Dienstag, 31. Oktober 2006

Unrechtsstaat Bundesrepublik

Fast alle faschistischen Kriegsverbrecher gingen straffrei aus

Von Karl Weiss

Zwei aktuelle griechische Fälle spülen eine alte Erbkrankheit der Bundesrepublik wieder an die Oberfläche: Die Entscheidung des Bundesverfassngsgerichts (BVG), den Überlebenden des Massakers im griechischen Distomo keine Entschädigungen zuzuerkennen und das Einstellen des Verfahrens gegen einen der Befehlshaber von Erschiessungen italienischer Kriegsgefangener in Griechenland durch einen Münchener Staatsanwalt. Diese fragwürdige Rechtssprechung hat System.

Es war gleich nach der Gründung der Bundesrepublik. Alles war darauf ausgerichtet, dieser neue Staat solle die Speerspitze im antikommunistischen Kampf gegen die damals noch sozialistische Sowjetunion werden. Was man da nicht brauchen konnte, waren Blicke zurück auf die entsetzliche faschistische Herrschaft, Aufarbeitung von Verbrechen, Verurteilung deutscher Verbrecher.

Es wurde, zusammen mit den Tätern, ein unausgesprochenes Bündnis der Mehrheit der neuen Bundesbürger mit ihrer Regierung getroffen, all dies nun ruhen zu lassen und nicht mehr dran zu rühren. Eine übergroße Mehrheit der deutschen Bevölkerung, zu Tode erschreckt durch die Thesen der Kollektivschuld, brauchte nicht erst überzeugt zu werden, damit einverstanden zu sein.

Da gab es nun nur ein kleines, winziges Problemchen. Man hatte schätzungsweise 200.000 bis 300.000 deutsche Verbrecher aus der faschistischen Zeit in der Bundesrepublik leben, die eigentlich abzuurteilen gewesen wären.

Zwar hatten die US-Behörden bereits die Freundlichkeit besessen, die wichtigsten Verbrecher über Italien mit Schiffen nach Südamerika zu bringen, zwar hatten sie außerdem bereits im Nürnberger Tribunal einige wenige Tausend verurteilt und später fast alle begnadigt (soweit sie nicht hingerichtet worden waren), so daß man diese alle bereits nicht mehr als Problem hatte, aber die Zahl derer, die als Verbrecher bekannt waren und in der BRD lebten, war immer noch immens.

Es handelte sich u.a. um fast die gesamte Gestapo, um große Teile der SS, um eine Anzahl spezieller Würdenträger und schließlich auch um Teile der Kriegstruppen des faschistischen Staates. Damals war zwar der wahre Umfang der Kriegsverbrechen der Wehrmacht noch nicht bekannt, aber es waren doch zumindest die großen Massaker bekannt, die durch Wehrmachtsangehörige ausgeübt worden waren.

Es wäre eine völlig unwillkommene Ablenkung von den antikommunistischen Tagesaufgaben gewesen, hätte man alle diese Prozesse durchgeführt. So war es notwendig, ein rechtliches Instrument zu schaffen, das dies erübrigte.

Gesagt, getan. Das obersten deutsche Gericht erfand zu diesem Zweck eine rechtliche Konstruktion, die fast alle Kriegsverbrecher von Schuld freisprach. Sie lautete in etwa folgendermassen:

Zur Zeit des deutschen Faschismus habe es noch keine Deklaration der Menschenrechte, keine Genfer Konventionen und keine Konvention über Kriegsverbrechen der UNO gegeben. Die deutschen Gesetze zur Zeit des Faschismus hätten aber die verschiedenen Kriegsverbrechen gar nicht sanktioniert (jedenfalls nicht ausdrücklich), so daß diese in einem gewissermaßen rechtsfreien Raum begangen wurden. Der Rechtsgrundsatz, daß man nur für etwas verurteilt werden kann, was zum Tatzeitpunkt am Tatort bekanntermaßen verboten war, sei absolut.

Auch dies reichte noch nicht aus, jegliche Anklagen fallenzulassen. Man mußte zusätzlich noch eine extreme Auslegung des Befehlsnotstandes gelten lassen, so daß alle, die nicht selbst zu den obersten Befehlshabern gehörten, sich schon damit allein automatisch von den meisten Anklagen befreien konnten.

