AbbauRechte

Samstag, 14. Juli 2007

Dossier `Operation Ore`, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

Von Karl Weiss

“Operation Ore”, das ist jene grosse Polizeioperation, die 1999 in den USA begann und viele Zehntausende von angeblichen Konsumenten von Kinderpornographie betraf, u.a. auch Pete Townshend. Es hat sich im April/Mai 2007 endgültig herausgestellt, dass sie alle – oder fast alle – Opfer von Ringen von Kreditkartenbetrügern wurden. Sie wurden angeklagt und zum Teil auch verurteilt aufgrund von völlig unzureichenden Anhaltspunkten (ihre Kreditkartendaten waren benutzt worden, um bestimmte Sites zu besuchen, unter denen auch Kinderporno-Sites gewesen sein sollen).

Obwohl jetzt aufgrund der zähen Arbeit des britischen Journalisten und Computer-Spezialisten Duncan Campbell erwiesen ist, sie dürften (fast) alle unschuldig gewesen sein, negiert die Polizei weiterhin die Rehabilitation der Verdächtigen, die zu Opfern wurden. Aber, was das Unglaubliche ist: Nicht eines unserer Massenmedien in Deutschland berichtet über diesen Skandal. Auch in Grossbritannien gibt es wenig öffentliche Information, wo es allein 39 Selbstmorde von so Angeklagten gab.


Die Rolle der Politik

Charakteristisch für die Teilnahme der Politiker an Internet-Kinderporno-Fällen ist die der sachsen-anhältischen Innenministerin im Fall „Operation Mikado“. Da waren ja insgesamt 22 Millionen Namen von Bundesbürgern anhand ihrer Kreditkarten von VISA und Mastercard (Eurocard) überprüft worden, eine Rasterfahndung mit Einbeziehen von Millionen Unbeteiligten, die vom Bundesverfassungsgericht mit Bezug auf einen früheren Fall ausdrücklich als grundgesetzwidrig eingestuft wurde.

Was die Ministerin dazu auf einer Pressekonferenz freudestrahlend verkündete, war atemberaubend: Man habe ja private Firmen mit der Auswahl der Betroffenen beauftragt (nämlich die beiden Kreditkarten-Unternehmen), daher könne von polizeilicher Rasterfahndung keine Rede sein.

Das lässt Düsteres für die Zukunft ahnen: Der Bundestrojaner wird dann wohl auch von privaten Unternehmen in unsere Computer eingeschleust werden, wenn alle Computerbesitzer der Bundesrepublik in ihren privatesten Äusserungen im Internet überwacht werden.

Das Thema der „Kinderschänder“, der „Pädophilen“ (die der damalige Kanzler Schröder gleich generell auf Dauer weggesperrt wissen wollte) und der „Internet-Porno-Ringe“ ist schlicht ein Lieblingsthema der Politker-Kaste. Es bietet alles, was den Stolz der Ungeliebten erfreut:
  • Zunächst lenkt es in idealer Weise ab. Man braucht nur die „Kinderschänder“ hochzuspielen (auch wenn sie sich dann nur als Verdächtige des Konsums von Kinderporno im Internet herausstellen) und schon wird das Herz jedes Bundesbürgers mit Abscheu erfüllt und er geht in holder Eintracht mit dem Politker auf die Jagd nach den abscheulichen Verbrechern. Da bleibt dann kein Platz mehr für Abscheu vor dem Politker, der gerade beschlossen hatt, kleine arme Länder wie Afghanistan mit Truppen und Bomben zu überfallen oder Hartz IV beschlossen hat, die Armut in der Bundesrepublik auf neue Höhen treibend, oder die Rente mit 67 (demnächst mit 70), oder die erneute Kürzung der Renten oder die Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder von bis zu 25 Jahren weiter bei sich wohnen zu lassen, wenn sie keine Arbeit finden, oder sich in die enge Umarmung mit dem US-Präsidenten zu begeben, der „nur“ 600 000 Ziviltote im Irak auf dem Gewissen hat oder, oder ... oder.
  • Der arme vielgeplagte Politiker, der „leider“ Massnahmen gegen den kleinen Mann beschliessen muss, kann sofort wieder Punkte gut machen bei der Bevölkerung, wenn er mit dem Beben der Empörung in der Stimme nach der Identifizierung eines Kinderschänders oder Kindermörders fordert, nun müsse endlich Schluss damit sein, dass bekannte Kinderschänder wieder auf die Kinder im Land losgelassen würden. Er PERSÖNLICH werde dafür sorgen, dass nun endlich die Gesetze geändert werden und so etwas nicht mehr vorkommt. Da kommt im Herzen des Bundesbürgers die Wärme der Geborgenheit auf. Mit solchen Politikern wird endlich alles besser! Die kleine Nebensächlichkeit, dass es diese Gesetze längst gibt, dass alle, die Kinder vergewaltigt haben, bereits zu lebenslänglich und Sicherheitsverwahrung (Wegsperren auf Dauer) verurteilt werden können, ist ja nicht so wichtig, wenn es gilt, grosse Worte zu machen. Das sind die gleichen, die am darauffolgenden Tag Lafontaine des „Populismus“ anklagen.
  • Schliesslich lässt sich diese Sache noch parteipolitisch ausschlachten. Ist man im Land an der Macht und „die anderen“ im Bund, kann man auf die Gesetzgebungs-Verantwortung des Bundes hinweisen, die sträflich vernachlässigt wurde von „den anderen“. Im umgekehrten Fall kann man auf die Landeszuständigkeit für die Freilassung nach dem Abbüssen der Strafe verweisen, die auf unverantwortliche Weise von „den anderen“ zugelassen wurde usw.
Kurz, das Thema ist der Liebling aller Politiker. Nichts kommt einem Politker mehr zu pass, als wenn in regelmässigen Abständen Kinder ermordet oder vergewaltigt werden. Dann gibt man Erklärungen vor laufender Kamera ab und die kommen als erste Meldung in der ‚tagesschau’. Aber auch die Fälle von Internet-Taten kommen sehr gelegen, wie die sachsen-anhältische Innenministerin deutlich gemacht hat. Vorher wusste kaum jemand im Land, dass Sachsen-Anhalt eine Innenmisisterin hat! Dafür kann man denn schon mal 22 Millionen Bundesbürger überprüfen, nicht wahr?

Man darf ja nicht vergessen, solche gewaltigen „Operationen“ von Polizei, Staatsanwaltschaft, gegebenenfalls noch dem BKA, können ja nicht einfach von kleinen Gendarmen beschlossen werden. Sie alle unterstehen ja dem Bundeskanzler und/oder dem Innenminister und/oder dem Landes-Innenminister und die gehören alle Parteien an, die wissen, wann mal wieder das Durchsuchen der Kreditkarten der Bundesbürger angesagt ist.

„Operation Ore“ und „Pecunia“ sind nicht von der Politik zu trennen. Dies wurde auch deutlich in einer Anfrage eines Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags von Anfang 2003, als die „Operation Ore“ gerade in allen Zeitungen stand. Öffentlichkeitswirksam antwortete die Landesregierung mit stolzen Zahlen: 178 der 1400 in Deutschland angeklagten „Kinderschänder“ hätte man in Baden-Württemberg ausgemacht, man habe bereits 2176 Videos beschlagnahmt, 249 Computer und 17343 „Datenträger“. Man stelle sich nur vor, wie viele Polizei-Arbeitsstunden auf die armen baden-württembergischen Polizisten zukamen, um alle 17343 Datenträger, einen nach dem anderen, zu durchsuchen, um am Ende festzustellen, alle Verdächtigungen beruhten auf der falschen Aussage eines US-Polizisten.

Die Rolle der Massenmedien

Insgesamt ist die Rolle der Medien bei „Operation Ore“ so charakteristisch, dass einem bei genauerem Hinsehen die ganze wirkliche Aufgabe dieser Massenmedien im heutigen Kapitalismus klar wird nur an diesem einzigen Fall.

Die Rolle der Medien muss mindestens genauso ernst wie die von Politikern, Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschätzt werden. Das Vorgehen der Polizei, die Frage, ob verhältnismässig zum Vorwurf vorgegangen wurde, hat nicht ein einziges der Medien gestellt. Die naheliegenden Fragen, z.B. ob man denn die entsprechenden Festplatten untersucht hätte oder ob man die Möglichkeit von Kreditkartenbetrug gebührend in die Erwägungen gezogen habe, wurden nie gestellt.

Die Medien, sei es in Grossbritannien oder Deutschland, stellen nichts mehr oder weniger als Papageien der offiziellen Verlautbarungen der Strafverfolgungsbehörden dar, ja in einigen Fällen wurde sogar „noch eine Schippe draufgelegt“.

Als charakteristisch seien hier die zwei Fälle der Artikel der FAZ und der taz angeführt unter einer grossen Zahl von Veröffentlichungen, als in Deutschland und im UK viele verhaftet wurden:

Hier, was die FAZ schrieb (März 2003):

„Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gab Scotland Yard (...) die Festnahme von (...) Männern bekannt. Sie stünden im Verdacht, Bilder von Kindesmissbrauch aus dem Internet heruntergeladen und zum Teil weiter verbreitet zu haben.(...)

Spektakulärster Fall war bislang im Januar die vorübergehende Festnahme von Rock-Gitarrist Pete Townshend. Der Mitbegründer der Gruppe „The Who“ hatte eine US-Webseite mit Kinderpornos besucht und dafür gezahlt. Nach seinen Angaben wollte er nur für seine eigene Biografie recherchieren. Er wurde auf Kaution frei gelassen.“


Wird im ersten Absatz noch von „Verdacht“ gesprochen (auch hier wieder die infame Behauptung, es handele sich zum Teil auch um Weiterverbreitung), so bleibt dies im zweiten Absatz bereits weg. Es steht bereits fest: „hatte ... besucht und dafür gezahlt“. Das Erwähnen seiner Erklärung mit der Biographie ist so verkürzt, dass jeder vernünftige Mensch nur zum Schluss kommen kann, dies sei eine Ausrede.

Die einfachsten Grundregeln eines verantwortlichen Journalismus, wie etwa keine feststehenden Tatsachen behaupten, solange die Person nicht dafür verurteilt ist, sondern immer Formeln benutzen wie „Verdacht auf“, „nach Angaben der Polizei“, "wird verdächtigt“, "ist angeklagt“ usw., werden missachtet.

Besonders infam ist hier die völlig verkürzte Aussage über Townshends Einlassung zur Biographie. Hat man nicht den Platz, um einen Sachverhalt inhaltlich darzustellen, muss man ihn weglassen und nicht in extrem verdrehter, verkürzter Weise bringen.

Shame on you, FAZ!

Glaubte jemand, dies sei nicht mehr zu toppen, so führe er sich den Artikel zum gleichen Zeitpunkt (Beginn 2003) von einem Subjekt (Journalist kann man das nicht nennen) mit Namen Kutzmany aus der ‚Taz’ zu Gemüte:

„Gitarrenschänder unter Verdacht (...)

Ob Pete Townshend tatsächlich ein Pädophiler ist, kann zurzeit noch niemand genau sagen. Fakt ist: Der Gitarrist von "The Who" ist einer von rund 7.300 verdächtigen Briten, deren Kreditkartendaten vom FBI bei einem amerikanischen Anbieter von Kinderpornografie entdeckt wurden.

Townshend (57), treibende Kraft von "The Who", die bei Liveauftritten gern Gitarren an den Verstärkern zerschlugen, (...)

Die Pädophilen kommen aus allen Berufen und sozialen Schichten. Politiker und Fernsehprominente sind dabei, Richter auch. 50 Polizisten finden sich auf der Liste. Die Prominenz Townshends bringt dem Thema in Großbritannien eine Aufmerksamkeit, die ihm in Deutschland versagt blieb: Schon Mitte September 2002 nämlich griffen die deutschen Behörden bei der "Aktion Pecunia" zu. 1.100 Durchsuchungen meldete das BKA. Es wurden 47.000 Datenträger und 25.000 Videos beschlagnahmt (...)

Sowohl "Operation Ore" als auch "Pecunia" stützen sich auf Daten, die das amerikanische FBI im Rahmen der "Operation Avalanche" ("Operation Lawine") gegen den Texaner Thomas Reedy sicherstellte. Der Geschäftsführer der Kinderpornofirma "Landslide" ("Erdrutsch")... (...) auf der Landslide-Homepage gab es ein Feld mit der Beschriftung: "Für Kinderpornos hier klicken". Auf diesen Knopf hat auch Pete Townshend gedrückt.

Seine Verwicklung in den Fall hat ihm jetzt sogar eine Erwähnung bei der Verleihung des American Music Awards eingebracht. Er sei "ganz erschüttert", sagte Elton John, der die Show eröffnet hatte.“


Da wird wieder, wie bei der Frankfurter Zeitung, hinter der angeblich ein kluger Kopf stecke, der gleiche Trick angewandt, um gar nicht erst den Verdacht aufkommen zu lassen, die „Pädophilen“ seinen eventuell unschuldig. Am Anfang spricht man noch von „verdächtigen Briten“ und betont, man könne noch nichts Endgültiges über die Schuld von Townshend sagen. Aber diese Zurückhaltung wird dann schnell durch Gewissheiten ersetzt: Es handelt sich nun um „Pädophile“ (diesen Vorwurf hat die Polizei nie erhoben, ein Pädophiler macht – im umgangssprachlichen Gebrauch - Sex mit Kindern), nicht um des Konsums von Kinderporno Verdächtige.

Pete Townshend

Landslide wird hier zur „Kinderpornofirma“, dabei konnte Reedy nie etwas anderes vorgeworfen werden, als Zugang zu Kinderpornoseiten ermöglicht zu haben. Dann kommt die Behauptung mit dem Knopf, auf den alle Verdächtigen geklickt haben müssen. Das hätte genauer nachgefragt werden müssen. Journalismus kann sich nicht darin erschöpfen, polizeiliche Angaben ungeprüft in die Zeitung zu schreiben.

Dann wird es noch abenteuerlicher: Townshend hätte auf diesen Knopf geklickt. Das hat weder die Polizei je behauptet noch ein Staatsanwalt, das hat er auch nicht zugegeben – es war schlicht nicht so. Es bleibt völlig offen, woher der „Journalist“ dies hat, wenn nicht aus den eigenen Fingern gesogen.

Die bei weitem infamste Dreckschleuderei ist aber die Überschrift des Artikel im Zusammenhang mit dem Begriff „Pädophile“. In Anlehnung an „Kinderschänder“ nennt der unsägliche Schreiberling Townshend „Gitarrenschänder“, weil die „Who“ in ihrer Anfangsphase öfters Gitarren zerschlagen haben. Damit ist klar, was Townshend ist, ein Schwerverbrecher. Hat sich nicht auch sein Kollege Elton John erschüttert gezeigt?

In einer ernsthaften Würdigung der „Who“ im deutschen Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/The_Who

wird das Zerschlagen der Guitarren ausdrücklich als „künstlerisches Element“ des Auftritts gekennzeichnet. Umso deutlicher wird da nun das unsägliche „Gitarrenschänder“.

Das ist Kloakenjournalismus der niedrigsten Kategorie, selbst Kloaken-‚Bild’ hätte das kaum besser gemacht. Shame on you, taz!

Wollen wir der ‚taz’ zu gute halten, dies sei ein einmaliger Ausrutscher gewesen. Den Herrn Kutzmany hat man hoffentlich längst entlassen.

Wie man an diesen beiden Beispielen sehen kann, haben deutsche Massenmedien sehr wohl – und schändlich – über ‚Operation Ore’ berichtet – damals, als es darum ging, ein ungehäures Netzwerk von Hunderttausenden von pädophilen Internet-Missbrauchern zu konstatieren.

Die Frage stellt sich, was berichten sie nun, da, beginnend im Jahr 2005 und nun ganz intensiv seit Januar bis Juni 2007 die Nachrichten eingehen, dass es sich im wesentlichen um die Verfolgung Unschuldiger handelt.

Im britischen Medienwald haben unter anderem einer der BBC-Sender, der ‚Guardian’ und der ‚Independent’, ebenso ‚BBC-News’ und die ‚Sunday Times’ hierüber berichtet, immer noch wenig angesichts der Grösse des Skandals.

Die deutschen Massenmedien dagegen üben sich in Schweigen – und zwar absolut! Man mache sich die Mühe, im Internet „Operation Ore“ oder "Operation Pecunia“ auf Deutsch zu googeln (man muss übrigens bei dieser Suche „Operation Ore“ in Anführungszeichen setzen, sonst bekommt man ein Unzahl von Ergebnissen, in denen die beiden Worte ohne Zusammenhang vorkommen. Ebenso muss man ausdrücklich darauf bestehen, nur Seiten auf deutsch zu bekommen, sonst wird die englischsprachige Literatur als Ergebnis geliefert, auch wenn man auf dem deutschen google.de ist).

Man wird nicht eine, ich wiederhole: NICHT EINE EINZIGE Notiz auch nur eines der Massenmedien in Deutschland finden, in der über die aufkommenden Zweifel an der Schuld der Angeklagten und schliesslich die Beweise für die Unschuld fast aller berichtet wird.

Mit anderen Worten: Nicht eine Zeitung, nicht ein grösserer Radiosender, nicht eine Fernsehstation, nicht ein angebliches Nachrichtenmagazin, nicht eine Illustrierte in Deutschland hielt es für nötig, nach der ausführlichen Berichterstattung über das Aufspüren von Hunderttausenden von angeblichen Kinderporno-Pädophilen im Internet in den Jahren 2002 und 2003 nun auch zu berichten, dass sich dies alles als völllig verfehlte Aktion gegen Opfer von Kriminellen oder mit anderen Worten als der grösste Polizei- und Justiz-Skandal (in Bezug auf die Zahl betroffener Opfer) des neuen Jahrtausends herausgestellt hat.

Damit weitet sich dieser Skandal auch noch zu einem Medien-Skandal aus.

Es ist somit bewiesen, die deutsche Landschaft der Massenmedien ist völlig gleichgeschaltet, zu 100%. Zunächst berichtete man nur, was die Polizei oder das BKA verlauten liessen, ohne eine einzige kritische Frage zu stellen. Wenn sich das Ganze dann als riesiger Fall der Verfolgung Unschuldiger herausstellt, sieht man weg und lässt die Opfer allein.

Es ist auch relativ leicht zu verstehen, wie so etwas zustandekommt: Polizei, Staatsanwaltschaften und BKA liefern den Massenmedien immer wieder „Privilegierte Informationen“ über Ermittlungen, die eigentlich der Geheimhaltung unterliegen, aber den Medien einen „Sensations-Vorsprung“ verschaffen. Es ist klar: Wer Negatives über die Polizeiarbeit berichtet, könnte nicht mehr in den Genuss dieser Privilegien kommen.

Trotzdem ist es bemerkenswert, dass im Gegensatz zu anderen Ländern sich nicht ein Einziges, vielleicht kleineres, in der Reihe der Massenmedien findet, das ausschert und auch einmal Kritisches zur Arbeit von Polizei, BKA und Staatsanwaltschaften berichtet.

Es kann ja den deutschen Massenmedien nicht entgangen sein, dass es Neues zu diesem Thema gibt, denn Berichte im BBC-Radio, der ‚Sunday Times’ und dem ‚Guardian’ sind schliesslich nichts Verstecktes oder wenig zugänglich, zumal all dies leicht findbar im Internet dokumentiert ist.

