AbbauRechte

Dienstag, 15. Mai 2007

Deutschland - Schöne neue Schäuble-Welt

Regierung des Verfassungsbruches angeklagt

Von Karl Weiss

Einen bemerkenswerten Vortrag hat die Justizministerin der Kohl-Regierung Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am 7. Mai 2007 auf einem Datenschutzkongress in Berlin gehalten. Sie warf der Bundesregierung nicht mehr und nicht weniger vor, als „den verfassungspolitischen Aufstand zu proben“. Sie bezog sich dabei auf den „Schäuble-Katalog“ und die anderen Schritte zum Überwachungsstaat.

Sie erklärte klar, ein autoritärer Staat werde versucht einzuführen und das Grundrecht aller Bundesbürger auf informationelle Selbstbestimmung werde versucht auszuhebeln, also das Recht, nicht ohne konkreten Verdacht Eingriffe in seine persönlichen Daten und sein Leben hinnehmen zu müssen. Der vom Bundesverfassungsgericht (BVG) ausdrücklich geschützte „Kernbereich privater Lebensgestaltung“, der nur bei konkreten Verdachtsmomenten angetastet werden dürfe, sei der Ausforschung aufgrund völlig undefinierter eventuell anstehender „zukünftiger Gefahren“ ausgesetzt.

Damit sagt sie, auch wenn sie es nicht so ausgedrückt hat, die schwarz-rote Koalition sei dabei, einen Staatstreich durchzuführen und das Grundgesetz zu einem Haufen unnützen Papier zu machen. Oder mit anderen Worten: Der Verfassungsfeind ist Schäuble, der Chef des „Verfassungsschutzes“.

Filbinger - Schäuble

Schäuble, hier bei der Ehrung des Faschisten Filbinger

Die, wie sie es nennt, „freiheitliche Gesellschaftsordnung“ sei auf den Ideen der Aufklärung (John Lockes, Charles de Montesquieus) basiert, was im Grundgesetz an vielen Stellen zum Ausdruck komme. Stattdessen sei eine „leviathanische Ordnung“ angestrebt, das wäre etwa mit dem deutschen Kaiserreich 1871 bis 1918 zu charakterisieren.

In ihrem Vortrag „Grenzen der Freiheit und das Unbehagen an der Überwachung“ auf der vom Handelsblatt und Euroforum veranstalteten Tagung nannte die Ex-Ministerin mit dem unaussprechlichen Namen diese Bestrebungen ein „verfassungspolitisches Desaster“ und bezog sich auf folgende neue Gesetze, Verordnungen und Praktiken:
  • Der große Lauschangriff (Abhören von Wohnungen Verdächtiger)
  • Die neuen Befugnisse des Zollkriminalamtes (Heimliche Überwachung des Brief-, Internet- und Telefonverkehrs)
  • Das niedersächsische Polizeiaufgabengesetz (Telefon- und Internetüberwachung, Personenortung, Verbindungsdatenerfassung, Überwachen von Begleit- und Kontaktpersonen, „vorsorgende Strafverfolgung“)
Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten
  • Die Rasterfahndung (Fahndungserfassung von Hunderttausenden oder Millionen von Bundesbürgern ohne Anfangsverdacht)
  • Das Luftsicherheitsgesetz (Abschießen von Verkehrsflugzeugen)
  • Die Novelle der Telekommunikationsüberwachung (Speichern aller Telefon-, Handy- und Internet-Kommunikationen der gesamten Bevölkerung)
  • Neuregelung der akustischen Wohnraumüberwachung (das läuft auf etwas extrem vergleichbares mit dem ‚Großen Lauschangriff’ hinaus)
  • „Präventive“ Rasterfahndung durch das Bundeskriminalamt
  • On Line-Durchsuchungen (Bundestrojaner)
  • Neufassung des Zollfahndungsgesetzes (Heimliche Überwachung von Brief-Telefon- und Internet-Verkehr ohne konkreten Tatverdacht; ist dies für die Zollfahnder erst einmal durchgesetzt, sind die gleichen Rechte für die Polizei nur noch ein Katzensprung)
Polizeieinsatz
  • Änderungen des Pass- und Mautgesetzes (elektronischer Fingerabdruck und andere biometrische Merkmale im Pass mit genereller Lagerung der Daten aller Bundesbürger, Verwendung der Mautdaten zur Verfolgung und Ortsbestimmung von Personen ohne konkreten Anfangsverdacht)
  • „Anti-Terror-Datei“ (Zusammenschalten der personenbezogenen Datensammlungen von Polizei und Geheimdiensten, Aufhebung der Trennung von Geheimdiensten und Polizei)
Zu dieser Liste: Es sind noch nicht alle diese Gesetze und Verordnungen beschlossen. Ein Teil von ihnen wurde vom BVG zurückgewiesen und wird im Moment gerade umformuliert, um dann erneut „ins Rennen geschickt“ zu werden. Ein anderer Teil bezieht sich auf Neuerungen, die im Gesetzgebungsverfahren befinden oder gerade als Gesetze formuliert werden. Alle diese Späh-, Registrier- und Horch-Aktionen sind aber erklärtes Ziel von Schäuble und Merkel.

Als charakteristisch nennt die Ex-FDP-Ministerin die bei der Neufassung des Zollfahndungsgesetzes installierte Formulierung, die Gewinnung von Erkenntnissen aus dem Privatbereich abgehörter Personen sei nur noch dann unzulässig, wenn sie ALLEIN erfasst würden, oder mit anderen Worten, ist bei einem abgehörten Telefongespräch auch nur eine Aussage vorhanden, die eventuell auf die Vorbereitung einer möglichen Straftat hindeuten könnte, ist das gesamte Gespräch mit allen persönlichen Details legal verwendbar. Dabei ist besonders kennzeichnend, dass nur noch allgemein von „Straftaten“ gesprochen wird. Da könnte also zum Beispiel das Vorbereiten einer Graffiti-Sprüherei zum Vorwand dienen, das gesamte Privatleben von Personen auszuforschen.

Was die Ex-Ministerin nicht gesagt hat, allerdings beim Lesen der entsprechenden Verweise zu Artikeln über diese Fälle auffällt: Es geht bei der ganzen Sache überhaupt nicht gegen den Terrorismus, also Anschläge auf unbeteiligte Zivilpersonen (woher auch, solche Anschläge werden ja gar nicht durchgeführt in Deutschland, außer von Faschisten – und die sind nicht gemeint), es geht um etwas ganz anderes: Man hat Angst vor der wirklichen Opposition, die der Bevölkerung, die nicht im Parlament vertreten ist.

Elmar auf Stuttgarter Modemo Jan 06, Polizeifahrzeuge

Montagsdemo in Stuttgart; im Hintergrund zwei Polizeiwagen, aus denen ununterbrochen gefilmt und fotographiert wurde

Das wurde zum Beispiel bei den konkreten Fällen des niedersächsischen Polizeiaufgabengesetzes deutlich: Einer der Fälle, in denen das gesamte Privatleben ausgeforscht wurde, war ein Student, der im Verdacht stand, an Kundgebungen gegen die Atom-Castor-Transporte teilgenommen zu haben.

Der damalige Kläger gegen das Gesetz hatte in der Begründung für seine Betroffenheit vorgebracht, er gehe regelmäßig in eine Kneipe, in der eine Lenin-Büste aufgestellt ist und spreche dort mit den Leuten, daher falle er möglicherweise unter die Definition der betroffenen Personen (die eventuell in der Zukunft eine Gefahr für das eventuelle Verüben von Straftaten darstellen könnten).

Sozialprotest DGB

Daher weht der Wind. Den „Sozialstaat“, den es in Wirklichkeit sowieso nie gab, haben wir abgeschafft, jetzt müssen wir mit dem Widerstand des Volkes rechnen und dagegen müssen wir eine umfassende Stasi-Praxis einführen.

Stasi 2.0

Schöne neue Schäuble-Welt!


Artikel veröffentlicht in Journalismus-Nachrichten von heute am 15. Mai 2007

Originalartikel

Donnerstag, 10. Mai 2007

Deutschland: Bundesarbeitsgericht hebelt Schutzrecht aus!

Eine neue Qualität: Offener Gesetzesbruch durch ein Bundesgericht

Von Karl Weiss

Ein Skandalurteil des Bundesarbeitsgerichts stellt die Nichtzulassung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein anderes Skandalurteil, nämlich in diesem Fall des Landesarbeitsgerichtes Hamm dar. Obwohl im Gesetz völlig klar geregelt ist, dass Jugendvertreter nicht entlassen werden dürfen bzw. übernommen werden müssen nach der Lehre, hat das Arbeitsgericht und später das Landesarbeitsgericht der Entlassung bzw. Nichtübernahme von Lisa Gärtner und weiteren 5 Jugendvertretern bei Opel Bochum zugestimmt, was nun das Bundesarbeitsgericht abgesegnet hat.

Der selbständige Streik bei Opel Bochum war den GM-Bossen gehörig in die Knochen gefahren. Jetzt versuchen sie jeden, der etwas Aktivität und Eintreten für die Rechte der Arbeiter zeigt, durch Entlassung und Nichtübernahme zu bestrafen und damit Zeichen an die Wand zu schreiben, damit niemand mehr es wagt, gegen sie aufzumucken.

Da müssen sie aufpassen, dass dieser Schuss nicht nach hinten losgeht, denn Unterdrückung erzeugt Widerstand.

Besonders bemerkenswert ist an diesen Entlassungen, dass offen gegen bestehende Gesetze verstossen wird und die Gerichte das bis hin zum Bundesgericht absegnen.

Damit werden immerhin willkürlich Schutzrechten durch Gerichte aus politischen Gründen ausser Kraft gesetzt. Das ist nun allerdings eine neue Qualität. Bisher hatte die Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik es fast immer noch vorgezogen, sich an die Gesetze zu halten und nicht offensichtlich werden zu lassen, dass sie nichts als ein Teil des Gewalt- und Unterdrückungsapparat der kapitalistischen Diktatur ist.

Nun werden die ersten Vorhänge fallengelassen, die bisher immer noch die Rolle der Justiz verbargen. Kein Zufall, dass es Fälle bei Opel Bochum betrifft, wo im Oktober 2004 der wohl bedeutendste selbständige Streik der letzten Jahre gegen die Antreiber- und Lohnraubpläne eines der grössten Monopole der Welt, der General Motors (GM), stattfand.

Gerade vor kurzem hatte die GM einen bezeichnenden Beschluss gefasst: Man hat die Schliessung des Bochumer Werks oder Massenentlassungen dort, die bereits als Möglichkeit genannt worden war, doch lieber nicht beschlossen, sondern stattdessen Massenentlassungen im Antwerpener GM-Werk angeordnet. Die kampferfahrene Belegschaft in Bochum hätte sich wohl Massenentlassungen nicht so ohne weiteres gefallen lassen.

Da scheint es logisch, dass man die Bochumer nicht übermütig werden lassen will und mit den Entlassungen bzw. der Nichtübernahme der Jugendvertreter ein Exempel statuiert, um den Arbeitern den Mut zu nehmen.

Lisa Gärtner war als Jugendvertreterin durch besondere Aktivität aufgefallen. Sie war u.a. zweimal Teil einer Bochumer Arbeiterdelegation, welche die Solidarität der Bochumer Kollegen den GM-Arbeitern in Antwerpen überbrachte. Man merkt also die Absicht.

