Sonntag, 26. November 2006

Anerkennung der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges!

Was ist von den Ansprüchen der "Vertriebenen" zu halten?

Von Elmar Getto

Die stark angespannten deutschen Beziehungen mit Polen, aber auch ein wesentlicher Teil der Irritationen mit der Tschechischen Republik beruhen im wesentlichen auf Forderungen von Nachkommen von nach dem Zweiten Weltkrieg aus diesen Ländern umgesiedelten Volksdeutschen, die nicht müde werden, ihren Anspruch auf Immobilien und Ländereien ihrer Vorfahren zu verkünden. Dieser Artikel geht die Frage der "Vertriebenen" grundsätzlich an.

Die Vertriebenen-Verbände werden dabei von einer Gruppe von CDU/CSU-Politikern aus der rechten Ecke unterstützt, die versuchen, irgendwelche Rechte oder Anrechte auf Rückkehr und/oder Rückgabe von Eigentum der Vorfahren der heutigen Nachkommen von Sudetendeutschen und anderen damaligen Volksdeutschen oder Entschädigungsansprüche zu konstruieren, indem sie:

- ausführliche die langjährige germanische Kolonisation und Besiedlung der Gebiete östlich des heutigen Deutschlands darstellen, so als ob die Tatsache, daß irgendwo irgendwann irgendwelche Vorfahren gelebt haben, irgendwem irgendwelche Anrechte geben würde,

- schlicht vergessen zu erwähnen, daß dort zur Zeit, als die deutsche Kolonialisierung und Besiedlung begann, bereits die Tschechen und Slovaken lebten, diese nicht im wesentlichen als kolonialisierte Völker in Unterdrückung darstellen, sondern so tun, als hätten sie gleichberechtigt über Jahrhunderte dort zusammen mit Deutschen (und Österreichern) gelebt,

- die dortigen deutschen (und österreichischen) Siedler nicht in der Hauptseite als Elemente des Kolonialismus, sondern als Wohltäter darstellen (hat man nicht die erste Universität Europas in Prag gegründet, aber hatten die Tschechen und Slowaken dort gleichberechtigt Zutritt, wurde dort in Tschechisch und Slovakisch gelehrt?),

- die faschistische Hitlerherrschaft, den völkerrechtswidrigen Überfall auf die damalige Tschechoslowakei wie auch danach auf Polen und später auf die damalige Sowjetunion, den zweiten Weltkrieg als deutschen Angriffskrieg, die blutige Herrschaft der deutschen Besatzer in der Tschechoslowakei, Polen und der Sowjetunion einfach als nicht geschehen behandeln, so als ob dies nicht die entscheidende Frage bei der Behandlung der „sudetendeutschen Frage“ wäre, ebenso wie die Unterdrücker-Herrschaften in Polen und der damaligen Sowjetunion für die Frage der von dort umgesiedelten Volksdeutschen.

Demgegenüber muß man konstatieren:

- Wer mit dem Aufenthaltsort germanischer Stämme in der Nähe der Zeitenwende argumentiert, um Landforderungen zu begründen, dem muß man Unredlichkeit unterstellen. Danach gab es, wie jeder weiß, die Völkerwanderung, die jene Aufenthaltsorte stark verschob und im grossen und ganzen die Grundlage der heutigen Staatsgebilde schuf. Ein wichtiger Fakt war das Eindringen von Slawen in ganz Osteuropa. Mögen dort vorher germanische Stämme gewesen sein, was sagt uns das heute?

- Die Vorstellung, man könne Anrechte auf Land oder sonst etwas haben, weil irgendwo in Vorzeiten einmal die eigenen Vorfahren gelebt haben, muß definitiv aus der Gedankenwelt der menschlichen Rasse gestrichen werden. Der einzige Fall, in dem dies verwirklicht wurde, die Gründung des Staates Israel, ist und bleibt ein Menetekel für alle: Was die Geschichte geschaffen hat, kann nicht einfach rückgängig gemacht werden, ohne eine ständige Quelle von Krieg, Gewalt, Gegengewalt, Tod und Leid zu werden. Genausowenig darf man auch nur daran denken, die Tatsachen, die der Ausgang des 2. Weltkriegs geschaffen hat, zu revidieren. (Natürlich hat jeder, dem ererbtes Land oder Eigentum geraubt wurde, das Recht, dies zurückzufordern. Ob er dies allerdings so einfach noch nach 60 Jahren hat, ist fraglich. Außerdem reden wir hier nicht über Privatrecht, sondern über Völkerrecht.)