Machen Sie nur die Probe und googeln Sie die gleichen Worte im englischen ‚google.com’. Sie werden eine Unzahl neuerer Einträge finden. Man kann da tage- und wochenlang über dies Thema lesen.

Auch kann man in der deutschen ‚Wikipedia’ nachsehen. Es gibt keine Erwähnung der ‚Operation Pecunia’ und bei ‚Operation Ore’ wird man aufgefordert, selbst einen Artikel zu schrieben.

Lediglich auf der Site von Pete Townshend in der deutschen Wikipedia findet sich ein Hinweis:

„Die ‚Sunday Times’ berichtete am 3. Juli 2005, dass unabhängige Experten die beschlagnahmte LANDSLIDE-Webseite rekonstruiert hätten, und keinerlei Kinderpornografie gefunden hätten.“

Im Gegensatz dazu enthält die englische Wikipedia (oben schon verlinkt) eine eigene Seite hierfür mit allen Links zu den neueren Artikeln mit den Entdeckungen über ‚Operation Ore’ als das, was sie wirklich ist: Eine wirkliche Tragödie und ein dreifacher wirklicher Skandal.


Veröffentlicht am 14. Juli 2007 in der Berliner Umschau

Originalartikel



Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier


Hier geht es zu Teil 1 von "Operation Ore", hier zu Teil 2


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Donnerstag, 12. Juli 2007

Dossier `Operation Ore`, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten und die Rolle der Polizei

Von Karl Weiss

“Operation Ore”, das ist jene grosse Polizeioperation, die 1999 in den USA begann und viele Zehntausende von angeblichen Konsumenten von Kinderpornographie betraf, u.a. auch Pete Townshend. Es hat sich im April/Mai 2007 endgültig herausgestellt, dass sie alle – oder fast alle – Opfer von Ringen von Kreditkartenbetrügern wurden. Sie wurden angeklagt und zum Teil auch verurteilt aufgrund von völlig unzureichenden Anhaltspunkten (ihre Kreditkartendaten waren benutzt worden, um bestimmte Sites zu besuchen, unter denen auch Kinderporno-Sites gewesen sein sollen).

Obwohl jetzt aufgrund der zähen Arbeit des britischen Journalisten und Computer-Spezialisten Duncan Campbell erwiesen ist, sie dürften (fast) alle unschuldig gewesen sein, negiert die Polizei weiterhin die Rehabilitation der Verdächtigen, die zu Opfern wurden. Aber, was das Unglaubliche ist: Nicht eines unserer Massenmedien in Deutschland berichtet über diesen Skandal. Auch in Grossbritannien gibt es wenig öffentliche Information, wo es allein 39 Selbstmorde von so Angeklagten gab.


Die betroffenen „Celebrities“

Der bekannteste Fall in Grossbritannien (ausserhalb der Musiker-Fälle) war der des Polizisten Brian Stevens, der zu jahrelangen entsetzten Äusserungen in Leserbriefen und im Internet führte.

Es hatte kurz vor dem Beginn der „Operation Ore“ in England einen Aufsehen erregenden Fall gegeben, indem zwei Mädchen, Holly und Jessika, entführt und ermordet worden waren. Stevens hatte als Polizist in besonders herausragender Weise während des ganzen Falls Jessikas Eltern beigestanden und sie auf dem Laufenden gehalten. Die Intimität mit der Familie ging so weit, dass sie den Polizisten auf der Beerdigung ein Gedicht vortragen liess. Die Revolverblätter hatten tränentreibende Geschichten veröffentlicht und Brian Stevens war fast zu einer Art von Nationalhelden geworden, jedenfalls zum Beispiel eines wirklich guten Menschen.

Eine Woche später ging die Nachricht durch den Blätterwald, er sei wegen Kinderporno im Internet festgenommen worden.

Das Entsetzen war englandweit. Wenn ein so guter Mensch zu so etwas fähig war, dann gab es niemand mehr, dem man trauen konnte, niemand, der noch Hoffnung auf eine Zukunft der Menschheit geben konnte, dann war alles verloren!

Selbst in deutschen Internetforen wurde dieser Fall diskutiert, unter anderem unter der Überschrift „Da fehlen mir die Worte“.

Stevens wurde vom Dienst suspendiert, musste Untersuchungshaft und Hausdurchsuchung sowie die öffentliche Anprangerung über sich ergehen lassen. Das letzte, was man von ihm gehört hat, ist der Prozess gegen ihn, dessen Ausgang noch offen ist und die Gewissheit, er werde aus dem Polizeidienst entlassen.

Einer anderer der Betroffenen war der Direktor der englischen Filiale der City Bank, John Adams. In den Jahren 1998 und 1999 wurde die Kreditkarte seiner Familie mehrmals von Verbrechern belastet, in diesem Fall die bekannte Gambino-Mafia-Familie, die später Vorbild der Fernsehserie „The Sopranos“ war. Die Gambinos verkauften die Daten zum Teil und nutzten sie auch selbst. Im Juni 1999 waren seine Kreditkarten-Daten erneut zweimal benutzt worden, diesmal um auf eine der Kinderporno-Seiten im Landslide-Netzwerk zuzugreifen (so jedenfalls 7 Jahre später die Anklage der Polizei).

Im Mai 2006 sah sich Adam einer Armee von Polizisten gegenüber, die in sein Haus eindrangen und alle persönlichen Sachen der Familie durchwühlten. Die herbeigeholten Anwälte machten die Polizisten auf die Möglichkeit des Kreditkartenschwindels aufmerksam, aber nach deren Aussage grinsten diese nur darüber. Sie hätten angeblich noch nie von Kreditkartenschwindel gehört. Erst eine zweitägige Gerichtsverhandlung im September 2006 konnte klären, was passiert war. Adams, der bereits wusste, was faul war, hatte sich auf keinen ‚Deal’ eingelassen.Schliesslich gab die Polizei zu, er sei unschuldig und entschuldigte sich bei ihm.

Ein anderer Berühmter unter den Opfern von „Operation Ore“ war Paul Grout aus Hull, ein Arzt, der einen Einsatz zur Rettung vom Menschenleben bei einem grossen Eisenbahnunfall in Selby geleitet hatte und seitdem als Nationalheld in England galt. Seine Kreditkartendaten wurden nicht Opfer der US-Mafia, sondern von zwei indonesischen Gangstern gephished. Im Oktober 2002 drangen Polizisten „wie Sturmtruppen“ in sein Haus ein, wie seine Frau berichtete. Danach kamen nach ihrer Aussage „18 Monate reine Hölle“. Auf seinen Computern und Datenträgern wurde nichts gefunden, trotzdem wurde er der Anstiftung zur Verbreitung von Kinderporno angeklagt. Erst nach zwei Jahren fand sich schliesslich ein Richter, der dem Albtraum ein Ende bereitete. Der Richter seines Prozesses sagte, die Anklage beruhe auf „Unsinn“ und wies die Geschworenen an, ihn freizusprechen. Er konnte mit dem Berühmten-Bonus rechnen, doch viele weniger Bekannte waren nicht so glücklich.

Ein dritter mehr oder weniger Berühmter unter den Opfern der modernen Hexenjagd war der leitende Manager einer Computerfirma Brian Cooper aus Brighton. Er kaufte Fahradteile im Internet bei einer US-Firma mit seiner Kreditkarte und wurde dabei von einem Hacker aus Indonesien seiner Daten beraubt (auch andere Betroffene in Grossbritannien gaben an, im Internet Fahradteile gekauft zu haben). Bei der Hausdurchsuchung, die auch bei ihm mit absolut übertriebenem Personalaufgebot durchgeführt wurde, sagte man seiner Frau, er stelle eine Gefahr für die Kinder dar.

Man brauchte 6 Monate, um die Computer zu untersuchen und fand nichts. Cooper hatte zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung bereits die falschen Abbuchungungen auf seiner Kreditkarte angezeigt, aber auch das half ihm nicht. Die Polizei weigerte sich, seine Unschuld zu bestätigen und sich zu entschuldigen. Die E-Mail-Adresse, unter der er angeblich Zugang zu Kinderporno erreicht haben sollte, lautete a@a.com, was jeden vernünftigen Polizisten bereits aufmerksam hätte werden müssen. Schliesslich, im April 2006, entschuldigte sich die Polizei von Sussex bei ihm und erklärte, die Untersuchungen seinen offensichtlich unnötig gewesen.

Die Musiker

Die bei weitem Berühmtesten unter den Betroffenen aber waren die Rock-Musiker. Da war einmal der „Massive Attack“-Star Robert del Naja (alias „3D“) und da war eben Pete Townshend, der legendäre Vormann, Textschreiber und Komponist von „The Who“, der auch als Solo-Musiker und in anderen Gruppen wichtige Erfolge hatte. Einer seiner Songs, „Who are you?“, ist heute Titelmelodie der häufig gesehenen US-TV-Serie CSI. Inzwischen gibt es auch wieder „The Who“, wobei von der Originalbesetzung Pete Townshend und Roger Daltrey übrig geblieben sind.

‚The Who’ sind eine der ersten grossen und einflussreichsten Bands in der gesamten Geschichte des Rock ´n Roll. Ab dem Moment, als ihr Song „My Generation“ 1965 in die Charts kam, war der Rock nie wieder derselbe. Ihr Album „Thommy“ von 1969 hat die Art, Alben zu machen, grundlegend verändert. Pete Townshend hat sogar die Anschlagtechnik der Gitarristen verändert, als er die bekannte „Windmühle“ erfand. Auf dem inzwischen legendären Festival von Woodstock in den USA waren die Who eine der Hauptattraktionen. Aus der heutigen Sicht kann Pete Townshend als einer der wesentlichsten Musiker des 20.Jahrhunderts angesehen werden.

Pete Townshend

Townshend und del Naja waren – stellvertretend für die anderen – vom ersten Moment der „Operation Ore“ an in den Mittelpunkt des Interesses getreten, denn die britische Polizei hatte beide Namen gezielt an die Presse durchsickern lassen, noch bevor die beiden selbst von ihrem Schicksal wussten.

Da immer mit dem Namen Pete Townshend verbunden, wurde die „Operation Ore“ zu einem Medienereignis, was die reine Mitteilung von Festnahmen und Hausdurchsuchungen niemals geworden wäre. Die gesamte europäische Presse, das Fernsehen, die Rundfunksender stürzten sich geifernd auf die neue Sensation: Pete Townshend ist Kinderschänder! Kein noch so kleiner Fernsehsender, der nicht seine Schwarte an dem Musiker wetzen musste: Pete Townshend ist Kinderschänder!

Das ist, vor allem wenn man die persönliche Tragödie von Pete Townshend in Betracht zieht, eine Ungehäuerlichkeit.

Als die Hausdurchsuchungen bei den Musikern begannen, auch hier von einem Riesenaufgebot von Polizisten durchgeführt, war bereits nach zehn Minuten die gesamte Presse und das Fernsehen mit laufender Kamera vor dem Haus. Die Musiker wurden abgeführt wie Schwerverbrecher, vor den Augen der Welt!

Sie wurden auch keineswegs nach kurzer Zeit wieder freigelassen, wie das eigentlich hätte selbstverständlich sein müssen, sondern bei del Naja wurde die volle Spanne von 48 Stunden ausgenutzt, die man einen Verdächtigen ohne Haftbefehl festhalten kann, während Pete Townshend die negative Seite der Berühmtheit kennenlernte: Es wurde Untersuchungshaft gegen ihn verhängt und eine Kaution festgelegt, bei deren Bezahlung er bedingt freikommen könnte. Kaution zahlen bedeutet aber immer gleichzeitig Anerkennung von Schuld. Wer unschuldig ist, braucht nicht auf Kaution freikommen. Theoretisch!

Auch viele anderen der Angeklagten der „Operation Ore“ wurden in Untersuchungshaft gesteckt und kamen nur gegen Kaution frei, wodurch sie schon ihre Schuld anerkannt hatten. Bei Pete Townshend, dem ersten in der Reihe, gab es ein besonderen Grund: Er hatte bei seinem ersten Verhör in Polizeigewahrsam zugegeben, sich im Internet Zugang zu einer Kinderporno-Site verschafft zu haben. Man hatte ihm verweigert, Details dessen, was man ihm eigentlich vorwarf, zu offenbaren und er war automatisch davon ausgegangen, die Polizei hätte seinen tatsächlichen Ausflug in die Welt des Kinderporno herausgefunden.

Pete Townshend hat nämlich ein spezielles Verhältnis zur Frage des sexuellen Angriffs auf Kinder: Er ist sich fast sicher, als Fünf- oder Sechsjähriger von einem Verwandten missbraucht worden zu sein, denn er hatte Blitz-Erinnerungen an solche Szenen. Dies ist typisch für vergewaltigte Kinder: Sie verdrängen die Erinnerungen, sie kommen aber in bestimmten Zusammenhängen als kurze, blitzartige ‚Flash-Lights’ in das Gedächtnis zurück.

Die Rock-Oper „Thommy“, deren Text und Musik von Pete Townshend ist, enthält u.a. auch die Szene des von seinem Onkel missbrauchten Titelhelden („I’m your wicked uncle Ernie“).

Aus diesem Grund hatte Pete Townshend, der an seiner Biographie arbeitete, versucht, sich besser an das Geschehene zu erinnern und zu diesem Zweck eine Kinderporno-Site im Internet besucht, denn er dachte, dann käme die Erinnerung an jene Szenen zurück. Nur war jene Kinderpornosite keine von den Landslide-Sites, es war ein völlig anderer Fall. Da er aber glaubte, erwischt worden zu sein, versuchte er den verhörenden Beamten zu erklären, warum er dies getan hatte.

Die hatten natürlich nichts anderes zu tun, als sofort der Weltöffentlichkeit mitzuteilen, Pete Townshend hätte gestanden.

Was daraus in den Massenmedien wurde, kann man sich vorstellen: Pete Townshend ist Kinderschänder und er hat bereits gestanden! Er hat behauptet, die Kinderpornosite für seine Biographie angeklickt zu haben! Das ist die lausigste Ausrede des Jahrhunderts!

Robert del Naja

Del Naja wurde bereits nach einem Monat in dürren Worten mitgeteilt, die Anklage sei fallengelassen worden, man habe nichts auf den Computern gefunden. Eine Entschuldigung hat er bis heute nicht erhalten. Allerdings hat das Britische Innenministerium im Jahre 2006 die neue Kinder-Schutz-Organisation der britischen Sicherheitskräfte mit einem Song an die Öffentlichkeit gebracht, der von Del Naja geschrieben wurde, „Teardrop“. Auch eine Art von Entschuldigung.

Pete Townshend dagegen war aufgrund seines voreiligen „Geständnisses“ tief im Fall verstrickt. In Wirklichkeit hatte man gar nichts gegen ihn in der Hand. Auf seinen Computern wurde keinerlei Kinderporno gefunden. Die Site, die er angeblich innnerhalb des Landslide-Netzwerkes angeklickt haben sollte, mit Namen „Alberto“, hatte ausserdem nichts mit Kinderporno zu tun.

Jedenfalls sahen seine Anwälte angesichts der allgemeinen Hysterie über den bekannten Rockmusiker als Kinderschänder (hatte man nicht schon immer gewusst, Rock-Musik ist kriminell?) keinen besseren Ausweg, als ihm die Annahme der Kautionszahlung und dann auch die Annahme des angebotenen Deals zu empfehlen. So ist Pete Townshend heute auf der offiziellen britischen Liste der „Sex Offenders“, wo eigentlich nur Kinderschänder und Vergewaltiger und ähnliche Verbrecher gelistet sein sollten.

Pete Townshend beschreibt fast wortgleich mit Anderen die Zeit unter Verdacht und Anklage als eine durchlebte Hölle und die ganze Aktion als eine Hexenjagd.


Die Rolle der Polizei und der anderen Sicherheitsorgane

Die Polizei hat vom ersten Augenblick der Operation Ore an immer versucht, den Unterschied zwischen Kinderschändern, die also selbst Sex mit Kindern machen oder sie dazu veranlassen, Sex zu machen sowie von Herstellern von Kinderpornos in Bild oder Video und von Kinderporno-Verkäufern im Internet einerseits und von reinen Konsumenten von Kinderporno andererseits zu verwischen. Dadurch appellierte sie an die einstimmmige Empörung der öffentlichen Meinung über Leute, die mit Kindern Sex machen und über Leute, die Kinder zu Sex veranlassen und fotografiern und filmen.

Nicht ein einziges Mal während der ganzen Vorgänge hat jemand von der Polizei klargestellt, es handele sich ausschliesslich um den Verdacht des KONSUMS von Kinderporno und nicht um Herstellung oder Verbreitung von Kinderporno. Im Gegenteil, es wurden bei einer Reihe von Angeklagten auch die Vorwürfe der Verbreitung von Kinderporno mit in die Anklage aufgenommen, obwohl dafür überhaupt keine Anhaltspunkte, geschweige denn Beweise vorlagen. Bis heute verteidigt die britische Polizei die völlig unverhältnismässigen Mittel der Operation u.a. damit, es sei ja eben auch in einer Anzahl von Fällen um Verbreitung von Kinderporno gegangen.

Verurteilt wurde nie jemand für die Verbreitung. Damit steht fest, Polizei und Staatsanwaltschaft haben böswillig gehandelt, als sie den Vorwurf der Verbreitung mit in einige Anklagen aufnahmen. Es ging darum, die Absurdität der ganzen Aktion zu verschleiern.

Hier ergibt sich auch eine Parallele mit der im Jahr 2007 von der Polizei in Sachsen-Anhalt durchgeführten ‚Operation Mikado’. Auch hier hatte man lediglich Konsumenten im Visier, weil es zu umständlich war, die Täter zu finden, die sich hinter einer philippinischen Site versteckten. Auch hier wurde wieder und wieder in den Medien die Aussagen der Polizisten und Staatasanwälte von ‚Kinderschändern’, von ‚Kinderporno-Ringen im Internet’ und von ‚Pädophilen’ widergegeben, während in Wirklichkeit nur nach Konsumenten gefahndet worden war.

In diesem Fall war ja die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verbotene Rasterfahndung angewandt worden, also das Anwendung eines Rasters, das automatisch und in der weiten Überzahl Nicht-Betroffene erfasst. Als ein Rechtsanwalt gegen diesen Verfassungsbruch Klage einreichte, tat der Vorsitzende des Verbandes der Kriminalbeamten ein Übriges, wiederum die Unterschiede verwischend und erklärt, ein Erfolg dieser Klage wäre ein Durchbruch für die „Kinderschänder“. Die Vermischung der Täter mit den Konsumenten hat also Methode.

Hauptsächlich aber haben Polizei, Richter und Staatsanwaltschaften gesündigt, als sie völlig unverhältnismässige Mittel im Verhältnis zum schlichten Vorwurf des Konsums eingesetzt haben (noch einmal: das entspricht in der Schwere einer einfachen Sachbeschädigung). Hausdurchsuchungen mit riesigen Anzahlen von Polizisten, Untersuchungshaft, Durchsickern-Lassen von Namen und Terminen von Hausdurchsuchungen an Presse und Fernsehen, Kautionen für Freilassung, Deals mit den Verteidigern, all dies war extrem unverhältnismässig zum Vorwurf des Konsums.

Der Eindruck bei allen, die irgendeinen Kontakt zu einem der Verdächtigten hatten, war: Es konnte sich nicht um einfachen Konsum von Kinderpornobildern handeln. Es musste auch zumindest die Mitgliedschaft in Internet-Kinderpornoringen mit betroffen sein.


