AbbauRechte

Donnerstag, 13. Dezember 2007

Hurra! Sie haben es gestoppt!

Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Von Karl Weiss

Wie die „Süddeutsche“ am 12. Dezember meldete, also einen Tag vor der vorgesehenen Verabschiedung im Bundestag, hat die Regierung den Tagesordnungspunkt ‚Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts’ gestrichen, „weil noch Klärungsbedarf bestehe“ und evtl. noch Änderungen eingefügt werden müssten. Das ist ein wichtiger Erfolg der Proteste gegen diese absurde „Reform“. Auch der Berichterstatter und dieses Blog haben ein wenig zu diesen Protesten und damit zu diesem Erfolg beigetragen.

Immerhin hat der Artikel „Verschärfung Sexualstrafrecht - Was Experten dazu sagen“ auf dieser Site insgesamt ziemlich genau 41 500 Klicks erfahren und ist damit der meistgelesene der Site. Auch der zweite Teil hat über 6 000 Leser gefunden. Die gleichen Artikel, im Blog Karl Weiss- Journalismus nachveröffentlicht, haben hier zusammen etwa 25 500 Klicks bekommen und sind damit auch das am meisten gelesene Thema im Blog.

In vielen Foren im Internet wurde anhand dieser Artikel über das Thema diskutiert. Soweit sie Glauben gefunden hatten (im Internet sind die Menschen natürlich sehr skeptisch), wurde die „Reform“ allgemein als „absurd“ abgelehnt – manche sprachen von „zurück ins Mittelalter“.

Ausschlaggebender war aber sicher der Einfluss, den der Rechtsexperte der Fraktion der „Grünen“ im Bundestag, Jerzy Montag hat, ebenso wie sein Pendent bei der FDP, Jörg van Essen mit ihren Verbindungen zur Mainstream-Presse. Am 10. Dezember war im Spiegel ein Artikel (Fummeln verboten) erschienen, der das Thema aufgriff und die Position der Opposition darstellte, am 11. Dezember auch ein solcher Artikel in der „Süddeutschen“. Damit war das allgemeine Schweigen der Massenmedien über dieses Thema durchbrochen. Um nicht in ein schlechtes Licht zu geraten, ließen Regierung und die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien daher den vorgesehene Termin zur endgültigen Verabschiedung platzen.

Das ist natürlich gut.

Allerdings muss man auch schon wieder ein ‚aber’ anbringen, denn beide Fraktionen verlautbarten bereits, die eigentlichen Kernideen des Entwurfs würden weiter verfolgt.

Man kann nun davon ausgehen, es werden nur einige „Schönheitskorrekturen“ angebracht und der Rest dann erneut auf den Weg gebracht.

Das Entscheidende ist aber, die erste Hauptidee des Entwurfs ist unsinnig, nämlich das Anheben des Alters von „Kindern“ von „bis 14“ auf „bis 18“. 15-, 16-, und 17-jährige sind keine Kinder mehr, sie können bereits ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ausüben und können und wollen sich sexuell betätigen.

Auch die zweite Hauptidee des beabsichtigten neuen Rechts ist durch nichts Vernünftiges zu begründen, nämlich die Herabsetzung des Täteralters von mindestens 18 auf mindestens 14. Sowohl bei der sexuellen Betätigung von Personen in dieser Altersstufe von 15 bis 17 als auch, wenn sie pikante Fotos oder Zeichnungen herstellen, gehören sie weder zu „Kinderschändern“ noch sind sie Teil eines Kinderporno-Rings im Internet.

Es war völlig richtig, wie es vorher festgelegt war, nämlich: Es muss sich um volljährige Täter handeln.

Schwerwiegendste Verbrechen, wie wenn Erwachsene Kinder (unter 14) sexuell missbrauchen, mit den tastenden ersten sexuellen Versuchen von (fast) Gleichaltrigen im Bereich zwischen 14 und 18 zu vermischen, ist absolut inakzeptabel.

Die dritte Hauptidee an dem Entwurf ist die absurde Verschärfung der Definition, was Kinderporno ist. Während vorher Bilder von sexuellem Missbrauch unter Strafe standen, was völlig korrekt ist, soll nun jegliche Abbildung, etwa auch Zeichnung sowie jegliche Beschreibung „sexueller Betätigung“ als bestrafenswert eingestuft werden, wober über den Begriff „aufreizend“ eine moralische Bewertung eingeführt wird, die weder definierbar ist noch irgendeine Rechtssicherheit zulässt, denn alles, einschliesslich von Fotos von angezogenen Kindern, kann irgendjemand als aufreizend empfinden (wie es in einigen Staaten der USA schon praktiziert wird). Man wird der willkürlichen Auslegung von Polizeibeamten über „aufreizend“ ausgeliefert und Ermittlungsverfahren ausgesetzt und der willkürlichen Auslegung von Richtern über „aufreizend“ ausgeliefert und verurteilt.

Für Jeden ist die Tatsache eines Ermittlungsverfahren wegen Kinderporno oder Kinderschändung absolut tödlich (manchmal im wörtlichen Sinne, wie die vielen Selbstmorde anhand der Verfolgung von Unschuldigen der „Operation Ore“ zeigen, geschweige denn eine Verurteilung.

Man wird aufmerksam bleiben müssen. Trotzdem: Hurra!


Zusatz zum Artikel (November 2008)

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 ( hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf ) sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden. Wie jeder weiss, hat keine Zeitung, kein Fernsehen, über die Verabschiedung berichtet. Man kann ohne Übertreibung sagen, es wurde heimlich durchgezogen. Dies vor allem, weil den einschlägigen Politikern natürlich klar war, was sie da beschlossen.

Das entscheidende ist, man hat nun Instrumente in der Hand, fast jeden beliebigen Menschen in Deutschland unter schwerste Anklagen zu stellen, die ihn der abscheulichsten Verbrechen anklagen, die man sich vorstellen kann („Kinderporno-Verbreitung“). Da die Regelung der „wirklichkeitsnahen Beschreibungen“, des neuen Kinderporno-Alters bis achtzehn und der Einbeziehung von Personen, die aussehen, als ob sie jünger wären, beschlossen wurden, ist nun fast jeder Porno auch gleich Kinderporno.

Man kann erwarten, dies wird keineswegs breit angewandt werden. Dazu haben die Staatsanwaltschaften auch keine Zeit noch Personal. Es geht darum, Material gegen Dissidenten zu haben. Kann man einen politischen Dissidenten mit einer Anklage wegen Kinderporno überziehen, ist er völlig unglaubwürdig geworden.



Veröffentlicht am 13. Dezember 2007 in "Nachrichten - heute"

Originalartikel



Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Mittwoch, 12. Dezember 2007

Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

Absurde Ausweitung auf Jugendliche und auf Täter ab 14

Von Karl Weiss

Es wurde bereits ausführlich über die Pläne für ein neues Sexualstrafrecht berichtet, die eine absurde Ausweitung der Täterschaft auf Personen zwischen 14 und 18 beinhaltet ebenso wie eine noch absurdere Ausweitung des Begriffes Kind auf alle unter 18. Wie schon befürchtet, will die Koalition dies Gesetz am Donnerstag klammheimlich durch den Bundestag bringen. Die Texte beruhen auf US-amerikanischen Gesetzestexten, die dort von den extremistisch-christlichen Hysterikern durchgesetzt wurden.

Die Pläne und der Gesetzentwurf für ein neues Sexualstrafrecht nach dem Vorbild der US-Staaten, in denen die extremistischen Christen bestimmen, wurden bereits ausführlich in diesen Artikeln behandelt:

Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

Sex?? Gefängnis!!

Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

Sex unter 18? 10 Jahre Gefängnis!

Die Gleichgültigkeit oder besser sträfliche Leichtfertigkeit, mit der die Verantwortlichen wie Bundesjustizministerin Zypriess dies Thema behandeln – wenn man ihnen nicht unterstellen will, sie seien selbst hysterisch-extremistische Christen -, zeigt sich deutlich an den Stellungnahmen, die man gegenüber den Vorwürfen der Opposition abgab, speziell der beiden Ausschuss-Abgeordneten Jerzy Montag von den Grünen und Jörg van Essen von der FDP.

Auch die Berichterstatterin der SPD, Lambrecht, sieht nur die Koalitionsdisziplin und hat bei den Stellungnahmen der Fachleute in der Anhörung im Ausschuss entweder geschlafen oder wollte nicht zuhören. Speziell die Stellungnahme des besten deutschsprachigen Spezialisten im Sexualstrafrecht, des Österreichers Dr. Helmut Graupner, nimmt den Gesetzentwurf der Bundesregierung in allen seinen Teilen auseinander. Es wäre Frau Lambrecht ein Leichtes gewesen, sich diese Stellungnahme ernsthaft zu Gemüte zu führen.

Stattdessen beweist sie ihre Unkenntnis, wenn sie auf die Warnung antwortet, der neue Paragraph über „Kinderporno“ könnte gewagte Fotos, die junge Paare unter 18 vom Partner machen, was heute extrem häufig ist, denn fast jedes Handy hat ja schon eine Foto-Funktion, zu einer schweren Straftat machen. Nach dem Gesetz würde jemand, der solch ein Foto zum Beispiel auf seinen Nachtisch stellt – und damit anderen Personen zugänglich macht -, für Verbreitung von Kinderpornos jahrelang ins Gefängnis wandern.

Die Antwort der SPD-Sprecherin darauf beweist ihre ganze Ignoranz: Dies sei „Quatsch“. Ein Siebzehnjähriger, der im Einvernehmen mit seiner Freundin ein Nacktfoto von ihr auf dem Handy habe, mache sich nicht strafbar. "Wenn er allerdings das Foto ohne ihr Wissen im Bekanntenkreis herumschickt, muss wieder der Opferschutz greifen", fügte Lambrecht hinzu.

Wenn sie sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, hätte wüsste sie, diese Gefahr ist keineswegs „Quatsch“. Sieht eine andere Person z.B. das Nacktfoto von seiner 17-jährigen Freundin (die als Kind gilt) auf dem Handy, hat er sich nach dem Gesetz der Verbreitung von Kinderporno schuldig gemacht und ist Zeit seines Lebens als Kinderporno-Verbreiter gezeichnet.

Was sie dann über die Verbreitung ohne das Wissen der abgebildeten Person behauptet, hat man eben gerade NICHT als Delikt eingestuft. Diese Tat, die wirklich zumindest als Vergehen angesehen werden muss, wurde vielmehr „vergessen“ im Gesetzeswortlaut, der weitgehend von der europäischen Rahmenverordnung abgeschrieben ist, die wiederum auf einem Vorschlag der UN beruht, in dem praktisch ausschließlich Texte aus neuen US-Gesetzen aus jenen Staaten verwendet werden, in denen die Hysteriker vom Typ Bush das Sagen haben.