- Die gesamte Deutsche und Österreichische Herrschaft und Besiedelung der tschechischen und slowakischen Gebiete war im wesentlichen eine Eroberung von Kolonien und deren Absicherung durch eigene Siedler. Dies ist völlig unabhängig davon, ob dort auch vorher schon germanische Stämme gelebt hatten.

- Das friedliche Zusammenleben von Deutschen bzw. Österreichern mit Tschechen bzw. Slowaken über Jahrhunderte war hauptsächlich und über lange Perioden geprägt von der Deutschen bzw. Österreichischen Herrschaft und der Unterdrückung der Einheimischen. Wenn sich auch ein gedeihliches Zusammenleben entwickelt hatte - gebiets- und zeitweise - ändert dies nichts an der hauptsächlichen Herrschaftsverhältnissen. Auch wenn in der Praxis die Volksgruppen sich zu vermischen begannen, so wie das immer in langdauernden Epochen des Zusammenlebens ist, blieb doch für Tschechen und Slowaken im wesentlichen die Tatsache der Fremdherrschaft der bestimmende Teil des Verhältnisses.

- Ausgehend von der französischen Revolution verbreitete sich keineswegs Nationalismus durch Europa, sondern der Ruf nach Freiheit. So strebten die Tschechen und Slovaken denn nach Unabhängigkeit, so wie es die US-Amerikaner gegenüber den Engländern, die Inder gegenüber eben denselben oder die Algerier gegenüber Frankreich taten. Dies kann nicht als Nationalismus bezeichnet werden.

- Als im Ergebnis des 1. Weltkrieges die unabhängige Tschechoslovakei geschaffen wurde, war es mit der Kolonialherrschaft vorbei. Wie immer in solchen Fällen, mußten nun die gutgläubigen Siedler der früheren Kolonialmacht die Wut der vorherigen Unterdrückten ausbaden. Allerdings waren die "Racheakte" begrenzt und kaum gewalttätig. Es kam nie weithin zu Progromen.

- Der Überfall Hitlers auf die Tschechoslovakei 1938 und ihre Annektion waren und sind völkerrechtswidrig. Der Münchner Abkommen war und ist es damit auch. Niemand kann sich auf diesen absurden Vertrag berufen. Das gleiche gilt auch für den Überfall auf Polen 1939, der den Ausbruch des 2.Weltkrieges markierte wie auch 1941 den Überfall auf die damalige Sowjetunion.

- Die Herrschaft der deutschen Faschisten in der Tschechoslowakei wie der in Polen und in der Sowjetunion auch war eine der blutigsten, grausamsten und inhumansten Gewaltherrschaften der Menschheitsgeschichte. Die große Mehrheit der Sudetendeutschen wie auch der Volksdeutschen in anderen von faschistischen Truppen besetzten Gebieten kollaborierte nicht nur mit den Besatzern, sondern nahm auch Vorteile, die ihnen ihre Stellung als „Deutsche“ bot, bis hin zu Enteignungen und Überschreibungen von Eigentum an Deutsche. Wurden, wie z.B. nach dem (völlig berechtigten) Anschlag auf Heydrich, wahllos Zivilpersonen ermordet, wurden Konzentrationslager eingerichtet (wenn Sie Prag besuchen, vergessen Sie nicht Theresienstadt), wurden Juden ermordet oder verschleppt, standen viele der Volksdeutschen (wörtlich oder im übertragenen Sinne) dabei und klatschten Beifall. In dieser Zeit wurden die Volksdeutschen für die jeweiligen Mehrheitsvölker praktisch zu einem Teil der Besatzungsmacht, mit der Ausnahme weniger, die den Befreiungskampf der Unterdrückten unterstützten.

- Mit dem Sieg der Allierten und der bedingungslosen Kapitulation des deutschen "Reichs" hatten die Allierten das Recht, Sanktionen über die unterlegene Nation zu verhängen. Angesichts der unsäglichen Verbrechen der faschistischen Horden in allen Ländern, in denen sie zeitweise geherrscht hatten, speziell in den Gebieten östlich des Deutschen Reichs, war es der dortigen Bevölkerung nicht mehr zuzumuten, mit den Deutschen, die in ihren Ländern Minderheiten bildeten, zusammen leben zu müssen (mit Ausnahme der geringen Zahl derer, die nicht kollaboriert hatten). Daher beschlossen die Allierten auf der Konferenz in Potsdam (im Grundsatz schon in Jalta), diese Angehörigen der deutschen Minderheiten ins deutsche Kernland umzusiedeln.