Innerhalb kurzer Zeit waren fast alle Verfahren eingestellt. Soweit es doch einmal zu welchen kam, gab es fast immer Freisprüche. Die obersten Befehlshaber waren fast alle nicht mehr faßbar, so daß man hier auch nicht aktiv zu werden brauchte.

Was die entmenschten faschistischen Richter betraf, so wurde ebenfalls das Prinzip angewandt, daß Terrorurteile nicht inkriminiert werden könnten, wenn die Richter nach damals geltenden Gesetzen gehandelt hätten, unabhängig davon, ob diese Gesetze menschenrechtswidrig waren wie z.B. die Nürnberger Rassengesetze. Auf dieser Grundlage bekamen praktisch alle faschistischen Terror-Richter den Persilschein.

Der Begriff Persilschein enstand daraus, daß in den Jahren nach dem 2. Weltkrieg viele Zehntausende von faschistischen deutschen Tätern freigelassen wurden , die zunächst interniert worden waren wegen ihrer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und dann bei ihren Familien mit ihren Habseligkeiten in einem Pappkarton ankamen, auf dem oft ‚Persil’ stand, mit einem Entlassungsschein, der sie von allen Anklagen befreite.

Einer der Militär-Richter, der noch in den letzten Kriegstagen gefasste Soldaten hatte aufknüpfen lassen, die sich versteckt hatten, um die letzten Tage des Krieges zu überleben, brachte es später bis zum Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, ein gewisser Filbinger, der vor kurzem noch einmal kurz ins Rampenlicht trat, als die CDU Baden-Württemberg ihn bewußt als Provokation als Alterspräsident in die Bundesversammmlung wählte, die dann den Bundespräsidenten Köhler bestimmte.

Eine Lehrstunde in Geschichte, dokumentierend, daß die Partei, die diese Bundesrepublik am intensivsten geprägt hat, die CDU/CSU, weiterhin treu zu den Kriegsverbrechern steht. Filbinger war durch seinen Ausspruch berühmt geworden: "Es kann heute nicht Unrecht sein, was damals Recht war." Im Kern hat er recht, nur andersherum: Auch damals war es bereits Unrecht.

Es war auch kein Kunststück, daß das oberste deutsche Gericht damals solche Rechtskonstruktionen entwickelte, denn es selbst bestand fast ausschließlich aus „belasteten" Richtern. Insgesamt wurden von den etwa 200.000 bis 300.000 mutmasslichen Tätern nur etwa 2000 bis 3000 (etwa 1%) überhaupt verurteilt, davon viele zu lächerlich niedrigen Strafen.

Logischerweise wurde diese Konstruktion dann konsequent auch auf alle Fragen von Entschädigungen und Wiedergutmachungen angewandt, so wie den kürzlichen Fall Distomo.

Zwar gab es zur Zeit des deutschen Faschismus schon die gültige Haager Landkriegsordnung, so etwas wie den Vorläufer der Genfer Konvention über Kriegsverbrechen, aber dort waren einige Dinge nicht klar genug formuliert, so daß unsere famosen Richter mit einer speziellen Auslegung denn auch dieses Hindernis umschiffen konnten. So hieß es denn auch zur Erklärung des BVG-Urteils: „Geiselerschießungen nach Kampfaktionen mit Nichtkombattanten waren in einem gewissen Rahmen von den Haager Abkommen nicht ausdrücklich verboten. "

Später hat das oberste deutsche Gericht dann teilweise jene Verbrechen von diesem Generalfreispruch ausgenommen, die aus der spezifisch „nationalsozialistischen" Ideologie entsprungen seien. Das lief darauf hinaus, daß nun doch Täter, soweit ihre Taten sich aus rassistischen Gründen gegen Juden richteten, zur Anklage kommen konnten. Der Zusammenhang der beiden Rechtsauffassungen ergab in der Praxis eine absurde Situation: Fast ausschließlich Taten gegen Juden sind anklagbar und wiedergutmachungsfähig , andere (bis auf wenige Ausnahmen) nicht.

Bis zum heutigen Tag ist dies die Grundlage des - jetzt vereinigten - deutschen Staates, eine Rechtsauffassung, die außerhalb von Deutschland von praktisch niemanden geteilt wird. Um nur einen Eindruck zu geben: In den Ländern, die von den faschistischen deutschen Truppen zeitweise besetzt waren, gab es über zwanzig Mal mehr Verurteilungen von Faschisten, Kollaborateuren und Profiteuren als in der Bundesrepublik selbst. Sogar in der DDR (damals noch Sowjetische Zone), wo aus naheliegenden Gründen fast keiner der Täter geblieben war, wurden mehr verurteilt als in der Bundesrepublik.