Hier einige Aussagen des Grünen Jerzy Montag aus einem Interview, das man hier nachlesen kann:

„Nach der jetzigen Rechtslage ist es so: Wenn es unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt zu einem Sexualkontakt kommt, dann ist nach jetzigem Recht eine Strafbarkeit gegeben, wenn der Täter erwachsen ist, also über 18, und das Opfer unter 16.“(...) „die neue Lage wird so sein: Die Bundesregierung senkt das Täteralter von 18 auf 14 und das Opferalter wird von 16 auf 18 erhöht. Was heißt das? Wenn jetzt eine 15-Jährige zu einem 17-Jährigen sagt: "Ich lade dich ins Kino ein, wenn du nachher mit mir Petting machst", dann ist das schon eine Straftat. Dazu kommt: Bisher war bei dieser Regelung der Versuch nicht strafbar. Die Bundesregierung wird aber jetzt an diesem Donnerstag den Versuch zu einer Straftat erklären. Das heißt bei unserem Beispiel: Die 15-Jährige lädt den 17-Jährigen unter der Vorraussetzung ins Kino ein, dass er danach mit ihr auf ihr Zimmer geht. Selbst wenn der junge Mann sagt: "Ich hab´ keine Lust", dann ist die 15-Jährige trotzdem strafbar.[er meint straffällig]“

„Die zweite Sache, die ich kritisiere, ist die Sache mit den Fotos. Bisher war es so, dass die Herstellung und der Vertrieb von Fotos unter Strafe standen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern – also unter 14 Jahren – dargestellt haben. Die Bundesregierung hat jetzt den Begriff „Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ ersetzt durch den Begriff „Darstellung sexueller Handlungen“. Gleichzeitig hat sie das Opferalter, das bisher bis 14 ging, erhöht auf 18 Jahre.“(...) „Ein Foto mit einem im Wortsinn innigen Zungenkuss oder ein Foto, auf dem lustvoll eine Frauenbrust geküsst wird – und die Abgebildeten sind 17 – wird jetzt zu einer Straftat.“

„Frage: Nochmal konkret: Wenn ich 17 bin und einen guten gleichaltrigen Freund habe, der mit seiner Freundin auf der Wiese einfach nur knutscht, dann darf ich die nicht fotografieren?

Antwort: Genau. Sie dürfen dann kein Foto herstellen, weil das Minderjährige bei sexuellen Handlungen sind.“

„Frage: Und das wird am Donnerstag beschlossen?

Antwort: Das werden die durchziehen, ja. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat im Juni eine Sachverständigenanhörung zu diesem Thema gemacht – die Sachverständigen haben dieses Gesetzesvorhaben in der Luft zerrissen. Wir Grüne, aber auch die FDP oder die Linke, haben gesagt: Das könnt ihr doch nicht machen. Aber die Große Koalition geht einfach mit dem Kopf durch die Wand.“

„Frage: Wenn die Eltern meiner Freundin mich nicht mögen, könnten sie mich also anzeigen, weil ich meine Freundin ins Kino eingeladen habe und danach mit ihr geknutscht habe?

Antwort: Sie sind 15, ihre Freundin 17 – die einzige Behauptung, die jetzt noch nötig ist, lautet: Haben Sie gesagt „Ich lade dich ins Kino ein und danach knutschen wir“ – oder haben Sie gesagt: „Ich lade dich ins Kino ein und dafür knutschen wir“. Das wäre dann schon strafbar.“

Justizministerin Zypriess erklärte, darauf angesprochen: „Montags Aussagen sind schlicht falsch“. Warum es dann aber so im Gesetzentwurf steht, weiss sie anscheinend auch nicht.

So beweist das deutsche Parlament ein weiteres Mal, es ist keine eigenständige Gewalt, es tut schlicht was die Regierung will und die Opposition darf ein bisschen Karneval aussen herum machen – eine Farce!


Veröffentlicht am 11.Dezember 2007 in "Nachrichten - heute"

Originalartikel


Zusatz zum Artikel (November 2008)

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 ( hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf ) sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden. Wie jeder weiss, hat keine Zeitung, kein Fernsehen, über die Verabschiedung berichtet. Man kann ohne Übertreibung sagen, es wurde heimlich durchgezogen. Dies vor allem, weil den einschlägigen Politikern natürlich klar war, was sie da beschlossen.

Das entscheidende ist, man hat nun Instrumente in der Hand, fast jeden beliebigen Menschen in Deutschland unter schwerste Anklagen zu stellen, die ihn der abscheulichsten Verbrechen anklagen, die man sich vorstellen kann („Kinderporno-Verbreitung“). Da die Regelung der „wirklichkeitsnahen Beschreibungen“, des neuen Kinderporno-Alters bis achtzehn und der Einbeziehung von Personen, die aussehen, als ob sie jünger wären, beschlossen wurden, ist nun fast jeder Porno auch gleich Kinderporno.

Man kann erwarten, dies wird keineswegs breit angewandt werden. Dazu haben die Staatsanwaltschaften auch keine Zeit noch Personal. Es geht darum, Material gegen Dissidenten zu haben. Kann man einen politischen Dissidenten mit einer Anklage wegen Kinderporno überziehen, ist er völlig unglaubwürdig geworden.


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Montag, 10. Dezember 2007

Flächendeckende Ortung der Bundesbürger

Beckstein: "Vignette" für Pkw

Von Karl Weiss

Bayerns neuer Ministerpräsident Beckstein versucht sein Süppchen auf den gestiegenen Benzinpreisen zu kochen: Er forderte die Autobahnvignette auch für Pkw in Deutschland, die dann zusammen mit den Lastwagen vom Toll Collect-System überwacht würden. Es ginge darum, dass auch die ausländischen Verkehrsteilnehmer ihren Beitrag zur Finanzierung der Straßen leisten sollten. Das wäre ein Mittel gegen die hohen Benzinpreise, denn die Benzinsteuern würden im gleichen Masse gesenkt. In Wirklichkeit geht es nur um eine Senkung von ein paar Cents.

Wie alle Demagogen, versucht er Vorurteile von deutschen Autofahrern auszunutzen, die schon einmal von Holländern, Italienern oder Österreichern am noch schnelleren Vorwärtskommen auf der Autobahn gehindert werden, um seine eigenen Ziele durchzusetzen.

Stasi 2.0

Die Behauptung, die Ausländer müssten irgendwie zur Kasse gebeten werden, war schon der Vorwand zur Einführung des Toll-Collect-Systems für Lastwagen gewesen. Eine Berechnung des ADAC zeigt aber, mit den hohen deutschen Mineralölsteuern auf Diesel und Benzin zahlen die Ausländer bereits das dreifache dessen, was sie an Kosten verursachen.

Vorausschauende Zeitgenossen, die jene „Scheibchen-Taktik“ der reaktionären Politiker kennen, haben schon damals gewarnt: Es gab keinen vernünftigen Grund, das irrwitzig teure Toll-Collect-System einzuführen – außer dem, damit einmal die Bewegungsprofile der Mitglieder der kämpferischen Opposition (von den Medien gerne Dissidenten genannt) erstellen zu können.

Und genau dazu muss es eben auch auf die Personenwagen ausgeweitet werden, wie damals bereits vorhergesagt, von den Politikern mit den Pinocchio-Nasen aber abgestritten. Das soll nun wieder unter Vorwänden geschehen.

Mit dem Begriff „Vignette“ täuscht Beckstein vor, es ginge um Aufkleber am Auto wie in Österreich. Davon kann aber keine Rede sein. Die Pkws sollen vielmehr ebenfalls die „Onboard Units“ (OBUs) der Lastwagen verpasst bekommen, die von Polizei, Verfassungsschutz und BND überall im Land geortet werden können – genauso wie Handys.

Die Tatsache aber, dass jene, die schon damals gewarnt haben, Recht behielten, zeigt: Es ging nie um einen Ausgleich der hohen Steuern auf den Sprit. Es ging nie um eine Beteiligung von Ausländern an den Kosten der deutschen Straßen. Es ging und geht um die flächendeckende Überwachung und das Schnüffeln hinter allen her, die der Regierung ein Dorn im Auge sind.

Z.B. solche, die das Wort „Präkarisierung“ für die Verarmung von Teilen der deutschen Bevölkerung verwenden. So wurden 3 linke Ossies, die schon zu DDR-Zeiten von der Stasi verfolgt wurden, wegen dieses und anderer Worte in ihren Veröffentlichungen als angebliche Terroristen verhaftet und monatelang in Isolierhaft gesperrt. Eindeutig die Einführung von politischen Gefangenen in Deutschland!

Die Heizer von Rostock - Militärische Befehlsausgabe?

Wenn die Verwendung bestimmter Worte für monatelange Isolier- und Untersuchungshaft „gut“ ist, dann ist das Gefängnis für Gesinnung!

Lassen wir uns also nicht einlullen. Das Toll-Collect-System, das die Autos im Vorbeifahren identifiziert, ist eine Waffe gegen die kämpferische Opposition, nicht gegen die Benzinpreiserhöhungen.


Veröffentlicht am 10. Dezember 2007 in "Nachrichten-heute"

Originalartikel

Samstag, 24. November 2007

Mädchen mit 20 Männern in Zelle gesperrt

Die kapitalistische Barbarei verbreitet sich

Deutschland: Lesbierin soll in sicheren Tod abgeschoben werden

Von Karl Weiss

In Abaetetuba in der Amazonas-Region im Bundesstaat Pará Brasiliens wurde nach über einem Monat ein Mädchen aus einer Gefängniszelle befreit, in der sie mit 20 Männern eingesperrt worden war. Das 15-jährige Mädchen wurde während der ganzen Zeit vergewaltigt.

Brasilien (topographisch)

Es ist höchste Zeit, dass der Kapitalismus vom Sozialismus abgelöst wird. Da er aber noch nicht abgelöst wurde, beginnt er in Verwesung überzugehen, konkret: Es beginnt sich die kapitalistische Barbarei zu entwickeln. Am deutlichsten wird dies in den Entwicklungsländern, auch wenn die Anzeichen in den entwickelten kapitalistischen Ländern ebenfalls bereits vorhanden sind.

