Hartz-IV-Betroffene: Daumenschrauben anziehen!
Von Karl Weiss
Eine Hartz-IV-Geschädigte in Wiesbaden konnte von ihrem kärglichen Regelsatz eine Ordnungswidrigkeitsstrafe von 32 Euro nicht bezahlen. Nun muss sie nach einem langen Instanzenweg von 2005 bis 2008 dafür ins Gefängnis. Außerdem hat sie inzwischen schon 66 Euro zu zahlen.
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat das Verfahren zu hohen Kosten durch die Instanzen gepaukt und kam schließlich beim Landgericht an, das die Haft für zulässig erklärte. Die Staatsanwaltschaft verteidigte dies, eine solche Haft sei ein „übliches Druckmittel“.
Des Falles angenommen hat sich die Wiesbadener Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sie hat errechnet: Der Instanzenweg hat den Staat etwa 600 Euro gekostet, also etwa das Zwanzigfache des Bußgeldes. Das ist offensichtlich nicht verhältnismäßig.
Außerdem kritisiert die Initiative, es werde ein zynischer Gleichheitsgrundsatz verwendet, der Grundsatz, „es sei Armen wie Reichen verboten, unter den Brücken zu schlafen“. Der demokratische Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Abs.1 des Grundgesetzes beinhaltet nach ihrer Ansicht, dass „wesentlich Ungleiches ungleich behandelt“ werden muss.
Es sei etwas völlig Verschiedenes, wenn eine Person mit einem normalen Einkommen 32 Euros zu zahlen hat oder eine Person, die mit 347 Euro im Monat auskommen muss. Die Haltung der Staatsanwaltschaft, es müsse auf Teufel komm raus dies Geld eingetrieben werden, und wenn es Tausende von Euros kostet, ist haltlose Prinzipienreiterei.
Wie sind wieder im Mittelalter angelangt, als Daumenschrauben angelegt wurden.
Wer sich näher informieren will, hier ist der Link zum Sozialticker: http://www.sozialticker.com/ist-eine-32e-ordnungswidrigkeit-rund-20-fache-steuergeldkosten-wert_20080418.html
Und hier der zur Wiesbadener Initiative Grundeinkommen: http://www.grundeinkommen-wiesbaden.de
Veröffentlicht am 17. Juni 2008 in der Berliner Umschau
Originalveröffentlichung
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