Der Betriebsrat von Hoesch Spundwand in Dortmund, wo viele mit Familienangehörigen bei Opel Bochum arbeiten, hat eine bemerkenswerte Solidaritätserklärung abgegeben. Darin heisst es u.a.:

„Es geht aber nicht nur um Lisa Gärtner und die anderen nicht übernommenen Jugendvertreter. Es geht uns auch ums Prinzip! Wir haben unsere Rechte als abhängig Beschäftigte nicht geschenkt bekommen! Deshalb werden wir nicht zulassen, dass diese Rechte willkürlich außer Kraft gesetzt werden! Vor allem aktive und kämpferische Kolleginnen und Kollegen sind immer wieder der Willkür von Unternehmern ausgesetzt! Sie müssen wissen: Sie stehen nicht allein! Wer einen von uns oder Rechte der Gewerkschaften, der Arbeiter, Angestellten und ihrer Organ angreift, muss mit dem Widerstand aller rechnen!“

„Was für Wertvorstellungen vermitteln sie jungen Menschen, wenn diese für ihr soziales und politisches Engagement abgestraft werden? Offensichtlich zählt in ihren Wertvorstellungen nur der Kurs der Aktien! Um so verständlicher, wenn junge Menschen sich Gedanken über eine andere Zukunft machen, wo ihre Fähigkeiten, Kenntnisse, ihr Wissens- und Tatendrang gefordert und gefördert wird.“

Mittwoch, 2. Mai 2007

Schon in den USA, bald auch bei uns - Gefängnis für Sex unter 18

Gefängnis ohne Bewährung für einverständlichen Sex unter Minderjährigen

Von Karl Weiss

Die extremistisch–christlichen Bewegungen in den USA haben bereits in einer Reihe von Staaten, speziell dort, wo die Republikaner Mehrheiten haben, neue Sexualstrafgesetzgebungen durchgesetzt, die an Absurdität nichts zu wünschen übrig lassen. Aufgrund eines solchen neuen Gesetzes ist ein junger Mann in Georgia zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt worden, weil er mit 17 Jahren mit seiner zwei Jahre jüngeren Freundin einverständlich Sex hatte.

Zusatz zum Artikel (November 2008)

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 ( hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf ) sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden. Wie jeder weiss, hat keine Zeitung, kein Fernsehen, über die Verabschiedung berichtet. Man kann ohne Übertreibung sagen, es wurde heimlich durchgezogen. Dies vor allem, weil den einschlägigen Politikern natürlich klar war, was sie da beschlossen.

Das entscheidende ist, man hat nun Instrumente in der Hand, fast jeden beliebigen Menschen in Deutschland unter schwerste Anklagen zu stellen, die ihn der abscheulichsten Verbrechen anklagen, die man sich vorstellen kann („Kinderporno-Verbreitung“). Da die Regelung der „wirklichkeitsnahen Beschreibungen“, des neuen Kinderporno-Alters bis achtzehn und der Einbeziehung von Personen, die aussehen, als ob sie jünger wären, beschlossen wurden, ist nun fast jeder Porno auch gleich Kinderporno.

Man kann erwarten, dies wird keineswegs breit angewandt werden. Dazu haben die Staatsanwaltschaften auch keine Zeit noch Personal. Es geht darum, Material gegen Dissidenten zu haben. Kann man einen politischen Dissidenten mit einer Anklage wegen Kinderporno überziehen, ist er völlig unglaubwürdig geworden.


Da es einige Missverständnisse um diesen Artikel gegeben hat, hier noch eine Klarstellung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält noch nicht alle vorgesehenen und bereits mehrfach geforderten Verschlimmbesserungen des Sexualstrafrechts, sondern nur die wesentlichsten, nämlich die Heraufsetzung des "Schutzalters" auf achtzehn Jahre, die Strafbarkeit von jeglichen "Schriften", die als "aufreizend" eingestuft werden und die Abschaffung der Regelung, dass die Täter mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Bisher noch nicht als Gesetzentwurf in Deutschland vorgelegt, aber bereits gefordert von "christlichen" Politikern oder in der Europäischen Rahmenverordnung oder in US-Vorlagen genannt (eventuell auch nur in der ersten Version der Rahmenverordnung, die von der europäischen Kommission stammte) sind: Die vierjährige Mindeststrafe, die Strafbarkeit des "Verleitens", die Einbeziehung von unter 14 -jährigen in den Täterkreis und die öffentlich zugängliche Sexualstraftäter-Datei. Ist das Gesetz erst einmal durchgebracht, werden wahrscheinlich diese noch weiter gehenden Punkte angegangen.

Kürzlich war schon ein Fall aus dem Bundesstaat Michigan bekannt geworden, wo ein verheirateter Mann wegen eines Ehebruchs mit einer Prostituierten zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, was auch noch vom Appelationsgerichtshof des Staates bestätigt wurde. Siehe den Artikel zu diesem Fall.

Der Fall in Georgia hat sogar noch eine fast unglaubliche Besonderheit. Die beiden jungen Leute haben nur Oral-Sex gemacht, keinen Sex mit Penetration. Hätten sie das getan, wäre das nur als Ordnungswidrigkeit bestraft worden.

Christlich-extremistische Verklemmte halten Oralsex für eine unnatürliche Abartigkeit und fordern bereits, ihn generell unter Strafe zu stellen.

Der „Täter“ hat bereits zwei der 10 Jahre abgesessen und es wurde seine Freilassung beantragt. Aber der zuständige Staatsanwalt tut alles, um seine Freilassung zu verhindern, wahrscheinlich auch einer jener „wiedergeborenen Christen“, die uns - wie die katholische Kirche - unbedingt die Art zu Leben vorschreiben wollen.

Das Gesetz in Georgia sieht schwere Strafen wie diese vor, wenn ein Kind sexuell angegriffen wird – von einem Erwachsenen, der seine Machtstellung ausnutzt gegenüber dem Kind. Man hat aber "vergessen", ausdrücklich auszunehmen, dass natürlich einverständlicher Sex unter fast Gleichaltrigen auch im jugendlichen Alter nicht strafbar ist.

Zwar gibt es in der abstrusen Georgia-Gesetzgebung eine Klausel, die Sex mit Penetration unter (fast) Gleichaltrigen von einer solchen Strafe ausnimmt, aber Sex, der nicht mit Penetration einhergeht, fiel nicht darunter.

Gewaltkomponente im Sex

Im wesentlichen waren sich bis vor kurzem alle zivilisierten Länder in diesen Dingen der Sexualgesetzgebung einig. Bestraft muss werden, wenn eine Gewaltkomponente im Sex enthalten ist oder eine Machtausübung. Dagegen muss einverständlicher Sex von jeglicher Bestrafung ausgenommen werden, wenn keinerlei solche Komponenten vorhanden sind. Das trifft speziell dann zu, wenn junge Leute, auch wenn sie noch nicht achtzehn (oder sechzehn) sind, Sex miteinander in irgendeiner Form machen.

In der Regel haben zivilisierte Länder sich auf ein absolutes Schutzalter geeinigt, meistens 14 Jahre, wobei man oft noch die dreizehnjährigen mit in die Erlaubnis einbezieht, wenn der Altersunterschied nicht mehr als zwei (in anderen Ländern drei) Jahre beträgt. Oberhalb des Schutzalters, zwischen 14 und 16 Jahren, geht man üblicherweise von einem maximalen Altersunterschied von 5 Jahren aus. Ab 16 Jahren dann wird in einigen Ländern schon ganz freigegeben (wie bisher noch in Deutschland), in anderen bis zum 18. Lebensjahr ein noch grösserer maximaler Altersunterschied (z.B.10 Jahre) verankert.

In der Schweiz zum Beispiel ist auch ein einverständlicher Sex straffrei, der 12- und 13-jährige involviert, auch wenn die jungen Leute davon Videoaufnahmen machen. Kürzlich gab es einen solchen Fall.

Solche Regelungen sind sinnvoll. Einerseits muss man streng jeden gewalt- und machtbesetzten Sex (und das nicht nur bei Kindern und Jugendlichen) unter Strafe stellen, um schwächere Personen vor dem sexuellen Ausnutzen (Ausbeuten) durch starke und/oder mächtige zu beschützen. Andererseits muss man der Tatsache Rechnung tragen, dass die jungen Menschen, meist ab etwa 12 Jahren, bereits ein sexuelles Leben und sexuelle Bedürfnisse haben, wobei in strafrechtlicher Hinsicht weitgehend freie Hand gelassen werden muss, wenn es sich um (fast) Gleichaltrige handelt.

Sex unter 18 unter Strafe

Dies beinhaltet selbstverständlich keinerlei Aufforderung zum Sex von 12-jährigen. Hier geht es nicht um die Fragen, welche sehr frühen sexuellen Erlebnisse oft nicht gut für die jungen Leute sind und dass eine Dreizehnjährige natürlich extreme Probleme bekommt, wenn sie schwanger wird, hier geht es um die Frage der Strafbarkeit, um die Frage, ob man dafür ins Gefängnis wandert – was mit Sicherheit die Probleme der 13-jährigen Mutter nicht verringern würde.

Nun haben aber die Vereinigten Staaten angefangen, diesen Konsens der zivilisierten Länder aufzukündigen. Man fängt an, jeglichen Sex unter 18 zu bestrafen, homosexuellen Sex wieder strafbar zu machen, Ehebruch ebenfalls und dies alles zu verbinden mit Ausnahmeregelungen für sexuelle Straftäter, die nach der Entlassung weiterhin bestraft werden, indem man sie öffentlich bekanntgibt, wo sie sich auch niederlassen. So wird zum Beispiel ein schlichter Homosexueller nach seiner Strafverbüßung behandelt, als hätte er kleine Kinder vergewaltigt.

Das alles könnte für uns eine kuriose Fußnote sein, nach dem Motto: „Die spinnen, die Amis“. Ist es aber nicht. Es gibt seit letztem Jahr einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem sie alle diesen Regeln bricht und die Strafbarkeit auf völlig einverständlichen, macht- und gewaltfreien Sex erweitert.

Im „Kampf gegen Internet-Kinderschänder-Banden“

Dieser Gesetzentwurf ist gestützt auf einen Rahmenbeschluss der Europäischen Komission, der genau die absurden Definitionen jener extremistischen Religiösen aus den USA übernimmt. Es ist nach Angaben von Lorenz Böllinger, Professor für Strafrecht an der Universität Bremen, der eine kritischen Kommentar zu diesem Rahmenbeschluss geschrieben hat, von den USA in einigen UN-Gremien eine Empfehlung durchgesetzt worden, die nun von der EU-Kommission übernommen wurde.

All dies läuft unter verschleiernden Bezeichnungen wie „Kampf gegen Internet-Kinderschänder-Banden“, „Kampf gegen Kindesmissbrauch“, „Verfolgung von pädophilen Kindermördern (Originalton Schröder)“ und man verkündet, nun müssten die abartigen Kindermörder endlich einmal die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

So wollen sich die Politiker als „Recht und Gesetz“-Personen profilieren und von den Untaten ablenken, die sie für die Bevölkerung bereit stellen, wie Hartz IV, Millionen von Arbeitslosen, Rente mit 67 (auch mit 70 ist schon im Gespräch), Einführung von Studiengebühren, Abschaffung der Lehrmittelfreiheit, Schließen von Schulen, Kindergärten und öffentlichen Bädern, nicht zu vergessen Überfälle auf andere Länder wie Jugoslawien, Afghanistan und Irak.

Gegen Kindermörder, Kinderschänder und Internet-Kinderporno-Ringe gibt es längst ausreichende Gesetze. Diese können nicht nur mit Höchststrafen bis zu lebenslänglich belegt werden, sondern auch mit „Sicherheitsverwahrung“ (anschließendem dauerhaften Wegschließen), wenn der Richter der Überzeugung ist, der Betreffende dürfe nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden.

In Wirklichkeit betreffen die Änderungen gegenüber der vorherigen Gesetzeslage und Rechtssprechung im wesentlichen drei Punkte, die nichts mit Kinderschändern, Kindermördern oder Pornoringen zu tun haben:

1.
Alle bis zum 18. Lebensjahr werden als „Kinder“ definiert. Es gibt keine Jugendlichen mehr, die längst sexuelle Bedürfnisse und Sex haben. Hier der Kommentar von Professor Böllinger dazu:
„Vielmehr brächte er eine europaweite massive weitgehende Kriminalisierung der Sexualität Jugendlicher bis zum 18. Lebensjahr! mit sich, mithin gar eine potentielle Gefährdung des Wohls der minderjährigen Unionsbürger.“
„Gegen diese lang etablierten und wohlbegründeten Standards verstößt der Vorschlag in grotesker Weise, indem der Rechtsbegriff „Kind" jede Person unter achtzehn Jahren bezeichnet (Art. l a des Entwurfs). Es werden also theoretisch „Taten" mit Opfern im Alter von vier oder 17 1/2 Jahren gleichgesetzt. Ein Strafrecht (...) verliert dadurch völlig an Glaubwürdigkeit und führt sich selbst ad absurdum.“

2.
Es werden über die bisher schon vorhandenen, eindeutig definierten Beschreibungen der verfolgenswerten Taten hinaus neue, allgemeine, unbestimmte eingeführt, die weiten Spielraum für verschiedenen Interpretationen lassen, je nachdem, ob der Richter mehr den Werten der Aufklärung verpflichtet ist oder mehr zu engstirnig religiösen Ansichten neigt.

