Selbstverteidigungsrecht?
Von Karl Weiss
Artikel der "Berliner Umschau" vom 30. August 2006. Die generellen Aussagen sind und bleiben aktuell.
Das einzige Argument, das im Sinne des Überfalls der israelischen Truppen auf den Libanon, beginnend mit dem 12. Juli, vorgebracht wurde, war, es sei ein Akt der Selbstverteidigung Israels. Sehen wir uns dieses Argument unter den Aspekten des Völkerrechts, des Strafrechts und des gesunden Menschenverstandes an.
Gehen wir einmal davon aus, es sei wirklich so gewesen, wie Israel anfangs angab, daß Mitglieder einer Miliz aus dem Nachbarland Libanon auf israelisches Gebiet vorgedrungen seien, dort eine Gruppe israelischer Soldaten angegriffen, einige von ihnen getötet und zwei gefangen genommen und mit über die Grenze verschleppt hätten. Wir wissen heute aus neutralen Quellen, daß dies nicht der Fall war, die Soldaten waren auf libanesischen Boden, als sie von einer Hisbollah-Patrouille überrascht wurden, aber nehmen wir einfach einmal an, die israelischen Angaben seien wahr gewesen oder die israelische Regierung habe sie geglaubt.
Hätte Israel dann das Recht gehabt, den Libanon in die Steinzeit zurückzubomben, über Tausend Ziviltote zu verursachen und viele Tausend Verletzte, dauerhaft Geschädigte, Verkrüppelte usw.? Und dann stellt sich auch gleich die zweite Frage: Ist dies eine Frage des Umfangs des israelischen Angriffes, der lediglich zu groß war? Oder mit anderen Worten: Hätte Israel nur ein Zehntel der Schäden und Toten verursacht, wäre die „Antwort“ dann angemessen gewesen?
Um diese Fragen zu beantworten, muß man sowohl das Völkerrecht als auch die Regelungen des Strafrechts im internationalen Bereich zu Rate ziehen, aber eben auch den gesunden Menschenverstand - und eventuell auch die Bibel.
Nun, es gibt nicht nur an der israelisch-libanesischen Grenze, sondern an vielen Stellen der Welt Spannungszonen. Sehen wir uns also an, was geschieht. Zum Beispiel ist eine der heißesten Spannungszonen die Grenze am 38.Breitengrad, die Nord- von Südkorea trennt. Dort kommt es seit dem Ende des Korea-Krieges im Jahre 1952 regelmässig zu Zwischenfällen. Die gehen von Schubsereien und Rangeleien an Grenzübergangsstationen bis hin zu bewaffneten Eindringen von Kampftruppen in das Nachbarland mit Toten, Verletzten und Gefangenen.
Was würde nun geschehen, wenn - sagen wir - Nordkorea einen solchen Zwischenfall zum Anlaß eines bewaffneteten Überfalls mit Truppen und Bomben auf den südlichen Nachbarn näme? Wenn man versuchen würde, große Teile der südkoreanischen Infrastruktur zu zerbomben, ein Viertel der südkoreanischen Bevölkerung zu vertreiben, über tausend Ziviltote verursachen usw., würde dann die vermeintliche „internationale Gemeinschaft“ erklären, Nord-Korea hätte schliesslich ein Recht, sich selbst zu verteidigen und unter diesem Vorwand den Angriff nicht verurteilen? Würde die „internationale Gemeinschaft“ dann eine Pufferzone mit UN-Truppen tief in südkoreanisches Gebiet hinein anlegen? Es genügt, die Frage zu stellen, um die Absurdität des Arguments der „Selbstverteidigung“ deutlich zu machen.
Selbstverständlich hat kein Land der Erde das Recht, wegen eines Grenzzwischenfalls, wie er fast in allen Spannungsgebieten immer wieder vorkommt, einen Krieg in vollem Umfang unter dem Vorwand der „Selbstverteidigung“ zu beginnen. Das internationale Recht in Form der Genfer Konventionen und der Charta der UN sowie Beschlüssen der UN-Vollversammlung und des Sicherheitsrates kennt hierzu eindeutige Regeln: Grenzschwischenfälle müssen auf diplomatischen Weg geklärt werden, ebenso wie Gefangenenaustausche. Alle Maßnahmen müssen der Nicht-Eskalation und De-Eskalation dienen.
Oder ein anderes Beispiel: Am 24. August wurde bekannt, daß türkische Kampfflugzeuge Dörfer in der unmittelbaren Grenzregion mit dem Irak bombardiert haben, wo sie kurdische Kämpfer vermuteten. Dabei wurde auch irakisches Gebiet betroffen. Es ist von 15 Toten die Rede.
Hat nun der Irak oder haben die Vereinigten Staaten als Kolonialmacht des Irak das Recht, einen Krieg auf voller Breite gegen die Türkei zu beginnen, weil der Irak ein Selbstverteidigungsrecht habe? Auch diese Frage braucht in Wirklichkeit nicht mehr beantwortet werden. Das Argument der „Selbstverteidigung“ ist absurd.
Oder nehmen wir das persönliche Recht auf Selbstverteidigung, das jeder Bürger auf dieser Welt gegen Angriffe hat. Nehmen wir an, Sie werden von einem Betrunkenen in einer Bar angepöbelt. Als Sie sich beschweren, schlägt er Sie nieder. Haben sie nun das Recht, ihre Pistole zu ziehen und ihn umzubringen? Natürlich nicht. Sie dürfen ihn - eventuell mit vorgehaltener Pistole - zwingen, seinen Namen und Adresse zu hinterlassen, bevor Sie ihn laufen lassen. Sie dürfen ihn im Weigerungsfalle mit der Pistole im Schach halten, bis die Polizei eintrifft. Sie dürfen ihm eventuell sogar ins Bein schießen, wenn er zu flüchten versucht, aber da muß er Sie schon schwer
verletzt haben, sonst wäre das Notwehrexzeß.
Kurz, das Recht in jeder Hinsicht sagt das gleiche, was der gesunde Menschenverstand sagt: „Antworten“ dürfen bestenfalls die gleiche Größenordnung wie die Tat haben, sonst hätte man in jedem kleinen Streit die Eskalation bis zum Weltkrieg angelegt.
Das ist übrigens auch der Sinn des biblischen „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Es bedeutet nicht brutale Rache, sondern die Begrenzung der Antwort auf maximal das gleiche wie die ursprüngliche Aggression.
Ob man in Israel nicht die Bibel lesen kann?
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