AbbauRechte

Montag, 12. Januar 2009

Internetsperre durch private Firmen

Justizministerium plant die nächste Sauerei

Von Karl Weiss

Das bundesdeutsche Justizministerium scheint nach der absurden Veränderung des Sexualstrafrechts (das Alter der "Kinder" in "Kinderporno" wurde auf 18 Jahre heraufgesetzt) nun den nächsten Coup zu planen, um bürgerliche Rechte auszuhebeln. Man trifft sich bereits heimlich mit der Musikindustrie und dem Internet-Providerverband, um eine „freiwillige Regelung“ zu erreichen, mit der auf Aufforderung durch die Rechteindustrie jedem von uns sein Internetzugang gesperrt werden kann.

Laut Informationen von Markus Beckedahl vom Weblog „netzpolitik.org“ ist ein Treffen beim Bundesministerium der Justiz angesagt, auf dem man eine solche „freiwillige Vereinbarung“ anstrebt, unter der Drohung, sonst mit einem entsprechendem Gesetz zuzuschlagen. Das Ministerium weiss sehr wohl, dass es extrem schwierig ist, ein hieb- und stichfestes Gesetz zu diesem Thema zu machen, denn es gibt eine Anzahl von Unsicherheiten, die mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen ins Gehege kommen, wenn man den Internetzugang bestimmter IP-Adressen sperren will, weil jemand dort ein Musikstück aus dem Netz heruntergeladen hat.

1. Sanktionen gegen eine IP-Adresse sind extrem schwierig gesetzlich zu fassen, weil die Rechtsgrundsätze sich auf Personen beziehen, nicht auf IP-Adressen.

2. Will man Personen abstrafen, so muss in irgendeiner Art die IP-Adresse und die Person in den Zusammenhang gebracht werden. Da kommt aber dann gleich die Notwendigkeit des Nachweises: Diese Person hat diese IP-Adresse benutzt und keine andere. Das ist aber fast unmöglich. Was, wenn der Nachbar den LAN heimlich mitbenutzt? Was, wenn vier verschiedene Personen die IP-Adresse benutzen und nicht geklärt werden kann, wer das Musikstück heruntergeladen hat?

3. Dann kommt auch noch das umgekehrte Problem: Was, wenn die bestrafte Person bei einem anderen Provider einen neuen Internetzugang mit anderer IP-Adresse beantragt? Müssen „schwarze Listen“ mit bestraften Internet-Konsumenten angelegt werden? Wenn ja, kann man dann gegen seine Bestrafung Rechtsmittel einlegen? Auch gibt es die Möglichkeit, z.B. einen Provider aus Österreich oder der Schweiz zu wählen, wo deutsches Recht nicht gilt. Will man dann internationale Internet-Sperr-Listen anlegen wie die internationale Terroristenkartei?

Das Ganze ist ein völlig unnötig aufgeblasenes „Problem“, das in Wirklichkeit längst mit der Pauschal-Zusatzzahlung auf Kassettenrekorder usw. aus der Welt geschafft war. Ähnliches könnte man ohne Weiteres auch auf Computer, Handys usw. anwenden. Aber die Musikindustrie und die Rechte-Verwerter haben gute Beziehungen zum Monopol-Kapital und schon gesteht man ihnen etwas zu, was man anderen Firmen oder Privatpersonen nie zugesteht: Dass sie ihre Problem mit kleinen Rechtsbrüchen vom Staat geregelt bekommen, statt, wie jeder andere, den Weg zur Justiz gehen zu müssen.

Es sei in Erinnerung gebracht: Wenn überhaupt, ist das Herunterladen von Musikstücken aus dem Internet zum privaten Gebrauch eine Ordnungswidrigkeit, vergleichbar mit Falschparken. Dies als Piraterie zu bezeichnen (Piraten bringen meist Leute um, begehen aber zumindest das schwere Verbrechen der Geiselnahme und Erpressung) ist Unsinn.

Was nun eingeführt werden soll – und in einigen Ländern schon eingeführt ist – ist eine scheinbar weniger harte freiwillige Regelung, die aber in Wirklichkeit nur die Rechtsprobleme umgehen soll und am Ende darauf hinausläuft, dass Sie von einer Privatfirma ihren Internetzugang gesperrt bekommen.

Die Musikindustrie und die Rechte-Verwerter sollen das Recht bekommen, einen Internet- Provider dazu verpflichten zu können, einen vermeintlichen Internet-Musik-Downloader abmahnen und im Wiederholungsfall den Zugang sperren zu können. Da nun aber der Internetzugang zu den grundgesetzlich garantierten Informationsfreiheit gehört, heißt das in der Praxis, man will Privatfirmen das Recht geben, Ihnen Grundrechte zu beschneiden.

Die Abmahnung wird dann etwa so aussehen: „Wie uns die Pro Media in Hamburg mitteilt (das ist jenes Unternehmen der Musikindustrie und der Rechte-Verwerter, das auf Ihren privaten Computer einen Trojaner einschleust und sich alles ansieht, was Sie da runterladen), haben Sie am .... um... auf der IP...... durch das Urheberrecht geschützte Inhalte aus dem Internet heruntergeladen. Es wird darauf hingewiesen, dass dies im Wiederholungsfall zu einer Sperre ihres Internet-Anschlusses führen kann.“

Dabei ist die Verpflichtung des Internet-Providers eine von diesem freiwillig akzeptierte Pflicht, wodurch man versucht, die Probleme mit der Rechtmässigkeit zu umgehen. In der Praxis läuft das darauf hinaus: Der Provider versteckt im kleinsten Kleingedruckten der Geschäftsbedingungen, er habe jederzeit ohne Ankündigung und ohne Begründung das Recht, das Internet zu sperren. Er wird Ihnen einfach den Saft abdrehen ohne Begründung und auf diese Klausel in den Geschäftsbedingungen verweisen. So haben Sie plötzlich kein Recht auf Informationsfreiheit mehr und haben es gar nicht gemerkt.

Mit anderen Worten: Die nächste Sauerei.


Veröffentlicht am 12. 1. 2009 in der Berliner Umschau

Freitag, 26. Dezember 2008

War die RAF ein 'Verfassungsschutz'-Projekt?

Gängelband-Terrorgruppen

Von Karl Weiss

Anlässlich der Freilassung des Ex-Terroristen Klar liest man wieder viel über die Terrorgruppe RAF. U.a. muss sie selbst heute noch, Jahrzehnte nach ihrem Untergang, als Begründung für die Schaffung des gläsernen Bürgers herhalten. Das BKA-Gesetz, gerade vom Bundesrat verabschiedet, erlaubt es, jeden beliebigen Bundesbürger (und auch Ausländer) vollständig zu überwachen, am Telefon, im Internet, im privaten Computer, in der Wohnung, mit Mikrofon und mit Kamera – man muss nur vorgeben, derjenige könnte eventuell irgendwie mit Terrorismus in Zusammenhang stehen – wobei unter Terrorismus vor allem verstanden wird, man wolle das bundesdeutsche Regime verändern. Das alles ohne auch nur den Ansatz eines konkreten Verdachtes.

Da ist es also nun umso interessanter, wenn Einzelheiten über die damalige Terrorgruppe RAF ans Tageslicht kommen, die schwerste Zweifel darüber aufkommen lassen, ob es je eine selbständige Terrorgruppe RAF gab, die nicht am Gängelband des Verfassungsschutzes geführt wurde. Am Anfang, als es sich noch nicht um eine Gruppe im Untergrund handelte, war es nichts weiter als eine Gruppe von Anarchisten, in der Ulrike Meinhoff und Andreas Baader die wichtigste Rolle spielten.

RAF

Nun gab es in der Geschichte schon andere Anarchisten, die zum Mittel der Terroranschläge gegriffen hatten, aber diese Gruppe hatte zu jener Zeit damit (noch?) nichts zu tun. Dann aber bekam die Gruppe Zulauf (alle, die damals schon erwachsen waren, erinnern sich an die Gesucht-Plakate mit einer grossen Anzahl von Portraits und Namen), nannte sich nun RAF und ging in den Untergrund. Von dort aus hat man eine Anzahl von Attentaten begangen und eine Anzahl von Menschen umgebracht.

Nun hat aber Michael Buback, der Sohn des bei einem dieser Attentate getöteten damaligen General-Bundesanwalts Buback, vor kurzem ein Buch veröffentlicht („Der zweite Tod meines Vaters“), das schwerste Zweifel aufbringt, ob es sich da wirklich um eine selbständige Terrorgruppe handelte oder um eine am Gängelband des „Verfassungsschutzes“.

Buback, Chemie-Professor an einer Universität, also an akribische wissenschaftliche Arbeit gewöhnt, wollte wissen, wer wirklich seinen Vater umgebracht hat. Er stiess dabei auf offensichtliche Ungereimtheiten. So lagen bei der Staatsanwaltschaft bereits vor 25 Jahren Aussagen vor, die ein Mitglied der Gruppe mit Namen Wisniewski als einen der Täter des Buback-Mordes identifizierten. Dieser Spur wurde aber bis heute nicht nachgegangen – ja, es wurde überhaupt keine Ermittlung gegen Wisniewski begonnen. Es besteht der intensive Verdacht, Wisniewski war Spitzel des Verfassungsschutzes in der Gruppe.

Nun ist der Sohn des Getöteten, der die Recherchen über Jahre zusammen mit seiner Frau führte, noch auf eine Reihe anderer Ungereimtheiten gestossen. So gibt es zum Beispiel klare Aussagen von Zeugen, die vermummte Person auf dem Rücksitz eines Motorrads, die mit einer automatischen Waffe die tödlichen Schüsse abgab, sei klein und zierlich gewesen. Man habe den Eindruck von einer Frau gehabt. Nun – es wurde nie eine Frau wegen dieses Verbrechens angeklagt. Man weiss aber, dass Verena Becker zu jener Zeit Teil der Gruppe war und dass sie klein und zierlich ist. Als Frau Becker verhaftet wurde, fand man bei ihr die Karlsruher Tatwaffe. Warum wurde dieser Spur nie nachgegangen? War Frau Becker eventuell auch Verfassungsschutz-Spitzel?

Ausserdem gibt es die „Zeugen vom Vortag“: Einen Tag vor dem Anschlag brachte in Karlsruhe (Sitz der Bundesanwaltschaft) eine unvorsichtig geöffnete Autotür ein Motorrad ins Schlingern, auf dem vermummte Personen waren, genauso wie am darauffolgenden Tag beim Anschlag. Wahrscheinlich waren es die gleichen Personen, die dann einen Tag später wirklich den Anschlag durchführten. Die Zeugen dieses Vorfalls am Vortag wurden damals nicht vernommen. Hätten sie unerwünschte Aussagen machen können, die einen (oder mehr) Verfassungsschutz-Spitzel hätten auffliegen lassen können?

Wenn der Verfassungsschutz mit einem Spitzel an diesem Anschlag beteiligt war, so hat auch die Bundesregierung Blut an ihren Fingern, nicht nur die Gruppe RAF. Wenn es – und dafür spricht Vieles – Wisniewski und Becker waren da auf dem Motorrad und beide Verfassungsschutz-Spitzel waren, so war es sogar eine Bundes-Mordtat, die nur indirekt etwas mit der RAF zu tun hat. Schwerwiegende offene Fragen!

Das alles geschah zur gleichen Zeit, als erwiesenermassen Bundes-Agenten ein Loch in die Mauer des Gefängnisses von Celle sprengten, was sie den „Terroristen“ in die Schuhe schieben wollten, denn dort sassen Gesinnungsgenossen ein. Ein weiteres Indiz für eine weit intensivere Beteiligung offizieller Stellen der Bundesrepublik an Dingen, die man „Linksradikalen“ zuschreibt, als es offiziell angegeben wird.

Und da gibt es die NPD, die nur deshalb nicht verboten werden konnte, weil sie so völlig von „Verfassungsschutz“-Mitarbeitern durchsetzt ist, dass man nicht mehr unterscheiden kann, was sind Worte und Taten der NPD und was solche des „Verfassungsschutzes“. Sollte es eventuell schon vorher eine Organisation gegeben haben, die so völlig unter dem Kartell des „Verfasungsschutzes“ stand, dass ihre Taten nur durch massivste „Ermittlungs-Pannen“ den tatsächlichen Gruppenmitgliedern zugesprochen werden konnten? Die RAF?