Brasilien ist eines der Länder, in denen bereits eine Doppelherrschaft zwischen Regierung und mafiösen Kriminellen-Banden herrscht. Siehe hierzu diesen Artikel: http://karlweiss.twoday.net/stories/3700941/

Doch auch andere Anzeichen der beginnenden kapitalistischen Barbarei sind bereits festzustellen, wie jetzt der Fall des Mädchens, das mit Männern in eine Zelle gesperrt und einen Monat lang vergewaltigt wurde

Auch der fehlende Aufschrei in Brasilien, als diese Tatsachen bekannt wurden, ist ein solches Anzeichen.

Angesichts der Fakten, die über die Gefängnisse des Landes bereits bekannt sind, schien dies nur der logische nächste Schritt zu sein. In Zellen von 18 Gefangenen sitzen oft bis zu 50 ein, es gibt keinen Platz zum Schlafen in den Zellen, ein Teil der Gefangenen muss reihum stehen, damit einige schlafen können, die Plätze an der Wand, wo man sich anlehnen kann, werden mit Gewalt erobert und verteidigt, regelmäßig werden Gefangene von anderen umgebracht usw.

Ebenso ist charakteristisch: Die Verantwortlichen für die Tortur des Mädchens wurden bis jetzt nicht zur Rechenschaft gezogen und werden es wohl auch nie.

Man hat lediglich die drei verantwortlichen Polizeioffiziere (Delegados) für dieses Gefängnis zeitweise von ihren Aufgaben enthoben. Ein „Delegado“ in Brasilien hat Abitur und einen Studienabschluss. Umso frappierender die Intelligenz der Ausreden der drei.

Ausrede Nr. 1: Das Mädchen sei gar nicht 15, sondern 19 Jahre alt. Ob sie damit sagen wollten, es wäre richtig gewesen, eine Neunzehnjährige mit 20 Männern zuammenzusperren, hat sie niemand gefragt.

Ausrede Nr. 2: Die Frauenabteilung des Gefängnisses sei unbrauchbar, deshalb hätte man sie mit Männern zusammensperren müssen. Es hatte eine Rebellion gegeben, bei der die Frauenabteilung zerstört wurde. Rebellionen sind in brasilianischen Gefängnissen angesichts der Überfüllung und der dort herrschenden Zustände häufig. Es stellte sich allerdings heraus, es gab noch eine ungenutzte Zelle. Man hat das Mädchen also absichtlich mit den Männern zusammengesperrt.

Ausrede Nr. 3: Das Mädchen stünde im Verdacht, einen Diebstahl begangen zu haben. Die „Delegados“ behaupten nicht einmal, sie hätten Beweise dafür. Wieso man jemanden wegen eines Verdachts ohne richterlichen Beschluss einen Monat ins Gefängnis stecken darf, wurde ebenfalls nicht gefragt.

Ausrede Nr. 4: Das Mädchen hätte keine Ausweispapiere gehabt, deshalb hätte man es einsperren müssen. Dies wirft ein bezeichnendens Licht auf das „Übliche“ in Brasilien. Die Regel, nur mit richterlichem Haftbefehl länger als 48 Stunden festzuhalten ist längst in Vergessenheit geraten.

In Wirklichkeit muss vermutet werden, es gab nur leichte Hinweise auf einen Diebstahl des Mädchens und die „Delegados“ haben das zum Vorwand genommen, um ihren Gefangenen „eine Freude“ zu bereiten. Vielleicht haben sie auch selbst an den Vergewaltigungen teilgenommen.

Auf einer brasilianischen Internet-Seite kann man ein Video sehen, in dem einer der Gefangenen in jenem Gefängnis interviewt wird, der sich mit einem Hemd über den Kopf unkenntlich gemacht hat, in das er Augen- und Mundschlitze gerissen hat. Er bestätigt: „Ja, sie war über einen Monat da. Der Richter hat sie auch gesehen. Sie hat gesagt, sie sei minderjährig, aber niemand wollte irgendetwas tun.“

Es muss also sogar vermutet werden, auch der zuständige Richter hat es vorgezogen, sich an ihr gütlich zu tun.

Brasilianische Boulevardblätter hängen den Fall an die grosse Glocke. Nicht weil er so unglaublich brutal ist, nein, weil er pikante Einzelheiten zu bieten hat. Es wird kolportiert, das Mädchen habe nichts zu essen und zu trinken bekommen, bevor sie nicht einer Anzahl der Gefangenen zu Willen war.

Das Ganze fand nach diesen Angaben auf einer der Pritschen in der Zelle statt. Das Mädchen scheint diese Pritsche den ganzen Monat nicht verlassen zu haben. Einer nach dem Anderen ist offenbar über sie gestiegen, immer mit dem Vorwand, sie wolle doch wohl bei der nächsten Essensausgabe etwas abbekommen. Eines der Blätter spekuliert sogar, es seien von Kontaktleuten der Gefangenen „Zugangsbillets“ ausserhalb des Gefängnisses verkauft worden an Leute, die ebenfalls junges Fleisch geniessen wollten. Jedenfalls will man mit einem Mann ausserhalb des Gefängnisses gesprochen haben, der behauptet hat, er habe sie auch „genossen“.

Man muss davon ausgehen, das Mädchen wurde tagtäglich zwischen zehn und dreissig Mal vergewaltigt. Eines der Blätter will herausgefunden haben, sie habe Spass am Sex gehabt und habe deshalb all dies ohne viel Aufsehens geschehen lassen. Das kann man angesichts der Grössenordnung aber ausschliessen. Ausserdem – welches Aufsehen will man schon als Mädchen machen, wenn einem nicht einmal gestattet wird, sich von der Pritsche zu erheben.

Die Gesetze in Brasilien sind eindeutig: Personen unter 16 dürfen generell nicht festgenommen und eingesperrt werden, sie müssen vielmehr einer „Tutelarbehörde“ (eine Art Jugendamt) übergeben werden. Falls wirklich Unklarheiten über ihr Alter bestanden hätten, müssten die von der Tutelarbehörde geklärt werden. Das wussten selbstverständlich auch die „Delegados“ und der zuständige Richter.

Natürlich ist auch in Brasilien offiziell verboten, Frauen und Männer in eine gemeinsame Zelle zu sperren. Auch dieser Tatsache waren sich offenbar alle Beteiligten bewusst.

Auch dass niemand länger als 48 Stunden ohne richterlichen Haftbefehl festgehalten werden darf, ist selbstverständlich allen bekannt.

Es bleibt wirklich nur die Deutung, alle Beteiligten wollten sie ficken und haben daher gemeinsam dies Verbrechen begangen.

Damit bekommen wir eine lahme Andeutung, was uns auch in Deutschland bevorsteht, wenn hier ebenfalls mehr und mehr die kapitalistische Barbarei sich breitmacht. Bereits jetzt werden die Sitten in deutschen Gefängnissen rasch brutaler.

Man sehe sich nur die Entscheidung des deutschen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. November 2007 an: Yasmin K., die aus dem Iran nach Deutschland geflüchtet ist, weil sie lesbisch ist und deshalb von den Mullahs zum Tode verurteilt wurde, soll kein Asyl erhalten, sondern in den Iran abgeschoben werden – in den sicheren Tod.

In Brasilien bekam das örtliche Tutelar-Amt erst nach einem Monat anonym einen Hinweis, man solle einmal in jener Zelle des Gefängnisses nachsehen. Auch dann wurde das Mädchen noch nicht freigelassen, sondern erst, als die Tutelar-Beamtin eine Geburtsurkunde des Mädchens beibrachte, die sie als 15-jährige auswies.


Veröffentlicht am 24. November 2007 in der Berliner Umschau

Originalartikel


Zusatz zum Artikel

Nach neueren Informationen hat sich offenbar die Vermutung bestätigt, dass dieses Mädchen - und wahrscheinlich auch andere - bwusst als Sexsklavin in jene Zelle gesteckt wurde - und wahrscheinlich auch in anderen Gemeinden des Amazonasgebiets solche Dinge geschehen. Allerdings sind dies Informationen von Boulevardblättern, das muss also mit Vorsicht gesehen werden.

Nach diesen Angaben hat sich herausgestellt, dass in mindestens 20 Gemeinden im Bundesstaat Pará Mädchen aus der armen Bevölkerung unter Vorwänden von der Polizei gefangen genommen und zu Zwecken des Sexes in Zellen gesperrt wurden.

In den anderen Fällen waren dies keine Zellen mit Männern, oder mit nur zwei oder drei Männern.

Das Geschäft, so die Boulevarzeitungen, machen die Polizisten zusammen mit dem Richter. Sie verkaufen den Zugang zu diesen Zellen mit den Mädchen an zahlungskräftige Kundschaft, die "junges Fleisch" wollen.

All dies wurde aber nur "hinter vorgehaltener Hand" den Reportern gesagt. Niemand ist bereit, vor einem Richter auszusagen.

Die Mädchen würden die ganze Zeit nackt sein. So könnten sie auch von Interessenten "begutachtet" werden, ob sie das Geld wert sind.

Eine Zeitung berichtete sogar, dass zusätzlich zu den "Freiern" auch noch Plätze für Zuschauer verkauft wurden, die gerne bei Sexualakten zusehen.

In einer der Städte, so eine andere Zeitung, habe man ein Mädchen sogar der "Kundschaft" ins Haus gebracht, wo sie an ein Bett gebunden und zigfach vergewaltigt wurde - in der Regel von jedem männlichen Mitglied der Familie. Hierzu hätte es einen Tarif "pro Tag" gegeben.

Dort soll es sogar zu "Untervermietungen" gekommen sein. Ebenso sollen dort lesbische Vergewaltigungen vorgekommen sein.

Diesen Zusatz nur, um ein wenig deutlich zu machen, was 'kapitalistische Barbarei' bedeutet.

Dienstag, 20. November 2007

Stasi und BKA Hand in Hand

Es geht gegen linke Dissidenten, wo beide ihre Gegner orten

Von Karl Weiss

Was niemand in Deutschland sich auch nur im Traum hätte vorstellen können, als die Unterlagen der DDR-Staatssicherheit Stasi, soweit sie noch vorhanden waren, gesichert wurden, ist nun Tatsache.

Die westdeutsche - jetzt: gesamtdeutsche - Kriminalpolizei, in Form des BKA, benutzt Opferakten der Stasi, um Erkenntnisse gegen Linke in der Bundesrepublik zu gewinnen! Ja, lesen Sie es ein zweites Mal, es ist wirklich nicht zu glauben, aber es ist so! BKA und Stasi gegen die gleichen Leute!