In Teil 3 von `Operation Ore`: Die Rolle der Politik und der Massenmedien

Veröffentlicht am 12. Juli 2007 in der Berliner Umschau

Originalartikel


Hier geht es zum Teil 1 und hier zum Teil 3



Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier



Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Dienstag, 10. Juli 2007

Dossier 'Operation Ore': Der (bisher) grösste Polizei-, Justiz- und Medienskandal des neuen Jahrtausends, Teil 1

39 Selbstmorde wegen hysterischer Ermittler allein im UK

Teil 1: Der Fall „Operation Ore“

Von Karl Weiss

“Operation Ore”, das ist jene grosse Polizeioperation, die 1999 in den USA begann und viele Zehntausende von angeblichen Konsumenten von Kinderpornographie betraf, u.a. auch Pete Townshend. Es hat sich im April/Mai 2007 endgültig herausgestellt, dass sie alle – oder fast alle – Opfer von Ringen von Kreditkartenbetrügern wurden. Sie wurden angeklagt und zum Teil auch verurteilt aufgrund von völlig unzureichenden Anhaltspunkten (ihre Kreditkartendaten waren benutzt worden, um bestimmte Sites zu besuchen, unter denen auch Kinderporno-Sites gewesen sein sollen).

Obwohl jetzt aufgrund der zähen Arbeit des britischen Journalisten und Computer-Spezialisten Duncan Campbell erwiesen ist, sie dürften (fast) alle unschuldig gewesen sein, negiert die Polizei weiterhin die Rehabilitation der Verdächtigen, die zu Opfern wurden. Aber, was das Unglaubliche ist: Nicht eines unserer Massenmedien in Deutschland berichtet über diesen Skandal. Auch in Grossbritannien gibt es wenig öffentliche Information, wo es allein 39 Selbstmorde von so Angeklagten gab.




Auch wenn in Deutschland dieser unglaubliche Fall von Verfolgung Unschuldiger völlig von den Massenmedien unter den Teppich gekehrt wird, zeigt er doch exemplarisch, welche absurden Blüten die „Kinderporno“-Hysterie zu treiben vermag. 7272 Briten und mehr als 1400 Deutsche wurden 2002/2003 und später völlig unschuldig der Kinderporno-Herstellung bzw. des Zusammenhangs mit einem Internet-Kinderporno-Ring verdächtigt und öffentlich angeschwärzt.

Der Kinderporno-Vorwurf wird zum Ersatz der mittelalterlichen Hexenjagd.

Die ganze Aktion, in den USA genannt ‚Operation Avalanche’, in Grossbritannien ‚Operation Ore’, in Deutschland „Operation Pecunia“ oder „Aktion Pecunia“ begann 1999. In den USA hatte das FBI einen Hinweis auf Kinderporno-Sites im Internet bekommen und begann zu ermitteln. Man wurde dann auch schnell fündig. Es gab einen Zugangsschlüssel-Verkäufer für Internet-Sites, davon viele Porno-Seiten, mit dem Namen ‚Landslide’, dessen Besitzer ein gewisser Thomas Reedy war. Angeblich waren unter den vielen Websites und Porno-Sites, die über seine Eingangsseite unter der Bezeichnung ‚Keyz’ liefen(das ist eine Verballhornung von keys, also Schlüssel; man kaufte dort Schlüssel zum Zugang zu anderen Websites), auch Kinderporno-Seiten oder jedenfalls die Ankündigung von solchen.

Eigentlich war das von der Firma ‚Landslide’ im Internet angebotene ‚Keyz’-System eine Zahl- und Zugangsstelle für andere Websites (einschliesslich einer Altersprüfung in bestimmten Fällen; die Altersprüfung findet in den USA durch die Kreditkarten statt, die üblicherweise nur Erwachsenen haben). Es wurden über diese Zahl- und Zugangsstelle so viele Websites angelaufen, die eine Bezahlung zum Zugang verlangten, dass Reedy völlig die Übersicht verloren hatte, welche Sites das waren. In seinem Prozess konnte er glaubhaft versichern, er hatte nicht die geringste Ahnung, ob da eventuell auch Sites mit Kinderpornographie dabei waren. Das nahm man ihm allerdings nicht ab und er wurde verurteilt.

Das FBI erwirkte einen Durchsuchungsbefehl und beschlagnahmte die „Keyz“-Computer. Dort fand man die Nummern und Namen der Kreditkartenbesitzer, die sich Zugang zu Seiten bei ‚Landslide’ erkauft hatten. Auf richterliche Anordnung mussten die Kreditkartenorganisationen die Daten (Adressen usw.) der dazugehörigen Kartenbesitzer herausrücken. Es handelte sich weltweit um etwa 250 000 und allein in den USA um etwa 35 000 Personen, die so in den Verdacht gerieten, etwas mit Kinderpornographie zu tun zu haben. In Grossbritannien waren es 7 272, in Deutschland über 1 400 Personen, in der Schweiz erhielt die Operation den Namen ‚Genesis’ und betraf ebenfalls Hunderte von Verdächtigen. Offenbar sind auch andere Länder betroffen, aber darüber liegen keine Informationen vor.

Es war eine Mitteilung zusammen mit den anderen Dokumenten von den USA in die anderen Länder geschickt worden mit dem Inhalt: Auf der Startsite von ‚Landslide’ bzw. ‚Keyz’ habe es einen Knopf zum Klicken gegeben, der eindeutig als „Kinder-Pornographie“ gekennzeichnet war. Alle, die gezahlt hätten, mussten diesen Knopf angeklickt haben. Damit, so die britische (und wahrscheinlich auch bundesrepublikanische) Polizei, sei ihre Schuld bewiesen, auch wenn man kein Kinderporno auf den Computern findet.

Später (2005) stellte sich heraus, diese Behauptung stimmte nicht. Sie stammte aus der Aussage eines Polizisten, der mit Untersuchungen betraut war, eines gewissen Steve Nelson und wurde später widerrufen. Der Zugang zu ‚Landslide’ oder ‚Keyz’ hatte in Wirklichkeit zunächst nichts mit Kinderpornographie zu tun, wenn auch innerhalb dieses Netzwerks tatsächlich Kinderpornographie angetroffen wurden sein soll.

Duncan Campbell, ein englischer Journalist und Computer-Experte, der jahrelang Aufklärungs- und Recherche-Arbeit in diesen Fall gesteckt hat und der im Jahr 2006 Zugang zu Kopien der Original-Festplatten des ‚Keyz’-Netzwerks erhalten hat, beschreibt den Zusammenhang folgendermassen:

Wenn man auf die Startseite von ‚Keyz’ kam, war nicht der geringste Hinweis auf Kinderporno zu finden. Ging man dann auf eine bestimmte (von zig) Unterseiten, tauchten unten auf der Site sogenannte Fremdanzeigen auf, die ständig wechselten. Zu bestimmten Zeitpunkten konnte jemand, der auf diese Untersite gestossen war, dort den Hinweis finden: „Hier klicken für Kinderporno“. Die entsprechenden Seiten, die dort verlinkt waren (eventell auch nur eine) gab es zum Zeitpunkt der Untersuchungen 2006 nicht mehr.

Hätten die Ermittler in den USA damals direkt diese forensischen Untersuchungen vorgenommen, wären sie wahrscheinlich noch auf die tatsächlichen Kinderpornoseiten gestossen oder eventuell auch auf „Fake“-Seiten (die also nur abkassieren, aber gar nichts zeigen). Es gibt keinerlei Belege, dass die eigentlichen Hersteller der Kinderpornos auf diesen Seiten je zur Rechenschaft gezogen wurden, sofern da wirklich Kinderporno zu sehen war.

In den USA wurden denn auch von den 35 000 Betroffenen lediglich etwa 100 tatsächlich verurteilt, weil man zusätzliche Beweise gefunden hatte, z.B. Kinderporno im Computer. Nicht so in Grossbritannien. Scotland Yard gab sich mit der genannten Mitteilung zufrieden und klagte alle des Konsums von Kinderpornographie an, deren Kreditkarten-Nummer von den US-Behörden übermittelt worden waren.

Es hätte ausgereicht, die Computer von einem Fachmann untersuchen zu lassen, wie das nun erst im Jahre 2006 geschah. Der hätte sofort (und hat dann auch 2006/ Anfang 2007) die Spuren der Fälscher gefunden. Die Kreditkartenüberweisungen wurden nämlich nicht von einzelnen Websites, eine nach der Anderen, gemacht, sondern pulkweise von nur wenigen Sites. Die Ergebnisse der forensichen Untersuchungen der sechs Festplatten von ‚Keyz’ liegen seit Anfang 2007 vor und wurden im wesentlichen im April und Mai 2007 veröffentlicht.

Die britischen (und wohl auch deutschen) Behörden forderten aber gar nicht Kopien der Original-Computer-Festplatten zur forensischen Untersuchung an. Ebensowenig wurde Steve Nelson als Zeuge einvernommen.

So wurden Tausende von Personen völlig unschuldig des Konsums von Kinderporno angeklagt, aufgrund einer schriftlich übermittelten nicht überprüften Aussage eines Polizisten, der niemals in Grossbritannien, der Schweiz oder der Bundesrepublik aussagte. Immer nach dem Motto: „Grosser Bruder von jenseits des Atlantiks befiehl, wir folgen“.

Die Verfolgungen, Festnahmen, Durchsuchungen usw. in Europa begannen 2002/2003 und zogen sich bis vor kurzem hin. Ein Teil der Fälle ist bis heute noch nicht zu den Akten gelegt.

In der Folge der Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Hunderttausenden von Festplatten, CDs, DVDs, Disketten und anderen Datenträgern waren in den betroffenen Ländern für Jahre wesentliche Teile der Ermittlungskapazitäten der Polizeiapparate lahmgelegt, weil all dies Material auf Kinderpornos durchsucht werden musste. Es kann nur vermutet werden, wieviele ernsthafte Verbrechen ungesühnt blieben, weil man hinter vermeintlichen Kinderporno-Konsumenten her war.

Man lese nur, welch schwerwiegender Polizei-Fehler inzwischen bereits Teil einer Enzyklopädie, dem englischen ‚Wikipedia’ ist:

„...many of the people making charges at child porn sites were using stolen credit card information (and the police arrested the real owners of the credit cards, not the actual viewers). Plus, thousands of credit card charges were made where there was no access to a site, or access to only a dummy site. When the police finally checked, they found 54,348 occurrences of stolen credit card information in the Landslide database. The British police failed to provide this information to the defendants, and some implied that they had checked and found no evidence of credit card fraud when no such check had been done.“

„...viele der Leute, die für den Zugang zu Kinderporno-Sites zahlten, verwendeten gestohlene Kreditkarten-Informationen und die Polizei nahm die wirklichen Kreditkartenbesitzer fest und nicht jene, die wirklich Kinderporno sahen. Ausserdem wurden Tausende von Abbuchungen auf Kreditkarten gemacht, wo es überhaupt keinen Zugang zu Kinderporno-Sites gab oder nur Zugang zu Schein-Sites ohne Inhalt. Als die Polizei am Ende zusammenzählte, fanden sie 54 348 Fälle von gestohlenen Kreditkarten-Informationen in der ‚Landslide’- Daten-Basis. Die britische Polizei gab diese Information aber nicht an die Verteidiger der Verdächtigen weiter, einige Polizisten behaupteten sogar, sie hätten nach Anzeichen von Kreditkartenbetrug gesucht, aber nichts gefunden, obwohl eine solche Suche gar nicht stattgefunden hatte."

Es wird deutlich, was in England wirklich geschah: Anfänglich sonnte sich die Polizei in der positiven Öffentlichkeit, die sie gewann, als sie scheinbar Tausende von „abscheulichen Kinderschänder-Nestern“ aushob.

Ab dann war es nur noch der Versuch, die wirklichen Tatsachen unter dem Teppich zu halten und die anfänglich gemachten schwerwiegenden Fehler zu rechtfertigen und zu vertuschen. Dazu wurde gedreht, gefälscht und gelogen. Man entschied sich, die einmal erfundene Geschichte weiterhin zu unterstützen, auch wenn dafür alle Regeln der korrekten Polizeiarbeit missachtet werden mussten.

Die Folgen waren tragisch. Es wurde das Leben vieler, vieler Menschen zerstört. Auf der englischen Wikipedia-Site

http://en.wikipedia.org/wiki/Operation_Ore

kann man nachlesen, was allein in Grossbritannien geschah:

“In the United Kingdom, it has led to 7,250 suspects identified, 4,283 homes searched, 3,744 arrests, 1,848 charged, 1,451 convictions, 493 cautioned, 879 investigations underway, 109 children removed from suspected dangerous situations and at least 35 suicides.”

„Im Vereinigten Königreich (Grossbritannien) hat die Operation zu 7 250 Verdächtigen geführt, 4 283 Wohnungen wurden durchsucht, 3 744 Personen wurden festgenommen, 1 848 Personen wurden angeklagt, 1451 verurteilt, 493 sind auf Kaution in Freiheit, gegen 879 wird weiterhin ermittelt, 109 Kinder wurden aus vermuteten „gefährlichen Situationen“ entfernt und mindestens 35 der angeklagten Personen begingen Selbstmord.“

Die Zahl der Selbstmorde, allein in Grossbritannien, ist inzwischen auf 39 gestiegen. Wie viele sich in Deutschland umgebracht haben, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.

In der Praxis sah das typischerweise so aus: Das Haus oder die Firma des Verdächtigen wurde von einer Heerschar von Polizisten heimgesucht. Der Presse und anderen Medien gab man bereitwillig Auskunft, wer und warum hier im Verdacht stehe. Innerhalb von kurzer Zeit wurde die Nachricht in alle Winde gestreut: „Der Herr X hat etwas mit Kinderporno im Internet zu tun!“

Die Familie, Nachbarn, Freunde, Kunden, Bekannte, Arbeitskollegen, Vorgesetzte, Richter in Scheidungsprozessen (und Personen, die bekannte Persönlichkeiten kannten,), Geschäftspartner, Kunden, alle wussten, der Mann war mit einem Grossaufgebot der Polizei wegen Kinderporno im Internet bedacht worden. Er musste also ein Schwerverbrecher sein.

In fast allen Fällen wurde der Beschuldigte zumindest zeitweise ins Gefängnis gesteckt, was für die Öffentlichkeit den Eindruck schwerster Verbrechen noch verstärkte. Viele kamen nur durch Bezahlen einer Kaution frei, was immer bereits ein Anerkennen der Schuld beinhaltete und in der Regel nur bei Verbrechen, nicht bei Vergehen, angewandt wird.

Angesichts der Tatsache, dass fast alle Menschen kaum jemand mehr verabscheuen als solche, die Kinder missbrauchen und daraus Vorteil mit Bildern im Internet schlagen, ist diejenige Person damit erledigt. Ausser vielleicht Kindermord gibt es keinen vernichtenderen Verdacht als diesen. Es gibt kaum einen Bekannten mehr, kaum ein Familienmitglied, kaum Freunde oder kaum Ehefrauen, die mit so einem Individuum noch etwas zu tun haben wollen.

Macht man sich klar, dass fast alle (oder sogar alle) Verdächtigen unschuldig waren und niemals Kinderporno im Net angesehen haben, geschweige denn etwas mit der Herstellung solcher Pornofilme oder –bilder zu tun hatten, ist das schwerwiegend.

Zwar gab es in vielen Fällen vereinzelte Ehefrauen, Freunde oder Bekannte, vor allem aber Mütter, die den verzweifelten Beteuerungen der Betroffenen Glauben schenkten, sie hätten nichts mit Kinderporno zu tun, aber fast alle wurden direkt in die Hölle befördert, wie die meisten von ihnen das beschrieben: Sie wurden entlassen, die Frauen liessen sich scheiden, Freunde kannten sie nicht mehr, jegliche sozialen Kontakte wurden fast unmöglich – aber am schwerwiegendsten war für die meisten, denen das geschah: Die Kinder wurden ihnen weggenommen.

Dies betraf nicht nur die oben genannten 109 „Entfernungen von gefährdeten Kindern“, sondern weit mehr, denn dazu kamen die Fälle, in denen die geschiedenen Ehefrauen, die natürlich die Kinder zugesprochen bekamen, mit dem Argument dieser Verdächtigung jegliches Besuchsrecht des Vaters verhindern konnten.

Auch heute noch, nachdem bereits klar geworden ist, dass es sich praktisch ausschliesslich um Unschuldige handelt, sind viele Väter völlig von ihren Kindern getrennt.

Eine andere schwere Folge für einen Teil der Betroffenen war die öffentliche Blossstellung gegenüber Geschäftspartnern ihrer Firmen. Wer wollte wohl noch mit verurteilten „Pädophilen“ irgendeine Art von Geschäften machen? Es ist nicht bekannt, wieviele Unternehmen schliessen mussten, aber auch der Verlust von allen Computern einschliesslich der Backup-Kopien und damit von jeglicher Dokumentation führt regelmässig in solchen Fällen schon zum Schliessen der Firma.

Dagegen steht das, was den Tausenden von Verdächtigen (in Wirklichkeit Opfern) überhaupt vorgeworfen wurde, in keiner Relation. Es handelte sich ja nicht um den Vorwurf, Kinder missbraucht zu haben oder Fotos von Sex mit Kindern ins Internet gestellt zu haben, sondern um den weit weniger schweren Vorwurf, sich im Internet zur Verfügung stehende Bilder von Sex mit Kindern angesehen zu haben.

Auf dieses Delikt (Konsum von Kinderporno) steht zum Beispiel in Deutschland maximal 2 Jahre Gefängnis in schweren Fällen, das entspricht dem Strafmass von Sachbeschädigung. Bei einer Erstverurteilung heisst das in der Regel Geldstrafe oder Strafe auf Bewährung. Der Schaden, der den Verdächtigten entstand, wäre also auch dann nicht angemessen zum Vorwurf gewesen, wenn es sich tatsächlich um Konsumenten von Kinderpornos gehandelt hätte. Es ist möglich, dass sich unter den Verdächtigten auch wirklich solche Konsumenten befanden, aber das kann heute gar nicht mehr festgestellt werden – vor allem nicht, da es keinen Zugang für eventuell von Verteidigern beauftragten Sachverständige zu den sechs Original-Festplatten des ‚Keyz’-Netzwerks oder Kopien davon gibt.

Schuldsprüche

Warum, so wird man nun natürlich fragen, sind dann aber wirklich Viele verurteilt worden? Nun, in den USA wurden, sei es Zufall oder nicht, bei etwa 100 der 35000 Betroffenen Kinderporno auf den Computern angetroffen, das sind also 3 Promille der Verdächtigen. Dies hätte schon zu Vorsicht in den anderen Ländern führen müssen, denn es ist extrem unwahrscheinlich, dass 99,7% derer, die Kinderporno im Internet kaufen, nichts davon auf ihren Computer herunterladen. Da hätte der Verdacht auf gestohlene Kreditkarten-Informationen schon automatisch kommen müssen.

In Grossbritannien wurden 1 451 Personen verurteilt, das sind fast hundert Mal mehr im Verhältnis zu den 7 250 Verdächtigen als im Vergleich in den USA. In den USA waren es 0,3%, in GB 20%. Das hätte die Gerichtsbarkeit im UK schon aufmerksam werden lassen müssen, denn die US-Gerichtsbarkeit hat nicht im mindesten den Ruf, Kinderporno-Fälle lasch zu bestrafen, eher im Gegenteil.