So wurde z.B. der Begriff von „sonstigen“ Handlungen bei der Definition der Kinderprostitution eingeführt. Es bleibt offen, was gemeint sein könnte. Hier wird der Einbeziehung von Dingen in die Strafbarkeit Tür und Tor geöffnet, die eben nach jeglicher vernünftigen Betrachtung dort nicht hingehören. Besonders bei Nacktfotos öffnen sich hier weite Horizonte von „Straftaten“, die nur in der Einbildung von verklemmten religiösen Extremisten existieren.

Hören wir, was Professor Böllinger zu zwei anderen unbestimmten Punkten zu sagen hat:

„...erscheint jedoch unter (b) zu weit und damit grundgesetzwidrig unbestimmt (§ 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG). Denn es genügt bereits die „Verleitung" des Kindes zu „sexuellen Handlungen" - beides äußerst vage und schier uferlos anwendbare Begriffe.
Mangels einer Regelung des Täteralters könnte übrigens absurder Weise auch ein soeben strafmündig gewordener 14-jähriger Jugendlicher für die „Verführung" oder das Fotografieren eines knapp 18jährigen „Kindes" belangt werden.“
“…so müsste aber doch der Begriff der Pornografie weniger diffus sein: Nach Art. 1 (b) genügt jegliche „bildliche Darstellung", also auch eine obszöne Zeichnung oder ein Kunstwerk. Auch erscheint die (…) Strafbarkeit dann unangemessen, wenn die pornografisch dargestellte Person zwar über 18 ist, aber „wie ein Kind aussieht" (Art. 3 Abs. 2). Damit wird die hoch bedeutsame rechtsstaatliche Sicherung unterlaufen, dass der Täter die Tatsachen gekannt haben muss und ihm diese Kenntnis nachgewiesen werden muss (Beweislastumkehr).”

3.
Es werden neue, weit höhere Mindeststrafen eingeführt: 4 Jahre Gefängnis als generelle Mindeststrafe und 8 Jahre in schweren Fällen. Damit wird gleichzeitig jede Möglichkeit verhindert, die Strafe in leichten Fällen zur Bewährung auszusetzen. Ebenso wird wegen der hohen zu erwartenden Bestrafung eine Untersuchungshaft von Verdächtigen zur Regel werden.

Das führt also zu Aussichten, die denen in den USA nicht mehr nachstehen. Fast jeder Sex zwischen Personen unter 18 Jahren (oder wenn eine der Personen unter 18 ist), wird zu einem mit mindestens vier Jahren Gefängnis belegten Verbrechen. Damit wird ein wesentlicher Teil unserer Jugendlichen kriminalisiert.

Fotos am Ferienstrand?

Besonders wird auch die Frage von Nacktfotos oder Halbnacktfotos zu einer risikoreichen Sache. Machen Sie zum Beispiel an einem schönen Strand Europas ein Foto, nur kam da, ohne dass sie darauf achteten, eine junge Dame mit drauf, die sich ohne Oberteil sonnte, wie das heute die Regel ist. Nehmen wir nun an, die Dame war erst Siebzehn und Sie stellen dies Foto in das Internet, um für ihre Ferienwohnung Reklame zu machen, die sie vermieten.

Ja, Sie haben schon verstanden: Kinderpornoring im Internet. Mindestens vier Jahre Gefängnis! Danach sind Sie auf der Liste der Kinderschänder, die jedermann in Ihrer Nachbarschaft einsehen kann und alle Menschen und speziell die Kinder sind vor Ihnen gewarnt, Sie Sexualtäter! Auf der Strasse laufen die Kinder hinter Ihnen her und rufen „Kindermörder!“ und Ihre Nachbarin kommentiert: „Wenn ich so ein Schwein sehe, dann bin ich doch für die Todesstrafe!“

Oder nehmen Sie einen anderen Fall: Sie sind FKK-Fan und machen mit ihrer Familie Urlaub in einem FKK–Dorf. Sie fordern dort unter anderem ihren Sohn auf, Fotos von der Familie zu machen, ihren Sohn, der siebzehn ist. Auf einem der Bilder allerdings haben Sie eine halbe Erektion. Mag sein, das war Ihnen gar nicht bewusst, aber die Polizei durchsucht Ihren Computer mit dem Bundestrojaner und findet jenes Photo. Schnell kann geklärt werden, der Sohn war noch keine Achtzehn und Sie haben ihn verführt, diese sexuelle Handlung (Fotografieren eines halb erregierten Penis) zu begehen. Da wird es schwierig werden, nur mit 4 Jahren davonzukommen. („Das Schwein hat es mit dem eigenen Sohn gemacht.“)

Vielleicht treffen Sie sich ja dann genau mit diesem ihrem Sohn im Gefängnis, der nämlich mit seiner gleichaltrigen Freundin Sex gemacht hatte, als er noch keine 18 war – ebenfalls mindestens 4 Jahre.

Sie treffen sich allerdings nicht mit Ihrem Nachbarn im Gefängnis. Der hat nämlich nur eine leichte Straftat begangen, er hat lediglich einen Menschen zum Krüppel geschlagen und ist mit 2 Jahren davongekommen. Solche schwere Jungs wie Sie und ihren Sohn kann man natürlich nicht im gleichen Gefängnis wie einen Leichtkriminellen wie ihn unterbringen.

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Nehmen wir an, man hätte auf Ihrem Computer dieses Bild gefunden, irgendwann einmal aus dem Internet heruntergeladen, weil Ihnen die schönen Dinge des Lebens am Herzen liegen. Die Polizei hätte festgestellt, die Dame auf dem Bild war siebzehn. Nun kommt es darauf an, wie der Richter es interpretiert. Der Staatsanwalt sagt, sie hätte die Schamgegend nach vorne geschoben, um sich in eine 'reizende' Position zu bringen. Ihr Verteidiger sagt, es handele sich um ein ganz normales Familienfoto aus einem FKK-Camp. Würden sie 4 Jahre Gefängnis darauf verwetten, dass alle deutschen Richter mit Ihrem Verteidiger gingen? Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".

Die US Lynchjustiz

Und nicht zu vergessen – wenn Sie beide (Sie und ihr Sohn) dann entlassen werden, sind Sie auf der Kinderschänderliste, die soeben Herr Rüttgers, seines Zeichens Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, gefordert hat. Die Lokalzeitung wird sie schnell ausgemacht haben und dann sind Ihre beiden Fotos an jeder Laterne – und wenn Sie etwas Pech haben, hängen Sie dann auch bald an einer solchen.

In den USA wurden bereits mehrere Fälle von Lynchjustiz gegen bekannt gemachte ehemalige Gefängnisinsassen wegen Sexualvergehen registriert.

Wenn Sie dann spüren, wie sich der Strick um Ihren Hals zuzieht und sich bewusst werden, in höchstens zehn Sekunden geht Ihnen endgültig die Luft aus, dann haben Sie noch einen Moment Zeit, einen freundlichen Dank per Geistesblitz an die Poltikerkaste zu übermitteln, die Ihnen das eingebrockt hat, weil sie von ihren Untaten ablenken und die Aufmerksamkeit auf Kinderschänder wie Sie lenken musste.


Veröffentlicht in "Journalismus - Nachrichten von heute" am 2. Mai 2007, hier leicht redigiert und ergänzt.

Originalartikel


Zusatz zum Artikel

Von Karl Weiss

Soeben erreicht uns noch eine neue Meldung zu diesem Thema von AFP mit Datum des 3. Mai 2007: In den Staaten Wisconsin, Ohio und Alabama in den Vereinigten Staaten wurden soeben neue Gesetze vorgelegt, die bestimmen, dass Personen, die wegen sexueller Delikte eine Strafe abgesessen haben, an ihren Autos eine spezielle Plakette anbringen lassen müssen, die sie weithin sichtbar als “sexual offenders” brandmarkt. Damit werden sie als Ziele von Lynchjustiz noch leichter erkennbar.


Zusatz vom 24. August 2007:

Scheinbar sind hier doch noch einige Worte nötig zu dem Bild, das ich hier im Blog in den Artikel gestellt habe. Man kann dieses wohl missverstehen.

So schreibt z.B. "Adrima", die sich mit "Zynismus pur" vorstellt, im 'Zelda-Forum' zu einem Artikel mit solchen Bildern in diesem Blog: "Ehrlich gesagt find ich es verwerflich, Nacktbilder in den Artikel einzufügen."

Das Bild ist ein „offizielles“ Naturisten-Bild (in Deutschland wird die Naturisten-Bewegung FKK genannt). Ich habe es, weil ich in den 70er-Jahren selbst Teil dieser Bewegung war und Ferien in Naturisten-Camps verbracht habe.

Die „Nudists“ (FKK-Anhänger) sind der Meinung, der menschliche Körper, auch und gerade nackt, ist ein wahres Kunstwerk, ein Meisterwerk und unglaublich schön. Er ist keine schreiende Aufforderung zum Sex, wie uns manche weismachen wollen, sondern eine der ästhetischsten Ansichten, die für uns Menschen möglich sind.

Nichts an einem nackten menschlichen Körper ist nach dieser Ansicht schlecht, sündig, „unschamhaft“ oder „unkeusch“. Er ist vielmehr das Meisterwerk der Natur (oder Gottes, je nach Glaubenseinstellung).

Aus diesem Grund haben viele Nudisten-Camps eine Foto-Bibliothek von besonders gelungenen Fotos von Nackten im Camp. Solche Fotos werden zum Teil von stolzen Eltern oder Ehepartnern dem Camp hinterlassen (mit Einverständnis der Abgebildeten bzw. Erziehungsberechtigten), zum Teil bei Schönheitskonkurrenzen aufgenommen, die in der Ferienzeit in vielen Camps für Männlein und Weiblein und in allen Altersstufen üblich sind. Die Kandidaten bei diesen Konkurrenzen erklären sich einverstanden mit dem Fotografieren und dem Einstellen der Fotos in die Bibliothek.

Die Bilder der Bibliothek stehen den Camp-Feriengästen zur Verfügung. „Nudists“ tauschen auch solche Bilder untereinander. So bin ich an solche Bilder gekommen.

Es gibt auch websites von Camps oder Nudisten-Organisationen, die solche Fotos im Internet ausstellen, z.B. diese US-Site oder diese Site eines deutschen Reisebüros.

Wer die Bilder vorurteilslos ansieht, wird bestätigen, sie haben nichts „aufreizendes“ (im negativen Sinne) an sich und schon gar nichts pornographisches.

Man kann Naturisten-Bilder schon daran erkennen, dass sie praktisch immer im Freien aufgenommen sind und dass sie meist natürliche Situationen in einem Ferienkamp zeigen. Andere dieser Bilder sind typische Familienfotos, wie sie ein stolzer Vater aufnimmt oder ein Freund oder Partner.

Das Bild steht hier im Artikel, weil ich damit die Problematik der beabsichtigten Gesetze deutlich machen und auch die Aufmerksamkeit der Leser auf die Tatsache lenken will, wie schön und pornofrei Abbildungen des nackten menschlichen Körpers sein können.

Karl Weiss



Weiterer Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier


Zusatz zum Artikel

aus Anlass der Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts im Bundestag:

Um einen ungefähren Eindruck zu geben, wie es um den Sex von Jugendlichen in Deutschland bestellt ist, hier einige Zahlen aus der letzten Sex-Studie des Stern:

„Im Alter von 14 Jahren hätten nach den neuesten Zahlen zwölf Prozent der Mädchen und zehn Prozent der Jungen bereits einen Geschlechtsverkehr erlebt. Im Alter von 15 Jahren seien es 23 Prozent der Mädchen und 20 Prozent der Jungen, mit 16 Jahren 47 Prozent beziehungsweise 35 Prozent. Bei den 17-Jährigen berichteten 73 Prozent der Mädchen, schon Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Bei den Jungen seien es in diesem Alter (...) 66 Prozent.“

Es ist also (73/66%) nicht irgendeine Minderheit, die vor dem Erwachsen-Sein bereits Geschlechtsverkehr hat. Und man darf im Zeitalter des Fotohandy davon ausgehen, dass in nicht unwesentlichen Teilen dieser Fälle Fotos und Videos aufgenommen werden. Diese sind nach neuer Gesetzgebung in Deutschland „Kinderpornos“, jedenfalls dann, wenn sie nicht unter völligen Verschluss und bei den beiden bleiben. Bereits das Verschicken per E-Mail-Anlage verwirkt eine Gefängnisstrafe! Umso mehr, wenn Mädchen ihr „Eroberung“ den Freundinnen zeigen oder Jungs ihren Freunden. Die Absurdität dieser Gesetzgebung ist nicht mehr zu überbieten.



Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

Natürlicher Abort: Der Polizei melden oder 1 Jahr Gefängnis

Von Elmar Getto

Wenn sich irgend jemand noch Illusionen gemacht hat, was die Zukunft der Menschen in den USA ist, der kann es jetzt an einer republikanischen Gesetzesinitiative im Staat Virginia ablesen. Bushs Republikaner in Virginia wollen ein Gesetz einführen, das alle Frauen, die einen natürlichen Abort erleiden, zwingt, dies der Polizei zu melden, mit ausführlichen Details, ob man mit dem ‚Vater’ verheiratet ist und wieviel Gramm das gewogen hat, was da ausgeschieden wurde. Sie sind mit bis zu 1 Jahr Gefängnis bedroht, wenn sie dies nicht tun.

Die USA wandeln sich jetzt Schritt für Schritt von einer bürgerlichen Demokratie in eine mehr oder weniger offene Diktatur um. Seit in etwa dem Jahr 2000, als die ersten Wahlmaschinen und Wahlhilfen wie Lochkarten in den Wahlen der USA eingeführt wurden, häufen sich die Meldungen über unerklärliche Wahlergebnisse. Bei der ersten Wahl von Bush sind die wochenlangen Auseinandersetzungen noch in bester Erinnerung, bis Bush zum Sieger erklärt wurde. Heute weiß man, daß die Demokraten aus Angst, schlechte Verlierer genannt zu werden, viel zu früh den Kampf aufgaben. Wäre Florida komplett nachgezählt worden, wäre Bush nie Präsident geworden.

In den 4 Jahren danach gab es zumindest fünf unerklärliche Wahlausgänge bei Vorwahlen und bei Senatswahlen. In allen Fällen war ein hoher Vorsprung in den Umfragen für einen Demokraten gegeben, der sich in der Wahl unerklärlicherweise in eine Niederlage verwandelte. In allen diesen Fällen waren Wahlmaschinen und/oder Lochkarten eingeführt worden. Nach dem, was inzwischen über die Wahlmaschinen und Lochkartenstanzer sowie bestimmte Maschinen der Wahlauswertung bekannt ist, sind alle diese Hilfsmittel manipulierbar.

In der Präsidentenwahl Ende letzten Jahres wurde sogar mit wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen, daß eine Beeinflussung zugunsten der Republikaner stattgefunden haben muß (siehe diesen Artikel).

Trotzdem haben sich die Demokraten (außer einer kleinen Gruppe innerhalb der Partei) nicht aufraffen können, die gesamte Wahl als gefälscht zu entlarven und massiv gegen die Anerkennung des Bush-Sieges vorzugehen. Ihre Angst, als Verschwörungstheoretiker gebrandmarkt zu werden (eine ständig beliebter werdende Methode, sich unerwünschter Kritiker zu entledigen), überwog ihren Siegeswillen und ihre Zivilcourage.

Da die US-Mainstream-Medien die Republikaner und ihre Politik und Machenschaften im wesentlichen stützen, müßten die Demokraten da auch eine Schlacht gegen übermächtige Gegner führen.

Heute wagt es kein grosser Fernsehsender mehr, geschweige denn eine Zeitung oder ein Magazin in den USA, die Absurditäten der extremistischen "wiedergeborenen" Christen und ihrer Wortführer anzuprangern und zu entlarven.

Alle tun so, als sei es völlig normal, dass an Schulen gelehrt werden muss, die ganze Natur und das Universum seinen in 6 Tagen erschaffen worden und hätten sich nicht in Billionen Jahren entwickelt. Viele haben sich bereits dem Diktat eines Schulgebets am Anfang des Unterrichts unterworfen. Religiöse Spinner sorgen für neue Gesetze in den Staaten, welche die Abtreibung wieder verbieten, die homosexuellen Sex wieder zu einem Verbrechen erklären, die Ehebruch mit Gefängnisstrafen belegen bis hin zu lebenslänglich usw.

So dienen die Demokraten mehr und mehr nur noch als Puffer für die steigende Unmut eines wesentlichen Teiles der US-Amerikaner, um sie davon abzuhalten, sich vom bestehenden System abzuwenden. Kein Wunder, sind doch die Demokraten genauso mit dem Finanzkapital verflochten wie die Republikaner. Allerdings liegt ihnen mehr daran, den demokratischen Schein zu wahren.

Die Republikaner dagegen, eng mit extremistischen Gruppen von "wiedergeborenen" Christen und mit der katholischen Kirche liiert, sind völlig skrupellos. Sie wollen sich eine USA nach ihrem Abbild schaffen: Reaktionär, Frauen unterdrückend, Minderheiten unterdrückend, ausschließlich dem Wohl der Groß-Konzerne und –Banken verpflichtet, ohne die wichtigsten Menschen- und Grundrechte, religiös fanatisch, kurz einen Staat wie jener der iranischen Mullahs, nur daß man offiziell keine religiösen Führer an der Macht hat.

Einen Schritt in diese Richtung wurde gerade im Staat Virginia eingeleitet: Die Republikaner (in Person eines Abgeordneten mit Namen Cosgrove) haben ein Gesetz eingebracht – und sie haben eine bequeme Mehrheit in Virginia – das festlegt, daß alle Fötustode, unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft, die nicht unter ärztlicher Hilfe eintreten (die müssen nämlich in Virginia von den Ärzten sowieso schon gemeldet werden), von der Frau an die Behörden (Polizei) innerhalb von 12 Stunden gemeldet werden müssen. Andernfalls sind Strafen von bis zu 1 Jahr Gefängnis angesagt.

Die Details des Gesetzes sind geradezu atemberaubend: Die Frau muss angeben:

Den Ort des Geschehens
Ihre Adresse
Ihren Namen und Geburtsnamen
Sozialversicherungsnummer und Nummer der medizinischen Akte (gibt es anscheinend in den US)
Eventuelle spanische Abstammung und Rasse (!)
Alter
Schulabschluß (!)
Ob der Fötus männlich oder weiblich war
Ob sie mit dem Vater verheiratet ist (!)
Zwillinge ? und gegebenenfalls Reihenfolge des Ausscheidens der Zwillinge
Datum
Datum der letzten Regel vor der Schwangerschaft und Angabe der Schätzung des Arztes über die Woche der Schwangerschaft
Gewicht des Fötus in Gramm (!!!)
In welchem Schwangerschaftsmonat die erste Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wurde
Zahl der Vorsorgeuntersuchungen
Wann der Fötus gestorben ist
Ob und welche Mißbildungen
Vorkommnisse bei Wehen und Geburt (bei Fötus Tod!!!)
Medizinische Daten für diese Schwangerschaft
Andere Daten für diese Schwangerschaft
Eventuelle Eingriffe und Art der Geburt
Autopsiebefund
Ärztliche Bescheinigung über die Ursachen des Fötus Tods
Unterschrift mit Datum sowie Name, Adresse und Zulassung des Arztes, der die Diagnose stellt
Wie wurde der tote Fötus entsorgt
Unterschrift, Datum sowie Name Adresse des Beerdigungsbeamten bzw. des Zuständigen im Krankenhaus
Datum der Meldung
Unterschrift der(s) Meldenden
Bezirk der Meldung und Meldungs-Nummer

Diese Aufzählung läßt uns ein wenig den kalten Hauch jener Gesellschaft spüren, die hier angestrebt ist (Man stelle sich nur die Szene vor, wie eine weinende Frau, vor Schwerzen fast verrückt, nach einem natürlichen Abort in dem Blut herumstochert, um eventuell ein winziges Stückchen etwas zu finden, das dann (auf der Küchenwaage?) gewogen werden kann und es unter das Mikroskop legt, um eventuell ein Geschlecht feststellen zu können - wo die wohl das Mikroskop herbekommt?).

Es ist deutlich, worum es hier geht: Man will als Bundesstaat alle Aborte erfassen und damit eben auch alle Abtreibungen.

Viele Frauen, die auf der Website

http://democracyforvirginia.typepad.com

ihren Protest gegen diese Gesetzesvorlage ausgedrückt haben, bezogen sich auf die Aktivitäten von militanten Abtreibungsgegnern, mit denen die Republikaner in Virginia anscheinend eng verbunden sind. Hier tritt dann auch die katholische Kirche als extremistische Organisation ins Blickfeld, die wiederum die militantesten Abtreibungsgegner stellt.

Aber – es ist noch nicht alles verloren! Die tausendfachen Proteste, die über diese Website organisiert wurde, brachten einen Teilerfolg! Der betreffende Abgeordnete der Republikaner, Cosgrove, erklärte, er werde diese Vorlage in der vorliegenden Form zurückziehen und eine andere, besser formulierte einbringen.

Er sei mißverstanden worden. Es sei ihm nur darum gegangen, Mütter zu bestrafen, die ihre neugeborenen Babys aussetzen.

Das ist allerdings eine Ausrede würdig der Republikanischen Partei. Es ist offensichtlich, daß Fötustod und Aussetzen lebender Babys nichts miteinander zu tun haben – außer für Bushs Republikaner natürlich. Das Niveaus dieser Art von Abgeordneten wird hier erkennbar.

Nun, man darf gespannt sein, wie die nächste Vorlage des hochgeehrten Herrn Abgeordneten aussehen mag.

Abgesehen davon, ist es auch bereits ein Skandal, daß in Virginia die Ärzte alle Fötustode, die sie behandeln, dem Staat (mit allen oben genannten Details) melden müssen.

Aber dies ist natürlich kein Einzelfall, die oben genannte Site ist bereits hinter der nächsten virginianischen Gesetzesvorlage her. Ein republikanischer Abgeordneter aus Richmond, Virginia, hat ein Gesetz eingebracht, das es unter Strafe stellt und als Verbrechen einstuft, wenn Präservative unter bestimmten Umständen zur Verfügung gestellt werden.

Wir werden Sie mit den weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.


Dieser Artikel beruht auf einem ursprünglichen, der in "Rbi-aktuell" am 13. Januar 2005 veröffentlicht wurde. Er wurde vom Autor aktualisiert und überarbeitet.


Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier



Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Samstag, 28. April 2007

Soviel Stasi wegen des Terrors?

Oder geht es gegen das eigene Volk?


Von Karl Weiss


Telephone abhören, Videoüberwachung an öffentlichen Orten, Abhören und Videoüberwachung in den Wohnungen, Überprüfen der Bewegungen auf den Bankkonten, Überprüfen der „Bedürftigkeit” durch Ausforschen der Wohnungen, Abhören und Speichern aller Handy-Gespräche, Orten von Personen und Erstellen von Bewegungs-Profilen durch Handy-Peilung.

Dazu Speichern aller E-Mails und Zugriff für Polizei und Geheimdienste, Speichern und Überwachen durch Sicherheitsdienste des gesamten Chat-Verkehrs im Internet, Überwachung und Registrierung von Einträgen in Foren und Blogs im Internet, Austausch von Daten und Informationen zwischen Polizei und Geheimdiensten, Filmen und Photographieren von Menschen, die protestieren und demonstrieren, all das ist heute hier in Deutschland bereits Realität, gang und gäbe und bereits fast in allen Fällen vollständig legal.


Das häufigste Argument gegen den Protest dagegen ist: “Wer nichts Böses tut, hat nichts zu befürchten”. Und wenn man in "böser" Opposition zu der unsäglichen Politikerkaste steht?