Im November vergangenen Jahres fragte das BKA bei der Birthler-Behörde, die jetzt die Stasi-Akten verwaltet, nach Akten, die damals die Stasi über 4 Personen aus der Bürgerbewegung der DDR angelegt hatte, als sie 1988 Proteste gegen den im damaligen Westen Berlins stattfindenden Gipfel des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank unterstützte. Zusammen mit Vertretern von Greenpeace luden damals Umweltaktivisten der DDR in der Ostberliner „Umweltbibliothek“ zu einem Treffen ein, auf dem sie von der Stasi bespitzelt wurden.

Es gab damals in der DDR eine unregelmäßig erscheinende Zeitschrift „Umweltblätter“, deren Redakteure bereits früh ins Visier der Stasi gerieten. Deren Räume waren von DDR-Behörden durchsucht und Redakteure festgenommen worden. Der Nachfolger der damaligen Publikationen ist heute der „telegraph“.

Die gleichen Leute stehen heute unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes und des BKA. Sie sollen angeblich etwas mit einer dubiosen Organisation „Militante Gruppe“ zu tun haben, deren Existenz bis heute nicht bewiesen ist.

Es gab jemand, der Bundeswehrlastwagen angezündet hatte. Es ist völlig ungeklärt, wer das gewesen sein mag. Vielleicht die Gleichen, die ein Loch in die Mauer des Gefängnis von Celle sprengten, um diese Tat später einer linken Gruppe in die Schuhe zu schieben.

Jedenfalls tauchte ein „Bekennerschreiben“ auf, das äusserst anrüchig ist. Aufgrund dieses Bekennerschriebens wurden drei Linke aus der damaligen DDR wegen Ähnlichkeit ihrer Aussagen mit jenem dubiosen „Bekennerschreiben“ wie höchst gefährliche Verbrecher verhaftet und in Isolierhaft in Berlin-Moabit gehalten, weil die Bundesanwaltschaft diesen Zusammenhang als „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ ansieht.

Es wird einmal mehr deutlich: Der Paragraph 129a, der dies regelt, dient zu nichts anderem als darum, linke Gesinnung zu bestrafen unter dem Vorwand von angeblichem Terrorismus. Es gibt nicht einen einzigen Hinweis, der die drei mit dem Gezündel an Lastwagen in Verbindung bringt. Das einzige, was der Bundesanwaltschaft nicht passt, ist deren Gesinnung. Da lassen sich dann immer Vorwände finden.

Stasi 2.0

In diesem Fall fand man Worte, die sowohl im Bekennerschreiben als auch in der journalistischen Arbeit der drei vorkamen. So z.B. „Prekarisierung“. Das ist ein heute von publizistisch Tätigen im Zusammenhang mit der aktuellen Politik der Bundesregierung häufig gebrauchtes Wort, das sich auf das Hinabdrücken in die Armut von Arbeitslosen, gering Beschäftigten, Rentnern und prekär Bezahlten bezieht. Die Deutsche Journalisten Union in der Gewerkschaft ver.di bemerkt dazu, wenn solche Worte auf Terrorismus hindeuten, dann seien die Gewerkschaften unter Generalverdacht.

Da man nun den drei „Terrorismus-Verdächtigen“ absolut nichts vorwerfen konnte, begann man in der DDR-Zeit zu wühlen und siehe da, jene Linken standen schon damals unter Beobachtung, in diesem Fall der Stasi.

Es ist bezeichnend für den Staat DDR, der sich als sozialistisch bezeichnete, dass er Linke bespitzelte und ins Gefängnis warf, während hochgejubelte „Dissidenten“ wie Wolf Biermann, noch weiter rechts als die DDR-Regierung angesiedelt, nicht ein einziges Mal gesiebte Luft atmen mussten, während er im Westen als „entsetzlich Verfolgter“ gefeiert wird und aus der rechten Ecke kritisiert. Wäre die DDR wirklich sozialistisch gewesen, hätte sie zusammen mit den Linken gegen das Gipfeltreffen von IWF und Weltbank protestiert. So ist es denn nicht verwunderlich, der Unrechtstaat DDR und der Unrechtstaat Bundesrepublik geben sich letztlich die Hand und verfolgen gemeinsam linke Publizisten.

Was war es, was man über sie in Stasi-Akten fand?
Über einen der Angeklagten: „Er hat bei der Grenzpassage aus der CSSR nicht angegeben, dass er innerkirchliches Material bei sich hatte.“ – Selbst die Kirche war der DDR zu links. Achtung, Evangelische Studenten-Gemeinde, ihr dürftet im Visier des BKA stehen! Anderes Zitat aus den BKA-Stasi-Unterlagen: „Bei der Demonstration am 7. Oktober 1989 in Berlin wurde er wie viele andere Personen eingeführt.“ Es wird also deutlich: Das BKA steht den Bürgerrechtlern der DDR keineswegs freundlich gegenüber, wenn sie sich nicht in die bürgerliche Parteienlandschaft der Bundesrepublik eingegliedert haben, sondern ihren Überzeugngen treu geblieben sind.

Einmal Dissident – immer Dissident
So lernen wir zum einen, was es mit unserem Staat Bundesrepublik auf sich hat. Das Bundeskriminalamt der Bundesrepublik hat noch nicht ein einziges Mal faschistische Schlägertrupps, die Ausländer ‚aufmischen’ und auch schon einmal ermorden, in Isolierhaft gesteckt. Diese Taten werden vielmehr relativiert und verharmlost. Als in Frankfurt von der durch Polizisten ermöglichten Kundgebung der NPD skandiert wurde: „Gegen Demokraten helfen nur Granaten!“, standen Polizeiobere daneben, taten nichts und befahlen, gegen die Gegendemonstranten vorzugehen. Siehe hierzu diesen Artikel.

Wenn es aber gegen Linke geht, dann hastdunichtgesehen! Da wird hineininterpretiert und „Terrorismus“gesehen, wohin man blickt!

Im gleichen Zuge lernen wir auch über den vergangenen Staat DDR. Er hatte nichts von links, nichts von fortschrittlich (ausser ein paar Resten aus seinen Anfangszeiten). Er war gegen die BRD, weil sie zum anderen Block gehörte, zur Konkurrenz, das war der Punkt.

So ist es auch nicht verwunderlich, wenn die Berliner PDS, die sich jetzt sinnigerweise „Die Linke“ nennt, die aber bis heute von SEDlern und Stasi-Leuten durchsetzt ist und dominiert wird, eben von ihrem Vorsitzenden Lederer darauf eingeschworen wird, für ein verschärftes Schnüffelgesetz in Berlin zu stimmen. Handy orten von Dissidenten? Sind wir natürlich dafür!

Auch wenn diese Reaktionäre sich nun unter dem Mantel „Linke“ verstecken, sie haben ihre Lektionen gelernt und nicht vergessen: Der Feind steht links!

Als damals die Stasi-Akten entdeckt wurden und beschlossen wurde, sie zur Nutzung aufzubewahren und unter bestimmten Voraussetzungen offenzulegen, hatte niemand protestiert, weil man die damals Verfolgten damit erneut zur Bespitzelung freigeben könnte. Es war so selbstverständlich, dass es nicht einmal ausdrücklich erwähnt wurde, dass Opferakten selbstverständlich nicht gegen die Opfer verwendet werden dürfen, um sie ein zweites Mal zum Opfer zu machen.

Doch Frau Birthler weiss, was ihre staatsbürgerliche Pflicht ist: Linke müssen ausgehorcht und bekämpft werden, damals in der DDR und heute in der BRD. Welche Offenbarung!

So lernen wir schliesslich und endlich noch, wie sich Frau Birthler und Herr Honecker letztendlich die Hände reichen.

Die gemäßigte DDR-Dissidentin, die in der evangelischen Kirche arbeitete und damit selbst unter Überwachung stand, später eine der wichtigen Figuren im „Bündnis 90“, das dann von den „Grünen“ vereinnahmt wurde, ist heute eine folgsame reaktionäre Schergin gegen andere DDR-Dissidenten und lieferte bereitwillig innerhalb von 4 Tagen die Akten aus, die ihr eigentlich zu treuen Händen übergeben worden waren und nicht zur Freigabe zur erneuten Verfolgung. Hiermit ernennen wir Frau Birthler zum größten DDR-Wendehals!


Veröffentlicht am 19. November 2007 in "Nachrichten - heute"

Originalartikel

Mittwoch, 14. November 2007

Urheberrecht - 10 000 Dollar für ein Musikstück

Höchststrafe für Musikdownload

Von Karl Weiss

Im Zuge der generellen neoliberalen „Reformen“ sind in praktisch allen größeren Industriestaaten inzwischen ohne viel Aufsehens extrem restriktive Gesetze erlassen worden, die Verstöße gegen Urheberrechte in absurder Weise unter Strafen stellen, auch wenn es nur um persönlichen Gebrauch geht. In einem ersten großen Fall in den Vereinigten Staaten wurde Ms. Thomas aus Duluth im Staat Minnesota für den download von 24 Songs mit 220 000 Dollar Strafe belegt, also fast 10 000 Dollar pro Musikstück.

Die Begründungen für all dies lauten wie folgt:
Die Komponisten und Sänger und Musiker von Musikstücken wie auch jene, welche Texte und Filme produzieren, wie Journalisten, Schriftsteller, Regisseure, Schauspieler und Dichter wie auch die Fotografen von Bildern haben das Recht, für die Nutzung ihrer Werke ein Entgelt zu verlangen. Soweit ist dies natürlich wirklich berechtigt.

Etwas völlig anderes aber ist, was die Musik-, Film- und Videoindustrie über Verkäufe von CDs und DVDs erwartet. Man rechnet einfach hoch, was vermutlich an Piratenkopien hergestellt wurde, nimmt mit dem (horrenden) Verkaufspreis mal und schon hat man einen „volkswirtschaftlichen“ Schaden durch Piraterie in Milliardenhöhe ausgemacht.

Die schlichte Tatsache, dass sie zu den Preisen, zu denen sie verkaufen, eben nur geringe Mengen absetzen können, wird unter den Tisch gekehrt. Diejenige, die billige Piratenware kaufen oder im Internet herunterladen, würden nie die von der Musik- und Filmindustrie geforderten Preise für CDs oder DVDs zahlen. Die Rechnung ist also ohne den Wirt gemacht.

Sieht man etwas näher hin, fällt auch auf: Vom Verkaufspreis einer CD von – sagen wir – 20 Euro oder einer Film-DVD von - sagen wir – 35 Euro, bekommen die Künstler nur ein oder zwei Cent. Im Fall eines Filmstars kann das auch einmal auf 5 Cent kommen. Rechnet man noch die Herstellkosten der CD/DVD, die sich nach Aussagen der Hersteller um die 2 bis 3 Euros bewegen, kommen wir zu dem Schluss, der Löwenanteil des Preises der sauteueren Original-Titel gehen an die Herstellfirma, an die verschiedenen Vertriebszentralen und schliesslich an den Einzelhandel.

