Montag, 6. November 2006

Der gläserne Normalbürger, Teil 2

Massive Ausweitung der Überwachung dreht Beweislast um

Von Karl Weiss

Freitag, der 13. Oktober 2006 war wirklich ein Tag der schlechten Nachrichten. Die schlechteste kam vom Bundesverfassungsgericht (BVG): Alle Handybenutzer dürfen ohne jede Einschränkung in ihrem Aufenthaltsort nach Belieben verfolgt werden von deutschen Polizisten und Geheimdienst-Mitarbeitern.

Der Aufenthaltsort eines jeden, der ein eingeschaltetes Handy mit sich trägt, kann leicht ermittelt werden, denn das Handy sendet in regelmäßigen Abständen Signale aus, die von den Funktürmen aufgefangen werden können, aber eben auch von kleinen Geräten mit dem Namen IMSI-Catcher. Mit ihnen kann man in Sekundenschnelle den groben Aufenthaltsorts und relativ schnell den exakte Aufenthaltsort des Handyträgers bestimmen – oder eigentlich genau gesagt nur des Handys.

Genau da beginnt aber bereits das Problem. Ist nämlich dein Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt dort geortet worden, wo zu dieser Zeit ein Raub geschah, dann wirst du beweispflichtig, nicht da gewesen zu sein– und das kann schwierig sein.

Die Humanistische Union hatte gegen die IMSI-Catcher geklagt und vor allem das Recht auf Privatsphäre, das Fernmeldegeheimnis und die informationelle Selbstbestimmung geltend gemacht. Das BVG, das in jüngerer Vergangenheit auch schon andere Schritte zum kompletten Überwachungsstaat genehmigt hatte, sah keinerlei Bedenken und gab den Gebrauch des Geräts ohne Einschränkungen frei.

Damit wird nun bald eine ganze Heerschar von Polizisten und Geheimdienst-Agenten mit den netten handlichen Geräten herumlaufen und Bundesbürger orten – ganz zu schweigen von den „Private Eyes“, die nun nicht einmal mehr die Mühe haben, den Ehebrechern persönlich nachzusteigen. Geortet und an die Ehefrau bzw. den Ehemann gemeldet. So geht das jetzt. Zwar gilt die Freigabe offiziell nicht für sie, sondern nur innerhalb der Strafprozessordnung, aber ist so ein Gerät einmal freigegeben, werden natürlich auch Exemplare in private Hände kommen.

Hinzu kommt, ist eine Technik erst einmal freigegeben, so wird ihre Anwendung sehr bald über die von der Strafprozessordnung geregelte hinausgehen, zunächst noch im halb legalen Bereich, dann offen und mit neuen Gesetzen oder Verordnungen.

Auch dem Orten von nicht einmal als verdächtig bezeichneten Personen hat das BVG keinerlei Schranken auferlegt, da angegeben worden war, deren Daten würden wieder gelöscht, was natürlich niemand in jedem Fall nachprüfen kann.

Auch eine Mitteilung an die ohne Verdacht georteten, damit sie wenigstens das Löschen ihrer Daten überprüfen können, hat das BVG ausdrücklich für nicht erforderlich gehalten. Gegebenenfalls müsse der Gesetzgeber nachträglich eine Informationspflicht einführen. Das wird er sicherlich machen, nicht wahr?

>>Nein, ich habe nichts von lachenden Hühnern gesagt, wirklich nicht!<<

In Verdacht geraten ist leichter als mancher denkt. Ein Kollege des Berichterstatters, mit dem er im Labor zusammengearbeitet hat, kann ein Lied davon singen. Er wohnte in einem kleinen Ort in ländlichem Gebiet. Plötzlich war irgendein Verdacht auf ihn gefallen. Er hat nie erfahren, was es eigentlich war. Aber Polizisten befragten alle Nachbarn nach ihm. Wann er nach Hause komme. Was er abends so mache. Mit wem er verkehre. Wer im Haus ein und ausgehe. Ob bestimmte Autos mit diesen Kennzeichen in der Nähe seines Hauses geparkt wurden. Ob man ihn mit den Personen auf diesen Bildern gesehen habe. Er selbst wurde überhaupt nicht befragt. Als er empört auf dem Polizeirevier auftauchte, wurde ihm nur kühl beschieden, es läge nichts gegen ihn vor. Seine Freunde und Bekannten in der Nachbarschaft gingen fast alle auf Distanz.