- Entgegen dem, was in der Hysterie des Antikommunismus in späteren Jahren in den deutschen Mainstream-Medien verbreitet wurde, waren dies keineswegs „Anweisungen Stalins“ oder gar Willkürmaßnahmen der neuen Regierungen in den befreiten Ländern, sondern Beschlüsse aller, auch der West-Allierten. Die "Benesch-Dekrete" z.B. waren in der Hauptseite Umsetzungen der Anweisungen der Alliierten.

- Angesichts des Blutzolls des 2. Weltkriegs, der Alleinschuld der deutschen Faschisten an diesem Krieg, der Kriegsverbrechen in vorher unbekannten Ausmaß und der weiteren Verbrechen dieses Regimes (wie dem Holocaust) waren die auferlegten Sanktionen (geringe Gebietsverluste, Umsiedlung der meisten Auslandsdeutschen aus Osteuropa ins deutsche Kernland) extrem milde. Nähme man die Sanktionen gegen frühere Unterlegene zum Beispiel, selbst in Fällen, in denen diese Unterlegenen gar nicht die anderen überfallen hatten, hätten weit schwerere Sanktionen angewandt werden müssen. Wären z.B. Teile des deutschen Reichs an umliegende Nationen vergeben worden (an Dänemark, an die Niederlande, an Belgien, an Frankreich usw.), wäre ein Teil Deutschlands an die Juden zur Besiedlung vergeben worden und die dortige deutsche Bevölkerung umgesiedelt worden, hätte das deutsche Volk sich nicht beschweren können.

- Es wurden keinerlei Reparationszahlungen auferlegt, was praktisch ohne Vorbild war. Zwar hat die Sowjetunion für eine kurze Periode Reparationen aus der Besatzungszone unter ihrer Herrschaft eingeholt, aber dies war geringfügig angesichts der Vernichtungen, die deutsche Truppen in der Sowjetunion hinterlassen hatten.

- Die Umsiedlungen, auch wenn sie z.T. unter menschenunwürdigen Bedingungen vor sich gingen, waren also Alliertes Recht und berechtigt. Auch wenn dabei Verbrechen gegen die abziehenden Volksdeutschen begangen wurden, können diese keineswegs als Begründung dafür herhalten, die Umsiedlungen als solche seien Unrecht. Das deutsche Volk hatte diese Sanktionen zu ertragen. Es gibt kein Argument, unter dem dies zu Unrecht umgedeutet werden kann. Der Begriff „Vertreibung“ ist daher falsch, denn er beinhaltet eine Unrechts-Komponente, die es aber nicht gibt. Es gibt also unter keinen Umständen irgendein Recht, mit dem Nachkommen der Sudetendeutschen (das gleiche gilt natürlich auch für Schlesier, Ostpreussen usw.) irgendwie geartete Anrechte in der Heimat ihrer Vorväter beanspruchen könnten.

Wenn wir heute in der aktuellen Situation des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs des autoritären US-Regimes gegen den Irak über Grundsätzliches zum Recht der Völker auf Widerstand gegen Besetzung, Unterdrückung, Erniedrigung und Ausbeutung nachdenken und zum klaren Schluss kommen, daß der Widerstand im Irak berechtigt ist, völlig unabhängig davon, ob wir mit den Zukunftsvorstellungen so mancher im Widerstand nicht übereinstimmen, so müssen wir diese Prinzipien auch auf die Vergangenheit anwenden.

Wer im 21. Jahrhundert, 60 Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges, immer noch ein ‚Heimatrecht’ der Sudetendeutschen und anderer Volksdeutschen verlangt (was ja am Ende hauptsächlich auf die Enteignung heutiger Besitzer und Rückgabe von Häusern und Land hinauslaufen soll, oder eben auf Entschädigungen), der kann nicht anders als Reaktionär, Revisionist und Revanchist bezeichnet werden.

Dieser Artikel erschien ursprünglich in "Rbi-aktuell" am 20.12 2004, damals als Antwort auf eine Veröffentlichung. Hier wird er leicht vom Verfasser redigiert vorgestellt.

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