DeLay ist schuldig – und so war es Kohl
Von Karl Weiss
Mit bis zu 99 Jahren Gefängnis wegen Geldwäsche muss Tom DeLay rechnen, der ehemalige republikanische Mehrheits-Leader im US-Kongress, nachdem er in der vergangenen Woche von einer Juri der Geldwäsche für schuldig erkannt wurde.
Der Fall ist extrem ähnlich dem CDU-Spenden-Skandal, bei dem der damalige Bundeskanzler Kohl grosse Mengen Spenden von ungenannten Firmen und Privatpersonen in schwarzen Geldkoffern erhalten hatte. Auch in diesem Fall handelt es sich um Spender, die nicht bekannt werden wollen und um eindeutige Gesetzesverstösse.
Wie bekannt, wurde Kohl von allen Anklagen freigesprochen, obwohl er sich bis zuletzt geweigert hatte, die Spender zu nennen.
Es gibt allerdings einen Unterschied in den beiden Fällen: In Texas, dem Bundesstaat von DeLay, ist es verboten, wenn Firmen oder Industrielle Spenden an Kongressabgeordnete geben. In Deutschland ist das ja nicht verboten – im Gegenteil, die Spenden an Parteien durch Firmen und Industrielle machen ja einen grossen Teil der Einnahmen der Parteien aus.
Warum jene Spenden an Kohl damals heimlich gegeben wurden und nicht öffentlich, hatte einen klaren Grund: Die Spender wollten nicht bekannt werden, denn die Parteien müssen die Namen der offiziellen Spender angeben und dies wird veröffentlicht.
Die heimlichen Spenden im Fall Kohl hatten auch noch einen anderen Grund: Sie wurden nicht an die CDU gegeben, die dies Geld dann nach vorgegebenen Quoten an die Parteiorganisationen weiterleitet. Sie wurden direkt an die Person Kohl gegeben und gaben ihm damit die Möglichkeit, bestimmte, ihm treu ergebene Parteiorganisationen mit Geld einzudecken, während andere Unterorganisationen, die eventuell mehr zu seinemn innerparteiischen Widersachern tendierten, knapsen mussten.
Das heisst, die Spenden im Fall Kohl dienten auch dazu, die innerparteiliche Demokratie zu unterminieren.
Diesen Vorwurf konnte man DeLay nicht machen. Bei ihm ging es sogar genau anders herum: Er liess die verbotenen Spenden direkt an die zentrale Kasse der republikanischen Partei laufen. Das ist ja nicht verboten. Von dort aus wurden dann aber die Spenden an jene texanischen Abgeodneten weitergeleitet, die mit diesen Spenden bestochen werden sollten.
Und das ist eben Geldwäsche! Der Sinn von Geldwäsche ist ja, den Ursprung des Geldes zu verschleiern, also den Zusammenang des Ursprungs mit dem letztendlichen Verbleib des Geldes zu verdecken und damit Illegales zu tun.
In diesem Sinne hätte also auch Kohl wegen Geldwäsche verurteilt werden müssen – er war aber nicht einmal dieses Deliktes angeklagt – und wurde praktisch freigesprochen (gegen eine geringfügige Zahlung, die nicht einmal ein Tausendstel der vereinnahmten illegalen Spenden betrug), wie wir wissen.
Ist also die US-Justiz gerechter als die Deutsche?
Gemach, noch ist nicht aller Tage Abend. Die 99 Jahre sind nur die mögliche Höchststrafe. Der Richter kann auch eine Strafe von einem Jahr geben und auf Bewährung aussetzen.
Ebenso gibt es noch höhere Instanzen, die jene Verurteilung wieder aufheben können.
Für uns in Deutschland bleibt zu erinnern: Ex-Bundeskanzler Kohl müsste eigentlich wegen Geldwäsche hinter Gittern sitzen.