Interessant in diesem Zusammenhang auch wieder die Haltung der bundesdeutschen bürgerlichen Medien. Über das Buch von Buback wurde zum Teil gar nicht, zum Teil mit schweren Auslassungen berichtet. Die deutlichen Verdachtsmomente gegen die Bundesregierung wurden beiseite gelassen. Selbst in einem Interview, das Buback der „Süddeutschen“ aus Anlass der Freilassung von Klar gab, kommt das Wort „Verfassungsschutz“ nicht ein einziges Mal vor, hier: http://www.sueddeutsche.de/politik/599/452304/text/

Waren es damals die Anarchisten, so sind heute die Islamisten zum Staatsfeind Nr. 1 geworden. Und das Schema gleicht sich: Wiederum kann man z.B. bei den „Sauerland-Bombern“ das Wirken von Bundes-Agenten feststellen, die aber nicht auftauchen und Zeugenaussagen machen, die man stattdessen heimlich aussteigen liess, bevor man zuschlug.

Auch in diesem Fall extrem verdächtige Umstände. Es wurde Wasserstoff-Peroxid-Lösung gekauft, obwohl man damit und mit anderen Zutaten überhaupt keinen handhabbaren Sprengstoff herstellen kann, es sei denn, man hätte eine Chemiefabrik und extrem spezielle Fachkenntnisse. Einen Monat vor den Festnahmen im Sauerland schreibt „Focus“ganz offen über diese angebliche Terrorgruppe, aber die macht wohlgemut weiter. Der Verdacht eines „agent provocateur“ liegt auch hier extrem nahe. Näheres in diesem Artikel: http://karlweiss.twoday.net/stories/4249087/

Ähnlich auch der Fall der vier „britischen Jungs“, die jene Attentate in London im Juli 2005 unmöglich ohne deutliche Hilfe von aussen begangen haben können. Aber genau das behauptet der englische Untersuchungsbereicht. Auch hier der klare Verdacht, ein „agent provocateur“ hat die unbedarften erzürnten Muslims angeleitet, um Anlass für den Abbau der bürgerlichen Rechte zu liefern.

Ganz ähnliches bei dem grossen Terroranschlägen in Madrid ein Jahr vorher, die 200 Menschenleben forderten. Islamisten, die überhaupt nicht genug Kenntnisse für einen so umfangreichen und komplizierten Anschlag haben. Polizeispitzel in der Gruppe. Einer dieser Spitzel hat sogar den Sprengstoff besorgt, mit dem die Anschläge durchgeführt wurden. Auch hier klare Hinweise auf „agent provocateur“, auf eine „Gängelband-Gruppe“.

Fangen wir nicht davon an, von den vielen Zweifeln an der offiziellen Version des Ablaufs und der Täter der Anschläge des 11. September 2001 zu reden.

Die RAF, 9/11, Madrid, London, die Sauerland-Bomber: Einzelteile setzen sich zu einem Puzzle zusammen: Staatsmacht hilf beim Terror mit. Es geht um Vorwände, die noch vorhandenen freiheitlichen Rechte abzuschaffen, denn man weiss, man wird auf Widerstand stossen. Die Völker werden sich diese Zustände nicht so einfach gefallen lassen. Darauf will man mit viel Stasi vorbereitet sein.

Nur sollte man sich das Ende der Stasi ansehen. Vielleicht stehen diese Herren eines Tages auch am Ofen, wo sie die Akten verbrennen wollen, die ihre Taten belegen.


Veröffentlicht am 24. Dezember 2008 in der Berliner Umschau

Freitag, 5. Dezember 2008

Schäubles Traum - Unser Albtraum

Pizza bestellen im Jahr 2015 – Das BKA-Gesetz wird durchgewinkt

Gefunden, übersetzt und angepasst von Karl Weiss

Dieses Gespräch zwischen einem Bürger, der lediglich Pizza bestellen will und dem Mann von der Pizzeria beruht auf einem Text des bekannten brasilianischen Schriftstellers Luiz Fernando Verissimo. Er wurde von Karl Weiss übersetzt und an die deutschen Verhältnisse angepasst.

Filbinger - Schäuble

„Pizza Hütte, Guten Abend!“

„Ja, hallo, ich möchte gerne Pizza bestellen.“

„Ja, würden Sie mir bitte Ihre Terror-Abwehr-Nummer geben?“

„Meine Terror-Abwehr-Nummer ist 997 338 701 341 850 – 889 445 1056 – 4“

„Danke schön, Herr Müller! Ihre Adresse ist Reichstr. 88, in 021345 Unterschönhausen bei Leinweiler und Ihre Telefon-Nummer ist 0285 – 55883, ja? Ihre Nummer bei Ihrem Arbeitgeber, der Hauser KG + Co., ist 0277 – 29445 und ihre Handy-Nummer ist 0731 – 44 67 29, richtig?“

„Korrekt! Woher wissen Sie das alles?“

„Na, wir sind natürlich direkt an die Terror-Abwehr-Zentrale angeschlossen.“

„Ach ja, natürlich! – Also ich hätte gerne zwei Familien-Pizzas wie in dem Sonderangebot, eine ‚Vier Käse’ und die andere ‚Quattro Stagione’“

„Lieber Herr Müller, das dürfte nicht unbedingt die richtige Wahl sein. Aus ihren Gesundheitsprofil geht hervor, sie haben hohe Triglycerid-Werte und außerdem sehr bedenkliche Cholesterin-Werte – Ihre Lebensversicherung verbietet ausdrücklich eine gefährliche Lebensweise.“

„Ja, da haben Sie Recht. Was empfehlen Sie denn?“

„Na da hätten wir die Super-Light-Pizza auf Joghurt-Basis mit Rettich. Das dürfte das richtige sein! Sie werden die besonders genießen.“

„Woher wissen Sie denn, dass ich die besonders genießen würde?“

„Nun, Sie haben am Samstag, den 27. Oktober diesen Jahres um 14 Uhr 53 die Site der städtischen Bibliothek in Hummesweiler besucht und dort die Site „Gourmet-Rezepte mit Rettich“. Dort haben Sie 39 Minuten verweilt. Ich schließe daraus, diese Pizza ist die richtige für Sie.“

„Uuuhfff! Na gut, also zwei Familien-Pizzas von dieser Sorte!“

„Sie werden sie sicherlich genießen, Herr Müller, ebenso wie Ihre Frau Ingrid, geborene Steinhäuser und Ihre drei Jungs Hans, Uwe und Kevin – auch wenn der letztere behindert ist.“

„Was macht das?“

„Das sind 38 Euro und 98 Cents.“

„Kann ich Ihnen meine Kreditkarten-Nummer geben?“

Stasi 2.0

„Tut mit leid, Herr Müller, aber ihr Kreditkarten-Limit ist überzogen. Sie werden wohl bar zahlen müssen.“

„Na gut, dann gehe ich eben noch beim Nachtschalter der Multi-Bank vorbei und hebe das Geld ab.“

„Hmmm, Herr Müller, das wird schwierig werden. Sie haben dort bereits ihr Kreditlimit überzogen.“

„Also kümmern Sie sich um Ihre eigenen Probleme! Sie schicken die Pizzas und ich treibe das Geld auf, ja? Wie lange wird das dauern?“

„Heute sind wir etwas eng. Das könnte zwischen 45 Minuten und 1 Stunde dauern. Aber Sie können die Pizzas auch in 15 Minuten hier abholen, wenn Sie wollen – Allerdings ist das nicht sehr empfehlenswert, mit zwei Pizzas auf dem Motorrad.“

„Na, nu aber! Woher wollen Sie denn wissen, ich würde die mit dem Motorrad abholen?“

„Entschuldigen Sie, Herr Müller, aber aus ihrem Profil der Terror-Abwehr-Zentrale hier geht hervor, sie waren bei ihrem Wagens mit zwei Raten im Rückstand und der gehört Ihnen schon nicht mehr. Allerdings gibt es da noch ein Motorrad auf ihren Namen. Ich nahm an, Sie würden das dann wohl benutzen.“

„(Die Antwort von Herrn Müller darauf kann der Öffentlichkeit wegen Paragraph 8951 a (Unflätigkeit) nicht zugänglich gemacht werden.)“

„Herr Müller, ich darf Sie bitten, mich nicht zu beleidigen. Sie können mich keineswegs mit der hinteren Auslassöffnung vergleichen. Seinen Sie vorsichtig! Sie wurden bereits letztes Jahr wegen Nichtbefolgen des Ratschlages einer Amtsperson mit einer Geldstrafe belegt. Im Wiederholungsfall würden Sie nicht unter einer Gefängnisstrafe davonkommen.“

„(Schweigen)“

„Sonst noch etwas?“

„Nein, danke. Ach so ja, vergessen Sie bitte nicht die zwei Liter Coca, die im Sonderangebot enthalten sind.“

„Entschuldigen Sie, Herr Müller, das geht leider nicht. Es ist uns ausdrücklich verboten, zuckerhaltige Getränke an Kunden mit Diabetes auszuliefern – und Ihre Frau hat Diabetes.“

„Aaaahhhh! Ich stürze mich aus dem Fenster!“

„Na das wird aber nicht viel bringen. Sie wohnen doch im Erdgeschoss!“


Veröffentlicht am 4. Dezember 2008 in der Berliner Umschau

Donnerstag, 6. November 2008

Immer neue absurde Polizeiübergriffe

Ein Fall von vielen

Von Karl Weiss

Bereits dreimal haben wir über völlig ungerechtfertigte gewaltsame Übergriffe der Polizei berichtet, hier, hier und hier. Nun wurde ein weiterer Fall bekannt. In Siegburg in Nordrhein-Westfalen hat ein absolut absurder Überfall eines Sonder-Einsatz-Kommandos (SEK) der Polizei das Leben einer Famile zunichte gemacht.

Polizeieinsatz

Der heute 56-Jährige Josef Hoss war vor acht Jahren, als er Opfer einer anonymen Anzeige wurde, ein wohlbetuchter Fliesenlegermeister mit eigenem Betrieb, einer Anzahl von Angestellten, mit einer Villa mit Schwimmbad und drei Luxusautos. Er wurde vom SEK Köln überfallen, als er am Steuer seines Firmen-Lieferwagens anhalten musste. Die Beamten schlugen die Fensterscheiben ein, zerrten ihn aus dem Fahrzeug, schlugen ihn mit den Gummiknüppeln windelweich und traten ihn wieder und wieder, auch noch, als er schon hilflos am Boden lag und nach der Polizei schrie. Die war aber schon da.

Der relative Luxus, in dem er mit seiner Familie lebte, hatte Neider auf den Plan gerufen, darunter ein Polizist aus der Nachbarschaft, der sich wichtig machte und weitergab, ein Zeuge habe Handgranten bei Hoss gesehen.

Gerüchte von Hörensagen dürfen selbstverständlich nicht zum Anlass von rigiden Polizeimassnahmen genommen werden, zuerst hätte man herausfinden müssen, ob an den Gerüchten etwas dran ist. Das liess man aber einfach weg.

Nachdem man Hoss in seinem Lieferwagen überfallen hatte, fand man den Weg zu seinem Haus, durchsuchte es und fand nichts.

Hoss war so schwer verletzt worden, dass er lange im Krankenhaus lag und bleibende Schäden erlitten hat. Er ist zu 80% behindert, hat ständige Schmerzen und kann auch kurze Wege nur humpelnd an Krücken gehen. Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, seinen Betrieb nicht weiterführen und hatte daher kein Einkommen mehr. Er musste davon leben, Einrichtungsgegenstände zu verkaufen. Das Haus musste weit unter Wert notverkauft werden. Der Erlös davon ist schon für die Prozesskosten, Arztrechnungen und den Umzug in ein bescheidenes Haus draufgegangen.

"Es fehlt an allen Enden", sagt er. Seine Frau musste kellnern gehen, damit sie etwas zu Essen haben.