Waren noch vor kurzer Zeit für die meisten dieser Überwachungsmaßnahmen richterliche Anordnungen notwendig, so daß in der Regel nur der überwacht wurde, gegen den konkrete Verdachtsmomente vorlagen, sind heute fast alle diese Stasi-Maßnahmen bereits in das freie Belieben der Staatsdiener gestellt, die damit beauftragt sind. Die Terror-Hysterie, ausgelöst durch die Anschläge des 11. September 2001, hat es möglich gemacht. Der gewaltige Aufwand, der getrieben wurde, um diese Anschläge vorzubereiten und durchzuführen und sie dann den "Dudes" einer islamistischen Terrororganisation in die Schuhe zu schieben, hat sich gelohnt.

Man brauchte nur von Zeit zu Zeit erneut einige Anschläge durchführen zu lassen, um die angebliche Gefahr der Übernahme der Welt durch Terrororganisatioen mit einem Hauch von Glaubwürdigkeit zu versehen, schon brachte man fast alle Gesetze durch die Parlamente, die jegliche wesentlichen Rechte auf einem persönlichen, einen Privat-Bereich, in den staatliche Stellen nicht ohne richterliche Erlaubnis eindringen dürfen, nach und nach aufgehoben haben.

Fragt man einen aus der Politiker-Kaste, warum die Sondergesetze, die 2002 in Deutschland mit fester Befristung bis Ende 2006 eingeführt wurden, verlängert wurden und sogar noch verschärft, bekommt man Antworten wie: „Auch in Deutschland kann jederseit ein Terroranschlag mit Hunderten von Toten durchgeführt werden. Niemand ist vor dem internationalen Terror sicher.“

Rein zufällig fanden sich denn auch im zeitlichen Zusammenhang mit der parlamentarischen Beschlußfassung in zwei Zügen amateurhaft gefertigte Schein-Sprengsätze ohne jede Möglichkeit zu explodieren, die dann von der Politiker-Kaste und den mit ihnen in Symbiose lebenden Massenmedien als „Kofferbomben“ hochgejubelt werden.

Einige einfache Überlegungen öffnen aber schon alle Zweifel an dieser Argumentation.

Es kann auch jederzeit in Deutschland ein Flugzeugabsturz mit Hunderten von Toten passieren. Hat man je davon gehört, daß diese Politiker-Kaste deshalb die Grundrechte der ganzen Bevölkerung in wesentlichen Teilen aufgehoben hätte?

Es kann in Deutschland jederzeit ein folgenschwerer Unfall mit Kernschmelze in einem Atomkraftwerk passieren, wie der jüngste Zwischenfall im schwedischen Kraftwerk beweist, das mit gleicher Technologie wie jene der deutschen ausgestattet ist. Da wäre von weit mehr als Hunderten von Toten die Rede. Hat man gehört, daß die Politiker-Kaste darauf mit drastischen Maßnahmen reagiert hätte? Im Gegenteil, es wird weiterhin sogar vom Rückgängigmachen des völlig unzureichenden „Atomausstiegs“ geredet.

Man kann also definitiv ausschließen, daß diese Politiker um ein paar Hundert Tote bei einem Terroranschlag besorgt sind. Die tausende von Ziviltoten im Libanon im Juli-Krieg letzten Jahres konnten sie nicht einmal veranlassen, ihre absolute Solidarität mit der Invasion von USA und Israel im Libanon zu revidieren.

Täglich sterben Hunderte von Kindern an den Folgen der Armut in Entwicklungsländern (und auch in den USA), ohne daß dies zu durchgreifenden Maßnahmen dieser Politiker geführt hätte.

Ziviltote sind dieser Politiker-Kaste schnurz.

Hat denn wenigstens das Aufheben der bürgerlich-demokratischen Rechte dazu geführt, daß die Gefahr von Terroranschlägen in Deutschland vermindert wurde? Nicht die Bohne. Es gibt nicht einen einzigen Terrorbuben, geschweige denn eine ganze Gruppe, die auf Grund dieser erweiterten Rechte der Stasi-Behörden ausgehoben und von Gerichten abgeurteilt wurden.

Dies gilt übrigens nicht nur für Deutschland. Auf der ganzen Welt gibt es keinen solchen Prozeß mit einer Verurteilung von Personen oder Gruppen, die in Vorbereitungen zu Terroranschlägen verwickelt waren, jedenfalls keine, die rechtsstaatlichen Maßstäben genügen.

Wenn tatsächlich die Welt voller Terroristen wäre, wenn überall die Terroranschläge gegen die Zivilbevölkerung an der Tagesordnung wären, wenn der internationale Terrorismus, wie uns suggeriert wird, kurz vor der Übernahme der Weltherrschaft steht, warum konnten dann mit den erweiterten Rechten der Ermittlungsbehörden keine Gruppe bei der Vorbereitung solcher Anschläge erwischt und verknackt werden?

Damit steht also fest, daß der Abbau dieser Rechte nichts mit irgendwelchen fanatisch religiösen Terroristen zu tun hat - wenn man einmal von den fanatisch religiösen Christen absieht, die den Terror der Bush-Regierung mit verursacht haben.

Es muß also andere Gründe für den Einbruch in unsere Privatsphäre geben.

Einer davon ist sicherlich, daß die Politker ihre Machenschaften besser geheimhalten können, wenn sie so rechtzeitig gewahr werden, wer eventuell eine Fährte aufgenommen hat. Ebenso können sie mit intensiver Überwachung unerwünschte Veröffentlichungen noch vor der Drucklegung verhindern bzw. vor dem Einstellen ins Internet.

Das Teuflische an den Einbruchsrechten in die Privatsphäre eines Jeden ohne richterliche Erlaubnis ist nämlich, daß alle damit beauftragten Dienste diesen unsäglichen Politkern unterstehen. Die können dort Anweisungen geben und die dort Beschäftigten dazu veranlassen, ihren Privatinteressen gemäß Journalisten und andere zu verfolgen, die eventuell ihre schmutzige Wäsche entdecken könnten.

Unter diesem Aspekt waren die Aufdeckungen besonders interessant, daß der Bundesnachrichtendienst BND, der eigentlich ein Spionageorganisation im Ausland sein sollte, Journalisten in Deutschland ausspähte und sogar Journalisten als Mitarbeiter gewann, um deren Kollegen besser im Griff haben zu können.

In diesem Zusammenhang sind auch die unzähligen ungeklärten Fälle von Interesse, in denen Einzelne aus der Politiker-Klasse für offensichtlich irreguläre Privatisierungen zuständig waren und dann verhindern konnten, daß darüber Informationen an die breite Öffentlichkeit kamen.

Eines der Beispiele ist die Privatisierung der Wasserwerke von Mülheim/Ruhr, die an die RWE gingen, obwohl die Gelsenwasser 80 Millionen mehr geboten hatte. Verantwortlicher: Der jetzige Staatssekretär im Wirtschaftministerium von Nordrhein-Westfalen und damalige Bürgermeister von Mülheim, Dr. Baganz (CDU).

Aber dies ist nur die Spitze des Eisbergs. Praktisch alle Privatisierungen und PPP-Kontrakte ("public-private-partnership") gehen unter den merkwürdigsten Umständen vor sich und fast jedesmal läßt der gesunde Menschenverstand vermuten, daß hohe Bestechungssummen im Spiel waren. Besonders sollte man immer die Verkaufspreise bei den Privatisierungen beachten. Sie erreichen praktisch nie auch nur die Hälfte des Wertes der Firmen.

Eines der eklatantesten Beispiele (in diesem Fall einmal nicht aus Deutschland)war der Verkauf einer der größten Minengeselschaften der Welt in Brasilien, der Compania Vale do Rio Doce (CVRD), Inhaber von unschätzbaren Geländen mit Bodenschätzen und der Ausbeutungsrechte dafür, darunter einer Anzahl der größten Eisenerzminen der Welt und einige der gewaltigsten Goldminen der Welt.

Sie wurde vom brasilianischen Staat unter Präsident Cardoso zu einem Preis privatisiert, der bestenfalls einem Hundertstel des Wertes der bereits nachgewiesenen Bodenschätze auf ihren Besitzungen und Konzessionsgebieten entspricht. Nach einer Veröffentlichung der brasilianischen Gewerkschaft CUT entsprach der Verkaufspreis fast genau dem Gewinn der Gesellschaft in EINEM Monat (!), ein Jahr vor dem Verkauf.

Der damalige Präsident Cardoso hält sich seitdem nach Aussagen seines politischen Alliierten Lembo, zur Zeit dieser Aussage Gouverneur von São Paulo, viel in New York auf und diniert dort in Restaurants, in denen ein Gläschen Cognac 200 Dollar kostet.

Aber die Sauereien der Politiker sind nicht der einzige Grund, warum die demokratischen Rechte und die Rechte auf Privatspäre pulverisiert werden.

Wenn man nur die Überwachung von Demonstrationen und Kundgebungen gegen die Regierung mit Photos und Videos ansieht, dann kann man sich schon vorstellen, was dieser andere Grund ist.

Elmar auf Stuttgarter Modemo Jan 06, Polizeifahrzeuge

Hier ein Photo von Elmar Getto, der im Januar 2006 einen Redebeitrag auf der Stuttgarter Montagsdemo hielt. Im Hintergrund kann man die Polizeiwagen erkennen, aus denen fast ununterbrochen fotografiert und gefilmt wurde.

Die unsäglichen Politiker wissen natürlich, daß sie mehr und mehr die Wut des Volkes auf sich ziehen. Sie müssen damit rechnen, daß die Zeit nahe ist, wenn die Keule des Antikommunismus nicht mehr funktioniert und die Arbeiter und das Volk sich gegen sie und ihre Auftraggeber auflehnen werden.

Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten

Dann hätten sie natürlich gerne vollständige Listen aller Oppositionellen, um sie aus dem Verkehr zu ziehen. So ist es nicht verwunderlich, daß sie beginnen, Informationen über jede noch so winzige oppositionelle Aktivität zu sammeln.

Nur müssen sie aufpassen, daß es ihnen nicht so geht wie der Stasi, der besten Informationssammelmaschine über potentiell Oppositionelle, die je erfunden wurde.

Als es hart auf hart kam, mußten sie, statt die Oppositionellen zusammenzutreiben , bedacht sein, ihre Unterlagen zu verbrennen. Denn erstens kommt es anders, zweitens als man denkt.



Artikel der "Berliner Umschau" vom 10.8.06, hier geringfügig aktualisiert und redigiert.

Donnerstag, 26. April 2007

USA: Erst schiessen, dann fragen

Warlord - Country?

Von Karl Weiss


Neue Gesetze sollen in den USA jedem das Recht geben, einen potentiellen Angreifer zu erschießen, wenn er sich bedroht fühlt. In Florida, South Dakota und Indiana ist dies bereits Gesetz und weitere 20 US-Staaten sind im Gesetzgebungsverfahren. Die Gesetze werden im Volksmund bezeichnet als: „Erst schießen, dann fragen." Natürlich gilt schon immer auch in den USA das allgemeine Recht der Notwehr. Warum also diese Gesetze?

Nun, die Befürworter sagen es klar und deutlich: Beim Notwehrrecht müsse immer erst eine tatsächliche Angriffssituation gegeben sein, bevor jemand das Recht hat, sich zu wehren. Sie wollen aber, das bereits auf eine Bedrohung reagiert werden darf. Das scheint zunächst logisch zu klingen.

Das hat System und ist logisch. Wenn die USA das Recht haben, jedes beliebige kleine unterentwickelte Land zu überfallen, weil man angeblich das Gefühl einer Bedrohung hat, warum sollten Einzelne nicht das gleiche Recht haben? Auch Rußland hat ja soeben das Recht des „Präventiven Gegenschlages" für sich in Anspruch genommen. Der französische Präsident hat ausdrücklich einen Atomschlag seines Landes für möglich angekündigt, wenn man eine Bedrohung fühle usw. usw.

Nun, die ganze Menschheitsgeschichte ist voll solcher „präventiver" Schläge. Fast jeder, der andere Länder überfallen hat, viele von denen, die andere umgebracht haben, haben eine Bedrohung durch den Anderen als Entschuldigung erfunden (wenn man einmal von geisteskranken Tätern absieht).

Fast nie bekennt sich ein schlichter Aggressor einfach als Angreifer, er wird sich (fast) immer irgendeinen Vorwand einfallen lassen. Selbst Hitler machte sich 1939 die Mühe, deutsche Soldaten in polnische Uniformen zu stecken und einen Angriff - scheinbar durch Polen - auf den Sender Gleiwitz zu inszenieren, um ein wenig zu verstecken, daß der Beginn des 2.Weltkrieges ein schlichter Akt der Aggression war.

