millionen von Menschen in Zukunft in Deutschland in Rente gehen werden und mit diesem Problem konfrontiert sein werden. Es geht also nicht darum, daß Adenauer und Schmidt, Kohl und Schröder, Blüm und Geissler sowie Riester einmal einem Menschen 100.000 Euro geraubt und für Zwecke verwendet haben, die ihnen angemessen erschienen, sondern um viele Milliarden Euros, die vielen Millionen Menschen geraubt wurden.
Nun, hören wir uns an, was der Rentensprecher der CDU zu sagen hat: Storm sagte, die Rentner müßten künftig "mit niedrigeren Steigerungsraten ihrer Rente" rechnen.
Man höre, das ist der Rentensprecher. Man stelle sich vor, was die anderen für eine Ahnung haben. Er hat noch nichts davon gehört, daß die Rentner bereits seit Jahren keine realen Steigerungen ihrer Renten gesehen haben, sondern vielmehr laufend sinkende Real-Renten haben.
Wie können die Steigerungsraten niedriger werden, wenn es gar keine mehr gibt???? Ob er es nicht weiß, oder einfach so frech lügt?
Fragt sich, was kann man tun? Einfach gefallen lassen? Sicher nicht. Hoffen auf das Bundes-Verfassungsgericht? Das hatte bereits genügend Zeit, dem Einhalt zu gebieten – Fehlanzeige!
Volksbewegung gegen die Politikerkaste?
Genau. Der beste Ansatzpunkt dürften die Montagsdemos sein. Es gibt nicht nur das Problem mit Hartz IV – es gibt auch das mit den Renten. Sie sind dabei, die Renten zu detonieren – stehen wir auf!
Dies, schon deutlich mehr als ein Artikel, man könnte es auch eine Diplomarbeit nennen, ist sicherlich eine der wichtigsten Ausarbeitungen von Elmar Getto, die in 'Rbi-aktuell' erschien. Er widerlegt auf wissenschaftlicher Grundlage die großen Lebenslügen der Politik über Alter und Renten, so z.B. daß die Menschen immer älter würden, daß die deutsche Gesellschaft rettungslos vergreise, daß die niedrigen Geburtenzahlen für die Ebbe in den Rentenkassen verantwortlich seien, daß es bald keine Menschen mehr in Deutschland gäbe, daß die Rentenversicherung immer schon als Generationenvertrag gestaltet war und daß die Renten eine angemessene Höhe hätten. Dieses Werk erschien in fünf Folgen zwischen dem 2. und 9. August 2005. Hier wird es in zwei Teilen vorgestellt, geringfügig vom Autor dedigiert. Es ist so aktuell wie je.
Link zum Originalartikel hier
Link zum 1. Teil der Ausarbeitung
Hier geht es zu einem aktualisierenden Zusatz von Karl Weiss.
Zusatz zum Artikel (vom 29.7.2007):
Eine Anzahl von Reaktionen auf diesen Artikel (hier unten wird eine zitiert) haben die Aussage in Frage gestellt, die Rentenversicherung sei in der noch jungen Bundesrepublik von 1948 bis 1957 auf der Basis des Kapitaldeckungsverfahrens organisiert gewesen und erst mit der Rentenreform 1957 in das Generationenvertragsmodell übergeführt worden.
So schrieb zum Beispiel der Diskutant Thomas, offenbar der Moderator, im Panzerarchiv (www.panzerarchiv.com), wo dieser Artikel verlinkt worden war:
„Was für ein Unsinn, mit der Nachkriegsrepublik zu argumentieren. (...)[Gemeint] ist die gesetzlich vorgeschriebene Liquiditätsreserve (und nicht ... Nachkriegs-Versicherungsfonds), die in der Tat politisch/haushaltsseitig geplündert und immer weiter abgesenkt worden ist. Diese "Reserve" einem versicherungsmathematischen Deckungskapital gleichzusetzen, (...), da liegt er (...) daneben.“
Es soll daher hier mit zwei Quellen belegt werden, es handelte sich wirklich zunächst um das Modell der Lebensversicherung mit Rentenauszahlungen (Kapitaldeckungsverfahren). Natürlich war in der kurzen Zeit von 1948 is 1957 noch nicht soviel angehäuft, dass dies ohne kräftigste Einzahlungen hätte ein funktionierendes Kapitaldeckungssystem werden können, aber die Geschichte der Bundesrepublik nach 1957 hat ja (Stichwort: Wirtschaftswunder) gezeigt, dann wurde wirklich sehr viel eingezahlt und das Ganze hätte funktioniert – hätte man denn nicht die Kasse ausgeraubt.
Hier die beiden Zitat mit Quelle:
„1957 - Die Rentenreform
Die wohl wichtigsten Systemveränderungen in der Geschichte der Rente nahm die Regierung 1957 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer vor. (...)Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Renten wie eine private Lebensversicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren organisiert. Damit war ab 1957 Schluss: Man führte das Umlageverfahren ein: Ein Generationenvertrag, der darauf basiert, dass die gegenwärtig Beschäftigen für die jetzigen Rentner zahlen, in der Erwartung, dass die nachfolgende Generation das gleiche für sie tut.“
http://www.quarks.de/dyn/8357.phtml
„Die entscheidende Umstellung des bundesdeutschen Rentensystems wurde im Jahr 1957 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer eingeleitet. Das bis dahin zugrundeliegende, aber in reiner Form nie tatsächlich praktizierte Kapitaldeckungsverfahren wurde schrittweise durch das umlagefinanzierte Modell ersetzt. Bei der Umlagefinanzierung, auch Abschnittsdeckungsverfahren genannt, werden die Aufwendungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht aus den Rücklagen der jeweiligen Rentner, sondern aus den laufenden Beitragseinnahmen bestritten. Fortan kam die jeweils aktiv im Erwerbsleben stehende Generation für die Renten ihrer Elterngeneration auf. Die arbeitende Generation wiederum konnte nach dem Erreichen des Rentenalters ihre Ansprüche gegenüber den nachfolgenden Generationen geltend machen.“
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Rente/Gesetzliche-Sicherung/geschichte,did=117800,page=5.html