Gehen wir näher in die Verurteilungen in England, so stellt sich schnell heraus, fast alle beruhen auf einem ‚Deal’, so wie auch jene von Pete Townshend. Das angelsächsische Recht kennt die Möglichkeit von ‚Deals’, das bedeutet, gegen den Preis, sich schuldig zu bekennen, wird derAngeklagte nur zu einer geringen Strafe verurteilt (gering im Verhältnis zum ursprünglichen Vorwurf). Da in diesem Fall von Konsum von Kinderporno die möglichen Strafen sowieso schon niedrig waren, blieben teilweise nur noch symbolische Strafen übrig.

So erhielt zum Beispiel Pete Townshend, die berühmteste der Personen, die angeklagt waren, nur eine „Strenge Verwarnung“, musste sich dafür aber schuldig bekennen und dies ist auch als strafrechtliche Verurteilung in den Akten. Ebenso ist er auf der öffentlich zugänglichen Liste der „Sex-Offender“ (sexuelle Angreifer) geführt.

Pete Townshend

Nun benutzt die Polizei, im April 2007 zu diesen neuen Entdeckungen über den Kreditkartenschwindel im Fall befragt, diese Tatsache als Ausrede, um zu verhindern, sich entschuldigen und eigene Fehler zugeben zu müssen. Man höre die Antwort, die der leitende Polizist und Direktor des „Child Exploitation and Online Protection Centre“ und wesentlicher Leiter der 'Operation Ore' in England, Jim Gamble, dem BBC-Kanal 4 auf die Vorhaltungen bezüglich des polizeilichen Vorgehens sagte:

„Es handelt sich hier nicht um Kreditkarten-Fälschung (...) Der grösste Teil der Verurteilten hat sich ... vor Gericht ... für schuldig erklärt.“

Das ist, um es vorsichtig auszudrücken, infam.

Sehen wir uns die Situation der 1 451 verurteilten Peronen an (oder jedenfalls der überwältigenden Mehrheit von ihnen), als die Gerichtsverfahren eröffnet wurden: Fast alle hatten alles verloren, was ihnen lieb und teuer war, obwohl sie wussten, sie waren unschuldig. Soweit sie Polizisten waren, Richter, Lehrer oder Seelsorger (es war auch ein stellvertretender Schulleiter darunter), auch ihre Arbeit.

Zu all dem drohte ihnen nun auch noch eine Gefängnisstrafe, denn die Verteidiger mussten ihnen mitteilen: Trotz der unakzeptablen Beweislage (die eigentlich niemals hätte zu einer Verurteilung führen dürfen, noch nicht einmal zu Haftbefehlen) würde angesichts der aufgewühlten öffentlichen Meinung und der allgemeinen öffentlichen Hysterie angesichts von Kinderpornofällen eine Verurteilung extrem wahrscheinlich sein.

In dieser Situation wurde ihnen vom Staatsanwalt (der ja Verurteilungen vorweisen muss) der Deal angeboten: Wenn er sich des Delikts Konsum von Kinderporno schuldig erklärt, erhält er nur eine symbolische Strafe (wie Townshend) oder eine Bewährungsstrafe.

So ging ein grosser Teil von ihnen auf den ‚Deal’ ein, was heute von den verantwortlichen Polizisten als Beweis für das Zutreffen der Anklagen gewertet wird. So wird ein System sich selbst erfüllender Prophezeiungen geschaffen, basiert auf der allgemeinen Kinderporno-Hysterie. Die 'Organisation der Geschädigten von Operation Ore' nennt das moderne Hexenjagd.

Kreditkartenbetrug

Wie ging der Kreditkartenbetrug vor sich? Kriminelle Grossorganisationen wie auch kleine Einzelverbrecher beschaffen sich die Kreditkartennummern, Ablaufdaten, die dazugehörigen Namen und, wenn nötig, auch die zweistellige Nummer auf der Rückseite der Karte, die als Schutz gegen solchen Betrug gilt.

Dazu gibt es verschiedene Methoden. Die damals meist verwendete ist das Hacken von Internet-Verkaufsseiten, wo der Käufer alle diese Daten eingeben muss und wo sie der Hacker „abschöpft“. Ein guter Hacker kann so Tausende von Datensätzen pro Tag erlangen.

Eine andere Methode sind Lockvogel-Angebote zu unglaublich niedrigen Preisen im Internet, wo man die Datensätze gutgläubiger Käufer erlangt, das versprochene billige Gut aber natürlich nie den Käufer erreicht.

Dieser letzte Fall war der Trick, mit dem man eine grosse Anzahl der britischen Angeklagten der Operation Ore um ihre Kreditkarteninformationen gebracht hatte. Es handelte sich in diesem Fall um eine in Florida beheimatete Website, die Luxusgüter wie zum Beispiel ganze Garten-Grills und ähnliches im Internet zu interessanten Preisen zum Verkauf anboten. Das erklärt, warum relativ viele gutsituierte Personen unter den Verdächtigen in Grossbritannien waren.

Der dritte und heute meist verwendete Schwindel, um an einen Satz kompletter Kreditkarten-Daten zu kommen, ist das heute als „Phishing“ schon berühmte Verfahren. Man offeriert den Zugang zu einer grossen Porno-Website (oder einer anderen Site mit vielen Interessenten) zu einem extrem geringen Preis, in der Anfangszeit meist ein Dollar, heute üblicherweise 1,99 Dollars. Man muss zum Bezahlen alle Karten- und persönlichen Daten eingeben (angeblich, um eine Altersüberprüfung durchzuführen) und schon hat der Verbrecher einen kompletten Datensatz, den er selbst verwenden oder im Internet zum Verkauf anbieten kann.

Diese Art von Kreditkartenschwindel wird „Carding“ genannt. Die Daten wurden von Mitte der Neunziger Jahren an in internationalen Schwarzmärkten über das Internet zum Kauf angeboten. Es gab Websites mit nur Mitgliederzutritt und auch Chat-Gruppen, wie „Carders market“, „Dark market“, „Talk Cash“ und „The Vouchard“, in denen ganze Wagenladungen solcher gestohlener Kreditkarten-Informationen angeboten und verkauft wurden. Die Preise reichten von 30 Dollar für eine einzelne, noch nicht kriminell verwendete VISA-Gold-Karte bis hin zu einem „Bulk“ von 4000 gestohlenen American-Express-Karten-Daten zum Vorzugspreis von 10 000 Dollar, also gerade mal 2 Dollar 50 pro Stück.

„Carding“ über „Fake“- oder wirkliche Porno-Sites ist der einfachste Weg, Millionen zu machen, denn es braucht nichts geliefert zu werden. Man kann aus entfernten Ländern arbeiten (so war die Website bei der letzhin von der deutschen Polizei verfolgten ‚Operation Mikado’ auf den Philippinen gehostet).

Man öffnet eine Porno-Site, eventuell auch einfach nur ein Titelblatt mit einem fetzigen Titel und benutzt nun die Kreditkarten-Daten, die man gephished oder gekauft hat, um Abbuchungen von den Konten der Kreditkartenbesitzer vorzunehmen. Daher kommen dann Zahlungen im Bulk statt eine nach der anderen von einzelnen Seiten. Üblicherweise werden kleinere Beträge von unter 50 Dollar im Einzelfall abgebucht. Man wiederholt diese Abbuchungen monatlich, so als ob der Kreditkartenbesitzer sich Zugang gekauft hätte mit monatlichen Zahlungen.

Nur ein Teil der Kreditkartenbesitzer verlangen üblicherweise die Rückzahlung von ihren Kreditkartenorganisationen über die Bank, welche die Kreditkarte ausgestellt hat (was bei zurückliegenden Fällen extrem schwierig und arbeitsaufwendig ist, wie der Autor bestätigen kann, der selbst schon Opfer einer solchen Straftat geworden ist). Die meisten der Kreditkartenbesitzer bemerken diese Abbuchungen gar nicht oder können nicht herausfinden wie man Rückzahlungen bekommt.


Im zweiten Teil: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigen, die Rolle der Polizei; im dritten Teil: Die Rolle der Politik und der Massenmedien

Veröffentlicht am 10. Juli 2007 in der Berliner Umschau

Originalartikel

Hier geht es zu Teil 2 und zu Teil 3


Zusatz zum Artikel (6.8.07):

Die Nachveröffentlichung dieses Artikels in "Nachrichten - heute" wurde noch am Tag des Erscheinens mit einem Kommentar von einem "Konrad" versehen, der dann allerdings mit "Ralf" unterschrieb.

Dort wird eine dubiose Website verlinkt, die erneut zeigt, wie absurd und hysterisch die Reaktionen auf das Thema "Kinderporno" sind. Es wird ein Künstler (oder Möchte-gern-Künstler) denunziert, der in Wien ausstellt. Er würde Kinderporno herstellen. Als Beleg werden zwei Fotos auf die Site gestellt, die angeblich Kinderporno darstellen würden.

Der geneigte Leser mag sich hier die "Kinderpornos" ansehen und selbst urteilen:

Angebliches Kinderporno

Angebliches Kinderporno 2

Nun kann man über Geschmack streiten und darüber, was Kunst ist, nur Kinderporno ist das wirklich nicht.

Die Site, die diese hysterische Einordnung betreibt, tut noch ein Übriges. In ihrem Titel steht u.a.: "Madeleine McCann, ich kenne ihre Entführer".

Damit wird ein vermeintlicher Zusammenhang des "Künstlers" mit dem aufsehenerregenden Fall des Verschwindens einer englischen Vierjährigen von einem Ferienaufenthalt an der portugiesischen Algarve nahegelegt.

Wer ein wenig in die absurde Wahnsinnswelt der Hexenjäger von "Kinderpornos" Einblick nehmen will, kann sich diese Site ansehen.



Weiterer Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier



Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Mittwoch, 4. Juli 2007

Die Wirtschaftsbosse verlieren mehr und mehr die Hemmungen

"... Menschenleben gefährden"

Von Karl Weiss

Diesen Artikel (hier unten zitiert) könnte man in einer Boulevard-Zeitung der niedrigsten Sorte vermuten, aber er stand in der „Wirtschaftswoche“ und im „Handelsblatt“. Es wird offen zur Aufrüstung der Polizei mit Schalldruck- und Mikrowellen-Waffen und ähnlichem aufgefordert!

Wer gedacht hat, die Wirtschafts-Veröffentlichungen hielten sich fein säuberlich aus den Niederungen der Politik heraus, muss nun umdenken. Die Tarnkappe des „biederen Kaufmanns“ fällt und die Fratze des Monopolkapitalisten erscheint, der Anweisungen an die Politik gibt.

Man höre sich Originaltext „Wirtschaftswoche“ und „Handelsblatt“ an:

„Ein Aufrüsten der Polizei wäre leicht möglich. Unternehmen halten weltweit ein ganzes Arsenal neuer Systeme auf Lager, die Angreifer außer Gefecht setzen sollen(...). In einigen Ländern wurden sie schon eingesetzt, um Aufstände und Gefängnisrevolten niederzuschlagen oder Geiseln zu befreien.

Zum Repertoire der Ordnungskräfte gehören beispielsweise Projektile, die Reizstoffe gezielt über weite Distanzen versprühen können oder sogenannte Elektroschocker. Die Taser, so der englische Begriff, verschießen Pfeile, an denen dünne Elektrokabel hängen und deren Widerhaken sich in der Kleidung verhaken. Ein starker Stromstoß versetzt den Getroffenen (...) in eine Art Schockstarre.

Eine andere Neuentwicklung sind Akustikkanonen. Sie traktieren heranrückende Angreifer mit einen extrem hohen Schalldruck, der dem eines in 30 Meter vorbeidonnernden Düsenjets entspricht. Der Höllenlärm löst Schmerzen, Durchfall und Erbrechen aus. Die US-Armee hat die Waffe, die mit einer Lautstärke von 150 Dezibel Hörschäden verursachen kann, bereits (...) eingesetzt.

In einem anderen Verfahren, das unter anderem von Rheinmetall entwickelt wurde, erhitzen Mikrowellenkanonen mit gebündelter elektromagnetischer Strahlung, ähnlich der einer Mikrowelle in der Küche, gezielt die Haut des Gegners. Dieser nimmt dann vor Schmerzen Reißaus...“


Die Wirtschaftsblätter lassen auch keinen Zweifel, wer mit diesen Waffen angegriffen werden soll: Jeder, der protestiert. Dafür wird das Code-Wort „Chaoten“ verwandt.

Wie man in Heiligendamm bzw. Rostock gesehen hat, war die Polizei keineswegs erpicht darauf, schwarz gekleidete, vermummte Perosnen, die abseits der Demonstration „kämpften“, auszuschalten. Die Wasserwerfer und Gummigeschosse wurden vielmehr hauptsächlich auf die friedlichen Demonstranten gerichtet. Kein Wunder, wenn man davon ausgehen kann, es waren eine Menge ‚eigener Leute’ unter den schwarz-vermummten, die sich auch mit bestimmten Handzeichen zu erkennen gaben.

Die Heizer von Rostock - Militärische Befehlsausgabe?

Geiselnehmer und Demonstranten werden über den gleichen Leisten geschlagen.

Ja, Sie haben richtig verstanden, wer da entwickelt, ist Hitlers Kanonenschmiede Rheinmetall.

Die beiden Wirtschaftsblätter sind sich dabei auch sehr wohl bewusst, jene neuen Waffen verletzen und töten:

„... können die "nichttödlichen" Waffen Menschenleben gefährden. So wurden nach Erhebungen von Amnesty International durch den Einsatz von Elektroschockern weltweit bereits über 200 Menschen getötet. Ähnlich katastrophal sieht die Statistik für Gummigeschosse aus. (...)

...drohen schwere Verbrennungen.“


(Alle Zitate aus Handelsblatt, 1.7.2007, Quellenangabe: Wirtschaftswoche)

Die Lärmwaffen können sogar völligen Hörverlust auf Dauer verursachen.

Das hält aber unsere „Wirtschaftsbosse“, die hinter den beiden Blättern stehen, nicht davon ab, solche Waffen für den Einsatz gegen Demonstranten zu fordern.

Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten

Da wird deutlich, was auf den Bundesbürger zukommt. Er darf nicht gegen die Zumutungen protestieren, die man für ihn bereit hält, wie Entlassungen, Abgleiten in Hartz IV, wie es jetzt Tausenden von Bergleuten droht oder die Unterstützung von Truppen in fernen, armen Ländern, die Massaker an der Zivilbevölkerung begehen. Das alles muss lammfromm hingenommen werden, sonst gibt was auf die Löffel.

Sollen wir uns das wirklich gefallen lassen? Zur Schlachtbank wie die Lämmer?



Erschienen am 4.Juli 2007 in " Journalismus - Nachrichten von heute"

Originalartikel

Dienstag, 26. Juni 2007

US-Generalmajor Taguba zwangspensioniert

Er untersuchte die Folter von Abu Ghraib

Von Karl Weiss

Der Generalmajor der US-Army, der damals in den Jahren 2003/2004 die Untersuchungen über die Folter an irakischen Gefangenen im Lager Abu Ghraib durchgeführt hatte, ist gezwungen worden, sich vorzeitig pensionieren zu lassen.

Generalmajor Taguba, damals zuständig für die Abu Ghraib-Untersuchungen, hat dem „New Yorker“ ein Interview gegeben, in dem er sich beklagte, man habe ihn zuerst aufgefordert, die Vorgänge zu untersuchen, aber später, als er dies wirklich tat, ihm vorgeworfen, er sei „übergenau“ vorgegangen.

Taguba
Illoyal zu Bush? Loyal zum Recht: Der General muss packen

Er sei brüsk vom damaligen Verteidigungsminister Rumsfeld behandelt worden, nachdem die Untersuchungen im Jahr 2004 beendet worden waren, ebenso wie von anderen führenden militärischen und zivilen Amtsträgern.

Abu Ghraib 7-35
Abu-Ghraib-Foto: Nackter Gefolterter mit schweren Verletzungen

Er liess durchblicken, dass man offensichtlich keine objektive Untersuchung von ihm erwartet hatte, sondern ein „Unter-den Teppich-kehren“ des Falles. Man habe ihn als illoyal bezeichnet.

Die besten der Armee müssen gehen

Er nannte den Namen des Vize-Verteidigungs-Staatssekretärs Hall, der ihm im Januar 2006 eröffnet habe, „er sei nicht mehr Teil des Teams“. Er habe sich noch innerhalb dieses Jahres in die Pension zu verabschieden, wurde ihm im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang damit bedeutet.

Abu Ghraib 5-6
Abu Ghraib: Bild von zu Tode Gefoltertem

Im März 2004 hatte Taguba, seit Januar 2007 pensioniert, einen Bericht geschrieben, in dem er betonte, es sei in Abu Ghraib „zu zahlreichen Fällen von sadistischen, blutigen und grausamen Behandlungen von Gefangenen“ durch Soldaten der 372. Kompanie der Militär-Polizei gekommen. Später waren einige der Soldaten zu geringfügigen Strafen verurteilt und z.T. aus der Armee entlassen worden.

General Taguba hatte bereits in einem frühen Stadium der Untersuchung Teilberichte und die später bekannt gewordenen Bilder (so wie auch andere Bilder) an seine Vorgesetzten im Pentagon geschickt. Trotzdem behauptete Rumsfeld noch im Mai 2004, man habe ihm weder ein Exemplar des Berichts noch die Bilder zu sehen gegeben.

Bild eines nackten Gefangenen in "Stress-Haltung"
Abu Ghraib: Demütigungen und Folter: Nackt ausziehen, die eigene Unterhose über den Kopf ziehen und die nach hinten gefesselten Hände nach oben ziehen. In dieser Haltung wurden Gefangene Tage belassen.

Dazu erklärte auf Anfrage der „New York Times“ Rumsfelds frühere Top-Assistentin Di Rita, der Minister sei von seinen Anwälten gewarnt worden, sich den Bericht und die Bilder anzusehen. Sie verneinte, dass Rumsfeld die Frühpensionierung von Taguba angeordnet hätte, machte aber im Wortlaut deutlich, was sie und Rumsfeld von Taguba hielten: Sie sagte, Rumsfeld und sie seien überzeugt gewesen, der General habe bei der Untersuchung „getan, was seine Fähigkeiten ermöglichten“.

Die Ehre der Armee gehört dem General, nicht Bush

Taguba wies noch ausdrücklich darauf hin, er habe wesentliche Bilder und Videos nicht veröffentlichen lassen, weil sie zu grausam gewesen seinen, darunter ein Video, das einen US-Soldaten in Uniform beim „Sodomisieren“ (sodomizing) einer weiblichen Gefangenen zeigte. Unter „Sodomisieren“ versteht man im US-Sprachgebrauch den Analverkehr.

Ausschnitt aus Sexfolterphoto Abu Ghraib
Abu Ghraib Sexfolter: Ein Mann muss sich zwischen die geöffneten Beine eines anderen legen. Ein dritter muss die Gruppe umarmen, so als ob Gruppensex unter Gays gemacht würde. Die Gefangenen sind aneinander gefesselt.

Der General hatte damals keine Erlaubnis erhalten, die Untersuchungen auf die Frage auszudehnen, ob und von wem die Soldaten zu der Folter angehalten worden waren. Er eröffnete nun im Interview seine Ansicht, die verhörenden Beamten des Militärgeheimdienstes (der direkt Rumsfeld unterstand) hätten Anordnungen dieser Art gegeben.