Insoweit kann man sagen, nichts Neues. Aber nun gab es schon die Einrichtung des bürgerlichen Staates und der Menschenrechte und UNO- und Genfer Konventionen, auf die sich die zivilisierte Welt geeinigt hatte. Der bürgerliche Staat, eine der wichtigsten Errungenschaften des Fortschrittes der Menschheitsgeschichte, garantiert für alle Bürger die Menschenrechte und beansprucht dafür für sich das Gewaltmonopol. Er läßt dem Bürger nur in extremen und klaren Notwehrfällen die Möglichkeit der Selbsthilfe. Es sollte ein Ende sein mit der Willkür der feudalen Herren, Gerechtigkeit soll herrschen und nicht Rache.

Singt nicht in Mozarts Zauberflöte der Repräsentant Zarastros, des Führers der Freimaurer, die dort die damals aufstrebende kapitalistische Klasse repräsentierten: „In diesen heiligen Hallen kennt man die Rache nicht."?

Die Deklaration der Menschenrechte und die Genfer Konventionen sind von allen UNO-Mitgliedsländern anerkannt. Die Genfer Konvention über Kriege verurteilt eindeutig jeglichen Angriffskrieg und fast alle Länder haben sie ratifiziert.

Dabei wird als Angriffskrieg jeder umfassende einseitige militärische Angriff definiert, auch wenn Drohungen und Provokationen der Gegenseite dem vorausgegangen sein mögen. Ganz zu schweigen natürlich von Bedrohungen, die nur in der Phantasie des Aggressors bestehen, wie z.B. die Massenvernichtungswaffen Saddam Husseins und die Atombomben der iranischen Ayatollahs.

Jeder kann sich an der typischen Kneipenszene, die hundertmal täglich überall auf der Welt vorkommt, diese Fragen deutlich machen: Zwei machistische, meist angetrunkene Männer kommen sich ins Gehege, üblicherweise wegen Lächerlichkeiten, die Worte schwirren hin und her, es wird laut, die Truppe des „Laß das doch", die oft eingreift und irgendwelche schlimmeren Folgen verhindert, ist nicht zur Stelle und es kommt zur Zuspitzung. Wenn nun einer der beiden die Pistole zieht und den anderen umbringt, so wird dies unter zivilisierten Menschen eindeutig als schweres Verbrechen angesehen, im Einzelfall als Totschlag.

Das gleiche gilt, wenn einer der beiden den anderen so schwer zusammenschlägt, daß der bleibende Folgen davonträgt. Das wird als schwere Körperverletzung ebenfalls mit deutlichen Strafen belegt, meist abhängig von der Schwere der bleibenden Schäden.

Ähnliches passiert weltweit nicht nur in Kneipen, sondern auch in typischen Verkehrssituationen und bei manchen anderen Gelegenheiten. Fast jeder von uns hat solche Situationen schon erlebt oder gesehen. Selten kommt es dabei zu wirklich ernsten Folgen, wenn doch, hat es oft auch strafrechtliche (und oft auch zivilrechtliche) Folgen.

Im Fall, daß einer der beiden Kampfhähne zusammengeschlagen wird und befürchtet, zu Tode zu kommen, dann eine Pistole zieht und den anderen erschießt, sind wir genau an der Grenzlinie. Abhängig davon, ob er dem Richter glaubhaft machen kann, daß er objektiv vom Tode bedroht war, kann er ohne Strafe davonkommen, denn dann fällt das unter Notwehr. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der andere erkennbar völlig außer sich war und körperlich sichtlich weit überlegen.

Selbst dann, wenn dies objektiv zwar nicht der Fall war, aber glaubhaft ist, daß er davon ausgehen konnte, kann ihm der Richter einen „Verbotsirrtum" zugestehen. Ansonsten wird ihm auf jeden Fall nur ein ‚Notwehrexzess’ zur Last gelegt, nicht ein Totschlag. Man kann solche theoretischen Fälle noch mehr komplizieren, aber das führt hier nicht weiter.

Grundprinzip ist: Man darf Gewalt, erst recht tödliche Gewalt, nur in dem Maße des Angriffs anwenden, und wie sie eine Reaktion auf Gewalt der anderen Seite darstellt. Soweit man auf mögliche zukünftige Gewalttaten reagiert, ist dies nur zulässig, wenn diese wirklich eindeutig unmittelbar bevorstehen ("clear and present danger") und es keine andere Möglichkeit gibt, sich der Bedrohung zu entziehen. Zum Beispiel wird man jemandem, der einfach hätte aufstehen und weggehen können, nicht zugestehen, den Anderen zu erschießen.

Wenn man nun zwei sich streitende Staaten betrachtet, im aktuellen Fall also die USA und den Iran, gilt ebenso die oben genannte Regel. Stellt man sich zwei aneinander angrenzende Staaten vor, zwischen denen Spannungen herrschen, so kann einer der Staaten z.B. nicht einfach auf einen Grenzschwischenfall damit reagieren, eine vollständigen militärischen Angriff auf den anderen Staat zu unternehmen und ihn zu besetzen. [Anmerkung von 2007: Dies im April geschrieben, nicht lange vor dem Angriff Israels auf den Libanon unter dem Vorwand eines Grenzzwischenfalls, ist beachtlich weitsichtig gewesen.]

Noch viel weniger, wenn es gar keine gemeinsame Grenze gibt und daher auch keine realen Zwischenfälle, sondern nur eine mögliche zukünftige Bedrohung, wie es beim Iran der Fall ist.

Auch wenn es eine tatsächliche Bedrohung gibt, also z.B. für den Fall, es sei wirklich bewiesen, daß der Iran Atomwaffen hätte, muß die Bedrohung natürlich real vorhanden sein - also z.B. die Drohung, eine solche Atombombe in die USA hineinzuschmuggeln und dort zu explodieren - sonst kann sie nicht als Ausgangspunkt einer gewaltsamen Aktion zuläßig sein.

Es reicht nicht, daß die iranische der US-Regierung gegenüber feindlich gesinnt ist und theoretisch diese Möglichkeit hätte.

Ein deutliches Beispiel war eine Episode, die von den Apologeten des Kapitalismus gerne vergessen wird: Der Indisch-Chinesiche Krieg 1961. Beide Länder haben eine gemeinsame Grenze, wo es umstrittenen Grenzziehungen gibt. Nach einer Zeit von Drohungen überfiel Indien die chinesischen Grenzposten auf der ganzen Linie der Grenze und begann ins Innere Chinas mit massiver Truppenpräsenz einzudringen. Innerhalb von drei Wochen warf die chinesische Armee den Angreifer wieder aus dem Land und blieb dann genau wieder an der alten Grenzlinie stehen. Zwar hätte China nach internationalem Recht nach Indien eindringen und Land besetzen können als Faustpfand, daß Indien einen solchen Angriff, der Hunderte von chinesischen Leben kostete, nicht wiederholt, aber Mao Tse Tung ordnete an, dies nicht zu tun, um den fortschrittlichen und friedlichen Charakter eines sozialistischen Landes der ganzen Welt vor Augen zu führen.

Nun, daß diese Regeln aufgestellt wurden, hatte natürlich seine guten Gründe. Es ging darum, gewaltsame Auseinandersetzungen, sei es zwischen einzelnen Menschen, sei es zwischen Staaten, so weit wie möglich zu begrenzen, um die allseits bekannten Folgen von Gewalt einzuschränken. Was die Rechte der einzelnen Menschen angeht, so schaffte der bürgerliche Staat die Regel, daß man bei Bedrohungen durch Andere vom Staat, also etwa von der Polizei, Schutz bekommen kann und natürlich durch die Strafandrohung, wenn der Andere von Drohungen zur Gewalt übergeht.

Die Gesetze in praktisch allen zivilisierten Ländern gehen da sehr gut überein. Das menschliche Leben und die körperliche Unversehrtheit genießen einen hohen Schutz durch die Androhung massiver Strafen für Mord, für Totschlag und für schwere Körperverletzung mit bleibenden Folgen.

Lediglich in den USA gab es bei diesen Gesetzen auch schon vorher eine bedeutende Ausnahme. Dort ist in vielen Staaten der Wohn- und Grundstücksbereich mit einer speziellen Schutzfunktion versehen. Wer auf seinem Grundstück oder in seiner Wohnung jemanden antrifft, der dorthin nicht eingeladen wurde, darf diesen sanktionslos erschießen, was aber die US-Amerikaner nur selten wahrnehmen, weil ihnen wohl auch klar ist, daß dies keine sinnvolle Regelung ist.

Dieser Pakt (der Staat beschützt dich, du überläßt ihm dafür das Gewaltmonopol) zwischem den bürgerlichen Staat und seinen Einwohnern ist eine der Säulen, auf denen der Staat steht. Er wird aufgelöst, wenn man dazu übergeht, breite Teile dieses Schutzes dem Bürger zu entziehen, z.B. dadurch, daß man es dem persönlichen Gefühl eines an einer Auseinandersetzung Beteiligten überläßt, ob er sich bedroht fühlt, und ihm dann einen Todesschuß zugesteht. Ohne diese Säule bricht das Gewaltmonopol des bürgerlichen Staates zusammen und damit der Staat als solcher.

Würde man dies an die unmittelbare und unabweisliche objektive Bedrohung des Lebens binden, wäre das natürlich gerechtfertigt, aber dies ist ja bereits im Notwehrrecht geregelt. Was nämlich die Schußwaffe angeht, so wird immer und überall jedem, der in die Mündung einer Waffe blickt, zugestanden, daß er von einer unmittelbaren und unabweislichen objektiven Bedrohung seines Lebens ausgehen kann. Hat er die Möglichkeit, ist es ihm also in solch einer Situation erlaubt, den Angreifer zu erschießen.

Dazu braucht es also keine neuen Gesetze. Interessant, daß die Befürworter dieser neuen Gesetze aber immer genau diese Situation als Begründung angeben. Wenn man mit einer Schußwaffe bedroht werde, könne man nicht warten, bis die Kugel den Lauf verließe, bis man selbst schießt. Damit lenken sie erfolgreich von der eigentlichen Veränderung ab, die das Gesetz beinhaltet: Man macht es nicht mehr von der objektiven Situation abhängig, ob eine Bedrohung besteht, sondern von subjektiven Gefühlen. Ein Mann, der versichert, er habe sich bedroht gefühlt, geht straffrei aus.

Dies öffnet kriminellen Elementen Tür und Tor. Will man jemanden ermorden, braucht man nur einen Streit mit ihm vom Zaum zu brechen, sich bedroht fühlen und denjenigen dann erschießen.

Tatsächlich sind die Texte der entsprechenden Gesetze interpretierbar, was die Frage der subjektiv gefühlten Gefahr betrifft. Die Befürworter sagen, dies sei nicht im Gesetz festgelegt, aber dann bräuchte man es gar nicht.

So ist in Miami auch bereits der erste Fall aufgetreten, in dem dies Gesetz angewandt wird. Ein Abschleppunternehmer hatte ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt. Als der Fahrer das Auto abholen kam, versuchte er mit dem Wagen davonzufahren, ohne die Gebühren bezahlt zu haben. Der Abschlepper erschoß ihn, offenbar in der Furcht, das Geld nie zu sehen. Er gibt an, er habe befürchtet, der Fahrzeug-Eigner wolle ihn überfahren. Der Fall ist bisher noch nicht bis zu höheren Gerichten durchgedrungen.

Was wäre die Konsequenz, wenn der Staat flächendeckend den speziellen Schutz des Lebens durch die hohe Strafandrohung zurückzieht? Jeder einzelne, der es sich leisten kann, muß sich Waffenarsenale zulegen, sich mit anderen zu bewaffneten Banden zusammentun, um sein Leben und das seiner Familie zu schützen. Das Land zerfällt in Gebiete, in denen bewaffnete Gruppen herrschen, es wird 'Warlord-Country', so wie in Afghanistan oder im Kongo oder ein Gangolandia, wie es in einigen Ghettos schon der Fall ist. Zustände ähnlich wie in einigen Gebieten des früheren Wilden Westen.