Nur – diese Herrschaften, die da gut daran verdienen, sind keine Künstler (außer in der Kunst, Geld zu scheffeln) – sie haben nicht das geringste Recht, für Autorenrechte Geld zu bekommen. Die SONY zum Beispiel, einer der Großen der Branche, hat eine Menge von Aktionären, die Jahr für Jahr satte Dividenden einstecken von den Erlösen dieser Werke – nur: Sie haben keinerlei künstlerische Leistung erbracht, um Autorenrechte einstecken zu können.

Kurz: Die ganze Argumentation mit „Piraterie“, mit den armen geplagten Künstlern, die nicht bekämen, was ihnen zusteht, ist nichts als bullshit, um mit unseren US-Freunden zu sprechen. Es geht nur darum, reiche Investoren noch reicher zu machen und hat nichts mit Autorenrechten zu tun.

Dafür staatliche Verfolgung und Strafrecht einzusetzen ist nicht nur unberechtigt, es ist kriminell! Staatliche Ressourcen, Polizei, Staatsanwaltschaften CSIs usw. ausschließlich zum Zweck höherer Dividenden für ganz bestimmte Investoren einzusetzen, ist nicht einfach nur eine Vergeudung, es ist mit jeder Vorstellung genereller Menschenrechte absolut unvereinbar.

Zudem müssen sich die Protagomisten dieser Gesetze fragen lassen, wo denn da ihre sonst so laut tönenden Überzeugungen geblieben sind, wenn es um staatliche Eingriffe geht: „Weniger Staat! Der Staat ist nicht dazu da, wirtschaftliche Aktivitäten zu betreiben!“ Interessant: es handelt sich um genau die gleichen Neoliberalen, die einmal so, einmal so argumentieren.

Vor diesen „Gesetzen zum Schutz des Urheberrechts“ war die Sache eigentlich korrekt und abschliessend geregelt. Es gab für den privaten Gebrauch kleine Abgaben für alle Wiedergabe-Geräte und niemand hätte einen Aufruhr veranstaltet, wenn auch auf die Computer eine solche kleine Urheberrechts-Abgabe erhoben worden wäre. Die Abgaben gingen an die GEMA und damit direkt an die Künstler, nicht an die Plattenfirmen.

Was die kommerzielle Nutzung von Musik-Stücken, Filmen usw. betrifft, ist dies sowieso völlig ausreichend geregelt und funktioniert. Jeder, der etwas kommerziell nutzt, muss Abgaben zahlen und tut dies auch.

Bei den neuen Gesetzen geht es ausschließlich um die rein persönliche, private Nutzung. Offenbar haben die Verabschieder neuer Gesetze, wie die deutsche große Koalition, hier auch etwas ganz anderes im Sinn als den Schutz von Rechten von Künstlern.

Wenn man nur möglichst viele Strafgesetze schafft, an die sich niemand hält, die von fast allen übertreten werden, hat man immer, wenn man will, etwas gegen fast jeden in der Hand. Wenn man ihn nicht wegen seiner Dissidententätigkeit rankriegt, dann eben über Musikstücke, die er aus dem Internet herunter geladen hat. Wozu hat man schliesslich den Bundestrojaner. Es wurde bereits ausdrücklich erwähnt, er solle auch gegen Piraterie eingesetzt werden.

So kann man schnell eine missliebige Person, z.B. einen Journalisten, der „gegen den Strich bürstet“, mit Hunderttausenden von Euros Strafe überziehen und kann noch ganz heilig verkünden, das habe natürlich nichts mit seiner Tätigkeit als Journalist zu tun.

In noch weit intensiverem Masse gilt dies für den Markenschutz, der in einigen Ländern gleich in den Urheberrechtsschutz mit einbezogen wurde. Da wird argumentiert, die Markenpiraterie verursache ebenfalls Milliardenschäden. So kann es einem passieren, wenn man ganz unbedarft ein Parfüm im Internet bestellt, auf dem „Christian Dior“ steht, dass man wenige Tage später ermittelnde Polizisten vor seiner Haustür stehen hat.

Es wird argumentiert, die Besitzer von bekannten Marken hätten hoch in Werbung für ihre Marken investiert und hätten daher auch ein Anrecht, die Gewinne aus diesen Marken zu geniessen. In Wirklichkeit sind bekannte Marken nichts anderes als die Möglichkeit, für ganz normale Produkte, die jeder genauso gut herstellen kann, höhere Preise zu erzielen. Nun mag man dies den Markenfirmen zugestehen, aber die vorher geltenden Rechte reichten völlig zu ihrem Schutz aus.

Der Schutz von Marken muss ausschließlich auf zivilrechtlichem Weg verfolgt werden und es ist absurd, ihn in die Strafgesetzgebung zu übernehmen. Jede Firma mit einer bekannten Marke ist gross genug, um Markenverletzungen selbst herausfinden und wegen Schadenersatz vor Gericht bringen zu können. Diese Arbeit den sowieso bereits völlig überforderten Polizisten und Staatsanwaltschaften aufzubürden ist durch nichts gerechtfertigt, denn es geht auch hier wiederum um Extra-Profite für bestimmte Firmen, die so staatlich abgesichert werden sollen, was niemals die Aufgabe von Staatsorganen sein dürfte.

Veröffentlicht am 13.November 2007 in "Nachrichten - heute"

Originalartikel

Freitag, 9. November 2007

Der gläserne Normalbürger, Teil 3

Was der Fall Palocci lehrt

Von Karl Weiss

Die Offenlegung aller Bankkonten der Bundesbürger für Beamte (und Beamtenanwärter) in der Bundesrepublik, die schon seit dem 1. April 2005 gilt, gefährdet die Privatsphäre von Hunderttausenden von Bürgern, ja, macht sie sogar leicht verwundbar gegenüber Erpressungen bzw. „Schutzgeldzahlungen“. Das Bankgeheimnis, das von ‚attac’ als absolut unnütz und überholt bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit ein Schutz gegen die völlige Offenlegung aller privaten Beziehungen, die eben typischerweise mit Geldüberweisungen einhergehen.

Hat zum Beispiel ein Mann eine Geliebte, auf deren Konto Gelder überwiesen weden, ist eine Rechnung von einem „Restaurant“ leicht als von einem Bordell-Betrieb zu erkennen, so wird die Privatsphäre gebrochen. Mag dies jemand noch als akzeptabel ansehen („was hat der Lüstling auch ausserhalb der Ehe zu fischen“), so wird es noch viel interessanter, wenn zum Beispiel Überweisungen auf das Konto einer oppositionellen Partei festzustellen sind, seien es „Die Linke“ oder die DKP oder die MLPD. So lassen sich leicht systemkritische Menschen aussortieren und zugleich in die Listen derer zu setzen, die man in die neuen Konzentrationslager schicken wird, sobald man die Macht übernommen hat.

Am Anfang waren noch Restriktionen für die Abfragen von Beamten bezüglich der Bankkonten von der Bundesregierung festgelegt worden. Dadurch entkam man auch einem Prozess vor dem BVG wegen Verfassungswidrigkeit des neuen Gesetzes. Nur bestimmte Beamte, die in ganz bestimmten Dienststellen arbeiteten, bekamen den ‚Code’,der es ihnen ermöglicht, in die Bankcomputer einzudringen und Abfragen zu starten. Die Polizei zum Beispiel durfte damals noch nicht abfragen. Auch waren zunächst nur die einfachen Grundfakten der Konten für die verbeamteten Schnüffler geöffnet: Die Tatsache des Kontos, die Identität der Person und die Kontostände jeweils am Jahresende.

Stasi 2.0

Inzwischen ist genau das geschehen, was damals schon die meisten Beobachter vorhergesagt haben, die nicht im Dienst der Herrschenden berichten: Die Berechtigung des Aufdeckens der Bankkonten der Bundesbürger gilt jetzt bereits für alle Dienststellen, also auch die Polizei, den Verfassungsschutz und den BND. Ebenso sind die Daten, die eingesehen werden können, auf die gesamten Informationen über das Konto erweitert worden.

Ein Mitarbeiter der Datenzentrale einer grossen bundesdeutschen Bank sagte, wer den Zugangscode hat, für den werden alle Kontodaten, also auch jede Kontobewegung, zugänglich gemacht. Die andere Seite erscheint in der Aussage eines Kriminalbeamten, der bestätigt, man habe den Zugangscode und könne auf die Daten zugreifen, wenn das die Ermittlungen erfordern.

Auf die Nachfrage, ob denn irgendjemand überprüft, ob dies wirklich für Ermittlungen notwendig war, kommt die Antwort: „Nein, aber wir tun dies natürlich nur, wenn es nötig ist.“

Keine Mitteilung an die Betroffenen

Auch die Massnahme, die vor der Einführung von vielen gefordert wurde, die Mitteilung an die Betroffenen, wird selbstverständlich nicht durchgeführt. „Da konnte ja ein Verdächtiger merken, dass man ihm auf der Spur ist.“

Diese Recherche wurde von einem Bekannten des Autors durchgeführt, der gerne einen Geldbetrag, der auf seinem Konto einging, vor den Behörden verheimlicht hätte. Er glaubte, nur der Kontostand am Jahresende werde bekannt und hob das Geld rechtzeitig vor diesem Datum ab. Er musste allerdings verwundert feststellen, die Finanzbehörden hatten den Eingang des Geldes registriert und er wurde zu diesem Vorgang befragt. Man wusste anscheinend den genauen Betrag und von wo das Geld überwiesen wurde.

Gegen Steuerhinterziehung

Dies ist auch die Begründung, die ‚attac’ angibt, warum man die Aufhebung des Steuergeheimnisses befürwortet. So sei es erleichtert, Steuerhinterziehungen zu verfolgen. Das Zahlen von Steuern sei Bürgerpflicht und man sei gegen Steuerhinterziehung. Angemerkt sei, dass dadurch natürlich auch das Anfallen der von ‚attac’verteidigten „Tobien-Steuer“ überprüft werden könnte.

Auf den Einwand, die wirklichen grossen Steuerhinterzieher würden ja gar nicht erfasst, weil sie alles über Konten im Ausland laufen lassen würden, wofür der ‚Kleine Mann’ weder Zeit noch Geld noch Gelegenheit hat, sagte ein Vertreter von attac, man habe dies Gesetz ja auch nur als Schritt in die richtige Richtung begrüsst, nicht vollständig.

Weche Gefahren aber lauern, wenn man jeglichen Beamten und Beamtenanwärter völlig freien Zugang zu allen Konten der Bundesbürger in Deuschland gewährt, zeigt der brasilianische Fall Palocci.

