Hartz IV: Jetzt auch noch Sippenhaft
Von Karl Weiss
Die ARGEs, die Arbeitsgemeinschaften zwischen Bundesagentur ohne Arbeit und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sollten eigentlich die Arbeitslosen betreuen und alle anderen, die Anspruch nach Hartz IV auf Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) haben. Stattdessen sind sie in einen Wettkampf getreten, wer am häufigsten, am brutalsten, am intensivsten und am mörderischsten den Arbeitslosen selbst das wenige Geld noch vorenthalten kann, das Hartz IV vorsieht. Es scheint ein Gerhard-Schröder-Preis für die niederträchtigste Behandlung von Arbeitslosen ausgeschrieben worden zu sein.
Einer der aussichtsreichsten Kandidaten in diesem Sinne ist die ARGE Bonn. Sie hat in Anlehnung an die faschistische Sippenhaft nun die Sippenhaftung eingeführt. Wird ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sanktioniert (sprich: Geld gestrichen), bestraft man gleich den (oder die) anderen mit. Wird einer, der Miete zahlt, mit Sanktionen belegt, erhalten auch die anderen Mietzahler weniger
Der aktuelle Fall in Bonn: Die Mutter, nennen wir sie Erna, lebt mit ihrer Tochter Marie zusammen in einer Wohnung und beide beziehen ALG 2. Jeder der beiden bekommt die Hälfte der Miete überwiesen. Nun ging die Tochter nicht zu Terminen, die ihr die ARGE gesetzt hatte und wurde zunächst mit Verringerung der Auszahlung bestraft, dann mit Streichen des Geldes und schliesslich auch mit dem Nichtbezahlen ihres Mietanteils. Doch die Miete wurde ganz überwiesen, aber dann der Betrag, den die Tochter nicht mehr am Mietbetrag bekommen soll, BEI DER MUTTER vom Regelsatz, also von den 347 Euro, abgezogen. Es wurden ihr nur 83 Euro überwiesen und nun steht die Frau ohne Geld da.
Die Bonner Arge hat sich diesen Fall offenbar mit Bedacht ausgesucht, denn Erna, die Bürokauffrau gelernt hat, ist nicht nur arbeitslos, sondern auch seit Jahren schwer krank. Als sie sich um Hilfe an das Erwerbslosen Forum Deutschland (http://www.erwerbslosenforum.de/ ) wendete, hatte sie nur noch 5 Euro zum Leben und war völlig verzweifelt.
Der Betreiber des Erwerbslosenforums, Martin Behrsing, sagte zu dem Fall laut „Gegen Hartz“ (http://www.gegen-hartz.de/ ): „Es ist das Problem des Konstrukts Bedarfsgemeinschaften und jungen erwachsenen Menschen, die eine Zwangsstallpflicht bei den Eltern haben. Erneut zeigt sich, dass die Hartz IV-Gesetzgebung erhebliche verfassungsbedenkliche Mängel aufweist. Eine sippenhaftige Bestrafung darf es gar nicht geben. Hartz IV macht es aber ohne große Probleme möglich.“
Der Leiter der ARGE hatte auf Anfrage zugesagt, sich um den Fall zu kümmern. Stattdessen hat er den Vorgang an den Sachbearbeiter zurück geleitet. Der erklärte, dies sei „völlig normal“.
Wohin sind wir in Deutschland gekommen, wenn dies völlig normal ist?
Der Hinweis auf die Verfassung verfängt auch nicht. Auf vielen Wegen wurde schon versucht, das Verfassungsgericht wegen Hartz IV anzurufen. Die Herren dort haben bisher nicht einmal einen Prozess auch nur eröffnet. Nein, von den ausrangierten Politkern im Verfassungsgericht haben wir nichts zu ewarten.
Nur der Massenprotest gegen Hartz IV kann diese Zumutung für ein ganzes Volk kippen! Stärkt die Montagsdemos!
Veröffentlicht am 26. Juni 2008 in der Berliner Umschau
Erstveröffentlichung
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