Ist dies wirklich die Zukunft? Es scheint so, wenn es uns nicht gelingt, den Kapitalismus zu stürzen. Die Großkonzerne und Großbanken haben bereits teilweise begonnen den Vorteil, den ihnen die Nationalstaaten brachten, geringer einzuschätzen als die Nachteile, die eine Unterordnung unter nationales Recht ihnen bringt.

Im gleichen Maße, wie der verbissene Konkurrenzkampf zwischen ihnen immer schärfer wird, wie manche von ihnen sich der Zahlungsunfähigkeit oder der Übernahme durch Konkurrenten gegenübersehen, werden ihre Versuche, die Profite zu erhöhen, immer verzweifelter, denn sie bekommen das Gesetz vom tendenziellen Fall der Profitrate zu spüren, das Karl Marx bereits vor über hundert Jahren entdeckte.

So wird die Endphase des kapitalistischen Regimes von seinem Übergang in die kapitalistische Barbarei bestimmt, die genau dieses Gesicht hat: Warlord-Country.


Dieser Artikel geht die Frage von Gewalt und Gegengewalt grundsätzlich an. Er erschien zuerst am 7. April 2006 in der "Berliner Umschau", hier in einer aktualisierten und überarbeiteten Fassung.


Hier sind Links zu anderen Artikeln in diesem Blog zum Abbau von bürgerlichen Rechten in den USA:

- Kann man mit Telephon-Überwachung Terrorzellen ausheben?

- Die USA am Scheideweg: Innerhalb oder ausserhalb der zivilisierten Welt?

- USA: Faschisierung des Staatsapparates, Teil 1: Es geht gegen das eigene Volk

- USA: Faschisierung des Staatsapparates, Teil 2: 432 Millionen Dollar für ‚Internierungslager’

- Statistischer Beweis: Wahlfälschung bei den US-Präsidentschaftswahlen

- Wenn Regierungen Geiseln nehmen – Benattas, noch ein Fall von Geiselhaft

- USA: Wer Menschenrechte verteidigt, fliegt raus – CIA-Agentin entlassen

- Folter – CIA-Folterflüge und europäische Regierungen

- Anti-Terrorgesetze früher und heute – Das ‚Detainee Treatment’-Gesetz in den USA

- ...wenn bürgerliche Rechte abgeschafft werden; USA – Land der Freiheit?

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Interviews mit Gunatánamo-Insassen

- Fürchterlich schrille Schreie von gefolterten Jungen

Dienstag, 24. April 2007

Quo vadis, USA?

‚Ausgewogenheit’ und wissenschaftliche Wahrheit

Der US-Schulunterricht wird immer mehr zur Posse

Von Karl Weiss

In verschiedensten Bundesstaaten und Schulbezirken in den USA muss neben den wissenschaftlichen Wahrheiten der Evolution bereits die Lehre der „Kreationisten“ gelehrt werden, welche die Schöpfungsgeschichte der Bibel beim Wort nimmt und den Schülern beibringt, die Erde und das Weltall und die Natur seinen in 6 Tagen geschaffen worden. Nun ist auch eine andere wissenschaftliche Wahrheit in das Fadenkreuz rechtsextremistischer religiös-fanatischer Christen geraten: Die Tatsache der menschlichen Aktivitäten als Ursache der globalen Erwärmung und des Klimawandels, der bereits auf dem Weg in die Klimakatastrophe ist.

In einem US-Schulbezirk in Seattle im Bundesstaat Washington an der Grenze zu Kanada hat die Direktion das Zeigen des Dokumentar-Filmes „Eine unbequeme Wahrheit“ verboten, der die Zusammenhänge der drohenden Klimakatastrophe mit dem ungehemmten Kohlenstoff-Ausstoß der von Menschen geschaffenen Maschinen auf wissenschaftlicher Grundlage belegt. Der ehemalige Vice-Präsident Al Gore hat seinen Namen für diesen Film hergegeben, um ihm mehr Autorität zu verschaffen, aber bei einer gewissen Spezies von fanatisch religiösen rechtsextremistischen Christen hat das nur dazu geführt, jetzt umso vehementer gegen die bewiesenen Tatsachen dieses Zusammenhanges zu schießen.

Als bekannt wurde, eine Lehrerin würde in einer Klasse diesen Film zeigen, begann die Maschinerie der wiedergeborenen Christen aus der extrem rechten Ecke sofort zu spucken. Mehrere Protestbriefe erreichten die Direktion der Schule, die sofort ein Verbot aussprach.

Die Protestanten (im doppelten Sinne) ließen sich auch nicht von der Tatsache beeindrucken, dass der Film für zwei Oskars vorgeschlagen ist, im Gegenteil: „Die liberale Linke hat Hollywood fest im Griff“ antwortete einer der Autoren auf diese Vorhaltung. Nicht die menschlichen Aktivitäten – und damit vor allem die USA, die weitaus am meisten Kohlenstoff in die Luft blasen – seien für die globale Erwärmung verantwortlich – das sei vielmehr eine unpatriotische Haltung, bemängelten die national-christlichen Spinner – sondern die sei das Anzeichen des unmittelbaren Bevorstehens des Jüngsten Gerichtes.

Nachdem sich Repräsentanten der überwiegenden Mehrheit der US-Amerikaner, die keinerlei Verständnis für ein solches Eingreifen von Extremisten in den Schulunterricht haben, massiv beim Schulbezirk über diese Zensur beschwert hatten, setzte dieser eine Anhörung an. Ergebnis: Die Lehrerin muss nun nicht nur die wissenschaftliche Wahrheit im Film zeigen, sondern auch die andere Seite, jene der fanatisch religiösen Minderheit – wegen der Ausgewogenheit.

Mit diesem Argument der Ausgewogenheit hatten auch in anderen Fällen bereits die Anhänger der Kreativismus-Theorie ihre Siege errungen. Die Schüler dürften nicht „einseitig indoktriniert“ werden.

Wenn diese Art der „Ausgewogenheit“ Schule macht, werden wir bald lustige Zustände an den Schulen der USA haben. Wegen der Zeichen am Himmel wird bald neben der „einseitig indoktrinierenden“ Version, 2 + 2 sei 4, auch jene gelehrt werden, das sei vielmehr 7, denn es werden 7 Übel über die Menschheit kommen. Im Chemieunterricht wird das neue Element Ch für Christus eingeführt, das zu ganz anderen Reaktionen führt als die „einseitig indoktrinierende“ Version der „Linken“.

In diesem Zusammenhang wird sogar die grundlegende Frage aufgeworfen, ob es überhaupt wissenschaftliche Wahrheit gibt, oder ob nicht doch alles Objekt von widersprechenden Meinungen sei, lediglich Gott und die heilige Schrift sei wahr.

Sie kommt man dann am Ende perfekt zurück ins Mittelalter in den USA: Die Folter ist sowieso schon wieder eingeführt. Das Recht auf seinen Richter ist bereits für alle abgeschafft, die „Terrorismusverdächtige“ oder „Anarchisten“ genannt werden, das Recht auf einen Anwalt, auf Verteidigung: Nicht daran zu denken. Wissenschaftlicher Fortschritt seit dem Mittelalter? Alles Teufelswerk. Wird nicht mehr gelehrt.

Die Erziehung für alle? Lesen und Schreiben? Die Werte der Renaissance? Die Werte der Aufklärung? Die Werte von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit? Die Trennung von Kirche und Staat? Gott hat sie gegeben, Gott hat sie genommen. Der Name des Herrn sei gepriesen.

Wer ruft da? Es muss Giordano Bruno sein. Er wurde auf dem Scheiterhaufen verbrannt, nachdem man ihn 8 Jahre gefoltert hatte, weil er wissenschaftliche Wahrheiten gegen gewisse „Gottesdiener“ verteidigte, in diesem Fall die Extremisten der katholischen Version. Er ruft: „Quo vadis?“ - Quo vadis, USA?


Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier


Veröffentlicht am 24. April 2007 in der "Berliner Umschau"

Originalartikel


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zur hysterischen Kinderporno-Verfolgung und christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Sex unter 18? 10 Jahre Gefängnis!

Dienstag, 27. März 2007

Unter dem Vorwand der 'Nationalen Sicherheit' wird die Überwachung absolut

Europa: Achtung! Alles wird erlaubt!

Von Karl Weiss

Die Europäische Union will auf Vorschlag der deutschen Bundesregierung in einem europäischen Rahmenbeschluss zur Datensicherheit den Datenschutz und die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Privatsphäre vollständig abschaffen. Behörden, die mit der „nationalen Sicherheit“ betraut sind, also die Militärs, die Geheimdienste, die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Bundespolizeien, sollen generell ausgenommen sein von allen Schutzregelungen der Bürger.

Die Rechte von Verdächtigten würden vollständig aufgehoben, wenn man nur immer nationale Sicherheitsinteressen vorschiebt.

Außerdem soll diesen Behörden ausdrücklich der Datenaustausch mit Drittstaaten genehmigt werden. Die geht offenbar auf Druck der US-Regierung zurück, die ein Interesse hat, auf alle europäischen Datenerhebungen zugreifen zu können.

Der EU-Rat soll ein zentrales europäisches Datensystem unter sich haben, zu dem alle Behörden der Mitgliedstaaten Zugriff haben.

Dies meldete der Heise-News-Ticker am 19. März 2007. Er bezieht sich dabei auf ein von der Bürgerrechtsorganisation ‚Statewatch’ veröffentlichtes Papier. Dieses Papier steht hier zur Verfügung (in Englisch, pdf-Dokument).

Scham über Bord geworfen

Bis heute gibt es kein Dementi der Bundesregierung. Man hat also längst alle Scham bezüglich der Überwachung der Bundesbürger über Bord geworfen.

Damit würden praktisch alle Regelungen des deutschen Datenschutzes bezüglich dieser Behörden (und andere hierfür gibt es ja nicht) flachfallen – soweit diese sich auf „Nationale Sicherheits-Interessen“ berufen. Das würde natürlich auch die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Regelungen zu Fall bringen, die ein informationelles Selbstbestimmungsrecht beinhalten und die den Bereich der Privatsphäre ausdrücklich schützen, ebenso alles, was die Einschränkungen von Ermittlungen betrifft, die auf einem Generalverdacht beruhen (Rasterfahndung).

Alles möglich: Nationale Sicherheit

Auch würde damit uneingeschränkt jegliche Abhör- und Beobachtungs-Massname freigegeben, man muss nur vorschützen, es ginge um nationale Sicherheit. Das gleiche gilt für den direkten Eingang in die internetangeschlossenen Computer aller Bundesbürger ebenso wie die Beobachtung innerhalb ihrer Wohnungen (‚Großer Spähangriff’), das Abhören innerhalb der Wohnungen (‚Großer Lauschangriff’), die Überwachung des gesamten E-Mail-Verkehrs (das ist jetzt schon der Fall), aller Interneteinträge (ebenfalls), der Telefone (ohne richterliche Genehmigung), aller Handys nach Ort und Telefongesprächen, ganz zu schweigen von der Überwachung öffentlicher Orte usw.

Polizeieinsatz

Ebenso gilt diews für Hausdurchsuchungen, die diesen Behörden dann jederzeit möglich sind ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl – sie müssen nur immer „Interessen der nationalen Sicherheit“ vorschützen.

Guten Morgen Stasi

Zwar sollen in der Regelung der europäischen Datenbank auch Rechte der Bürger aufgenommen werden, so z.B. eine Überwachungsstelle der Datenerhebung und ein Recht der Information der betroffenen Bürger, aber all dies wird im gleichem Moment auch schon wieder ausgehebelt, denn die Behörden können eine solche Überwachung oder Benachrichtigung verhindern, „wenn die Arbeit der Ermittler behindert sowie die öffentliche Ordnung oder nationale Interessen beeinträchtigt werden könnten oder dem Begehr Geheimhaltungs-Anforderungen entgegen stehen“.

Kurz, man muss immer nur nationale Interessen, nationale Sicherheit und notwendige Geheimhaltung vorgeben und alles ist erlaubt – die Stasi lässt grüssen.

Damit wird über den Umweg einer EU-Richtlinie natürlich auch das deutsche Grundgesetz ausser Kraft gesetzt, denn europäisches Recht schlägt immer nationales Recht und das Bundes-Verfassungsgericht kann nicht europäische Richtlinien überprüfen.