Bild aus Abu Ghraib eines Gefangenen auf einem Hocker mit Kapuze.
Abu Ghraib: Eine andere "Stresshaltung". Der Gefangene wird, die Hände zwischen den Beinen gefesselt, so lange auf einem Hocker oder ähnlichem mit Kapuze über dem Kopf stehen gelassen, bis er erschöpft herunterfällt und sich verletzt.

Damit ist nun nachträglich deutlich geworden, was man damals schon vermutete. Die Folter in Abu Ghraib war weder ein Einzelfall noch waren es einzelne Soldaten, die „über die Stränge schlugen“. Es handelte sich um systematische Folter, die angeordnet wurde und weiterhin wird.

Das einzige, was an Abu Ghraib von Bush und seiner Truppe für falsch angesehen wird, ist die Veröffentlichung und die Untersuchung darüber. Das macht deutlich, was man von diesem Typ von Politikern zu erwarten hat.


Veröffentlicht am 26.6.2007 in "Journalismus - Nachrichten von heute"

Originalartikel



Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zur Folter:


- Bush und Rumsfeld foltern!

- Die USA am Scheideweg – Innerhalb oder ausserhalb der zivilisierten Welt?

- Profimässig foltern – wie ist das?

- Kann man durch Folter Wahrheit erfahren?

- Folter – CIA-Folterflüge und europäische Regierungen

- Wenn bürgerliche Rechte abgeschafft werden... - USA-Land der Freiheit?

- Interviews mit Guantánamo-Insassen

- Beine zu Brei geschlagen – Folter in Afghanistan

- Warum wird gefoltert?

- Fürchterlich schrille Schreie von gefolterten Jungen

- Folter, Folter ohne Ende

Donnerstag, 14. Juni 2007

Sex?? Gefängnis!!

Gefängnis ohne Bewährung für einverständlichen Sex unter Minderjährigen

Von Karl Weiss

Ausgehend von einer europäischen Rahmenverordnung soll in Deutschland ein neues Sexualstrafrecht eingeführt werden, das die Moralvorstellungen hysterischer Moralapostel christlicher Provenienz in Gesetzesform giessen soll. Damit wird jeglicher Sex unter 18 mit mindestens 4 Jahren Gefängnis bestraft werden! Der entsprechende Gesetzentwurf ist bereits in den Ausschüssen im Bundestag!

Zusatz zum Artikel (November 2008)

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 ( hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf ) sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden. Wie jeder weiss, hat keine Zeitung, kein Fernsehen, über die Verabschiedung berichtet. Man kann ohne Übertreibung sagen, es wurde heimlich durchgezogen. Dies vor allem, weil den einschlägigen Politikern natürlich klar war, was sie da beschlossen.

Das entscheidende ist, man hat nun Instrumente in der Hand, fast jeden beliebigen Menschen in Deutschland unter schwerste Anklagen zu stellen, die ihn der abscheulichsten Verbrechen anklagen, die man sich vorstellen kann („Kinderporno-Verbreitung“). Da die Regelung der „wirklichkeitsnahen Beschreibungen“, des neuen Kinderporno-Alters bis achtzehn und der Einbeziehung von Personen, die aussehen, als ob sie jünger wären, beschlossen wurden, ist nun fast jeder Porno auch gleich Kinderporno.

Man kann erwarten, dies wird keineswegs breit angewandt werden. Dazu haben die Staatsanwaltschaften auch keine Zeit noch Personal. Es geht darum, Material gegen Dissidenten zu haben. Kann man einen politischen Dissidenten mit einer Anklage wegen Kinderporno überziehen, ist er völlig unglaubwürdig geworden.


Da es einige Missverständnisse um diesen Artikel gegeben hat, hier noch eine Klarstellung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält noch nicht alle vorgesehenen und bereits mehrfach geforderten Verschlimmbesserungen des Sexualstrafrechts, sondern nur die wesentlichsten, nämlich die Heraufsetzung des "Schutzalters" auf achtzehn Jahre, die Strafbarkeit von jeglichen "Schriften", die als "aufreizend" eingestuft werden, die Abschaffung der Regelung, dass die Täter mindestens 18 Jahre alt sein müssen und einiges mehr. Bisher noch nicht als Gesetzentwurf in Deutschland vorgelegt, aber bereits gefordert von "christlichen" Politikern oder in der Europäischen Rahmenverordnung oder in US-Vorlagen genannt (oder auch in der ersten Version der Rahmenverordnung, die von der europäischen Kommission stammte) sind: Die vierjährige Mindeststrafe, die Strafbarkeit des "Verleitens", die Einbeziehung von unter 14 -jährigen in den Täterkreis und die öffentlich zugängliche Sexualstraftäter-Datei und anderes. Ist das Gesetz erst einmal durchgebracht, werden wahrscheinlich diese noch weiter gehenden Punkte angegangen.

Die extremistisch–christlichen Bewegungen in den USA haben schon in einer Reihe von Staaten, speziell dort, wo die Republikaner Mehrheiten haben, neue Sexualstrafgesetzgebungen durchgesetzt, die an Absurdität nichts zu wünschen übrig lassen. Aufgrund eines solchen neuen Gesetzes ist ein junger Mann in Georgia zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt worden, weil er mit 17 Jahren mit seiner zwei Jahre jüngeren Freundin einverständlich Sex hatte.

Kürzlich war schon ein Fall aus dem Bundesstaat Michigan bekannt geworden, wo ein verheirateter Mann wegen eines Ehebruchs (Sex mit einer Prostituierten) zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, was auch noch vom Appelationsgerichtshof des Staates bestätigt wurde. Siehe den Artikel zu diesem Fall.

Der Fall in Georgia hat sogar noch eine fast unglaubliche Besonderheit. Die beiden jungen Leute haben nur Oral-Sex gemacht, keinen Sex mit Penetration. Hätten sie das getan, wäre das in diesem Staat nur als Ordnungswidrigkeit bestraft worden.

Christlich-extremistische Verklemmte halten Oralsex für eine unnatürliche Abartigkeit und fordern bereits, ihn generell unter Strafe zu stellen.

Der „Täter“ hat bereits zwei der 10 Jahre abgesessen und es wurde seine Freilassung beantragt. Aber der zuständige Staatsanwalt tut alles, um seine Freilassung zu verhindern, wahrscheinlich auch einer jener „wiedergeborenen Christen“, die uns - wie die katholische Kirche - unbedingt die Art zu Leben vorschreiben wollen.

Das Gesetz in Georgia sieht schwere Strafen wie diese vor, wenn ein Kind sexuell angegriffen wird – von einem Erwachsenen, der seine Machtstellung ausnutzt gegenüber dem Kind. Man hat aber "vergessen", ausdrücklich auszunehmen, dass natürlich einverständlicher Sex unter fast Gleichaltrigen auch im jugendlichen Alter nicht strafbar ist.

Zwar gibt es in der abstrusen Georgia-Gesetzgebung eine Klausel, die Sex mit Penetration unter (fast) Gleichaltrigen von einer solchen Strafe ausnimmt, aber Sex, der nicht mit Penetration einhergeht, fiel nicht darunter.

Gewaltkomponente im Sex

Im wesentlichen waren sich bis vor kurzem alle zivilisierten Länder in diesen Dingen der Sexualgesetzgebung einig. Bestraft muss werden, wenn eine Gewaltkomponente im Sex enthalten ist oder eine Machtausübung. Dagegen muss einverständlicher Sex von jeglicher Bestrafung ausgenommen werden, wenn keinerlei solche Komponenten vorhanden sind. Das trifft speziell dann zu, wenn junge Leute, auch wenn sie noch nicht achtzehn (oder sechzehn) sind, Sex miteinander in irgendeiner Form machen.

In der Regel haben zivilisierte Länder sich auf ein absolutes Schutzalter geeinigt, meistens 14 Jahre, wobei man oft noch die dreizehnjährigen mit in die Erlaubnis einbezieht, wenn der Altersunterschied nicht mehr als zwei (in anderen Ländern drei) Jahre beträgt. Oberhalb des Schutzalters, zwischen 14 und 16 Jahren, geht man üblicherweise von einem maximalen Altersunterschied von 5 Jahren aus. Ab 16 Jahren dann wird in einigen Ländern schon ganz freigegeben (wie bisher noch in Deutschland), in anderen bis zum 18. Lebensjahr ein noch grösserer maximaler Altersunterschied (z.B. 10 Jahre) verankert.

In der Schweiz zum Beispiel ist auch ein einverständlicher Sex straffrei, der 12- und 13-jährige involviert, auch wenn die jungen Leute davon Videoaufnahmen machen. Kürzlich gab es einen solchen Fall.

Solche Regelungen sind sinnvoll. Einerseits muss man streng jeden gewalt- und machtbesetzten Sex (und das nicht nur bei Kindern und Jugendlichen) unter Strafe stellen, um schwächere Personen vor dem sexuellen Ausnutzen (Ausbeuten) durch starke und/oder mächtige zu beschützen. Andererseits muss man der Tatsache Rechnung tragen, dass die jungen Menschen, meist ab etwa 12 Jahren, bereits ein sexuelles Leben und sexuelle Bedürfnisse haben, wobei in strafrechtlicher Hinsicht weitgehend freie Hand gelassen werden muss, wenn es sich um (fast) Gleichaltrige handelt.

Sex unter 18 unter Strafe

Dies beinhaltet selbstverständlich keinerlei Aufforderung zum Sex von 12-jährigen. Hier geht es nicht um die Fragen, welche sehr frühen sexuellen Erlebnisse oft nicht gut für die jungen Leute sind und dass eine Dreizehnjährige natürlich extreme Probleme bekommt, wenn sie schwanger wird, hier geht es um die Frage der Strafbarkeit, um die Frage, ob man dafür ins Gefängnis wandert – was mit Sicherheit die Probleme der 13-jährigen Mutter nicht verringern würde.

Nun haben aber die Vereinigten Staaten angefangen, diesen Konsens der zivilisierten Länder aufzukündigen. Man fängt an, jeglichen Sex unter 18 zu bestrafen, homosexuellen Sex wieder strafbar zu machen, Ehebruch ebenfalls und dies alles zu verbinden mit Zusatzbestrafungen für sexuelle Straftäter, die nach der Entlassung weiterhin bestraft werden, indem man sie öffentlich bekanntgibt, wo sie sich auch niederlassen. So wird zum Beispiel ein schlichter Homosexueller nach seiner Strafverbüßung behandelt, als hätte er kleine Kinder vergewaltigt.

Das alles könnte für uns eine kuriose Fußnote sein, nach dem Motto: „Die spinnen, die Amis“. Ist es aber nicht. Es gibt seit letztem Jahr einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem sie alle diesen Regeln bricht und die Strafbarkeit genauso wie in den USA auf völlig einverständlichen, macht- und gewaltfreien Sex erweitert.

Im „Kampf gegen Internet-Kinderschänder-Banden“

Dieser Gesetzentwurf ist gestützt auf einen Rahmenbeschluss der Europäischen Komission, der genau die absurden Definitionen jener extremistischen Religiösen aus den USA übernimmt. Es ist nach Angaben von Lorenz Böllinger, Professor für Strafrecht an der Universität Bremen, der eine kritischen Kommentar zu diesem Rahmenbeschluss geschrieben hat, von den USA in einigen UN-Gremien eine Empfehlung durchgesetzt worden, die nun von der EU-Kommission übernommen wurde.

All dies läuft unter verschleiernden Bezeichnungen wie „Kampf gegen Internet-Kinderschänder-Banden“, „Kampf gegen Kindesmissbrauch“, „Verfolgung von pädophilen Kindermördern (Originalton Schröder)“ und man verkündet, nun müssten die abartigen Kindermörder endlich einmal die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

So wollen sich die Politiker als „Recht und Gesetz“-Personen profilieren und von den Untaten ablenken, die sie für die Bevölkerung bereit stellen, wie Hartz IV, Millionen von Arbeitslosen, Rente mit 67 (auch mit 70 ist schon im Gespräch), Einführung von Studiengebühren, Abschaffung der Lehrmittelfreiheit, Schließen von Schulen, Kindergärten und öffentlichen Bädern, nicht zu vergessen Überfälle auf andere Länder wie Jugoslawien, Afghanistan und Irak.

Gegen Kindermörder, Kinderschänder und Internet-Kinderporno-Ringe gibt es längst ausreichende Gesetze. Diese können nicht nur mit Höchststrafen bis zu lebenslänglich belegt werden, sondern auch mit „Sicherheitsverwahrung“ (anschließendem dauerhaften Wegschließen), wenn der Richter der Überzeugung ist, der Betreffende dürfe nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden.

In Wirklichkeit betreffen die Änderungen gegenüber der vorherigen Gesetzeslage und Rechtssprechung im wesentlichen drei Punkte, die nichts mit Kinderschändern, Kindermördern oder Pornoringen zu tun haben:

1.

Alle bis zum 18. Lebensjahr werden als „Kinder“ definiert. Es gibt keine Jugendlichen mehr, die längst sexuelle Bedürfnisse und Sex haben. Hier der Kommentar von Professor Böllinger dazu:
„Vielmehr brächte er eine europaweite massive weitgehende Kriminalisierung der Sexualität Jugendlicher bis zum 18. Lebensjahr [!] mit sich, mithin gar eine potentielle Gefährdung des Wohls der minderjährigen Unionsbürger.“
Gegen diese lang etablierten und wohlbegründeten Standards verstößt der Vorschlag in grotesker Weise, indem der Rechtsbegriff „Kind" jede Person unter achtzehn Jahren bezeichnet (Art. l a des Entwurfs). Es werden also theoretisch „Taten" mit Opfern im Alter von vier oder 17 1/2 Jahren gleichgesetzt. Ein Strafrecht (...) verliert dadurch völlig an Glaubwürdigkeit und führt sich selbst ad absurdum.“

2.

Es werden über die bisher schon vorhandenen, eindeutig definierten Beschreibungen der verfolgenswerten Taten hinaus neue, allgemeine, unbestimmte eingeführt, die weiten Spielraum für verschiedenen Interpretationen lassen, je nachdem, ob der Richter mehr den Werten der Aufklärung verpflichtet ist oder mehr zu engstirnig religiösen Ansichten neigt.

So wurde z.B. der Begriff von „sonstigen“ Handlungen bei der Definition der Kinderprostitution eingeführt. Es bleibt offen, was gemeint sein könnte. Hier wird der Einbeziehung von Dingen in die Strafbarkeit Tür und Tor geöffnet, die eben nach jeglicher vernünftigen Betrachtung dort nicht hingehören. Besonders bei Nacktfotos öffnen sich hier weite Horizonte von „Straftaten“, die nur in der Einbildung von verklemmten religiösen Extremisten existieren.

Hören wir, was Professor Böllinger zu zwei anderen unbestimmten Punkten zu sagen hat:

„...erscheint jedoch unter (b) zu weit und damit grundgesetzwidrig unbestimmt (§ 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG). Denn es genügt bereits die „Verleitung" des Kindes zu „sexuellen Handlungen" - beides äußerst vage und schier uferlos anwendbare Begriffe.
Mangels einer Regelung des Täteralters könnte übrigens absurder Weise auch ein soeben strafmündig gewordener 14-jähriger Jugendlicher für die „Verführung" oder das Fotografieren eines knapp 18jährigen „Kindes" belangt werden.“
“…so müsste aber doch der Begriff der Pornografie weniger diffus sein: Nach Art. 1 (b) genügt jegliche „bildliche Darstellung", also auch eine obszöne Zeichnung oder ein Kunstwerk. Auch erscheint die (…) Strafbarkeit dann unangemessen, wenn die pornografisch dargestellte Person zwar über 18 ist, aber „wie ein Kind aussieht" (Art. 3 Abs. 2). Damit wird die hoch bedeutsame rechtsstaatliche Sicherung unterlaufen, dass der Täter die Tatsachen gekannt haben muss und ihm diese Kenntnis nachgewiesen werden muss (Beweislastumkehr).”

3.

Es werden neue, weit höhere Mindeststrafen eingeführt: 4 Jahre Gefängnis als generelle Mindeststrafe und 8 Jahre in schweren Fällen. Damit wird gleichzeitig jede Möglichkeit verhindert, die Strafe in leichten Fällen zur Bewährung auszusetzen. Ebenso wird wegen der hohen zu erwartenden Bestrafung eine Untersuchungshaft von Verdächtigen zur Regel werden.

Das führt also zu Aussichten, die denen in den USA nicht mehr nachstehen. Fast jeder Sex zwischen Personen unter 18 Jahren (oder wenn eine der Personen unter 18 ist), wird zu einem mit mindestens vier Jahren Gefängnis belegten Verbrechen. Damit wird ein wesentlicher Teil unserer Jugendlichen kriminalisiert.

Fotos am Ferienstrand?

Besonders wird auch die Frage von Nacktfotos oder Halbnacktfotos zu einer risikoreichen Sache. Machen Sie zum Beispiel an einem schönen Strand Europas ein Foto, nur kam da, ohne dass sie darauf achteten, eine junge Dame mit drauf, die sich ohne Oberteil sonnte, wie das heute die Regel ist. Nehmen wir nun an, die Dame war erst Siebzehn und Sie stellen dies Foto in das Internet, um für ihre Ferienwohnung Reklame zu machen, die sie vermieten.

Ja, Sie haben schon verstanden: Kinderpornoring im Internet. Mindestens vier Jahre Gefängnis! Danach sind Sie auf der Liste der Kinderschänder, die jedermann in Ihrer Nachbarschaft einsehen kann und alle Menschen und speziell die Kinder sind vor Ihnen gewarnt, Sie Sexualtäter! Auf der Strasse laufen die Kinder hinter Ihnen her und rufen „Kindermörder!“ und Ihre Nachbarin kommentiert: „Wenn ich so ein Schwein sehe, dann bin ich doch für die Todesstrafe!“

Oder nehmen Sie einen anderen Fall: Sie sind FKK-Fan und machen mit ihrer Familie Urlaub in einem FKK–Dorf. Sie fordern dort unter anderem ihren Sohn auf, Fotos von der Familie zu machen, ihren Sohn, der siebzehn ist. Auf einem der Bilder allerdings haben Sie eine halbe Erektion. Mag sein, das war Ihnen gar nicht bewusst, aber die Polizei durchsucht Ihren Computer mit dem Bundestrojaner und findet jenes Photo. Schnell kann geklärt werden, der Sohn war noch keine Achtzehn und Sie haben ihn verführt, diese sexuelle Handlung (Fotografieren eines halb erregierten Penis) zu begehen. Da wird es schwierig werden, nur mit 4 Jahren davonzukommen. („Das Schwein hat es mit dem eigenen Sohn gemacht.“)

Vielleicht treffen Sie sich ja dann genau mit diesem ihrem Sohn im Gefängnis, der nämlich mit seiner gleichaltrigen Freundin Sex gemacht hatte, als er noch keine 18 war – ebenfalls mindestens 4 Jahre.

Sie treffen sich allerdings nicht mit Ihrem Nachbarn im Gefängnis. Der hat nämlich nur eine leichte Straftat begangen, er hat lediglich einen Menschen zum Krüppel geschlagen und ist mit 2 Jahren davongekommen. Solche schwere Jungs wie Sie und ihren Sohn kann man natürlich nicht im gleichen Gefängnis wie einen Leichtkriminellen wie ihn unterbringen.

