Hartz IV: Absurd, absurder, am absurdesten - das Chaos war geplant.
Von Elmar Getto
Hier ein Artikel von Elmar Getto gegen Hartz IV, aus dem deutlich hervorgeht, daß das Gesetz nicht "verbesserbar" ist, sondern vollständig beseitigt werden muss. Der Artikel erschien in der "Berliner Umschau" am 28. November 2005.
Nehmen wir einmal an, die Regierung würde die rechtliche Konstruktion „Freundesgemeinschaft" erfinden und in das Sozialgesetzbuch schreiben. Man würde sagen, es entspräche der Lebenserfahrung, daß Freunde in schweren Zeiten einander beistehen. Daher hätten jene, die Freunde in Arbeit haben, kein Recht, Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beziehen, denn sie seien ja nicht wirklich bedürftig - oder sie müßten sich jedenfalls das Einkommen ihrer Freunde anrechnen lassen. Absurd? - Aber genau das hat die Politikerkaste mit der Einführung der ‚Bedarfsgemeinschaften’ getan.
Doch damit nicht genug: Nun würde die Regierung auch noch von der anderen Lebenserfahrung ausgehen, daß fast alle Menschen Freunde haben. Daraus ergäbe sich logisch, daß nur noch ALG II beziehen kann, wer nachweist, keine Freunde zu haben oder jedenfalls keine Freunde, die ihn unterstützen könnten. Sie würde die Regelungen des Sozialgesetzbuches 2 so ändern, daß der Nachweis erbracht werden müßte, freundlos zu sein oder nur Freunde zu haben, die auch arbeitslos sind, wenn man ALG II beziehen will. Noch absurder? - Genau dies tut jetzt aber die über alles geliebte große Koalition.
Ironie an >>
Da würde dann endlich Schwung in den Arbeitsmarkt kommen, nicht wahr? Da praktisch niemand mehr ALG II beziehen würde, würden sage und schreibe 26 bis 27 Milliarden frei, um endlich den Unternehmen das Geld geben zu können, das sie dann animieren würde, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Innerhalb weniger Jahre würde die Arbeitslosigkeit zusammenschnurzeln wie ein Hamburger in der Bratpfanne und wer wären die am meisten Begünstigten? Richtig, die Arbeitslosen, die lediglich das kleine Opfer bringen mußten, für eine Zeit bei den Freunden unterzuschlupfen. Na, war es denn so schlimm? Hat doch fast gar nicht weh getan, oder?
<< Ironie aus.
Eigentlich gab es, als Prostituierten-Reisen-Hartz seine Vorschläge für den „Umbau des Arbeitsmarktes" vorlegte, ja längst die „eheähnliche Gemeinschaft" als rechtliche Einheit. Sie hatte ja bereits verschiedene rechtliche Implikationen und war schon vom Bundesverfassungsgericht definiert. Insofern war zunächst unklar, warum die Hartz IV-Erfinder, die damals noch viel größere Koalition aus Gelb, Grün, Rosa und Schwarz, den neuen Begriff der „Bedarfsgemeinschaft" einführten. So mancher schrieb dies einer scheinbar „handwerklich schlechten Machart" des ganzen Hartz-IV-Gesetzes zu, die allenthalben beschworen wird.
Im weiteren Verlauf stellte sich aber heraus, daß Hartz IV ganz genau im Sinne seiner Erfinder gemacht war und nichts handwerklich schlechtes daran war. Das ganze Chaos war geplant. Wer genau hinsah, bemerkte auch bereits, daß eben ganz bewußt eine neue rechtliche Kategorie geschaffen worden war mit der 'Bedarfsgemeinschaft'. Man hatte das nur nicht so laut ausgesprochen im Sommer und Herbst 2004, denn da sollte ja noch von den wirklichen Intentionen abgelenkt werden, die man mit Hartz IV hatte, das Gesetz durchgesetzt und die Montagsdemos klein geredet werden.
Mit der Einführung ab Januar 2005 stellte sich dann beim genauen Hinsehen, heraus, daß die Definitionen der „eheähnlichen Gemeinschaft" eben nicht gemeint waren. Die Schnüffler aus den Arbeitsagenturen und ARGEn suchten nämlich, wie bald zu lesen war, nach den Zahnbürsten eines eventuellen Partners in den Badezimmern, nach einem zweiten Kopfkissen in den Betten und nach wenig bekleideten Männern, wenn man unangemeldet die Wohnung einer Frau stürmte.
In seinem sogenannten „Mißbrauchsreport" führte der unsägliche Clement ausdrücklich solche Fälle als angeblichen Mißbrauch auf.