Ein Verfahren gegen die Verantwortlichen der Polizei und die beteiligten Polizisten wurde, wie immer im Fall von brutalen Übergriffen der Polizei, vom Staatsanwalt niedergeschlagen. Das nennt sich Rechtsstaat.

Als einziges verbliebenes Mittel blieb dem Dauer-Geschädigten nur noch das Zivilverfahren. Er hat das Land Nordrhein-Westfalen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Auch wenn dies Verfahren sich hinzog, so hat er doch Recht bekommen. Es wurde ihm 30.000 Euro Schmerzensgeld und der Ersatz des Verdienstausfalls vom Gericht zugestanden. Doch die Freude darüber währte nur kurz.

Das Land Nordrhein-Westfalen ging in die Berufung. In der Berufungsschrift machen sie sich auch noch lustig über den Geschädigten: Der Schlagstock (im Beamten-Kauderwelsch heisst der „Einsatzmehrzweckstock“) sei nur angewandt worden, um Hoss‘ Muskeln zu lockern, denn er habe „passiven Widerstand geleistet“, indem er sich nicht die Arme nach hinten drehen liess. Hoss bestätigt das: „Ich versuchte mein Gesicht vor den Schlägen zu schützen.“

Abgesehen davon, der Betrag von 30.000 Euro ist minimal im Verhältnis zu den schweren körperlichen Schäden und den sselischen Schäden, sowohl seinen als auch denen der Familie. In den USA würden hier Millionenbeträge anstehen. Man braucht sicherlich die Übertreibungen in dieser Hinsicht in den USA nicht nachmachen, müsste aber doch endlich angemessene Beträge einführen, speziell wenn es ich um bleibende Schäden handelt.

Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat sich bereits des Falls angenommen. Herr Grenz von dieser Organisation hat schon viele Opfer staatlicher Gewalt betreut, auch in Deutschland. "Fälle wie der von Herrn Hoss kommen öfter vor als man denkt", sagt er. Nur treffe es selten so etablierte Menschen, die sich wehren und denen man glaubt. "In Deutschland können sich viele nicht vorstellen, dass die Polizei so etwas tut", meint Grenz.

Seit Jahren wurde Hoss nun durch die juristischen Instanzen gejagt. Nun erst, 2008, gab es endlich einen Gerichtstermin für die Berufungsverhandlung. Das Landgericht bestätigte voll das erste Urteil und liess keine Revision zu.

Ob Hoss nun Geld sehen wird, bleibt aber offen. Es gibt für das Land Nordrhein-Westfalen immer noch die Möglichkeit, Nichtzulassungbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen und unter diesem Vorwand weiterhin nicht zu zahlen. Grenz meint dazu: „Die Verantwortlichen haben die Tragweite ihrer Tat bis heute nicht verstanden.“


Veröffentlicht am 6. November 2008 in der Berliner Umschau

Originalveröffentlichung

Donnerstag, 30. Oktober 2008

War Haider schwul?

Scheinheiligkeit ist schlecht

Von Karl Weiss

Unter Rechtsextremen und erst recht Faschisten ist Homosexualität mindestens genauso verpönt, wie Jude zu sein. Da wäre es gewissermaßen ein Trompetenstoss, wenn sich plötzlich über einen prominenten Rechtsaussen herausstellte, er wäre bisexuell, mindestens genauso wie vor einiger Zeit, als man erfuhr, der Recht-und-Ordnung-Schill schnupft Kokain. Nun gibt es klare Aussagen, wiederholt in seriösen Presseorganen, dass der österreichische Super-Rechts-Politiker Haider, vor zwei Wochen tödlich verunglückt, ein sexuelles Doppelleben hatte

Haider (mitte) mit Petzner (rechts)

Die ersten Gerüchte kamen auf, als in der Partei Haiders Widerstände gegen die Wahl des Generalsekretär Stefan Petzner zum Parteivorsitzenden der BZÖ auftauchten. Auch bei der Wahl zum Fraktionsvorsitzenden in Wien fiel er durch. Jemand ließ das Wort „Lebensgefährte“ fallen. Petzner hat Haider sein „Lebensmensch“ genannt. In einigen Gegenden Österreichs gibt es die Bezeichnung "das Mensch" für eine Frau.

Dann kam die Aussage an das Tageslicht, dass Haider, der bei seinem Unfall von einer privaten Feier kam, dort praktisch nüchtern etwa zweieinhalb Stunden vor dem Unfall abgefahren war. In den zweieinhalb Stunden muss etwas vorgefallen sein, um auf 1,77 Promille Alkohol im Blut zu kommen.

Jetzt kam die entscheidende Information. Haider wurde während dieser Zeit in Begleitung in einem Homosexuellenlokal in Klagenfurt gesehen, wo er mehr als eine Flasche Wodka verköstigte.

Offiziell mit Frau und zwei Töchtern zusammenlebend, führte Haider anscheinend ein Doppelleben, hatte daneben wohlmöglich männliche Lebensgefährten, so wie angeblich Petzner, und wagte sich sogar in Homosexuellenlokale, obwohl sein Gesicht eines der bekanntesten Österreichs war.

Nun geht das eigentlich niemand etwas an, schließlich haben wir nichts gegen Homo- oder Bisexuelle und das sind Sachen des Privatlebens. Ja, wenn...

Wenn nicht die Rechtsextremisten geschworene Feinde der Homosexualität und Homosexuellen wären. Auch die FPÖ war zu Zeiten, als sie noch Haider-Partei war, strikt anti-homosexuell, was erst später geändert wurde. Es sei auch noch angemerkt: In faschistischen Staaten und auch Ländern mit stark rechtsgestrickten Regierungen (wie zum Beispiel im Moment in Polen) wurden und werden Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Neigung verfolgt. Unter Hitler wurden alle, deren man habhaft werden konnte (und noch einige mehr, die einfach denunziert worden waren) in die KZ gesteckt und dort besonders schlimm misshandelt. So gut wie keiner ist da lebend herausgekommen.

Auch der Kokain-Konsum Schills ist, abgesehen davon, dass dies natürlich eine kriminelle Handlung ist, nicht ein grösseres Problem als wenn der designierte Bundestrainer mit Kokain erwischt wird. Aber im Fall Schill waren es ja gerade die kleinen Vergehen, die er als Richter und später als Innensenator speziell im Visier hatte (Zero-Tolerance-Policy) und belegte sie mit langen Gefängnisstrafen. Dann kann man erwarten, dass er nicht selber zum Delinquenten wird.

Schill beim Koksen

Ebenso muss man sehen, die rechte Szene von vorwiegend christlich-extremistischer Provenienz in den USA und auch in einigen anderen Ländern sind fanatische Bekämpfer der Homosexuellen, wobei da in der Regel die Bisexuellen mit eingerechnet werden. In mehreren US-Bundestaaten sind die Anstrengungen der Republikaner darauf gerichtet, die Homosexualität als solche wieder strafbar zu machen. Vor kurzem geschah es zum Beispiel, dass eine solche christlich inspirierte Gruppe von Rechtsextremen auf der Beerdigung eines Soldaten erschien, der im Irak gefallen war und gegen die Aufnahme von homosexuellen Soldaten in den Militärdienst protestierten. Der Vater des toten Soldaten hat das bis heute nicht überwunden.

Eine Anzahl der Baptisten-Kirchen in den USA halten geschlossene Anstalten bereit, in die Jungen, die der eventuellen Homosexualität verdächtig sind, „umerzogen“ werden, d.h. faktisch so lange mit Elektroschocks im Intimbereich gequält werden, bis sie wirklich keine Sexualität mehr haben.

In den verschiedensten Ländern gibt es Fälle, in denen Rechtsextremisten, Faschisten, Skinheads oder „White Power“-Leute Jagd auf (wirkliche oder vermeintliche) Homosexuelle machen und sie zusammenschlagen und oft auch umbringen.

Zwar hat die BZÖ Haiders die Homosexuellen (wohl auf Initiative Haiders?) nicht auf der Liste der Erzfeinde gehabt, aber er hielt seine Neigungen doch lieber geheim. Er wollte wohl vorsichtshalber nicht ausprobieren, wie seine Wählerschaft darauf reagiert. Allerdings schienen schon eine Menge Gerüchte in der Partei umzulaufen.

Haider war treibende Kraft, als in der damaligen Rechtskoalition unter Schüssler das „Schutzalter“ für Sex mit Jugendlichen modifiziert wurde. Bis dahin war Sex mit Mädchen zwar ab 14 Jahren frei, aber mit Jungs erst ab 18. Eine Neunzehnjährige, die mit einem Siebzehnjährigen Sex hatte, konnte vorher in Österreich als Kinderschänderin angeklagt werden. Haider sorgte mit dafür, dass nun auch mit jüngeren Jungs Sex gemacht werden kann.

Nein, man darf wirklich nicht Homosexuelle für schlecht halten oder verfolgen, aber die meisten Leute halten Scheinheiligkeit für schlecht.


Veröffentlicht am 30. Oktober 2008 in der Berliner Umschau, hier redigiert und mit einem Zusatz und Bildern versehen

Originalveröffentlichung

Montag, 27. Oktober 2008

Alles steht Kopf

Strauss-Kahn bleibt IWF-Chef – „Unzucht“ mit Abhängigen gibt es nicht mehr

Von Karl Weiss

Die Welt steht Kopf. Was gesicherte Erkenntnisse waren, gilt nicht mehr. Auf der einen Seite haben die christlich extremistischen Rechten in den USA dort und auch schon in anderen Ländern durchgesetzt, dass ganz normale sexuelle Kontakte von Jugendlichen strafbar sind (10 Jahre Gefängnis in Georgia, siehe hier: Sex?? – Gefängnis!! , auf der anderen Seite können alle Mächtigen und Chefs nun genüsslich ihre Untergebenen „poppen“, denn alle Regeln der „Unzucht“ mit Abhängigen gelten nicht mehr.

Der Chef der internationalen Organisation IWF, Strauss-Kahn, wurde soeben von einer Untersuchungskommission von allen Anklagen freigesprochen, obwohl er Sex mit einer Untergebenen hatte, ja, sogar mit ihr zusammenlebte und ihr eine Beförderung verschafft hat.

Boticelli Geburt der Venus Ausschnitt

Die meisten zivilisierten Länder (das schließt offensichtlich die USA nicht ein) haben bereits seit geraumer Zeit Gesetze, die es strafbar machen, wenn ein Chef mit Untergebenen Sex hat, weil da immer eine Gewaltkomponente vorhanden ist. Bei uns heißt das „Unzucht mit Abhängigen“.

Nun, der Grund ist klar: Ein Chef hat die Macht, Untergebene zu entlassen, was für diese eine Katastrophe sein kann. Selbst wenn es sich nicht unmittelbar um den Chef handelt, sondern um eine hochgestellte Persönlichkeit in der Firma oder der Organisation, werden diese Regeln angewandt. Die Machtstellung, wird sie in Sex umgesetzt, wird zur Gewaltkomponente, so als würde die niedriger in der Hierarchie stehende Person vergewaltigt.

In den USA gibt es einerseits extrem strikte Regeln für den Umgang unter den Geschlechtern in den Firmen und Organisationen. Es werden Dinge, die in aufgeklärten Ländern unter „dumme Scherze“ oder „Flirten“ fallen, dort bereits als „sexual harassment“ angesehen. Aber tatsächlicher Sex mit Untergebenen wird nicht als Straftat verfolgt.

Der bekannteste Fall war der damalige Präsident Clinton, der sich mit einer Praktikantin im Weissen Haus, Monika Levinsky, einliess und sie dazu brachte, ihn oral zu befriedigen. Da Frau Levinsky in den Sex eingewilligt hatte, wurde dies nicht als Vergehen gezählt. Es wurde sogar ein Antsenthebungsverfahren gegen Clinton durchgeführt (das allerdings zu nichts führte), aber nicht, weil er seine Machtstellung gegenüber einer Untergebenen ausnutzte, um von ihre sexuelle Dienste zu erpressen, sondern weil er damit seiner Frau untreu geworden war. Alles steht Kopf.