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Nehmen wir an, man hätte auf Ihrem Computer dieses Bild gefunden, irgendwann einmal aus dem Internet heruntergeladen, weil Ihnen die schönen Dinge des Lebens am Herzen liegen. Die Polizei hätte festgestellt, so nehmen wir weiter an, die Dame auf dem Bild war siebzehn. Nun kommt es darauf an, wie der Richter es interpretiert. Der Staatsanwalt sagt, sie hätte die Schamgegend nach vorne geschoben, um sich in eine 'reizende' Position zu bringen. Ihr Verteidiger sagt, es handele sich um ein ganz normales Familienfoto aus einem FKK-Camp. Würden sie 4 Jahre Gefängnis darauf verwetten, dass alle deutschen Richter mit Ihrem Verteidiger gingen? Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".

Die US Lynchjustiz

Und nicht zu vergessen – wenn Sie beide (Sie und ihr Sohn) dann entlassen werden, sind Sie auf der Kinderschänderliste, die soeben Herr Rüttgers, seines Zeichens Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, gefordert hat. Die Lokalzeitung wird sie schnell ausgemacht haben und dann sind Ihre beiden Fotos an jeder Laterne – und wenn Sie etwas Pech haben, hängen Sie dann auch bald an einer solchen.

In den USA wurden bereits mehrere Fälle von Lynchjustiz gegen bekannt gemachte ehemalige Gefängnisinsassen wegen Sexualvergehen registriert.

Wenn Sie dann spüren, wie sich der Strick um Ihren Hals zuzieht und sich bewusst werden, in ein paar Sekunden geht Ihnen endgültig die Luft aus, dann haben Sie noch einen Moment Zeit, einen freundlichen Dank per Geistesblitz an die Poltikerkaste zu übermitteln, die Ihnen das eingebrockt hat, weil sie von ihren Untaten ablenken und die Aufmerksamkeit auf Kinderschänder wie Sie lenken musste.


Veröffentlicht in "Journalismus - Nachrichten von heute" am 2. Mai 2007, hier redigiert und ergänzt.

Originalartikel


Zusatz zum Artikel

Von Karl Weiss

Soeben erreicht uns noch eine neue Meldung zu diesem Thema von AFP : In den Staaten Wisconsin, Ohio und Alabama in den Vereinigten Staaten wurden soeben neue Gesetze vorgelegt, die bestimmen, dass Personen, die wegen sexueller Delikte eine Strafe abgesessen haben, an ihren Autos eine spezielle Plakette anbringen lassen müssen, die sie weithin sichtbar als “sexual offenders” brandmarkt. Damit werden sie als Ziele von Lynchjustiz noch leichter erkennbar.

Noch ein Zusatz zum Artikel (4. Juli 2007):

Um deutlich zu machen, dass es wirklich diese Bewegung gibt, alles zu strafbaren Handlungen umzufunktionieren, ausgehend von den USA, hier ein Zitat aus einer offiziellen Verlautbarung des Auswärtigen Amtes in Berlin:

"...in den USA reicht es unter Umständen aus, am Strand Fotos von den nicht vollständig bekleideten eigenen Kindern zu machen, um in Untersuchungshaft zu landen. „Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren „sexuell suggestiven“ Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend“, heißt es im Online-Reisehinweis des Auswärtigen Amtes."
Quelle hier


Zusatz vom 24.August 2007:

Scheinbar sind hier doch noch einige Worte nötig zu dem Bild, das ich hier im Blog in den Artikel gestellt habe. Man kann dieses wohl missverstehen.

So schreibt z.B. "Adrima", die sich mit "Zynismus pur" vorstellt, im 'Zelda-Forum' zu einem Artikel mit solchen Bildern im Blog: "Ehrlich gesagt find ich es verwerflich, Nacktbilder in den Artikel einzufügen."

Das Bild ist ein „offizielles“ Naturisten-Bild (in Deutschland wird die Naturisten-Bewegung FKK genannt). Ich habe es, weil ich in den 70er-Jahren selbst Teil dieser Bewegung war und Ferien in Naturisten-Camps verbracht habe.

Die „Nudists“ (FKK-Anhänger) sind der Meinung, der menschliche Körper, auch und gerade nackt, ist ein wahres Kunstwerk und unglaublich schön. Er ist keine schreiende Aufforderung zum Sex, wie uns manche weismachen wollen, sondern eine der ästhetischsten Ansichten, die für uns Menschen möglich sind.

Nichts an einem nackten menschlichen Körper ist nach dieser Ansicht schlecht, sündig, „unschamhaft“ oder „unkeusch“. Er ist vielmehr das Meisterwerk der Natur (oder Gottes, je nach Glaubenseinstellung).

Aus diesem Grund haben viele Nudisten-Camps eine Foto-Bibliothek von besonders gelungenen Fotos von Nackten im Camp. Solche Fotos werden zum Teil von stolzen Eltern oder Ehepartnern dem Camp hinterlassen (mit Einverständnis der Abgebildeten bzw. Erziehungsberechtigten), zum Teil bei Schönheitskonkurrenzen aufgenommen, die in der Ferienzeit in vielen Camps für Männlein und Weiblein und in allen Altersstufen üblich sind. Die Kandidaten bei diesen Konkurrenzen erklären sich einverstanden mit dem Fotografieren und dem Einstellen der Fotos in die Bibliothek.

Die Bilder der Bibliothek stehen den Camp-Feriengästen zur Verfügung. „Nudists“ tauschen auch solche Bilder untereinander. So bin ich an solche Bilder gekommen.

Es gibt auch websites von Camps oder Nudisten-Organisationen, die solche Fotos im Internet ausstellen, z.B. diese US-Site oder diese Site eines deutschen Reisebüros.

Wer die Bilder vorurteilslos ansieht, wird bestätigen, sie haben nichts „aufreizendes“ (im negativen Sinne) an sich und schon gar nichts pornographisches.

Man kann Naturisten-Bilder schon daran erkennen, dass sie praktisch immer im Freien aufgenommen sind und dass sie meist natürliche Situationen in einem Ferienkamp zeigen. Andere dieser Bilder sind typische Familienfotos, wie sie ein stolzer Vater aufnimmt oder ein Freund oder Partner.

Das Bild steht hier im Artikel, weil ich damit die Problematik der beabsichtigten Gesetze deutlich machen und auch die Aufmerksamkeit der Leser auf die Tatsache lenken will, wie schön und pornofrei Abbildungen des nackten menschlichen Körpers sein können.

Karl Weiss


Weiterer Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier


Zusatz zum Artikel

anlässlich der Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts im Bundestag:

Um einen ungefähren Eindruck zu geben, wie es um den Sex von Jugendlichen in Deutschland bestellt ist, hier einige Zahlen aus der letzten Sex-Studie des Stern:

„Im Alter von 14 Jahren hätten nach den neuesten Zahlen zwölf Prozent der Mädchen und zehn Prozent der Jungen bereits einen Geschlechtsverkehr erlebt. Im Alter von 15 Jahren seien es 23 Prozent der Mädchen und 20 Prozent der Jungen, mit 16 Jahren 47 Prozent beziehungsweise 35 Prozent. Bei den 17-Jährigen berichteten 73 Prozent der Mädchen, schon Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Bei den Jungen seien es in diesem Alter (...) 66 Prozent.“

Es ist also (73/66%) nicht irgendeine Minderheit, die vor dem Erwachsen-Sein bereits Geschlechtsverkehr hat. Und man darf im Zeitalter des Fotohandy davon ausgehen, dass in nicht unwesentlichen Teilen dieser Fälle Fotos und Videos aufgenommen werden. Diese sind nach neuer Gesetzgebung in Deutschland „Kinderpornos“, jedenfalls dann, wenn sie nicht unter völligen Verschluss und bei den beiden bleiben. Bereits das Verschicken per E-Mail-Anlage verwirkt eine Gefängnisstrafe! Umso mehr, wenn Mädchen ihr „Eroberung“ den Freundinnen zeigen oder Jungs ihren Freunden. Die Absurdität dieser Gesetzgebung ist nicht mehr zu überbieten.


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Sonntag, 3. Juni 2007

Der Blockwart ist zurück!

Schöne neue Schäuble-Welt

Von Karl Weiss

In der Zeit der faschistischen Herrschaft in Deutschland waren in allen Wohnblocks Blockwarte eingeteilt worden, die jede mögliche oppositionelle Regung zu melden hatten. Meistens wurden fanatische Faschisten für diese Aufgabe eingeteilt. Nun hat der Staatsbetrieb Bundesbahn alle seine „Zugbegleiter“ zu neuen Blockwarten ernannt. Sie sollen alle anreisenden G8-Kritiker melden.

Die Geschichte der Blockwarte in der Hitlerherrschaft ist bekannt und erschütternd. Der Blockwart als faschistisches Spitzelorgan war eine der extremsten Auswüchse jener Zeit. Tausende wurden denunziert, wenn sie zum Beispiel einen der vielen Witze erzählt hatten, die über die Nazi-Grössen im Umlauf waren oder wenn sie nach 1942 die Wahrheit aussprachen, dass der Krieg verloren war.

Tausende und Abertausende der Denunzierten verschwanden in den Folter- und Todeskellern der Gestapo oder in KZs, wurden in die Todeskompanien im Krieg versetzt oder wurden von faschistischen Terrorichtern verurteilt, oft zum Tode.

Nach 1947, als man plötzlich den neuen (west)deutschen Staat als aggressive Speerspitze gegen die damals noch sozialistische Sowjetunion brauchte, kamen alle die kleinen und grossen Nazis wieder in Rang und Würden. So wurden viele der früheren Blockwarte Hausmeister und tyrannisierten die Bevölkerung weiter. Es gab keine Verurteilungen von Blockwarten wegen ihres unmenschlichen Denunziantentums.

Auch die Terrorrichter kamen wieder in Richterämter. Kein Wunder, dass fast keiner der faschistischen Verbrecher mehr verurteilt wurde.

Nun hat die Deutsche Bundesbahn, bisher noch Staatsbetrieb, ihre „Zugbegleiter“ zu neuen Blogwarten ernannt und erwartet von ihnen, die anreisenden G8-Demonstranten zu bespitzeln.

Otto Wiesheu

In einer Dienstanweisung heißt es: "Da die globalisierungskritische Szene nicht unbedingt als solche zu identifizieren ist", sei "anlassbezogen eine Vormeldung von größeren Reisegruppen in Richtung Mecklenburg-Vorpommern (z.B. Rostock) an interne Stellen vorzunehmen".

In der letzten Zeit hatten sich bereits bei anderen grossen Demonstrationen gezielte Polizei-Provokationen und Störaktionen gegen anreisende Gruppen von Demonstranten gerichtet. Man hielt solche Gruppen auf, durchsuchte sie stundenlang, so dass sie erst dort ankamen, als die Demo schon vorbei war. Hinterher schätzte die Polizei noch die Teilnehmerzahlen nach unten und abends in der Tagesschau erschienen dann nur die Polizei-Zahlen.

Stasi 2.0

Langsam erscheint die Fratze des Obrigkeits- und Überwachungsstaates am Horizont, den man schon auf dem Misthaufen der Geschichte wähnte. Merkel, Beckstein, Schäuble und Beck preschen gegen die Bevölkerung vor.

Filbinger - Schäuble

Jetzt beginnt man immer besser zu verstehen, warum Schäuble den Faschisten und Terorrichter Filbinger auf der Totenbahre geehrt hat.

Keine Einschränkung des Demonstrationsrechts!


Veröffentlicht in "Journalismus - Nachrichten von heute" am 1. Juni 2007, hier geringfügig ergänzt

Originalartikel

Sonntag, 27. Mai 2007

Warum wird gefoltert?

Was die US-Regierung nicht wahr haben will

Von Karl Weiss


Die Foltermethoden der USA und einiger Staaten, die es von ihnen gelernt haben, sind aufgrund von Abu Ghraib und Guantánamo ein weithin beachtetes Thema. Sie behaupten, so würden sie Informationen erhalten, die Menschenleben retten. Doch was ist Folter wirklich?

Folter ist noch nie in der Geschichte der Menschheit dazu verwendet worden, um Wahrheit zu ermitteln und wird es auch jetzt nicht. Sie ist auch gar nicht dazu geeignet. Ein Gefolterter wird, wenn er spricht, alles sagen, was seine Peiniger hören wollen oder was er glaubt, daß sie hören wollen. Dabei kann sogar einmal die Wahrheit sein, sie ist aber durchweg aus der Masse der erfundenen Aussagen nicht herauszufinden.

CIA-Folterflug

Auch schon Folter: So verpackt werden die Gefangenen auf den bekannten CIA-Folterflügen transportiert

Das liegt hauptsächlich daran, dass Folter ja auch nie dazu dient, an die Wahrheit zu kommen. Folter wurde in der Geschichte der Menschheit millionenfach verwendet. Es gibt kein Land, das sie nicht kennt. Die Gründe für Folter sind im wesentlichen die folgenden:

1. Die Folternden - meistens der Staat und seine Staatsdiener - wollen bestimmte Aussagen haben, meistens Geständnisse oder Beschuldigungen gegen Andere.

Abu Ghraib 1-1

Beispiele für 1 sind u.a. erfolterte Geständnisse, die einfach die Fälle schnellstmöglich lösen sollen. Das war z.B. bei der englischen Polizei der Fall, die Sprengstoffanschläge der IRA aufklären sollte. Man griff sich einfach irgendwelche als Sinn Fein-Anhänger bekannte Personen, die zur fraglichen Zeit in jener Stadt waren und folterte sie solange, bis sie gestanden, die Bomben gelegt zu haben. Peinlich nur, daß sich nach vielen Jahren unschuldigem Gefängnisaufenthalt herausstellte, daß nicht einer der Verurteilten beteiligt gewesen war. Die wirklichen Täter konnten nach so vielen Jahren dann auch nicht mehr gefunden werden.

2. Die Folternden wollen Bestätigungen ihrer Thesen oder Theorien

Ein Beispiel dafür waren ein großer Teil der Foltern durch die katholische Kirche im Mittelalter und bis tief ins siebzehnte und achtzehnte (z.T. auch noch neunzehnte) Jahrhundert hinein. Man wollte beweisen, daß es den Teufel gibt und zwar in konkreter, ‚leibhaftiger’ Form, der direkt ins menschliche Leben eingreift und Besitz nimmt von Menschen. So ließ man denn die angeblichen Hexen in aller Ausführlichkeit und mit vielen Details gestehen, wie sie sich mit ihm getroffen und sich an ihn verkauft haben und natürlich - nicht zu vergessen - es mit ihm getrieben haben.

Abu Ghraib Lynndie England

3. Die Folternden wollen Angst und Schrecken unter Gegnern, Regimegegnern und Oppositionellen verbreiten.

Es ist offensichtlich, dass Guantánamo und andere Folterlager ebenso wie die Entführungen und die Transporte von Opfern in Flugzeugen um die ganze Welt durch die US-Regierung vor allem potentielle Täter in Angst versetzen sollen. Ob diese Rechnung aufgeht, läßt sich bezweifeln.

Abu Ghraib 1-5

Unter der faschistischen Hitlerdiktatur hatten die meisten der wenig zimperlichen Horden in den Folterkellern einfach diese Aufgabe. Man kann sich kaum an Fälle erinnern, in denen auch nur behauptet wurde, man habe gefoltert, um die Wahrheit herauszukriegen. Das konnte man eben auch nicht. Auch die Foltermethoden waren nicht dazu angetan, denn meistens wurden die Opfer schnell ohnmächtig und waren nach wenigen Stunden oder Tagen bereits ermordet.

4. Die Folternden wollen Macht- und andere Lustgefühle erleben (nicht umsonst ist bei vielen Foltern eine erniedrigende und/oder eine sexuelle Konnotation gegeben).

Beispiele dafür sind speziell die Foltern in Chile durch in den USA ausgebildete Täter und jene in Afghanistan und Abu Ghraib im Irak durch US-amerikanische Täter sowie einige der bekannt gewordenen Foltern durch britische Soldaten.

Man zwingt die Opfer z.B. zur Nacktheit - für die Täter das Gefühl der Überlegenheit und ein sexueller Anreiz. Man läßt Hunde bis wenige Zentimeter vor dem Penis von Opfern schnappen. Man zwingt Männer zu gestellten homosexuellen Szenen. Man baut ganze Haufen aus nackten Körpern, so als ob man eine Gruppensexszene hätte. Man läßt sich eine Frau über den zusammengeschrumpelten Penis eines Mannes lustig machen. All dies beinhaltet das Weiden an Angst und Erniedrigung der Opfer ebenso wie das Erleben von Überlegenheits- und Wichtigkeitsgefühlen.

Das Erleben von Machtgefühlen soll laut Psychologen einer der stärksten psychischen Anreize sein.

Dazu kommt die sexuelle Stimulierung. Es gibt Folterer, die beim Foltern unmittelbar zum Höhepunkt kommen, aber vor allem die Möglichkeit, sich später an die Szenen zu erinnern, wenn man masturbiert. Deshalb ist auch die Verwendung von Photos, Filmen und Videos bei Foltern so häufig. Die Täter können sich die Szenen später erneut ansehen und die erlebten Gefühle wiederholen bzw. sich beim Ansehen stimulieren.

Das dürfte auch der Grund sein, warum man so häufig die Gefolterten dazu zwingt, sich zu masturbieren oder sich gegenseitig zu masturbieren. Offenbar sind die Videoszenen mit Masturbation oder gegenseitiger Masturbation bis zur Ejakulation beim späteren Ansehen für diese Leute extrem anregend.

Soweit man bei Foltern Stromschläge verwendet, werden die Elektroden bevorzugt an den Geschlechtsteilen angelegt.

Auch das männliche Vergewaltigen, meist "Sodomisieren" genannt, ist eine häufig angewandte Methode. Offensichtlich handelt es sich da um homosexuelle oder bisexuelle Wärter bzw. Folterknechte, manchmal auch um Mitgefangene oder aussenstehende Personen, die extra zu diesen Zwecken herangeholt werden. Typisch ist in diesem Zusammenhang das häufige Erwähnen, Jungen und junge Männer seinen davon betroffen.

Hier der Bericht über die Folter eines Mannes aus Chile, der während der chilenischen Militärdiktatur von Folterern gequält wurde, die in den Vereinigten Staaten ausgebildet worden waren:

"(...) sie rissen mir die Klamotten vom Leib, brachten mich in einen Raum mit metallenen Bettgestellen, fesselten mich an eines davon, machten Kabel und Elektroden mit Haken und Nägeln an meinen Füßen, Händen, der Nase, Ohren, Zahnfleisch, After, Penis und den Hoden fest und begannen mich mit Strom zu foltern, den sie mit einem Kurbelgenerator erzeugten."

Bild eines nackt angekettetn Gefangenen in Stress-Haltung aus Abu Ghraib

Jetzt ein Auszug aus dem offiziellen US-Bericht, eine Aufzählung der Folterpraktiken durch US-Truppen in Abu Ghraib und Fort Bucca im Irak:

"(...)
* Videoaufzeichnung und Fotografieren von nackten männlichen und weiblichen Gefangenen.

Bild aus Abu Ghraib eines Gefangenen auf einem Hocker mit Kapuze.