Der Fall Palocci

Pallocci, das war der mächtige Finanzminister der Lula-Regierung in der ersten Regierungsperiode, der üblicherweise als der angesehen wurde, der wirklich die Richtlinien der Politik bestimmte.

Palocci
Palocci

In einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des brasilianischen Bundestags, dem sogenannten Bingo-CPI, kamen Fakten ans Tageslicht, die sich auf die Zeit bezogen,als Palocci Bürgermeister der Stadt Riberão Preto im Landesinneren von São Paulo gewesen war.

Er war von einem damaligen Parteifreund angeklagt worden, von allen Unternehmen, die Aufträge der Stadt bekommen wollten, eine monatliche Zahlung von 50 000 Reais (etwa € 20.000) verlangt und bekommen zu haben, womit er einen heimlichen Wahlkampffonds der PT, seiner Partei, fütterte. Das ist also eine typische Mafia-Kriminalität, die Schutzgeld-Zahlung.

Villa mit Gelagen und Festen mit Prostituierten

Dies war noch nicht bewiesen, aber bewiesen war bereits, es hatte eine Villa in Riberão Preto gegeben, wo PT-Politiker sich mit Lobbyisten trafen und wo auch Gelage und Feste mit Prostituierten abgehalten worden waren.

Das kennt man doch aus Deutschland , nicht wahr, die Vertreter einer angeblichen Arbeiterpartei mit Industrie-Bossen in eigens angemieteten Wohnungen auf Festen mit Prostituierten? Oder nicht, VW, oder nicht, Herr Hartz?

Die entscheidende Frage für eine eventuelle Anklage gegen Palocci wegen dieser Affäre war nun, war Palocci auch Stammgast in dieser Villa gewesen? Die Villa hatte, wie in Brasilien üblich, einen Hausmeister, in diesem Fall mit dem Namen Francenildo Santos Costa.

Der hatte bereits bei der Polizei ausgesagt, er habe Palocci, dessen Gesicht in ganz Brasilien bekannt war, in dieser Villa ein- und ausgehen gesehen. Er war allerdings noch nicht vor dem Untersuchungsausschuss erschienen, denn ein Parteifreund von Palocci hatte noch rechtzeitig eine äusserst verdächtige einstweilige Verfügung dagegen beim Obersten Brasilianischen Gerichtshof erwirkt.

Die kriminelle Tat

Aber auch das war Nichts von Dauer und die Position Paloccis war äusserst delikat. Da beschloss er etwas, was viele unseren Mafia-Politikern zutrauen, aber doch selten bewiesen wird: Eine kriminelle Aktion.

Er liess beim Chef der bundeseigenen Sparkasse (Caixa Economica Federal) anrufen. Der Anruf aus seinem Büro wurde später bei der Untersuchung dieses Vorfalls einwandfrei geortet. Es wurde der Auftrag gegen, das Konto des Hausmeisters bei dieser Sparkasse zu durchforsten, ob man eventuell Verdächtiges finden könnte. Der Bank-Chef liess sich das natürlich nicht zweimal sagen, denn Palocci war ja sein Chef.

Die Konto-Daten wurden durchforstet und man fand tatsächlich einzelne Geldeingänge, die eventuell bei einem so armen Mann wie dem Hausmeister ungewöhnlich sein konnten (später stellten sie sich als völlig harmlos heraus). Der Rückruf direkt vom Apparat des Bank-Chefs in Paloccis Büro wurde später ebenso exakt geortet.

Riesige Schweinerei

Nun kam eine der grössten Schweinereien, die in Brasilien je von einem Politiker unternommen wurde (und in Brasilien wurden von ihnen schon viele unternommen): Die eventell verdächtigen Geldeingänge auf dem Konto des Hausmeisters liess man von Seiten von Palocci an ein Nachrichtenmagazin (Época – vergleichbar mit dem Spiegel oder Focus - von der Gruppe Globo, zu der viele Zeitungen, Zeitschriften und der bei weitem am meisten gesehene TV-Sender in Brasilien gehören) durchsickern und liess auch gleich den Verdacht mitveröffentlichen, das könnten Gelder der Opposition gewesen sein, um ihn zu einer falschen Aussage gegen Palocci zu bringen.

Parallel dazu liess Palocci durch eine ihm unterstellte Behörde, die unter anderem Geldwäsche verfolgt, gegen den Hausmeister ein Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eröffnen.

Plötzlich stand also ein kleiner Mann unter heftigstem Beschuss, weil er es gewagt hatte, in einem Verfahren gegen einen Mächtigen die Wahrheit zu sagen.

Palocci fällt

Allerdings hatte Palocci unterschätzt, wie viele Feinde er sich schon unter der brasilianischen Plutokratie gemacht hatte. Die Bundespolizei wurde auf die Fährte gesetzt, woher denn die Faksimiles von Kontoauszügen des Hausmeisters kommen und das Schema Paloccis flog innerhalb von eineinhalbWochen auf. Als die Telefonate entdeckt wurden, mussten die beteiligten Personen allesamt das Handtuch werfen: Der Bankchef, der Sekretär Paloccis, der die Telefonate getätigt und die Unterlagen an die Época übermittelt hatte und schliesslich auch Palocci selbst.

Lula hatte nicht die geringste Lust, selbst in etwas hineingezogen zu werden, von dem er bestenfalls Kenntnis hatte (was er natürlich leugnet).

Bankgeheimnis

Das alles auf der Grundlage: In Brasilien ist das Bankgeheimnis geschützt. Nur mit einer richterlichen Verfügung dürfen die Banken Unterlagen über ein Bankkonto herausgeben. Also eine kriminelle Tat.

Da hat sich also gleich ein ganzes Sammelsurium von Straftaten auf Paloccis Konto angesammelt. Das heisst natürlich gar nichts. Bis heute ist Palocci wegen keiner dieser Taten angeklagt. Aber auch das kennen wir ja in Deutschland. Auch Lambsdorf und Kohl kamen davon, ebenso wie Esser und Ackermann.

Mafia-typische Verbrechen

Tatsächlich handelt es sich hier um eine Zusammenstellung von Verbrechen, wie sie u.a. für die Mafia typisch ist. Allerdings hat die Mafia typischerweise keinen leichten Zugang zu Nachrichtenmagazinen. Insoweit ist also eine Politiker-Mafia noch weit gefährlicher als die normale.

Deutlich wird aber an diesem Fall: Der kleine Mann, wenn die Daten seines Bankkontos leicht zugänglich sind, sei es für die Politikermafia, oder auch für andere Kriminelle, seien es Beamte oder solche, die „Freunde“ als Beamte haben, ist extrem verwundbar.

Politiker-Mafia

Dabei muss man keineswegs wirklich etwas zu verbergen haben. Einige mittlere Beträge, die zwar aussergewöhnliche Eingänge sind, aber in Wirklichkeit leicht erklärlich, können dazu ausreichen, unsereinen fertig zu machen im Auftrag von Leuten, deren Identität einem überhaupt nicht bekannt wird, so wie der kleine Hausmeister in Brasilien fast fertig gemacht worden wäre.

Die Möglichkeiten, die sich zu kriminellen Taten eröffnen, wenn über eine Million Bundesbürger (von denen ganz sicherlich auch ein paar kriminell sind) nach Belieben Zugriff zu allen unseren Konten haben, sind Legion. Vom „Fertigmachen“ über Erpressungen bis hin zu „Schutzgeldzahlungen“

Vielleicht sind diese Möglichkeiten, verhindern zu können, dass ein „Kleiner Mann“ eventuell gegen einen aussagt, sogar entscheidend gewesen, als unsere allseits geliebten Politiker dieses Gesetz beschlossen haben.


Veröffentlicht am 8. November 2007 in der Berliner Umschau

Originalartikel


Hier geht es zu Teil 1 und Teil 2 von 'Der gläserne Normalbürger'

Samstag, 3. November 2007

Vorbeugender Todesschuss in der EU offiziell eingeführt

Scotland Yard schuldig - keinerlei Konsequenzen

Die Ermordung von Jean Charles Menezes wird ungesühnt bleiben

Von Karl Weiss

Der Fall Jean Charles Menezes: Am 1. November ist in London der zweifelhafte Ersatzprozess zu einem Schuldspruch gekommen, den die britische Justiz gegen “die Polizei” statt gegen die verbeamteten Mörder veranstaltet hat. Scotland Yard wurde für schuldig erklärt. Der Richter erklärte in seiner Zusammenfassung der Ermittlungsergebnisse, die Polizei führte ihre Operation so schlecht durch, dass das Publikum in Gefahr war und Jean Charles erschossen wurde. Folgerungen: keine!

Mit Scheinattentäter verwechselt

Am 22. Juli 2005, zwei Wochen nach den Terroranschlägen in der Londoner U-Bahn mit vielen Toten und einen Tag nach einem Schein-Attentat (Nachahme-Täter ohne funktionierenden Sprengstoff) von vier jungen Leuten, wurde Jean Charles, ein Brasilianer, der legal in Großbritannien lebte und als Elektriker arbeitete, mit einem der vier Verdächtigen des Scheinattentates verwechselt.

Jean Charles Menezes
Hier sei in Gedenken an den Ermordeten sein Bild eingestellt

Als er sich in der U-Bahn gesetzt hatte, stürmten Polizisten einer sogenannten Elitetruppe in Zivil in den Waggon, ohne anzukündigen, sie seien Polizisten. Sie riefen nur „down!, down!“ und schienen in diesem Moment für die Zeugen eine bewaffnete Bande zu sein, die einen Überfall durchführte.

Exekution eines bereits Überwältigten

Jean Charles reagierte so wie andere Passagiere. Er erhob sich und ging in die entgegengesetzte Richtung. Er wurde von insgesamt fünf Polizisten überwältigt und festgehalten. Obwohl er nicht einmal mehr den kleinen Finger rühren konnte, schossen die Polizisten ihm insgesamt acht Mal in den Kopf. Das gesamte Gesicht wurde weggeschossen. Eine Identifizierung war erst Tage später durch einen DNA-Test möglich.

Es wurde also genau das durchgeführt, was Innenminister Schäuble auch bereits für Deutschland gefordert hat: Der vorbeugende Todesschuss bei Terrorverdacht.

Welches Niveau des Verdachts ist notwendig?