Was sagen uns die Werte der Aufklärung, die in Staaten, die sich demokratisch nennen, hierfür die Richtschnur sein müssten? Zunächst: Der Staat hat sich aus den Betten seiner Bürger herauszuhalten. Sex ist Privatsache!

Attraktive Exotin

Doch es gibt eine Ausnahme: Die Gewalt. Sex darf nicht durch Gewalt oder mit Gewaltkomponenten erzwungen werden. Darunter fallen:

1 Die Vergewaltigung, also wenn Sex durch unmittelbare Gewalt oder Androhung von Gewalt erzwungen wird.

2. Der Missbrauch von Kindern, also wenn Erwachsene ihre überlegene Stellung und die untergeordnete Stellung der Kinder ausnutzen, um sich mit Kindern (also unter 14-jährigen) sexuelle Aufreizung und/oder sexuelle Befriedigung zu verschaffen.

3. Das Ausnutzen der Stellung als Vorgesetzer oder als mit Macht ausgestattete Person, um Sex mit Untergebenen oder auf andere Weise von ihnen abhängigen Personen zu erlangen.

Soweit ist das in den meisten zivilisierten Ländern heute auch noch anerkannt, wenn man von den Vereinigten Staaten absieht. Allerdings werden diese grundlegenden Regeln heute auch in anderen Ländern bereits aufgeweicht, wobei dies auch auf die Initiative de USA oder auf einen Druck der USA zurückgeht.

Bei der Vergewaltigung wird in zynischer Weise die Frage des Einverständnis des Opfes benutzt, um die Regel ad absurdum zu führen. Heute werden in den USA Vergewaltiger fast durchweg nicht mehr verurteilt, weil das Opfer sich meistens nicht so konsequent wehrt, dass es das eigene Leben aufs Spiel setzt. Dieses „Geschehen-Lassen“, um nicht das eigene Leben oder die eigene physische Integrität zu gefährden, wird in der Rechtsprechung weithin als Vorwand benutzt, den Täter, wenn er sich der ‚sexuellen Belästigung’ für schuldig erklärt, nicht mehr für Vergewaltigung zu bestrafen.

Tänzerin beim Karneval in Rio

Bei Nummer zwei dagegen, dem Missbrauch von Kindern, wird in absurdester Weise diese Regel durchbrochen und die Strafbarkeit ausgeweitet. Man bezieht neben den Kindern nun auch Jugendliche (also bis zu 18 Jahren) hier mit ein, was zu offensichtlich absurden Ergebnissen führt. Ebenso verlässt man die Definition, dass Erwachsene Täter sein müssen, wodurch sexuelle Handlungen unter Kindern („Doktorspiele“) und Sex unter Jugendlichen (täglich millionenfach praktiziert) mit unter die Strafbarkeit fallen. Ebenso werden die Definitionen des Kinderporno, das hiermit in unmittelbaren Zusammenhang steht, auf fast alle Fotos von "Kindern" (bis 18) ausgedehnt.

Auch im dritten Fall wird mehr und mehr diese Regel untergraben. Unter Ausnutzung der Frage des Einverständnisses wird die Verfolgung solcher Fälle eingestellt oder gar nicht aufgenommen. Der schlichte Fakt, dass tatsächlich Sex gemacht wurde, so wie bei Präsident Clinton, wird bereits als Beweis für das Einverständnis genommen.

Nur ist es in diesen Fällen der Abhängigen eben geradezu typisch, dass die Person, der Gewalt angetan wird, ernsthaft erwägen muss, dem Begehren des Übergeordneten nachzugeben, denn meistens steht der Job auf dem Spiel oder man kann, wie im Fall Strauss-Kahn, eine wichtige Beförderung erwarten. Auch in anderen Fällen, wie zum Beispiel, wenn für das Vermieten einer Wohnung oder eines Zimmers sexuelle Dienste verlangt werden oder wenn man einen Job nur bekommt, wenn man dafür sexuelle Dienste gewährt, ist das Opfer oft gezwungen (oder sieht sich jedenfalls gezwungen), dem Ersinnen nachzugeben.

Im Fall Clinton-Levinsky zum Beispiel wurde nicht einmal eine strafrechtliche Untersuchung eröffnet, denn man sagte einfach, Frau Levinsky habe ja Einverständnis gezeigt.

Auch jetzt wieder, wo es um den Fall eines der mächtigsten Männer der Welt geht, um Strauss-Kahn, dem Chef des Internationalen Währungs-Fond (IWF), vor dem ganze Länder zittern, wird schlicht und einfach der Vollzug des Verhältnisses als Einverständnis der Frau genommen.

Es ist unstreitig, dass Strauss-Kahn ihr Vorgesetzter ist, dass er mit ihr Sex gemacht hat, dass er ihr eine wichtige Beförderung verschafft hat, doch die Untersuchungskommision hat ihn freigesprochen. Hier handelt es sich noch nicht um die Frage strafrechtlicher Verantwortung, sondern darum, ob man ihm den Rücktritt „nahelegen“ soll. Die Begründung für den Freispruch: Er habe sie nicht „sexuell belästigt“.

Das ist die absurde US-Sicht der Dinge: Wenn du eine Untergebene aufforderst zu einem „Schäferstündchen“ und sie lehnt ab und zeigt dich an, wirst du zu schwersten Strafen wegen „sexual harassment“ verurteilt und bist dein Leben lang als “sexual offender“ gekennzeichnet und verfolgt. Wenn du ihr aber deutlich machst, sie wird den Job verlieren oder eine wichtige Beförderung nicht bekommen, wenn sie nicht zu deiner Geliebten wird, und sie unter dieser Drohung nachgibt und so zu deiner Sex-Sklavin wird, so bist du aus dem Schneider und hast nichts zu befürchten.

Man stelle sich vor, was da unter diesen Bedingungen in US-Firmen und Organisationen so vorgeht.

Veröffentlicht am 27. November 2008 in der Berliner Umschau

Originalveröffentlichung

Zusatz zum Artikel (18.11.09)

Heute hat mich ein Brief erreicht, der zu diesem Artikel geschrieben wurde. Der Autor, ein Bekannter, den ich hier ungenannt lassen will, hat vor kurzem einen halbjährigen Aufenthalt in den USA zur Ausbildung für seine Firma bei deren US-Muttergesellschaft hinter sich gebracht. Er schreibt folgendes:

„...kam ich gerade von einem 6-monatigen Aufenthalt bei der amerikanischen Mutterfirma meines Arbeitgebers zurück, als mich ein Freund auf deinen Artikel aufmerksam machte, der genau das Thema betrifft, was du dort ansprichst: Ich nenne das Sexismus.

Was du im Artikel nur als Möglichkeit andeutest, ist Realität. Zumindest war es das in jener Firma, wo ich arbeitete und es gibt keinen Grund anzunehmen, das sei ein extrem seltener Ausnahmefall in den USA.

Tatsächlich hat die Tatsache, dass dies in den Staaten praktisch nicht strafbar ist und auch das Beispiel von Präsident Clinton, das du im Artikel erwähnst, in einigen Firmen zu einem massiven Ausbeuten der übergeordneten Stellung von Männern über Frauen in der Form der Erpressung sexuellen Inhalts geführt.

Bereits an den ersten beiden Tagen dort fiel mir in der Firma das Klima auf, das von Sex und sexuellem Verlangen geschwängert zu sein schien. Ich hörte eine Anzahl von Bemerkungen sexistischer Art über Frauen und sah, dass viele der Frauen sehr leicht und herausfordernd gekleidet waren. Fast jede liess einen grossen Ausschnitt sehen, aus dem die Brüste quollen. Mir schien es sogar so, als seinen da überdurchschnittlich viel Frauen mit grossen Brüsten beschäftigt. Auch wurden Miniröcke getragen, die eigentlich gar nicht in Mode sind. Zwei der Frauen trugen sogar kurze körpernahe Shorts, die den Ansatz der Hinterbacken sehen liessen, was eigentlich im Geschäftsleben nicht akzeptabel ist.

Es wurden von den Männern dort häufig Hinweise auf sexuelle Aktivitäten gemacht, es wurden Porno-Videos auf den Computern den anderen gezeigt, es wurde andauernd das Wort „fag“ zur negativen Charakterisierung von Männern verwendet usw. usf.

Einige der Frauen (so glaubte ich zunächst) trugen keinen Schlüpfer unter dem Mini-Rock, so unglaublich das klingen mag. Da waren an einer Seite des Grossraumbüros, in dem ich arbeitete, Aktenträger in Schränken bis an die Decke untergebracht, wo man (man ist meistens Frau) auf fahrbaren Leitern hochsteigt, um diese herauszusuchen. Gleich am dritten Tag ging ich da unter einer solchen Dame ‚auf dem Hochstand’ entlang und sah nach oben. Es war unglaublich. Sie hatte keinen Schlüpfer an und – wie in den Staaten üblich – ihre Schamhaare fein säuberlich rasiert. Man sah alles.

Ich bemerkte nun, dass da immer, wenn Frauen auf den Leitern standen, eine Menge Männer wie zufällig darunter vorbeigingen oder sich dort aufhielten und dass viele Bemerkungen sich auf diese „Einsichten“ bezogen, die ich vorher nicht verstanden hatte. Ich muss zugeben, ich flanierte dann auch gerne unter den Damen vorbei. Öfters öffnete eine der Frauen da oben auf der Leiter sogar wie zufällig ihr Beine und machte Bemerkungen zu uns Männern, die sich da unten drängten. Man konnte das ganze Innenleben sehen, einschliesslich einer eregten Klitoris.

An jenem Tag wurde ich denn auch von Kollegen eingeweiht, was eigentlich abläuft. Ein grosser Teil der Frauen im Büro muss täglich oder in regelmässigen Abständen Vorgesetzten sexuell zu Willen sein und wird auch angehalten, sich „sexy“ zu kleiden oder sogar solche Dinge wie Höschen weglassen, um „Klima zu schaffen“.

Es wurde dann klar: Fast alle Frauen hier zogen ihre Schlüpfer zu Dienstbeginn aus und erst am Ende wieder an. Hosen waren anscheinend verboten, ausser eben den kurzen körpernahen Shorts, die eigentlich mehr für den Strand gedacht sind als fürs Büro. Ich hörte in einem Gespräch, wie eine Frau sagte, sie ziehe diese dem Rock ohne Höschen vor.

Man machte mich darauf aufmerksam, wann eine von ihnen in das Büro eines Vorgesetzten gerufen wurde und wie sie dann 10 bis 30 Minuten später wieder herauskam. Die Büros der Vorgesetzten waren auf zwei Seiten des Grossraumbüros und konnten nicht eingesehen werden. Man konnte sie von innen abschliessen.

Gleich vor mir arbeitete eine Frau an einem Schreibtisch, die es offenbar darauf angelegt hatte, mich zum Wahnsinn zu treiben. Sie hatte kein Höschen an, zog den Rock etwas hoch, öffnete die Beine und drehte sich im Drehstuhl zu mir. Sie rutschte auf dem Stuhl nach vorne und begann sich 'dort' zu stimulieren. Ich konnte alles sehen und wurde verrückt vor Begehren. Andere konnten das nicht sehen, weil an den Seiten der Schreibtische Sichtblenden waren. Als ich sie danach ansprach, ob sie mit mir abends ausgehen würde, sagte sie schroff, ich solle das "sexual haressment" lassen. Am nächsten Tag das Gleiche. Sie zeigte sich mir und stimulierte sich zu einem echten oder gespielten Orgasmus, was mich fast ausflippen liess.

Einer der Freunde, die ich dort ein wenig später machte, erklärte, manche Frauen würden ihre Wut über die Demütigungen so an "den Mänern" auslassen, indem sie versuchen, sie zum Delirium zu bringen, aber jede Annäherung ablehnten. Er sagte, das passiere in vielen der Schreibtisch-Paaren, wo ein Mann und eine Frau zusammen hinter Sichtblenden sind.