Zitate:
„Steht im Morgengrauen ein nackter Kerl auf dem Balkon, und es ist nicht der Ehemann…"
„... wie sich beim Prüfbesuch herausstellt. Günter Meyer, ihr Lebensgefährte, kommt mit nacktem Oberkörper aus dem Ehebett..."
„ ... ein eigenes Zimmer kann der Lebensgefährte nicht vorweisen ..."
„... Die Kuhle im Ehebett stammt angeblich von der Nachbarin ..."
„...Der Prüfdienst sah nach, fand Männerhemden und -unterhosen auf der Wäscheleine ..."
Und so geht es munter weiter. Aber das oberste Deutsche Gericht hatte eben nicht jeden, der mit einer Frau Sex macht, bereits als eheähnlichen Partner definiert (logischerweise), auch das zeitweilige Zusammenleben in einer Wohnung war nicht als solche definiert, sondern eben nur, wenn man, kurz ausgedrückt, aus einer gemeinsamen Kasse lebt.
Dies aber, und auch das ist höchstrichterliche Rechtssprechung, kann vom jeweiligen verdienenden Partner jederzeit widerrufen werden. Das Paar kann also weiterhin zusammenleben, aber eben nicht mehr aus einer gemeinsamen Kasse leben. Auch das ist logisch, denn im Falle, daß dies anders entschieden worden wäre, hätte sich eine Unterhaltspflicht aus der puren Tatsache des Zusammenlebens ergeben, was der Gesetzgeber eben nicht wollte.
Auch hätte hier eine Mindestfrist eingeführt werden müssen (In Brasilien gibt es z.B. ein solches Gesetz: Ein Mann, der mehr als vier Jahre mit einer Frau zusammengelebt und sie voll unterhalten hat, wird ihr gegenüber unterhaltspflichtig, als ob er mir verheiratet gewesen wäre).
Es war offensichtlich, daß diese Definitionen der „eheähnlichen Gemeinschaft" den Hartz-Machern gar nicht schmeckten. Sie wollten jeden halbwegs verliebten Partner in eine Unterhaltspflicht drücken und erfanden zu diesem Zweck die Bedarfsgemeinschaft. Wie das gemeint ist, sagt der „Mißbrauchsreport" ganz klar:
„Nur wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder mit Unterstützung von Partner oder Familie bestreiten kann, hat Anspruch ..."
Juristisch korrekt müßte es heißen: „...mit Unterstützung unterhaltspflichtiger Partner oder Familienmitglieder ...", aber dieser ‚kleine Unterschied’ ist gewollt. Man will einfach alle, die in irgendeiner Art und Weise zusammenleben, sei es als Wohngemeinschaft, sei es als Haupt- und Untermieter, sei es wirklich in einer eheähnlichen Gemeinschaft, zum Unterhalt der Kandidaten auf ALG II heranziehen.
Auch der Begriff „Familie" ohne die Erwähnung der Unterhaltspflicht ist absolut gewollt. In der Praxis werden Arbeitslosen Leistungen gestrichen, wenn sie bei Geschwistern, Onkeln oder Tanten mit Einkommen wohnen, obwohl die natürlich nicht unterhaltspflichtig sind.
Eigentlich hätte man dazu natürlich das Bürgerliche Gesetzbuch ändern und diese Unterhaltspflichten neu definieren müssen. Das hätte aber zu noch mehr Protest, zu noch mehr Unverständnis in der Bevölkerung geführt. Deshalb versucht man diese neue rechtliche Definition über die Hintertür einzuführen: Man verweigert einfach dem Arbeitslosen das ALG II und hofft dann, der eventuelle Partner oder Familienangehörige werde schon dafür sorgen, daß der(die)jenige nicht verhungert und nicht auf die Straße fliegt.
Was nun den zusätzlichen Skandal zu dieser Praxis darstellt, ist die Antwort der Richter auf diese Absurdität. Bis jetzt hat sich noch kein einziger Richter gefunden, der angesichts dieser neu geschaffenen Rechtslage sofort das Verfassungsgericht angerufen hätte, um zu klären, ob jetzt Einkommen von Leuten angerechnet werden dürfen, die gar nicht unterhaltsverpflichtet sind (Richter dürfen, wenn sie aufgrund eines - nach ihrer Meinung eventuell -verfassungswidrigen Gesetzes entscheiden sollen, direkt das Verfassungsgericht anrufen). Ein weiterer Skandal in der nicht gerade an Justizskandalen armen deutschen Geschichte.
Trotzdem kam es zu einer großen Anzahl von gewonnenen Gerichtsverfahren gegen die Anrechnung solcher Partnereinkommen. Dem will die neue Regierung nun einen Riegel vorschieben. Sie setzt eine neue Absurdität auf die vorherige: Jetzt soll der arbeitslose Partner auch noch beweispflichtig sein, daß die Person(en), mit der(nen) er zusammenlebt, keine Bedarfsgemeinschaft mit ihm bildet(n).