Nur hatte Jean Charles absolut nichts mit Terrorismus zu tun. Er hatte nur das Pech, im gleichen Häuserblock wie einer der Verdächtigen zu wohnen. Da kommen wir auch schon zu einem der entscheidenden Punkte: Es wird, wenn von Terrorverdächtigen gesprochen wird, so wie das der Präsident des BKA, der Innenminister, Beckstein und eine Horde weiterer Politiker zu tun pflegen, nie vom Niveau des Verdachtes gesprochen.

Ist er mit höchster Wahrscheinlichkeit in die Vorbereitung eines Teroranschlages verwickelt? Gibt es konkrete einschlägige Zeugenaussagen gegen ihn? Wie ist die Zuverlässigkeit der Zeugen einzuschätzen?

Der Fall Menezes zeigt, nein, man legt sich keineswegs auf wirklich heisse Fährten fest. Ein so minimaler Verdacht wie der, im gleichen Häuserblock wie eine Verdächtiger (nicht etwa eines Terroranschlages, sondern eines Scheinanschlages) zu wohnen, reichte bereits aus, um den vorbeugenden Todesschuss einzusetzen.

Jeder kann unschuldig in Verdacht geraten!

Sie, ich, jeder von uns kann so völlig ohne konkrete Verdachtsmomente innerhalb von Minuten zu einem „potentiellen Terroristen“ werden, denn man in den Kopf schiessen muss, weil er sonst eventuell noch den Sprengstoffgürtel auslösen könnte, den Terroristen ja immer am Körper tragen.

Damit ist auch die landläufige Gegenargumentation widerlegt, wer nichts getan habe, brauche auch nichts zu befürchten. Jean Charles Menezes, nicht mehr erkennbar wegen des fehlenden Gesichtes, winkt uns aus seinem Grab zu: Jeder, jeder kann unschuldig in Verdacht geraten!

Lügen und erschreckende Details

Die Meldungen hier in Brasilien zu dieser Schein-Verurteilung der englischen Polizei beziehen sich meist auf Details, die währenddes Prozesses ans Tageslicht kamen bzw. die als Erfindung der Polizei entlarvt wurden:

Er hätte trotz eines warmen Sommertages eine dicke Jacke getragen, unter der ein Sprengstoffgürtel hätte stecken können. Das war eine Polizeilüge. Er hatte eine leichte Jeans-Jacke an, unter der kein Sprengstoff zu verstecken war. Er sei auf der Flucht vor den Polizisten über eine Absprerrung der U-Bahn gesprungen. Das Video zeigte: Er schlenderte völlig unbedarft in den Bahnhof, holte sich eine Zeitung aus dem Automaten, kaufte ein Ticket, ging ganz ruhig durch die Sperre und bestieg den U-Bahn-Zug.

Andere Polizei-Erfindung: Er sei illegal in England gewesen, deshalb sei er vor Polizisten geflüchtet. In Wirklichkeit hatte er eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Er flüchtete auch überhaupt nicht.

Ebenso wurde deutlich: Er wurde von seinem Haustor bis zur U-Bahn von vielen Zivil-Polizisten überwacht, die über Funk mehrfach die Einsatzleiterin fragten, ob sie ihn nicht ansprechen oder überwältigen sollen. Nach den Aussagen wurde immer wieder Anweisung gegeben, ihn nur zu beobachten.

Die Ausrede für dies unverständliche Verhalten der Einsatzleitung war, man befürchtete, er habe eine Sprengstoffgürtel an und würde ihn zünden, wenn man ihn stoppt. Nur war aber die Behauptung mit der dicken Jacke schon widerlegt und es wurde unhaltbar, weiterhin vom Sprengstoffgürtel zu sprechen. Auch hat noch nie ein Terrorist ausserhalb des Nahen und Mittleren Ostens einen Sprengstoffgürtel benutzt.

Bewusstes Hinlenken auf neue Katastrophe?

Es wird deutlich, es handelte sich darum, man wollte den Zwischenfall bewusst zuspitzen, indem man wartete, bis die „Elitetruppe“ den Verdächtigen erreicht hatte. Das war nämlich erst in jener U-Bahn-Station der Fall. Hier, ausgerecht am Ort mit der grössten Menschenansammlung, liess man nun die Truppe auf den Verdächtigen los.

Pleiten, Pech und Pannen? Nicht unbedingt. Die andere Theorie ist, man wollte, soweit möglich, eine neue zugespitzte Situation schaffen, die dann eventuell endgültig die ganze Bevölkerung dazu gebracht hätte, dem völligen Aussetzen aller bürgerlichen und demokratischen Rechte zuzustimmen.

Laut den Zeugenaussagen hätte Jean Charles, wäre er wirklich ein Terrorist mit Sprengstoffgürtel gewesen, nämlich sehr wohl noch Zeit gehabt, eine Sprengung auszulösen, bevor er überwältigt wurde – in einer vollbesetzten U-Bahn!

Kaltblütiger Mord

Eine Erklärung, warum man ihn, nachdem er keinen Sprengstoffgürtel gezündet hatte und von fünf Polizisten überwältigt und festgehalten war, dann noch erschossen hat (kaltblütiger Mord)– und warum mit so einem Overkill von 8 Schüssen in den Kopf – gibt es nicht. Die Einsatzleiterin hat in mehreren Aussagen in Abrede gestellt, den Tötungsbefehl gegeben zu haben. Die wahrscheinlichste Deutung ist, die „Elitetruppe“ hat den generellen Auftrag, keine Zeugen für ihr Vorgehen zu hinterlassen – auch wenn das in einer vollbesetzten U-Bahn-Station ein wenig absurd ist.

Aber was ist schon nicht absurd an diesem Fall.

Die Mitglieder der „Elitetruppe“ (wenn das die Elite ist, dann stelle man sich die anderen vor!) bekamen vor Gericht das Recht, ihre Aussagen hinter einem dunklen Vorhang und unter einem Code-Namen zu machen. Auch das widerspricht bereits einem rechtsstaatlichen Prozess.

Einmaliger Ausrutscher?

All diese vielen absurden Details lenken aber eigentlich von dem Hauptpunkt ab: War dies ein einmaliger Ausrutscher? Hat man sich entschuldigt und für die Zukunft dafür gesorgt, dass so etwas nicht wieder geschehen kann? Nein, im Gegenteil.

Bereits damals hat der Premier Blair ausdrücklich betont, er werde sich nicht hierfür entschuldigen, denn man hätte so handeln müssen, es hätte sich ja um einen Terroristen mit Sprengstoffgürtel handeln können. Es gab aber gar keine dicke Jacke, unter der ein solcher Gürtel hätte versteckt werden können. Er hatte also in Wirklichkeit einen anderen Grund, denn er benutzte eine Ausrede, wie sich dann ja herausstellte.

Selbstverständlich hat er auch später jegliche Entschuldigung abgelehnt.

Keinerlei Entschuldigung

Auch der andere Verantwortliche, der damalige Chef von Scotland Yard, der zufällig auch Blair hiess, hatt Gleichlautendes gesagt. Alles sei korrekt abgelaufen, kein Polizei-Fehler, nur eine tragische Verwechslung.

Auch der englische Innenminister hat immer wieder betont, gegen mutmassliche Terroristen müsse man so vorgehen. Es handele sich um einen tragischen Unglücksfall, aber das Vorgehen sei völlig korrekt gewesen.

Justiz stützt Vorgehen - keine Straftat

Dazu kommt nun, die englische Justiz hat genau diese Auslegung gestützt, indem sie die Eröffnung eines Verfahrens gegen die verbeamteten Mörder von Jean Charles ablehnte und dies dann auch in der Revisionsinstanz bestätigte. Stattdessen hat sie nun das unwürdige Schauspiel eines Prozesses durchgezogen, der die Polizei verurteilte, nur gibt es keinerlei Konsequenzen.

Vorbeugender Todesschuss offiziell eingeführt

Damit ist der vorbeugende Todesschuss auf eventuell Terrorverdächtige, auch wenn bestenfalls winzigste Hinweise gegen die Person vorliegen (wie das Wohnen im gleichen Häuserblock wie ein Verdächtiger), zur offiziellen EU-Politik geworden. Umso mehr gilt dies natürlich für weniger weitgehende Massnahmen, wie das „Verschwinden-lassen“ (Festnehmen ohne Anklage, ohne Benachrichtigung der Angehörigen und ohne Recht auf einen Anwalt und in Folterhöhlen stecken).
Der grosse Bruder von jenseits des Atlantik hat es uns vorgemacht, nun wird es Zeit, dies auch hier zu praktizieren.

Kein Gesetz nötig

Man braucht nämlich, so hören wir Verteidigungsminister Jung sagen, dafür überhaupt keine Gesetze. Dort in England gab es ja keineswegs ein Gesetz, das den vorbeugenden Todesschuß erlaubt hätte. In einem „übergesetzlichen Notstand“ ist der Regierung und ihren Polizisten und Soldaten immer alles erlaubt – und wer den übergesetzlichen Notstand feststellt, ist natürlich die Regierung – dazu ist sie ja Regierung – verstanden? Na endlich.


Veröffentlicht am 2. November 2007 in der Berliner Umschau

Originalartikel

Freitag, 2. November 2007

Sex unter 18? 10 Jahre Gefängnis!

Die Absurditäten der christlichen Extremisten in den USA

Von Karl Weiss

Das Apellationsgericht von Atlanta hat nach vier Jahren die Strafe für Genarlow Wilson aufgehoben, der es gewagt hatte, bereits unter 18 Sex zu haben.

Hieronymus Bosch Der Garten der Lüste

Georgia, der US-Bundesstaat mit der Hauptstadt Atlanta, so etwas wie die Hauptstadt des Südens der USA, ist seit Jahren fest unter der Knute extremistischer republikanischer Christen, die, wie auch in anderen Bundestaaten, die Strafgesetzgebung nach und nach entsprechend ihren Moralvorstellungen umgestalten.

Absurd-hysterische Gesetze

Der junge Genarlow war dort vor vier Jahren zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er mit seiner zwei Jahre jüngeren Freundin Oralsex gemacht hatte. Diese Art absurd-hysterischer Gesetze wird über die EU jetzt auch versucht, Europa überzustülpen.

Genarlow hatte mit 17 Jahren eine Freundin, die 15 war. Beide hatten Oralsex und das war herausgekommen. Dies wurde laut einem damals neuen Gesetz als „Kindsmissbrauch“ geahndet, weil in vielen Staaten der USA – und nach einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung bald auch in Deutschland – alle unter 18 als „Kinder“ definiert werden und damit der gesamte Bereich von Sex unter Gleichaltrigen, die unter 18 sind, unter „Kinderschändung“ fällt.

Hieronymus Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 17

Interessant die Frage, warum die junge Dame nicht auch wegen Kindsmissbrauch angeklagt wurde, da sie doch ebenfalls Oralsex mit einem 17-jährigen „Kind“ gemacht hatte.