Ich liess mich danach nicht mehr durch dieses Schauspiel stören, sondern nahm daran Anteil, indem ich mir anhand des Anblicks 'einen runter holte' - jedes Mal, wenn die Frau sich mir zeigte und ihre Onanie vorführte. Sie bemerkte das und begann sich jetzt jedes Mal so zu platzieren, dass sie mein Ding sehen konnte und was ich mit ihm machte.

So wurden wir zwei zu einem Onanie-Paar, ohne uns so näher zu kommen.

Einmal, das war bereits Monate späer, ging ich in das abschliessbare Büro des für mich zuständigen Vorgesetzten und erwischte eine Schreibkraft beim Sex mit ihm. Sie hatten vergessen abzuschliessen! Er sass in seinem breiten Drehstuhl mit der Frau mit dem Gesicht zu ihm auf seinem Schoss, offenbar mit seinem Ding bei ihr drin und beide bewegten heftig ihren Unterkörper, während er an einer ihrer Brüste lutschte. Beide beachteten mich zuerst nicht, obwohl sie mein hereinkommen gehört haben mussten. Der Vorgesetzte gab mir dann einen Wink zu verschwinden und unterbrach seine "Arbeit" nicht.
Später rief er mich zu sich herein und sagte, ich solle Stillschweigen über „diese Dinge“ bewahren. Ich kam dann aber zum Schluss, man hatte gar nicht vergessen abzuschliessen, er wollte sich mir vielmehr zeigen.

Ab diesem Moment rief er jedes Mal, wenn er mit mir in seinem Büro sprach, eine seiner 'Sex-Sklavinnen' herein und begann sie unten zu stimulieren, ohne das Gespräch mit mir zu unterbrechen. Sie hatte ja sowieso kein Höschen an, er hob ihren Rock, setzte sie auf seinen Schoss, liess sie die Beine auf den Schreibtisch legen und rieb ohne Unterlass an ihrem Kitzler. Ich stand auf der anderen Seite des Schreibtischs und konnte so genau in ihr "Allerheiligstes" sehen und hatte Schwierigkeiten, mich auf das zu konzentrieren, was er sagte. Die Frauen bekamen dann schon nach kurzer Zeit einen Orgasmus - ich nehme an, gespielt, um der unwürdigen Szene so schnell wie möglich ein Ende zu setzen.

Eine der Frauen allerdings ging dann nicht aus dem Büro, sondern drehte sich nach ihrem Orgasmus zu ihm herum, öffnete seine Hose, holte "ihn" heraus und lutschte und rieb, was das Zeug hält. Ich sah, wie er abspritzte und sie gerade noch den Mund wegnehmen konnte. Dann legte sie sich rückwärts auf den Schreibtisch mit der Möse zu ihm, er unterbrach seinen Satz und begann bei ihr zu lutschen und zu züngeln. Sie griff nach hinten, nahm meinen Arm, führte ihn zu ihrer blossen Brust und brachte mich dazu, sie zu streicheln und die Warze zu zwirbeln. Sie begann laut zu stöhnen und dann zu schreien, dass man es mit Sicherheit "draussen" hören würde. Ich hatte noch nie einen so lautstarken Orgasmus gehört.

Dann nahm mein Chef seinen Satz wieder auf und sprach mit mir, als ob nichts geschehen sei. Er wollte wohl beweisen, wie mächtig er sei und was er sich erlauben könne, um mich, den "german", zu beeindrucken.

Ab diesem Tag holte er zu den Gesprächen mit mir immer diese Frau dazu und es wiederholte sich jedes Mal das gleiche, wobei er kaum ein Miene verzog - so als sei das völlig normal.

Jene Frau nahm mich einmal zur Seite und zischelte, er habe ihr detailierte Anweisungen zu dieser "performance" gegeben - ich solle keine falschen Schlüsse ziehen.

Meine Kollegen erzählten mir: Jedes Mal, wenn eine Frau neu eingestellt wird, ruft einer der Manager, die ein geschlossenes Büro haben oder auch einer jener Leitenden, die im Obergeschoss ein Büro haben, sie zu sich herein und macht ihr klar, sie müsse ihm zu Sex zur Verfügung stehen, sonst würde ihres Bleibens hier nicht lange sein. Es gäbe Frauen, die ablehnen und dann kurze Zeit später schon nicht mehr zur Arbeit kommen – offenbar entlassen wurden - oder sie beginnen gleich dann mit ihren „sexuellen Diensten“.

Nach einem Monat konnte ich eine solche Szene selbst miterleben. Die Frau kam an ihrem ersten Arbeitstag erst nach längerer Zeit aus dem Büro eines als besonders unersättlich geltenden Managers heraus und zog sich noch den Rock zurecht, verwirrt und empört dreinblickend.

Jener Manager, so erzählte man mir und ich konnte es auch selbst beobachten, hatte drei verschiedene Frauen, die er täglich zu sich kommen liess, um ihm einen zu lutschen oder bei besagter Frau auch für einen vollständigen Sex auf dem Sofa in seinem Büro.

In einer Ecke des Grossraumbüros war die Kammer mit den Utensilien, wo man sich holen konnte, was man an Büromaterial brauchte. Dort hinter dem Regal war der „Ort“ für das gemeine Volk. Als ich einmal dort hineinging, hörte ich Seufzer von hinter dem Regal und sah, dort machten zwei Sex, die Frau offenbar nicht befriedigt, aber aufgeheizt von ihrem Sklaven-Master, der Mann, so wie ich, hochgegeilt von allem, was da so passierte und zu sehen war.

Nun versuchte ich, dort meine Onanierpartnerin abzupassen. Wenn sie in die Kammer ging, eilte ich hinterher und nahm sie an der Hand, hinter das Regal strebend. Zwei Mal riss sie sich los, beiom dritten Mal kam sie mit. Ich setzte mich einfach auf den Boden hinter dem Regal und öffnete die Hose. Sie brauchte nichts zu öffnen, setzte sich über mich, stopfte „ihn“ hinein und begann sich rhytmisch zu bewegen. Sie öffnete die Bluse, liess mich an einer Brustwarze lutschen und bewegte sich immer schneller auf und ab, vor und zurück. Ich kann mich kaum an einen tieferen Orgasmus erinnern.

Wir machten das nun regelmässig – nur war das eben kein gewaltsam erzwungener Sex, sondern einer von zwei verlorenen Seelen. Statt dem Onanieren voreinander jetzt richtiger Sex miteinander. Hier wurde auch keine Rücksicht genommen, ob schon jemand da war. Ein zweites Paar setzte sich dort genauso auf den Boden und begann ohne Skrupel. So bekam ich denn in diesem halben Jahr eine ganz schöne Zahl von Sex-Akten zu sehen – ganz zu schweigen von dem mit meiner Onanierpartnerin, die Sarah hiess.
Sarah liess sich aber von mir nie ausserhalb des Büros einladen.

Nicht alle Pärchen setzen sich auf den Boden. Einige bevorzugten jenen Sex im Stehen, bei dem die Frau dem Mann umarmt und sich an ihn hängt mit den Beinen um ihn geschlungen, andere machten einfach Sex, in dem die Frau sich nach vorn beugte und der Mann sie von hinten nahm, meistens mit den Händen an ihrer Brust und am Kitzler.

Eine Zeit später erfuhr ich, auch einige Gruppenleiter, die kein eigenes Büro haben, sondern selbst im Grossraumbüro sitzen, haben in einer Reihe von Fällen sich schon Sex-Sklavinnen verschafft. Sie verpflichten sie, in der Mittagspause mit ihnen in ein kleines Hotel zu gehen, das nicht weit entfernt war.

Eine der Frauen im Grossraumbüro, so wurde ich eingeweiht, sei sexbesessen. Sie war mir schon vorher aufgefallen, denn sie suchte häufig 'auf dem Hochstand', ohne dort etwas zu finden und war dort besonders zeigefreudig. Bei ihr konnte man einen besonders grossen Kitzler sehen. Kurz danach wurde ich bereits von ihr angesprochen, ob ich nach dem Dienst mit zu ihr kommen wollte. Ich nahm an und machte mit ihr einen sehr lustvollen Sex. Damit war sie meiner aber auch schon überdrüssig.

Man hat sogar versucht, mich mit in das Schema einzubeziehen. Der Chef der Nachbar-Abteilung rief mich in sein Büro. Da waren zwei nackte weibliche Angestellte aus seiner Abteilung auf dem Sofa, beide mit geöffneten Beinen und er nötigte mich auch auf dieses Sofa. Ich sah nun auf beiden Seiten in eine geöffnete Vulva. Er bot mir an, Sex mit der zweiten zu machen, während er die erste 'nahm'. Es gab da eine laufende Videokamera. Ich lehnte ab und verliess das Büro.

Aber ich hatte nicht schnell genug reagiert. Er zeigte mir später ein Video, auf dem zu sehen war, wie ich mich neben die nackte Frau aufs Sofa setzte und die Augen nicht von ihr wenden konnte. Im zweiten Teil des Videos sah man mich am Fuss der Leiter stehen, auf der jene Frau die Beine öffnete. Man konnte sehen, dass ich ihr in die Vulva glotzte, die rot leuchtete und in der deutlich eine erigierte Klitoris zu sehen war. Dann kam ein Film, der offenbar beim Sex mit der "Besessenen" gemacht worden war. Schliesslich die Szene aus der Kammer: Sex mit Sarah. Ich war kompromittiert und konnte so dazu gebracht werden, den Mund zu halten.

Nach etwa drei Monaten in jenem Grossraumbüro wurde mir schliesslich auch das letzte „Geheimnis“ geoffenbart: Man hatte in jenen Paaren von gegenüberliegenden Schreibtischen hinter gemeinsamen Sichtblenden jeweils ein Männlein und ein Weiblein untergebracht. Die allgemein sexuell aufgeheizte Stimmung führte dazu, dass es zwischen beiden fast immer zu sexuellen Kontakten kamen.

Manchmal blieb es bei den „Provokationen“ der Frau, wie ich sie erlebt hatte, manchmal war es der Mann, der sich zeigte, manchmal kam es zum gemeinsamen Onanieren wie in meinem Fall und sehr oft gingen diese „Pärchen“ dann irgendwann einmal „hinter das Regal“ und taten dies dann regelmässig, wie es auch bei mir der Fall war.

In der Regel war es aber auch in diesen Fällen immer jene unpersönliche Form von Sex, die ich hier „Sex der verlorenen Seelen“ nannte, denn es kam praktisch nie zu Liebesbeziehungen zwischen den beiden, nur zum Sex, um den aufgestauten Druck los zu werden.

Die Frau, mit der ich später ausging, sagte mir auch, was ich mir nicht hatte vorstellen können: Die Frauen werden zwar zum Sex gezwungen von ihren Vorgesetzten und kommen dabei üblicherweise nicht zum Orgasmus, weil es immer eine Demütigung ist, aber sie werden doch durch diesen häufigen Zwangs-Sex sexuell angeregt und sitzen dann im Grossraumbüro mit ihren Gefühlen. Das ist die hauptsächliche Basis dafür, dass die Pärchen fast immer Sex machen.

Meine Kollegen erzählten mir, die Chefs mit eigenen Sex-Sklaven geben sogar offen an mit ihren sexuellen Zusatz-Abenteuern bei Männer-Sitzungen und bei gelegentlichen gesellschaftlichen Ereignissen der Firma, bei denen sich typischerweise die Männer zusammenrotten. Fast alle sind verheiratet und tun dies ausserhalb der Ehe.

Nach einiger Zeit hatte ich eine der Frauen kennengelernt und ging mit ihr abends aus. Ich wusste, welchem Vorgesetzten sie zu ‚dienen’ hatte und sprach sie nach einiger Zeit darauf an. Sie leugnete das gar nicht erst, wusste sie doch, das war ein offenes Geheimnis. Sie sagte, sie sei auf den Job angewiesen gewesen und hätte deshalb darauf eingehen müssen, aber nun werde sie sich bald „befreien“ können, denn sie habe jetzt einen neuen Job gefunden, den sie bald antreten werde.

Zum Glück, so sagte sie, verlange ihr Vorgesetzter "nur", ihm einen 'zu blasen' und das könne sie relativ schnell erledigen, wenn sie ihm gleichzeitig heftig den Stengel riebe. Trotzdem meinte sie aber, es sei sehr erniedrigend.

