Samstag, 10. Februar 2007

USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

Abbau grundlegender Freiheitsrechte - Lebenslänglich für eheliche Untreue

Von Karl Weiss

Zu welchen Exzessen nicht nur der islamische, sondern auch der christliche religiöse extremistische Fundamentalismus führt, zeigt erneut eine Gerichtsentscheidung im US-Bundesstaat Michigan. Die Strafe für Ehebruch kann nach einer Gesetzesänderung der Legislative des Bundesstaates auf bis zu lebenslänglich lauten.

Wie die lokale Zeitung „Detroit Free Press“ nach einer Meldung vom 17. Januar 2007 berichtet, wurde die Strafe für Ehebruch, die es auch vorher schon gab, mit dem neuen Gesetz ausgeweitet. „Technisch gesehen ist [nun] eine Person, die Ehebruch mit Penetration begeht, eines sexuellen Verbrechens im ersten Grad schuldig“ [steht also auf gleicher Stufe mit Kinderschänden und Vergewaltigung], wofür bis zu lebenslänglich vorgesehen ist, zitiert die Zeitung.

Die religiöse extremistisch-fundamentalistische Rechte, repräsentiert von evangelischen Wiedertäuferkirchen, meist im Einklang mit der katholischen Kirche, hat bereits in einer Reihe von US-Bundesstaaten die Bestrafung von Ehebruch durchgesetzt. Ebenso wächst ständig die Zahl der Staaten, in denen die Abtreibung wieder generell strafbar ist, auch in Fällen von Vergewaltigung und Lebensgefahr der Mutter. Ebenso gibt es Bestrebungen, den homosexuellen Geschlechtsverkehr wieder zur Straftat zu machen.

Gewaltfreie sexuelle Betätigung liegt grundsätzlich in die Privatsphäre der Menschen und ausserhalb des Bereichs, in den der Staat eingreift. Auf diese Ansicht hatten sich bereits die zivilisierten Nationen der Welt geeinigt, als sie moderne demokratische Staaten schufen. Die Werte der Aufklärung kamen so auch darin zum Ausdruck, dass sich der Staat aus den Betten der Menschen zurückzog.

Dieser „roll back“ gegen die Werte der Aufklärung, nimmt dabei in einigen Fällen kuriose Ausmasse an, wie nun der Fall aus dem Bundesstaat Michigan zeigt. Die genannte Entscheidung von lebenslänglich für einen „schweren Fall“ (ein verheirateter Mann hatte sich sexuelle Dienste von einer Prostituierten mit Drogen erkauft) wurde vom Appelationsgericht des Staates Michigan gefällt, dem zweithöchsten Gericht des Bundesstaates.

Dabei ist bei diesen Gesetzen auch noch speziell kurios: Sie heben grundsätzlich auf die Penetration ab, was zum Beispiel oralen Verkehr oder das einfache gegenseitige Stimulieren bis zum Orgasmus straffrei lässt, manche sogar ausdrücklich „Penetration in der Vagina“, was auch analen Verkehr von der Strafe ausnimmt.

Das verwundert wenig, wenn man sich noch an den Fall des letzten Präsidenten Clinton erinnert, der zugeben musste, seine Praktikantin Monica Levinsky veranlasst zu haben, seinen Penis mit dem Mund zu stimulieren, bis er zum Orgasmus kam.

Dieser Fall wäre in Deutschland als „Unzucht mit Abhängigen“ strafbar gewesen, denn man geht hierzulande davon aus, dass im Verhältnis Chef-Untergebene immer eine Macht- und damit eine Gewaltkomponente beteiligt ist. In den USA war dies aber lediglich deshalb als schwere Verfehlung angesehen worden, weil Clinton verheiratet war und damit seiner Frau untreu.

Clinton hatte sich verteidigt, er habe gar keinen Sex mit Frau Levinsky gehabt – oraler Verkehr sei kein Sex. Dabei machte er sich zunutze, wie ein wesentlicher Teil der christlichen extremistischen Organisationen in den USA den Sex definieren, nämlich ausschliesslich durch die Penetration – oder bei einigen sogar ausschliesslich die Penetration in der Vagina.

Dadurch kommt es zu so unverständlichen Gesetzeslagen, wie jener, die für viele Staaten in den USA gilt: Als Vergewaltigung (Sexual criminal conduct in first degree) wird meist nur die Penetration oder sogar nur die Penetration in der Vagina definiert.