Im Vergleich hierzu sind die Regelungen in den Vereinigten Staaten noch vergleichsweise fast rechtsstaatlich.

Schöne neue Merkel-Beckstein-Welt!


Veröffentlicht am 27. März 2007 in "Journalismus - Nachrichten von heute"

Originalartikel

Montag, 19. März 2007

Berufsverbot für Lehrer war rechtswidrig

Treten Sie zurück, Frau Schavan!

Von Karl Weiss

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am 14. März die Entscheidung von Frau Schavan, heute Bundesbildungsministerin, als rechtswidrig eingestuft, einen Lehramtsanwärter, der als Referendar gut beurteilt wurde, aus politischen Gründen die Einstellung zu verweigern. Kaum je hat ein(e) amtierende(r) Bundesminister(in) eine schallendere Ohrfeige erhalten. Es muss aber befürchtet werden, dass Frau Schavan trotzdem nicht zurücktritt.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe, zuständig für den Heidelberger Lehramtsanwärter, hatte vorher die Entscheidung von Frau Schavan gut geheißen.

Die Worte, welche der VGH benutzt, um dies zurückzuweisen, sind beeindruckend. Kaum je hat man eine klarere Schelte von bornierten Politikern und „staatstreuen“ Richtern gehört.

Da wird klare Kritik an „Voreingenommenheit“ geübt. Da wird die absurde „Gesinnungsprognose“ zurückgewiesen. Da wird konstatiert, Frau Schavan und das Verwaltungsgericht hätten klare „wesentliche Beurteilungselemente“ einfach ignoriert. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird als „erkennbar fehlerhaft“ eingestuft. Das Ganze ist schlicht als „rechtswidrig“ eingestuft worden.

Das Engagement des Lehramtsanwärters gegen Faschismus und Krieg sollte als positiv bewertet werden, klang an.

Genau darum ging es nämlich. Wer offen gegen den Faschismus auftritt, wie Csaskoczy, der Lehramtsanwärter, wer Angriffskriege verurteilt, der soll aus dem Schuldienst ferngehalten werden laut dieser Bundesregierung. Man merkt die Absicht.

Angesichts eines so klaren „Abwatschens“, wie ihre Parteifreunde aus Bayern sagen würden, würde nun jede(r) Betroffene, der noch ein Funken Schamgefühl im Leib hat zurücktreten.

Aber was will man erwarten von einer Ministerin, die wesentlich für die Studiengebühren verantwortlich ist, einem Mitglied dieser Regierung, dieser Politiker-Kaste, die Hartz IV durchgedrückt haben, die „Sozialschmarotzer“ hinter den Arbeitslosen herschreien, die zuerst die Rentenkasse zweckentfremdet haben und es nun angesichts der Leere die Rentner büßen lassen wollen und die Rente mit 67 beschlossen haben, die den Angriffskrieg gegen Afghanistan mitgemacht haben und nun noch eine verschärfte Verwicklung mit dem Einsatz der Tornado-Jets beschlossen, die das Airbus-Programm zur „Sanierung“auf dem Rücken der Arbeiter gutgeheissen haben – nein, von denen kann weder Schamgefühl noch Rücktritt erwartet werden – nur noch weitere Untaten.

Immerhin bemerkenswert, es gibt noch Richter mit Rückgrat in Deutschland, wenn sie auch dünn gesät sind.


Veröffentlicht am 19. März 2007 in der "Berliner Umschau"

Originalartikel

Der Terrorismus und das Internet

Eine krude Verschwörungstheorie

Von Karl Weiss


Wieder und wieder werden uns Videos und Texte, die im Internet in bestimmte Seiten gestellt wurden, als Nachrichten von Terroristen vorgestellt. Der ganze Medien-Trash wiederholt die angebliche Weisheit: Terroristen stellen Terrorwarnungen und Bekennerbotschaften ins Internet. Es scheint so, als ob das Internet zum Tummelplatz von Terroristen geworden sei.

Da kann natürlich Deutschland nicht zurückstehen. Ein Video auf einer Internet-Site enthielt eine Drohung von Terroristen gegen Deutschland und Österreich, wenn man nicht die Truppen aus Afghanistan zurückzöge. Und schon tritt ein leibhaftiger Terrorismus-Experte auf, berichtet n-tv. Man stelle sich vor, ein Experte! Es handelt sich um einen gewissen Tophoven. Wir liegen wohl nicht falsch, wenn wir annehmen, der Name ist falsch und der Mann ist BND- oder BKA-Agent.

Er erklärt uns: Das Internet ist zum Ausbildungscamp der neuesten Terroristen-Organisationen geworden. Sie seien auch praktisch nicht zu fassen. Schlösse man einen Server, stände die Nachricht am nächsten Tag auf einem anderen.

Ja, da gibt es eigentlich nur eine klare Schlussfolgerung, nicht? Schließt das Internet!

Vielleicht sollte man sich aber einmal die Wirklichkeit ansehen, nicht durch die Brille von Herrn Tophoven.

Schlüpfen Sie, verehrter Leser, einmal für einen Augenblick in die Rolle eines Terroristen. Sie sind also militanter Islamist und wollen Deutschland für seine Hilfe bei der US-Besatzung von Afghanistan bestrafen und einen Terroranschlag begehen.

Überlegen Sie mal ganz scharf: Würden Sie dann eine Nachricht ins Internet stellen? Sie müssen dann ja, vielleicht über einen Mittelsmann, Kontakt mit dem Verantwortlichen einer Website aufnehmen und den dafür gewinnen, ihr Video dort reinzustellen.

Nur gibt es da eine leichte Schwierigkeit. Der Verantwortliche jener Website hat ja beim Server, der seine Site hostet, seinen Namen, seine Adresse und so weiter angeben müssen (und der Server-Verantwortliche dies prüfen müssen), sonst darf der Verantwortliche des Servers dessen Seite ja nicht ins Netz stellen. Im Zweifelsfall kann er mitverantwortlich sein z.B. für eine Terrorwarnung im Internet.

Den Teufel tun

Der wäre also einen Tag nach der Drohung im Internet in Untersuchungshaft wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und würde hochnotpeinlich verhört. Mit Sicherheit wäre nach 48 Stunden der Name Ihres Mittelsmannes bekannt und dann ist der Weg zu Ihnen nicht mehr weit. So kämen Sie natürlich nie zu ihrem Terroranschlag, denn Sie wären längst im Gefängnis.

Sie würden also den Teufel tun, ein solches Video auf eine Website zu stellen – und der Betreiber der Website hat auch keine große Lust, für Jahre in Gefängnissen zu verschwinden und würde den Teufel tun, Ihre Drohung auf seine Site zu stellen. Ganz zu schweigen, dass Sie ja am nächsten Tag schon wieder eine andere Website mit einem Verantwortlichen brauchen, auf die sie dann ihre Drohung stellen, wie Tophoven sagt.

Sie würden, wenn sie schon ein Video veröffentlichen wollten, eine Kassette oder DVD mit diesem Video an ein Zeitung oder eine Fernsehstation schicken – von einem Briefkasten weit von ihrem Wohnort – oder?

Aber, es gibt ja noch eine andere Möglichkeit: Man kann eine Website hacken und so seine Erklärung dorthin stellen. Nun fragen wir also, ob die Website gehackt worden ist, auf die jene Gruppe von Terroristen, die Deutschland warnen wollten, ihre Botschaft gestellt haben. Nein, der Betreiber behauptet nicht einmal, sie sei gehackt worden. Komischerweise ist er auch noch nicht in Untersuchungshaft. Nanu? Stimmt da irgendetwas nicht mit Tophovens toller Theorie?

Gehackte Webseiten?

Und wie war es denn mit den Terroranschlägen in London im Jahr 2005 und in Madrid im Jahr 2004? Da hatten ja Al Quaida-Leute auch gleich nach den Anschlägen Bekenner-Videos ins Internet gestellt. Auch in diesen beiden Fällen hat niemand auch nur behauptet, jene Websites seien gehackt worden.

Und wie ist das nun mit dem Schließen der Websites? Natürlich ist die Website, auf der die Drohung gegen die Bundesrepublik gestellt worden war, sofort aus dem Netz genommen worden, nicht? Der Verantwortliche der Website sitzt in Untersuchungshaft und der Server-Verantwortliche wird seit Tagen verhört? Nicht wahr?

Nein? Warum nicht? Wieso nicht? Das kann doch nicht sein! Handelt es sich nicht um die Drohung eines Terroranschlages? Kriminelle Vereinigung? Schläfer-Gruppen, die mit dem Video geweckt werden sollten usw.? Da muss man doch eingreifen, zugreifen, den Verbindungen nachgehen, aus dem Verkehr ziehen, oder?

Moment mal

Und wie ist es mit dem Server, bei dem dann gleich am nächsten Tag das Video stand, nachdem man den Server vom Netz genommen hat, nach Tophoven. Wurde auch dort nicht zugegriffen?

Moment mal, der Server mit jener Website wurde gar nicht aus dem Netz genommen? Deshalb brauchte die Al Quaida gar nicht auf einen anderen Server ausweichen?

Aber der EXPERTE Tophoven hat es doch gesagt? Was ist denn nun richtig? Was falsch? Ich verstehe überhaupt nichts mehr.

Wie war es denn nach den Bekennervideos von Al Quaida in London und Madrid gewesen. Da hat man doch die Server sofort aus dem Netz genommen, nicht? Nein?

Aber man hat die Verantwortlichen der Websites festgenommen, nicht? Nein?

Aber man hat zurückverfolgt, wer diese Videos dort reingestellt hat, nicht? Nein?

Moment einmal, das kann nicht sein, wir reden hier über Terror, über Anschläge, die viele Menschenleben gekostet haben oder kosten könnten. Warum wird da nicht eingegriffen?

Wieso spricht Terrorexperte Tophoven von Dingen, die dann gar nicht gemacht werden? Was ist das? Was steckt dahinter?

Aber es war doch Al Quaida in London und Madrid, nicht? Nein? Die offiziellen Untersuchungsberichte beider Anschläge sind zu dem Schluss gekommen, es gab keine Verbindung zu Al Quaida? Moment mal, aber wer hat denn dann die Bekennervideos ins Netz gestellt, wenn es gar nicht Al Quaida war? Und außerdem, warum hat sich Al Quaida nicht distanziert von den Bekennervideos, wenn sie es gar nicht waren?

Verwirrung.

Nun, was kann das bedeuten, wenn Videos im Internet stehen und angeblich von Terroristen stammen, nur würden Terroristen das gar nicht tun, die ins Internet stellen?

Was kann das bedeuten, wenn die Verantwortlichen einer solchen Veröffentlichung nicht zur Rechenschaft gezogen werden und die Verbindungen nicht bis zu den Terrorgruppen verfolgt werden?

Was kann das bedeuten, dass uns ein Terror-Experte aufgetischt wird, der uns weismacht, man könne im Internet nicht zurückverfolgen?

Was will ein solcher BKA- oder BND-Agent erreichen, wenn er uns erklärt, da sollen terroristische Schläfer-Gruppen geweckt werden, nur es wird den Videos im Internet gar nicht nachgegangen?

Was bedeutet es, wenn man uns zur Schlussfolgerung gebracht hat, das Internet müsse eingestellt werden, wenn doch die ganze Story weder Hand noch Fuß hat?

Geht es um das Entfachen von Hysterie, von Angst?

Lässt sich eventuell ein Volk in Hysterie und Angst leichter an der Nase herumführen, kann es leichter dazu gebracht werden, an islamistischen Terror zu glauben und den Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte zuzustimmen (z.B. dem Schließen des Internets)?

Betreibt man etwa in Wirklichkeit „False-Flag-Terror“, „False-Flag-Ankündigungen“ und False-Flag-Bekennerschreiben“, um eine scheinbare Gemeinsamkeit zwischen unseren Politikern und ihren Hintermännern in den Konzernzentralen und uns, dem Volk, zu konstruieren – sind wir nicht alle gemeinsam vom Terrorismus bedroht?

Nein, nein das kann nicht sein, das wäre ja eine krude Verschwörungstheorie!


Artikel erschienen am 19. März 2007 in "Journalismus - Nachrichten von heute"

Originalartikel

Karl Weiss - Journalismus

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