Sie sagte, sie habe auch schon von anderen Firmen gehört, in denen dies so üblich ist, meinte aber, die Mehrzahl der Firmen hätte keine solches Schema. Auch in der Firma, zu der sie wechseln werde, sei dies nicht üblich.

Allerdings komme es eben immer wieder heimlich auch in „sauberen“ Firmen vor, dass einzelne Vorgesetzte sich eine „Geliebte“ auf diese Art zulegen. Sie selbst habe eine Freundin, die ebenfalls so zu Sex gezwungen wurde, in einer Firma, in der dies sonst nicht üblich ist.

Dienstag, 21. Oktober 2008

Hat Obama schon gewonnen?

Wahlfälschung mit elektronischen Urnen wurde schon bewiesen

Von Karl Weiss

Barack Obama führt mit deutlichem Abstand die Meinungsumfragen in den USA und manche tun so, als habe er schon gewonnen. Gleichzeitig gibt es aber auch bereits andauernd Hinweise, die Meinungsumfragen, die telefonisch erstellt werden, könnten nicht die wirklichen Intentionen der Wähler wiedergeben. Und tatsächlich – auch bei den letzten US-Präsidentenwahlen im November 2004 führte der damalige demokratische Kandidat John Kerry vor den Wahlen in den Umfragen und vor allem auch bei den Befragungen am Ausgang der Wahllokale.

Barack Obama


Der Rassen-Faktor

In einem Artikel der New York Times wird es offen ausgesprochen: Die „Rasse“ spiele eben in den USA noch eine bedeutende Rolle. Ein nicht unbedeutender Teil der Wähler könnte sich als „unentschlossen“ ausgeben, aber in Wirklichkeit Obama wegen seiner (vermeintlichen) Rasse nicht wählen. So könne es dazu kommen, dass die „Polls“ (wie die Meinungsumfragen dort genannt werden) nicht die wirklichen Intentionen wiedergeben

Dies könnte allerdings auch ein vorgespiegeltes Argument sein, denn in den Schwankungsbreiten der Umfragen sind in der Regel diese Art von Abweichungen bereits erhalten. Es gibt keinen speziellen Grund anzunehmen, die am Telefon Befragten hätten sehr viel Grund, ihre wirklichen Wahlabsichten zu verstecken, zumal sich ja Rassisten typischerweise nicht für ihren Rassismus schämen – ja, sich meistens überhaupt nicht als Rassisten verstehen.

Viel wahrscheinlicher als eine Unzahl von US-Amerikanern, die es nicht wagen, ihre wirkliche Wahlentscheidung anzugeben ist das, was bei den letzten Wahlen erwiesenermaßen stattfand: Wahlfälschung.

Barack und Michelle Obama im Wahlkampf


Wahlfälschung 2004

Elmar Getto hat dies in einem Artikel mathematisch nachgewiesen, hier: „Statistischer Beweis: Wahlfälschung bei den US-Präsidentenwahlen”.

Damals waren die Ergebnisse der Befragungen der Wähler am Ausgang der Wahllokale zu folgenden Zahlen gekommen (die nach den Erfahrungen der Befrager unter typischen Bedingungen, wie in diesem Fall, höchstens ein Prozent Abweichungen haben):

In Prozenten:
Bush: 47,09% +/-1% = 46,62% bis 47,56%

Kerry: 50,90% +/-1% = 50,39% bis 51,41%

In absoluten Zahlen:

Insgesamt 122,2 Millionen abgegebenen Stimmen:

Bush: 56,97 Mio. Stimmen bis 58,12 Mio. Stimmen

Kerry: 61,58 Mio. Stimmen bis 62,82 Mio. Stimmen

Das bekanntgegebene Wahlergebnis war aber:

Bush: 50,732% (62,0 Millionen Stimmen)

Kerry: 48,277% (59,0 Millionen Stimmen)

Auf wunderbare Weise hatte Bush also plötzlich um die vier Millionen Stimmen zusätzlich eingeheimst.

Diese Abweichung ist statistisch so gross, dass dies ohne Wahlfälschung nicht möglich war (genaueres geht aus dem Artikel hervor).

Man weiss auch, wie die Wahlfälschung betrieben wurde: Man hat elektronische Wahlcomputer eingesetzt, die von Firmen, die eng mit der Republikanischen Partei verbunden sind, hergestellt und aufbewahrt werden. Erst unmittelbar vor den Wahlen werden diese elektronischen Urnen von den Firmen an die Wahllokale ausgeliefert.

Untersuchungen von Experten an diesen Wahl-„Maschinen“ haben ergeben: Sie können von aussen manipuliert werden. Trotzdem wurden sie nicht aus dem Verkehr gezogen, sondern werden auch bei der bevorstehenden Präsidentenwahl in vielen Wahlkreisen verwendet.

So zeigten sich denn auch nach den damaligen Wahlen deutliche Unterschiede zwischen Staaten und in vergleichbaren Städten und Gemeinden, von denen, die eine solche Maschine benutzten und die anderen den guten alten Wahlzettel mit Ankreuzen: Die Maschinen-Ergebnisse tendierten zu Bush, die Papier-Ergebnisse zu Kerry.

Exit Polls
Die eklatanten Unterschiede: Staaten mit Papierwahlzetteln (Illinois und Michigan) in der oberen Reihe: Die Exit Polls (links) und die Wahlergebnisse (rechts) stimmen gut überein. Dagegen der dritte in der oberen Reihe und in den beiden unteren Reihen die extremen Abweichungen in Staaten mit Elektronischen Wahlurnen (Wisconsin, North Carolina, New Hampshire, New Mexico, Florida, Ohio und Pennsylvania): Die Exit Polls (links) und die Wahlergebnisse (rechts) sind bei den letzteren extrem zu Bush verschoben (jeweils: blau: Kerry, rot= Bush).

Natürlich ist eigentlich das Wahlergebnis in Prozent für die Kandidaten nicht ausschlaggebend, weil in den USA ja ein Wahlmännergremium gewählt wird und in jedem Staat alle Wahlmänner an den Sieger gehen, aber auch damit lässt sich das obige Ergebnis nicht erklären. Es gab bereits Wahlen, in denen der Verlierer in Prozenten landesweit gewonnen hatte, aber die entscheidenden Staaten gingen eben an den Anderen. Allerdings kann dies nur bei Unterschieden von höchstens etwa einem Prozent eintreten.

Non-Paper-Ballot
Hier die gleichen Unterschiede der Graphik oben noch einmal, diesmal nur auf Kerry bezogen (sein Vorsprung bzw. Rückstand gegenüber Bush in %-Punkten, alle Staaten mit elektronischen Wahlurnen) - blau: Exit Polls, dunkelrot: Wahlergebnis: Wisconsin, Pennsylvania, Ohio, Florida, New Mexico, New Hamshire, North Carolina, Colorado.

US-Präsidentschafts-Wahlen 2008

Auch dieses Jahr wieder sind die drei bevölkerungsreichen „Swing-States“ Pennsylvania, Ohio und Florida von ausschlaggebender Bedeutung. Nur hat Obama in allen diesen drei Staaten einen klaren Vorsprung, auch wenn man die Schwankungsbreite berücksichtigt. Allerdings pflegt der Führende in den letzten beiden Wochen vor der Wahl einiges an Vorsprung zu verlieren, so dass es am Ende wieder auf ein Kopf-an-Kopf-Rennen in diesen drei Staaten hinauslaufen könnte.

Falls diesmal wieder der Demokrat (Obama) in den Befragungen an den Ausgängen der Wahllokale weit vorne liegt und der Republikaner (McCain) gewinnt, so kann man davon ausgehen:

1. Es hat wieder massive Wahlfälschungen gegeben und die Demokraten sind ein weiteres Mal zu hasenfüssig, diesen Dingen konsequent nachzugehen.

2. Gegenüber der Öffentlichkeit wird dies aber mit dem Rassen-Faktor erklärt werden (siehe oben).



Wie werden Hochrechnungen (exit polls) erstellt?

Nun noch zur Frage, warum die Befragungen am Ausgang der Wahllokale (hier „exit polls“ genannt, bei landesweiten Wahlen: „national exit polls“) eine so hohe relative Genauigkeit haben. Wir kennen diesen Effekt auch in Deutschland, denn bei fast allen Wahlen liegen bereits etwa 1 Stunde nach Schliessen der Wahllokale recht zuverlässige Hochrechnungen vor. Auch die sind nach der gleichen Methode gewonnen wie in den USA die „exit polls“.

Man befragt an den Ausgängen bestimmter ausgewählter Wahllokale die Wähler, wen sie gewählt haben. Um nun nicht Hunderttausende von Befragungen durchführen zu müssen, verwenden die Institute einen Trick: Sie stellen die Antwort ins Verhältnis zu dem, was der Befragte angibt, bei den vorherigen Wahlen gewählt zu haben bzw. damals nicht gewählt zu haben.

Es werden nicht die Antworten der Gesamtzahl der Befragten in Prozent umgerechnet und auf die Gesamtzahl der Wähler hochgerechnet, sondern es wird nur das relative Wahlverhalten im Vergleich zum vorherigen Mal erfaßt. Dadurch kann man jene Art von systematischen Fehlern ausschliessen, die auftreten, wenn man nicht einen wirklich repräsentativen Schnitt durch die ganze Wählerschaft erfaßt hat (was ja ein fast unmögliches Unterfangen ist).

Befragt man z.B. etwas mehr Frauen, eingebürgerte Ausländer oder städtische Bevölkerung als es genau dem Schnitt der Wähler entspricht, bekommt man üblicherweise ein zu stark nach links neigendes Ergebnis. Befragt man dagegen mehr Männer, Ur-Deutsche oder ländliche Bevölkerung als der Schnitt derer, die tatsächlich zur Wahl gingen, bekommt man typischerweise einen Trend nach rechts.

Diese Ungenauigkeit kann man weitgehend ausmerzen, indem man die Wahlentscheidung nur relativ zum Verhalten bei der letzten Wahl erfaßt. Man muß dann nur die Aussage, wen man damals gewählt hat, als Gewichtung einsetzen und bekommt ein weit genaueres Ergebnis. So wird die Genauigkeit von etwa plus/minus 3 Prozentpunkten auf etwa plus/minus 1 Relativ-% verringert. Dies ist ausschlaggebend, wenn man die Ergebnisse der Ausgangs-Befragungen als Hochrechnung verwenden will – oder, wie im obigen Fall aus den USA, wenn man die Plausibilität des späteren Wahlergebnisses überprüfen will.

Natürlich gibt es immer Wähler, die am Ausgang des Wahllokals – aus welchen Gründen auch immer – etwas Falsches angeben oder die versehentlich anders gewählt haben, aber dies ist in der Schwankung von +/- 1% bereits enthalten.

Gewichten heisst in diesem Fall, dass man die Prozentzahlen der aktuellen Befragung mit jener der Aussage über die Präferenz bei den letzten Wahlen malnimmt und durch Hundert teilt, und dies zunächst für jene, die wieder die gleiche Partei gewählt haben, dann für jene, die Partei X gewählt hatten und dann jene, die Partei Y sagten – dann schliesslich die der Wähler, die angeben, beim letzten Mal nicht gewählt zu haben. Die Summe dieser Prozentzahlen ergibt die Prozentzahl der Hochrechnung. Genau gesagt, muss man noch die Veränderung der Wahlbeteiligung berücksichtigen, was aber nur dann einen Unterschied ausmacht, wenn sie stark gefallen ist oder sich stark erhöht hat.

In Worten ausgedrückt heisst das: Zuerst teilt man die Wählerschaft ein in CDU-Wähler, SPD-Wähler, FDP-Wähler usw. und in Nichtwähler. Dann ermittelt man getrennt, was die CDU-Wähler diesmal gewählt haben, die SPD-Wähler usw. So erhält man ein Profil der Parteitreue bzw. der Wählerwanderung. Durch die einfache Rechnung als Prozent gibt man dies in die aktuellen Antworten ein und erhält ein Ergebnis, das nicht mehr dadurch beeinflusst wird, dass man nicht genau einen statistischen Schnitt der Bevölkerung befragt (genau gesagt der Wähler).