Andere Beispiele nennt ein Diskutant, der sich BHartwig nennt, in den Diskussionen zu einem einschlägigen Artikel in der „Financial Times Deutschland“:

„Auf einem Video einer Überwachungskamera sieht es so aus, als wenn ein Mann einen am Boden Sitzenden einen Schlag versetzen würde. Der beschuldigte Passant ist aber tatsächlich nur über den Bordstein gestolpert. Der am Boden Sitzende wurde später tot aufgefunden und der gefilmte Passant musste sich verteidigen. Wie im Gerichtsverfahren mehrere Zeuge berichteten, war der Passant tatsächlich nur gestolpert. Dies musste aber der Beschuldigte in einem langwierigen Verfahren gegen die scheinbar objektive Kamera beweisen.“

„Nach einer Unfallflucht wurde ein Fahrzeug einer bestimmten Marke gesucht. Durch die Auswertung der IMSI Daten (alle Telefone in der Nähe der Unfallstelle) wurde der Besitzer eines Wagens [dieser Marke] ermittelt. Tatsächlich hatte dieser aber sein Mobiltelefon an seinen Sohn verliehen, der zufällig mit Freunden in der Nähe war. Auch dies musste der Besitzer des Mobiltelefons selbst erst beweisen: Fast automatisch schuldig durch massenhafte Erfassung unbescholtener Bürger.“

Zufälle gibt es viele und nicht immer läuft es glimpflich ab. Wer hat schon für alles ständig Zeugen bei der Hand, die nicht zur Familie oder den Freunden gehören (denen sowieso keine Glaubwürdigkeit zugestanden wird). Die Überwachung bezieht mehr und mehr Leute in mögliche Kreise von Verdächtigen ein und der Effekt ist auch für Unschuldige verheerend: Die Beweislast wird umgekehrt: Sie müssen plötzlich beweisen, es sei nicht so, wie es scheint.

Überprüfen Sie einmal selber: Für wie große Teile des gestrigen Tages können Sie ein Alibi vorweisen, wenn Zeugnisse von Familienangehörigen oder Freunden nicht zählen? Und dann machen Sie das gleiche für den Dienstag vor 4 Wochen.

Auch für die Polizei ergibt sich nur auf den ersten Blick ein Vorteil in Hinblick auf die Aufklärung von Straftaten. In Wirklichkeit wird diese neue Technik eine solche Fülle von möglichen Verdächtigen in die Amtsstuben der Polizeireviere schwemmen, daß es kaum zu schaffen sein wird, all diesen Spuren nachzugehen. Da fast jeder ein Handy hat, wird mit jeder dieser Überprüfungen eine Anzahl von Verdächtigen festgestellt, die monatelange Arbeit nur für einen einzigen Fall bereitet. Es müssen ja in einem langwierigen Prozess alle, einer nach dem Andere überprüft und ausgesondert werden, bis am Ende dann theoretisch der Täter übrig bleibt.

Dabei ist auch jetzt schon die Polizeiarbeit von Bagatell- und Kleindelikten überschwemmt, die eine intensive Arbeit an der Schwerstkriminalität gar nicht mehr zulassen. Nach Angaben des bekannte Polizeireporters Jürgen Roth gibt es in einer Anzahl von Bundesländern schon jetzt keinerlei Verfolgung von bedeutenden kriminellen Vereinigungen (Mafia und mafiaähnliche Organisationen) mehr.

Wäre der IMSI-Catcher z.B. nur für Verdächtige von Schwerstverbrechen zugelassen worden, so hätte der Rahmen der zu untersuchenden Verdächtigen in Grenzen gehalten werden können. Aber bei professionellen Schwerverbrechern muß man wiederum davon ausgehen: Die werden kaum Handys, die auf ihre Namen zugelassen sind, eingeschaltet zu einem Coup mitnehmen – oder wenn sie auf der Flucht sind, mit einem auf sie zugelassenen eingeschalteten Handy herumlaufen.

Besonders schwierig wird die ganze Sache noch durch die Einführung des DNA-Tests, der heute vor Gericht als untadeliger und unwiderlegbarer Beweis angesehen wird. Tatsächlich aber ist die DNA etwas, was jeder von uns ständig überall verstreut. Das kann geschehen in Form von Haaren, die wir verlieren, von Gläsern, an denen Spucke von uns hängt, von Hautschuppen, die an irgendwelchen Gegenständen haften usw. So hat jeder raffinierte Verbrecher die Möglichkeit, die DNA anderer Personen zu sammeln und gezielt an bestimmten Tatorten zu hinterlassen.

Das gilt sowohl für beliebige DNA, die er gesammelt hat als auch für die DNA bestimmter Personen, nach der er auf Jagd gehen und sie dann an der „richtigen“ Stelle anbringen kann. Dann fehlt nur noch der anonyme Hinweis an die Polizei auf jene Person und ein völlig unschuldiger Mensch, der aber z.B. theoretisch ein Motiv hatte, ist plötzlich mit dem unwiderlegbaren Beweis seiner Schuld konfrontiert (Motiv + DNA am Tatort = überführt).

