AbbauRechte

Mittwoch, 3. Oktober 2007

Verbeamtete Mafia

Wie sich durch Zufall einmal die tägliche Polizei-Praxis entlarvte

Von Karl Weiss

Deutsche Staatsgewalt in Aktion. Gegen Links immer „volle Pulle“. Die „Weimarer Republik“ lässt grüßen. Von einem demokratischen Staat hat das nichts. Was seit Urzeiten Praxis deutscher (und nicht nur deutscher) Polizisten ist, der Korpsgeist über alles, das gegenseitige „Absichern“ von Polizisten mit falschen Zeugenaussagen bei illegalen Übergriffen, wurde nun an einem konkreten Fall öffentlich und belegt. Selbstverständlich passiert den Polizisten trotzdem nichts. Die Staatsanwaltschaft hat entsprechende Anklagen bereits niedergeschlagen.

Was war geschehen?
Am 2. Oktober 2004 hatten einige Gewerkschaftseinheiten, attac, PDS und weitere Organisationen zu einem Protest gegen Hartz IV aufgerufen. 45 000 Menschen kamen zur Demonstration (nach Angaben der Veranstalter über 100 000). Sie ging vom Berliner Alexanderplatz durch die Friedrichstrasse und Unter den Linden. „Weg mit Hartz IV – das Volk sind wir“ war das Motto.

Die Staatsgewalt suchte nun einen Vorwand zum Eingreifen. Bald hatte sie einen gefunden. Ein paar Eier waren gegen die Fassade der VW-Vertretung Unter den Linden geworfen worden. Schließlich war Hartz VW-Vorstand.

Zu diesem Thema, den immer mehr um sich greifenden exzessiven Polizeieinsätzen gegen linke Demonstrationen, gibt es auch noch diesen Artikel im Blog.

Schon rückte die Polizei mit Hundertschaften an und zielte genau mitten in die Demonstration. Einer der ersten, der getroffen wurde, war der Junge Felix K. Man deckte ihn mit Faustschlägen ein und er ging kurzzeitig bewusstlos zu Boden. Wieder erwacht, führte man ihn im Polizeigriff ab, brachte ihn auf die Wache, ohne seine Verletzungen behandeln zu lassen, später auf die Hauptwache, ohne Zugang zu Rechtsbeistand noch zu einem Arzt, obwohl die Verletzungen offensichtlich waren, behandelte ihn erkennungsdienstlich - und ließ ihn dann laufen.

Es wurde eine Platzwunde an der Lippe von den Schlägen konstatiert, beide Augen waren zugeschwollen von den Misshandlungen. Am Hals hatte er Abschürfungen mit der Marke von Stiefelsohlen, mit denen er gewürgt und auf den Boden gedrückt worden war.

Hatten nun die Polizisten, die dafür verantwortlich waren, ein Problem? Oder jener, der das Einsatzkommando gegeben hatte? Misshandlung in polizeilicher Obhut? Unbegründete Festnahme? Nein, keineswegs. Man sprach sich ab: Der Felix sei vermummt gewesen, darum habe man ihn „schnappen“ müssen. Er habe sich mit Gewalt gegen seine Festnahme gewehrt, dabei u.a. einem Polizisten gegen die Schienbeine getreten, da habe man ihn überwältigen müssen gegen schweren Widerstand. Dabei könnte es sein, dass man auch einen Faustschlag verteilt habe.

So wurde den Felix angeklagt, nicht die Polizisten oder der für den unbegründeten Einsatz Verantwortliche.

Vor Gericht sagten die drei beteiligten Polizisten alles eakt gemäss der Absprache aus. Weder Richter noch Staatsanwalt schien aufzufallen, dass man von einem Faustschlag nicht eine aufgeplatzte Lippe und zwei zugeschwollene Augen haben kann. Auch der Tritt gegen das Schienbein wurde geglaubt, obwohl der betroffene Polizist sagte, er habe das nicht gespürt. Der dritte Polizist sagte aus, er habe nichts von mehreren Faustschlägen gesehen und so kam es, wie es in der deutschen Unrechtsjustiz kommen muss: Das Opfer wurde zum Täter und verurteilt zu Arrest, sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Der unsägliche Richter meinte, er müsse „eindringlich vor weiteren Straftaten gewarnt“ werden.

Soweit ging alles seinen geregelten Gang, wie in Deutschland (und nicht nur hier) üblich. Polizisten haben immer recht. Sie werden nicht einmal vereidigt, weil sie sowieso glaubwürdig sind. In diesem Fall sprachen die Verletzungen des Polizei-Opfers eine eindeutige Sprache, doch sie wurden einfach „übersehen“.

Dann allerdings kam eine kleine Unregelmässigkeit. Bei intensiven Suchen nach einschlägigen Fotos wurde Felix fündig. Es gibt ein Foto genau vom Moment seiner Festnahme und dem ersten Faustschlag, der ihn niederstreckte. Hier ist das Foto.

Verbeamtete Mafia - Polizisten misshandeln Demonstranten

Man kann eindeutig sehen, er ist in keiner Weise vermummt, die Begründung für seine Festnahme ist also frei erfunden.

Nun ging Felix mit diesem Beweis in die Berufung vor dem Berliner Landgericht. Der Polizist, der bei einer Falschaussage erwischt wurde, wusste nichts weiter zu sagen als, dann sei es wohl ein Irrtum gewesen.

Wenn ich mit einem Trick über das Internet das Bankkonto meines Nachbarn anzapfe, erwischt werde und dann vor Gericht sage, das sei ein Irrtum gewesen, ob ich dann wohl davon komme?

Na, Felix wurde in der Berufung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte nun die gesetzliche Pflicht, die Falschaussage-Polizisten anzuklagen, tat es aber nicht. >Was kömmert mich eine gesetzliche Pflicht.<

Wenn ich meiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkomme und die Steuern nicht zahle, ob ich dann auch mit nichts wegkomme, wie dieser Staatsanwalt?

Schließlich wurde Anzeige gegen die Polizisten erstattet. Wegen Falschaussage und Körperverletzung im Amt. Antwort: Schweigen im Walde. Nach einem Jahr kommt endlich eine Reaktion: Der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein!

Die Begründung ist abenteuerlich. Felix hätte doch vermummt gewesen sein können, andere waren es ja auch. Die Perspektive des Fotos lasse Raum für Missverständnisse.

Das ist deutsche Staatsanwaltschaft im 3. Jahrtausend: Gegen Links immer auf Draht, gegen die eigene Truppe von der Polizei ist jede noch so lahme Ausrede gut.

Gute Nacht, Demokratie!


Veröffentlicht am 3. Oktober 2007 in "Nachrichten - heute"

Originalartikel

Sonntag, 30. September 2007

Der Untergang des freien Europa?

Ein Meilenstein : Artikel in der „Süddeutschen“

Von Elmar Getto

So sehr die Mainstream-Presse auch den volksfeindlichen Kurs deutscher Regierungen unterstützt, die „Süddeutsche Zeitung“ meist voran, so sehr ist sie doch in der Lage – wenn auch versteckt unter ‚Kultur’ – epochemachende Artikel zu veröffentlichen, so wie in diesem Fall „Afrikaner vor Europa“ vom Innenpolitikleiter jener Münchener Zeitung, Heribert Prantl.
Er steht als erschütternder Meilenstein für zwei Dinge: Für die Realität, die er Europas Politikern um die Ohren schlägt und als Dokument des Zynismus eines der Ober-Gurus der Mainstream-Medien: Sie wissen, was die Wahrheit ist.


Zwar sind einige der Aussagen des Artikels schlicht unerträglich in ihrem blanken Hochmut, so, wenn er wirres Zeug aus einem Film wiedergibt, in dem ein Afrikaner gebeten hätte, als Haustier nach Europa gelassen zu werden. Aber im wesentlichen macht er deutlich, daß und wie sich Europa gegen Flüchtlinge, speziell aus Afrika, abschottet und gleichzeitig versucht, den Schein von Staaten zu wahren, die Menschenrechte anerkennen.

Hier einige wichtige Zitate des Artikels:

„Afrika? Haben wir nicht auf der Agenda. Das wird uns noch sehr leid tun. Ein Plädoyer gegen die Ignoranz. Und für eine neue Flüchtlingspolitik.“

„Manchmal werden tote, manchmal werden lebende Flüchtlinge an den Küsten Andalusiens angespült. Das Mittelmeer ist ein Gottesacker geworden für viele, die sich auf den Weg gemacht haben. Manchmal bleibt ein Stück Flüchtling an den Stacheldrahtzäunen hängen, mit denen Spanien in seinen Exklaven in Marokko den Weg versperrt.“

„Europa nimmt davon nur dann Notiz, wenn eine zerlumpte Vorhut den Stacheldraht vor Ceuta und Mellila erklimmt und die spanischen Grenztruppen auf Menschen schießen, die aus Ländern geflohen sind, die einst Entwicklungsländer hießen. Dort entwickeln sich aber heute nur noch Aids, Hunger, Chaos und Korruption.“

„Diese Ausgeschlossenen ... drängen ... an die Schaufenster, hinter denen die Reichen der Erde sitzen. Der Druck vor den Schaufenstern wird stärker werden. Ob uns diese Migration passt, ist nicht mehr die Frage. Die Frage ist, wie man damit umgeht, wie man sie gestaltet und bewältigt. Migration fragt nicht danach, ob die Deutschen ihr Grundgesetz geändert haben, sie fragt nicht danach, ob einige EU-Staaten sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention hinausschleichen...“

„Die Parlamentarier [des europäischen Parlaments] äußerten ... ihr Bedauern darüber, „dass sich die Fortschritte im Bereich Asyl und Einwanderung bislang im Wesentlichen auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung konzentriert haben“.

„Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren fast alle legalen Zugangsmöglichkeiten zu ihrem Territorium verschlossen. Für alle Herkunftsländer von Flüchtlingen ist Visumspflicht angeordnet. Visa für Flüchtlinge gibt es aber nicht. So wird jede legale und gefahrenfreie Einreise verhindert. Wer sie trotzdem schafft, ist per gesetzlicher Definition ein Asylmißbraucher und reif für umgehende Abschiebung.“

“Italienische Fischer berichteten im Sommer 2004: ‚Wir haben keine Garnelen, sondern Leichen in den Netzen - das ist die Situation im Mittelmeer vor der libyschen Küste.“

“Die Zahl der Asylanträge in Europa hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als halbiert. In Deutschland ist die Zahl der Asylbewerber so niedrig wie schon seit 1984 nicht mehr. Rapide gestiegen ist allerdings die Zahl der Abschiebungen.“

„ ...Aus den Augen, aus dem Sinn. ...“

„Flüchtlingsschutz in Europa wird ... zu einer Fata Morgana ...: schön, aber unerreichbar.“

„... Festung Europa ...“

„Weil die Unterscheidung zwischen politisch verfolgten Flüchtlingen und denen, die aus bitterer Not ihre Heimat verlassen, schwierig ist, werden seit geraumer Zeit alle gleich schlecht behandelt.“

„Feuer frei auf die Elenden? Das wäre der apokalyptische Höhepunkt einer militarisierten Flüchtlingspolitik. Und das wäre der Untergang eines Kontinents, der sich das freie Europa nennt.“

“Unsere Menschlichkeit entscheidet sich am Schicksal Afrikas“, sagt Bundespräsident Horst Köhler. Das heißt: Die EU muss aufhören damit, den neuen Eisernen Vorhang immer weiter auszubauen. Sie muß politisch Verfolgten wieder Schutz bieten, sie muß Zuwanderern eine quotierte Chance geben. Es bedarf gewaltiger friedenspolitischer Initiativen und gewaltiger Anstrengungen für die Opfer von Hunger und Not.“

„Noch ist es so, dass die Europäische Union durch die Protektion heimischer Bauern mehr Geldzuflüsse nach Afrika verhindert, als sie an Entwicklungshilfe gibt.“

“Rupert Neudeck, der Gründer der Cap Anamur, [gibt die Antwort auf die Frage]: Was schaffen wir als Nächstes ab? ‚Die gewaltige Ungerechtigkeit, die Kluft zwischen den reichen Nationen und den Milliarden Schmuddelkindern in der Dritten Welt.’“

Wer den ganzen Artikel lesen will.

Hier mal wieder ein Artikel von Elmar, dessen Spezialität es ist, wichtige Artikel zu finden.

Samstag, 29. September 2007

Abteilung Späh und Horch - Stasi 2.0?

Interview mit einem Linken in Deutschland

Von Karl Weiss

Ich habe einen Bekannten von mir interviewt über seine Erfahrungen mit den (west)deutschen Schnüffeldiensten, nachdem das Thema mit der ‚Oberaufsicht’ des Verfassungsschutzes (VS) über Lafontaine sowie die ganze Linksfraktion wieder ins Licht der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt ist. Ich nenne den Interviewten hier der Einfachheit halber Max.

Frage: Wie bist du in das Fadenkreuz der bundesdeutschen Späher und Schnüffler geraten?

Max: Ich hatte in den 70er Jahren bei der BASF in Ludwigshafen angefangen zu arbeiten und war dann dort in der Gewerkschaft, der IG Chemie, aktiv. Ich wurde zunächst zum Vertrauensmann von meinen Kollegen gewählt, später dann aber auch zum stellvertretenden und noch später ersten Sprecher der Vertrauensleute meines Bereichs. Ich habe als solcher verschiedentlich auf großen Vertrauensleuteversammlungen das Wort ergriffen. Wenn mal wieder ein beschämend niedriger Tarifabschluß da war, weil man das Kämpfen mit allen Mitteln verhindert wollte, habe ich das angeprangert und nicht nur die Leitung des Werkes, sondern auch jene Art von Gewerkschaftsführern angegriffen, die in engster Umarmung mit den Kapitalisten handelten.

Frage: Da gerietst du schnell in Verdacht, Kommunist zu sein?

Max: Ja. Ich war mit dessen eigentlich nicht so bewußt, aber als ich zum Vertrauensmann kandidierte, wurde ich bereits befragt, ob ich in der DKP sei. Als ich meine tiefe Verachtung des damaligen Systems in der DDR zum Ausdruck brachte, war man zunächst etwas ratlos, glaubte aber dann wohl, mich noch weiter links einordnen zu müssen.

Stasi 2.0

Frage: Gab es da viele linke Gruppierungen in der Gewerkschaftsarbeit?

Max: Ja, einige. Die stärkste war die der DKP, die ich bald kennenlernte, auch persönlich. Es gab den freigestellten Betriebsrat Zimpelmann, einen gut bei den Arbeitern verankerten alten Kommunisten, der aber leider auch den Weg der DDR-Führung gegangen war. Als ich einmal zum Vertrauensmann kandidierte, sprach er sich offen gegen mich aus, denn er wußte, das ich die damaligen Regimes in der UdSSR und der DDR ablehnte.
Aber es gab auch eine Anzahl von Trotzkisten, mit denen ich oft zusammenarbeitete, wenn ich mich auch von deren Organisation fernhielt. Schließlich gab es auch die KPD (ML) und den KAB (ML). Es gab eine fest installierte Gruppe linker Gewerkschafter, die sich regelmäßig traf und das Vorgehen absprach. So kamen wir damals schnell überein, die Forderung der 35-Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich zu unterstützen, die von der IG-Chemie-Führung kategorisch abgelehnt wurde.
Im Jahr 1977 gelang es, in der Tarifrunde große Gruppen von Arbeitern zu aktivieren und die IG-Chemie-Führung konnte nicht mehr so einfach einen faulen Kompromiß abschließen. Unter deutlicher Einflußnahme unserer Gruppe von ‚Linken’ kamen wir bis zur Urabstimmung, die auch mit über 80% der Stimmen für den Streik positiv ausging.
Dann gelang es aber der BASF-Leitung, in Zusammenarbeit mit den rechten Gewerkschaftsführern den Streik noch zu verhindern.

Übung von KSK-Truppe gegen Zivilisten

Frage: Wie kam es, daß du auf die Abteilung Späh und Horch des Staates aufmerksam wurdest?

Max: Nach der 77er-Tarifrunde hatte man uns anscheinend als Ziel der Ausspähung ausgemacht. Es begann, daß es im Telephon knackte, kurz nachdem eine Verbindung hergestellt war. Meine Frau sagte zwar, ich sei paranoid und die hätten, wenn schon, dann gewiß auch die Technik, daß es nicht knackt, aber einige Jahre später kam der Beweis, daß mein Telephon wirklich abgehört wurde: Wir hatten eine Feier unserer linken Gewerkschaftsgruppe vereinbart, aber der Ort mußte im letzten Moment in eine andere Kneipe verlegt werden. Von meinem Telephon aus waren alle vom neuen Ort benachrichtigt worden. Während der Feier dort kam dann ein Anruf von einer Person, die sich nicht identifizierte, aber einen nach dem anderen von den angerufenen Personen in der reihenfolge der Anrufe ans Telephon rufen ließ. Wir als unerfahrene junge Leute fielen voll darauf herein. Nun hatte der VS oder wer auch immer da am Telephon war, die Bestätigung der fast vollständigen Liste der Gewerkschaftslinken in der BASF.

Frage: War das alles, nur abgehörte Telephone?

Max: Nein. Der nächste Schritt war persönlicher Druck. Ich war Reserveoffizier der Bundeswehr und bekam plötzlich einen Vorladung des „Militärischen Abschirm-Dienstes“ (MAD). Ich sollte während der normalen Arbeitszeit beim örtlichen zuständigen Kreiswehrersatzamt erscheinen. Ich sagte, da müsse ich arbeiten, aber die Stimme am Telephon sagte, ich solle bei der BASF freinehmen, man werde mir schon freigeben. Da die Politik der BASF in dieser Hinsicht sehr restriktiv war, wunderte ich mich, als ich tatsächlich ohne weiteres frei bekam. Es gibt nur die Erklärung, daß die BASF dies gemeinsam mit dem MAD vorbereitet hatte.
Dort angekommen, ließ man mich zuerst Erklärungen zur Sicherheitseinstufung ausfüllen, die ich während der Bundeswehrzeit längst ausgefüllt hatte. Als man mich dann zu einer Befragung holte, wurde auch gleich klar, daß es nur um eine der Fragen ging, die sofort aufgeschlagen wurde: Mitgliedschaft in einer kommunistischen Organisation. Ich bestätigte, was ich bereits ausgefüllt hatte: Nein, ich sei nicht Mitglied.

Frage: Wie begründeten sie, diese Frage zu haben?

Max: Ja, genau das habe ich sie gefragt. Und dann kam der Hammer. Der Offizier, der mich befragte, holte ein Papier heraus und sagtem, er habe hier einen Bericht darüber, was ich auf der letzten Vertrauensleuteversammlung der BASF gesagt habe. Ich hätte eine aufrührerische Rede gehalten, hätte die eigene Gewerkschaft angegriffen und sei in jeder Beziehung als Systemgegner aufgetreten. Tatsächlich hatte ich auf jener Vollversammlung lediglich den faulen Kompromiß im Abschluß der damaligen Tarifrunde als solchen bezeichnet und hervorgehoben, es wäre deutlich mehr drin gewesen, wenn gekämpft worden wäre. Ich habe nie die Gewerkschaft angegriffen, sondern lediglich bestimmte Führer, die gemeinsame Sache mit dem Kapital machen.
Bezeichnend, was für eine Art von Spitzeln die damalige westdeutsche Stasi in solchen Versammlungen hatte: Leute, die es für aufrührerisch halten, wenn man dagegen ist, daß Tarifrunden kampflos verloren gegeben werden, oder anders ausgedrückt: Fanatische Extremisten mit obrigkeitsstaatlichem Denken, für die eine Kritik an einem Tarifabschluß bereits systemfeindlich ist. Wer auf solche „Informanten“ angewiesen ist, wird praktisch jeden aufrechten Menschen ins Visier nehmen, genau das, was in der DDR die Stasi machte.

Die Heizer von Rostock - Militärische Befehlsausgabe?

Frage: Wurdest du irgendwie bestraft für so viel Systemfeindlichkeit?

Max: Na, wie mans nimmt. Jedenfalls kam kurz danach eine neue Einstufung in eine spezielle Reserveeinheit der Bundeswehr, die nicht mehr bei der allgemeinen Mobilmachung einberufen wird, wie alle anderen Bundeswehrreservisten, sonder unabhängig davon gerufen werden kann. Das heißt nichts anderes, als daß die Bundeswehrreservisten, die als links gelten, im Falle eines Aufstandes gegen die kapitalistische Herrschaft einberufen und interniert werden.

Frage: Was hast du für Schlußfolgerungen daraus gezogen?