Damit können sich absurde Situationen ergeben: Ein Krimineller,der mit Penetration in der Vagina vergewaltigt, kann bis zu lebenslänglich bekommen, ein anderer, der seinem Opfer über Stunden oder Tage sexuelle Dienste abverlangt, kommt mit kürzeren Strafen davon.

In einem Fall wurde ein Frau tagelang zu solchen sexuellen Handlungen gezwungen: Stündliches „Blasen“ bis zum Orgasmus, Beschmieren mit dem Sperma, Stimulationen an dem Geschlechtsteil der Frau, Zwingen zur Masturbation und zum Stimulieren seines „Schwanzes“ bis zum Höhepunkt, Reiben des Phallus am nackten Körper der Frau bis zum „Abspritzen“ und auch Analverkehr. Der Täter wurde nicht wegen Vergewaltigung verurteilt.

Hieronymus Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 17

In einem anderen Fall hatte ein Vergewaltiger eine Frau für mehr als zwei Monate in einem abgelegenen Verliess nackt festgebunden und liess es sich von ihr mit dem Mund und der Hand bis zu 10 Mal am Tag „besorgen“, ebenso benutzte er ihren Körper, um immer wieder an den Brüsten zu lutschen und sich auf ihr durch Reiben des Penis zu befriedigen. Trotzdem wurde auch er nicht für Vergewaltigung bestraft.

Gleichzeitig werden ganz normale sexuelle Praktiken kriminalisiert bis hin zur Einteilung als „Vergewaltigung“, auch wenn es sich um einverständlichen Sex ohne Gewaltkomponente handelt.

So kam es in den USA z.B. zu dem absurden Fall, dass ein 19-jähriger, der mit seiner 16-jährigen Freundin einverständlich Sex (mit Penetration) hatte, als Vergewaltiger zu langer Gefängnisstrafe verurteilt wurde (in diesem Staat war die absolute Sex-Grenze bereits auf 18 gelegt worden, was uns auch in Deutschland blüht). Danach freigelassen, fiel er unter die Regelungen für die wegen schwerer Sexualdelikte Verurteilten, was ihm in fast allen Bundesstaaten die Annäherung von weniger als etwa fünfhundert Metern (in einigen Bundesstaaten bereits auf etwa zwei Kilometer ausgeweitet) an Schulen, Hochschulen, Kindergärten, Kinderspielplätze usw. (Orte, wo sich häufig Kinder aufhalten) verbietet.

Wo er sich niederliess, wurde die Nachbarschaft vor ihm als gefährlichen Sexualtäter gewarnt. Solche Fälle häufen sich nun in den USA. Bald werden wir, ausgehend von Bayern, wohl auch bei uns diese Regeln haben. Unter die „Sexualtäter“-Regel fallen auch jetzt in einigen Bundesstaaten in den USA schon Menschen, die verurteilt wurden, einfach weil sie FKK-Fotos hatten, auf denen auch Kinder zu sehen waren, was angeblich "Kinderporno"sei.

Nudist foto 199
Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".

In den US-Bundestaaten mit der 2-km-Regelung ist die Praxis der Sexualtäter-Regel bereits so, dass diese keine Möglichkeit mehr haben, in normal bewohnten Gebieten zu wohnen, da dort immer irgendein kinderreicher Ort zu nahe ist. Nur völlig ausserhalb bewohnter Gebiete könnten sie noch campieren.

Darum sind die „Sexualtäter“, in den USA in der überwiegenden Mehrheit Leute, die nie irgendetwas mit sexueller Gewalt zu tun hatten, gezwungen unterzutauchen oder die Regeln zu brechen. Inzwischen haben sich die US-Regionalzeitungen und die die lokalen Rundfunk- und Fernsehstationen, die in schärfstem Konkurrenzkampf mit den landesweiten Sendern stehen, bereits darauf spezialisiert, solche versteckten „Sexualtäter“ ausfindig zu machen und anzuprangern. Es kam bereits zu Lynchjustiz-Fällen.


Veröffentlicht am 10. Februar 2007 in der "Berliner Umschau"

Zusatz zum Artikel (10.8.07)

Scheinbar sind hier doch noch einige Worte nötig zu dem FKK-Familien-Bild, das ich hier im Blog in den Artikel gestellt habe. Man kann dies wohl missverstehen.