Dies ist die Erbsünde des Staates, in dessen Gewalt wir leben, die er zu verdrängen versucht, die aber immer wieder ans Licht drängt. Die Entscheidung, einen der Befehlshaber von Gefangenenerschiessungen nicht mehr zu belangen, ist so nur konsequent.

In Zeiten, in denen Saddam Hussein der Taten gegen die Menschenrechte angeklagt ist, in denen das Verfahren gegen Milosevic durchgeführt wurde bis zu dessen Tod, in denen Ceaucescu samt Ehefrau kurzerhand exekutiert wurde, in denen Ex-DDR-Politbüro-Mitglieder für die Mauertoten verurteilt wurden, in denen der chilenische Putschgeneral Pinochet sich Anklagen gegenüber sieht, kommt einem diese Rechtsauffassung - vorsichtig ausgedrückt - überholt vor.

Alle heutige internationale Strafrechtssprechung (damit im Zusammenhang auch immer die Rechtssprechung über Entschädigungen) geht davon aus, daß es seit Beginn der menschlichen Zivilisation grundlegende Menschenrechte gibt, die - unabhängig von der Rechtslage in irgendeinem konkreten Staat - überall auf der Welt gelten. Wer gegen sie verstößt, ist auch dann schuldig, wenn sein konkretes Vorgehen an jenem Ort und zu jener Zeit, als er seine Verbrechen beging, nicht ausdrücklich mit Strafe belegt war.

Man geht davon aus, daß es ein allgemeines Verständnis aller Menschen über die grundlegendsten Rechte gibt, die über allen Gesetzen, Verfassungen und zeitgebundenen Rechtsnormen steht.

Man mag sich darüber streiten, auf welche Verbrechen dies nun genau zutrifft, aber alle sind sich darüber einig, daß dies sich vor allem auf Massaker (also Massenmorde) an Zivilisten und Kriegsgefangenen bezieht, sei es im Krieg oder außerhalb. Man ist heute der Auffassung, daß jeder verantwortliche Mensch weiß (und immer wußte), daß Massaker an Zivilisten und Kriegsgefangenen Verbrechen sind und ihm daher kein Pardon gewährt werden kann, nur weil das zu jener Zeit in seinem Land nicht ausdrücklich unter Strafe stand. Das ganze Verfahren gegen Milosevic beruhte und auch das gegen Hussein beruht auf dieser Auffassung.

Das BVG hält nun dieser Auffasung entgegen, daß der Unterschied darin bestünde, daß es seit 1946 die UN-Erklärung und die Genfer Konventionen der Menschenrechte und gegen Kriegsverbrechen gibt und daher seitdem dieses übergeordnete Recht gälte, dies aber zu Zeiten des deutschen Faschismus noch nicht der Fall gewesen sei.

Alle nicht-deutschen Völkerrechtler (bis auf wenige Ausnahmen) halten dies für an den Haaren herbeigezogen. Auch vor dieser UN-Erklärung und den Genfer Konventionen wußte jeder verständige Mensch, daß Massaker an Zivilisten und Kriegsgefangenen Verbrechen sind.

Wenn nun eine Anzahl von Politikern, darunter eine Grünen-Politikerin, sich gegen dieses BVG-Urteil empören, wenn „Linkszeitung" und „Junge Welt" protestieren, so beweisen sie nur, wie wenig sie über die Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland wissen. Diese Republik ist aufgebaut auf der Nicht-Bestrafung der faschistischen Verbrecher. Sie war von Anfang an ein Unrechtsstaat. Dies ist ihr Geburtsfehler, einer ihrer Grundbausteine. Würde man dies wegziehen, bräche das ganze Gebäude zusammen.

Und genau dies ist es, was die Bundesrepublik braucht. Sie in ihren Grundfesten erschüttern, die immer menschenfeindlich und imperialismusfreundlich waren. Es ist nicht dieses Urteil, das empörend ist, sondern das ganze Rechtssystem, das die Filbingers nach oben spült.

Dieser Artikel erschien am 8. März 2006 in der "Berliner Umschau" unter dem Titel "Die andere Seite der Medaille". Hier eine aktualisierte und redigierte Fassung.

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