Max: Ich hatte damals kein großes Zutrauen zur Kraft der Arbeiter gehabt. Dann mußte ich mir aber sagen, warum haben die Herrschenden so eine Angst vor einem Aufstand, wenn der doch so unwahrscheinlich ist, wie ich meinte. Ich vertraue heute darauf, daß die Arbeiter sich all dies auf Dauer nicht gefallen lassen und den Herrschenden Grund geben, so besorgt gewesen zu sein.


Dieses Interview stammt noch aus meiner Zeit in Deutschland. Methoden und Absurditäten haben sich seit damals sicherlich nicht geändert, nur sind sie heute mit der Einbeziehung aller Linken unter den Oberbegriff "Terrorismus" extrem ausgeweitet und zugespitzt worden.

Freitag, 21. September 2007

Hebt Video-Überwachung die Sicherheit? - Nein, im Gegenteil!

Magisterarbeit zur Video-Überwachung

Von Karl Weiss

Ein überwiegender Teil der Öffentlichkeit im deutschsprachigen Raum meint, mit Video-Überwachung werde mehr Sicherheit erreicht. Die Kaste der unsäglichen Politiker fordert denn auch oft Video-Überwachung oder weiht gerne neue Kameras ein und hofft, so würden die Bürger vielleicht vergessen, was man mit ihnen macht: Arbeitslosigkeit, Lohnkürzungen, Hartz IV, Rente mit 67, bald mit 70, Überwachungsstaat, usw. Nun hat sich ein Mann in seiner Magisterarbeit in Politik des Themas angenommen: Bringen die Kameras wirklich mehr Sicherheit?

Die Ergebnisse sind für viele überraschend. Video-Überwachung öffentlicher Orte verstärkt keine Sicherheit, sondern kostet nur unnötig Geld, das z.B. für zusätzliche Polizisten ausgegeben werden könnte, die dann wirklich die Sicherheit verbessern könnten. In diesem Sinne sind Video-Kameras sogar kontraproduktiv, weil Geld für praktisch unsinnige Dinge ausgegeben wird. Indirekt kann Video-Überwachung so also sogar die Sicherheit verringern.

Zur vollständigen Magister-Arbeit geht es hier.

Das erste, was herausgefunden wurde: Ein wesentlicher Teil der krimineller Taten wird von professionellen Tätern begangen. Die verstehen es aber, sich gegen Kameras zu schützen. Sie machen zum Beispiel Kameras unbrauchbar, nachdem sie vorher deren Orte ausgespäht haben, sie verlegen ihre Aktivitäten in andere Bereiche (steigen zum Beispiel von hinten in Häuser ein) oder schützen sich vor den Erkannt-werden durch die Kamera-Bilder, z.B mit einer Kapuze.

Was tatsächlich durch die Kamera-Überwachung erfasst werden kann, sind lediglich kleine kriminelle Taten durch Amateure, wie Stadtstreicher oder Jugendliche, die nicht zu dem zählen, was man wirklich „Bekämpfung der Kriminalität“ nennt. Charakteristisch in diesem Zusammenhang die Aussage von Frau Merkel zu diesem Thema, die auf flächendeckende Video-Überwachung dringt, denn es müssten auch Leute verfolgt werden, die andere auf der Straße anrempeln.

Demgegenüber hat die gleiche Bundeskanzlerin bis heute nichts unternommen, um endlich wieder die organisierte Mafia-Kriminalität in Deutschland zu verfolgen. Der Polizeireporter Jürgen Roth hat in seinem Buch „Ermitteln verboten“ bekannt gemacht, dass in einer Reihe von Bundesländern überhaupt keine Verfolgung der organisierten kriminellen Banden mehr erfolgt, weil man weder personell noch von der Ausrüstung her dazu in der Lage ist.

Das Drängen auf mehr Video-Überwachung ist also nichts als Aktionismus und Populismus vom Typ Schill. Und das kommt von Politikern, die Lafontaine ständig Populismus vorwerfen.

Zudem führt Video-Überwachung auch bei Kleinkriminalität wie z.B. dem Verkauf von kleinen Drogen-Mengen nur dazu, dass dies an andere Orte verlegt wird. Will man aber bestimmte Orte von Kleinkriminalität freihalten, so ist z.B. eine besere Beleuchtung dafür weit effektiver und billiger.

Sowieso klar ist: Videoüberwachung, die nicht in Echtzeit Menschen am Bildschirm hat, die eingreifen können bzw. dies veranlassen, hat sowieso keinerlei Sinn. Überwachungskameras, die lediglich später zur eventuellen Identifizierung der Täter herangezogen werden, sind den Aufwand nie wert. Die entsprechenden Aufklärungsquoten liegen unter 1%.

Die Kosten einer Video-Überwachung sind nämlich saftig. In der Magister-Arbeit wird u.a. konstatiert: In Brandenburg werden allein für vier Kameras jährlich 255 000 Euros ausgegeben. Es müssen nicht nur die Kameras gewartet werden, auch die ganze Elektrik und Elektronik und die Bildschirme und Rekorder. Ganz zu schweigen vom Anschaffungspreis und der Bezahlung von Personal vor den Bildschirmen, soweit es dort Personal gibt. Für dieses Geld könnte man neue Polizisten beschäftigen, die weit mehr zur Sicherheit beitragen als die Kameras.

Man stelle sich vor, in einer Stadt wie Berlin, wo etwa die Überwachung von 10 000 Plätzen noch bei weitem nicht flächendeckend wäre, würde allein dies fast 640 Millionen Euros jährlich kosten, noch nicht gezählt die Anschaffung der Geräte.

In England, wo es bereits eine (fast) flächendeckende Video-Überwachung gibt, hat man die Leute an den Monitoren überwacht und festgestellt, ein ins Gewicht fallender Anteil der Zeit (etwa 10%) wird von ihnen mit Voyeurismus verbracht, z. B. ein Zoom in den Ausschnitt einer Frau. Statt der Leute, die vor den Bildschirmen fast an Langeweile sterben und Abwechslung suchen, könnte man Polizisten bezahlen.

Besonders deutlich wurde die geringe Effektivität der englischen Video-Überwachung im Zusammenhang mit den Anschlägen des 7. Juli 2005 in London. Von den vier „britischen Jungs“ die als Attentäter identifiziert worden sind, wurden in keinem der U-Bahn-Züge, die später explodierten, Video-Aufnahme gefunden. Die diesbezüglichen Fragen hat Scotland Yard bis heute nicht beantwortet. Es sind nämlich in jedem U-Bahn-Zug Kameras installiert, die direkt die Bilder an eine Zentrale senden, wo sie aufgezeichnet werden.

Auch von dem vierten der vermutlichen Täter, der zuerst eine U-Bahn nahm, um dann in den Omnibus umzusteigen, wo dann die Explosion geschah, gibt es keine Bilder in jener U-Bahn.

Zwar wurden die vier am King’s Cross-Bahnhof gefilmt, wo sie zusammenstanden und scherzten (Minuten bevor sie in die U-Bahnen stiegen, wo sie angeblich Selbstmordanschläge ausführten), aber das konnte sowieso erst identifiziert werden, als bereits feststand, alle vier waren bei den Explosionen ums Leben gekommen.

Die Aufnahmen der vermutlichen Täten an diesem und einem anderen Bahnhof wurden in der Öffentlichkeit als Erfolg für die Video-Überwachung verkauft, aber diese Bilder wurden erst entdeckt, als die vier bereits als wahrscheinliche Täter im Focus der Ermittlungen standen. Die Video-Überwachung hat also weder die Anschläge verhindert noch auf die Spur der Täter geführt.


Veröffentlicht am 21. September 2007 in "Nachrichten - heute"

Originalartikel


Zusatz zum Artikel

Zum Originalartikel hat Dr. Nilz noch eine Bestätigung mit weiteren Informationen geschrieben, was den Lesern hier nicht vorenthalten werden soll:

Weitere Forschung dazu...
.. gibt es an der Uni Hamburg. Unter

http://www1.uni-hamburg.de/kriminol/surveillance/aktuell.html

findet ihr alle Berichte, die die Annahmen, von denen im Artikel die Rede ist, ebenfalls bestätigen.

beste Grüße aus Hamburg

Dr. Nilz

Dienstag, 11. September 2007

Die Terroristen - Lügengespinst deutscher Sicherheitsbehörden

"Riesige Terroranschläge standen unmittelbar bevor."

Von Karl Weiss

Als Chemiker muss man sich denn doch wundern, mit welcher Unverfrorenheit BKA, Staatsanwaltschaft, Innenministerium und Landes-Innenminister die Unwahrheit verbreiten. Mit Wasserstoffperoxid, auch in der konzentrierten Lösung, kann ein „Möchte-Gern-Terrorist“ keinesfalls einen handhabbaren funktionierenden Sprengstoff herstellen!

Polizei, BKA, Staatsanwälte und Innenminister Schäuble verkündeten unisono, Terroranschläge riesigen Ausmaßes (grösser als die Madrid-Anschläge mit 200 Toten) seien mit den Festnahmen von ein paar Spinnern in einem Ferienhaus im Sauerland „in letzter Minute“ verhindert worden.

Die ausgerasteten Moslems hätten sich konzentrierte Wasserstoffperoxid-Lösung beschafft, das ausgereicht hätte, eine große Anzahl riesiger Terroranschläge auszuführen – und sie seien bereits kurz vor der Durchführung gestanden.

Einer der Kanister mit konzentrierter Wasserstoffperoxidlösung, die gefunden wurden

Man kann keineswegs mit Wasserstoffperoxid und anderen Ingredienzien einen handhabbaren Sprengstoff herstellen, ohne über fortgeschrittene Kenntnisse der Emulsionschemie, Monate von Produktionszeit und eine gut ausgerüstete chemische Fabrik zu verfügen.

Unbrauchbar

Der Sprengstoff Acetonperoxid, der immer wieder in den Behauptungen von Offiziellen im Zusammenhang mit Terrorismus auftaucht, ist absolut unbrauchbar als Terror-Sprengstoff. Es gibt bis heute keinen Hinweis, dass er schon einmal bei einem Terroranschlag verwendet wurde. Die Londoner Anschläge vom 7.Juli 2005 wurden zunächst von Scotland Yard mit Acetonperoxid in Verbindung gebracht, aber als es später angebracht erschien, die „vier britischen Jungs“ als Alleintäter ohne Hinterleute hinzustellen, verschwand die These vom Acetonperoxid von der Bildfläche.

Später waren angeblich erneut eine Vielzahl von Terroranschlägen geplant im UK, angeblich hätten Terroristen 200 Flugzeuge zum Absturz bringen wollen (allerdings wurden nur 19 Gruppenmitglieder gefunden und es blieb ungeklärt, wie 19 Mann 200 Flugzeuge in Selbstmordakten hätten hochjagen sollen), der Sprengstoff sei Acetonperoxid und man könnte ihn auf einer Flugzeugtoilette zusammenmischen und herstellen. Alle Flüssigkeiten wurden in einer hysterischen Reaktion hierauf aus dem Handgepäck in Flugzeugen verbannt und man verkündete fröhlich, die Bestandteile „könne man in jeder Apotheke kaufen“.

Siehe hierzu auch den Artikel „...in jeder Apotheke erhältlich.“

Auch dies war nichts als Angstmache und ein Lügengebäude. Bis heute konnte man keinem der angeblichen Terroristen in England genügend nachweisen, um überhaupt vor Gericht gestellt zu werden. Am Ende werden sie wahrscheinlich unter einem Generalparagraphen wie „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ oder ähnlichem abgeurteilt, die man immer anwendet, wenn man keine konkreten Taten nachweisen kann.

Auch die deutschen Terroristen, die man jetzt genau rechtzeitig zur Bundesinnenministerkonferenz auffliegen liess, haben gute Chancen, lediglich mit Generalparagraphen, die im Kern Gesinnung verurteilen, zu einer Verurteilung gebracht werden zu können.

Acetonperoxid ungeeignet als Terror-Sprengstoff

Warum ist Acetonperoxid als Terror-Sprengstoff völlig ungeeignet?
  • Entweder er wird nach der Herstellung vom Wasser abfiltriert und getrocknet, dann fliegt er den Amateur-Terroristen im gleichen Moment um die Ohren, wenn er trocken ist. Er explodiert dann nämlich schon bei Sonnenlicht, auf leichten Schlag oder auf eine Temperaturerhöhung. Er ist schlicht und einfach nicht handhabbar und kann daher für Sprengstoffanschläge nicht in Frage kommen. Er kann zum Beispiel nicht in einem Auto transportiert werden, weil die Strassenunebenheiten ihn schon in die Luft jagen würden.
  • Oder er wird als Emulsionssprengstoff in Wasser hergestellt. Dann nennt man diesen Sprengstoff Apex. Er wird in flüssiger Form in Plastikwürste gepresst, die man dann in Bohrlöchern anbringt. Gegenüber den Dynamit-Stangen hat er den Vorteil: Die Plastikwürste sind beweglich und passen sich an die Form jedes Bohrlochs an. Apex ist im Bergbau ein gebräuchlicher Sprengstoff. Um ihn herzustellen, muss man das bei der Herstellung anfallende feste Acetonperoxid (genau gesagt: eine Mischung aus den Dimeren und dem Trimeren davon) in einer öligen Flüssigkeit lösen, die ihrerseits wiederum in Wasser emulgiert wird, darum heisst er Emulsionssprengstoff. Es dürfte nicht mehr als 10 oder 20 Personen auf der Welt geben, die diese Technik beherrschen, spezielle Emulsionschemiker mit wahrscheinlich mehr als dreissig Jahren Erfahrung auf diesem Gebiet.
Zu kompliziert

Warum ist es so kompliziert, einen solchen Sprengstoff herzustellen? Zunächst muss man eine ölige Flüssigkeit kennen, die hierfür geeignet ist, also das Acetonperoxid sehr gut löst und gleichzeitig gut und stabil in Wasser emulgiert werden kann. Dann muss man die geeigneten Emulgatoren und Stabilisatoren kennen, wahrscheinlich eine Kombination von mindestens fünf Substanzen in unterschiedlichen Anteilen, die das Acetonperoxid nicht aus der Lösung im Öl verdrängen und gleichzeitig eine absolut stabile Emulsion des Öls (mit dem Acetonperoxid drinnen) in Wasser garantieren, auch wenn die Emulsion höheren Temperaturen oder niedrigen Temperaturen ausgesetzt ist. Zur Herstellung sind daher auch Spezialkesssel in einer chemischen Fabrik notwendig.

Wer schon einmal versucht hat, stabile Emulsionen (für andere Zwecke) zu erzeugen, kann ein Lied von diesen Schwierigkeiten singen – wie z.B. der Autor.

Hinterlässt Spuren

Der Aufwand, die einzelnen Komponenten zu besorgen - was unweigerlich Spuren hinterlässt - und dann eine Produktion von Apex in Gang zu bringen, was Monate gedauert hätte, bevor die Mengen für große Anschläge fertig gewesen wären, ist für wirkliche Terroristen völlig unakzeptabel. Man legt Spuren und muss dann noch Monate weitermachen, bevor man zur Ausführung schreitet. Da ist die Wahrscheinlichkeit aufzufliegen schon fast zur Sicherheit geworden.

Demgegenüber gibt es in jedem größeren Bergbauunternehmen große Lager von Sprengstoff. Man kann mit einem Einbruch an sie herankommen oder aber auch einen unterbezahlten Arbeiter dort bestechen, sie herauszuschmuggeln. Das geht schnell und man hat den Sprengstoff gleich anwendungsbereit zur Verfügung. Wirkliche Terroristen würden sich also ganz anders Sprengstoff besorgen.

Niemals auch nur nahegekommen

Es kann also mit Sicherheit gesagt werden, die ausgeflippten Möchte-gern-Terroristen vom Sauerland konnten unmöglich der Ausführung von Terroranschlägen auch nur nahe gekommen sein – und das unabhängig von der Frage, ob die hochkonzentrierte Wasserstoffperoxid-Lösung durch eine niederkonzentrierte ausgetauscht worden war oder nicht.

Falls ihnen wirklich jemand in einem Terroristen-Ausbildungskamp in Pakistan beigebracht haben sollte, man könnte Acetonperoxid als Terrorsprengstoff herstellen und verwenden, so ist die Ausbildung in diesem Kamp grottenschlecht und man kann ruhig weiterhin Konvertiten zum Islam dort ausbilden lassen, ohne sich um die angebliche Gefahr von Terroranschlägen zu sorgen.

Eher wahrscheinlich ist allerdings, die deutschen und US-Dienste hatten einen ‚agent provocateur’ in der Gruppe, der sie anleitete, einen Rohstoff für Sprengstoffe zu beschaffen, der sowieso nicht verwendet werden kann, so dass man später eine wirkliche Tat hat, wegen der man verurteilen kann.

Dass die zum mohammedanischen Glauben Konvertierten allerdings auf so primitive Tricks hereinfielen, zeigt schon, von ihnen wäre in hundert Jahren noch keine wirkliche Gefahr ausgegangen. Um Terrorist zu sein, reicht es nicht, einen festen Glauben in Allah zu haben, man muss auch handwerkliches Können in terroristischer Alltagsarbeit haben. Hier scheint es sich aber eher um Personen gehandelt zu haben, die nie über unverdaute Hassgefühle auf die westlichen Mächte hinausgekommen sind und sich von einem alten Spezialisten mit Verbindungen zu einer „Islamischen Dschihad Union“ in Usbekistan an der Nase herumführen liessen.

Verbindungen zu CIA und US-Regierung

Diese Terrororganisation gibt es nämlich wirklich. Sie wurde von der CIA aus der Taufe gehoben, als man auch die Al Quaida schuf und als man die Taliban durch massive Unterstützung mit Geld, Waffen und Ausbildung zu einer bedeutenden Organisation machte, weil man damals nämlich die wildgewordenen Islamisten auf die Sowjetruppen in Afghanistan hetzte. So besteht über die gemeinsame Herkunft aus CIA-Gruppen und CIA-Günstlinge auch wirklich eine Verbindung zu Al Quada, denn das war nie etwas andere als das Kodewort für eine Unterorganisation des CIA unter Führung des US-Vertrauten Osama Bin Laden, die zuerst gegen die Sowjets in Agfghanistan, dann gegen die Serben in Bosnien und später gegen Russland in Tschchenien eingesetzt wurde.

Siehe im einzelnen hierzu diesen Artikel.

Seltsam, dass alle deutschen Massenmedien diese einfachen Zusammenhänge der US-Regierung mit all diesen Gruppen „aus dem Gedächtnis verloren“ haben, obwohl man entsprechende Zeugnisse finden kann, wenn man will.

Mit genau dieser US-Regierung hat man aber „vertrauensvoll zusammengearbeitet“ bei der Überwachung der angeblichen Terrorgruppe. Mit dem Urheber der Terrorgruppe bei deren Überwachung zusammenzuarbeiten ist eigentlich nicht gerade das Angebrachte, oder?

Widersprüchliches, wohin man sieht

Aber zumindest die schreiendsten Widersprüche in den Aussagen gegenüber der versammelten Presse hätten den Massenmedien auffallen müssen – aber auch hier Fehlanzeige. Brav als Hündchen der Bundesregierung – „die Stimme seines Herrn“- berichtet man nacheinander über die sich widersprechenden Aussagen.

Einmal behauptete man, die Terroranschläge hätten „unmittelbar bevorgestanden“, dann heisst es, es sei über mögliche Anschlagziele bisher nur Gespräche geführt worden, während eine dritte Stimme bereits weiss, der Frankfurter Flughafen und die US-Einrichtungen in Ramstein seien das Ziel gewesen. Was denn nun?

Am 8. September kommen neue Widersprüche. Die „Süddeutsche“ titelt: „Anschläge sollten noch im September ausgeführt werden.“ Und schreibt: „Die Festnahme im Sauerland kam gerade noch rechtzeitig.“ Drei Kleintransporter seien bereits besorgt gewesen, mit denen als Autobomben Anschläge in Deutschland getätigt werden sollten. Wann man denn die grossen Mengen Sprengstoff hergestellt hätte, für die ja Monate der Produktion notwendig gewesen wären (nachdem man die anderen Komponenten beschafft und neue Spuren hinterlassen hätte), hat niemand geklärt. Doch dann kommt auch schon das Dementi: Man wisse nicht, zu was die Kleintransporter dienten, verlautet aus der Bundesanwaltschaft.

Erst hiess es, alles sei fertig gewesen für die Anschläge, dann, es seien erst die ersten Mengen von Wasserstoffperoxid-Lösung beschafft worden – andere Ingredienzien gab es noch gar nicht, dann: Die Lösung sei durch eine verdünnte ausgetauscht worden, die gar nicht für die Reaktion verwendet werden kann – wie hätten dann bald Anschläge ausgeführt werden können?