So schreibt z.B. "Adrima", die sich mit "Zynismus pur" vorstellt, im 'Zelda-Forum' zu einem Artikel mit einem solchen Bild: "Ehrlich gesagt find ich es verwerflich, Nacktbilder in den Artikel einzufügen."

Das Bild ist ein „offizielles“ Naturisten-Bild (in Deutschland wird die Naturisten-Bewegung FKK genannt). Ich habe es, weil ich in den 70er-Jahren selbst Teil dieser Bewegung war und Ferien in Naturisten-Camps verbracht habe.

Die „Nudists“ (FKK-Anhänger) sind der Meinung, der menschliche Körper, auch und gerade nackt, ist ein wahres Kunstwerk und unglaublich schön. Er ist keine schreiende Aufforderung zum Sex, wie uns manche weismachen wollen, sondern eine der ästhetischsten Ansichten, die für uns Menschen möglich sind.

Nichts an einem nackten menschlichen Körper ist nach dieser Ansicht schlecht, sündig, „unschamhaft“ oder „unkeusch“. Er ist vielmehr das Meisterwerk der Natur (oder Gottes, je nach Glaubenseinstellung).

Aus diesem Grund haben viele Nudisten-Camps eine Foto-Bibliothek von besonders gelungenen Fotos von Nackten im Camp. Solche Fotos werden zum Teil von stolzen Eltern oder Ehepartnern dem Camp hinterlassen (mit Einverständnis der Abgebildeten oder Erziehungsberechtigten), zum Teil bei Schönheitskonkurrenzen aufgenommen, die in der Ferienzeit in vielen Camps für Männlein und Weiblein und in allen Altersstufen üblich sind. Die Kandidaten bei diesen Konkurrenzen erklären sich einverstanden mit dem Fotografieren und dem Einstellen der Fotos in die Bibliothek.

Die Bilder der Bibliothek stehen den Camp-Feriengästen zur Verfügung. „Nudists“ tauschen auch solche Bilder untereinander. So bin ich an solche Bilder gekommen.

Es gibt auch websites von Camps oder Nudisten-Organisationen, die solche Fotos im Internet ausstellen, z.B. diese US-Site oder diese Site eines deutschen Reisebüros.

Wer so ein Bild vorurteilslos ansieht, wird bestätigen, sie haben nichts „aufreizendes“ (im negativen Sinne) an sich und schon gar nichts pornographisches.

Man kann Naturisten-Bilder schon daran erkennen, dass sie praktisch immer im Freien aufgenommen sind und dass sie meist natürliche Situationen in einem Ferienkamp zeigen. Andere dieser Bilder sind typische Familienfotos, wie sie ein stolzer Vater aufnimmt oder ein Freund oder Partner.

Sie stehen hier im Blog, weil ich damit die Problematik der beabsichtigten Gesetze deutlich machen und die Aufmerksamkeit der Leser auf die Tatsache lenken will, wie schön und pornofrei Abbildungen des nackten menschlichen Körpers sein können.

Karl Weiss


Weiterer Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier


Hier sind Links zu anderen Artikeln in diesem Blog zum Abbau von bürgerlichen Rechten in den USA:

- Kann man mit Telephon-Überwachung Terrorzellen ausheben?

- Die USA am Scheideweg: Innerhalb oder ausserhalb der zivilisierten Welt?

- USA: Faschisierung des Staatsapparates, Teil 1: Es geht gegen das eigene Volk

- USA: Faschisierung des Staatsapparates, Teil 2: 432 Millionen Dollar für ‚Internierungslager’

- Statistischer Beweis: Wahlfälschung bei den US-Präsidentschaftswahlen

- Wenn Regierungen Geiseln nehmen – Benattas, noch ein Fall von Geiselhaft

- USA: Wer Menschenrechte verteidigt, fliegt raus – CIA-Agentin entlassen

- Folter – CIA-Folterflüge und europäische Regierungen

- Anti-Terrorgesetze früher und heute – Das ‚Detainee Treatment’-Gesetz in den USA

- Wenn bürgerliche Rechte abgeschafft werden... USA – Land der Freiheit?

- Interviews mit Gunatánamo-Insassen

- USA: Erst schiessen, dann fragen – Warlord Country

- Fürchterlich schrille Schreie von gefolterten Jungen


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

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