Erzählen Sie mal einem Strafverteidiger, der wirkliche Täter müsse Ihre DNA als falschen Beweis „gelegt“ haben. Er wird Ihnen antworten, damit kämen Sie bei keinem Gericht durch und es sei besser zu gestehen.

Solange noch die Fingerabdrücke galten, war dies so kaum möglich. Der Verbrecher hätte schon einen tatsächlichen Fingerabdruck finden und transferieren müssen – eine extrem diffizile Technik.

Auf diese Art und Weise wird also durch die fast vollständige Überwachung und durch die kritiklose Anbetung des DNA-Tests eine Unzahl von Menschen in den Status von Verdächtigen erhoben, was sogar zu ausweglosen Situationen für völlig Unschuldige führen kann.

Die Umkehr der Beweislast ist eine zusätzliche Gefahr, die im Überwachungsstaat steckt.

Das alles gilt für jene, die völlig unschuldig sind. Man sehe nur, wie es dann den wirklich Verdächtigen geht. Es wurde vom BVG nicht das mindeste Kriterium an den Verdacht angelegt, wie real und konkret er sein müsse. Ein rein erfundener Verdacht oder einer, der einem kranken Geist entsprungen ist, reicht also aus.

Polizeieinsatz

Der in der Londoner U-Bahn mit acht Schüssen in den Kopf exekutierte „Verdächtige“ Jean Menezes winkt aus dem Jenseits. Erkennen kann man ihn allerdings nicht, da das Gesicht völlig weg geschossen wurde.

Und immer noch gibt es Zeitgenossen, die wie die Gebetsmühlen wiederholen: Wer nichts getan hat, hat auch nichts zu befürchten.

Jean Charles Menezes
Jean Menezes, als er noch ein Gesicht hatte

Klar, Jean Menezes ist ja nun im Himmel, nicht wahr, er hatte nichts getan und brauchte auch nichts zu befürchten – außer dem vorzeitigen Einzug in den Himmel.

>>Und wer weiß, hätte er weitergelebt, wäre er vielleicht mit einer Todsünde gestorben (z.B. Masturbation) und wäre in die Hölle gekommen. Er konnte also froh sein, rechtzeitig zu ewiger Seligkeit befördert worden zu sein, oder etwa nicht?<<

Siehe zum Fall Menezes auch diese beiden Artikel:
Vorbeugender Todesschuss auf Verdacht und
Vorbeugender Todesschuss in der EU offiziell eingeführt

Vorher bereits war ohne irgendeinen Einspruch des BVG durchgegangen: Alle unsere Bankkonten können von jedem Beamten und Beamtenanwärter eingesehen und ausgewertet werden seit dem 1. April 2005. Man stelle sich nur vor, was die – sagen wir 0,01% - Kriminellen unter ihnen mit diesen Informationen alles anfangen können.

Die Video-Überwachung in öffentlichen Räumen war bereits lange vorher freigegeben worden. Zwar hat man überhaupt kein Personal, um dort überall vor den Bildschirmen zu hocken und eventuelle Kleindiebstähle zu beobachten, aber was solls. Man kann die Bänder hinterher auswerten. Das bringt zwar nichts mehr bei Terroranschlägen, wie London bewiesen hat – die Anschläge waren schon geschehen, die Täter schon tot (wenn sie denn die Täter waren) und auf den Videos war überhaupt niemand identifizierbar, aber warum Logik anwenden, wenns doch um die Ausweitung der Überwachung geht, nicht wahr?

Es hilft jedenfalls, die Angst zu steigern – und darum geht es schließlich, oder?

Doch nun gibt es auch eine Maßnahme, die wirklich Erfolg verspricht: Die
gemeinsame Verdächtigen-Kartei von Polizei und Geheimdiensten.

>>Alle Informationen über Kommunisten, Sozialisten, Sozialdemokraten, Aufmüpfige, Demonstrationsteilnehmer, kirchliche Gutmenschen und anderes Gesindel haben wir fein säuberlich zusammengefasst und schon konnte man rasch und ‚sauber’ das Problem möglicher Dissidenten lösen. Ist ja jetzt wieder angesagt, denn „Sozialstaat“ ist nicht mehr, da muß man andere Seiten aufziehen, nicht wahr?<<

Auch hierzu gibt es keinerlei erkennbare Einwände des BVGs. Offenbar hat man dort jetzt auch die Zeichen der Zeit erkannt.

>>Wir nennen das alles „Terrorabwehr“ und bekommen so ein vollständiges Bild, einschließlich Bewegungskontrolle jeglicher potentieller Oppositioneller. Wäre doch gelacht: Wir sind mit der parlamentarischen Opposition fertig geworden und haben sie auf Linie gebracht, dann werden
wir doch wohl auch noch mit der außerparlamentarischen Opposition fertig werden, oder?<<

Veröffentlicht in der "Berliner Umschau" am 6. November 2006

Link zum Originalartikel hier

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