Dass die Anschläge unmittelbar bevorstünden, wurde daraus geschlossen, das die beschaffte Wasserstoffperoxid-Lösung nur eine Woche lagerfähig sei („Welt“), nur liest man in einer anderen Quelle, die Mengen seinen von Februar bis August besorgt worden. Ob die „Welt“ der Meinung ist, seit Februar sei in etwa eine Woche vergangen?

Zuerst wurde erzählt, die Terroristen-Anwärter hätten sich hochgradig subversiv verhalten, denn sie hätten versucht, mögliche Überwachung abzuschütteln (böse Jungs, nicht? Das macht man doch nicht!), dann: Sie hätten bemerkt, dass sie unter ständiger Überwachung standen (es stand im Mai ja auch in „Focus“, hier), hätten aber ihr Vorhaben ungerührt weiter verfolgt. Na, das ist aber hochgradig subversiv, was? Einfach weitermachen, das hatte die Polizei nicht erwartet. Das muss eine höhere Form von Subversivität sein, nicht? Vielleicht jene, die man „Nicht mehr alle Tassen im Schrank“ nennt?

Nachdem durch irgendein Leck im Mai die ganze Story an „Focus“ kam, schlug man aber nicht sofort zu, sondern vertraute offenbar darauf, die Terroristen werden schon nicht Focus lesen. So gab man einem Teil der Gruppe Zeit rechtzeitig unterzutauchen. Ist das die Art von Polizeiarbeit, die in Deutschland üblich ist? Oder wollte man genau das, damit der (die?) Spitzel verschwinden konnte(n), ohne Aufsehen zu erregen?

Wie denn nun?

BKA-Präsident Zierke erklärte, es seien in diesem Fall insgesamt 49 Personen unter Beobachtung, die Sprecherin der Bundesanwaltschaft Kneuer dagegen nannte diese Grössenordnung „unrealistisch“. Wie denn nun?

Vielleicht sollten unsere Sicherheitsorgane, Massenmedien und Innenminister zuerst mal einen Kurs machen „Wie lüge ich, ohne dass es auffällt?“- bevor sie sich das nächste Mal an die Öffentlichkeit wagen. Dass sie selbst nicht darauf kommen, kann man ja verstehen, aber hat ihnen niemand gesagt, dass man sich auf EINE Version einigen muss, bevor man an die Öffentlichkeit geht?

Angst erzeugen, Hysterie wecken

Was sollten aber all diese Lügen? Angst erzeugen, eine Hysterie wecken. Dann würde man rasch die neuen Überwachungsmassnahmen und neuen Gesinnungsstraftaten durchsetzen – und niemand hätte es richtig gemerkt vor lauter Angst vor den bevorstehenden Terroranschlägen.

Es fragt sich wirklich, wer mehr „einen in der Waffel“ hat, die Konvertiten, die nicht bemerkt haben, wie sie von Sicherheitskräften für deren Zwecke missbraucht wurden, oder diese selbst, die uns achtzehn verschiedene Versionen erzählen und glauben, wir würden es nicht bemerken.


Veröffentlicht am 10. September 2007 in der Berliner Umschau

Originalartikel



Zusatz zum Artikel (20.9.07)

Eine wirklich bemerkenswerte Bewertung dieses Artikels kann man auf dieser Site von Klaus Wallmann senior von der Zwickauer Montagsdemo mit dem bezeichnenden Titel Randzone nachlesen. Nicht nur, das dieser Artikel dort gelobt wird (wofür ich mich herzlich bedanke), es wird auch die Mitteilung darüber an den Chefredakteurs der dortigen lokalen Zeitung beschrieben und dessen Antwort auf diesen Artikel zitiert:

"Ich schickte dem Chefredakteur also den Link zum Artikel von Karl Weiss, wobei ich es natürlich ihm überliess, was er mit den gewonnenen Erkenntnissen anstellen würde.
Bereits einen Tag später lag die Antwort in meinem Mail-Postfach.

"Dem Beitrag von Karl Weiss muss und kann ich nichts hinzufügen. Er ist sachlich zutreffend und zieht die richtigen Schlussfolgerungen. ...
Aber zur Ehrenrettung der meisten Journalisten sollte man auch anfügen: Karl Weiss ist ein Chemiker, der journalistisch tätig ist. Und vielen Kollegen fällt es zudem schwer, sich dem gängigen Rudeljournalismus zu entziehen. Daran muss sicherlich gearbeitet werden."

Das Chefredakteure von lokalen Zeitungen zu solchen Aussagen fähig sind, lässt doch hoffen, dass wirklicher aufklärerischer Journalismus noch nicht zur völligen Unbekannten in Deutschland geworden ist. Vielleicht haben wir bald mehr und mehr "aufmötzische" Artikel zu erwarten.

Wenn ein gestandener Profi und Chefredakteur mich Laien so lobt, da könnte einem schnell ein falsches Gefühl von Überlegenheit aufkommen. Allerdings bin ich mir sehr wohl meiner begrenzten journalistischen Fähigkeiten bewusst, wenn ich natürlich auch Freude empfinde, wenn mir bestätigt wird, für einen Amateur doch nicht so schlecht zu sein.

Karl Weiss

Dienstag, 4. September 2007

Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

Danach wird Deutschland nicht wiederzuerkennen sein

Von Karl Weiss

Die Kinderschänder sind los! Das Sexualstrafrecht muss verschärft werden! Endlich wird die Bundesregierung aktiv! Kaum ein Thema lässt sich so leicht emotional hochspielen und demagogisch ausbeuten wie das Sexualstrafrecht, denn die Vorstellung eines obskuren Kinderschänders, der sich heimlich an die Kinder heranmacht, sie entführt, missbraucht und evtl. tötet, ist der extremste Albtraum jeder Eltern – und überhaupt jeder vernünftigen Person.

Zusatz zum Artikel (November 2008)


Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 ( hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf ) sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden. Wie jeder weiss, hat keine Zeitung, kein Fernsehen, über die Verabschiedung berichtet. Man kann ohne Übertreibung sagen, es wurde heimlich durchgezogen. Dies vor allem, weil den einschlägigen Politikern natürlich klar war, was sie da beschlossen.

Das entscheidende ist, man hat nun Instrumente in der Hand, fast jeden beliebigen Menschen in Deutschland unter schwerste Anklagen zu stellen, die ihn der abscheulichsten Verbrechen anklagen, die man sich vorstellen kann („Kinderporno-Verbreitung“). Da die Regelung der „wirklichkeitsnahen Beschreibungen“, des neuen Kinderporno-Alters bis achtzehn und der Einbeziehung von Personen, die aussehen, als ob sie jünger wären, beschlossen wurden, ist nun fast jeder Porno auch gleich Kinderporno.

Man kann erwarten, dies wird keineswegs breit angewandt werden. Dazu haben die Staatsanwaltschaften auch keine Zeit noch Personal. Es geht darum, Material gegen Dissidenten zu haben. Kann man einen politischen Dissidenten mit einer Anklage wegen Kinderporno überziehen, ist er völlig unglaubwürdig geworden.


Nur geht die Vernunft auch unheimlich leicht verloren, wenn es sich um dieses Thema handelt.

Ist da nicht die neunjährige X. Ermordet worden? War da nicht vor einem Jahr der Fall des 7-jährigen Y.? Bundesjustizministerin Zypries kündigt an: „Die Verschärfung des Sexualstrafrechts wird jetzt zügig angegangen.“

Verschärfung gegen Kinderschänder?

Die Aufsehen erregenden Fälle: Sexualmorde an Kindern. Man sagt Sexualstrafrecht, aber man meint: Kinderschänder. Sind Sie für Milde gegen Kinderschänder? Na sehen Sie. Ist doch alles in Ordnung. Fast.

Tatsächlich gibt es Täter, die Kinder anlocken, sich an ihnen vergehen und sie dann oft auch umbringen. Das ist allerdings – im Vergleich zur Gesamtheit der sexuellen Straftaten gegen Kinder – eine verschwindend geringe Anzahl. Die Chance im Lotto zu gewinnen ist weit höher als Opfer eines solchen Täters zu werden.

Die bestehenden Gesetze gegen solche Taten sind vollständig ausreichend. Sie erlauben die lebenslange Strafe und zusätzlich auch das Verhängen von Sicherheitsverwahrung, also das wirklich lebenslange Wegsperren, wenn befürchtet werden muss, der Täter könnte rückfällig werden. Die Politiker, die uns weismachen wollen, die jetzt geplanten Verschärfungen seien gegen solche Täter gerichtet, lügen unverschämt.

In Wirklichkeit finden weit über 95 % der sexuellen Übergriffe gegen Kinder zuhause statt, durch Familienangehörige oder eng mit der Familie verbundenen Personen, die sich unter Ausnützen der völligen Abhängigkeit der Kinder von der Familie an sie heranmachen.

Verringerung schwerer Sexualstraftaten auf ein Drittel

Aber dennoch - sind die schweren Sexualstraftaten in letzter Zeit nicht unheimlich angestiegen – vielleicht verursacht durch das Internet? Um wie viel Prozent, glauben Sie, sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten die schweren Sexualdelikte in Deutschland angestiegen? 20%? 50%, 260%?

Nach einer Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen glauben die Deutschen (im Schnitt), dass die Zahl der Sexualmorde zwischen 1993 und 2003 um 260 Prozent angestiegen sei. Tatsächlich sank die Zahl der schweren Sexualverbrechen in den alten Bundesländern zwischen 1981 und 2004 auf ein Drittel (der Bezug auf die alten Bundesländer hier nur wegen der Vergleichbarkeit).

Falls das Internet irgendeinen Zusammenhang mit solchen Straftaten hat, dann kann es also nur im Sinne einer Verringerung gewirkt haben.

Die Aufsehen erregenden Fälle stellen aber nicht nur weniger als 1% der wirklichen Fälle von sexuellen Übergriffen gegen Kinder dar, sie werden nach den jetzt beabsichtigten Verschärfungen auch nicht mehr als 0,1% der Verurteilungen sein.

Auf die spektakulären medienwirksamen Entführungen und Morde bezieht sich die ganze aufgeregte Diskussion, doch die vielen anderen normalen Fälle von Sexualstraftaten und vermeintlichen Sexualstraftaten fallen nun unter die Verschärfungen. In Wirklichkeit sind nur sie von den Verschärfungen betroffen. Jene 99,9% der (zukünftig) Verurteilten, die niemals Kinder entführt haben, niemals Kinder zu Sex gezwungen haben, niemals getötet, die aber vielleicht als Jugendlicher mit einem anderen jungen Menschen Sex gemacht haben.

nudist-foto 125
Dieses Foto ist ein gutes Beispiel für den schmalen Grad, der da in Zukunft gegangen wird: In Wirklichkeit ist es ein völlig normales Familienfoto von einem FKK-Gelände, aber jemand könnte es für ein erotisches, ein "reizendes" Foto halten und/oder irgendjemand könnte meinen, die Dame ist noch nicht 18. Unabhängig davon, wie alt sie wirklich ist, könnte dies Foto als "Kinderporno" (kein Witz) eingestuft werden und für den Besitzer in Zukunft Gefängnis wert sein. (Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain").

Es geraten jetzt Fälle aus der Grauzone in den Bereich der Sexualdelikte, die zwar von sehr religiösen Menschen manchmal auch als schlimme Vergehen gewertet werden, aber von der großen Mehrzahl der Menschen in Deutschland nicht.

Was nennt man die Grauzone?

Vor allem handelt es sich um sexuelle Aktivitäten von Jugendlichen. 16-jährige mit 15-jährigen, 17-jährige mit 16-jährigen und auch schon mal 14-jährige mit 13-jährigen usw. Die christlichen Extremisten in den USA (die jetzt auch ihre neuen Gesetzestexte in Europa durchsetzen) sind der Meinung, es müsse mit harter Hand verhindert werden, dass junge Menschen sich sexuell betätigen vor der Hochzeit.

So haben sie bereits in vielen Staaten der USA Regeln und Gesetzgebungen durchgesetzt, die z.B. intime Berührungen von Jugendlichen untereinander als „Kinderschändung“ ansehen, die jegliche sexuelle Aktivitäten von Jugendlichen als „geistige Krankheit“ denunzieren und mit Internierung in geschlossene Institutionen bestrafen – ohne dass dafür gerichtliche Einweisungen nötig wären. Bereits Kinder zwischen 8 und 14 Jahren werden in solche geschlossenen psychiatrischen Institutionen eingeliefert, wenn irgendetwas Sexuelles bei ihnen bemerkt wurde.

Dies trifft auch auf Kinder und Jugendliche zu, die überhaupt keine sexuellen Kontakte mit anderen Personen hatten, aber bei sexuellen Aktivitäten erwischt wurden, sei es beim Masturbieren oder mit Porno-Zeitschriften und/oder –Bildern.

Im ersten Teil des Artikels wurde hierzu schon einiges ausgeführt, u.a. dass im Moment geschätzt wird, in den USA seien etwa 50 000 Jugendliche und Kinder in einer solchen Art von „Behandlung der Geisteskrankheit Sex“ in einer geschlossenen Einrichtung.

Dies ist im Moment noch keine Praxis in Europa, doch es kann kein Zweifel bestehen, die extremistischen Christen in den USA werden auch in diesem Fall darauf bestehen, dass ihre US-Regelungen von der EU übernommen werden und dann in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Angesichts des allgemeinen Kadavergehorsams europäischer Regierungen gegenüber der hysterischen Bush-Clique kann davon ausgegangen werden, man wird dies versuchen durchzuführen. Da die ersten Gesetzentwürfe dieser Art (siehe die deutsche Regelung, die bereits in den Bundestagsausschüssen ist) auf keine heftigen Proteste getroffen sind (sie wurden ja auch praktisch geheim gehalten), darf der nächste Schritt bald erwartet werden.

Nudist Foto 123
Bei diesem Foto ist nicht das Alter die Frage, sondern die Frage, ob es "aufreizend" sein könnte. Es ist in Wirklichkeit ein typisches Foto von einem Aufenthalt in einem FKK-Camp, das Mädchen hält sogar noch den Preis in der Hand, den es in einem "Nudist"-Wettbewerb gewonnen hat, aber es besteht eben die Möglichkeit, dass ein alter Lüstling es für "aufreizend" halten könnte und dann ist es "Kinderporno" und wiederum Gefängnis wert. (Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".)

Die andere Art von Grauzonen-Ereignissen sind solche, in denen bereits erwachsene junge Leute (18- bis 21-jährige) mit minderjährigen Jugendlichen (14 bis 18–jährige) sexuelle Kontakte haben, seien es Zungenküsse (das wird von den extremistischen Christen der Bush-Fraktion bereits als sexueller Kontakt ausgelegt und ist in einer Anzahl von US-Bundestaaten bereits Teil der mit Gefängnis bedrohten Taten), sei es „Petting“, also Berührungen primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale. Ganz zu schweigen natürlich von oralem Sex oder dann „richtigem“ Sex mit Penetration.

Ein dritter Teil der Grauzone sind einmalige, geringfügige „Ausrutscher“. Einer der Sachverständigen bei der Anhörung des Ausschusses im Bundestag nannte als Beispiel einen Lehrer, der sich nie etwas zuschulden kommen ließ, aber während einer schweren Ehekrise im Schwimmbad einer Schülerin an die Brust fasste, als einmaliges Geschehen. Auch sexuelle Übergriffe gegen Kinder, die kurzzeitig und einmalig sind, werden in vielen Ländern nicht als schwere Sexualdelikte behandelt. Man geht davon aus, dass vor allem die Situation des Ausgesetz-Sein gegenüber häufigen und längerdauernden sexuellen Übergriffen dauernde psychische Schäden verursacht. Ebenso wird jede Art von Doktor-Spielen unter Kindern als absolut außerhalb irgendeines staatlich strafwürdigen Bereichs behandelt. Grauzonen-Fälle werden bestenfalls als Erziehungsprobleme oder Ordnungswidrigkeiten angesehen, aber nicht als Sexualdelikte.

Schutzalter in Deutschland

Diese ganze Grauzone ist im Moment noch in den meisten europäischen Ländern völlig außerhalb des strafbaren Bereiches. In Deutschland als typischem Beispiel gilt das Schutzalter von 14 Jahren, wobei jegliche sexuelle Handlung an oder mit jüngeren durch Erwachsene (also über 18-jährige) strafbar ist. Für den Bereich der Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist sexueller Kontakt strafbar, wenn der Partner mehr als 5 Jahre älter ist (das ergibt also im Fall eines 16-jährigen Jugendlichen ein Höchstalter von 21 Jahren, ab dem Strafbarkeit gegeben ist). Über 16 gibt es keine Strafbarkeit mehr, unabhängig vom Alter des Partners, sondern es gelten die Regeln des normalen Strafrechts, das natürlich die Fälle der Bestrafung bei Anwendung von Gewalt und bei Ausnützen von Abhängigkeit festlegt.

Der neue Gesetzentwurf

All dies soll jetzt völlig abgeschafft und durch eine andersartige absurde Regelung ersetzt werden: Sowohl das Täter- als auch Opfer-Alter soll generell auf 18 Jahre heraufgesetzt werden, mit anderen Worten, die Unterscheidung in Kinder (bis 14) und Jugendliche (bis 18) wird aus dem Sexualstrafrecht gestrichen – und zwar, wie einer der Sachverständigen bei der Anhörung im Bundestagsausschuss betonte, unter Aufhebung der bei anderen Straftaten gültigen Jugendstrafrechts und des Einbeziehens von Kinder und Jugendlichen ins Erwachsenenstrafrecht, ausschließlich für die Fälle von Sexualstraftaten.

Das gilt sowohl für jenen Paragraphen, der bisher die Kinder (bis 14) vor jeglichen „sexuellen Handlungen“ schützte („Kinder-Missbrauch-Paragraph“), als auch für jenen, der jegliche Darstellung (in Text oder Bildern) von „sexuellen Handlungen“ mit, an oder vor Kindern (bis 14) verbot („Kinderpornoparagraph“).

Der „Kinderschänder“-Paragraph

Die Basis der Argumentation war, Kinder (bis 14) können kein Einverständnis mit sexuellen Handlungen mit Erwachsenen (ab18) gültig erklären, denn sie sind immer in einer abhängigen Situation und vermögen nicht einzuschätzen, auf was sie sich eventuell einlassen. Dies wird im Gesetz so ausgedrückt, dass sie in einer Zwangslage befinden bzw. dass der Erwachsene eine Zwangslage ausnutzt, wenn er sich darüber hinwegsetzt. Anders ausgedrückt: Kinder (bis 14) können grundsätzlich keine wirksame Einverständniserklärung mit Sex abgeben.

Nudist Foto 179
Bei diesem Foto, ebenfalls einem typischen und normalen Familienfoto aus einem Nudisten-Bereich, geht es um die Frage des "Posing". Die Gesetzesmacher sagen nämlich ausdrücklich, wenn eine Person unter 18 eine "aufreizende" Position einnimmt, dann sei das "Posing" und das sei "Kinderporno". Nun, dieses Mädchen posiert für den Fotografen, das kann man erkennen, aber was ist daran pornographisch? Nur in der Phantasie gewisser Perverser wird daraus Pornographie. (Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".)

Nun hat man aber den gleichen Gesetzestext benutzt, nur hat man in Bezug auf die Täter „ab 18“ weggelassen, also alle Jugendlichen und Kinder in den Täterkreis einbezogen und auf der Seite der Opfer „bis 14“ weggelassen und durch „bis 18“ ersetzt, wodurch nun plötzlich alle Jugendlichen ebenfalls für unfähig erklärt werden zu wissen, worauf sie sich bei sexuellen Kontakten einlassen – was einfach Unsinn ist. Bis 18 gäbe es dann nicht mehr die Möglichkeit, wirksam sein Einverständnis zu Sex zu erklären.

Da über die Frage der „Zwangslage“ eine ausführliche Rechtssprechung besteht, die in der Praxis alle, die unter diesen Paragraphen fallen, automatisch in einer solchen Zwangslage sieht, bedeutet dies, alle Jugendlichen wären dann immer bei sexuellen Kontakten in einer Zwangslage, auch wenn sie unter Gleichaltrigen stattfinden. In der Praxis der Rechtssprechung bedeutet das, es ist genauso, als ob die Worte „unter Ausnutzen einer Zwangslage“ gar nicht im Gesetzestext stehen würde.

Es ist zwar möglich und denkbar, dass die Gerichte angesichts des neuen Paragraphen eine andere Rechtsprechung entwickeln, in denen der Begriff „Zwangslage“ wieder deutlich enger ausgelegt wird, aber das ist nicht sicher. Es ist auch nicht akzeptabel, dass man ein Gesetz macht, das anschließend von den Gerichten uminterpretiert werden muss, um nicht in Absurditäten auszuarten, speziell in einem Fall wie diesem, in dem das geltende Recht völlig korrekt und ausreichend ist..