Da „Bedarfsgemeinschaft" aber - bewußt - nicht definiert wurde, ist ein negativer Beweis objektiv unmöglich - so wie andererseits auch ein positiver Beweis unmöglich wäre.
Man stelle sich vor, wie so eine Definition aussehen müßte:
Bedarfsgemeinschaft ist, wenn
- mehr als drei mal Sex gemacht wurde
- sich eine Kuhle im Bett gebildet hat (mit genauen Definitionen der Matratzenhärte in Beziehung zur Mindesttiefe der Kuhle)
- mehr als einmal der Partner mit nacktem Oberkörper in der Wohnung angetroffen wurde
- mehr als einmal die Zahnbürste des Partners in der Wohnung angetroffen wurde (Nachweis über DNA)
- wenn mehr als einmal die Unterwäsche des Partners in der Wohnung gewaschen wurde
- wenn der Partner kein eigenes Zimmer hat
- wenn ein zweites Kopfkissen angeschafft oder jedenfalls festgestellt wurde
- usw. usf.
Die ganze Absurdität kann an diesen Beispielen gemessen werden, die ja allesamt den tatsächlich vom damaligen Minister Clement in der Broschüre genannten Kriterien entsprechen.
Obwohl man nicht Jurist sein muß, um zu erkennen, daß die Bedarfsgemeinschaften widerrechtlich sind, urteilen Richter ab der zweiten Instanz fast durchweg „staatstreu". Leider ist zu erwarten, daß die deutsche Richterschaft bis auf wenige Ausnahmen auch die neue Anmaßung wieder schlucken wird, ganz zu schweigen vom Bundesverfassungsgericht, das ja nun schon fast ein Jahr Zeit hatte, seine Meinung zu Hartz IV bekanntzugeben, dies aber tunlichst vermeidet. Nun, wie sagte George W. Bush so schön: „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns."
In der Schule hat man uns einmal beigebracht, daß die Demokratie vor allem durch die Gewaltenteiung definiert sei und daß der Sozialismus deshalb so schlecht sei, weil es dort keine Gewaltenteilung gebe.
Das Parlament, so lehrte man uns, habe eine Wächterfunktion gegenüber der Exekutive, der Regierung, denn dort gäbe es eine Opposition, die gegen die Regierungsmeinung stünde und dem Wähler die Möglichkeit gebe, bei der nächsten Wahl Sachentscheidungen gegen seinen Willen durch deren Wahl rückgängig zu machen. Wenn diese Wächterfunktion nicht funktioniere, gäbe es immer noch die dritte Gewalt, die Justiz, die eventuelle Überschreitungen der Befugnisse der Regierung korrigieren könnte.
Nun, unsere „Demokratie" zeigt ihr wahres, ihr diktatorisches Gesicht. Es gibt kaum noch jemand, der sich noch an das letzte Mal erinnern kann, als die Opposition gegen eine der großen Entscheidungen des Bundestages gestimmt hat und uns so die Möglichkeit gegeben hätte, solche Entscheidungen zu revidieren. Man gehe nur einmal diese großen Entscheidungen durch:
- Notstandsgesetze
- Aufrüstung durch Nato-Doppelbeschluss
- Einverleibung der DDR ohne Federlesens
- Praktische Aufhebung des Asylrechts
- Teilnahme am Überfall auf Jugoslawien
- Teilnahme am „Krieg gegen den Terrorismus"
- Teilnahme am Überfall auf Afghanistan und Stationierung von Truppen
- Gesundheitsreform
- Gewähren von Deutschland als strategische Basis für die USA im Irakkrieg
- Hartz IV
- Annahme der EU-Verfassung
- Militär-Mission auf israelischer Seite gegen die Araber im Libanon [Zusatz vom Oktober 2006]
Alles Beschlüsse, in denen die „großen Volksparteien" in trauter Umarmung uns ohne Alternative ließen. Kein Wunder, daß die Bundestagswahl für beide zusammen gerade einmal etwas mehr als 50% der Stimmen der Wahlberechtigten ergab, die bei weitem geringste Zustimmung seit mehr als 50 Jahren.
Und die Justiz als kontrollierender Faktor? Wo ist sie? Hat irgendjemand gehört, auch nur eine dieser Entscheidungen sei von der Justiz auch nur in Frage gestellt worden?
Nein, die Gewaltenteilung ist ein Fetisch und wir leben in der Diktatur des Kapitals, das wird nun immer mehr Menschen klar.
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"19 Fälle – Die Realität von Hartz IV"
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