Natürlich hatte auch diese Methode ihre Schwachpunkte, besonders wenn erdrutschartige Wählerwanderungen stattfinden, aber wir wissen: In den meisten Fällen sind die ersten Hochrechnungen schon recht brauchbar.


Veröffentlicht am 21. Oktober 2008 in der Berliner Umschau

Originalveröffentlichung

Donnerstag, 16. Oktober 2008

Berühren von Sexualorganen kann Schwangerschaft verursachen

Weitere Absurditäten der christlich-extremistischen Rechten in den USA

Von Karl Weiss

Das Berühren von Sexualorganen könne eine Schwangerschaft verursachen, wird in einem Lehrbuch erklärt, das in der Kampagne verwendet wird, die in 43 der 50 Bundesstaaten der USA den Aufklärungsunterricht ersetzt hat. Und das ist nur eine von vielen Absurditäten. Die Bush-Regierung und seine Anhänger aus den Reihen der extremistisch-religiösen Rechten in vielen Bundesstaaten haben fast flächendeckend die Anwendung von Unterrichtsmaterial und Regeln durchgesetzt, die uns wie aus dem finsteren Mittelalter vorkommen.

Bravo- Aufklärung2
Alle Bilder in diesem Artikel sind aus der Aufklärungs-website von Bravo-Dr.Sommer

Aber das ist, was jungen Menschen fast überall in den Schulen der USA vorgesetzt wird: Man versucht mit Gewalt die Regel durchzusetzen, dass die jungen Leute keinen Sex vor der Ehe haben dürfen. Man weiss aus den Erfahrungen in fast allen Ländern zu früheren Zeiten, als dies auch schon versucht wurde: Das klappt nicht. Das hohe Niveau von Sexualhormonen im Körper der Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 18 lässt sie in der Regel extrem aufmerksam für jegliche sexuelle Gelegenheit werden und so werden eben oft diese Gelegenheiten auch wahrgenommen. Wenn man dann statt Informationen Ideologie vorgesetzt bekommen hat zu diesem Thema, ist man nicht in der Lage, sich entsprechend zu schützen.

Das Ergebnis dieser „Erziehung“ kann man an den Fakten ablesen. Während wir in der Bundesrepublik bei Mädchen zwischen 15 und 19 Jahren nur 10,7 Geburten auf Tausend haben, ist diese Zahl in den USA auf 41,9 angestiegen.

Bravo - Stellungen

„Abstinence only“ (ausschliesslich Abstinenz) heißt die Kampagne, die in den USA seit 1996 Gesetzeskraft hat. Dies belegt, das war nicht einfach eine Absurdität, die Bush junior verordnet hat und mit einem anderen Präsidenten rückgängig gemacht würde, das ist das allgemeine und generelle Vordringen der aggressiven extrem rechten religiösen Phalanx, in vielen Fällen nicht nur durch evangelisch-baptistische Sekten, sondern auch von der katholischen Kirche getragen.

Bush hat diese Kampagne allerdings mit Gewalt fast überall durchgesetzt, indem er jegliche finanzielle Unterstützung des Staates für anderen als diesen „Aufklärungsunterricht“ gestrichen hat. So sahen sich auch Staaten, die vorher noch liberal unterrichtet haben, gezwungen, sich auf diese Art von Kampagnen einzulassen.

Bravo Aufklärung 3

Hier nur einige der Highlights von dem, was man US-Jugendlichen da zumutet:
  • Eine der Schulstunden soll lehren, dass jeglicher Austausch von Körperflüssigkeiten bedenklich sei. So zum Beispiel beim Kuss. Man stellt Jungen und Mädchen gegenüber und ein Paar etwas abseits. Die gegenüberstehenden bekommen jeweils einen Becher, aus dem sie Wasser trinken und anschliessend wieder hineinspucken sollen. Dann geben sie dies dem Gegenüberstehenden. Die reissen dann das Klebeband ab, das an dem Becher klebt und zum Vorschein kommen die Namen der Gefahren, die der Austausch von Körperflüssigkeiten angeblich mit sich bringt: Siphylis, Gonnorhaea, AIDS usw. Der Becher der beiden abseits stehenden, die keine Körperflüssigkeiten austauschen, gibt dagegen die Schrift frei: „Ihr habt Glück gehabt, keine Krankheit!“
  • Weiter behauptet das Lehrmaterial jener Kampagne, der Gebrauch von Kondomen sei wie russisches Roulette, völlig ohne jede Sicherheit (der Gebrauch von Kondomen ist in Wirklichkeit die sicherste Methode gegen ungewollte Schwangerschaften und AIDS, z.B. weit sicherer als die Pille), Tränen und Schweiss könnten bereits AIDS übertragen, und vieles mehr.
Bravo - Stellung 6
  • Es werden auch Rollenverhalten gelehrt, die uns heute absurd vorkommen: Männer seien angeblich aggressiv und könnten keine Emotionen entwickeln. Frauen dagegen benötigten finanzielle Unterstützung, Männer aber Bewunderung. "Frauen messen ihr Glück und ihren Erfolg an ihren Beziehungen. Glück und Erfolg der Männer dagegen hängen von ihren Leistungen ab", wird da behauptet.
Die hohe Zahl der Schwangerschaften von jungen Mädchen und Frauen hat Auswirkungen auf deren ganzes Leben, speziell da Abtreibungen für Tabu erklärt werden. Weniger als 2% aller Frauen in den USA, die minderjährig Mütter werden, haben mit 30 einen College- (Universitäts-) Abschluss aufzuweisen. Bei Frauen, die erst mit 21 Jahren schwanger werden, sind es immerhin neun Prozent. Zwei Drittel aller Familien, die aufgrund einer Teenagerschwangerschaft gegründet wurden, fallen unter die Armutsgrenze und sind auf Sozialleistungen angewiesen. Nach zehn Jahren sind außerdem 48 Prozent dieser Ehen schon wieder geschieden, die Kinder bleiben mit höherer Wahrscheinlichkeit in der Schule sitzen, landen häufiger in Gefängnissen und bekommen selbst viel zu jung Kinder.

Wie auch in der Politik, arbeitet die extreme Rechte auch in der Sexualerziehung statt mit Aufklärung mit Angstmache. Die einzige Lösung sei absolute sexuelle Enthaltsamkeit verbreiten genau jene politischen Kreise, die mit immer wieder auftauchenden Prostituierten- und Orgien-Skandalen schon wiederholt auffielen. Dagegen: Wie der eigene Körper funktioniert, wie er sich in der Pubertät verändert, wie Jugendliche sicheren Geschlechtsverkehr haben können - all das lernen die meisten amerikanischen Teenager nicht im Unterricht.

Bravo - Stellung4

Auch andere Zahlen deuten darauf hin, dass die Abstinenz-Kampagne wirkungslos ist: Laut einer Studie des National Center for Health Statistics haben 70 Prozent der US-Teenager vor ihrem 18. Geburtstag Oralsex, über 45 Prozent haben bis dahin mindestens einmal Geschlechtsverkehr. Und fast die Hälfte aller Neuinfektionen mit Geschlechtskrankheiten pro Jahr tritt bei Jugendlichen auf.

Diese Daten legen den Schluss nahe, dass "abstinence only" völlig an der Realität vorbeigeht. Amerikanische Jugendliche haben also Sex - aber wegen der absurden Nichtaufklärung wenig Ahnung, wie er eigentlich funktioniert.


Veröffentlicht am1 6. Oktober 2008 in der Berliner Umschau

Originalveröffentlichung

Dienstag, 7. Oktober 2008

Die Konjunktiv-Straftat: 'Könnte begehen ...'

4 Verbrecher

Von Karl Weiss

Mit neuen Straftatbeständen will die Bundesregierung nun endgültig den Menschenrechten in Deutschland den Garaus machen. Da war nicht nur Schäuble, der sich für den vorbeugenden Todesschuss gegen mutmassliche Terroristen und für die Aufhebung der Unschuldsvermutung bei Terrorismusverdacht aussprach, da war nicht nur Verteidigunsminister Jung, der offen aussprach, er würde sich nicht an das Verfassungsgerichtsurteil gegen das Abschiessen von entführten Passagierflugzeuen halten und er hätte bereits Luftwaffen-Piloten, die das für ihn besorgen würden, jetzt hat Frau Zypries auch das Einführen neuer Straftaten angekündigt. Die Vorbereitung von schweren Verbrechen soll jetzt strafbar werden, ebenso das Einstellen von Bombenbauanleitungen in das Internet, die Teilnahme an Terror-Camps und das Beschaffen und Vorhalten von Materialien, die für Terroranschläge dienen können.

Beckstein

Bisher sind fast alle Straftaten (mit der Ausnahme der Straftat der „Unterstützung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“, Paragraph 129 a) in Deutschland im wesentlichen eindeutig definiert. Besonders schwere Straftaten, wie z.B. Mord, sind sogar akribisch beschrieben (in diesem Fall in der Abgrenzung zu Totschlag).

Das ist nur natürlich. Wirklich verurteilt soll nur werden, wer genau jene Bedingungen erfüllt, ansonsten fällt er in eine leichtere Kategorie oder geht straffrei aus. Dies ist zwingend Bestandteil der Gesetzgebung jeden Staates, der die allgemeinen Menschenrechte zur Grundlage seiner Gesetzgebung gemacht hat. Wäre es anders, würde man die Straftaten, speziell die schweren Straftaten, nur generell beschreiben und es jedes Mal einem Richter überlassen, ob er den Angeklagten nach diesem oder einem anderen Paragraphen oder gar nicht bestrafen will, wäre dies ein Rückfall in feudalistische oder obrigkeitsstaatliche Zeiten, als die Feudalherren bzw. die „Obrigkeit“ gleichzeitig die Richter waren und nach Gutdünken entschieden. Dann würden Mörder ohne Strafe ausgehen, während leichte Straftaten mit schwersten Strafen belegt würden und Personen, welche das Wohlwollen des jeweiligen Richters haben, gingen straffrei aus.

Allerdings sind auch jetzt bereits Lücken und zu allgemeine Beschreibungen im Strafgesetzbuch enthalten und die Spanne der Möglichkeiten der Bestrafung ein und desselben Delikts sind oft zu weit gefasst.

Filbinger und Kohl

So kommt es auch heute schon zu schreienden Ungerechtigkeiten wie Kohl, Ackermann, Esser und Hartz, die straffrei ausgingen, oder wie die absurden Strafen, die Schill, als er noch Richter war, für kleine Delikte ausgesprochen hat.

Schill beim Koksen

Zudem hat jeder Staat, der als demokratisch eingestuft werden will, die Unschuldsvermutung im Rechtssystem als Grundlage zu respektieren. Jeder Verdächtige hat solange als unschuldig zu gelten – und dementsprechend behandelt zu werden -, bis er rechtskräftig verurteilt ist. Warum das? Weil man ihm das umfassende Recht auf Verteidigung zugestehen will, das er nur in einem ordentlichen Gerichtsverfahren wahrnehmen kann.

Es darf keine Rolle spielen, dass die Polizei ihn festgenommen hat, dass es Hinweise oder sogar konkrete Verdachtsmomente gegen ihn gibt, dass es Belastungszeugen gibt oder dass er ein Geständnis abgelegt und später widerrufen hat. Erst wenn er mit Hilfe eines Fachmanns (seines Rechtsanwalts) das umfassende Recht zur Verteidigung hatte, kann schliesslich ein Richter über seine eventuelle Bestrafung entscheiden. Bis zum eigentlichen Prozess kümmert sich ja in der Regel niemand um die ihn entlastenden Momente. Staatsanwaltschaft und Polizei wollen typischerweise einen Fall möglichst schnell lösen. Erst im Prozess kann zum ersten Mal gezeigt werden, was ihn entlastet.