In Bezug auf diesen Paragraphen gibt es überhaupt keine Begründung für irgendeine Änderung. Es wird lediglich gesagt, die europäische Rahmenregelung müsse umgesetzt werden. Die wiederum bezieht sich auf eine von der UNO empfohlene Verschärfung, die dort wiederum von US-Beauftragten durchgesetzt wurde und teilweise wörtlich den Text von neuen US-Gesetzen wiedergibt.

Wenn ein juristischer Laie den neuen Gesetzestext liest, so kann er das wahre Ausmass der Änderung in der Regel nicht erkennen, denn er wird den Begriff „Zwangslage“ wie ein normaler Mensch auslegen und nicht juristisch und sieht daher gar keine Gefahr, denn er assoziiert mit Zwangslage Prostitution und sieht dann eine Bestrafung angemessen.

Dies geschah z.B. mit dem Moderator „Jomira“ in einem Forum der „Uni-Protokolle“, wo der erste Teil dieses Artikels diskutiert wurde:

Er schreibt zu diesem ersten Teil, der am Anfang des Threads mit seinen beiden Veröffentlichungen verlinkt worden war:

„Die Darstellung in den beiden ersten Links sind schlicht und einfach falsch. Die Anhebung des Schutzalters auf 18 betrifft lediglich den Fall, in dem ein eventuelle Zwangslage (sprich: Prostitution vorliegt oder Pornographische Aufnahmen gemacht werden). Es betrifft aber nicht eine Beziehung zwischen Jugendlichen (...) Zu den Befürchtungen vom Heise-Blog:
Meiner Meinung nach wird hier eine ganz schöne Hysterie verbreitet, so wird von einer "Flut" von Anzeigen gegenüber Ex-Freunden gesprochen. Das halte ich doch für fragwürdig, da ein letztendlich nachgewiesen werden müßte, dass von dem Verdächtigem psychischer Druck ausgeübt wurde. Und auch hier gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. (...) Aber ich lasse mich gerne korrigieren.“


Bei einem Thema, in dem so viele hysterische Reaktionen vorkommen, nun ausgerechnet denen, die vor den Folgen der Veränderung warnen, Hysterie vorzuwerfen, ist schon etwas abseitig.

Die Frage des psychischen Drucks, der hier als schwierig zu beweisen angenommen wird, ist in der Praxis des Sexes zwischen Jugendlich aber eben keineswegs selten und oft wirklich vorhanden – wenn auch in leichter Form (die aber in der Rechtsprechung als ausreichend angesehen wird). Schon die Annahme eines Mädchens, der Junge könnte eventuell mit ihr Schluss machen, wenn sie ihn nicht küssen, nicht „Petting“ machen lässt oder nicht Sex mit ihm macht, wird als solcher psychischer Druck ausgelegt, womit schon eine Riesenzahl Fälle von neugierigen oder verliebten Kontakten unter Jugendlichen unter den Paragraphen fallen.

Dies ist besonders von Bedeutung, da ja die Freundschaften unter Jugendlichen nur selten für die Ewigkeit gemacht sind und fast jedes Mal nach einer „Trennung“ eine junge Person mit viel Wut auf die andere Person übrig bleibt. Bettina Winsemann hat in ihrem diesbezüglichen Artikel in „telepolis“, der wenige Tage nach dem ersten Teil dieses Artikel erschien, besonders auf die damit eröffneten Möglichkeiten der Rache durch Anzeigen und Zeugenaussagen für den „verlassenen“ Partner aufmerksam gemacht, worauf sich der Moderator im oben zitierten Posting mit der Aussage zum „Heise-Blog“ bezieht.

Nudist Foto 147
Hier haben wir ein Foto aus einem Nudisten-Camp mit einem weiblichen und einem männlichen nackten Körper. Es ist so harmlos wie ein FKK-Foto nur sein kann. Aber es lauern wieder zwei Gefahren: Jemand könnte es für aufreizend halten, (z.B. ein alter geiler Lüstling) und jemand könnte der Ansicht sein, die beiden oder einer von ihnen könnte noch nicht 18 sein. Dann nämlich wird dieses Foto in Zukunft zu "Kinderporno"! Da kann man sehen, welch schlechte Phantasie die Gesetzesmacher haben! (Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".)

Andere weisen darauf hin, dass es ja sicher verständige Richter gibt, die Verfahren einstellen werden, in denen lediglich einverständlich sexuelle Handlungen unter Jugendlichen angeklagt sind. Das ist sicher richtig. Die Neufassung der Paragraphen würde wahrscheinlich nicht zu Millionen von unschuldig Verurteilten führen. Das ist ja auch nicht der Kern der Gefahr, die in solchen Gesetzen liegt.

Dieser liegt vielmehr darin:

Ein weitgehend eindeutiges Gesetz, das klar beschriebene Taten unter Strafandrohung stellt und dem gesellschaftlichen Konsens zu dieser Art von Straftaten entspricht, wird ohne jede inhaltliche Begründung durch radikal veränderte Paragraphen ersetzt, die nun einer weiten Auslegung Raum geben, ohne jegliche Diskussion hierzu in der Öffentlichkeit.

Jegliche Rechtssicherheit in Bezug auf junge Leute, die verliebt und/oder neuguerig sind und dementsprechend und naturgegeben handeln, ist aufgehoben. Solche jungen Leute sind plötzlich aufgrund von hierzulande als selbstverständlich geltendem Handeln der Gefahr ausgesetzt, von Denunzianten vor Gericht und eventuell zu Verurteilungen gebracht zu werden, ohne irgendetwas Verwerfliches getan zu haben. Da reicht es nicht aus, damit zu argumentieren, viele Richter würden da schon vernünftig sein, speziell in einem Land, in dem ein Schill Richter werden konnte.

Versuch strafbar

Der absolute Abschuss ist nun, man will nach der deutschen Gesetzesvorlage auch noch den Versuch strafbar machen. Das eröffnet noch weitere, noch absurdere Missbrauchsmöglichkeiten dieses Gesetzes für Personen, die aus welchen Gründen auch immer, anderen schaden wollen. Wenn das „Kind“ in Wirklichkeit überhaupt nicht sexuell angegriffen wurde, sondern nur ein Versuch vermutet wird, weil irgendjemand etwas gesagt hat, was ein anderer auf seine Art interpretiert hat, so fragt sich wirklich, wo hier der Sinn einer vorgesehenen Bestrafung liegen soll. Außer man hätte im Sinn, neue Möglichkeiten zu schaffen, unliebsame Personen auf die Anklagebank und evtl. ins Gefängnis zu bringen, ohne dass sie wirklich etwas getan haben.

Von einer Bundesregierung, die den kritischen Wissenschaftler Andrej H. ins Gefängnis hat stecken lassen, weil er in einer wissenschaftlichen Arbeit, die sich kritisch mit dem Kapitalismus auseinandersetzt, die Worte „Reproduktion“, „politische Praxis“ und „marxistisch-leninistisch“ verwendet hat, ist eine solche Absicht zuzutrauen.

Ehrvernichtende Anklage

Dabei geht es hier eben nicht um die Anklage eines Ladendiebstahles oder einer Steuerhinterziehung, die dem Ansehen einer Person in der Regel nicht so stark schaden. Hier geht es um die Anklage der „Kinderschändung“ bzw. der „Verwicklung in Kinderporno-Fälle“, die – selbst ohne Verurteilung schon – zum Vernichtendsten gehören, was man einem Menschen vorwerfen kann. Schon allein der Vorwurf, selbst wenn er sich nur auf den Konsum von Kinderporno bezog, wie im Fall der Anklagen der „Operation Ore“, vernichtete viele Firmen und das Leben von Hunderten von Menschen, führte zu 39 Selbstmorden allein in Großbritannien und wurde von allen Betroffenen als die „reine Hölle“ beschrieben. Zu „Operation Ore“ siehe diese drei Artikel: Teil 1, Teil 2 & Teil 3.

Was kommt nach?

Da das Ganze aus den USA kommt, muss man bei der Kritik dieser Gesetzesvorhaben eben auch sehen, was dort vor sich geht. Dort liegen eben bereits die Verurteilungen von jungen Leuten über 14 vor, die nichts als ein wenig Oralsex gemacht haben (siehe auch diesen Artikel: „Schon in den USA, bald auch bei uns: Gefängnis für Sex unter 18“).

Ebenso muss man sehen, diese Rahmenrichtlinie der EU ist nur der erste von wahrscheinlich vielen Anläufen. Die ursprünglich vorgesehene Regelung von vier Jahren Mindeststrafe (die im ersten Teil des Artikels bereits mit in die Beispiele einbezogen wurde, was zu Missverständnissen geführt hat) ist in der endgültigen Fassung herausgelassen worden, aber sie wird bei der nächsten Rahmenrichtlinie (und der entsprechenden Umsetzung in Deutschland) mit Sicherheit kommen.

Das gleiche gilt für die Straftat des „Verleitens“ zu sexuellen Handlungen, die im deutschen Gesetzesvorschlag nicht mehr vorkommt, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. In den Beispielen im ersten Teil des Artikels wurde sie zum Teil auch mit erwähnt, um deutlicher zu machen, was da auf Deutschlands junge Leute zukommt.

Genauso sind noch viele weitere Verschärfungen in den USA bereits in einem Teil der Bundesstaaten Gesetz, die in der Folge mit Sicherheit (über die EU oder direkt) zu weiteren Versuchen von Neuerungen in unserem Sexualstrafrecht führen werden:
  • Die generelle Einbeziehung von Kindern (als Täter) in die Strafbarkeit, unabhängig vom Alter,
  • die Wiedereinführung der Strafbarkeit jeglicher homosexueller Kontakte,
  • die Einführung der Strafbarkeit von ehelicher Untreue,
  • die Strafbarkeit von Oralsex,
  • die Strafbarkeit von Analsex,
  • die Definition des sexuellen Verlangens als Geisteskrankheit,
  • die Strafbarkeit der Prostitution bezüglich der Prostituierten,
  • die Strafbarkeit der Prostitution bezüglich der Freier,
  • die absolute Strafbarkeit der Abtreibung und dann schliesslich auch
  • die Strafbarkeit jedes Sexes ausserhalb der Ehe.
Wird die jetzt vorgesehene Änderung Gesetz, so ist ein Loch in den Damm geschlagen, den die Aufklärung gegenüber dem Durchsetzen von christlich-extremistischen Moralvorstellungen mit dem Mittel des Strafrechts errichtet hat. Dann wird es nur noch schwerlich ein Halten geben.

Der Kinderpornoparagraph

Etwas Vergleichbares gilt auch für den anderen Paragraphen, der geändert werden soll: Der Kinderpornoparagraph.

Seine jetzige Fassung sieht vor, es müssen wirklich Kinder abgebildet oder beschrieben sein, also Personen unter 14 Jahren, und es müssen eindeutig sexuelle Handlungen abgebildet oder beschrieben sein, sei es solche, die an den Kindern, von den Kindern oder vor den Kindern vorgenommen werden. Das ist umfassend und völlig ausreichend. Dazu kommt, diese Regelung wurde bereits von den Gerichten bis ins Extrem ausgelegt. So wurde z.B. als „sexuelle Handlung“ bereits bezeichnet, wenn ein nacktes Mädchen seine Beine öffnete – ebenso ist ein Junge mit einem erigierten Penis als „sexuelle Handlung“ eingestuft.

Was da nun im neuen Paragraphen steht, ist etwas völlig anderes, das nicht nur jede Nacktheit an sich bereits kriminalisiert, sondern sich darüber hinaus auf angezogene Mädchen und Jungs erstreckt. Dabei wird auch hierbei die Altersgrenze von 14 auf 18 Jahre erhöht, was zu unglaublichen Folgen führt, wie man sich leicht vorstellen kann.

So wird eine Abbildung von dem, was bisher absolut erlaubt ist, nämlich sexuelle Handlungen zwischen 14- bis 18 Jährigen, nun als Abbildung zum Kinderporno – und Kinderporno ist Schwerverbrechen.

Der Weg, wie dies erreicht wurde – neben der Frage des Anhebens der Altersgrenze - (auf den ersten Blick am Gesetzestext nicht leicht zu erkennen), ist das Einbeziehen von „Posing“ in die Strafbarkeit. Dies ist der einzige Punkt, in dem überhaupt argumentiert wird in der Gesetzesvorlage. Es wird argumentiert, hier habe es bisher eine Lücke gegeben, denn Bilder, in denen ein „Kind“ (alles bis 18) in extremer Weise seine nackten Geschlechtsteile zeigt und diese im Mittelpunkt der Abbildung stünden, seien bisher nicht strafbar gewesen.

Das könnte man so und mit diesen Worten im Gesetzestext noch akzeptieren, jedenfalls wenn es sich wirklich auf Kinder (bis 14) und nicht auf „Kinder“ (bis 18) bezieht, aber der Text umfasst weit mehr. Der Trick ist, es wird mit dem Wort „aufreizend“ (ohne dass dies für den Laien gleich ersichtlich ist) wiederum die Frage des Standpunkts des Betrachters eingeführt, der eben eventuell ein manisch-extremistischer Christ sein kann.

Damit wird das „unzüchtig“ (also die moralische Kategorie, Bestrafung für das, was extremistische Christen für unmoralisch ansehen) wieder eingeführt, das in den siebziger Jahren nach langem Kampf endlich aus der Sexualstrafrecht verbannt worden war. Es war ein entscheidender Fortschritt damals, es wird nicht mehr etwas bestraft, was im Kopf eines eventuellen Betrachters („unzüchtig“) vor sich geht, sondern nur, was wirklich an Bestrafenswertem mit Kindern gemacht wird und dann abgebildet ist.

Mit dem Begriff „aufreizend“ (der kommt aus der Übersetzung aus dem englischen Original des Paragraphen in den USA) wird genau das wieder eingeführt. Jegliche Nacktheit von Personen unter 18 auf einer Abbildung, die mag noch so harmlos sein, ist im US-Original strafbar (das führt zu so weitgehenden Folgen, dass es fast unglaublich ist, siehe unten). Das ist mit der Verwendung des Begriffs „aufreizend“ nun auch in Deutschland vorgesehen.

Darüber hinaus ist aber überhaupt keine Nacktheit erforderlich. Jegliche Abbildung (auch Zeichnungen, Gemälde, Kunst) von Personen unter 18, die von irgendjemand als „aufreizend“ angesehen werden kann, ist strafbar – ebenso jegliche Beschreibung in Worten.

Es ist aber nicht nur keine Nacktheit nötig, es müssen auch nicht etwa primäre oder sekundäre Geschlechtsmerkmale sich unter der Kleidung abzeichnen. Ebenso wenig ist nötig, dass das „Kind“ (unter 18) eine eindeutig herausfordernde (oder sexy) Pose einnimmt, (was eigentlich der Ursprung der Idee des „Posing“ war). Es reicht aus, die Abbildung wird von irgendjemand als „aufreizend“ angesehen. Da dieser „irgendjemand“ nicht definiert ist, zum Beispiel als der „vernünftige Durchschnitts-Mitteleuropäer“ oder irgend etwas von der Art, ist damit jeglicher Willkür Tür und Tor geöffnet.

Zu was dies führt, kann man im Ursprungs-Land bereits jetzt sehen: USA-Urlauber werden vom deutschen auswärtigen Amt ausdrücklich mit einer Verlautbarung konfrontiert, die u.a. sagt:

"...in den USA reicht es unter Umständen aus, am Strand Fotos von den nicht vollständig bekleideten eigenen Kindern zu machen, um in Untersuchungshaft zu landen. „Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren „sexuell suggestiven“ Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend“

Quelle Sueddeutsche.

Man lese genau: Ihre eigenen Kindern müssen am Strand vollständig bekleidet sein, wenn Sie von ihnen Fotos machen!

Ist doch interessant: Die deutschen Massenmedien regen sich fürchterlich auf, wenn in der Türkei ein deutscher Siebzehnjähriger eingesperrt wird, der „irgendetwas sexuelles“ mit einer englischen Dreizehnjährigen in der Türkei gemacht hat, aber sie finden es kaum einer Erwähnung wert, wenn in den USA, dem wichtigsten Verbündeten des deutschen Staates, jemand ins Gefängnis geworfen wird, weil er Fotos von seinen eigenen Kindern in Badekleidung am Strand macht.

Das charakterisiert diese gleichen Massenmedien, die bis heute nicht über den wirklichen Hintergrund und die wirklichen Absichten der neuen deutschen Gesetze informiert haben.

Scheinkinder

Das ist aber noch nicht alles bezüglich Kinderporno bzw. „Kinderporno“. Denn es werden auch Personen einbezogen, die jünger als 18 aussehen, auch wenn sie schon 18 sind, die so genannten Scheinkinder. War dies mit der Altersgrenze von 14 Jahren schon umstritten, so wird es mit der Altersgrenze von 18 Jahren vollends absurd.

Der Kinderpornoparagraph soll ja Kinder vor sexuellen Angriffen schützen, die durch das Abbilden dann geschäftlich ausgenutzt werden und außerdem durch die Verbreitung zu zusätzlichem Leiden der abgebildeten Kinder führen. Es ist offensichtlich, mit dem Anheben der Altersgrenze wird dieser eigentliche Schutzzweck ad absurdum geführt, mit der Einbeziehung von Personen über 18, wenn sie „jünger aussehen“ wird er in Wirklichkeit zu einem fast vollständigen Porno-Verbot. Es muss vermutet werden, auch dies war beabsichtigt.

Ausschlaggebend ist laut dem vorgesehenen Gesetzestext ausschließlich das Aussehen, wobei man „vergessen“ hat anzugeben, wie man denn herausfindet, eine Person über 18 sähe so aus wie unter 18. Es gibt also nicht den befreienden Gegenbeweis, wenn man etwa belegen kann, die gezeigte Person war über 18. Dieser Gegenbeweis wird vielmehr ausdrücklich ausgeschlossen. Beides zusammen macht diese Regelung, ähnlich wie oben das „aufreizend“, zu einem völligen Willkürparagraphen. Da nicht definiert ist, wie man denn das „jünger aussehen“ misst, kann jeder, der ein Pornobild besitzt, plötzlich unter den Kinderpornoparagraphen fallen und ist völlig von der Interpretation von Untersuchungsbeamten, Staatsanwaltschaften und Richtern abhängig.

Dies umso mehr, als die gesamte Pornoindustrie seit ihrem Bestehen eifrig daran arbeitet, die Modelle, die ja immer 18 oder älter sein müssen, jünger aussehen zu lassen. Mit der Ausnahme von seltenen Fällen wie „Oma-Porn“ oder „Big-Porn“ wird ja fast alles, was da so produziert wird, auf „jung“ gemacht, weil sich dies offenbar besser verkauft. Damit würde bei der vorgesehenen Regelung jeder Benutzer von Porno mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Auch hier wiederum, wie schon oben, mag jemand argumentieren, man werde doch wohl davon ausgehen können, dass Richter eine solche Regelung vernünftig anwenden. Das mag meist der Fall sein, aber es ist unannehmbar bei Handlungen, die von der Gesellschaft als normal und akzeptabel angesehen werden von der gutwilligen Interpretation eines Richters abhängig zu sein. Denn die Alternative, selbst wenn sie nicht häufig vorkommen mag, ist mit der Verurteilung wegen Kinderporno eine der vernichtendsten und ehrraubendsten aller möglichen Verurteilungen.

Auch hier wieder eröffnen sich Möglichkeiten, gegen unliebsame Personen vorgehen zu können, wie dies oben schon aufgezeigt wurde.

Reaktionen auf den ersten Teil des Artikels

In einigen Reaktionen auf den ersten Teil des Artikels kann auch der hohe Grad an Emotionalität erkannt werden, den das Thema generell hat. Da wird einem, der die geplanten Verschärfungen kritisiert oder die Strafverfolgung ausschließlich von Konsumenten, ohne die eigentlichen Hersteller von Kinderpornos aufs Korn zu nehmen, schon mal vorgeworfen, doch offenbar selbst „so einer“ zu sein.

So schreibt zum Beispiel der Diskutant „Werner“ im Forum der „FKK-Freunde“, wo sein Alter mit 59 angegeben wird:

Zitat: „Es wurde fälschlich von einem „Schlag gegen Kinderpornoringe“ gesprochen, in Wirklichkeit hatte man lediglich (Hervorhebung durch mich) Konsumenten im Visier.“ „...und stattdessen nur Konsumenten ins Visier genommen.“

Wer solch unerträgliche Verharmlosungen publiziert, hat ja wohl ein dringendes eigenes Interesse daran, sich gegen JEDE Strafverfolgung zu wenden, die mit dem Mißbrauch von Kindern zu tun hat. Damit disqualifiziert er sich für mich sofort als Informationsquelle - unbeschadet dessen, ob seine Informationen nun korrekt sind oder nicht.

Wer keine Flöhe bekommen will, darf sich nicht mit Hunden ins Bett legen.“


Das ist dann schon wirklich ärgerlich für den Autor, zumal aus dem Zusammenhang völlig eindeutig hervorgeht: Die Worte „lediglich“ und „nur“ stellen keine Verharmlosung dar, sondern bezogen sich eindeutig auf den Vorwurf an die Strafverfolgungsbehörden, im Fall der Operation Mikado nicht gegen die eigentlichen Hersteller jener Kinderpornos vorgegangen zu sein, sonder nur und lediglich gegen Konsumenten.

Ähnlich Ärgerliches hatte auch ein anderer Diskutant im gleichen Forum zu bieten, der sich als „FKK-Freund“ bezeichnet:

Zitat: „So wurde der pure Besitz von Fotos oder Videos, auf denen nackte Kinder zu sehen sind, bereits unter Strafe gestellt. Was daran strafbar sein soll, blieb der (offenbar blühenden) Phantasie der Politiker überlassen. Zwar ist im Moment noch Bedingung, dass die Kinder „in eindeutigen Positionen“, „aufreizend“ und „unter besonderer Betonung ihrer Geschlechtsorgane“ gezeigt werden, aber das sind dehnbare Begriffe. Ein von christlichen Gefühlen überwältigter Richter mag dies bereits in ganz normalen Abbildungen, z.B. von FKK-Stränden, erkennen.“

Dieser Abschnitt ist wohl ein noch besserer Beleg für die Richtigkeit von Werners Aussage.
Das sind absolut keine dehnbaren Begriffe. Wir können uns in der Bildergalerie hier mal sämtliche Bilder anschauen und wir werden uns sicher absolut darüber einig sein, welche Bilder zu welchem Zweck gemacht wurden...“


Nein, „FKK-Freund“, es werden sich kaum einmal zwei Personen absolut einig sein, welche Abbildungen von nackten Kindern harmlos und welche eventuell „aufreizend“ sein könnten. Wenn man zehn Personen über 100 solcher Bilder urteilen lässt, wird man sehr wahrscheinlich zehn verschiedene Ansichten finden usw.

nudist foto 831
Hier ein weiteres FKK-Foto, das ich bereits hier im Blog veröffentlicht hatte. Auch hier wieder ein "Posing" für den Fotografen, das aber keinerlei "Porno" darstellt. Streckt die Dame etwa den Unterleib absichtlich der Kamera antgegen? Wer will das beurteilen? Ist sie über 18 oder erscheint sie unter 18? Wie wollen Sie das beurteilen? (Disclaimer: Dies ist keine FKK-Familenfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".)

Das Problem an Bildern von Nackten, erst recht von nackten Kindern, ist eben, es findet im Kopf des Betrachters eine Einstufung statt, die extrem subjektiv ist. Was einer dazu meint, hängt viel von seinen Anschauungen über Moral, „Schicklichkeit“ und „Schamhaftigkeit“ ab. Einhellige Meinungen kann man vielleicht unter Anhängern von extremistisch religiösen Christen finden und vielleicht auch unter Anhängern der Freikörperkultur, aber eben diese Ansicht in einem Forum von „FKK-Freunden“ zeigt schon, nicht einmal dies funktioniert.

Die Begriffe „aufreizend“ und „unter besonderer Betonung der Geschlechtsorgane“ ist nicht nur dehnbar, es ist schlicht und einfach undefinierbar. Zwar mag es extreme Fälle geben, die in der einen oder anderen Richtung einvernehmlich sind, aber die grosse Zahl der Fälle dazwischen lässt jedem graue Haare wachsen, der sich mit diesem Thema in dem Sinne beschäftigt, man müsse die Frage „aufreizend oder nicht“ objektiv entscheiden können.

Während wir es an vielen Stränden in Europa für völlig normal halten, wenn sich unsere Frauen ohne die lästigen Oberteile des Bikini sonnen, wäre ein solches Verhalten an irgendeinem US-amerkanischen Strand Objekt des heftigsten Eingreifens der örtlichen Polizei und auch von gesalzenen Geld- und Gefängnis-Strafen, abhängig vom Bundesstaat. Übrigens trifft das auch auf Brasilien zu, von wo der Autor dies schreibt, obwohl hier in den Karnevalsumzügen vor Zehntausenden von Zuschauern die Zahl der bloßen Brüste Legion ist.

Andererseits sind die Unterteile der Bikinis, die durchweg hier in Brasilien an den Stränden getragen werden, üblicherweise das, was hier als „Zahn-Seide“ bezeichnet wird. Das heißt, der hintere Teil ist so fein wie Zahnseide und verschwindet üblicherweise zwischen den Backen, was die beiden Hinterbacken in ihrer Gänze sichtbar werden lässt.

Ein solcher Bikini würde in Europa üblicherweise als „ungehörig“ oder jedenfalls als „schreiend“ angesehen und kaum eine Frau würde es wagen, so etwas zu tragen.

In Deutschland ist es am Strand oder in der Badeanstalt absolut üblich, dass man sich nach dem Baden die feuchte Badekleidung auszieht, um dann trockene Sachen anzuziehen, wobei man für einige Momente eventuell nackt sichtbar ist. Dies wird hier nicht als Problem angesehen. Das gleiche Verhalten wäre in Brasilien undenkbar. Hier hat man seine Sachen über die feuchte Badekleidung anzuziehen oder Verrenkungen mit einem Handtuch zu machen, die jegliche Sichtbarkeit ausschließen.

Ähnlich unterschiedliche Ansichten könnte man noch reihenweise aufzählen. In Wirklichkeit ist der Begriff „dehnbar“ für diese Fragen noch untertrieben. Genau dies ist ja auch der Grund, warum der Autor bei der Wiedergabe des ersten Teils dieses Artikels im Blog des Autors Fotos von FKK-Stränden bzw. –Camps in den Artikel mit einbezogen hat, denn daran kann man genau diese völlig unterschiedlichen Ansichten festmachen.

Ein Teil der Diskutanten in Foren, wo über diesen ersten Teil in seinem Abdruck im Blog diskutiert wurde, erklärten die Fotos schlicht als Kinderporno, während andere der Meinung waren, es sei klar erkennbar, es handelt sich um Familienfotos von Anhängern des Naturismus.

Das ist eben der Grund, warum die bestehenden Gesetze in der Bundesrepublik ein wahrer Glücksfall sind: Sie hängen in ihrer Anwendung nicht mehr von diesen individuellen Einschätzungen ab, sondern beziehen sich auf objektiv feststellbare Tatsachen: „Eindeutig sexuelle Handlungen“. Dagegen sind der vorgeschlagene Gesetzentwurf wie auch die bisher noch nicht offiziell verlautbarten weiteren Änderungspläne die Einführung der Strafbarkeit aufgrund von moralischen Urteilen, noch dazu offen lassend, wessen Moralvorstellungen verwendet werden.

Nudist foto 199
Hier wieder ein Foto, bei dem kein Zweifel über das Alter besteht: Es sind Kinder. Aber stehen die Geschlechtsteile im Mittelpunkt? Wie stellen Sie das fest? In Wirklichkeit ist es ein schlichtes Familienfoto vom FKK-Strand. Aber jemand, der böswillig ist, könnte es als "Kinderporno" einstufen. Ist es wirklich hinnehmbar, von der Einstufung solcher Leute abhängig zu sein, wenn es um Jahre Gefängnis geht und um die Zerstörung des ganzen Lebens eines armen Angeklagten, der ein solches besaß? (Disclaimer: Dies ist keine Familienfoto des Autors, sondern ein Naturisten-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".)

Sicherungsverwahrung für Jugendliche

Ein weiteres Thema der vorgesehenen Änderungen darf hier nicht vergessen werden, wie einer der Kommentare auf den ersten Teil dieses Artikesl richtig bemerkt. Die Bundesregierung hat in diesen Tagen beschlossen, die Möglichkeit des Verhängens von Sicherungsverwahrung auch auf das Jugendstrafrecht auszudehnen. Sicherungsverwahrung bedeutet lebenslanges Wegsperren ohne die Möglichkeiten wie bei „lebenslänglich“, doch noch einmal frei zu kommen.

Es wurde aber überhaupt nicht angegeben, für welche exakten Taten des Jugendstrafrechts eine so radikale Maßnahme überhaupt für denkbar gehalten wird, wenn man berücksichtigt, dass ein Jugendlicher eben noch sein ganzes Leben vor sich hat. Der Wortlaut des Gesetzentwurfs liegt noch nicht vor, aber man muss befürchten, auch in diesem Fall wird wieder eine „Generalklausel“ vom Typ „aufreizend“ verwendet, die in der Praxis der Rechtssprechung das Resultat weitgehend von persönlichen Ansichten des Richters abhängig machen wird.

Willkürjustiz

Die einem solchen Gesetz offenbar zugrunde liegende Vorstellung, es gäbe Jugendliche, also Personen zwischen 14 und 18, die sich nie mehr im Leben ändern könnten, ist fremdartig. Woran sollte man dies eventuell feststellen können? Auch hier wieder die Tendenz zur Willkürjustiz, welche die Bundesregierung nun offenbar mit aller Gewalt einführen will.

Willkürjustiz bedeutet ja nicht, dass in jedem Einzelfall ungerecht und willkürlich vorgegangen wird, sondern die Möglichkeit, Personen mit Willkür zu überziehen, die eventuell aus anderen Gründen unliebsam sind, z.B. Dissidenten.

Öffentliches Register der ehemaligen Sexualstraftäter

Schließlich und endlich muss noch auf das Thema der Register von Sexualstraftäter eingegangen werden, das in den USA bereits das schreiendste Unrecht ist und auch in Großbritannien schon zu absonderlichen Folgen geführt hat.

Es ist charakteristisch, die Forderung nach einem solchen Register kam bereits mehrmals in Deutschland von so genannten christlichen Politikern auf, u.a. von nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers und von Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo. Interessant, dass es gerade solche Politiker sind, die Lafontaine Populismus vorwerfen.

Es geht dabei nicht um die Frage, ob ein solches Register existiert (bei der Polizei sind entsprechende Unterlagen ja sowieso vorhanden), sondern dass es ein ÖFFENTLICHES Register gibt. In den USA ist das landesweite Register im Internet so organisiert: Man braucht nur seine Postleitzahl eingeben, dann erscheinen alle Personen, die schon einmal eine Strafe wegen Sexualstraftaten begangen haben und in diesem Bereich wohnen, auf dem Bildschirm, mit Name Adresse, Bild usw.

Auf diese Art und Weise hat sich eine Treibjagd auf ehemalige Sexualstraftäter gebildet, die nur mit mittelalterlichen Hexenjagden vergleichbar ist. In diesen „Sexual Offender Register“ sind nämlich keineswegs nur Straftäter enthalten, die wirklich Übergriffe gegen Kinder begangen haben, sondern alle Verurteilten und alle, die wegen einer sexuellen Übertretung in psychiatrischen Institutionen interniert waren.

Dazu gehören eben auch solche, die mit 12 Jahren mit einem Pornoheft erwischt wurden, die mit 11 Jahren masturbiert haben, 14-Jährige, die ihrer kleinen Schwester zwischen die Beine gefasst haben und schließlich auch alle unter 18-Jährigen, die wegen Sex mit Gleichaltrigen erwischt und verurteilt wurden.

Ein solches Register auch nur in Erwägung zu ziehen, zeigt, wes Geistes Kind solche Politiker sind. Wenn all dies verwirklicht ist, wird Deutschland nicht mehr wiederzuerkennen sein.




Zusatz zum Artikel

Aus den Erfahrungen mit dem ersten Teil des Artikels bezüglich der eingestellten Bilder (So schrieb z.B. "Adrima", die sich mit "Zynismus pur" vorstellt, im 'Zelda-Forum' zum ersten Teil des Artikels: "Ehrlich gesagt find ich es verwerflich Nacktbilder in den Artikel einzufügen.") hier noch ein paar Anmerkungen zu FKK-Fotos.

Die Bilder sind „offizielle“ Naturisten-Bilder (in Deutschland wird die Naturisten-Bewegung FKK genannt). Ich habe sie, weil ich in den 70er-Jahren selbst Teil dieser Bewegung war und Ferien in Naturisten-Camps verbracht habe.

Die „Nudists“ (FKK-Anhänger) sind der Meinung, der menschliche Körper, auch und gerade nackt, ist ein wahres Kunstwerk und unglaublich schön. Er ist keine schreiende Aufforderung zum Sex, wie uns manche weismachen wollen, sondern eine der ästhetischsten Ansichten, die für uns Menschen möglich sind.

Nichts an einem nackten menschlichen Körper ist nach dieser Ansicht schlecht, sündig, „unschamhaft“ oder „unkeusch“. Er ist vielmehr das Meisterwerk der Natur (oder Gottes, je nach Glaubenseinstellung).

Aus diesem Grund haben viele Nudisten-Camps eine Foto-Bibliothek von besonders gelungenen Fotos von Nackten im Camp. Solche Fotos werden zum Teil von stolzen Eltern oder Ehepartnern dem Camp hinterlassen (mit Einverständnis der Abgebildeten bzw. der Erziehungsberechtigten), zum Teil bei Schönheits- und anderen Konkurrenzen aufgenommen, die in der Ferienzeit in vielen Camps für Männlein und Weiblein und in allen Altersstufen üblich sind. Die Kandidaten bei diesen Konkurrenzen erklären sich einverstanden mit dem Fotografieren und dem Einstellen der Fotos in die Bibliothek.

Die Bilder der Bibliothek stehen den Camp-Feriengästen zur Verfügung. „Nudists“ tauschen auch solche Bilder untereinander. So bin ich an solche Bilder gekommen.

Es gibt auch websites, die solche Fotos im Internet ausstellen, z.B. diese US-Site oder diese Site eines deutschen Reiseunternehmens.

Wer die Bilder vorurteilslos ansieht, wird bestätigen, sie haben nichts „aufreizendes“ (im negativen Sinne) an sich und schon gar nichts pornographisches.

Man kann Naturisten-Bilder schon daran erkennen, dass sie praktisch immer im Freien aufgenommen sind und dass sie meist natürliche Situationen in einem Ferienkamp zeigen. Andere dieser Bilder sind typische Familienfotos, wie sie ein stolzer Vater aufnimmt oder ein Freund oder Partner.

Sie stehen hier im Blog, weil ich damit die Problematik der beabsichtigten Gesetze deutlich machen und die Aufmerksamkeit der Leser auf die Tatsache lenken will, wie schön und pornofrei Abbildungen des nackten menschlichen Körpers sein können.

Karl Weiss


Weiterer Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier


Noch ein Zusatz

Nachdem ich aufgrund meiner Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht schon selbst unter die Kinderschänder eingeordnet wurde, tut es gut auch einmal ein Lob zu lesen:


Spitzenjournalismus

http://derstandard.at/?url=/?id=3178848

prof. mantak 12.01.2008 14:11


Populismus pur - Ablenkung von der Realpolitik und der Unfähigkeit der Politiker diese zu meistern!
Die Kinderschänder sind los! Das Sexualstrafrecht muss verschärft werden! Endlich wird die Bundesregierung aktiv! Kaum ein Thema lässt sich so leicht emotional hochspielen und demagogisch ausbeuten wie das Sexualstrafrecht, denn die Vorstellung eines obskuren Kinderschänders, der sich heimlich an die Kinder heranmacht, sie entführt, missbraucht und evtl. tötet, ist der extremste Albtraum jeder Eltern – und überhaupt jeder vernünftigen Person.

Nur geht die Vernunft auch unheimlich leicht verloren, wenn es sich um dieses Thema handelt.

http://karlweiss.twoday.net/stories/4227933/

Absoluter Spitzenjournalismus!!!


Zusatz zum Artikel

anlässlich der Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts im Bundestag:

Um einen ungefähren Eindruck zu geben, wie es um den Sex von Jugendlichen in Deutschland bestellt ist, hier einige Zahlen aus der letzten Sex-Studie des Stern:

„Im Alter von 14 Jahren hätten nach den neuesten Zahlen zwölf Prozent der Mädchen und zehn Prozent der Jungen bereits einen Geschlechtsverkehr erlebt. Im Alter von 15 Jahren seien es 23 Prozent der Mädchen und 20 Prozent der Jungen, mit 16 Jahren 47 Prozent beziehungsweise 35 Prozent. Bei den 17-Jährigen berichteten 73 Prozent der Mädchen, schon Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Bei den Jungen seien es in diesem Alter praktisch unverändert 66 Prozent.“

Es ist also (73/66%) nicht irgendeine Minderheit, die vor dem Erwachsen-Sein bereits Geschlechtsverkehr hat. Und man darf im Zeitalter des Fotohandy davon ausgehen, dass in nicht unwesentlichen Teilen dieser Fälle Fotos und Videos aufgenommen werden. Diese sind nach neuer Gesetzgebung in Deutschland „Kinderpornos“, jedenfalls dann, wenn sie nicht unter völligen Verschluss und bei den beiden bleiben. Bereits das Verschicken per E-Mail-Anlage verwirkt eine Gefängnisstrafe! Umso mehr, wenn Mädchen ihr „Eroberung“ den Freundinnen zeigen oder Jungs ihren Freunden. Die Absurdität dieser Gesetzgebung ist nicht mehr zu überbieten.



Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Samstag, 1. September 2007

Absurde Logik, um haarsträubende Gesetze zu rechtfertigen

Angeblich führt Konsum von Kinderporno zu Kindsmissbrauch


Von Karl Weiss


Was würden Sie sagen, wenn Ihnen als Journalist eine Nachrichtenagentur den folgenden Text auf den Tisch wehen lassen würde: „Nach einer Untersuchung von Wissenschaftlern in den USA haben fast 80% der verurteilten Mörder in den US-Gefängnissen als Babys Muttermilch genossen. „Es gibt offensichtlich einen Zusammenhang von Ernährung durch Muttermilch und Tendenz zum Morden“ wird einer von ihnen zitiert. Trotzdem wollten die Wissenschaftler nicht generell vom Stillen abraten.“

Nun verehrter Leser, Sie haben natürlich die Falle gemerkt: Die Tatsache, dass zwei Ereignisse im Leben eines Menschen nacheinander passieren, gibt noch keinerlei Hinweis auf eine Ursächlichkeit, nach dem Motto, das vorher stattgefundene Ereignis sei ursächlich für das darauffolgende.

Genauso wenig kann man etwa sagen, weil man bei Gefängnisinsassen festgestellt habe, sie hätten oft mit kleinen Diebstählen angefangen, sei der Umkehrschluss erlaubt, alle, die in jungen Jahren kleine Diebstähle begehen, seinen unausweichlich zu einer kriminellen Karriere verurteilt.

Ein ähnlicher Trugschluss wird oft verwendet, wenn man das Verbot von Marihuana rechtfertigen will. Dies sei angeblich eine „Einstiegsdroge“, weil sehr viele der Konsumenten harter Drogen vorher Marihuana geraucht hätten.

Selbstverständlich müsste man, wollte man so etwas beweisen, den umgekehrten Weg gehen. Man müsste eine wesentliche Zahl der Marihuana-Konsumenten erfassen und dann feststellen, wie viele von ihnen später harte Drogen verwenden. Wäre dies ein über eine kleine Prozentzahl hinausgehende Zahl, gäbe es einen ersten Anhaltspunkt, das Konzept der „Einstiegsdroge“ könnte tatsächlich existieren. Allerdings hat aus naheliegenden Gründen niemand bisher eine solche Studie angestellt.

Nun hat aber die sonst eher sehr sorgfältige österreichische Nachrichtenagentur ‚pressetext’ genau einen solchen Fehlschluss zu einer Meldung gemacht:

Es wird von einer Untersuchung bei 155 US-Gefängnisinsassen berichtet, die wegen sexueller Delikte im Zusammenhang mit Kindern verurteilt wurden und die sich einem Rehabilitierungsprogramm für Pädophile freiwillig gestellt hatten. Ein Teil von ihnen war eben wegen Kinderpornos verurteilt, ein anderer Teil wegen aktiven sexuellen Übergriffen auf Kinder. Auf jeden Fall stellen sie aber eine Auswahl aus allen wegen sexuellen Übergriffen auf Kinder Verurteilten dar, denn sie haben sich ja für das Rehab-Programm gemeldet, waren also für sich selbst überzeugt, Hilfe zu brauchen.

Ein grosser Teil von ihnen hatte Kinderpornos konsumiert (etwa 80%). Daraus schliessen nun die unsäglichen Wissenschaftler (jedenfalls nach Aussage von ‚pressetext’): „Männer, die Kinderpornografie konsumieren, haben mit großer Wahrscheinlichkeit auch Kinder sexuell missbraucht.“

Dass ein solcher Rückschluss selbstverständlich nicht zulässig ist, hat bereits dazu geführt, dass die Untersuchung nicht von der wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht wurde, zu der man sie eingereicht hatte.