* erzwungenes Arrangieren von Gefangenen in verschiedenen sexuell eindeutigen Stellungen für Fotografien;

Sexfolter: Die Soldaten bringen nackte und gefesselte in Positionen, die einen sexuellen Verkehr vortäuschen sollen.

* Gefangene zwingen, ihre Kleidung abzulegen und sie über mehrere Tage am Stück nackt sein zu lassen;

Nackte Gefangene in Abu Ghraib, aneinander gekettet

* nackte männliche Gefangenen zwingen, Frauenunterwäsche zu tragen [oder, wie auf dem Foto, dem Gefangenen seine eigene gebrauchte Unterhose über den Kopf ziehen];

Bild eines nackten Gefangenen in "Stress-Haltung"

* Gruppen männlicher Gefangener zwingen, zu masturbieren, während sie fotografiert und gefilmt werden [hier wieder das Masturbieren, dabei soll sowohl die Form verwendet worden sein, die Gefangenen sich selbst masturbieren zu lassen als auch die des gegenseitigen Masturbierens von zwei Gefangenen wie auch jene, in der sie in einen Kreis gestellt werden und gezwungen werden, jeweils den rechts von ihnen Stehenden zu masturbieren. Dabei wird manchmal auch ein Ziel in die Mitte gestellt, auf das die Ejakulation gespritzt weden soll.
Es gibt auch eine Aussage, dass Gefangene gezwungen wurden, sich gegenseitig mit dem Mund den Penis zu stimulieren, um sie dann anschliessend mit Fotos ihrer "homosexuellen Aktivitäten" zu konfrontieren.
In einem anderen Fall hat ein Gefangener berichtet, er habe zwei US-Amerikaner, offensichtlich Homosexuelle, die nicht zu den Wärtern gehörten, mit der Hand und dem Mund am Penis stimulieren müssen, bis sie zur "Klimax" kamen.]

* nackte männliche Gefangene in einem Haufen zu arrangieren (...)

Bild des "Berges der nackten Gefangenen"

* einen nackten Gefangenen auf eine Kiste zu stellen, mit einer Kapuze über dem Kopf und an seinen Fingern, Zehen und Penis Drähte zu befestigen, um elektrische Folter zu simulieren;

Das bekannte Bild mit einem Gefangenen mit Kapuze auf dem Hocker, mit Drähten angebunden.

* "Ich bin ein Vergewaltiger" auf das Bein eines Gefangenen zu schreiben, (...) und ihn dann nackt zu fotografieren [In diesem Fall behaupteten die Wächter, der Gefangene habe einen anderen vergewaltigt. In Wirklichkeit wurde er wahrscheinlich zu einer homosexuellen Vergewaltigung gezwungen];

Bild aus Abu Ghraib mit Wärterin (Frau England), die auf kleinen Penis zeigt und lacht

(...)
* ein MP-[Militärpolizei]-Wachmann hat Sex mit einer Gefangenen;
[In diesem Fall wurde behauptet, es habe ich um einverständlichen Sex gehandelt, aber im Verhältnis Wachmann-Gefangene gibt es keinen gewaltfreien Sex.]

* Militärhunde (ohne Maulkörbe) zu benutzen, um Gefangene einzuschüchtern und zu ängstigen [Man liess die Hunde auch] (...)beißen und ernsthaft ... verletzen;

Bild eines nackten angeketteten Gefangenen in Abu Ghraib, dem man mit einem Bluthund Angst macht.

Bild aus Abu ghraib einer hunde-Bisswunde, die man einem angeketteten gefangenen beibringen liess.

(...)
(...) beschrieb Camp Bucca (Irak) als ‚Folterlager’, wo Soldaten Gefangene schlugen und erniedrigten, indem sie sie z. B. nackt übereinander schichteten oder zwangen, sexuelle Posen einzunehmen (...) er habe gesehen, wie Soldaten Gruppen von nackten Gefangenen aneinander fesselten."

Ausschnitt aus Sexfolterphoto Abu Ghraib

Auf dem Photo kann man zum Beispiel sehen, wie ein nackter Gefangener gezwungen wird, sich zwischen die geöffneten Beine eines anderen zu legen. Ein dritter Gefangener, der an den Füssen an den zweiten gekettet ist, muss die Gruppe umarmen und einen homosexuellen Sex vortäuschen.

Ebenso ist aus Abu Ghraib bekannt, dass Wärter oder Wärterinnen Männer sexuell stimulierten, um eine Erektion hervorzurufen. Auch im Fall des obigen Photos kann davon ausgegangen werden, die Männer wurden gezwungen, sich zu masturbieren oder wurden sexuell stimuliert, um eine Erektion zu bekommen. Es muss sich also wahrscheinlich ein Mann mit Erektion zwischen die Beine eines anderen mit Erektion legen und wird von einem dritten mit Erektion umarmt.

Es gibt auch die Version: Man erzählt einem Gefangenen, der andere, der jetzt käme, sei homosexuell und habe deshalb bereits einen 'Harten' in Erwartung der innigen Berührung mit ihm. In Wirklichkeit hat man ihn sexuell stimuliert. Dem anderen erzählt man das gleiche vom Ersten, der ebenso stimuliert wurde und so werden beide in eine enge Umarmung mit einem Mann mit Erektion gezwungen, von dem sie annehmen müssen, er sei homosexuell. Es sollen auch Gefangene in solchen Situationen angewiesen worden sein, ihren Phallus am anderen Mann zu reiben.

Es gibt auch ein Photo von einem Gefangenen mit Erektion.

Bild aus Abu Ghraib von Gefangenem mit (teilweiser) Erektion. Es handelt sich offenbar um die Person im Hintergrund des Bilds mit Frau England.

Die Rolle der Wächterin Frau England, die ja im Vordergrund dieses Bildes steht (siehe oben), ist nicht klar. Es gibt aus anderen Folterhöhlen Berichte von Wächterinnen, die sich einen Sport daraus machten, immer wieder Gefangene mit der Hand bis zum Höhepunkt zu stimulieren.

Zu Abu Ghraib muss vor allem auch noch darauf hingewiesen werden, dass mehrere Gefangene unter Folter starben. Genauere Umstände sind aber nicht an die Öffentlichkeit gekommen.

Abu Ghraib 5-6

Hier ein Bild einer der Leichen von Abu Ghraib

Abu Ghraib 7-35

Auch dieses Bild ist aus Abu Ghraib. Der Gefangene mit der schweren Schädelverletzung soll auch gestorben sein.[Ein Freund hat mich noch darauf aufmerksam gemacht: Auch bei diesem Gefangenen, obwohl schon schwer verletzt, kann man noch eine teilweise Erektion sehen.]

Hier Auszüge aus einem Bericht über Folter in Algerien:

"Die sexuelle Folter ist sehr weit verbreitet. (...) Die Geschlechtsorgane sind, (...) bevorzugte Körperstellen für die Anwendung der Folter mittels Elektroschocks, Aufhängen und Verbrennungen. (...)

Die Sodomisierung ist keineswegs eine seltene Praktik. Davon betroffen sind vor allem Jugendliche, über die sich die Folterer hermachen. Sie kann direkt erfolgen, indem die Folterer die Reihe nach ihr Opfer vergewaltigen, oder indirekt, indem sie den Lauf ihrer Pistole oder einen Besenstiel in den Anus ihres Opfers einführen. (...) zwingen sie ihr Opfer, sich auf eine Flasche zu setzen. (...)

Die Vergewaltigung: Viele Frauen - Ehefrauen, Mütter oder Töchter von Bürgern, die des "Terrorismus" beschuldigt werden - wurden verhaftet und sexueller Gewalt, u.a. der Vergewaltigung, ausgesetzt. (...)

Das hier erwähnte Sodomisieren muss man sich so vorstellen, dass entsprechend veranlagte Wärter bzw. Folterknechte, manchmal auch Mitgefangene oder aussenstehende Männer, die extra dazu herangeholt werden, die Jungen bzw. jungen Männer von hinten nehmen, einer nach dem anderen, so dass die Gequälten vielfache Vergewaltigung über sich ergehen lassen müssen und jeder einzelne Folterer viele Jugendliche 'abfertigt', alles in Anwesenheit aller oder auch einzeln jeweils in ihren Zellen. Oft entstehen dann Pausen, wenn einer der Vergewaltiger zum Höhepunkt gekommen ist. Dann werden die Jungen gezwungen, ihn so lange zu stimulieren - meist mit dem Mund - bis er wieder bereit zur nächsten Vergewaltigung ist. Dabei wird häufig fotografiert oder gefilmt.

Bei Folter von Frauen ist die sexuelle Komponente meistens noch ausgeprägter.
Gefoltert wird fast immer eine nackte Frau. Während der Folter, z.B. mit Elektroschocks, werden oft Frauen zusätzlich noch als Sexobjekt missbraucht, z.B. von Wärtern oder anderen Männern, die an ihren Brüsten lutschen, während sie 'sich einen herunter holen', die ihren Phallus an ihnen reiben, die ihn zwischen ihren Brüsten reiben und ähnliches.

Aus Chile existiert ein Photo, das die Folter einer nackten Frau zeigt, offenbar mit Hammerschlägen auf die Fingernägel, während sie auf dem Schoss eines nackten Folterknechts sitzt, der seinen Phallus zwischen ihren Hinterbacken reibt und ihre Brüste mit den Händen umfängt.

Das Einführen von Gegenständen und auch Tieren in die Vagina ist eine häufige Methode. Auch bei Frauen ist das Zwingen zu gestellten homosexuellen Handlungen oft Teil der Folter.

Die wichtigste Foltermethode bei weiblichen Gefangenen ist die Vergewaltigung, manchmal auch Massenvergewaltigung. Über mehrere Hundert Männer, die nacheinander eine Frau vergewaltigten, wurde berichtet.

Häufig müssen gefangene Frauen auch die Peiniger mit dem Mund befriedigen. Im Extremfall wurde in Chile während der Militärdiktatur eine nackte Frau über eine Woche lang angebunden und musste täglich alle Wärter (über 30) mit dem Mund befriedigen, davon eine Anzahl mehrmals am Tag. Das über sie gespritzte und geflossene Sperma sowie jenes, das sie ausgespuckt hatte, blieb an ihr kleben. Sie war danach so völlig mit angetrocknetem Sperma bedeckt, dass man sie kaum noch als menschliches Wesen erkennen konnte. Davon existierte ein Foto.

Ebenso lässt man Frauen vergewaltigen durch andere Gefangene oder Wärter, Sex machen mit Tieren und fotografiert und nimmt Videos auf.

Es wird, wenn möglich, auch Inzest erzwungen.

In Chile wurden meist ganze Familien von bekannten Oppositionellen aus den Häusern geholt und in die Folterhöhlen gebracht. Dort wurde dann nicht nur jeweils vor den Augen der anderen Familienmitglieder gefoltert, sondern auch systematisch Sex zwischen den Familienmitgliedern erzwungen, um sie zu demütigen. Der Vater musste es mit seiner Tochter treiben, wenn nicht, wurde die Tochter vor seinen Augen mit Stromstössen in der Vagina gefoltert, die Mutter mit dem Sohn, Geschwister miteinander usw.

Auch die homosexuelle Variante wurde oft erzwungen. Der Vater musste den Sohn von hinten nehmen oder vice versa, die Mutter mit der Tochter den berühmten Oralsex 69 machen.

Die Frau und Tochter eines der bekanntesten Linken in Chile wurden vor seinen Augen zu dieser Form von Sex gezwungen. Dabei war auch er angebunden beim Zusehen. Seine Tochter musste vorher mit dem Mund seinen Penis stimulieren und man machte Fotos von ihm mit Erektion angesichts des Oralsexes von Frau und Tochter. Ebenso hatte man Fotos gemacht, als seine Tochter ihm 'einen blasen' musste. Diese Fotos wurden später vielen Menschen zugänglich gemacht, um ihn allgemein zu desavouieren.

Einem anderen bekannten Politiker, der mit Allende verbunden war, wurde Ähnliches angetan. Man machte einen 16mm-Film von fast 10 Minuten, wie er und sein minderjährigen Sohn sich gegenseitig den Penis mit Lutschen zur Erektion brachten und wie er dann seinen Sohn von hinten nahm, während der sich bis zum Orgasmus masturbierte. Dieser Film wurde ebenfalls während der Herrschaft Pinochets und auch noch danach herumgezeigt, um den Politiker zum Objekt allgemeinen Abscheus zu machen.

Eine besondere Erniedrigung wurde durch das Zwingen zu Sex mit Hunden erreicht. Man hatte man speziell dafür dressierte Schäferhunde, die angebundene und gefesselte nackte Frauen penetrierten. Auf einer Foto-Reihe wird gezeigt, wie drei Frauen mit dem Bauch nach unten liegend jeweils auf einem Stuhl angebunden waren und von zwei Schäferhunden wieder und wieder 'bestiegen' wurden. Neben jedem der drei Stühle stand einer der Folterknechte und sorgte dafür, dass die Hunde mit ihrem langen spitzen roten Phallus auch die richtige Körperöffnung penetrierten. Das Ganze zog sich offenbar über geraume Zeit hin. In manchen Fällen liess man dabei die Familie zusehen, auch darüber hinaus gab es oft viele Zuschauer. Speziell kamen zu solchen Gelegenheiten immer einige Militärs, die sich bei diesem Anblick 'einen herunter holten'. Es wurde auch fotografiert und gefilmt.

Als verspäteter Beitrag zum Tode Pinochets seien hier einige Berichte von Frauen und Mädchen in Auszügen zitiert, um deutlich zu machen, wie "zivilisiert" und geschmackvoll Pinochet und seine Folterknechte waren:

Frau, gefangengenommen im Oktober 1975, im Regiment Arica in La Serena:

"Ich war im fünften Monat schwanger, als ich gefangen genommen wurde. … Stromfolter an Rücken, Vagina und After; (...) auf dem Boden mit gespreizten Beinen festgehalten wurden mir Ratten und Spinnen in Vagina und After eingeführt, ich fühlte, wie sie mich bissen, ich wachte in meinem eigenen Blut auf; sie zwangen zwei Gefangenenärzte, mit mir Sex zu haben, (...) ich wurde an Orte gebracht, wo ich unzählige Male und immer und immer wieder vergewaltigt wurde, manchmal musste ich den Samen der Vergewaltiger schlucken oder ich wurde mit ihrem Ejakulat im Gesicht und auf dem ganzen Körper beschmiert; (...)

Frau, Región Metropolitana, 1974:

Nachdem ich von den Folterern vergewaltigt wurde, wurde ich schwanger (...). Ich erlitt Elektroschocks, (...) und Verbrennungen mit Zigaretten. Sie zwangen mich, Drogen zu nehmen, vergewaltigten mich, ließen einen Hund mit mir Sex haben und führten lebende Ratten in meine Vagina und meinen gesamten Körper ein. Sie zwangen mich, Sex mit meinem Vater und meinem Bruder zu haben, die auch gefangen waren (...)

Mädchen, 14 Jahre, VII. Region, 12 Tage im Gefängnis, 1973:

"… Ich wurde nackt ausgezogen (...) Danach zog sich einer von ihnen die Hosen aus und holte seinen Penis raus und zwang mich, ihn mit meinem Mund steif zu machen. Danach kam der andere und danach der nächste... (...) waren es (...) Militärs, denen ich es mit dem Mund machen musste, (...) kam in meinem Mund (...)"

Von einem Mädchen, ebenfalls minderjährig, in Chile wurde berichtet:

Sie war berühmt für ihre Schönheit, vor allem die grossen, festen Brüste und den birnenförmigen Hintern. Es erschien die ganze militärische Hierarchie in dem Foltergefängnis, um sie nackt zu sehen, es sich von ihr mit dem Mund oder den Händen 'besorgen' zu lassen oder sich an oder auf ihrem Körper zu befriedigen.

Wenn die Berichte stimmen, wurde sie täglich vier Stunden nackt in einem speziellen Raum angebunden, wo sie begrabscht wurde, sich an ihr gerieben wurde und man sie zwang, oral oder manuell die Phallen zu "bedienen". Sie soll immer gleich drei auf einmal 'abzufertigen' gehabt haben, einen mit dem Mund und zwei mit den Händen. Aussen herum standen andere Militärs, die sich bei dem Anblick befriedigten. Alles wurde fotografiert. Auf einem der Fotos, die herumgereicht wurden, sollen 15 erigierte Penisse zu sehen gewesen sein (fünf davon besonders klein). Die Gesichter der Militärs, soweit erkennbar, wurden auf den Fotos abgedeckt.

Ein anderes Bild, wahrscheinlich mit dem gleichen Mädchen, zeigt sie mit einer Schlinge um den Hals, die sie zwingt aufrecht zu stehen, sonst zieht sie sich zu. Hinter ihr steht eine Militär mit heruntergelassener Hose und reibt seine Phallus zwischen ihren Hinterbacken, während er ihre Brüste mit den Händen drückt. Neben ihr stehen zwei Militärs mit offenem Hosenstall, deren Phallen sie reibt und auf einem Stuhl vor ihr steht ein anderer Militär, ebenfalls mit den Phallus sichtbar, den sie lutschen muss.

Sie wurde zwar nicht durch Penetration vergewaltigt, aber alles andere musste sie über ich ergehen lassen. Höhere Dienstgrade durften sie allein für sich haben. Sie legten sich auf sie, lutschten an den grossen Brüsten und rieben den Phallus an den Oberschenkeln bis zum Höhepunkt. Andere bevorzugten die Form, dass das Mädchen auf dem Bauch liegend gefesselt wurde und sie sich auf sie legten, die Brüste umfassten und ihren 'Schwanz' zwischen den Hinterbacken des Mädchens rieben. Eine dritte Form des Einzelsex mit hohen Offizieren war die, den Phallus zwischen ihren Brüsten zu reiben. Auch hiervon gibt es jeweils Fotos. Auf einem der Fotos kann man im Hintergrund über einem Stuhl eine chilenische Generalsunform erkennen.

Von dem gleichen Mädchen (eventuell war es auch ein anderes) ist auch bekannt, dass sie wöchentlich in die Residenz eines der Generäle gebracht wurde, wo sie dem Sohn des Generals zur Verfügung gestellt wuerde, der selbst kaum viel älter als sie war. Der Sohn liess sie jeweils "lutschen" bis er 'kam', wobei er sie zwang, das Ejakulat zu schlucken. Er versuchte auch jeweils, sie durch Lecken und Reiben am Kitzler zum Höhepunkt zu bringen. Auch davon wurden Fotos gemacht.

Ein anderer General hatte offenbar eine bisexuelle Geliebte. Das Mädchen wurde an einen Ort gebracht, wo es stundenlang der Geliebten zu homosexuellem Sex zur Verfügung stehen musste, während der General zusah und sich stimulierte. Die ganze Szene wurde wieder gefilmt, wobei der General nur als Schatten im Vordergrund zu sehen ist.

In einer der Sektionen in Chile war es an der Tagesordnung, dass man gefangene Frauen dazu zwang, miteinander in 69-Stellung Oralsex zu machen. Die Wärter (und eigens eingeladene Personen, hauptsächlich Militärs) standen aussen herum, machten Fotos und befriedigten sich bei dem Anblick.