Meseberg-Tagung Bundesregierung

Warum wurde dies Prinzip der Unschuldsvermutung eingeführt? Weil es unglaubliche Zufälle gibt. Jeder von uns kann durch eine Ansammlung von zufälligen Umständen plötzlich zu einem Verdächtigen werden. Dann werden wir jedes dieser wichtigen Rechte brauchen wie die Luft zum Atmen, um nicht Teil des Heeres der unschuldig Verurteilten zu werden (in den USA schätzen Fachleute, dass mindestens 20% der Gefängnisinsassen unschuldig sind).

Diese Rechtsprinzipien führen natürlich dazu, dass manchmal Täter nicht verurteilt werden, weil man ihnen die Tat(en) nicht einwandfrei nachweisen kann. Der berufsmässige Verbrecher Al Capone in den USA zum Beispiel, zu Zeiten, als die USA noch die Rechte der Verdächtigen repektierten, konnte wegen Beweisschwierigkeiten für eine gute Weile nicht verurteilt werden. Am Ende konnte man ihm nur Steuerhinterzuiehung im umfangreichen Ausmass nachweisen und ihn so schliesslich doch noch ins Gefängnis bringen. Solche Fälle wurden als unvermeidlicher Ausfluss der Anwendung der Menschenrechte in Kauf genommen, ja, die USA brüsteten sich zu jener Zeit sogar damit, dass dort die Menschenrechte ungeteilt gegolten hätten, auch für Verbrecher.

Doch genau von dort, von den USA, ging dann auch die Tendenz zum Abbau dieser Rechte aus, als unter Reagan die Politik der „Zero tolerance“ eingeführt wurde und als nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 alle diese Rechte, zuerst bedingt, später absolut aufgehoben wurden.

Bush

Diese Rechte werden üblicherweise von bestimmte rechten Politikern als „Täterschutz“ verleumdet. Sie wurden auch bei uns schon mehrfach durchlöchert. Der Generalangriff auf alle diese Rechte hat aber erst jetzt begonnen. Unter dem Vorwand der Terrorismus-Bekämpfung sollen sie ausgehebelt werden. Neue Straftaten sollen definiert werden. So hat Justizministerin Zypriess jetzt angekündigt, man werde ein Gesetz einbringen, das „Beschaffung und Vorhaltung von Materialien unter Strafe stellt, mit denen Anschläge begangen werden können.“ Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.
  • Verbrecher Nr. 1: Sie, verehrter Leser
    Praktisch jeder hat sich bereits Materialien beschafft und vorgehalten, mit denen Anschläge begangen werden können. Wenn Sie ein Auto haben, so beschaffen Sie sich und halten vor: Benzin und Öl, die beiden Bestandteile für Molotov-Cocktails, mit denen gefährliche Anschläge durchgeführt werden können.
    Wie viele haben das berühmte Teppichmesser, mit dem angeblich die Anschläge des 11. September durchgeführt wurden?
    Überhaupt Messer. Haben Sie etwa keines?
    Und wenn Sie eine Waffe im Haus haben? Sei es mit Waffenschein und Grund. Wer garantiert uns, Sie werden damit keinen Anschlag begehen?
Stasi 2.0

Generell, so fordert Schäuble, müsse die Strafbarkeit von Vorbereitung zu schweren Straftaten eingeführt werden. Hmmm, da kommen wir von Hundertsten ins Tausendste.

Filbinger - Schäuble
  • Verbrecher Nr. 2: Schon wieder Sie, verehrter Leser
    Nehmen wir einmal an, Sie, verehrter Leser, hätten jahrelange Auseinandersetzungen mit ihrem Nachbarn und einmal hätten Sie ihn auch angeschrien: „Ich bring dich um, du Arschloch!“ Unter Zeugen. Dann planen Sie wirklich ernsthaft, ihn umzbringen. Allerdings wollen Sie nicht gefasst werden und entwickeln einen Plan. Unter anderem lassen Sie einen Privatdetektiv hinter ihm herspionieren, um seine Gewohnheiten zu kennen und Sie kaufen eine Pistole. Der Privatdetektiv allerdings bekommt den Eindruck, sie wollten den Mann umbringen und meldet der Polizei, was er weiss. Nach einiger Zeit wird Ihnen klar, Sie würden irgendwie doch gefasst, ihre Wut ist auch schon verraucht und sie führen Ihren Plan nicht aus. Wieviel Jahre Gefängnis hätten Sie wegen Vorbereitung einer Straftat verwirkt?
Merken Sie, in wie schwieriges Gelände man kommt, wenn man Vorbereitungen strafbar machen will?

Und nehmen wir einmal an, Sie wollten den Nachbarn nie umbringen. Der Privatdetektiv lag falsch. Sie vermuteten in Wirklichkeit, ihre Frau würde mit dem Nachbarn schlafen, deshalb hatten sie den Privatdetektiv ih beobachten lassen. Und die Pistole haben Sie beschafft, weil sie Angst hatten, der Nachbar könnte etwas gegen Sie vorhaben.

Merken Sie den Treibsand, in den man kommt, wenn man Vorbereitungstaten strafbar machen will?

Und da soll auch strafbar sein, wenn man sich in Terrorcamps ausbilden lässt.
  • Verbrecher Nr. 3: Omar Mohammed
    Nehmen Sie einmal den Fall von Omar Mohammed, einem Pakistani, der mit 16 von seinen Eltern in ein Camp geschickt wid, wo er den Islam studieren soll. In dem Camp wird nicht nur der Islam gelehrt, sondern auch Nahkampf und der Umgang mit Waffen. Ebenso wird die körperliche Ertüchtigung betrieben. Ein westlicher Geheimdienst bekam einen Hinweis von einer Person, dies sei ein Terrorcamp. Omar blieb 2 Jahre in diesem Camp, bevor er auf der Universität in Islamabad zu studieren begann.

    Unser Mohammed hat zwar nie vorgehabt, Anschläge zu begehen, aber nun ist er gezeichnet, denn kurze Zeit später wird dies Camp von US-Truppen ausgeräuchert, die aus Afganistan über die Grenze kommen und man findet seinen Namen auf den Teilnehmerlisten. Da Omar aber ein schlauer Junge ist, bekommt er nach seinem Bachelor ein Stipendium für einen „Master“ in Deutschland. Kurz danach wird er an der Uni Hamburg aus dem Hörsaal heraus verhaftet. Da man ihm glaubt, er sei nicht unmittelbar in die Vorbereitung eines Anschlages verwickelt, bekommt er nur 4 Jahre Haft wegen Terrorcamp-Ausbildung.
  • Verbrecher Nr. 4: Der Autor
    Und dann gibt es die Fälle der Chemiker, z.B. der des Schreibers dieser Zeilen. Karl Weiss hat in mehreren Artikeln zum Ausdruck gebracht, dass er gegen den Kapitalismus und für den Sozalismus ist, also klarer Fall von „Verfassungsfeind“. Ist bereits unter Beobachtung durch den „Verfassungsschutz“. Dazu kommt noch, er versucht in zwei Artikeln, deutsche Sicherheitskräfte zu widerlegen, zu ironisieren, ja sogar lächerlich zu machen, siehe hier und hier.
Offenbar ein subversives Element! Und Sozialisten sind sowieso das gleiche wie Terroristen, nicht? Dann kommt noch etwas dazu: Nach Angaben eines Geheimdienstes aus dem Nahen Osten wurde er am Madrider Flughafen zusammen mit A.B. gesehen, der auf der Terrorliste der Vereinigten Staaten steht, die mehr als 1 Million Namen umfasst. Eventuell könnten die beiden ein Päckchen ausgetauscht haben.

In Wirklichkeit waren beide nur zusammengestossen und hatten sich gegenseitig entschuldigt, aber der Gewährsman war nicht nahe genug dran, um das zu bemerken.

Nun, angesichts solch deutlicher Indizien, wird Karl Weiss unter ständige Überwachung gestellt. Nun stellt sich heraus, er ist in der Firma, in der er arbeitet, für Bestellungen verantwortlich, die relativ grosse Mengen leicht entzündlicher Flüssigkeiten umfassen, die speziell für kombinierte Spreng- und Brandanschläge geeignet sind. Zwar braucht man dann noch Zünder, um daraus Bomben zu machen, aber die könnte er ja bei dem Treffen mit A.B. bekommen haben. Ausserdem wurde von dieser Firma bereits einmal ein Menge von Waserstoffperoxid bestellt, aus dem man nach Ansicht der Sicherheitsbehörden Sprengstoff machen kann.

Kurz, das Indiziengebäude ist vollständig, es handelt sich um einen gefährlichen Terroristen! Karl Weiss wird bei seiner nächsten Einreise nach Deutschland festgenommen und nach Ägypten überstellt, das für seine effektive Folter bekannt ist, denn man braucht alle Namen der Terrorgruppe.


Veröffentlicht in der Berliner Umschau am 6.10.2008

Originalveröffentlichung

Freitag, 26. September 2008

Alles über 65 - ab nach rechts!

Parteien erhalten Bürgeradressen – nach Alter gestaffelt – für unangeforderte Wahlpropaganda

Von Karl Weiss

Hatten wir uns kürzlich noch über die Firmen aufgeregt (hier ), die von allen möglichen Datensammlern Namen, Adressen, Telefonnummern, Kontonummern und Kreditkartendaten von Hunderttausenden oder Millionen Deutschen kaufen können, um damit ihre Propaganda gezielter an Mann und Frau zu bringen – oder aber auch um kriminelle Dinge damit anzustellen, wie Abbuchungen von (oder mit) der Kreditkarte, Abräumen des Kontos usw., so verschlägt es uns nun wirklich den Atem, wenn wir hören, die Parteien dürfen für ihre Wahl-„Werbung“ von den Einwohnermeldeämtern ganz legal alle erforderlichen Daten von Bevölkerungsgruppen abrufen, um dann gezielt bestimmte Teile der Bevölkerung mit Propagandamaterial zuwerfen zu können.

So hat CSU-Ministerpräsident Beckstein sich ganz gezielt an die über 65-jährigen Münchner gewandt und ihnen u.a. folgende Zumutung geschrieben: "Gemeinsam haben wir Bayern zu einem großartigen Land gemacht", obwohl sich fast niemand daran erinnerte, etwas gemeinsam mit Beckstein gemacht zu haben.

Aber das liegt natürlich daran, dass diese alten Knacker kein Gedächtnis mehr haben, nicht wahr?

Eine 83-jährige Münchnerin beschwerte sich bei der CSU über die nicht angeforderte Post und bekam prompt die lapidare Antwort, das sei legal.

Ein SPD-Mitglied erklärte: „Wenn das legal ist, dann ist das ja gerade der Skandal.“

Dies sei, so bekommt man zur Auskunft, nicht nur legal, sondern werde von fast allen Parteien genutzt. Das Recht hätten alle kandidierenden Parteien ab einem halben Jahr vor den Wahlen.

Jetzt wissen Sie also, lieber gläserner Bundesbürger, warum wir uns in Deutschland immer am Wohnort an- und abmelden müssen (in den meisten Ländern der Welt gibt es das nicht). Wo bekämen sonst die Parteien unsere Adressen her?

Man könne sich mit Ausfüllen eines Formular dort ausklinken, wird einem auf Beschwerde hin gesagt, das im Internet heruntergeladen werden könnte. Na, die über 65-Jährigen haben ja alle Internet.

Hat man nicht vergessen, uns dies zu sagen oder uns ein Merkblatt hierüber zu geben, als wir uns das letzte Mal bei einem Einwohnermeldeamt angemeldet haben?

Es sei im Sinne des Gemeinwohls, wenn Parteien unsere Adressen bekämen, wird argumentiert. Ja, deshalb heißt jenes Wohl wohl auch „gemein“.

Nach einer Anzahl von Wahlen, wenn man jeweils eine Altersgruppe abgeschöpft hat, hat damit jede clevere Partei die gesamte Adressenkartei der Bevölkerung, feinsäuberlich nach Altersgruppen – und „Cleverle“ sind sie ja wohl alle, oder?

Wie gut, dass wir wissen, alle Politker sind die reinsten Engel und werden selbstverständlich unsere Adressen niemals verkaufen oder missbrauchen, nicht wahr – sonst müsste man ja fast Übles befürchten.


Veröffentlicht am 26. September 2008 in der Berliner Umschau

Originalveröffentlichung

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