Das hat aber die Psychologin, die ‚pressetext’ hierzu befragte, nicht beeindruckt. Sie bestätigt vielmehr den Trugschluss: „Jeder Sexualstraftäter, mit dem ich je zu tun hatte, hatte auch Pornografie konsumiert.“

Dass dies nun schon auf Pornographie allgemein ausgeweitet wurde, lässt aber nun wirklich alle Alarmglocken schrillen.

Denn da sind wir natürlich nicht mehr weit davon entfernt, das Verbot jeglicher Pornographie zu fordern, denn das sei eben immer nur der erste Schritt zum Kinderschänder.

Aber selbst wenn man das nur auf Kinderpornographie einschränkt (die ja bereits vollständig verboten ist), kann die Folgerichtigkeit, Konsum führe (fast) immer zur aktiven Tat, eben nach allen Erfahrungen keineswegs bestätigt werden.

Liest man dazu wissenschaftliche Untersuchungen, so sieht das Bild ganz anders aus. Hier ein Auszug aus der deutschen Wikipedia:

„Besitzer von Kinderpornografie müssen nicht in jedem Fall pädophil sein; sie können sich das Material auch wegen des "Reizes des Verbotenen" verschafft haben. Oft wird in Ermittlungsverfahren zusätzlich Pornographie unterschiedlichster Art sichergestellt. Vor der Verbreitung über das Internet Ende der 1980er lag der Anteil nicht-pädophiler Konsumenten (sogenannte "Neugierkäufer") bei schätzungsweise 5-15% .“

Auf der gleichen Site kann man auch nachlesen: Die überwiegende Zahl von Konsumenten von „Kinderporno“, das Personen zwischen 14 und 18 Jahren abbildet, haben überhaupt kein spezielles Interesse an Sex mit Kindern, das „Kinderporno“ ist innerhalb anderer Pornotypen nur eine verschiedene Art der ‚reizenden Abbildung’. Wirkliche Pädophile sind ausschliesslich an Kindern interessiert, die noch nicht in die Pubertät eingetreten sind, also in der Regel mit 10 oder weniger Jahren.

Hier spielt eine entscheidende Rolle, dass man heute als Kinderporno auch die Abbildung von Jugendlichen definiert und damit aus dem eigentlichen Zusammenhang völlig ausschert. Kinderporno war bisher auf Personen bis zu 14 Jahren beschränkt. Nun wird alles bis 18 Jahren als Kinderporno definiert und damit ein wesentlicher Teil der schon sexuell aktiven Bevölkerung erfasst.

Diese ganze Diskussion hat deshalb eben auch einen extrem ernsten Hintergrund: Ausgehend von den USA und den extremistisch-christlichen Fanatikern dort wird in Europa im Moment eine Welle von Verschärfungen des Sexualstrafrechts durchgeführt, bei der plötzlich alle bis zu 18 zu „Kindern“ werden und jeglicher Sex mit ihnen zur Straftat erklärt wird, auch der von einem Eheman mit seiner 16-jährigen Ehefrau (das Heiratsalter von Mädchen) – er vergewaltigt nämlich angeblich ein „Kind“, denn ein solches ist noch nicht fähig zu beurteilen, was da von ihm verlangt wird und kann daher keine gültige Zustimmung geben.

Im Zuge dieser neuen Sexualstrafrechts-Welle (in Deutschland ist ein absurdes Gesetz mit dieser Tendenz - allerdings ohne die neue Mindeststrafe - bereits bei der Beratung der Bundestagsausschüsse) soll auch die bisher noch relativ mässige Bestrafung des reinen Konsums von Kinderporno massiv verschärft werden. Aus einem Delikt von der Klasse der Sachbeschädigung (2 Jahre Gefängnis Höchststrafe) soll ein Delikt mit 4 Jahren Mindesttrafe werden, etwa so wie ein bewaffneter Raubüberfall, wird der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission verwirklicht.

Da sind natürlich solche absurden Notizen in der Presse extrem willkommen, um dann diese haarsträubende Gesetzgebung damit zu rechtfertigen.

In den folgenden drei Artikeln wird die Tendenz der neuen Gesetzgebung aufgedeckt:

Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger“:

und

Sex?? – Gefängnis!!”

Montag, 13. August 2007

Deutschland: Nummerierung der Bundesbürger

Kein Schnüffeln unter dieser Nummer?

Von Karl Weiss

Ein Kommentator der deutschen Financial Times mit dem Titel „Kein Schnüffeln unter dieser Nummer“ vom 8. August schlägt gegen die lebenslängliche Steuernummer aller Bundesbürger vor, sich eine falsche zuzulegen, die man immer angibt, wenn jemand Unberechtigter die Nummer verlangt – oder Schäubles Nummer zu verwenden.

Eines der Überbleibsel aus jener Zeit, als man dem deutschen Bundesbürger den „liberalen Rechtsstaat“ vorspielte, war die Abwesenheit einer Nummer für jeden Bürger. Man konnte sich im Licht sonnen, man sei keine Nummer in diesem Land. Es hat sich ausgesonnt! Neben dem vorbeugenden Todesschuss bei Terrorverdacht wird nun die lebenslange Steuernummer für jeden Bundesbürger eingeführt.

Stasi 2.0

Was daran schlecht ist? Sie kann missbraucht werden. Genau das ist nämlich in den USA mit der dortigen einzigen Nummer der Fall, die jeder US-Bürger verpasst bekommt: Die `Social Security Number` SSN.

Natürlich wird mit treuem Augenaufschlag versichert, die Nummer werde außer für Steuerzwecke nicht verwendet. Was von diesen Zusagen zu halten ist, hat man bei der Lkw-Maut gesehen. Die Verwendung für Personenwagen sei nicht vorgesehen, hieß es damals. Jeder weiß, genau dies ist jetzt bereits in Vorbereitung, Beckstein sei Dank. Auch sollten die Kontrollkameras des Toll-Systems nicht zur Bürgerüberwachung eingesetzt werden (Stichwort Bewegungsprofil). Genau das wird jetzt vorbereitet. Natürlich nur wegen der akuten Terrorgefahr.

Die Gesichtserkennung der Videokameras für das Bewegungsprofil sei nicht vorgesehen. Wollen Sie eine Wette abschließen, wann sie eingeführt wird? Die Fingerabdrücke der Bundesbürger für den neuen Pass würden zu nichts anderem verwendet. Es steht bereits der Regierungsbeschluss, sie allen Polizei-Dienststellen zur Verfügung zu stellen in einer zentralen Kartei, nur der Zeitpunkt ist noch offen.

Missbrauch der SSN in den USA

In den USA verlangt jeder Arzt die SSN, bevor er überhaupt den Patienten ansieht. Seine Helferin hat dann auch bereits abgecheckt (Zentrales Register), ob sie mit dem angegebenen Namen übereinstimmt. Das Gleiche bei der Bank, bei jeglicher Behörde, an den Universitäten, bei dem Provider des Internet-Anschlusses, der Handy-Firma usw.

Die Verbindung von SSN und Name mit Adresse und einem weiteren Kennzeichen kann zum Erstellen von Profilen führen, für die bereits eine ganze Industrie in den USA entstanden ist. Diese verkauft solche Profile – hauptsächlich von zahlungskräftigen Personen – an die Reklame-Versender – zu recht beachtlichen Preisen. Wer einmal in diese Mühle geraten ist, braucht jeden Tag lange, bis er eventuelle wirkliche Briefe an ihn aus dem sackweisen Müll herausfindet, der sich in und an seinem Briefkasten einfindet.

Nicht zuletzt hilft eine Nummer auch der Polizei und der Stasi, Namen eindeutig bestimmten Personen zuzuordnen, wenn jemand zum Beispiel John Brown (oder Hans Müller) heisst.


Financial Times Deutschland noch nicht gleichgeschaltet

Die Financial Times Deutschland hat sich inzwischen bereits einen Namen gemacht mit einer Reihe von Journalisten, die nicht einfach nur „Mainstream“ nachbeten. Sie war die einzige Veröffentlichung unter den bürgerlichen Massenmedien, die z.B. die seit Beginn 2006 offensichtlichen Anzeichen der Entwicklung zu einer Wirtschaftskrise nicht einfach geleugnet und die plötzlich erreichte Krisenfreiheit des Kapitalismus behauptet hätte.

Kann man eine falsche Nummer verwenden?

So ist auch diesmal der Kommentar von Martin Virtel zum Thema der lebenslangen Nummerierung der Bundesbürger kritisch. Allerdings meint er, man könne dem Missbrauch der Nummer ausweichen, indem man einfach eine falsche Nummer angibt oder die Nummer von Herrn Schäuble, herausgefunden vom Chaos Computer Club.

So leicht wird es allerdings nicht, denn jeder wird den Zusammenhang der Nummer mit dem Namen in einem öffentlich zugänglichen Register überprüfen können.

Ach, Sie meinen, es sei bereits zugesichert worden, ein solches Register werde es nicht geben?



Veröffentlicht am 13. August 2007 in "Nachrichten - heute", hier leicht ergänzt.

Originalartikel

Mittwoch, 8. August 2007

Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

Teil 1: Was die Experten zu den neuen Gesetzen sagen - Gefängnis für Sex unter 18

Von Karl Weiss

Völlig ohne jede inhaltliche Meldung in den bürgerlichen Massenmedien wird im Moment in aller Heimlichkeit eine Verschärfung des Sexualstrafrechts durch den Bundestag gezogen, die wesentliche Teile der Bevölkerung zu Verbrechern stempeln soll. Auch ein grosser Teil der Bundestagsabgeordneten scheint uninformiert.


Zusatz zum Artikel

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 ( hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf ) sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden. Wie jeder weiss, hat keine Zeitung, kein Fernsehen, über die Verabschiedung berichtet. Man kann ohne Übertreibung sagen, es wurde heimlich durchgezogen. Dies vor allem, weil den einschlägigen Politikern natürlich klar war, was sie da beschlossen.

Das entscheidende ist, man hat nun Instrumente in der Hand, fast jeden beliebigen Menschen in Deutschland unter schwerste Anklagen zu stellen, die ihn der abscheulichsten Verbrechen anklagen, die man sich vorstellen kann („Kinderporno-Verbreitung“). Da die Regelung der „wirklichkeitsnahen Beschreibungen“, des neuen Kinderporno-Alters bis achtzehn und der Einbeziehung von Personen, die aussehen, als ob sie jünger wären, beschlossen wurden, ist nun fast jeder Porno auch gleich Kinderporno.

Man kann erwarten, dies wird keineswegs breit angewandt werden. Dazu haben die Staatsanwaltschaften auch keine Zeit noch Personal. Es geht darum, Material gegen Dissidenten zu haben. Kann man einen politischen Dissidenten mit einer Anklage wegen Kinderporno überziehen, ist er völlig unglaubwürdig geworden.


Da es einige Missverständnisse um diesen Artikel gegeben hat, hier noch eine Klarstellung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält noch nicht alle vorgesehenen und bereits mehrfach geforderten Verschlimmbesserungen des Sexualstrafrechts, sondern nur die wesentlichsten, nämlich die Heraufsetzung des "Schutzalters" auf achtzehn Jahre, die Strafbarkeit von jeglichen Darstellungen und "Schriften", die als "aufreizend" eingestuft werden, die Abschaffung der Regelung, dass die Täter mindestens 18 Jahre alt sein müssen und einige weitere. Bisher noch nicht als Gesetzentwurf in Deutschland vorgelegt, aber bereits gefordert von "christlichen" Politikern oder in der Europäischen Rahmenverordnung oder in US-Vorlagen genannt (oder auch in der ersten Version der Rahmenverordnung, die von der europäischen Kommission stammte) sind: Die vierjährige Mindeststrafe, die Strafbarkeit des "Verleitens", die Einbeziehung von unter 14 -jährigen in den Täterkreis und die öffentlich zugängliche Sexualstraftäter-Datei u.a.. Ist das Gesetz erst einmal durchgebracht, werden wahrscheinlich diese noch weiter gehenden Punkte angegangen.


Bereits im letzten November wurde das neue Gesetz in erster Lesung durch den Bundestag gebracht, ohne dass die Massenmedien über den Inhalt informiert hätten. Nun ist das Gesetz in den Ausschüssen, die am 18. Juni 2007 eine Expertenanhörung durchgeführt haben – wiederum völlig ohne Berichte in den bürgerlichen Medien.

Das einzige was in den Massenmedien zu finden ist zum Thema, sind die Eigenlob-Äußerungen von Frau Zypriess und Frau Merkel, die großspurig verkündeten, nun würde mit dem angeblich durch das Internet aufgeblühten Kinderporno und mit den „Kinderschändern“ Schluss gemacht.

Tatsächlich aber wird das ganze Konzept des Sexualstrafrechts versucht zurückzudrehen zu jenen Zeiten, als es auf moralischen Verdammungen (hauptsächlich religiöser Natur) und auf schwammig-moralischen Definitionen beruhte.

Vor allem wird der Täterkreis für Herstellung und Besitz von Kinderpornos und von Missbrauch von Kindern von vorher „mehr als achtzehn Jahre“ aufgehoben, was alle gleichaltrigen und sogar jüngere Jugendliche und Kinder ebenfalls zu "Tätern" macht. Dadurch ist die vorher in vielen Jahrzehnten erreichte aufgeklärte Betrachtung von Sex unter Jugendlichen und Doktorspielen (sexuellen Handlungen) unter Kindern völlig auf den Kopf gestellt.

Zum anderen wird der „Opfer“-Kreis völlig willkürlich, ohne auch nur den Versuch einer Begründung, von Kindern (Personen bis zu 14 Jahren) auf alle Kinder und Jugendlichen ausgedehnt (Personen bis zu 18 Jahren). Begründet wird lediglich, dies sei in der europäischen Rahmenrichtlinie verlangt. Dadurch wird jeglicher einverständlicher Sex unter Jugendlichen zu einem schweren Verbrechen (genau gesagt zwei schweren Verbrechen, denn beide begehen jeweils eine "Vergewaltigung" am anderen).

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch: Sowohl in den USA als auch in Großbritannien gibt es bereits öffentlich zugängliche Register von „Sex Offenders“, in die alle unter diesen Paragraphen Verurteilten aufgenommen werden, meist lebenslänglich. Jeder kann sich dort informieren, wie die Verurteilten heißen, wo die 'Sex Offenders' wohnen, ein Bild von ihnen ansehen und eventuell auch erfahren, wo sie arbeiten, falls sie denn je noch eine Anstellung finden. Auch in Deutschland wurden schon von verschiedenen Politikern der so christlichen Parteien ein solches Register gefordert, so u.a. vom Nordrhein-Westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers.

Nicht ein einziger der Papagei-Journalisten in den Massenmedien hat sich die Mühe gemacht, nachzulesen, was da wirklich auf die Bevölkerung zukommt (Das folgende bezieht sich einerseits auf die europäische Rahmenrichtlinie und andererseits auf den konkreten deutschen Gesetzentwurf):
  • Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.
  • Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.
  • Da in der Sexualstrafgesetzgebung definiert it, dass „Kinder“ nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen (im weitesten Sinne) zu geben – denn sie wissen ja nicht, zu was sie da eventuell zustimmen -, gilt jede sexuelle Handlung (im weitesten Sinne), auch dann, wenn der „Täter“ selbst ein „Kind“ ist, als „Kinderschändung“, oder im offiziellen Strafgebrauch als `sexueller Übergriff gegen Kinder`.
nudist-foto 125
Dieses Foto ist ein gutes Beispiel für den schmalen Grad, der da in Zukunft gegangen wird: In Wirklichkeit ist es ein völlig normales Familienfoto von einem FKK-Gelände, aber jemand könnte es für ein erotisches, ein "reizendes" Foto halten und irgendjemand könnte meinen, die Dame ist noch nicht 18. Unabhängig davon, wie alt sie wirklich ist, könnte dies Foto als "Kinderporno" (kein Witz) eingestuft werden und für den Besitzer in Zukunft 4 Jahre Gefängnis wert sein. Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain". Siehe dazu auch den Kommentar des Lesers "steppenhund" unter diesem Artikel.
  • Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.
  • Kinder und Jugendliche werden genauso bestraft wie Erwachsene (!).
  • Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, ja sogar bekleidet, wenn in „aufreizender“ Pose, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der dies herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)
Nudist Foto 123
Bei diesem Foto ist nicht das Alter die Frage, sondern die Frage, ob es "aufreizend" sein könnte. Es ist in Wirklichkeit ein typisches Foto von einem Aufenthalt in einem FKK-Camp, das Mädchen hält sogar noch den Preis in der Hand, den es in einem "Nudist"-Wettbewerb gewonnen hat, aber es besteht eben die Möglichkeit, dass ein alter Lüstling es für "aufreizend" halten könnte und dann ist es "Kinderporno" und wiederum mindestens 4 Jahre Gefängnis wert. Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain". Siehe dazu auch den Kommentar des Lesers "steppenhund" unter diesem Artikel.
  • Das alles gilt auch, wenn eine Person beteiligt ist bzw. abgebildet ist, die zwar schon über 18 ist, aber von irgendjemand für jünger als 18 gehalten werden kann (4 Jahre Mindeststrafe).
Nudist Foto 147
Hier haben wir ein Foto aus einem Nudisten-Camp mit einem weiblichen und einem männlichen nackten Körper. Es ist so harmlos wie ein FKK-Foto nur sein kann. Aber es lauern wieder zwei Gefahren: Jemand könnte es für aufreizend halten, z.B. ein alter geiler Lüstling und jemand könnte der Ansicht sein, die beiden oder einer von ihnen könnte noch nicht 18 sein. Dann nämlich wird dieses Foto in Zukunft zu "Kinderporno"! Da kann man sehen, welch schlechte Phantasie die Gesetzesmacher haben! Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain". Siehe dazu auch den Kommentar des Lesers "steppenhund" unter diesem Artikel.

„Das kann nicht wahr sein!“ sagt sich da jeder. „Wir leben in Deutschland, einem aufgeklärten Land!“ „Das wäre ja Wahnsinn!“ „Das würden die nie wagen!“

Und doch ist es genau so.

Der Kommentar eines Fachmannes von der Bremer Universität zu diesen Plänen findet sich im dritten Kommentar zu diesem Artikel: Sex?? Gefängnis!!

Es geht nicht um Kinderporno im Internet, es geht um das Durchsetzen der Moralvorstellungen extremistisch-christlicher Fanatiker mit den Mitteln des Strafrechts. In den USA hat man bereits mit der Einführung dieses „Rechts“ begonnen, nun wurde über eine UN-Organisation ein gleiches von allen anderen Ländern verlangt. Die EU hat aus diesem Grund eine Rahmenrichtline herausgebracht, die nun von der Regierung in Deutschland umgesetzt wird.

Wer es nicht glaubt, lese selber in den Stellungnahmen der Experten in der Anhörung im Bundestag nach.

Nudist Foto 179
Bei diesem Foto, ebenfalls einem typischen und normalen Familienfoto aus einem Nudisten-Bereich, geht es um die Frage des "Posing". Die Gesetzesmacher sagen nämlich ausdrücklich, wenn eine Person unter 18 eine "aufreizende" Position einnimmt, dann sei das "Posing" und das sei "Kinderporno". Nun, dieses Mädchen posiert für den Fotografen, das kann man erkennen, aber was ist daran pornographisch? Nur in der Phantasie gewisser Perverser wird daraus Pornographie. Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain". Siehe dazu auch den Kommentar des Lesers "steppenhund" unter diesem Artikel.

Vor allem die Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Graupner, Co-Präsident der österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung und herausragender deutschsprachiger Rechtsexperte für Sexualitätsfragen, zeigt, wenn man sie näher studiert, die ganze Tragweite und Absurdität der aus den extremistisch-christlichen Auswüchsen der USA herübergeschwappten völlig neuen Fassung des Sexualstrafrechts, das hier beraten wird. Aus seiner Stellungnahme wurden die meisten der unten genannten Beispiele entwickelt.

Auch die Stellungnahme von Dr. Philipp Thiee, der im Namen der Vereinigung der Strafverteidigerverbände sprach, lehnt den Entwurf vollständig ab und findet eindeutige und harte Worte für den vorgelegten Text.

Dr. Graupner wies nach, dass man wörtlich Begriffe aus Neufassungen von Gesetzen aus den USA übernommen hat, die hysterischen extremistisch-christlichen Ansichten über Moral entstammen, wie sie typisch für feudalistische Zeiten waren.

Dr. Helmut Graupner

Im Fall der „bildlichen Darstellungen“ (darunter fallen z.B. auch Zeichnungen, künstlerische Akte usw.) führt er aus:

„... definiert als „Kinder“-Pornografie alle bildlichen Darstellungen
eindeutig sexueller Handlungen unter Einbeziehung einer Person unter 18 Jahren. Eindeutig sexuelle Handlungen inkludiert dabei sogar „aufreizende Zurschaustellung der Genitalien oder der Schamgegend“. Diese Formulierung wurde, wie die gesamte Definition von „Kinder“-Pornografie, wortwörtlich aus dem § 2256 des US-amerikanischen Federal Criminal Code übernommen.

Wie extensiv diese Formulierungen sind kann man an der Entwicklung in den USA ersehen. 1994 hat der [US-] Kongress in Reaktion auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA ausdrücklich erklärt dass er bei der Beschlussfassung des Gesetzes beabsichtigte, dass der Anwendungsbereich der Wendung ‚Zurschaustellung der Genitalien oder der Schamgegend’ nicht auf Nacktbilder beschränkt sein sollte oder auf Abbildungen auf denen die Genitalien unter Kleidung erkennbar sind; bei Videoaufnahmen sollte es, um unter diese Bestimmung zu fallen, außerdem nicht notwendig, dass die Genitalien oder die Schamgegend auf dem Video zu sehen ist oder dass die minderjährige Person lasziv handelt oder posiert.“


Es wird also nicht mehr auf objektive Tatbestände abgehoben („sexuelle Handlungen“), auch wenn dieser Begriff noch benutzt wird, sondern mit dem Begriff „aufreizend“ eine Definition eingeführt, die beliebig extensiv ausgelegt werden kann. Wenn irgendjemand sich aufgereizt fühlen kann von einer Darstellung, z. B. der Papst oder ein katholischer Bischof, dann fällt die „Bildliche Darstellung“ unter das Kinderporno-Verbot mit 4 Jahren Haft als Mindeststrafe. Es ist offensichtlich, dass damit jegliche Rechtssicherheit bezüglich von Fotos und anderen (auch künstlerischen) Darstellungen von Kindern und Jugendlichen aufgehoben ist.

Der europäische Rahmenentwurf sieht auch das Delikt des „Verleitens“ von Kindern (bis 18 Jahren) zu sexuellen Handlungen vor, der allerdings im deutschen Gesetzentwurf nicht übernommen wurde, aber sehr wohl in anderen europäischen Ländern, z.B. Italien.

Da der Begriff „Verbreiten“ solcher Fotos (oder anderer Bilder) wiederum nicht definiert ist, kann darunter auch einfach verstanden werden, dass ein Foto im Familienkreis gezeigt wird oder jemand ein Familienalbum Freunden zeigt oder ein(e) Jugendliche(r) jemand ein Bild seiner Freundin/seines Freundes zeigt. Im Extremfall kann es aber auch ausreichen, ein entsprechendes Bild nicht unter Verschluss zu halten, so dass andere Personen Zugriff haben. Das kann heutzutage natürlich auch im Internet geschehen, wo es viele „Alben“ gibt und man sie Freunden und Bekannten oder Familienangehörigen, die weiter weg wohnen, zugänglich machen kann.

Was das bedeutet, kann man sich an einigen Beispielen deutlich machen:

Ferienfotos

Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen „oben ohne“ sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Krach mit Erikas Vater und wird aus dem Haus geworfen. Er sinnt auf Rache. Da die neue Gesetzgebung gerade beschlossen wurde, zeigt er Erika und Hannes an - und auch Erikas Vater, in dessen Haus die Fotos gezeigt wurden, wegen Verbreitung von Kinderpornos.

Alle drei werden zur gesetzlichen Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter erklärt, er sei zwar keine Freund der neuen Gesetzgebung, aber er müsse sich an geltende Gesetze halten. Er hätte zwar erwogen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber wegen der offen gezeigten Brüste und der Hand auf dem Po („sexuelle Handlungen“) sei das nicht möglich gewesen.

Ausserdem werden sie, die ja nun als Verbreiter von Kinderpornos als Schwerverbrecher angesehen werden, in die Sexualverbrecherkartei aufgenommen, die jeder einsehen kann und überprüfen, ob in seiner Nähe eventuell ein solcher `Kinderschänder` wohnt.

Erikas Vater hat seine Arbeit verloren, Hannes wurde aus der Lehre geworfen und Erika wird an keiner Schule mehr angenommen, weil sie dort als ‚Kinderschänderin’ ja Kontakt zu Kindern hätte. Das Leben der drei ist zerstört.

Anderes Beispiel:

Eine Zeichnung

Kurt, 17, der eine Begabung zum Zeichnen hat, skizziert ein paar Zeichnungen von seiner Freundin Heide, 16. Ohne Kleidung. Aus dem Gedächtnis. Er bringt es fertig, die Zeichnungen so gut zu teffen, dass man Heide eindeutig erkennen kann. Eine Zeit später verliebt er sich in ein anderes Mädchen und die beiden trennen sich. Noch später findet Kurts kleine Schwester Hanne, zu diesem Zeitpunkt 16, die Zeichnungen und zeigt sie Schulfreunden, um mit den Fähigkeiten des Bruders anzugeben. Die Schulkameraden erkennen Heide auf den Zeichnungen, die in die gleiche Schule geht und erzählen ihr von den Akt-Zeichnungen. Heide, die immer noch sauer auf Kurt ist, zeigt ihn wegen Herstellung von Kinderporno und Hanne wegen Verbreitung von Kinderporno an.

Ergebnis: Zwei weitere Leben zerstört. 4 Jahre Mindeststrafe! Sexualverbrecherkartei!

Nächstes Beispiel:

Nachbarschaftsstreit

Herr Kalter hat mit seinem Nachbarn Müller Ärger. Beide haben unterschiedliche Ansichten über Gartengestaltung und stehen in Dauerfehde. Einmal wurde Kalter sogar von Müller angezeigt. Das führte zwar zu nichts, aber Kalter lauert schon seit langem nach einer Möglichkeit, Müller mal wirklich eins auswischen zu können. Da sieht er eines Tages die 16-jährige Tochter Müllers mit ihrem Freund, eng umarmt. Er spioniert den beiden nach und wirklich, an einem der nächsten Abende fahren die beiden im Auto des Vaters des Freundes auf einen abgelegenen Waldparkplatz vor der Stadt und Kalter kann beobachten, wie das Auto in Schwingungen gerät. Er pirscht sich heran und kann ein hervorragendes Bild von beiden beim Sex im Auto aufnehmen.

Er zeigt das Mädchen wegen Verleitung zum Sex mit Kindern an, denn er hat herausgefunden, der Freund ist erst siebzehn. Müller reagiert mit einer Gegenanzeige wegen Verbreitung von Kinderporno, denn Kalter hat das Foto an die Polizei weitergegeben. Das Ende mag sich jeder selbst ausmalen.

Weiteres Beispiel:

Doktor-Spiele

Der kleine Uwe, 12 und seine Spielkameradin Eva, 10 haben Doktor-Spiele gemacht. Sie haben sich gegenseitig gezeigt, wie sie „da unten“ aussehen, haben sich angefasst und Eva hat auch Uwes Penis kurz in den Mund genommen. Evas Mutter hat alles herausbekommen und zeigt Uwe bei der Polizei an. Er wird zu einer Jugendstrafe verurteilt und ist für den Rest seines Lebens in der Kartei der sexuellen Straftäter, die öffentlich zugänglich ist.

Anderes Beispiel:

Petting unter Jugendlichen

Die beiden Schulkameraden Heide und Tom, beide 15, sind befreundet. Tom küsst Heide und sie küsst ihn zurück. Nach einiger Zeit beginnen sie auch Petting miteinander zu machen, d.h. Tom streichelt Heides Brüste unter der Kleidung und Heide rubbelt Toms Penis durch den Stoff der Hose. Später gehen sie auch dazu über, das Petting noch ausweiten, indem Heide in Toms Hose fasst und ihn stimuliert und Tom Heide ins Höschen fasst und sie an der Klitoris stimuliert. Sie werden einmal von einer Lehrerin dabei erwischt, die sie anzeigt. Beide werde zu langen Haftstrafen verurteilt, jeweils, weil sie den anderen "vergewaltigt" hätten und zu sexuellen Handlungen „verleitet“. Sie sind nun ihr Leben lang als Sexualstraftäter in den öffentlich zugänglichen Registern.

Oder:

Foto-Fan

Herr Valerio hat zwei Töchter, zwei bildhübsche kleine Mädchen. Da er ein Foto-Fan ist, macht er oft und in allen möglichen Situationen Fotos von ihnen. Er hat die elektronischen Fotos in seinem Computer gespeichert. Mit dem Bundestrojaner wird er bei einer umfassenden Fahndung wegen Kinderpornographie mit erfasst. Drei der Fotos von seinen Töchtern wurden von den Spezialisten als Kinderporno eingestuft, weil die Mädchen darauf „erotisch posieren“, wie das kleine Mädchen schon einmal tun. Es nützt Herrn Valerio nichts zu betonen, dass die beiden auf den Fotos voll bekleidet sind, weil die Nacktheit ausdrücklich nicht als Kriterium von „Kinderporno“ definiert ist. Er wird als Hersteller von Kinderporno und Leiter eines Kinderporno-Ringes im Internet zu langjähriger Haftstrafe verurteilt.

Aber es geht noch absurder:

Sex unter Eheleuten

Michael, 22, und Klara, 16, heiraten (das Mindestalter zur Eheschliessung bei Frauen ist 16 Jahre). Bereits nach weniger als einem Jahr Ehe bringt Klara einen gesunden Jungen zur Welt. Eine Person, die beiden nicht wohlgesonnen ist, zeigt Michael als Kinderschänder und Vergewaltiger an. Tatsächlich muss Klara vor Gericht zugeben, dass Michael sie nach der Hochzeit dazu angehalten hat, mit ihm Sex zu machen. Damit hat er nicht nur ein „Kind“ zu sexuellen Handlungen `verleitet`, sondern auch ein „Kind“ vergewaltigt, denn Klara als „Kind“ konnte ja keine gültige Zustimmung zum Geschlechtsverkehr geben. Michael wird einen wesentlichen Teil seines Lebens im Gefängnis verbringen.

Oder dieses Beispiel:

Fotos unter Jugendlichen

Kevin, 17, und Monika, 16 gehen miteinander. Kevin würde gerne Sex mit ihr machen, aber Monika will nicht. Kevin, der seinen Phallus für unglaublich schön hält, hat eine Anzahl von Fotos von seinem eregierten `Ding` gemacht. Auf einigen davon kann man auch ihn erkennen. Er zeigt ein paar dieser Fotos Monika. Er glaubt anscheinend, sie damit umstimmen zu können. Monikas Mutter erwischt ihn dabei und zeigt ihn an. Er wird verurteilt wegen Verbreitung von Kinderporno (4 Jahr Mindeststrafe) und wird sein Leben lang auf der Liste der „sexual offenders“ stehen, die im Internet eingesehen werden kann, mit Adresse, Lichtbild usw.

Aber auch noch weit häufigere Fälle werden erfasst:

Porno-Bilder

Ludwig, 31, so wie Millionen andere, hat ein Anzahl von Porno-Fotos und -Videos aus dem Internet auf seinen Computer heruntergeladen. Die Modelle in Pornos im Internet sind in der Regel über 18, meist wird dies auf den Websites auch ausdrücklich betont. Allerdings laden nur die wenigsten zusätzlich zu den Fotos auch die Eingangs-Site auf den Computer, wo dies steht. Ebensowenig werden Fotos und Videos zu den Sites zugeordnet, von denen sie heruntergeladen wurden.

So kommt es, wie es kommen musste: Bei der Suche nach Kinderporno im Internet mit dem Bundestrojaner wird routinemässig auch Ludwigs Computer in Augenschein genommen. Man findet unter den Porno-Fotos eine Anzahl, auf denen Modelle abgebildet sind, die jung aussehen, eventuell jünger als 18. Er wird wegen Besitz von Kinderporno angeklagt und verurteilt. Da Ludwig solche Fotos auch auf jenem Teil des Computers hatte, den er in Austauschbörsen im Internet für andere zum Herunterladen zur Verfügung stellt, wird er auch wegen Verbreitung von Kinderpornos im Internet und Leiten eines Internet-Kinderporno-Ringes angeklagt und verurteilt. Es nützt ihm nichts, darauf hinzuweisen, die Modelle seien alle über 18 gewesen, da der Gesetzestext ausdrücklich den Gegenbeweis in den Fällen ausschliesst, in denen Personen abgebildet sind, die jünger als 18 aussehen. Man ist also auch schuldig, wenn man beweisen kann, die Person war schon 18 Jahre alt.

Wer das beurteilen mag und welche Kriterien zu dieser Aussage führen („sieht jünger als 18 aus“), ist ausdrücklich offen gelassen worden. Damit entspricht das Gesetz nicht den mindesten Ansprüchen der Bestimmtheit, denen ein Gesetz eigentlich entsprechen muss, aber das ist im Unrechtstaat Bundesrepublik ja nichts Neues mehr, nachdem ja jetzt der Verdacht, eventuell ein Terrorist zu sein, bereits zur vorbeugenden Hinrichtung ausreichen soll.

Nehmen wir noch einen anderen extremen Fall:

Fotos unter Jugendlichen

Ein 17-jähriger schiesst einen Schnappschuss von seiner Freundin, ebenfalls 17, im Bikini, in dem man sie in einer „erotischen Pose“ sieht, die wohl manchem verklemmten Staatsanwalt als „aufreizend“ erscheinen mag. Selbst wenn er dies Foto niemand zeigt, hat er sich schon der Straftat der Herstellung von Kinderporno schuldig gemacht. Wenn man das Foto bei ihm findet (z.B. auf seinem Computer), er es also nicht unter sicherem Verschluss hat, kommt dazu das Delikt der Verbreitung von Kinderporno: 4 Jahre Haft dürften für all dies kaum ausreichen.

Oder nehmen wir den Webcam-Sex:

Webcam-Sex

Zwei Personen mit 17 Jahren, die sich im Internet kennengelernt haben, zeigen sich vor der Webcam der anderen und masturbieren bis zum Höhepunkt. Aus den Achiven der Site, auf der das ablief, kann die Polizei die Szenen leicht finden und den beiden Computern zurordnen. Die beiden werden gefunden und zu jahrelangen Gefängnisstrafen verurteilt. Sie haben nicht nur „Kinder“ zu sexuellen Handlungen ‚verleitet’, sondern auch Kinderporno auf öffentlich zugänglichen Seiten verbreitet.

Foto auf dem Nachttisch

Es können aber noch viel einfachere Tatsachen plötzlich zu schweren Verbrechen werden. Hat ein Jugendlicher z.B. ein Foto seiner ebenfalls jugendlichen Freundin, auf dem sie sich räkelt, auf dem Nachttisch, kann dies bereits als Besitz und eventuell sogar als Verbreitung von Kinderporno gelten (es könnten ja andere Personen ins Zimmer kommen und das Foto sehen).

Versuch strafbar

Hinzu kommt, dass für all diese Untaten nun auch der Versuch strafbar sein soll. Damit wird, um nur ein Beispiel zu nennen, bereits die Bitte eines 17-jährigen an seine gleichaltrige Freundin, mit ihm Sex zu machen, zu einem Verbrechen. Er versucht ja, sie zu sexuellen Handlungen zu ‚verleiten’. Weiterhin versucht er sie zu vergewaltigen, denn sie kann als ‚Kind’ ja keine gültige Zustimmung zu sexuellen Handlungen geben.

Kriminalisierung der Jugend

Berücksichtigt man, dass bereits die überwiegende Mehrheit der männlichen Jugendlichen vor 18 Jahren Sex haben und praktisch alle bereits „sexuelle Handlungen“ begangen haben oder an sich haben begehen lassen, berücksichtigt man, dass ein wesentlicher Teil der weiblichen Jugendlichen bereits Sex hatten, bevor sie 18 wurden und eine eindeutige Mehrheit von ihnen bereits „sexuelle Handlungen“ begangen haben oder an sich haben begehen lassen, so wird mit dieser Gesetzgebung praktisch die weit überwiegende Mehrheit der Jugend (mit wenigen Ausnahmen) kriminalisiert.

Kriminalisierung der FKK-Bewegung

Ebenso wird durch eine solche Gesetzgebung auch die ganze Naturisten- und FKK-Bewegung kriminalisiert. Wenn bereits Abbildungen von angezogenen Personen, die als erotisch angesehen werden, als Kinderporno interpretiert werden können, um wieviel mehr die von nackten jungen Personen. Durch die einzige Definition „aufreizend“ wird jegliche Abbildung nackter Personen unter 18, auch wenn sie sich lediglich im Hintergrund eines Bildes befinden, zum Schwerverbrechen.

Man wird also jegliche Fotoapparate aus den FKK-Camps entfernen müssen. Aber schlimmer noch, auch alte Fotos aus der Zeit, als FKK noch nicht kriminell war, sind natürlich verbrecherisch. Man wird also alle solchen Fotos feinsäuberlich aus allen Familienalben entfernen müssen und von allen Computern. Nicht genug, denn ein Computer speichert auch alle Abbildungen, die aus ihm entfernt wurden. Damit gibt es keine Möglichkeit mehr, sich des verbrecherischen Charakters seiner Aktivitäten zu entledigen, höchstens man verbrennt den Computer oder jedenfalls die Festplatte - aber mit dem Schweissbrenner.

Aber es geht nicht nur um Bilder aus FKK-Bereichen, sonden auch um das, was dort vorgeht. Umarmt jemand zum Beispiel eine Person unter 18, könnte dies natürlich bereits als „sexuelle Handlung“ausgelegt werden, speziell da sie unter Nackten vor sich geht. Die Interpretationen sind fast beliebig, da ja nicht mehr klar definierte „sexuelle Handlungen“ das Kriterium sind, sondern alles „aufreizende“. Und wer will schon wissen, von was manche Personen bereits aufgereizt werden.

Im Kern geht es darum: Hysterisch-extremistische Christen wollen ihre Moralvorstellungen der ganzen Gesellschaft aufzwingen und dies haben sie in den USA auch schon in grossen Teilen geschafft. Nun ist der Rest der Welt dran.

Alle oben genannten Beispiele beziehen sich ganz konkret auf Fälle, die von den Sachverständigen der genannten Anhörung genannt wurden.

Dies ist aber noch keineswegs alles.

Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen

In den USA, wo man in dieser Hinsicht schon weiter ist, wurde nun mehr und mehr auf Kinder und Jugendliche geachtet, die etwas taten, was extremistische Christen als sexuelle Übergriffe interpretieren, wir normalen Menschen als „Doktorspiele“ oder im allerschlimmsten Fall als „Ungehöriges“. Einen Artikel zu diesem Thema hat eine Journalistin in der „New York Times“ veröffentlicht.

Der Titel lautet: „Wie kannst du einen zukünftigen Pädophilen von einem Kind unterscheiden, das Probleme hat, Grenzüberschreitungen zu erkennen?“

Der insgesamt neun Seiten lange Artikel gibt einen interessanten Überblick über das, was auf dem Gebiet von Kindern und Jugendlichen, die nach US-Version „Sexual Offenders“ sind, in den letzten Jahren vor sich ging. Die Journalistin beschreibt unter anderem folgende Fälle:
  • Ein Elfjähriger hatte einem Mädchen in seiner Altersklasse unter Umständen, die nicht beschrieben wurden, zwischen die Beine gefasst, nur für einen Moment. Er wurde dafür in eine Art von Jugendgefängnis gesperrt und ist nun als „Sexual Offender“ in den öffentlich zugänglichen Listen von Kinderschändern. Er wird sein ganzes Leben lang mit Bild, Adresse usw. für jeden im Internet zugänglich sein als „Kinderschänder“.
  • Ein anderer Jugendlicher, dessen genaues Alter nicht genannt wird, hatte Kontakt mit einem zehnjährigen Jungen. Dabei lutschte ihm der Zehnjährige den Penis. Er wurde in eine Art von Irrenhaus gesperrt, wo er eine psychologische Heilbehandlung durchmachen musste, die u.a. beinhaltete: Er musste jeden Tag zunächst ein Geständnis über seine `Verbrechen` ablegen, bevor die Sitzung beginnen konnte.Auch er ist auf der „Sexual Offender“-Liste.
  • Ein „Johnny“ war elf, als er seine vier Jahre alte Schwester dazu brachte, ihm den Pimmel zu lutschen. Das galt als versuchte Vergewaltigung und er ist nun auf der Liste der „Sex Offenders“ mit Foto, Adresse usw.
  • Ein anderer Jugendlicher wurde als Kind von erwachsenen Personen sexuell missbraucht und lernte so sexuelle Dinge. Als Jugendlicher fasste er jüngeren Mädchen an den Hintern. Auch er ist nun eine Art von Vergewaltiger und auf den öffentlichen Listen.
  • Wieder ein anderer ist ein 13-jähriger, der einmal in der Schule einem jüngeren Mädchen an die Brust gegriffen hat. Auch dies machte ihn zum „Sexual Offender“.
  • Da war auch ein 13-jähriger, der seine Penis am Hintern einer Schulfreundin gerieben hat, die 10 war – beide bekleidet.
  • Oder der 14-jährige, der (ohne Erfolg) ein kleines Mädchen versucht hatte dazu zu bringen, seinen eregierten Penis zu lutschen.
In all diesen Fällen haben diese Jugendlichen keine Chnace, zum Beispiel vor einem ordentlichen Gericht, wie das jedem Erwachsenen zugestanden wird, einen Prozess zu bekommen, wo man einen Verteidiger hat, Gutachter bestellen kann und die Beweise einsehen. Die meisten von ihren wurden von ihren Eltern bei Psychologen oder Psychotherapeuten in Behandlung geschickt, die sie dann denunzierten. Sie werden durch Richter in einem einseitigen Akt in Besserungsheime geschickt, oder in Zwangstherapien oder einfach als „Sexual Offender“ gebrandmarkt ohne eine sonstige Strafe.

In über 25 der 50 Staaten der Vereinigten Staaten gibt es bereits die „Sex Offender“-Listen und die meisten von ihnen sind ohne Ablauffrist, d.h. der Jugendliche wird sein ganzes Leben lang auf der Liste stehen, auch wenn er erst 10 Jahre alt war, als er mit einem Mädchen Doktorspiele machte.

Nun wurde auf Befehl von Präsident Bush auch eine zentrale Liste ins Internet gestellt und alle „Sexual Offenders“ müssen sich alle 3 Monate bei den Behörden melden, damit man ihre aktuellen Wohnorte ins Internet stellen kann. Kommt einer dem nicht nach, wird er sofort zur Fahndung ausgeschrieben und muss mindest ein Jahr ins Gefängnis, wenn er gefasst wird.

Es gibt nichts Vergleichbares etwa für Jugendliche, die jemanden getötet haben. Sie sind nach Verbüssen ihrer Strafe frei und brauchen sich nirgendwo zu melden, noch werden sie in der Nachbarschaft als ehemalige Täter bekannt gemacht. Ebenso gibt es dies nicht für jemand, der einen Menschen auf Dauer zum Krüppel geschlagen hat oder für solche, die bewaffnete Raubüberfälle mit Körperverletzungen begangen haben.

Da wird deutlich, es geht um die Durchsetzung von Moralvorstellungen, nicht darum, Menschen vor eventuellen Wiederholungstätern zu schützen.

Die Statistiken zeigen: Der jugendliche „Sexual Offender“ neigt weniger dazu, erneut solche Taten zu begehen als zum Beispiel ein jugendlicher Dieb.

Die Bundestagsabgeordneten

Interessant war die Reaktion der Bundestagsabgeordneten des Ausschusses, der die deutsche Sexualstrafrechtsreform im Moment berät, auf die Aussagen der Experten am 18. Juni in Berlin. Die Abgeordneten der grossen Koalition hüllten sich in Schweigen, denn sie konnten ja nicht widerlegen, was die Experten gesagt hatten, sind andererseits aber an die Koalitionsdisziplin gebunden – werden das Gesetz also wohl durchwinken.

Ein Abgeordneter der FDP sagte, man müsse noch besser studieren, was da eigentlich im Gesetzentwurf stehe. Der grüne Abgeodnete zeigte sich entsetzt und will seine Fraktion gegen den Entwurf in Stellung bringen (was allerdings wohl keine realen Auswirkungen haben wird).

Man muss also befürchten, wenn es keine wirklich heftigen Proteste geben wird, wird man versuchen, dies alles durchzusetzen – oder jedenfalls sehr viel davon –– und das Ganze heimlich, still und leise.

"Gefährliche Doktorspiele" - Folter!

Es gibt aber noch eine andere, gefährliche Entwicklung in den USA auf diesem Gebiet, die u.a. auf dieser Site und auch hier unter dem gleichen Titel beschrieben wird.

Dabei geht es darum, dass man 12- oder 13-jährigen nicht zugestehen will, sie hätten bereits sexuelle Gefühle und Bedürfnisse. Sie werden vielmehr als „krank“ behandelt, wenn irgendwelche sexuellen Betätigungen (z.B. Masturbieren) oder sexuelle Interessen bemerkt werden.

Hierzu noch mehr im zweiten Teil.

Da gibt es zum Beispiel den Fall eines Kindes mit Namen Chad, also einen Jungen mit weniger als 14 Jahren, bei dem eine Schwulenzeitschrift gefunden wurde. Er kam in eine geschlossene Anstalt zur „Therapie“. Man befestigte Erektionsmessgeräte an seinem Penis. Dann zeigte man ihm Bilder von nackten Männern. Bekam er eine Erektion, wurde er mit Elektroschocks gefoltert. Nach Angaben einer Homosexuellen-Organisation werden im Moment etwa 50 000 Jugendlich jährlich in solche sexuellen Folterstationen eingeweisen.

Hierbei geht es darum: Ausgehend von der extremistisch-christlichen Anschauung bestimmter Sekten, dass Homosexualität keine natürliche sexuelle Ausrichtung, sondern eine kranke Abartigkeit darstellt, sollen eventuelle homosexuelle Neigungen bereits in frühem Alter erkannt und dann als Krankheit behandelt werden. Dabei wird ganz natürlich auf Folter zurückgegeriffen, ein weiteres Beispiel, wie tief die Selbstverständlichkeit von Folter als akzeptierter Methode bereits bei gewissen Teilen der US-Gesellschaft verankert ist.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen: In einer Reihe von Bundesstaaten der USA wurde bereits die erneute Strafbarkeit von homosexuellem Gechlechtsverkehr als Gesetz in die Parlamente eingebracht. Wir können also in etwa absehen, was als Nächstes nach Deutschland kommen wird, wenn diese Verschärfungen des Sexualstrafrechts widerstandslos durchgehen.

Zu guter Letzt sei noch auf das Problem der „Rächer“ hingewiesen. Wer auf einer „Sex Offender“-Liste in den USA steht, ist immer in Gefahr, verprügelt oder ermordet zu werden. Im Jahr 2005 hat ein Mann im Bundesstaat Washington zwei „Sexual Offender“ getötet, die er auf der Liste seines Staates gefunden hatte. Letztes Jahr war es ein Kanadier, der im Staat Maine eine Liste mit 29 Namen bei sich hatte, als er gefasst worden war, nachdem er zwei „Sexual Offender“ erschossen hatte. Einer der beiden Getöteten war 19, als er mit seiner Freundin Sex gehabt hatte, die zwei Wochen vor ihrem 16. Geburtstag stand. Das war sein Verbrechen gewesen, dass er nun mit dem Leben bezahlte.


Veröffentlicht am 8. August 2007 in "Nachrichten - heute", hier leicht redigiert

Originalartikel


Hier geht es zum Teil 2 des Artikels


Anmerkung in eigener Sache (9. August 2007)

Heute in den frühen Morgenstunden wurde dies Blog gehackt und ein Foto und Text in diesen Artikel eingesetzt. Offenbar war mein Passwort bekannt geworden. Ich habe die fremde Intrusion bereits entfernt und mein Passwort geändert.

Karl Weiss


Zusatz zum Artikel (10.8.07)

Scheinbar sind hier doch noch einige Worte nötig zu den Bildern, die ich hier im Blog in den Artikel gestellt habe. Man kann diese wohl missverstehen.

So schreibt z.B. "Adrima", die sich mit "Zynismus pur" vorstellt, im 'Zelda-Forum' zu diesem Artikel: "Ehrlich gesagt find ich es verwerflich Nacktbilder in den Artikel einzufügen."

Die Bilder sind „offizielle“ Naturisten-Bilder (in Deutschland wird die Naturisten-Bewegung FKK genannt). Ich habe sie, weil ich in den 70er-Jahren selbst Teil dieser Bewegung war und Ferien in Naturisten-Camps verbracht habe.

Die „Nudists“ (FKK-Anhänger) sind der Meinung, der menschliche Körper, auch und gerade nackt, ist ein wahres Kunstwerk und unglaublich schön. Er ist keine schreiende Aufforderung zum Sex, wie uns manche weismachen wollen, sondern eine der ästhetischsten Ansichten, die für uns Menschen möglich sind.

Nichts an einem nackten menschlichen Körper ist nach dieser Ansicht schlecht, sündig, „unschamhaft“ oder „unkeusch“. Er ist vielmehr das Meisterwerk der Natur (oder Gottes, je nach Glaubenseinstellung).

Aus diesem Grund haben viele Nudisten-Camps eine Foto-Bibliothek von besonders gelungenen Fotos von Nackten im Camp. Solche Fotos werden zum Teil von stolzen Eltern oder Ehepartnern dem Camp hinterlassen (mit Einverständnis der Abgebildeten), zum Teil bei Schönheitskonkurrenzen aufgenommen, die in der Ferienzeit in vielen Camps für Männlein und Weiblein und in allen Altersstufen üblich sind. Die Kandidaten bei diesen Konkurrenzen erklären sich einverstanden mit dem Fotografieren und dem Einstellen der Fotos in die Bibliothek.

Die Bilder der Bibliothek stehen den Camp-Feriengästen zur Verfügung. „Nudists“ tauschen auch solche Bilder untereinander. So bin ich an solche Bilder gekommen.

Es gibt auch websites, die solche Fotos im Internet ausstellen, z.B. diese US-Site oder diese Site eines deutschen Reiseunternehmens.

Wer die Bilder vorurteilslos ansieht, wird bestätigen, sie haben nichts „aufreizendes“ (im negativen Sinne) an sich und schon gar nichts pornographisches.

Man kann Naturisten-Bilder schon daran erkennen, dass sie praktisch immer im Freien aufgenommen sind und dass sie meist natürliche Situationen in einem Ferienkamp zeigen. Andere dieser Bilder sind typische Familienfotos, wie sie ein stolzer Vater aufnimmt oder ein Freund oder Partner.

Sie stehen hier im Blog, weil ich damit die Problematik der beabsichtigten Gesetze deutlich machen und die Aufmerksamkeit der Leser auf die Tatsache lenken will, wie schön und pornofrei Abbildungen des nackten menschlichen Körpers sein können.

Karl Weiss


Weiterer Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier


Noch ein Zusatz zum Artikel


“Versuchsanordnung”

Hier eine Reaktion auf diesen Artikel, die es in sich hat. Obwohl der Artikel in dieser Hinsicht nicht misszuverstehen ist, versucht da ein gewisser „Versuchsanordnung“ (das Blog hat keinerlei Impressum, nicht einmal ein E-Mail) mich in den Schmutz von Kinderschändern zu ziehen. Das ist schon etwas dreist.

Sehen Sie sich den Text des Hysterikers an:

http://versuchsanordnung.twoday.net/stories/4422182/


"Die Kinderschänder sind los!" - Das stimmt.

Die Krumme 13 ist ein Verein, der sich für die ...ähm... 'Emanzipation' Pädo'philer' einsetzt. Weil die ja angeblich die Juden von heute sind.

Und 'man' ist gut im Networken. So findet sich - was für ein Zufall aber auch! - beim Herrn Weiss ein Dossier zum Thema 'Verschärfung des Sexualstrafrechts'.

Man kann sich sicher sein, Herr Weiss' Dossier trieft nur so vor Objektivität.

Und deshalb findet sich auf der Website der 'Krummen' im Verzeichnis 'Links - Private Pädoseiten & Blogs' auch - naha, dreimal darfste raten! - der/das Blog des Herrn Weiss. Eh klar. Dort steht, ich zitiere:

Karl Weiss - Journalismus

Er soll den Lesern meine (und Elmars) Artikel zugänglich machen, meistens aus der "Berliner Umschau" Alle sind aufgefordert, Kommentare, Kritiken, Anregungen zu schreiben. Auch ältere Artikel werden hier eingestellt.

Ein Besuch und Teilnahme wird empfohlen !

Herr Weiss eröffnet den 2. Beitrag seines 'Dossiers' mit den Worten 'Die Kinderschänder sind los!' Dem kann ich nur zustimmen. Die Kinderschänder sind los - und so mancher twoday-Bewohner unterstützt sie auch noch tatkräftig.

Die zukünftigen Opfer werden sich bedanken!
versuch4 - 7. Nov, 19:41"


Ich habe nicht die geringste Ahnung, was diese Site „Krumme 13“ ist. Wenn man sich für die „Emanzipation Pädophiler“ einsetzt (er hat das nicht verlinkt, man weiss nicht, ob es ein Zitat von der Site ist), heisst das ja nicht, sie sind dafür, dass jeder Pädophile seine Gefühle an jedem Kind ausleben darf („Kinderschänder“). Da er aber den Begriff Kinderschänder verwendet und von den zukünftigen Opfern redet, versucht er genau das zu suggerieren.

Wie gesagt, ich kenne „Krumme 13“ nicht, vielleicht sind die wirklich FÜR Kinderschänden, aber er hat nichts davon belegt.

Nun hat also jene Site diesen Artikel verlinkt. Da das Thema für Pädophile sicherlich interessant ist, liegt das ja auch nahe – wenn der Artikel auch für Pädophile nicht ergiebig ist, denn er weist ja gerade nach, die neuen Gesetze sind nicht für sie gemacht.

Was habe ich damit zu tun, dass jene Site meinen Artikel verlinkt hat? Gibt es im Artikel etwa auch nur eine Stelle, in der ich mich FÜR Kinderschänden ausspreche oder Kinderschänden verharmlose? Nein! Sonst hätte er auch sicherlich eine solche Stelle verlinkt.

Dann kommt die Infamie: Ich würde Kinderschänder unterstützen. Was??? Wie denn das? Wenn die meinen Artikel verlinken, dann unterstütze ich Kinderschänder????

Mit der Logik hat ers irgendwie nicht. Selbst wenn es Kinderschänder wären (was er nicht belegt hat), wieso hätte ich was mit denen zu tun? Sie haben meinen Artikel verlinkt, weil er zum Sexualstrafrecht geht. Ja und?

Er nutzt in infamer Weise aus, dass mein Blog da als Link unter „private Pädoseiten und Blogs“ steht. Da meine Site nun offensichtlich keine „private Pädoseite“ ist (wie er sich auch hätte leicht überzeugen können), kann sie also wohl nur unter „Blogs“ fallen. Es gibt also keinerlei Verbindung von mir zu Pädophilen oder Kinderschändern.

Aber mit Andeutungen und Auslassungen versucht er genau diesesn Eindruck zu vermitteln. Das haut doch wirklich dem Fass den Boden aus!

Dieser Herr „Versuchsanordnung“ ist wirklich --- na lassen wir das Wort weg und bleiben bei der Einschätzung „Hysteriker“.


Zusatz zum Artikel
anlässlich der Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts im Bundestag:

Um einen ungefähren Eindruck zu geben, wie es um den Sex von Jugendlichen in Deutschland bestellt ist, hier einige Zahlen aus der letzten Sex-Studie des Stern:

„Im Alter von 14 Jahren hätten nach den neuesten Zahlen zwölf Prozent der Mädchen und zehn Prozent der Jungen bereits einen Geschlechtsverkehr erlebt. Im Alter von 15 Jahren seien es 23 Prozent der Mädchen und 20 Prozent der Jungen, mit 16 Jahren 47 Prozent beziehungsweise 35 Prozent. Bei den 17-Jährigen berichteten 73 Prozent der Mädchen, schon Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Bei den Jungen seien es in diesem Alter praktisch unverändert 66 Prozent.“

Es ist also (73/66%) nicht irgendeine Minderheit, die vor dem Erwachsen-Sein bereits Geschlechtsverkehr hat. Und man darf im Zeitalter des Fotohandy davon ausgehen, dass in nicht unwesentlichen Teilen dieser Fälle Fotos und Videos aufgenommen werden. Diese sind nach neuer Gesetzgebung in Deutschland „Kinderpornos“, jedenfalls dann, wenn sie nicht unter völligen Verschluss und bei den beiden bleiben. Bereits das Verschicken per E-Mail-Anlage verwirkt eine Gefängnisstrafe! Umso mehr, wenn Mädchen ihr „Eroberung“ den Freundinnen zeigen oder Jungs ihren Freunden. Die Absurdität dieser Gesetzgebung ist nicht mehr zu überbieten.


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Dienstag, 7. August 2007

Jetzt werden die Folterwerkzeuge gezeigt

Die letzten Hemmungen fallen - Bundesregierung lässt gegen 17 Journalisten Verfahren eröffnen

Von Karl Weiss

Soeben hat die Bundesregierung, vertreten durch den Herrn Kauder von der CDU, 17 Journalisten der Beihilfe des Geheimnisverrats anklagen lassen.

Von der SPD wurde kein offizieller Protest eingereicht. Frau Merkel und Herr Schäuble haben das Vorgehen ausdrücklich verteidigt.

Stasi 2.0

Es ist atemberaubend: Die letzten Hemmungen der reaktionären Politiker fallen nun, man hat keine Angst mehr, das Volk direkt als Feind zu behandeln, wie das in allen Diktaturen der Fall ist. Die Zeiten, als man noch „Demokratie“ vorspielte, beginnt zu Ende zu gehen. Wir sind am Beginn der kapitalistischen Barbarei angelangt. Die Samthandschuhe sind ausgezogen. Jetzt gehts Schlag auf Schlag: Das Volk ist der Gegner!

Das ging los mit der Gesundheitsreform, dann kam Hartz IV, dann die Rente ab 67 und die Studiengebühren, nun die unverschämten Milchpreiserhöhungen. Aber es bleibt keineswegs auf Verarmen beschränkt. Es müssen auch politische Zeichen gesetzt werden. Großer Lauschangriff! Großer Spähangriff! Videoüberwachung! E-Mail-Überwachung! Handy-Verfolgung! Demonstrations-Filmen! Demonstrations-Behinderungen! Keine Unschuldsvermutung mehr! Rasterfahndung! Computer durchsuchen mit Trojaner! Vorbeugender Todesschuss!

Und nun Journalisten anklagen, die es wagen, „geheime“ Informationen zu veröffentlichen.

Es handelt sich um Journalisten des Spiegel, darunter der Chefredakteur, der Frankfurter Rundschau, der Zeit, des Tagesspiegel, der Berliner Zeitung, der Tageszeitung und der Welt.

Was war passiert? Die Journalisten waren (ausnahmsweise einmal) ihren Aufgaben nachgekommen und hatten Informationen veröffentlicht, die dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zugegangen waren, der zu den Sauereien des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Außenministers, als er noch Staatssekretär im Bundeskanzleramt war, gebildet worden war.

Irgendjemand hatte diese Informationen, betreffend die damalige Mitteilung aus US-Geheimdienstkreisen, man wolle sich des in Guantánamo als Geisel gehaltenen Bremer Kurnaz entledigen, denn er habe nichts ausgefressen, an die Presse weitergegeben.

Wie bekannt, hatte Steinmeier dafür gesorgt, dass der Deutsch-Türke nicht aufgenommen wurde und ihn weiter in Guantánamo schmoren lassen.

Doch das Bekanntwerden dieser Information gefiel der Bundesregierung nicht. Was einen Minister belastet, darf nicht an die Öffentlichkeit und wird einfach zur Geheimsache erklärt. Wenn wir die undichte Stelle nicht finden, klagen wir einfach die Journalisten an, die das veröffentlicht haben, so wird das dann schon aufhören. Beim nächsten Mal wird sich jeder zweimal überlegen, Autoritäten anzugreifen.

Nicht dass man diesen Journalisten wirklich an den Kragen wollte, nein, sie sind ja in jeder Beziehung obrigkeitstreu und die Verfahren werden eingestellt werden. Aber ein wenig die Folterwerkzeuge zeigen, das will man schon.

Übung von KSK-Truppe gegen Zivilisten

So hat man das im Feudalismus gemacht, als Informationen, die einen der Feudalherren hätten in ein schlechtes Licht bringen können, geheimgehalten werden mussten, so wird es in jeder Diktatur gemacht: Wer öffentliche Verantwortung in einer Diktatur hat, darf nicht durch Informationen beeinträchtigt werden.

Demokratie? Scheiss drauf! Wir sind am Ruder!

Pressefreiheit? Nur für uns, nicht für das Volk! Sollen sie doch aufmucken, sie werden schon sehen, wie weit sie damit kommen! Hahahaha!

Und die haben wirklich geglaubt, dies sei eine Demokratie! Hahahaha!


Veröffentlicht am 3. August 2007 in der Berliner Umschau, hier leicht redigiert.

Originalartikel

Karl Weiss - Journalismus

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