In einer anderen Sektion machte man sich eine Freude daraus zu versuchen, gefangene Frauen zum Höhepunkt zu bringen und dies zu dokumentieren. Man hatte Gummiphallen und Vibratoren. Besonders bei jungen Frauen und Mädchen, die noch keine oder wenig sexuellen Erfahrungen hatten, aber auch bei anderen Frauen, gelang dies auch öfters. Die Frauen wurden gezwungen sich selbst zu stimulieren. Man machte dann Fotos und Filme von der Frau in Extase mit dem Sex-Werkzeug in der Vagina. Diese Fotos wurden dem Ehemann oder Vater gezeigt. Wenn er nicht bestimmte Angaben machte, würde dies Foto oder dieser Film veröffentlicht.

In Chile wurden nach der Diktatur auch die Filmaufnahmen und Fotos zum Erpressen von Ex-Gefangenen und Angehörigen benutzt. Man drohte mit dem Veröffentlichen, wenn Aussagen gegen die Folterer gemacht würden. Speziell Abbildungen von Sex Vater-Tochter, Mutter-Sohn, Vater-Sohn, von verheirateten Frauen mit anderen Männern, von Sex mit Tieren (die Hunde in einer der Sektionen waren bekannt dafür, dass sie bereits eine Erektion bekamen, wenn sie eine nackte Frau sahen und rochen), von doppelter Penetration von Frauen (von vorn und hinten) und von erzwungenen homosexuellen Handlungen, sowohl unter Männern als auch unter Frauen, wurden dazu verwendet.

Die hier erwähnten Beschreibungen von Fotos aus Chile entstammen einem persönlichen mündlichen Bericht eines Chilenen an den Autor.

Aber auch die Folterknechte anderer Ländern stehen diesen um nichts nach. Auffallend ist, dass es sich oft um engste Verbündete der Vereinigten Staaten handelt, die so viel Freude am Foltern haben (aber nicht nur):

Hier Auszüge aus einem Bericht von Frauen-Folterungen aus der Türkei:

"Während ihr die Augen verbunden waren musste sie sich nackt ausziehen, (...) Einer der Beamten zog sich ebenfalls aus und rieb seine Hände und seinen Penis an ihr. [Gemeint ist, dass er sie von hinten umfasst und die Brüste ergriffen und gedrückt hat, während er den Phallus zwischen ihren Hinterbacken rieb, bis er zum Orgasmus kam.](...) Am letzten Tag ihrer Polizeihaft sei sie wieder nackt ausgezogen und sexuell belästigt worden. [Wiederum die Befriedigung zwischen den Hinterbacken].(...) Die Polizisten hätten versucht ihr den [Wasser-] Schlauch in den Anus einzuführen.

Auch N.C. berichtete, dass sie in ähnlicher Weise wie S.Y. sexueller Folter unterworfen wurde [In ihrem Fall hat der Folterer sich nicht zwischen den Hinterbacken, sondern an ihrem Oberschenkel befriedigt.]. Unter anderem sei sie mit Vergewaltigung bedroht und an ihre eine Vergewaltigung vorgetäuscht worden [gemeint ist, der Folterer hat sich an ihr befriedigt ohne einzudringen], und ihr wäre ein Penis in den Mund eingeführt worden, während ihre Hände auf dem Rücken gefesselt waren.[Auch hier blieb es natürlich nicht beim Einführen in den Mund, sondern sie wude auch gezwungen zu lutschen und den Mann zum Höhepunkt zu bringen. In der Regel wird die Frau dann auch mit dem Sperma beschmiert.]"

Hier ein Auszug eines Berichts über Folter an Frauen in China:

"(...) Wir weiblichen (...) wurden alle nackt ausgezogen und mit gespreizten Beinen 26 Tage lang auf ein Bettbrett gebunden. Wir (...) erlitten sexuelle Übergriffe von Polizisten, Ärzten und männlichen Insassen."

Dieser Bericht ist eine wenig deutlich Form der Aussage, dass die Frauen 26 Tage ununterbrochen vergewaltigt und sexuell missbraucht wurden.

[Zusatz zu diesem Bericht: Ein E-Mail-Kontakt von mir sagt, er kenne diesen Fall. Es habe sich um Mitglieder einer religiösen Sekte gehandelt haben, die in China verfolgt wird. Man hat die Mitglieder der Sekte in Männer und Frauen getrennt. Die Männer wurden zu Tode gefoltert, die Frauen in grossen Schlaf-Sälen eine neben der anderen mit weit gespreizten Beinen ans Bett gebunden. Insgesamt sollen dies über dreihundert Frauen gewesen sein.
Dann habe man ganze Garnisonen von Polizisten dorthin geschafft und die Polizisten alle diesen Frauen ununterbrochen vergewaltigen lassen. Das ganze habe sich fast über einen Monat hingezogen. Es seinen auch andere Gefangene des selben Lagers gezwungen worden, die Frauen zu vergewaltigen, ebenso wie das Aufsichtspersonal und die Ärzte, die sich auch darum kümmerten, die Frauen zum weiteren Vergewaltigen am Leben zu halten und Verletzungen zu versorgen.

Hier aus einem Bericht über Übergriffe mit Folter des Militärs in Indonesien:

"Dann legten die Soldaten ein erhöhtes Brett auf den Strand. Die beiden mußten sich auf das Brett legen. Ihr Freund wurde dann gezwungen, J. zu vergewaltigen. Zwei Soldaten hielten ihre Beine fest, zwei andere ihre Arme und der Freund wurde zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Die anderen Soldaten sahen zu, einige machten (...) Fotos."

Es ist offensichtlich: Photos und Videos dienen in den meisten Fällen dazu, sich später sexuell zu befriedigen.

Es wird aus solchen Berichten in aller Deutlichkeit klar: Folter hat mit vielem zu tun, doch am wenigsten mit dem Finden von Wahrheit.

In der Regel haben die meisten Folterer zu allen Zeiten angegeben, es ginge ihnen um die Wahrheit, aber dies hat lediglich dazu gedient, ihre wahren Intentionen zu verstecken. Das ist heute nicht anders.


Dieser Artikel beruht im wesentlichen auf dem früheren Artikel "Folter - Die CIA-Folterflüge und die europäischen Regierungen" (siehe auch Top 10 Artikel), aber mit dem alleinigen Bezug auf die Folter, ausserdem leicht redigiert und später noch mit einem Zusatz versehen.


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zur Folter:


- Bush und Rumsfeld foltern!

- Die USA am Scheideweg – Innerhalb oder ausserhalb der zivilisierten Welt?

- Profimässig foltern – wie ist das?

- Kann man durch Folter Wahrheit erfahren?

- Folter – CIA-Folterflüge und europäische Regierungen

- Wenn bürgerliche Rechte abgeschafft werden... - USA-Land der Freiheit?

- Interviews mit Guantánamo-Insassen

- Beine zu Brei geschlagen – Folter in Afghanistan

- US-Generalmajor Taguba zwangspensioniert

- Fürchterlich schrille Schreie von gefolterten Jungen

- Folter, Folter ohne Ende


Zusatz zum Artikel (31.3.09)

Wie um den Inhalt dieses Artikels zu bestätigen, kommt jetzt, nach der Bush-Ära, ans Tageslicht: Folter hat nichts mit Wahrheitsfindung zu tun. Sehen Sie diesen Artikel von heute: (http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/amerika/USSpezialisten-gestehen-ein-Folter-lohnt-sich-nicht/story/12485631)

"Im Kampf gegen den Terror erlaubte die Bush-Regierung das von Menschenrechtlern harsch kritisierte «Waterboarding». Bei dieser Foltermethode wird die verhörte Person durch simuliertes Ertränken in Todesangst versetzt. Dank der harten Gangart bei den Verhören von mutmasslichen Terroristen hätten Geheiminformationen gewonnen werden können, mit denen eine Reihe von Anschlägen gegen die USA verhindert wurden, sagte Cheney im CNN-Interview.

Viele Informationen waren veraltet oder falsch

Was der frühere US-Vizepräsident sagte, stösst nicht nur bei politischen Gegnern auf Widerspruch. Selbst ehemalige ranghohe Regierungsbeamte der Bush-Administration, die in die Verhörpraxis der Geheimdienste eingeweiht waren, geben inzwischen zu, dass Foltermethoden wie das «Waterboarding» nichts bringen, wie die «Washington Post» berichtet. In vielen Fällen waren Informationen aus Folterungen veraltet oder sogar falsch.

Diese These veranschaulicht «The Washington Post» am Beispiel von Abu Zubaida. Der 38-jährige Palästinenser war vor sieben Jahren in Pakistan von der CIA verschleppt und in ein Geheimgefängnis gebracht worden, wo er wiederholt - auch mit «Waterboarding»- gefoltert wurde. Die US-Geheimdienste hielten Abu Zubaida zunächst für einen führenden Kopf des Terrornetzwerks al-Qaida mit besten Verbindungen zum Chefterroristen Osama bin Laden. Die CIA überschätzte jedoch die Bedeutung von Abu Zubaida.

Hunderte von Agenten auf der Suche nach Phantom

Mehr noch: Die Folterung des vermeintlichen Topterroristen lieferte kaum brauchbare Informationen. Die «Post»: «Die Enthüllungen von Abu Zubaida lösten eine Serie von Alarmen aus, und sie schickten Hunderte von CIA- und FBI-Agenten auf die Suche nach einem Phantom.» Er sei vielleicht ein Helfer von Terroristen, aber niemand mit Kenntnissen von Anschlagsplänen. «Abu Zubaida als Mastermind von irgend etwas zu machen, ist lächerlich», sagte ein früherer Mitarbeiter des US-Justizministeriums, der die Ermittlungen gegen den 38-jährigen Palästinenser aus nächster Nähe mitbekommen hatte."

Samstag, 26. Mai 2007

Die Internationale - wer hätte das gedacht

Polizei verhilft altem Kampflied der Arbeiter zu einer Renaissance

Von Karl Weiss

Kaum zu glauben, aber wahr. Wenn es der ‚Stern’ bringt - der hat bestimmt kein Interesse, so etwas zu erfinden. Das Singen der Internationale, einem Kampflied der Arbeiter aus dem 19. Jahrhundert, das weiterhin sehr frisch klingt, hat einer Gruppe von Gegnern des G8-Gipfels einen unfreiwilligen Gefängnisaufenthalt eingetragen.

Private Sicherheitskräfte hatten angerufen bei der Polizei, weil vor dem Hotel in Heiligendamm, in dem im Juni die G8-Herren tagen wollen, eine Gruppe die Internationale sang. Wurden sie etwa von der Polizei belehrt, man darf in Deutschland die Internationale singen? Nein!

Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten

Ganz im Gegenteil, die Polizei liess die Truppe „Kavala“ eingreifen, die auf die Verfolgung von G8-Gegnern spezialisiert ist. Am Ortsausgang von Heiligendamm passte diese Einsatztruppe die Sangeskünstler ab. Die Personalien wurden festgestellt, die Personen durchsucht. Man erklärt offen, es ginge um das Singen der Internationale. Es stellte sich heraus, die musikfreudigen Herren waren Wissenschaftler und Studenten aus mehreren Ländern.

Einer von ihnen war aus Rostock, Martin Krämer, seines Zeichens Doktor der Agrarwissenschaften, 35 Jahre alt. Auf die Frage, ob es denn seit Neuestem verboten sei, die Internationale zu singen, wurden die Polizisten fuchtig. Er und ein anderer Sänger wurden festgenommen und aufs zuständige Polizeirevier in Bad Doberan gebracht. Sie seien ein Sicherheitsrisiko.

Chorknaben und Russen

Unter den Chorknaben waren auch Russen. Sie mobilisieren einen Duma-Abgeordneten in Moskau. Der hat einen Draht zu Putin. Der musste sich genau zu diesem Zeitpunkt gerade von Frau Merkel anhören, Russland sei keine Demokratie, denn man verfolge Oppositionelle, die Demonstrationen machten. Alle wissen, was er geantwortet hat.

Filbinger - Schäuble

Schäuble ehrt den verstorbenen Faschisten Filbinger

Kurz danach werden die Festgenommenen schnell entlassen. Wenn internationale Diplomatie betroffen ist, dann sind die Sangesfreudigen plötzlich kein Sicherheitsrisiko mehr.

Obrigkeits- und Überwachungsstaat

Wer hätte das gedacht, die Internationale! Sie war in Frankreich entstanden, unmittelbar nachdem die Pariser Kommune, der erste sozialistische Staat, im Blut ertränkt worden war.

Wer also geglaubt hatte, die Internationale sei vielleicht schon etwas verstaubt, muss sich eines Besseren belehren lassen. Sie ist der Staatsmacht des gerade in Entwicklung befindlichen Obrigkeits- und Überwachungs-Staates in Deutschland ein Dorn im Auge, und offenbar ein gewaltiger.

Also, nun wissen wir, wie wir sie erinnern können, das WIR das Volk sind: Die Internationale, so aktuell wie je. Man braucht auch kein Arbeiter zu sein, um sie zu singen, aber speziell die Arbeiter sollten sie erneut zu ihrer Hymne machen. Die Politiker-Kaste und ihr Gewaltapparat versteht auf Anhieb, was gemeint ist. Das ist toll.

Polizeieinsatz

Für alle, die eventuell noch nicht vertraut mit dem deutschen Text sind, hier ist er:

Wacht auf, Verdammte dieser Erde,
die stets man noch zum Hungern zwingt!
Das Recht wie Glut im Kraterherde
nun mit Macht zum Durchbruch dringt.
Reinen Tisch macht mit den Bedrängern!
Heer der Sklaven, wache auf!
Ein Nichts zu sein, tragt es nicht länger
Alles zu werden, strömt zuhauf!

|: Völker, hört die Signale!
Auf zum letzten Gefecht!
Die Internationale
erkämpft das Menschenrecht. :|

Es rettet uns kein höh'res Wesen,
kein Gott, kein Kaiser, noch Tribun
Uns aus dem Elend zu erlösen
können wir nur selber tun!
Leeres Wort: des Armen Rechte,
Leeres Wort: des Reichen Pflicht!
Unmündig nennt man uns und Knechte,
duldet die Schmach nun länger nicht!

|: Völker, hört die Signale!
Auf zum letzten Gefecht!
Die Internationale
erkämpft das Menschenrecht. :|

In Stadt und Land, ihr Arbeitsleute,
wir sind die stärkste der Partei'n
Die Müßiggänger schiebt beiseite!
Diese Welt muss unser sein;
Unser Blut sei nicht mehr der Raben,
Nicht der nächt'gen Geier Fraß!
Erst wenn wir sie vertrieben haben
dann scheint die Sonn' ohn' Unterlass!

|: Völker, hört die Signale!
Auf zum letzten Gefecht!
Die Internationale
erkämpft das Menschenrecht. :|



Veröffentlicht am 24. Mai 2007 in Journalismus - Nachrichten von heute

Originalartikel

Sonntag, 20. Mai 2007

Europa: Achtung! Alles wird erlaubt

Unter dem Vorwand der 'Nationalen Sicherheit' wird die Überwachung absolut

Von Karl Weiss

Die Europäische Union will auf Vorschlag der deutschen Bundesregierung (als Präsidentschaft der EU) in einem "Europäischen Rahmenbeschluss zur Datensicherheit" den Datenschutz und die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Privatsphäre vollständig abschaffen. Behörden, die mit der „nationalen Sicherheit“ betraut sind, also die Militärs, die Geheimdienste, die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Bundespolizeien, sollen generell ausgenommen sein von allen Schutzregelungen der Bürger.

Die Rechte von Verdächtigten und die Rechte aller europäischen Bürger auf Schutz ihrer Privatsphäre würden vollständig aufgehoben, wenn man nur immer nationale Sicherheitsinteressen vorschiebt.

Außerdem soll diesen Behörden ausdrücklich der Datenaustausch mit Drittstaaten genehmigt werden. Die geht offenbar auf Druck der US-Regierung zurück, die ein Interesse hat, auf alle europäischen Datenerhebungen zugreifen zu können.

Der EU-Rat soll dann ein zentrales europäisches Datensystem unter sich haben, zu dem alle genannten Behörden der Mitgliedstaaten Zugriff haben.

Dies meldete der Heise-News-Ticker am 19. März 2007. Er bezieht sich dabei auf ein von der Bürgerrechtsorganisation ‚Statewatch’ veröffentlichtes Papier. Dieses Papier steht hier zur Verfügung (in Englisch, pdf-Dokument).

Scham über Bord geworfen

Das war im März. Bis heute gibt es kein Dementi der Bundesregierung. Man hat also längst alle Scham bezüglich der Überwachung der Bundesbürger über Bord geworfen.

Elmar auf Stuttgarter Modemo Jan 06, Polizeifahrzeuge

Stuttgarter Montagsdemo. Im Hintergrund die Polizeiwagen, aus denen ununterbrochen fotografiert und gefilmt wurde

Damit würden praktisch alle Regelungen des deutschen Datenschutzes bezüglich dieser Behörden (und andere hierfür gibt es ja nicht) flachfallen – soweit diese sich auf „Nationale Sicherheits-Interessen“ berufen. Das würde natürlich auch die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Regelungen zu Fall bringen, die ein informationelles Selbstbestimmungsrecht beinhalten und die den Bereich der Privatsphäre ausdrücklich schützen, ebenso alles, was die Einschränkungen von Ermittlungen betrifft, die auf einem Generalverdacht beruhen (Rasterfahndung).

Alles möglich: Nationale Sicherheit

Auch würde damit uneingeschränkt jegliche Abhör- und Beobachtungs-Massname freigegeben, man muss nur vorschützen, es ginge um nationale Sicherheit. Das gleiche gilt für den direkten Eingang in die internetangeschlossenen Computer aller Bundesbürger ebenso wie die Beobachtung innerhalb ihrer Wohnungen (‚Großer Spähangriff’), das Abhören innerhalb der Wohnungen (‚Großer Lauschangriff’), die Überwachung des gesamten E-Mail-Verkehrs (das ist jetzt schon der Fall), aller Interneteinträge (ebenfalls), der Telefone (ohne richterliche Genehmigung), aller Handys nach Ort und Telefongesprächen, ganz zu schweigen von der Überwachung öffentlicher Orte usw.

Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten

Ebenso gilt dies für Hausdurchsuchungen, die diesen Behörden dann jederzeit möglich sind ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl – sie müssen nur immer „Interessen der nationalen Sicherheit“ vorschützen.

Guten Morgen Stasi

Stasi 2.0

Zwar sollen in der Regelung der europäischen Datenbank auch Rechte der Bürger aufgenommen werden, so z.B. eine Überwachungsstelle der Datenerhebung und ein Recht der Information der betroffenen Bürger, aber all dies wird im gleichem Moment auch schon wieder ausgehebelt, denn die Behörden können eine solche Überwachung oder Benachrichtigung verhindern, „wenn die Arbeit der Ermittler behindert sowie die öffentliche Ordnung oder nationale Interessen beeinträchtigt werden könnten oder dem Begehr Geheimhaltungs-Anforderungen entgegen stehen“.

Kurz, man muss immer nur nationale Interessen, nationale Sicherheit und notwendige Geheimhaltung vorgeben und alles ist erlaubt – die Stasi lässt grüssen.

Polizeieinsatz

Damit wird über den Umweg einer EU-Richtlinie natürlich auch das deutsche Grundgesetz ausser Kraft gesetzt, denn europäisches Recht schlägt immer nationales Recht und das Bundes-Verfassungsgericht kann nicht europäische Richtlinien überprüfen.

Im Vergleich hierzu sind die Regelungen in den Vereinigten Staaten noch vergleichsweise fast rechtsstaatlich.

Schöne neue Merkel-Beckstein-Welt!



Originalartikel

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