Oralsex ist pervers

In Georgia, wie auch in anderen von den christlichen Extremisten gehaltenen US-Staaten (z.B. auch Michigan, also nicht nur Südstaaten; siehe den Fall in Michigan hier) kam noch die Besonderheit hinzu: Man hatte keine so schwere Bestrafung für „normalen“ Sex unter Minderjährigen vorgesehen, aber sehr wohl für angeblich perverse Abarten. Darunter fällt nach der Meinung christlich-extremistischer Spinner der Oralsex. Näheres hierzu in diesem Artikel.

Hätte Genarlow mit seiner Freundin nur Sex mit Penetration gemacht, wäre die Höchststrafe 12 Monate Gefängns gewesen. Auch bereits absurd, aber die christlichen Hysteriker sind erprobt darin, immer absurdere Strafbestände zu schaffen.

Keine vorzeitige Entlassung auf Bewährung

Nun hatte Genarlow in Erwartung von zwei Jahren abgebüsster Gefängnisstrafe zum ersten Mal die Möglichkeit, um eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung zu bitten und tat dies. Doch der Staatsanwalt tat alles, um seine vorzeitige Entlassung zu verhindern. Auch er ist offensichtlich einer jener „wiedergetauften“ Christen vom Typ Bush, die sich als der wandelnde Wille Gottes auf Erden begreifen.

Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 18

Der junge Genarlow, verurteilt 2004, ist seit Dezember 2005 im Gefängnis. Sein Anwalt hat dann, da die vorzeitige Freilassung aussichtslos erschien, eine Revision des Verfahrens angestrengt.

Soeben ist die Entscheidung des Appelationsgerichtes mit 4 zu 3 Stimmen gefallen: Die Strafe für Genarlow wurde aufgehoben. Die Mehrheit argumentiert, die Tat von Genarlow sei zwar bestrafenswert gewesen, aber doch in der Schwere nicht mit dem Missbrauch eines Kindes durch einen Erwachsenen zu vergleichen. Die Minderheit dagegen bezog sich auf den zur Tatzeit geltenden Gesetzeswortlaut, der tatsächlich im Fall erschwerender Umstände eine Strafe von 10 Jahren vorsah. Als erschwerender Umstand wurde der Fakt des Oralsexes eingestuft.

Keine Freilassung

Wenn man meinte, Genarlow sei nun freigelassen worden, so irrte man. Im Fall von Aufhebung von Bestrafungen hat die Staatsanwaltschaft das Recht auf eine neue Verhandlung, wenn sie dies beantragt, was hier wohl erfolgen wird. Dann wird es von der Entscheidung eines weiteren Richters abhängen, ob Genarlow bis zu jenem Prozess in Freiheit kommt oder ihn im Gefängnis abwarten muss.

Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 2

Für Genarlow wird es einen riesigen Unterschied ausmachen, ob es bei der Aufhebung seiner Strafe bleibt oder ob er vorzeitig auf Bewährung entlassen wird, denn in den USA ist jeder rechtskräfteig wegen eines Sexualdeliktes Verurteilte sein Leben lang gebrandmarkt.

Lebenslängliche Brandmarkung

Er muss sich lebenslänglich mit seinem Aufenthaltsort melden und wird dann im Internet als „Sex Offender“ gebrandmarkt, mit Foto, Adresse und Benennung seiner Straftat (in diesem Fall „sexueller Angriff mit erschwerenden Umständen auf Minderjährige“).

Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 7

Auch in Europa beginnen die Regierungen und speziell in Deutschland die christliche Union unter Frau Merkel bereits die ersten Gesetze dieser Art zu versuchen, heimlich, still und leise durch den Bundestag zu bringen. Die entsprechenden Artikel zu diesen Umtrieben sind die beiden Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht Teil 1 und Teil 2.

Zusatz zum Artikel (November 2008)

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 ( hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf ) sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden. Wie jeder weiss, hat keine Zeitung, kein Fernsehen, über die Verabschiedung berichtet. Man kann ohne Übertreibung sagen, es wurde heimlich durchgezogen. Dies vor allem, weil den einschlägigen Politikern natürlich klar war, was sie da beschlossen.

Das entscheidende ist, man hat nun Instrumente in der Hand, fast jeden beliebigen Menschen in Deutschland unter schwerste Anklagen zu stellen, die ihn der abscheulichsten Verbrechen anklagen, die man sich vorstellen kann („Kinderporno-Verbreitung“). Da die Regelung der „wirklichkeitsnahen Beschreibungen“, des neuen Kinderporno-Alters bis achtzehn und der Einbeziehung von Personen, die aussehen, als ob sie jünger wären, beschlossen wurden, ist nun fast jeder Porno auch gleich Kinderporno.

Man kann erwarten, dies wird keineswegs breit angewandt werden. Dazu haben die Staatsanwaltschaften auch keine Zeit noch Personal. Es geht darum, Material gegen Dissidenten zu haben. Kann man einen politischen Dissidenten mit einer Anklage wegen Kinderporno überziehen, ist er völlig unglaubwürdig geworden.



Veröffentlicht am 1. November 2007 in "Nachrichten - heute"

Originalartikel


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“


Zusatz zum Artikel (5.7.08)

Nur um einen ungefähren Eindruck zu geben, mit welcher Grössenordnung von Problem man in einem "normalen" Land zu rechnen hat, wenn Sex mit 15-jährigen Mädchen oder jüngeren auch dann als "Kinderschänden" bestraft wird, wenn es sich um einverständlichen Sex unter (fast ) Geichaltrigen handelt, hier eine aktuelle Zahl aus Brasilien:
Bei einer anonymen Umfrage mit repräsentativem Charakter wurden u.a. die Mädchen befragt, mit welchem Alter sie das erste mal Sex hatten (die Frage bezog sich dabei eindeutig auf "richtigen" Sex, also Penetration): Das Ergebnis: Schon mit 15 oder jünger hatten Sex 36% (in Worten: sechunddreissig) der Mädchen!

Dienstag, 23. Oktober 2007

Wieder ein Angegriffener durch Elektroschocker getötet

Tödliche Waffe "Taser"

Von Karl Weiss

Nach Angaben der kanadischen Polizei war am vergangenen Wochenende das 16. Todesopfer in Kanada durch den Einsatz des Elektroschockers „Taser“ zu beklagen.

Elektroschocker "Taser"

Ein Reisender aus Osteuropa hatte im Flughafen von Vancouver (Westküste) offenbar einen schweren Angstanfall, hämmerte mit den Fäusten gegen Scheiben des Flughafens und warf einen Gepäckwagen um. Obwohl er für Niemanden eine Gefahr war und es nicht die geringsten Anzeichen gab, dass er nicht leicht von zwei Polizisten hätte überwältigt und ruhig gestellt werden können, wurde er stattdessen mit der Elektroschocker-Waffe „Taser“ angegriffen, die nur angewandt werden soll, wenn „normale Mittel“ keinen Erfolg versprechen oder wenn der Sicherheitsbeamte sich in Lebensgefahr befindet.

Nach zwei Elektroschocks wurde er ohnmächtig und verstarb kurze Zeit später.

Die kanadische Polizei gab an, dies sei das 16. Todesopfer dieser „nichttödlichen“ Waffe im Land. In Kanada wird sie erst seit letztem Jahr eingesetzt.

In ganz Nordamerika ist dies nach Angaben eines Rechtsanwalts aus Vancouver seit 2003 in etwa das 300. tödliche Opfer. In den bisher bekannt gewordenen Fällen war praktisch nie eine akute Gefahr für den Polizisten oder Sicherheitsbeamten gegeben.

Das war eigentlich als Grund angegeben worden, warum man sie mit „Taser“ ausgerüstet hatte. So könnten sie sich in lebensgefährlichen Situationen zur Wehr setzen, ohne den Angreifer töten zu müssen. Tatsache ist, alle bisher bekannten Einsätze der Elektroschock-Waffe waren in Situationen, in denen keinerlei Lebensgefahr für die Polizisten oder Sicherheits-Männer bestand.

Auf dieser Basis forderte der Rechtsanwalt aus Vancouver das Verbot dieser Waffen.


Veröffentlicht am 22. Oktober 2007 in "Nachrichten - heute"

Originalartikel

Karl Weiss - Journalismus

Bürger-Journalist - Nachrichten-, Politik-, Brasilien- und Bilder-Blog

Willkommen / Impressum

Willkommen im Weblog Karl Weiss - Journalismus.
Der Weblog Karl Weiss - Journalismus ist umgezogen. neue Adresse: www.karl-weiss-journalismus.de
IMPRESSUM
Ich bin zu erreichen über weiss.karl@ rocketmail.com
Ich wünsche also allen (und mir) viel Spaß (und Ernst) mit diesem Blog.
Karl Weiss, Belo Horizonte, Brasilien

Artikel und Dossier der Woche

Artikel der Woche "CDU: Kein Anspruch mehr auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft" Da wurde es von Frau Merkel vorhergesagt

Dossier der Woche "Dossier Klimakatastrophe" 10 Fragen und Antworten zur Klimakatastrophe

Suche

 

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Israel und der Konflikt...
ICH FRAGE MICH WARUM DIE JUDEN SO BRUTAL GEGEN DIE...
mik4777 - 30. Jan, 20:32
Abscheulich!!!
Wie man überhaupt im Ansatz auf den Gedanken kommen...
david3371 - 3. Okt, 19:02
Der Vatikan schützt die...
Sehr geehrter Herr Weiss, der Vatikan k a n n die...
MoMa - 6. Jan, 10:28
Fünf Jahre ist das jetzt...
Fünf Jahre ist das jetzt her!!! Die eine Immobilienkrise...
girico - 6. Mär, 13:34
Ich teile nicht diese...
Ein führender Landespolitiker oder ein wichtiger Geschäftsmann...
Nonkonformer - 21. Sep, 23:42

Status

Online seit 6870 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 15. Jul, 02:09

Credits

Archiv

April 2025
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
 
 
 
 
 
 
 

Alle Links in Popups öffnen

alle Links auf der aktuellen Seite in einem neuen Fenster öffnen 

Zufallsbild

Deutschland: Statistik von 2000 bis 2007 über BIP, Lohn, Konsum und Vermögenseinnahmen

kostenloser Counter

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de

AbbauRechte
AlternativPolitik
Brasilien
Deutschland
Fussball
Imperialismus
InternetundMeinungsfreiheit
Lateinamerika
Medien
NaherOsten
Oekonomie
Sozialabbau
Umwelt
Willkommen
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren