Montag, 10. September 2007

Der Fall Marco W. - Wir haben sie ertappt!

Sie 13, er 17: Romeo und Julia

Von Karl Weiss

Der Beginn des Prozesses gegen Marco. W. in der Türkei wurde nun erneut bis auf Ende September vertagt. Das Rauschen im Blätterwald war beachtlich gewesen, die Politiker übertrafen sich ein ums andere Mal mit „entschlossenen Forderungen” zur Freilassung: Der siebzehnjährige Deutsche hatte etwas, das man wohl als „Petting" beschrieben muss, mit einem dreizehnjährigen englischen Mädchen – in der Türkei. Die Mutter des Mädchens zeigte ihn an und er kam in türkische Untersuchungshaft.

Fast alles, was dazu hierzulande verlautet wurde, hängt mit den deutschen Befindlichkeiten über Türken zusammen, praktisch nichts mit der Sache. Danach hat sich die „hype“ der Medien und Politiker schon gelegt, Marco W. interessiert nicht mehr – die nächste Sau wird durchs Dorf getrieben.


Hieronymus Bosch Der Garten der Lüste

Es ist nur allzu offensichtlich, warum so viele deutsche Politiker die Freilassung Marcos forderten. Man kennt die Vorurteile gegen Türken und die Türkei und glaubt nun, man kann beim Wähler punkten, wenn man durchscheinen lässt, die Türkei sei ein rettungslos in veralteten Moralvorstellungen befangener Staat.

Was man nämlich dem Wähler wirklich zu bieten hat, ist ja nicht mehr angetan, ihn zu überzeugen: Hartz IV, Arbeitszeitverlängerungen, Lohnsenkungen, Anheben des Rentenalters, Bundeswehr gegen schwache, unterentwickelte Länder, Rentenkürzungen, Bezahlen fürs Studium, Schließen von Schulen, nicht enden wollende Steuererhöhungen für den kleinen Mann bei gleichzeitigen großzügigen Geschenken für die Grosskonzerne und –Banken, die sowieso im Geld schwimmen, dazu Schnüffelei und Überwachung bis zum Exzess, all dies hat dem Bundesbürger klargemacht, was von diesen Politikern zu halten ist.

Da war es eine goldene Gelegenheit, sich in der Zustimmung der Bürger zu sonnen, wenn man den armen, verfolgten Marco verteidigt. Dass es überhaupt nicht um das Schicksal des Jungen ging, merkt man danach, als plötzlich Schweigen im Walde war und sich niemand mehr dafür interessierte, was aus Marco W. wird. Tatsächlich ist angesichts dessen, was ihm vorgeworfen wird, eine monatelange Untersuchungshaft nicht angemessen. Auch seine Kondition als Jugendlicher wird offenbar nicht genügend berücksichtigt.

Es gibt auch andere Stellungnahmen, die schon fast lustig wären, so absurd sind sie. Dazu gehört zum Beispiel, was ein gewisser Oliver Eberhard in „telepolis“ schrieb:

„Aber in einer zutiefst sexualisierten Gesellschaft verschwimmen die Grenzen zwischen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, erleben Heranwachsende ihr erstes Mal in einem immer jüngeren Alter (...)
Denn in westlichen Gesellschaften sind Kinder und Jugendliche zunehmend sexualisiert: Selbst Zehn-, oder Zwölfjährige gehen bauchfrei, geschminkt oder mit enganliegender Kleidung,(...)
Es ist ein gesellschaftliches Umdenken erforderlich: Kinder müssen wieder zu Kindern werden.“


Hieronymus Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 17

Man hört direkt heraus, wie er die guten alten Zeiten zurück wünscht, als Kinder noch Kinder waren.

Da fiel dem Autor Romeo und Julia ein. Rein zufällig, so als wäre es ein Omen, geht nämlich die Sage, die wirklichen Figuren aus jenen Zeiten in Verona seien eben genau so alt gewesen: Sie 13, er 17.

Moment mal, das kann nicht sein, Julia war bereits für eine Hochzeit vorgesehen, als sie Romeo kennen lernte und sie wurde von einem Priester mit Romeo verheiratet, die kann unmöglich 13 gewesen sein! In früheren Zeiten waren doch Kinder noch Kinder und sie zogen sich nicht unzüchtig an. Die Eltern sorgten dafür, dass kleine Mädchen keine unzüchtigen Begegnungen haben konnten! Daher kann Julia mit dreizehn gar nicht gewusst haben, was Sex ist. Und bei Shakespeare machen die beiden schliesslich eindeutig Sex!

Tja, da wird es nun wirklich wunderlich. Hatten wir uns nicht gerade noch die guten alten Zeiten zurück gewünscht?

Sieht man sich die Geschichte der Menschheit als Ganzes an, seit den Vorzeiten, so waren Mädchen mit 12 , 13 fast zu allen Zeiten bereits sexuell aktiv, sei es in der Urgesellschaft, wo die Mädchen begannen Sex zu haben, sobald sie geschlechtsreif waren, also mit etwa 12, 13, oder sei es in späteren Zeiten, als man sie in diesem Alter zu verheiraten pflegte.

Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 18

Die Institution der Hochzeit war zu fast allen Zeiten etwas, was arrangiert wurde - meistens durch die Eltern - und es spielte eine grosse Rolle, dass der Freier mit jungem Fleisch angelockt wurde. Man wollte schliesslich eine „gute Partie“ für seine Tochter. Da versprach eine frühe Verheiratung fast immer ein besserer „Deal“ zu werden als wenn sie bereits nicht mehr so jugendlich knackig war.

Es gibt ein anderes Theaterstück aus jenen Zeiten, in dem das Mädchen sogar schon bei dem älteren Herrn lebt, der sie heiraten will, sobald „die Zeit gekommen ist“. Nur, wie das bei Theaterstücken zu sein hat, sie lernt einen Jüngling kennen und will den Alten nicht mehr heiraten. Das findet statt, so muss man es interpretieren, bevor sie geschlechtsreif wird, also mit vielleicht 10 oder 11 Jahren.

Kurz, bei uns wie auch in anderen Breiten, wurden Mädchen mit etwa 13 Jahren typischerweise gefreit und/oder geheiratet – über Jahrhunderte hinweg. Das trifft, so kann man sagen, auf etwa 95% der Zeit zu, die es bisher an Menschheit gab. War also nichts mit den guten alten Zeiten, in denen Kinder noch Kinder sein durften.

Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 2

Auch wenn wir auf den männlichen Teil der Jugendlichen sehen, ist das Bild nicht wesentlich anders, nur üblicherweise im Alter nach oben verschoben. Unsere Ur-Urgrossväter pflegten ihre Sprösslinge, meist mit etwa 15/16, in die Dinge der Erwachsenen einzuweihen, indem sie sie zu einer gut bekannten Prostituierten brachten, die ihnen beibrachte, wie die Dinge so ablaufen.

Auch die Inaugurationsriten, mit denen seit Urzeiten die jungen Leute in die Gemeinschaft aufgenommen werden, fanden und finden in solchem Alter statt. Was davon heute noch üblich ist, wie z.B. die Firmung bei den Katholiken und die Konfirmation bei den Protestanten, bezieht sich alles auf Zeitpunkte, zu denen die Jugendlichen geschlechtsreif werden.

Hier in Brasilien z.B. wird bei allen Mädchen der 15. Geburtstag mit einem grossen Fest begangen – nicht aber bei den Jungs. Zwar ist dies offiziell nicht mehr eine „Aufnahme in die Gemeinschaft“, doch im Grunde ist sich jeder bewusst, was damit gesagt werden soll: Sie ist soweit, Freier, kommt und seht sie euch an!

Seit der Aufklärung allerdings und im Zusammenhang mit dem heutzutage weit komplexeren Leben als früher haben wir heute eine andere Einstellung zu den Jugendlichen. Sie müssen ja viel lernen, zur Schule gehen, studieren, eine Lehre machen, kaum einer, der vor seinen 18 Jahren „fertig“ wäre, meistens deutlich später.

Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 7

Die Natur allerdings hat das noch nicht kapiert, sie lässt die jungen Leute weiterhin üblicherweise mit 11 bis 13 Jahren geschlechtsreif werden. Geschlechtsreif heisst ja nicht nur, man ist nun bereit, Sex zu machen, sondern heisst auch, man hat sexuelle Bedürfnisse, hat bereits ein Sexualleben.

Bei den Jungs spielt sich das meistens einfach als häufiges Masturbieren ab, aber auch die Mädchen fühlen oft schon, dass da etwas ist, denn die Hormone wirken, unabhängig davon, ob die Gesellschaft Sex erlaubt oder nicht. Ja, in diesen Jahren gleich nach der Geschlechtsreife sind die Hormone sogar deutlich aktiver als später.

Vor allem aber sind Jungs wie Mädchen in jenen Jahren ja auch extrem neugierig. Man will wissen, was es ‚damit’ auf sich hat. Aufklärung ist nicht, oder wenn, dann hauptsächlich in Form der Erklärung mechanischer Abläufe, ohne jede Lust - und in Form von Warnungen vor den Gefahren (Schwangerschaft, AIDS) und ohne je zu erwähnen, dass hier, in der Sexualität, die Quelle der grössten Freude für die meisten Menschen liegt.

So lernen die jungen Menschen vor allem, dass die Erwachsenenwelt heuchlerisch ist. Fast alle sind darauf angewiesen, sich die Kenntnisse zum Sex selbst anzueignen und das wichtigste Mittel dazu war und ist, sexuelle Kontakte zum anderen Geschlecht zu haben, so wie die meisten von uns Älteren dies auch getan haben, als sie jung waren.

Boticelli Geburt der Venus Ausschnitt

Junge Leute treffen sich, knutschen, und beginnen, sich sexuell zu betätigen. Zuerst greift der Junge meistens nach ihren Brüsten, dann fährt er ihr mit der Hand zwischen die Beine, meistens ohne viel Erfolg, denn er weiss ja noch nicht, was da zu tun ist. Sehr oft greift sie dann auch in seinen Hosenstall und holt heraus, was sie schon lange sehen wollte.

Wie durch ein Wunder wissen die Mädchen auch schon in sehr jungen Jahren, dass sie da reiben müsen und wundern sich, wie schnell dann alles vorbei ist und dass es da so feucht wird.

In vollem Bewusstsein dieser Dinge hat denn auch fast jedes Land, in dem die Aufklärung gewirkt hat (und dazu gehört auch die Türkei), nicht nur Verbote des Sex mit Kindern zu ihrem Schutz erlassen, sondern gleichzeitig auch Ausnahmen für den Beginn sexueller Betätigung (fast) Gleichaltiger aufgestellt.

In den meisten aufgeklärten Ländern ist das generelle Schutzalter von Kindern auf 14 Jahre festgelegt – in einigen Ländern sind ausdrücklich Ausnahmen für dreizehnjährige festgelegt, wenn es sich um Partner handelt, die fast gleichaltrig sind. Für das Alter zwischen 14 und 16 gibt es meist Regelungen, die ausdrücklich sexuelle Betätigung mit Partnern von der Strafbarkeit ausnehmen, die weniger als fünf Jahre älter sind (nach geltendem deutschen Recht darf der ältere Partner nicht über 21 sein).

Ist – wie im Fall des Siebzehnjährigen mit der Dreizehnjährigen – das Schutzalter um nur ein Jahr unterschritten, wird in der Regel – wegen geringer Schuld – von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn die Regel des maximalen Altersunterschieds von fünf Jahren eingehalten ist und eindeutig einverständlicher Sex vorlegt.

Falls sich also die Version von Marco W. als richtig herausstellt, man habe einverständlich „Petting“ gemacht, würde der Prozess in jedem aufgeklärten Land eingestellt.

Falls aber die Version aufrecht erhalten bleibt, welche die junge Britin am Anfang erzählt hat, er habe sich an ihr im Schlaf gütlich getan, liegt tatsächlich strafwürdiges Verhalten vor. Allerdings reicht das bestenfalls für eine Geldstrafe oder eine gemeinnützige Arbeit aus. Auch in diesem Fall wäre eine Untersuchungshaft bis zum Prozess und jeglicher Freiheitsentzug als Bestrafung völlig unangemessen.

So stellten denn auch schon die Kommentaristen der „Süddeutschen“ und in „freace.de“ klar, die harte Reaktion der Türkei kam erst, als die `Bild` das Ganze zum deutsch-türkischen Skandal hochspielte und Politiker glaubten, auf dem Schicksal von Marco W. ihr Süppchen kochen zu sollen.

Was alle Massenmedien aber vergaßen zu erwähnen, obwohl ausführlichst über den Fall berichtet wurde, ist die Gefährdung des aufgeklärten Konsenses unter den zivilisierten Nationen.

Ausgehend von den Vereinigten Staaten gibt es nämlich – nicht nur in dieser Frage, sondern auch in anderen – ein generelles „Roll-Back“ des extremistischen religiös-christlichen Fanatismus gegen die Werte der Aufklärung. In den USA gibt es bereits in einer grossen Anzahl von Staaten Sondergesetze, die auf religiösen Überzeugungen beruhen, die jene Fanatiker dem Rest der Menschheit aufzwingen wollen.

Dazu gehören nicht nur die Schulen, in denen neben der wissenschaftlichen Lehre der Evolution auch der creationistische Unsinn gelehrt werden muss, basierend auf einem „wörtlich-nehmen“ der Bibel, und jene, in denen neben der Entwicklung der globalen Erwärmung zu einer Klimakatastrophe auch gelehrt werden muss, dabei handele es sich um die Vorboten des Jüngsten Gerichts.

Dazu gehören auch Gesetze, die Ehebruch als Straftat wieder einführen, bis hin zur Bestrafung mit lebenslänglich, das Wiedereinführen der Strafbarkeit von homosexuellen Geschlechtsverkehrs, die generelle Strafbarkeit jeglichen Sexes unter 18, die Strafbarkeit von Oral- und Analsex, auch unter Erwachsenen, die Einstufung von jeglichen Abbildungen von Kindern und Jugendlichen – auch bekleidet, - die eventuell eine erotische Komponente enthalten könnten, als Kinderporno usw. usf.

Einiges davon kann man in diesem Artikel lesen:

USA – Absurditäten des religiösen Extremismus

Was aber weit wichtiger ist, diese Art von absurder Gesetzgebung wird nun auch für Europa eingeführt und speziell für Deutschland.

Im einzelnen kann man das hier nachlesen:
Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1“ und „Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

So stellt sich nun plötzlich heraus, die gleichen Politiker, die gerade eben noch die Türkei als zurückgebliebenen Staat mit veralteten Moralvorstellungen darstellen wollten, sind gerade hier in Deutschland dabei, wirklich mittelalterliche (in Wirklichkeit gab es solche Gesetze im Mittelalter gar nicht – man plant etwas mittelalterlicher als im Mittelalter) Gesetzgebungen über sexuelle Strafrechtsnormen einzuführen!

Wir haben sie ertappt!


Veröffentlicht am 10 September 2007 in "Nachrichten - heute"

Originalartikel

Sonntag, 9. September 2007

19 Fälle - Die Realität von Hartz IV

Aus Anlass des dritten Geburtstages von Hartz IV

Von Karl Weiss

Im September 2004, vor drei Jahren, wurde von der damaligen "rot-grünen" Koalition Hartz IV in die endgültige Form gebracht und anschliessend von der "Opposition" aus CDU/CSU und FDP mit abgesegnet. Die Montagsdemonstrationen brachten in jenen Tagen allmontäglich um die 200.000 empörte Bundesbürger auf die Strasse. Die Massenmedien verkündeten, es handele sich um "Aufgeregtheiten" und Hartz IV werde keinerlei wesentliche Verschlechterungen bringen, für manche sogar Verbesserung. Die Montagsdemonstranten glaubten das nicht. Wer Recht behielt, kann man an dieser kleinen Übersicht über 19 Einzelfälle aus Millionen sehen.

Alltag von Hartz IV


1. Landkreis Würzburg: Hier hat man sich ein besonderes Mittel ausgesucht, wie man die Zahl der Arbeitslosen verringern kann: Man schiebt sie auf Dauer in nicht existierende Fördermaßnahmen ab. Dazu wird die katholische „Kolping”-Dienstleistung GmbH benutzt. Die Arbeitslosen werden verpflichtet, dort an „Förderungsmaßnahmen” teilzunehmen, die aber gar nicht bestehen. Einer der Arbeitslosen wird zum Unkrautjäten eingesetzt, ein anderer als Küchenhilfe. Das einzige Angebot ist ein Bewerbungskurs, der aber nach wenigen Tagen beendet ist und ein Computerkurs, in dem andauernd von vorne angefangen werden muß, weil ständig neue Teilnehmer eintreffen. Irgendein Zeugnis über diesen Kurs wird nicht ausgestellt. Diese Fördermaßnahme ist unbefristet! Die Teilnehmer bekommen nichts bezahlt, es sind also keine Ein-Euro-Jobs. Die Anwesenheit der Teilnehmer wird mit Stechkarten kontrolliert. Niemand darf vor 5 Uhr abends gehen. Der Landkreis Würzburg entledigt sich einfach seiner Arbeitslosen und bessert die Statistik auf, indem er sie bei der „Kolping” herumgammeln läßt. Es muss vermutet werden, dass die „Kolping” auch noch dafür bezahlt wird.
(Aktualisierte Neuigkeiten über die Sauereien der Kolping Würzburg auch hier unten im Kommentar von 'Spargel').

2. Wie ein Hausbesuch von Schnüfflern vor sich geht, berichtet eine Arbeitslose. Zunächst kämen sie zu zweit und erzwingen Eingang in die Wohnung, indem sie ankündigen, andernfalls würden die Leistungen gestrichen. Vorher haben sie dafür gesorgt, dass die Überweisung des Geldes von diesem Monat noch nicht erfolgt ist. Darauf wird jetzt grinsend hingewiesen. Das könnte sich noch länger hinziehen...
Die Zimmer der Mitbewohner werden trotz Protest auch inspiziert. Das Bett sei zu breit, das sei für zwei, das sei eine Bedarfsgemeinschaft, wird dann festgestellt. Dann will man in der dreckigen Wäsche wühlen. Man weist darauf hin, man könne sich den Antrag noch einmal vornehmen und etwas finden, wenn das nicht gestattet werde. Es wird nach Klamotten des anderen Geschlechts gesucht.Dann will man die Untermietgenehmigung des Vermieters sehen, obwohl die Mietquittung längst vorgelegen hat. Dann werden alle Zimmer nachgemessen und durch die Küche geschnüffelt. Das Ergebnis: Wahrscheinlich dürfte die Arbeitslose nun gar nichts mehr bekommen, denn was man da so gesehen habe....

Hartz-Protest 02

3. Kreis Marburg-Biedenkopf: Ein Arbeitsloser, der sich bereits aus dem Leistungsbezug abgemeldet hatte, bekam von seinem „Fallmanager” trotzdem eine Arbeitstelle angeboten mit der Drohung, die Bezüge zu streichen, wenn es nicht angenommen würde. Es stellte sich heraus, dass die Bewerbungsfrist bereits eine Woche abgelaufen war, bevor der Fallmanager das Angebot weiterleitete.

4. ARGE Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen: Erfahrungen eines Arbeitslosen: Er kam zusammen mit seiner Frau zur ARGE, einen Tag, nachdem sich beide telefonisch dort arbeitslos gemeldet hatten. Es wurde ihm beschieden, dass die telefonische Meldung nicht anerkannt werde. Er wies auf den Leitfaden der Bundesagentur hin, in dem dies ausdrücklich erwähnt wird, bekam aber die Auskunft, dies sei Kokolores. Die Frau des Arbeitslosen wurde gefragt, warum sie denn nicht arbeite. Sie hatte nicht mehr gearbeitet, seit Kinder gekommen waren und diese aufgezogen. Man machte ihr sofort klar, dass sie mindestens fünf Bewerbungen pro Monat nachweisen müsste. Wenn von dem Arbeitgeber die Auskunft: „Stelle schon besetzt” käme, bedeute das, dass man sich zu spät beworben habe und man bekäme Geld gestrichen. Als nächstes wurde sofort der Umzug gefordert, ohne den kein Geld fließen könne. Die maximale Miete für vier Personen in Grevenbroich sei € 466. Der Hinweis, dass solche Wohnungen für vier Erwachsene im unmittelbaren Einzugsbereich des teuren Düsseldorf nicht zu haben seien, nützte nichts.

5. Kreis Marburg-Biedenkopf: Ein Arbeitsloser stellte Antrag auf Übernahme der Umzugskosten, der ihm aber abgelehnt wurde. Sein Widerspruch wurde über 1 Jahr nicht bearbeitet. Bis zu diesem Zeitpunkt musste der Arbeitslose mit 3.200 Euro in Vorleistung treten, was die meisten sowieso bereits zum Offenbarungseid gezwungen hätte. Der Fallmanager gab an, die Bearbeitung habe u.a. so lange gedauert, weil er nicht die richtigen Textbausteine gefunden hatte, um eine Gerichtsentscheidung in dieser Sache umzusetzen.

6. Kreis Marburg-Biedenkopf: Ein Arbeitsloser berichtet, er habe bereits so viele falsche Auskünfte und Bescheide erhalten, dass er den Eindruck hat, die „Fallmanager” würden an der Arbeit ausgebildet und nicht vorher. Er konnte über insgesamt sechs erfolgreiche Einsprüche in wenigen Monaten berichten.

7. Ortenaukreis, Baden-Württemberg: Arbeitslosen, die mit anderen Personen in der gleichen Wohnung leben (Wohngemeinschaften, Untermiete) müssen hier einen Bogen unterschreiben, in dem als „eheähnliche Gemeinschaft” definiert wird, wenn es ein äußerliches Erscheinungsbild gibt, dass eine bestehen könnte, so wenn man gegenüber Nachbarn, Vermietern oder Verwandten zusammen auftritt, oder wenn man gemeinsam in Urlaub fährt, oder wenn man ein Wochenende gemeinsam verbingt. Es wird ausdrücklich gesagt, dass die genannten Personen dazu befragt würden und dass man dazu seine Zustimmung gibt. Wer den Bogen nicht unterschreibt, wird mit der Kürzung wegen „Bedarfsgemeinschaft” belegt.

Hartz-Protest 01

8. ARGE Magdeburg, Sachsen-Anhalt: Ein Arbeitsloser gewann den Prozess gegen die Arge. Sie wurde verurteilt, ihm sein Arbeitslosengeld II (ALG II) auszuzahlen. Trotzdem zahlte die ARGE nicht. Einen Zwangsvollstreck-ungsbefehl musste das Sozialgericht einen ausstellen. Das reichte der ARGE nicht. Sie legte Beschwerde beim Landessozialgericht ein, der abgewiesen wurde. Bis zum Tag der Zwangsvollstreckung hatte die ARGE immer noch nicht gezahlt.

9. Kreis Marburg-Biedenkopf: Von einem Arbeitslosen wurde ein ausgefüllter Berufsbogen angefordert. Als Sanktion im Falle des Nicht-Einreichens wurde die Ablehnung des Antrags auf ALG II angedroht. Der Antrag war aber schon seit Monaten genehmigt. Beim Anruf sagte der Sachbearbeiter, er habe keinen geeigneteren Textbaustein gefunden.

10. Nagold, Baden-Württemberg: Die Agentur für Arbeit ignorierte einen Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe, dass einem Arbeitslosen ALG II zusteht. Der Arbeitslose war gezwungen, das Geld per Zwangsvollstreckung einzutreiben.

11. Kreis Marburg-Biedenkopf: Arbeitslose, die im ALG II-Bezug sind, bekommen bei der örtlichen Agentur für Arbeit keine „Kundennummer” und können daher nicht auf Arbeitsangebote zurückgreifen, die nur mit Chiffre-Nr. Zugang zu Name und Adresse des Arbeitgers erlauben. Versuche, diese Nummern zu bekommen, trafen auf erbitterten Widerstand der Angestellten der Arbeitsagentur. Damit werden die Chancen der Arbeitslosen noch geringer, eine Arbeit zu finden.

12. Kreis Offenbach: Der dortige Landrat Peter Walter hat eine private Detektiv-Firma beauftragt, hinter dem Privatleben der dort gemeldeten Arbeitslosen hinterherzuschnüffeln. Die Firma hatte kürzlich Anzeigen in Tageszeitungen, in denen sie private Schnüffler sucht. Das ist natürlich schon allein deshalb unzulässig, weil damit der Datenschutz ausgehebelt wird, in dem kritische Daten der Arbeitslosen an private Unternehmen weitergegeben werden. Aber CDU-Landräte stehen ja bekanntlich über dem Gesetz. Der forsche CDUler begründet seine Schnüffelorgien damit, dass angeblich viele Arbeitslosen einer Beschäftigung nachgingen. Belegen konnte er das zwar nicht, aber CDU-Landräte brauchen nie etwas zu belegen, nicht wahr?

Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten

13. In einem Jobcenter im Norden... Die Antragstellerin hat keine Vermögen über der Freigrenze und hat daher das Zusatzblatt über Vermögen nicht ausgefüllt, weil sie ja schon den negativen Fall im Hauptantrag angekreuzt und unterschrieben hat. Der Sachbearbeiter besteht trotzdem darauf, dass sie das Zusatzblatt ausfüllt, ohne genügende Erklärung. Als er feststellt, dass sie über 3.000 Euro auf dem Konto hat, sagt er: „Und da stellen Sie Antrag auf ALG II?”. Auf die Antwort, das sei doch unter der Freigrenze, meint er, nun wisse er wenigstens, dass ihr Antrag nicht vorrangig bearbeitet werden müsse.

14. ARGE Düsseldorf: Eine Arbeitslose kann telefonisch keinen Termin bekommen und geht persönlich vorbei. Am Eingang wird sie abgewiesen: Ohne Termin kein Zugang. Da schickt sie ein Einschreiben mit Bitte um Termin. Das Einschreiben wird nicht angenommen.

15. Verfolgungsbetreuung in einem kleinen Ort im Siegerland: Ein Arbeitsloser hilft seinem 90jährigen Nachbarn, indem er ihm ab und zu den Rasen mäht. Daraufhin wird er zum Arbeitsamt einbestellt, ob er gewerbsmäßig Gartenpflege anbiete. Der Arbeitslose klärt das als Nachbarschaftshilfe auf und bekommt die Antwort, Nachbarschaftshilfe sei abgeschafft. Tage später tauchten zwei Zollfahnder auf, die in Sachen „Schwarzarbeit” ermittelten. Die Beamten befragten ihn und die ganze Nachbarschaft. Schließlich stellte sich heraus, dass sie auch noch bei den Gewerbebetrieben im Ort nachgefragt hatten. Seitdem wird der Arbeitslose im Ort schief angesehen. Wer will schon mit jemand zu tun haben, der im Visier der Behörden steht?

Elmar auf Stuttgarter Modemo Jan 06, Polizeifahrzeuge

16. Der „Verlag der deutschen Wirtschaft AG” hat einen Praxistip veröffentlicht, in dem er die Ein-Euro-Jobs für Privatunternehmen anpreist. Jedes Unternehmen, das einen öffentlichen Auftrag ausführe, könne bei den lokalen Ämtern Arbeitslose anfordern, die nur einen Euro bekämen, maximal 120 Euro im Monat, der Betrieb aber 200 bis 500 Euro. Man bekäme also die Arbeit gemacht und noch Geld dazu.

17. Buchholz, Landkreis Hamburg: Zusammen mit einer privaten Schule hat die dortige Agentur in einer Zeremonie 20 Arbeitslose gemeinsam eine „Zielvereinbarung” unter-schreiben lassen, die allerdings keine der Anforderungen der „Zielvereinbarung” laut Sozialgesetzbuch II erfüllt, die nämlich individuell sein müssen. Auch hier wieder das Problem, daß die „Agentur” an ein Privatunternehmen auslagert, was sie selbst machen muß und dazu wieder sensible Daten der Arbeitslosen auf den öffentlichen Markt kommen. Das Ganze hat auch noch den Projektnamen „Besserungsprogramm”. Wiederum der Verdacht, dass öffentliche Gelder in private Kassen geschoben werden.

Sozialprotest DGB

18. Die Berliner Arbeitsagentur lehnte den Antrag eines zuckerkranken Arbeitslosen ab, einen Vorschuß zu bekommen, um sein Insulin kaufen zu können. Er fiel ins Zuckerkoma!

19. Die ARGE Neumünster und die dortige Agentur bedauern in einem Schreiben, dass sie „nicht nachvollziehbare” Bescheide ausstellen müssen, aber sie seien gezwungen, die Software des ALG II zu benutzen.

Warum all diese unwürdige Behandlung, warum die bewußte Nicht-Information und Nicht-Ausbildung der Sachbearbeiter, warum all dieser Wahnsinn? Etwas näher kommen wir der Antwort auf diese Frage, wenn wir nachlesen, was der Deutsche Industrie- und Handelskammertag von der Politik fordert und diese umsetzt: „Es muss selbstverständlich und ‘zumutbar’ werden, Jobs zu Stundenlöhnen von zum Beispiel 3 oder 4 Euro anzunehmen. (...) Beschäftigung in der Privatwirtschaft muss immer Vorrang haben.”

Drei Euro stündlich, das wären für einen Vollzeitjob weniger als 700 Euro brutto. Das soll selbstverständlich werden! Darum geht es! Das ist es, was die Politiker der etablierten Parteien mit uns vorhaben!

Die zentrale Koordination der Montagsdemos hat eine zentrale Demonstration in Berlin für den 13. Oktober 2007 angekündigt. Die ist dringend nötig!

Dieser Artikel ist schon vom letzten Jahr (hier leicht redigiert und aktualisiert), aber er ist so aktuell wie je. Nichts hat sich verbessert. Was am Anfang als "Anlaufschwierigkeiten" deklariert wurde, ist in Wirklichkeit gewollte Schikane.



Andere Artikel zur Hartz IV im Blog:

"Dossier Hartz IV – Hindernisrennen ins Elend"

"Nicht genug zu essen – Hartz IV – Realität in Deutschland 2007"

"Die neuesten Hartz-Sauereien – Das Mass ist voll!"

"Hartz IV – Absurd, absurder, am absurdesten – Das Chaos war geplant!"

"Hartz IV – Berliner Zeitung schert aus dem Chor der Missbrauchsankläger aus"

"5 Millionen Arbeitslose einstellen"

"Grundversorgung von 1600 Euro käme billiger als heute."

"Arbeitslosigkeit ist zum Delikt geworden"

"Hartz IV führt in Obdachlosigkeit"

"Hartz IV–Empfänger müssen kalt duschen, im Dunkeln sitzen und Wasser trinken"

"Hartz IV: Vertreibung von Mietern"

"Hartz IV–Betroffene: Daumenschrauben anziehen!"

"Hartz-IV: Jetzt auch noch Sippenhaft"

"Hartz IV: Nieder auf die Knie!"

"Kein Anspruch auf fabrikneue Kleidung"

"Hartz IV: Unter den Brücken schlafen?"

"Hartz IV: Der angeleinte Mensch"

"Hartz IV: Der Fall Brigitte Vallenthin"

Dienstag, 4. September 2007

Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

Danach wird Deutschland nicht wiederzuerkennen sein

Von Karl Weiss

Die Kinderschänder sind los! Das Sexualstrafrecht muss verschärft werden! Endlich wird die Bundesregierung aktiv! Kaum ein Thema lässt sich so leicht emotional hochspielen und demagogisch ausbeuten wie das Sexualstrafrecht, denn die Vorstellung eines obskuren Kinderschänders, der sich heimlich an die Kinder heranmacht, sie entführt, missbraucht und evtl. tötet, ist der extremste Albtraum jeder Eltern – und überhaupt jeder vernünftigen Person.

Zusatz zum Artikel (November 2008)


Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 ( hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf ) sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden. Wie jeder weiss, hat keine Zeitung, kein Fernsehen, über die Verabschiedung berichtet. Man kann ohne Übertreibung sagen, es wurde heimlich durchgezogen. Dies vor allem, weil den einschlägigen Politikern natürlich klar war, was sie da beschlossen.

Das entscheidende ist, man hat nun Instrumente in der Hand, fast jeden beliebigen Menschen in Deutschland unter schwerste Anklagen zu stellen, die ihn der abscheulichsten Verbrechen anklagen, die man sich vorstellen kann („Kinderporno-Verbreitung“). Da die Regelung der „wirklichkeitsnahen Beschreibungen“, des neuen Kinderporno-Alters bis achtzehn und der Einbeziehung von Personen, die aussehen, als ob sie jünger wären, beschlossen wurden, ist nun fast jeder Porno auch gleich Kinderporno.

Man kann erwarten, dies wird keineswegs breit angewandt werden. Dazu haben die Staatsanwaltschaften auch keine Zeit noch Personal. Es geht darum, Material gegen Dissidenten zu haben. Kann man einen politischen Dissidenten mit einer Anklage wegen Kinderporno überziehen, ist er völlig unglaubwürdig geworden.


Nur geht die Vernunft auch unheimlich leicht verloren, wenn es sich um dieses Thema handelt.

Ist da nicht die neunjährige X. Ermordet worden? War da nicht vor einem Jahr der Fall des 7-jährigen Y.? Bundesjustizministerin Zypries kündigt an: „Die Verschärfung des Sexualstrafrechts wird jetzt zügig angegangen.“

Verschärfung gegen Kinderschänder?

Die Aufsehen erregenden Fälle: Sexualmorde an Kindern. Man sagt Sexualstrafrecht, aber man meint: Kinderschänder. Sind Sie für Milde gegen Kinderschänder? Na sehen Sie. Ist doch alles in Ordnung. Fast.

Tatsächlich gibt es Täter, die Kinder anlocken, sich an ihnen vergehen und sie dann oft auch umbringen. Das ist allerdings – im Vergleich zur Gesamtheit der sexuellen Straftaten gegen Kinder – eine verschwindend geringe Anzahl. Die Chance im Lotto zu gewinnen ist weit höher als Opfer eines solchen Täters zu werden.

Die bestehenden Gesetze gegen solche Taten sind vollständig ausreichend. Sie erlauben die lebenslange Strafe und zusätzlich auch das Verhängen von Sicherheitsverwahrung, also das wirklich lebenslange Wegsperren, wenn befürchtet werden muss, der Täter könnte rückfällig werden. Die Politiker, die uns weismachen wollen, die jetzt geplanten Verschärfungen seien gegen solche Täter gerichtet, lügen unverschämt.

In Wirklichkeit finden weit über 95 % der sexuellen Übergriffe gegen Kinder zuhause statt, durch Familienangehörige oder eng mit der Familie verbundenen Personen, die sich unter Ausnützen der völligen Abhängigkeit der Kinder von der Familie an sie heranmachen.

Verringerung schwerer Sexualstraftaten auf ein Drittel

Aber dennoch - sind die schweren Sexualstraftaten in letzter Zeit nicht unheimlich angestiegen – vielleicht verursacht durch das Internet? Um wie viel Prozent, glauben Sie, sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten die schweren Sexualdelikte in Deutschland angestiegen? 20%? 50%, 260%?

Nach einer Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen glauben die Deutschen (im Schnitt), dass die Zahl der Sexualmorde zwischen 1993 und 2003 um 260 Prozent angestiegen sei. Tatsächlich sank die Zahl der schweren Sexualverbrechen in den alten Bundesländern zwischen 1981 und 2004 auf ein Drittel (der Bezug auf die alten Bundesländer hier nur wegen der Vergleichbarkeit).

Falls das Internet irgendeinen Zusammenhang mit solchen Straftaten hat, dann kann es also nur im Sinne einer Verringerung gewirkt haben.

Die Aufsehen erregenden Fälle stellen aber nicht nur weniger als 1% der wirklichen Fälle von sexuellen Übergriffen gegen Kinder dar, sie werden nach den jetzt beabsichtigten Verschärfungen auch nicht mehr als 0,1% der Verurteilungen sein.

Auf die spektakulären medienwirksamen Entführungen und Morde bezieht sich die ganze aufgeregte Diskussion, doch die vielen anderen normalen Fälle von Sexualstraftaten und vermeintlichen Sexualstraftaten fallen nun unter die Verschärfungen. In Wirklichkeit sind nur sie von den Verschärfungen betroffen. Jene 99,9% der (zukünftig) Verurteilten, die niemals Kinder entführt haben, niemals Kinder zu Sex gezwungen haben, niemals getötet, die aber vielleicht als Jugendlicher mit einem anderen jungen Menschen Sex gemacht haben.

nudist-foto 125
Dieses Foto ist ein gutes Beispiel für den schmalen Grad, der da in Zukunft gegangen wird: In Wirklichkeit ist es ein völlig normales Familienfoto von einem FKK-Gelände, aber jemand könnte es für ein erotisches, ein "reizendes" Foto halten und/oder irgendjemand könnte meinen, die Dame ist noch nicht 18. Unabhängig davon, wie alt sie wirklich ist, könnte dies Foto als "Kinderporno" (kein Witz) eingestuft werden und für den Besitzer in Zukunft Gefängnis wert sein. (Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain").

Es geraten jetzt Fälle aus der Grauzone in den Bereich der Sexualdelikte, die zwar von sehr religiösen Menschen manchmal auch als schlimme Vergehen gewertet werden, aber von der großen Mehrzahl der Menschen in Deutschland nicht.

Was nennt man die Grauzone?

Vor allem handelt es sich um sexuelle Aktivitäten von Jugendlichen. 16-jährige mit 15-jährigen, 17-jährige mit 16-jährigen und auch schon mal 14-jährige mit 13-jährigen usw. Die christlichen Extremisten in den USA (die jetzt auch ihre neuen Gesetzestexte in Europa durchsetzen) sind der Meinung, es müsse mit harter Hand verhindert werden, dass junge Menschen sich sexuell betätigen vor der Hochzeit.

So haben sie bereits in vielen Staaten der USA Regeln und Gesetzgebungen durchgesetzt, die z.B. intime Berührungen von Jugendlichen untereinander als „Kinderschändung“ ansehen, die jegliche sexuelle Aktivitäten von Jugendlichen als „geistige Krankheit“ denunzieren und mit Internierung in geschlossene Institutionen bestrafen – ohne dass dafür gerichtliche Einweisungen nötig wären. Bereits Kinder zwischen 8 und 14 Jahren werden in solche geschlossenen psychiatrischen Institutionen eingeliefert, wenn irgendetwas Sexuelles bei ihnen bemerkt wurde.

Dies trifft auch auf Kinder und Jugendliche zu, die überhaupt keine sexuellen Kontakte mit anderen Personen hatten, aber bei sexuellen Aktivitäten erwischt wurden, sei es beim Masturbieren oder mit Porno-Zeitschriften und/oder –Bildern.

Im ersten Teil des Artikels wurde hierzu schon einiges ausgeführt, u.a. dass im Moment geschätzt wird, in den USA seien etwa 50 000 Jugendliche und Kinder in einer solchen Art von „Behandlung der Geisteskrankheit Sex“ in einer geschlossenen Einrichtung.

Dies ist im Moment noch keine Praxis in Europa, doch es kann kein Zweifel bestehen, die extremistischen Christen in den USA werden auch in diesem Fall darauf bestehen, dass ihre US-Regelungen von der EU übernommen werden und dann in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Angesichts des allgemeinen Kadavergehorsams europäischer Regierungen gegenüber der hysterischen Bush-Clique kann davon ausgegangen werden, man wird dies versuchen durchzuführen. Da die ersten Gesetzentwürfe dieser Art (siehe die deutsche Regelung, die bereits in den Bundestagsausschüssen ist) auf keine heftigen Proteste getroffen sind (sie wurden ja auch praktisch geheim gehalten), darf der nächste Schritt bald erwartet werden.

Nudist Foto 123
Bei diesem Foto ist nicht das Alter die Frage, sondern die Frage, ob es "aufreizend" sein könnte. Es ist in Wirklichkeit ein typisches Foto von einem Aufenthalt in einem FKK-Camp, das Mädchen hält sogar noch den Preis in der Hand, den es in einem "Nudist"-Wettbewerb gewonnen hat, aber es besteht eben die Möglichkeit, dass ein alter Lüstling es für "aufreizend" halten könnte und dann ist es "Kinderporno" und wiederum Gefängnis wert. (Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".)

Die andere Art von Grauzonen-Ereignissen sind solche, in denen bereits erwachsene junge Leute (18- bis 21-jährige) mit minderjährigen Jugendlichen (14 bis 18–jährige) sexuelle Kontakte haben, seien es Zungenküsse (das wird von den extremistischen Christen der Bush-Fraktion bereits als sexueller Kontakt ausgelegt und ist in einer Anzahl von US-Bundestaaten bereits Teil der mit Gefängnis bedrohten Taten), sei es „Petting“, also Berührungen primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale. Ganz zu schweigen natürlich von oralem Sex oder dann „richtigem“ Sex mit Penetration.

Ein dritter Teil der Grauzone sind einmalige, geringfügige „Ausrutscher“. Einer der Sachverständigen bei der Anhörung des Ausschusses im Bundestag nannte als Beispiel einen Lehrer, der sich nie etwas zuschulden kommen ließ, aber während einer schweren Ehekrise im Schwimmbad einer Schülerin an die Brust fasste, als einmaliges Geschehen. Auch sexuelle Übergriffe gegen Kinder, die kurzzeitig und einmalig sind, werden in vielen Ländern nicht als schwere Sexualdelikte behandelt. Man geht davon aus, dass vor allem die Situation des Ausgesetz-Sein gegenüber häufigen und längerdauernden sexuellen Übergriffen dauernde psychische Schäden verursacht. Ebenso wird jede Art von Doktor-Spielen unter Kindern als absolut außerhalb irgendeines staatlich strafwürdigen Bereichs behandelt. Grauzonen-Fälle werden bestenfalls als Erziehungsprobleme oder Ordnungswidrigkeiten angesehen, aber nicht als Sexualdelikte.

Schutzalter in Deutschland

Diese ganze Grauzone ist im Moment noch in den meisten europäischen Ländern völlig außerhalb des strafbaren Bereiches. In Deutschland als typischem Beispiel gilt das Schutzalter von 14 Jahren, wobei jegliche sexuelle Handlung an oder mit jüngeren durch Erwachsene (also über 18-jährige) strafbar ist. Für den Bereich der Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist sexueller Kontakt strafbar, wenn der Partner mehr als 5 Jahre älter ist (das ergibt also im Fall eines 16-jährigen Jugendlichen ein Höchstalter von 21 Jahren, ab dem Strafbarkeit gegeben ist). Über 16 gibt es keine Strafbarkeit mehr, unabhängig vom Alter des Partners, sondern es gelten die Regeln des normalen Strafrechts, das natürlich die Fälle der Bestrafung bei Anwendung von Gewalt und bei Ausnützen von Abhängigkeit festlegt.

Der neue Gesetzentwurf

All dies soll jetzt völlig abgeschafft und durch eine andersartige absurde Regelung ersetzt werden: Sowohl das Täter- als auch Opfer-Alter soll generell auf 18 Jahre heraufgesetzt werden, mit anderen Worten, die Unterscheidung in Kinder (bis 14) und Jugendliche (bis 18) wird aus dem Sexualstrafrecht gestrichen – und zwar, wie einer der Sachverständigen bei der Anhörung im Bundestagsausschuss betonte, unter Aufhebung der bei anderen Straftaten gültigen Jugendstrafrechts und des Einbeziehens von Kinder und Jugendlichen ins Erwachsenenstrafrecht, ausschließlich für die Fälle von Sexualstraftaten.

Das gilt sowohl für jenen Paragraphen, der bisher die Kinder (bis 14) vor jeglichen „sexuellen Handlungen“ schützte („Kinder-Missbrauch-Paragraph“), als auch für jenen, der jegliche Darstellung (in Text oder Bildern) von „sexuellen Handlungen“ mit, an oder vor Kindern (bis 14) verbot („Kinderpornoparagraph“).

Der „Kinderschänder“-Paragraph

Die Basis der Argumentation war, Kinder (bis 14) können kein Einverständnis mit sexuellen Handlungen mit Erwachsenen (ab18) gültig erklären, denn sie sind immer in einer abhängigen Situation und vermögen nicht einzuschätzen, auf was sie sich eventuell einlassen. Dies wird im Gesetz so ausgedrückt, dass sie in einer Zwangslage befinden bzw. dass der Erwachsene eine Zwangslage ausnutzt, wenn er sich darüber hinwegsetzt. Anders ausgedrückt: Kinder (bis 14) können grundsätzlich keine wirksame Einverständniserklärung mit Sex abgeben.

Nudist Foto 179
Bei diesem Foto, ebenfalls einem typischen und normalen Familienfoto aus einem Nudisten-Bereich, geht es um die Frage des "Posing". Die Gesetzesmacher sagen nämlich ausdrücklich, wenn eine Person unter 18 eine "aufreizende" Position einnimmt, dann sei das "Posing" und das sei "Kinderporno". Nun, dieses Mädchen posiert für den Fotografen, das kann man erkennen, aber was ist daran pornographisch? Nur in der Phantasie gewisser Perverser wird daraus Pornographie. (Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".)

Nun hat man aber den gleichen Gesetzestext benutzt, nur hat man in Bezug auf die Täter „ab 18“ weggelassen, also alle Jugendlichen und Kinder in den Täterkreis einbezogen und auf der Seite der Opfer „bis 14“ weggelassen und durch „bis 18“ ersetzt, wodurch nun plötzlich alle Jugendlichen ebenfalls für unfähig erklärt werden zu wissen, worauf sie sich bei sexuellen Kontakten einlassen – was einfach Unsinn ist. Bis 18 gäbe es dann nicht mehr die Möglichkeit, wirksam sein Einverständnis zu Sex zu erklären.

Da über die Frage der „Zwangslage“ eine ausführliche Rechtssprechung besteht, die in der Praxis alle, die unter diesen Paragraphen fallen, automatisch in einer solchen Zwangslage sieht, bedeutet dies, alle Jugendlichen wären dann immer bei sexuellen Kontakten in einer Zwangslage, auch wenn sie unter Gleichaltrigen stattfinden. In der Praxis der Rechtssprechung bedeutet das, es ist genauso, als ob die Worte „unter Ausnutzen einer Zwangslage“ gar nicht im Gesetzestext stehen würde.

Es ist zwar möglich und denkbar, dass die Gerichte angesichts des neuen Paragraphen eine andere Rechtsprechung entwickeln, in denen der Begriff „Zwangslage“ wieder deutlich enger ausgelegt wird, aber das ist nicht sicher. Es ist auch nicht akzeptabel, dass man ein Gesetz macht, das anschließend von den Gerichten uminterpretiert werden muss, um nicht in Absurditäten auszuarten, speziell in einem Fall wie diesem, in dem das geltende Recht völlig korrekt und ausreichend ist..

In Bezug auf diesen Paragraphen gibt es überhaupt keine Begründung für irgendeine Änderung. Es wird lediglich gesagt, die europäische Rahmenregelung müsse umgesetzt werden. Die wiederum bezieht sich auf eine von der UNO empfohlene Verschärfung, die dort wiederum von US-Beauftragten durchgesetzt wurde und teilweise wörtlich den Text von neuen US-Gesetzen wiedergibt.

Wenn ein juristischer Laie den neuen Gesetzestext liest, so kann er das wahre Ausmass der Änderung in der Regel nicht erkennen, denn er wird den Begriff „Zwangslage“ wie ein normaler Mensch auslegen und nicht juristisch und sieht daher gar keine Gefahr, denn er assoziiert mit Zwangslage Prostitution und sieht dann eine Bestrafung angemessen.

Dies geschah z.B. mit dem Moderator „Jomira“ in einem Forum der „Uni-Protokolle“, wo der erste Teil dieses Artikels diskutiert wurde:

Er schreibt zu diesem ersten Teil, der am Anfang des Threads mit seinen beiden Veröffentlichungen verlinkt worden war:

„Die Darstellung in den beiden ersten Links sind schlicht und einfach falsch. Die Anhebung des Schutzalters auf 18 betrifft lediglich den Fall, in dem ein eventuelle Zwangslage (sprich: Prostitution vorliegt oder Pornographische Aufnahmen gemacht werden). Es betrifft aber nicht eine Beziehung zwischen Jugendlichen (...) Zu den Befürchtungen vom Heise-Blog:
Meiner Meinung nach wird hier eine ganz schöne Hysterie verbreitet, so wird von einer "Flut" von Anzeigen gegenüber Ex-Freunden gesprochen. Das halte ich doch für fragwürdig, da ein letztendlich nachgewiesen werden müßte, dass von dem Verdächtigem psychischer Druck ausgeübt wurde. Und auch hier gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. (...) Aber ich lasse mich gerne korrigieren.“


Bei einem Thema, in dem so viele hysterische Reaktionen vorkommen, nun ausgerechnet denen, die vor den Folgen der Veränderung warnen, Hysterie vorzuwerfen, ist schon etwas abseitig.

Die Frage des psychischen Drucks, der hier als schwierig zu beweisen angenommen wird, ist in der Praxis des Sexes zwischen Jugendlich aber eben keineswegs selten und oft wirklich vorhanden – wenn auch in leichter Form (die aber in der Rechtsprechung als ausreichend angesehen wird). Schon die Annahme eines Mädchens, der Junge könnte eventuell mit ihr Schluss machen, wenn sie ihn nicht küssen, nicht „Petting“ machen lässt oder nicht Sex mit ihm macht, wird als solcher psychischer Druck ausgelegt, womit schon eine Riesenzahl Fälle von neugierigen oder verliebten Kontakten unter Jugendlichen unter den Paragraphen fallen.

Dies ist besonders von Bedeutung, da ja die Freundschaften unter Jugendlichen nur selten für die Ewigkeit gemacht sind und fast jedes Mal nach einer „Trennung“ eine junge Person mit viel Wut auf die andere Person übrig bleibt. Bettina Winsemann hat in ihrem diesbezüglichen Artikel in „telepolis“, der wenige Tage nach dem ersten Teil dieses Artikel erschien, besonders auf die damit eröffneten Möglichkeiten der Rache durch Anzeigen und Zeugenaussagen für den „verlassenen“ Partner aufmerksam gemacht, worauf sich der Moderator im oben zitierten Posting mit der Aussage zum „Heise-Blog“ bezieht.

Nudist Foto 147
Hier haben wir ein Foto aus einem Nudisten-Camp mit einem weiblichen und einem männlichen nackten Körper. Es ist so harmlos wie ein FKK-Foto nur sein kann. Aber es lauern wieder zwei Gefahren: Jemand könnte es für aufreizend halten, (z.B. ein alter geiler Lüstling) und jemand könnte der Ansicht sein, die beiden oder einer von ihnen könnte noch nicht 18 sein. Dann nämlich wird dieses Foto in Zukunft zu "Kinderporno"! Da kann man sehen, welch schlechte Phantasie die Gesetzesmacher haben! (Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".)

Andere weisen darauf hin, dass es ja sicher verständige Richter gibt, die Verfahren einstellen werden, in denen lediglich einverständlich sexuelle Handlungen unter Jugendlichen angeklagt sind. Das ist sicher richtig. Die Neufassung der Paragraphen würde wahrscheinlich nicht zu Millionen von unschuldig Verurteilten führen. Das ist ja auch nicht der Kern der Gefahr, die in solchen Gesetzen liegt.

Dieser liegt vielmehr darin:

Ein weitgehend eindeutiges Gesetz, das klar beschriebene Taten unter Strafandrohung stellt und dem gesellschaftlichen Konsens zu dieser Art von Straftaten entspricht, wird ohne jede inhaltliche Begründung durch radikal veränderte Paragraphen ersetzt, die nun einer weiten Auslegung Raum geben, ohne jegliche Diskussion hierzu in der Öffentlichkeit.

Jegliche Rechtssicherheit in Bezug auf junge Leute, die verliebt und/oder neuguerig sind und dementsprechend und naturgegeben handeln, ist aufgehoben. Solche jungen Leute sind plötzlich aufgrund von hierzulande als selbstverständlich geltendem Handeln der Gefahr ausgesetzt, von Denunzianten vor Gericht und eventuell zu Verurteilungen gebracht zu werden, ohne irgendetwas Verwerfliches getan zu haben. Da reicht es nicht aus, damit zu argumentieren, viele Richter würden da schon vernünftig sein, speziell in einem Land, in dem ein Schill Richter werden konnte.

Versuch strafbar

Der absolute Abschuss ist nun, man will nach der deutschen Gesetzesvorlage auch noch den Versuch strafbar machen. Das eröffnet noch weitere, noch absurdere Missbrauchsmöglichkeiten dieses Gesetzes für Personen, die aus welchen Gründen auch immer, anderen schaden wollen. Wenn das „Kind“ in Wirklichkeit überhaupt nicht sexuell angegriffen wurde, sondern nur ein Versuch vermutet wird, weil irgendjemand etwas gesagt hat, was ein anderer auf seine Art interpretiert hat, so fragt sich wirklich, wo hier der Sinn einer vorgesehenen Bestrafung liegen soll. Außer man hätte im Sinn, neue Möglichkeiten zu schaffen, unliebsame Personen auf die Anklagebank und evtl. ins Gefängnis zu bringen, ohne dass sie wirklich etwas getan haben.

Von einer Bundesregierung, die den kritischen Wissenschaftler Andrej H. ins Gefängnis hat stecken lassen, weil er in einer wissenschaftlichen Arbeit, die sich kritisch mit dem Kapitalismus auseinandersetzt, die Worte „Reproduktion“, „politische Praxis“ und „marxistisch-leninistisch“ verwendet hat, ist eine solche Absicht zuzutrauen.

Ehrvernichtende Anklage

Dabei geht es hier eben nicht um die Anklage eines Ladendiebstahles oder einer Steuerhinterziehung, die dem Ansehen einer Person in der Regel nicht so stark schaden. Hier geht es um die Anklage der „Kinderschändung“ bzw. der „Verwicklung in Kinderporno-Fälle“, die – selbst ohne Verurteilung schon – zum Vernichtendsten gehören, was man einem Menschen vorwerfen kann. Schon allein der Vorwurf, selbst wenn er sich nur auf den Konsum von Kinderporno bezog, wie im Fall der Anklagen der „Operation Ore“, vernichtete viele Firmen und das Leben von Hunderten von Menschen, führte zu 39 Selbstmorden allein in Großbritannien und wurde von allen Betroffenen als die „reine Hölle“ beschrieben. Zu „Operation Ore“ siehe diese drei Artikel: Teil 1, Teil 2 & Teil 3.

Was kommt nach?

Da das Ganze aus den USA kommt, muss man bei der Kritik dieser Gesetzesvorhaben eben auch sehen, was dort vor sich geht. Dort liegen eben bereits die Verurteilungen von jungen Leuten über 14 vor, die nichts als ein wenig Oralsex gemacht haben (siehe auch diesen Artikel: „Schon in den USA, bald auch bei uns: Gefängnis für Sex unter 18“).

Ebenso muss man sehen, diese Rahmenrichtlinie der EU ist nur der erste von wahrscheinlich vielen Anläufen. Die ursprünglich vorgesehene Regelung von vier Jahren Mindeststrafe (die im ersten Teil des Artikels bereits mit in die Beispiele einbezogen wurde, was zu Missverständnissen geführt hat) ist in der endgültigen Fassung herausgelassen worden, aber sie wird bei der nächsten Rahmenrichtlinie (und der entsprechenden Umsetzung in Deutschland) mit Sicherheit kommen.

Das gleiche gilt für die Straftat des „Verleitens“ zu sexuellen Handlungen, die im deutschen Gesetzesvorschlag nicht mehr vorkommt, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. In den Beispielen im ersten Teil des Artikels wurde sie zum Teil auch mit erwähnt, um deutlicher zu machen, was da auf Deutschlands junge Leute zukommt.

Genauso sind noch viele weitere Verschärfungen in den USA bereits in einem Teil der Bundesstaaten Gesetz, die in der Folge mit Sicherheit (über die EU oder direkt) zu weiteren Versuchen von Neuerungen in unserem Sexualstrafrecht führen werden:
  • Die generelle Einbeziehung von Kindern (als Täter) in die Strafbarkeit, unabhängig vom Alter,
  • die Wiedereinführung der Strafbarkeit jeglicher homosexueller Kontakte,
  • die Einführung der Strafbarkeit von ehelicher Untreue,
  • die Strafbarkeit von Oralsex,
  • die Strafbarkeit von Analsex,
  • die Definition des sexuellen Verlangens als Geisteskrankheit,
  • die Strafbarkeit der Prostitution bezüglich der Prostituierten,
  • die Strafbarkeit der Prostitution bezüglich der Freier,
  • die absolute Strafbarkeit der Abtreibung und dann schliesslich auch
  • die Strafbarkeit jedes Sexes ausserhalb der Ehe.
Wird die jetzt vorgesehene Änderung Gesetz, so ist ein Loch in den Damm geschlagen, den die Aufklärung gegenüber dem Durchsetzen von christlich-extremistischen Moralvorstellungen mit dem Mittel des Strafrechts errichtet hat. Dann wird es nur noch schwerlich ein Halten geben.

Der Kinderpornoparagraph

Etwas Vergleichbares gilt auch für den anderen Paragraphen, der geändert werden soll: Der Kinderpornoparagraph.

Seine jetzige Fassung sieht vor, es müssen wirklich Kinder abgebildet oder beschrieben sein, also Personen unter 14 Jahren, und es müssen eindeutig sexuelle Handlungen abgebildet oder beschrieben sein, sei es solche, die an den Kindern, von den Kindern oder vor den Kindern vorgenommen werden. Das ist umfassend und völlig ausreichend. Dazu kommt, diese Regelung wurde bereits von den Gerichten bis ins Extrem ausgelegt. So wurde z.B. als „sexuelle Handlung“ bereits bezeichnet, wenn ein nacktes Mädchen seine Beine öffnete – ebenso ist ein Junge mit einem erigierten Penis als „sexuelle Handlung“ eingestuft.

Was da nun im neuen Paragraphen steht, ist etwas völlig anderes, das nicht nur jede Nacktheit an sich bereits kriminalisiert, sondern sich darüber hinaus auf angezogene Mädchen und Jungs erstreckt. Dabei wird auch hierbei die Altersgrenze von 14 auf 18 Jahre erhöht, was zu unglaublichen Folgen führt, wie man sich leicht vorstellen kann.

So wird eine Abbildung von dem, was bisher absolut erlaubt ist, nämlich sexuelle Handlungen zwischen 14- bis 18 Jährigen, nun als Abbildung zum Kinderporno – und Kinderporno ist Schwerverbrechen.

Der Weg, wie dies erreicht wurde – neben der Frage des Anhebens der Altersgrenze - (auf den ersten Blick am Gesetzestext nicht leicht zu erkennen), ist das Einbeziehen von „Posing“ in die Strafbarkeit. Dies ist der einzige Punkt, in dem überhaupt argumentiert wird in der Gesetzesvorlage. Es wird argumentiert, hier habe es bisher eine Lücke gegeben, denn Bilder, in denen ein „Kind“ (alles bis 18) in extremer Weise seine nackten Geschlechtsteile zeigt und diese im Mittelpunkt der Abbildung stünden, seien bisher nicht strafbar gewesen.

Das könnte man so und mit diesen Worten im Gesetzestext noch akzeptieren, jedenfalls wenn es sich wirklich auf Kinder (bis 14) und nicht auf „Kinder“ (bis 18) bezieht, aber der Text umfasst weit mehr. Der Trick ist, es wird mit dem Wort „aufreizend“ (ohne dass dies für den Laien gleich ersichtlich ist) wiederum die Frage des Standpunkts des Betrachters eingeführt, der eben eventuell ein manisch-extremistischer Christ sein kann.

Damit wird das „unzüchtig“ (also die moralische Kategorie, Bestrafung für das, was extremistische Christen für unmoralisch ansehen) wieder eingeführt, das in den siebziger Jahren nach langem Kampf endlich aus der Sexualstrafrecht verbannt worden war. Es war ein entscheidender Fortschritt damals, es wird nicht mehr etwas bestraft, was im Kopf eines eventuellen Betrachters („unzüchtig“) vor sich geht, sondern nur, was wirklich an Bestrafenswertem mit Kindern gemacht wird und dann abgebildet ist.

Mit dem Begriff „aufreizend“ (der kommt aus der Übersetzung aus dem englischen Original des Paragraphen in den USA) wird genau das wieder eingeführt. Jegliche Nacktheit von Personen unter 18 auf einer Abbildung, die mag noch so harmlos sein, ist im US-Original strafbar (das führt zu so weitgehenden Folgen, dass es fast unglaublich ist, siehe unten). Das ist mit der Verwendung des Begriffs „aufreizend“ nun auch in Deutschland vorgesehen.

Darüber hinaus ist aber überhaupt keine Nacktheit erforderlich. Jegliche Abbildung (auch Zeichnungen, Gemälde, Kunst) von Personen unter 18, die von irgendjemand als „aufreizend“ angesehen werden kann, ist strafbar – ebenso jegliche Beschreibung in Worten.

Es ist aber nicht nur keine Nacktheit nötig, es müssen auch nicht etwa primäre oder sekundäre Geschlechtsmerkmale sich unter der Kleidung abzeichnen. Ebenso wenig ist nötig, dass das „Kind“ (unter 18) eine eindeutig herausfordernde (oder sexy) Pose einnimmt, (was eigentlich der Ursprung der Idee des „Posing“ war). Es reicht aus, die Abbildung wird von irgendjemand als „aufreizend“ angesehen. Da dieser „irgendjemand“ nicht definiert ist, zum Beispiel als der „vernünftige Durchschnitts-Mitteleuropäer“ oder irgend etwas von der Art, ist damit jeglicher Willkür Tür und Tor geöffnet.

Zu was dies führt, kann man im Ursprungs-Land bereits jetzt sehen: USA-Urlauber werden vom deutschen auswärtigen Amt ausdrücklich mit einer Verlautbarung konfrontiert, die u.a. sagt:

"...in den USA reicht es unter Umständen aus, am Strand Fotos von den nicht vollständig bekleideten eigenen Kindern zu machen, um in Untersuchungshaft zu landen. „Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren „sexuell suggestiven“ Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend“

Quelle Sueddeutsche.

Man lese genau: Ihre eigenen Kindern müssen am Strand vollständig bekleidet sein, wenn Sie von ihnen Fotos machen!

Ist doch interessant: Die deutschen Massenmedien regen sich fürchterlich auf, wenn in der Türkei ein deutscher Siebzehnjähriger eingesperrt wird, der „irgendetwas sexuelles“ mit einer englischen Dreizehnjährigen in der Türkei gemacht hat, aber sie finden es kaum einer Erwähnung wert, wenn in den USA, dem wichtigsten Verbündeten des deutschen Staates, jemand ins Gefängnis geworfen wird, weil er Fotos von seinen eigenen Kindern in Badekleidung am Strand macht.

Das charakterisiert diese gleichen Massenmedien, die bis heute nicht über den wirklichen Hintergrund und die wirklichen Absichten der neuen deutschen Gesetze informiert haben.

Scheinkinder

Das ist aber noch nicht alles bezüglich Kinderporno bzw. „Kinderporno“. Denn es werden auch Personen einbezogen, die jünger als 18 aussehen, auch wenn sie schon 18 sind, die so genannten Scheinkinder. War dies mit der Altersgrenze von 14 Jahren schon umstritten, so wird es mit der Altersgrenze von 18 Jahren vollends absurd.

Der Kinderpornoparagraph soll ja Kinder vor sexuellen Angriffen schützen, die durch das Abbilden dann geschäftlich ausgenutzt werden und außerdem durch die Verbreitung zu zusätzlichem Leiden der abgebildeten Kinder führen. Es ist offensichtlich, mit dem Anheben der Altersgrenze wird dieser eigentliche Schutzzweck ad absurdum geführt, mit der Einbeziehung von Personen über 18, wenn sie „jünger aussehen“ wird er in Wirklichkeit zu einem fast vollständigen Porno-Verbot. Es muss vermutet werden, auch dies war beabsichtigt.

Ausschlaggebend ist laut dem vorgesehenen Gesetzestext ausschließlich das Aussehen, wobei man „vergessen“ hat anzugeben, wie man denn herausfindet, eine Person über 18 sähe so aus wie unter 18. Es gibt also nicht den befreienden Gegenbeweis, wenn man etwa belegen kann, die gezeigte Person war über 18. Dieser Gegenbeweis wird vielmehr ausdrücklich ausgeschlossen. Beides zusammen macht diese Regelung, ähnlich wie oben das „aufreizend“, zu einem völligen Willkürparagraphen. Da nicht definiert ist, wie man denn das „jünger aussehen“ misst, kann jeder, der ein Pornobild besitzt, plötzlich unter den Kinderpornoparagraphen fallen und ist völlig von der Interpretation von Untersuchungsbeamten, Staatsanwaltschaften und Richtern abhängig.

Dies umso mehr, als die gesamte Pornoindustrie seit ihrem Bestehen eifrig daran arbeitet, die Modelle, die ja immer 18 oder älter sein müssen, jünger aussehen zu lassen. Mit der Ausnahme von seltenen Fällen wie „Oma-Porn“ oder „Big-Porn“ wird ja fast alles, was da so produziert wird, auf „jung“ gemacht, weil sich dies offenbar besser verkauft. Damit würde bei der vorgesehenen Regelung jeder Benutzer von Porno mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Auch hier wiederum, wie schon oben, mag jemand argumentieren, man werde doch wohl davon ausgehen können, dass Richter eine solche Regelung vernünftig anwenden. Das mag meist der Fall sein, aber es ist unannehmbar bei Handlungen, die von der Gesellschaft als normal und akzeptabel angesehen werden von der gutwilligen Interpretation eines Richters abhängig zu sein. Denn die Alternative, selbst wenn sie nicht häufig vorkommen mag, ist mit der Verurteilung wegen Kinderporno eine der vernichtendsten und ehrraubendsten aller möglichen Verurteilungen.

Auch hier wieder eröffnen sich Möglichkeiten, gegen unliebsame Personen vorgehen zu können, wie dies oben schon aufgezeigt wurde.

Reaktionen auf den ersten Teil des Artikels

In einigen Reaktionen auf den ersten Teil des Artikels kann auch der hohe Grad an Emotionalität erkannt werden, den das Thema generell hat. Da wird einem, der die geplanten Verschärfungen kritisiert oder die Strafverfolgung ausschließlich von Konsumenten, ohne die eigentlichen Hersteller von Kinderpornos aufs Korn zu nehmen, schon mal vorgeworfen, doch offenbar selbst „so einer“ zu sein.

So schreibt zum Beispiel der Diskutant „Werner“ im Forum der „FKK-Freunde“, wo sein Alter mit 59 angegeben wird:

Zitat: „Es wurde fälschlich von einem „Schlag gegen Kinderpornoringe“ gesprochen, in Wirklichkeit hatte man lediglich (Hervorhebung durch mich) Konsumenten im Visier.“ „...und stattdessen nur Konsumenten ins Visier genommen.“

Wer solch unerträgliche Verharmlosungen publiziert, hat ja wohl ein dringendes eigenes Interesse daran, sich gegen JEDE Strafverfolgung zu wenden, die mit dem Mißbrauch von Kindern zu tun hat. Damit disqualifiziert er sich für mich sofort als Informationsquelle - unbeschadet dessen, ob seine Informationen nun korrekt sind oder nicht.

Wer keine Flöhe bekommen will, darf sich nicht mit Hunden ins Bett legen.“


Das ist dann schon wirklich ärgerlich für den Autor, zumal aus dem Zusammenhang völlig eindeutig hervorgeht: Die Worte „lediglich“ und „nur“ stellen keine Verharmlosung dar, sondern bezogen sich eindeutig auf den Vorwurf an die Strafverfolgungsbehörden, im Fall der Operation Mikado nicht gegen die eigentlichen Hersteller jener Kinderpornos vorgegangen zu sein, sonder nur und lediglich gegen Konsumenten.

Ähnlich Ärgerliches hatte auch ein anderer Diskutant im gleichen Forum zu bieten, der sich als „FKK-Freund“ bezeichnet:

Zitat: „So wurde der pure Besitz von Fotos oder Videos, auf denen nackte Kinder zu sehen sind, bereits unter Strafe gestellt. Was daran strafbar sein soll, blieb der (offenbar blühenden) Phantasie der Politiker überlassen. Zwar ist im Moment noch Bedingung, dass die Kinder „in eindeutigen Positionen“, „aufreizend“ und „unter besonderer Betonung ihrer Geschlechtsorgane“ gezeigt werden, aber das sind dehnbare Begriffe. Ein von christlichen Gefühlen überwältigter Richter mag dies bereits in ganz normalen Abbildungen, z.B. von FKK-Stränden, erkennen.“

Dieser Abschnitt ist wohl ein noch besserer Beleg für die Richtigkeit von Werners Aussage.
Das sind absolut keine dehnbaren Begriffe. Wir können uns in der Bildergalerie hier mal sämtliche Bilder anschauen und wir werden uns sicher absolut darüber einig sein, welche Bilder zu welchem Zweck gemacht wurden...“


Nein, „FKK-Freund“, es werden sich kaum einmal zwei Personen absolut einig sein, welche Abbildungen von nackten Kindern harmlos und welche eventuell „aufreizend“ sein könnten. Wenn man zehn Personen über 100 solcher Bilder urteilen lässt, wird man sehr wahrscheinlich zehn verschiedene Ansichten finden usw.

nudist foto 831
Hier ein weiteres FKK-Foto, das ich bereits hier im Blog veröffentlicht hatte. Auch hier wieder ein "Posing" für den Fotografen, das aber keinerlei "Porno" darstellt. Streckt die Dame etwa den Unterleib absichtlich der Kamera antgegen? Wer will das beurteilen? Ist sie über 18 oder erscheint sie unter 18? Wie wollen Sie das beurteilen? (Disclaimer: Dies ist keine FKK-Familenfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".)

Das Problem an Bildern von Nackten, erst recht von nackten Kindern, ist eben, es findet im Kopf des Betrachters eine Einstufung statt, die extrem subjektiv ist. Was einer dazu meint, hängt viel von seinen Anschauungen über Moral, „Schicklichkeit“ und „Schamhaftigkeit“ ab. Einhellige Meinungen kann man vielleicht unter Anhängern von extremistisch religiösen Christen finden und vielleicht auch unter Anhängern der Freikörperkultur, aber eben diese Ansicht in einem Forum von „FKK-Freunden“ zeigt schon, nicht einmal dies funktioniert.

Die Begriffe „aufreizend“ und „unter besonderer Betonung der Geschlechtsorgane“ ist nicht nur dehnbar, es ist schlicht und einfach undefinierbar. Zwar mag es extreme Fälle geben, die in der einen oder anderen Richtung einvernehmlich sind, aber die grosse Zahl der Fälle dazwischen lässt jedem graue Haare wachsen, der sich mit diesem Thema in dem Sinne beschäftigt, man müsse die Frage „aufreizend oder nicht“ objektiv entscheiden können.

Während wir es an vielen Stränden in Europa für völlig normal halten, wenn sich unsere Frauen ohne die lästigen Oberteile des Bikini sonnen, wäre ein solches Verhalten an irgendeinem US-amerkanischen Strand Objekt des heftigsten Eingreifens der örtlichen Polizei und auch von gesalzenen Geld- und Gefängnis-Strafen, abhängig vom Bundesstaat. Übrigens trifft das auch auf Brasilien zu, von wo der Autor dies schreibt, obwohl hier in den Karnevalsumzügen vor Zehntausenden von Zuschauern die Zahl der bloßen Brüste Legion ist.

Andererseits sind die Unterteile der Bikinis, die durchweg hier in Brasilien an den Stränden getragen werden, üblicherweise das, was hier als „Zahn-Seide“ bezeichnet wird. Das heißt, der hintere Teil ist so fein wie Zahnseide und verschwindet üblicherweise zwischen den Backen, was die beiden Hinterbacken in ihrer Gänze sichtbar werden lässt.

Ein solcher Bikini würde in Europa üblicherweise als „ungehörig“ oder jedenfalls als „schreiend“ angesehen und kaum eine Frau würde es wagen, so etwas zu tragen.

In Deutschland ist es am Strand oder in der Badeanstalt absolut üblich, dass man sich nach dem Baden die feuchte Badekleidung auszieht, um dann trockene Sachen anzuziehen, wobei man für einige Momente eventuell nackt sichtbar ist. Dies wird hier nicht als Problem angesehen. Das gleiche Verhalten wäre in Brasilien undenkbar. Hier hat man seine Sachen über die feuchte Badekleidung anzuziehen oder Verrenkungen mit einem Handtuch zu machen, die jegliche Sichtbarkeit ausschließen.

Ähnlich unterschiedliche Ansichten könnte man noch reihenweise aufzählen. In Wirklichkeit ist der Begriff „dehnbar“ für diese Fragen noch untertrieben. Genau dies ist ja auch der Grund, warum der Autor bei der Wiedergabe des ersten Teils dieses Artikels im Blog des Autors Fotos von FKK-Stränden bzw. –Camps in den Artikel mit einbezogen hat, denn daran kann man genau diese völlig unterschiedlichen Ansichten festmachen.

Ein Teil der Diskutanten in Foren, wo über diesen ersten Teil in seinem Abdruck im Blog diskutiert wurde, erklärten die Fotos schlicht als Kinderporno, während andere der Meinung waren, es sei klar erkennbar, es handelt sich um Familienfotos von Anhängern des Naturismus.

Das ist eben der Grund, warum die bestehenden Gesetze in der Bundesrepublik ein wahrer Glücksfall sind: Sie hängen in ihrer Anwendung nicht mehr von diesen individuellen Einschätzungen ab, sondern beziehen sich auf objektiv feststellbare Tatsachen: „Eindeutig sexuelle Handlungen“. Dagegen sind der vorgeschlagene Gesetzentwurf wie auch die bisher noch nicht offiziell verlautbarten weiteren Änderungspläne die Einführung der Strafbarkeit aufgrund von moralischen Urteilen, noch dazu offen lassend, wessen Moralvorstellungen verwendet werden.

Nudist foto 199
Hier wieder ein Foto, bei dem kein Zweifel über das Alter besteht: Es sind Kinder. Aber stehen die Geschlechtsteile im Mittelpunkt? Wie stellen Sie das fest? In Wirklichkeit ist es ein schlichtes Familienfoto vom FKK-Strand. Aber jemand, der böswillig ist, könnte es als "Kinderporno" einstufen. Ist es wirklich hinnehmbar, von der Einstufung solcher Leute abhängig zu sein, wenn es um Jahre Gefängnis geht und um die Zerstörung des ganzen Lebens eines armen Angeklagten, der ein solches besaß? (Disclaimer: Dies ist keine Familienfoto des Autors, sondern ein Naturisten-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".)

Sicherungsverwahrung für Jugendliche

Ein weiteres Thema der vorgesehenen Änderungen darf hier nicht vergessen werden, wie einer der Kommentare auf den ersten Teil dieses Artikesl richtig bemerkt. Die Bundesregierung hat in diesen Tagen beschlossen, die Möglichkeit des Verhängens von Sicherungsverwahrung auch auf das Jugendstrafrecht auszudehnen. Sicherungsverwahrung bedeutet lebenslanges Wegsperren ohne die Möglichkeiten wie bei „lebenslänglich“, doch noch einmal frei zu kommen.

Es wurde aber überhaupt nicht angegeben, für welche exakten Taten des Jugendstrafrechts eine so radikale Maßnahme überhaupt für denkbar gehalten wird, wenn man berücksichtigt, dass ein Jugendlicher eben noch sein ganzes Leben vor sich hat. Der Wortlaut des Gesetzentwurfs liegt noch nicht vor, aber man muss befürchten, auch in diesem Fall wird wieder eine „Generalklausel“ vom Typ „aufreizend“ verwendet, die in der Praxis der Rechtssprechung das Resultat weitgehend von persönlichen Ansichten des Richters abhängig machen wird.

Willkürjustiz

Die einem solchen Gesetz offenbar zugrunde liegende Vorstellung, es gäbe Jugendliche, also Personen zwischen 14 und 18, die sich nie mehr im Leben ändern könnten, ist fremdartig. Woran sollte man dies eventuell feststellen können? Auch hier wieder die Tendenz zur Willkürjustiz, welche die Bundesregierung nun offenbar mit aller Gewalt einführen will.

Willkürjustiz bedeutet ja nicht, dass in jedem Einzelfall ungerecht und willkürlich vorgegangen wird, sondern die Möglichkeit, Personen mit Willkür zu überziehen, die eventuell aus anderen Gründen unliebsam sind, z.B. Dissidenten.

Öffentliches Register der ehemaligen Sexualstraftäter

Schließlich und endlich muss noch auf das Thema der Register von Sexualstraftäter eingegangen werden, das in den USA bereits das schreiendste Unrecht ist und auch in Großbritannien schon zu absonderlichen Folgen geführt hat.

Es ist charakteristisch, die Forderung nach einem solchen Register kam bereits mehrmals in Deutschland von so genannten christlichen Politikern auf, u.a. von nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers und von Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo. Interessant, dass es gerade solche Politiker sind, die Lafontaine Populismus vorwerfen.

Es geht dabei nicht um die Frage, ob ein solches Register existiert (bei der Polizei sind entsprechende Unterlagen ja sowieso vorhanden), sondern dass es ein ÖFFENTLICHES Register gibt. In den USA ist das landesweite Register im Internet so organisiert: Man braucht nur seine Postleitzahl eingeben, dann erscheinen alle Personen, die schon einmal eine Strafe wegen Sexualstraftaten begangen haben und in diesem Bereich wohnen, auf dem Bildschirm, mit Name Adresse, Bild usw.

Auf diese Art und Weise hat sich eine Treibjagd auf ehemalige Sexualstraftäter gebildet, die nur mit mittelalterlichen Hexenjagden vergleichbar ist. In diesen „Sexual Offender Register“ sind nämlich keineswegs nur Straftäter enthalten, die wirklich Übergriffe gegen Kinder begangen haben, sondern alle Verurteilten und alle, die wegen einer sexuellen Übertretung in psychiatrischen Institutionen interniert waren.

Dazu gehören eben auch solche, die mit 12 Jahren mit einem Pornoheft erwischt wurden, die mit 11 Jahren masturbiert haben, 14-Jährige, die ihrer kleinen Schwester zwischen die Beine gefasst haben und schließlich auch alle unter 18-Jährigen, die wegen Sex mit Gleichaltrigen erwischt und verurteilt wurden.

Ein solches Register auch nur in Erwägung zu ziehen, zeigt, wes Geistes Kind solche Politiker sind. Wenn all dies verwirklicht ist, wird Deutschland nicht mehr wiederzuerkennen sein.




Zusatz zum Artikel

Aus den Erfahrungen mit dem ersten Teil des Artikels bezüglich der eingestellten Bilder (So schrieb z.B. "Adrima", die sich mit "Zynismus pur" vorstellt, im 'Zelda-Forum' zum ersten Teil des Artikels: "Ehrlich gesagt find ich es verwerflich Nacktbilder in den Artikel einzufügen.") hier noch ein paar Anmerkungen zu FKK-Fotos.

Die Bilder sind „offizielle“ Naturisten-Bilder (in Deutschland wird die Naturisten-Bewegung FKK genannt). Ich habe sie, weil ich in den 70er-Jahren selbst Teil dieser Bewegung war und Ferien in Naturisten-Camps verbracht habe.

Die „Nudists“ (FKK-Anhänger) sind der Meinung, der menschliche Körper, auch und gerade nackt, ist ein wahres Kunstwerk und unglaublich schön. Er ist keine schreiende Aufforderung zum Sex, wie uns manche weismachen wollen, sondern eine der ästhetischsten Ansichten, die für uns Menschen möglich sind.

Nichts an einem nackten menschlichen Körper ist nach dieser Ansicht schlecht, sündig, „unschamhaft“ oder „unkeusch“. Er ist vielmehr das Meisterwerk der Natur (oder Gottes, je nach Glaubenseinstellung).

Aus diesem Grund haben viele Nudisten-Camps eine Foto-Bibliothek von besonders gelungenen Fotos von Nackten im Camp. Solche Fotos werden zum Teil von stolzen Eltern oder Ehepartnern dem Camp hinterlassen (mit Einverständnis der Abgebildeten bzw. der Erziehungsberechtigten), zum Teil bei Schönheits- und anderen Konkurrenzen aufgenommen, die in der Ferienzeit in vielen Camps für Männlein und Weiblein und in allen Altersstufen üblich sind. Die Kandidaten bei diesen Konkurrenzen erklären sich einverstanden mit dem Fotografieren und dem Einstellen der Fotos in die Bibliothek.

Die Bilder der Bibliothek stehen den Camp-Feriengästen zur Verfügung. „Nudists“ tauschen auch solche Bilder untereinander. So bin ich an solche Bilder gekommen.

Es gibt auch websites, die solche Fotos im Internet ausstellen, z.B. diese US-Site oder diese Site eines deutschen Reiseunternehmens.

Wer die Bilder vorurteilslos ansieht, wird bestätigen, sie haben nichts „aufreizendes“ (im negativen Sinne) an sich und schon gar nichts pornographisches.

Man kann Naturisten-Bilder schon daran erkennen, dass sie praktisch immer im Freien aufgenommen sind und dass sie meist natürliche Situationen in einem Ferienkamp zeigen. Andere dieser Bilder sind typische Familienfotos, wie sie ein stolzer Vater aufnimmt oder ein Freund oder Partner.

Sie stehen hier im Blog, weil ich damit die Problematik der beabsichtigten Gesetze deutlich machen und die Aufmerksamkeit der Leser auf die Tatsache lenken will, wie schön und pornofrei Abbildungen des nackten menschlichen Körpers sein können.

Karl Weiss


Weiterer Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier


Noch ein Zusatz

Nachdem ich aufgrund meiner Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht schon selbst unter die Kinderschänder eingeordnet wurde, tut es gut auch einmal ein Lob zu lesen:


Spitzenjournalismus

http://derstandard.at/?url=/?id=3178848

prof. mantak 12.01.2008 14:11


Populismus pur - Ablenkung von der Realpolitik und der Unfähigkeit der Politiker diese zu meistern!
Die Kinderschänder sind los! Das Sexualstrafrecht muss verschärft werden! Endlich wird die Bundesregierung aktiv! Kaum ein Thema lässt sich so leicht emotional hochspielen und demagogisch ausbeuten wie das Sexualstrafrecht, denn die Vorstellung eines obskuren Kinderschänders, der sich heimlich an die Kinder heranmacht, sie entführt, missbraucht und evtl. tötet, ist der extremste Albtraum jeder Eltern – und überhaupt jeder vernünftigen Person.

Nur geht die Vernunft auch unheimlich leicht verloren, wenn es sich um dieses Thema handelt.

http://karlweiss.twoday.net/stories/4227933/

Absoluter Spitzenjournalismus!!!


Zusatz zum Artikel

anlässlich der Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts im Bundestag:

Um einen ungefähren Eindruck zu geben, wie es um den Sex von Jugendlichen in Deutschland bestellt ist, hier einige Zahlen aus der letzten Sex-Studie des Stern:

„Im Alter von 14 Jahren hätten nach den neuesten Zahlen zwölf Prozent der Mädchen und zehn Prozent der Jungen bereits einen Geschlechtsverkehr erlebt. Im Alter von 15 Jahren seien es 23 Prozent der Mädchen und 20 Prozent der Jungen, mit 16 Jahren 47 Prozent beziehungsweise 35 Prozent. Bei den 17-Jährigen berichteten 73 Prozent der Mädchen, schon Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Bei den Jungen seien es in diesem Alter praktisch unverändert 66 Prozent.“

Es ist also (73/66%) nicht irgendeine Minderheit, die vor dem Erwachsen-Sein bereits Geschlechtsverkehr hat. Und man darf im Zeitalter des Fotohandy davon ausgehen, dass in nicht unwesentlichen Teilen dieser Fälle Fotos und Videos aufgenommen werden. Diese sind nach neuer Gesetzgebung in Deutschland „Kinderpornos“, jedenfalls dann, wenn sie nicht unter völligen Verschluss und bei den beiden bleiben. Bereits das Verschicken per E-Mail-Anlage verwirkt eine Gefängnisstrafe! Umso mehr, wenn Mädchen ihr „Eroberung“ den Freundinnen zeigen oder Jungs ihren Freunden. Die Absurdität dieser Gesetzgebung ist nicht mehr zu überbieten.



Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Montag, 3. September 2007

Sozialismus - find ich gut!

50% der deutschen Bundesbürger halten Sozialismus für gute Idee

Von Karl Weiss

„Karl Marx hätte seine Freude“ textet die österreichische „Presse“. Gleich nach dem 4. August 2007, als die MLPD mit einer Großveranstaltung das 25-jährige Jubiläum feierte, hat das Institut Allensbach seine jährliche Umfrage zum Sozialismus durchgeführt und veröffentlicht, die aufhorchen läßt. Noch nie war die Zustimmung zum Sozialismus so hoch wie jetzt, vor allem nicht im Westen der Bundesrepublik.

45% der Westdeutschen und 57% der Ostdeutschen (im Schnitt fast 50%) halten den Sozialismus für eine „gute Idee“, die nur bisher schlecht umgesetzt wurde. Der Leiter der Umfrage von Allensbach erläutert: „Viele sagen, damals in der DDR, das sei gar kein richtiger Sozialismus gewesen. Da sei bloß der gute Name mißbraucht worden.“

„Mittlerweile hat es den Anschein, als sei die ganze Republik etwas nach links gerückt. Von „Mindestlohn“, von einer „Kontrolle der Heuschrecken-Hedgefonds“, ist quer durch alle Parteien die Rede.“ wundert sich die „Presse“ und erinnert, nach dem Urnengang hatte es bereits eine linke Mehrheit gegeben, nur verweigerten sich SPD und Grüne der „Linken“. „Sozialismus ist kein Unwort mehr“ stellt sie verblüfft fest und titelt sogar: „Sehnsucht nach Sozialismus“.

Und die „Presse“ hat sogar entdeckt: „Der Sozialismus ist eine deutsche Idee.“ Man hört Marx und Engels aus der Gruft lachen.

Was die Wähler der Sozialdemokraten von der (noch) Partei ihrer Wahl halten, wurde in der gleichen Umfrage deutlich: 40% (!) der SPD-Wähler sagen, die SPD habe ihre linke Herkunft verraten.

Die „Presse“ zitiert in diesem Zusammenhang auch Oskar Lafontaine, der gesagt hat, der Kapitalismus trage den Krieg in sich wie die Wolke den Regen.

Da paßt eine andere Meldung genau ins Bild: Während die bürgerlichen Parteien monatlich Tausende von Mitgliedern verlieren (CDU von Ende März bis Ende Juli: fast 3000, SPD im gleichen Zeitraum: fast 4000), hat die MLPD als einzige steil ansteigende Mitgliederzahlen: 20% Zuwachs seit 2005.


Veröffentlicht am 3. September 2007 in der Berliner Umschau

Originalartikel

Samstag, 1. September 2007

Absurde Logik, um haarsträubende Gesetze zu rechtfertigen

Angeblich führt Konsum von Kinderporno zu Kindsmissbrauch


Von Karl Weiss


Was würden Sie sagen, wenn Ihnen als Journalist eine Nachrichtenagentur den folgenden Text auf den Tisch wehen lassen würde: „Nach einer Untersuchung von Wissenschaftlern in den USA haben fast 80% der verurteilten Mörder in den US-Gefängnissen als Babys Muttermilch genossen. „Es gibt offensichtlich einen Zusammenhang von Ernährung durch Muttermilch und Tendenz zum Morden“ wird einer von ihnen zitiert. Trotzdem wollten die Wissenschaftler nicht generell vom Stillen abraten.“

Nun verehrter Leser, Sie haben natürlich die Falle gemerkt: Die Tatsache, dass zwei Ereignisse im Leben eines Menschen nacheinander passieren, gibt noch keinerlei Hinweis auf eine Ursächlichkeit, nach dem Motto, das vorher stattgefundene Ereignis sei ursächlich für das darauffolgende.

Genauso wenig kann man etwa sagen, weil man bei Gefängnisinsassen festgestellt habe, sie hätten oft mit kleinen Diebstählen angefangen, sei der Umkehrschluss erlaubt, alle, die in jungen Jahren kleine Diebstähle begehen, seinen unausweichlich zu einer kriminellen Karriere verurteilt.

Ein ähnlicher Trugschluss wird oft verwendet, wenn man das Verbot von Marihuana rechtfertigen will. Dies sei angeblich eine „Einstiegsdroge“, weil sehr viele der Konsumenten harter Drogen vorher Marihuana geraucht hätten.

Selbstverständlich müsste man, wollte man so etwas beweisen, den umgekehrten Weg gehen. Man müsste eine wesentliche Zahl der Marihuana-Konsumenten erfassen und dann feststellen, wie viele von ihnen später harte Drogen verwenden. Wäre dies ein über eine kleine Prozentzahl hinausgehende Zahl, gäbe es einen ersten Anhaltspunkt, das Konzept der „Einstiegsdroge“ könnte tatsächlich existieren. Allerdings hat aus naheliegenden Gründen niemand bisher eine solche Studie angestellt.

Nun hat aber die sonst eher sehr sorgfältige österreichische Nachrichtenagentur ‚pressetext’ genau einen solchen Fehlschluss zu einer Meldung gemacht:

Es wird von einer Untersuchung bei 155 US-Gefängnisinsassen berichtet, die wegen sexueller Delikte im Zusammenhang mit Kindern verurteilt wurden und die sich einem Rehabilitierungsprogramm für Pädophile freiwillig gestellt hatten. Ein Teil von ihnen war eben wegen Kinderpornos verurteilt, ein anderer Teil wegen aktiven sexuellen Übergriffen auf Kinder. Auf jeden Fall stellen sie aber eine Auswahl aus allen wegen sexuellen Übergriffen auf Kinder Verurteilten dar, denn sie haben sich ja für das Rehab-Programm gemeldet, waren also für sich selbst überzeugt, Hilfe zu brauchen.

Ein grosser Teil von ihnen hatte Kinderpornos konsumiert (etwa 80%). Daraus schliessen nun die unsäglichen Wissenschaftler (jedenfalls nach Aussage von ‚pressetext’): „Männer, die Kinderpornografie konsumieren, haben mit großer Wahrscheinlichkeit auch Kinder sexuell missbraucht.“

Dass ein solcher Rückschluss selbstverständlich nicht zulässig ist, hat bereits dazu geführt, dass die Untersuchung nicht von der wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht wurde, zu der man sie eingereicht hatte.

Das hat aber die Psychologin, die ‚pressetext’ hierzu befragte, nicht beeindruckt. Sie bestätigt vielmehr den Trugschluss: „Jeder Sexualstraftäter, mit dem ich je zu tun hatte, hatte auch Pornografie konsumiert.“

Dass dies nun schon auf Pornographie allgemein ausgeweitet wurde, lässt aber nun wirklich alle Alarmglocken schrillen.

Denn da sind wir natürlich nicht mehr weit davon entfernt, das Verbot jeglicher Pornographie zu fordern, denn das sei eben immer nur der erste Schritt zum Kinderschänder.

Aber selbst wenn man das nur auf Kinderpornographie einschränkt (die ja bereits vollständig verboten ist), kann die Folgerichtigkeit, Konsum führe (fast) immer zur aktiven Tat, eben nach allen Erfahrungen keineswegs bestätigt werden.

Liest man dazu wissenschaftliche Untersuchungen, so sieht das Bild ganz anders aus. Hier ein Auszug aus der deutschen Wikipedia:

„Besitzer von Kinderpornografie müssen nicht in jedem Fall pädophil sein; sie können sich das Material auch wegen des "Reizes des Verbotenen" verschafft haben. Oft wird in Ermittlungsverfahren zusätzlich Pornographie unterschiedlichster Art sichergestellt. Vor der Verbreitung über das Internet Ende der 1980er lag der Anteil nicht-pädophiler Konsumenten (sogenannte "Neugierkäufer") bei schätzungsweise 5-15% .“

Auf der gleichen Site kann man auch nachlesen: Die überwiegende Zahl von Konsumenten von „Kinderporno“, das Personen zwischen 14 und 18 Jahren abbildet, haben überhaupt kein spezielles Interesse an Sex mit Kindern, das „Kinderporno“ ist innerhalb anderer Pornotypen nur eine verschiedene Art der ‚reizenden Abbildung’. Wirkliche Pädophile sind ausschliesslich an Kindern interessiert, die noch nicht in die Pubertät eingetreten sind, also in der Regel mit 10 oder weniger Jahren.

Hier spielt eine entscheidende Rolle, dass man heute als Kinderporno auch die Abbildung von Jugendlichen definiert und damit aus dem eigentlichen Zusammenhang völlig ausschert. Kinderporno war bisher auf Personen bis zu 14 Jahren beschränkt. Nun wird alles bis 18 Jahren als Kinderporno definiert und damit ein wesentlicher Teil der schon sexuell aktiven Bevölkerung erfasst.

Diese ganze Diskussion hat deshalb eben auch einen extrem ernsten Hintergrund: Ausgehend von den USA und den extremistisch-christlichen Fanatikern dort wird in Europa im Moment eine Welle von Verschärfungen des Sexualstrafrechts durchgeführt, bei der plötzlich alle bis zu 18 zu „Kindern“ werden und jeglicher Sex mit ihnen zur Straftat erklärt wird, auch der von einem Eheman mit seiner 16-jährigen Ehefrau (das Heiratsalter von Mädchen) – er vergewaltigt nämlich angeblich ein „Kind“, denn ein solches ist noch nicht fähig zu beurteilen, was da von ihm verlangt wird und kann daher keine gültige Zustimmung geben.

Im Zuge dieser neuen Sexualstrafrechts-Welle (in Deutschland ist ein absurdes Gesetz mit dieser Tendenz - allerdings ohne die neue Mindeststrafe - bereits bei der Beratung der Bundestagsausschüsse) soll auch die bisher noch relativ mässige Bestrafung des reinen Konsums von Kinderporno massiv verschärft werden. Aus einem Delikt von der Klasse der Sachbeschädigung (2 Jahre Gefängnis Höchststrafe) soll ein Delikt mit 4 Jahren Mindesttrafe werden, etwa so wie ein bewaffneter Raubüberfall, wird der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission verwirklicht.

Da sind natürlich solche absurden Notizen in der Presse extrem willkommen, um dann diese haarsträubende Gesetzgebung damit zu rechtfertigen.

In den folgenden drei Artikeln wird die Tendenz der neuen Gesetzgebung aufgedeckt:

Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger“:

und

Sex?? – Gefängnis!!”

Donnerstag, 30. August 2007

Was VW alles kann - wenn man will

Das neue Auto von Werner F.

Von Karl Weiss


Interview mit Werner F., Belo Horizonte, Brasilien, über sein neues Auto. Werner F. ist ein Deutscher, der schon länger in Brasilien lebt. Für den deutschen Auto-Konsumenten dürfte interessant sein, was VW alles so kann – wenn man nur wollte – und was man dem deutschen Autokäufer vorenthält.

K.W.: Hallo Werner, danke, dass du dich bereit erklärt hast, ein Interview über dein neues Auto zu geben. Du hast dich also entschieden, einen VW Gol in der einfachen Grundausstattung zu kaufen. Was war ausschlaggebend für die Wahl? Dass es ein deutscher Hersteller ist?



W.F.: Nein, ich bin kein Nationalist. Ich habe mich aus rein sachlichen Gründen für dies Auto entschieden. Ich habe hier in Brasilien auch schon Fiat gefahren, hatte einen Peugeot und auch schon einmal ein Fahrzeug von GM.

Nein, meine Gründe waren ganz sachlich. Zum einen musste ich mir ein möglichst billiges Auto kaufen, denn ich hatte keinen Altwagen zum In-Zahlung-geben, musste also den vollen Preis einkalkulieren da bleibt nicht viel Auswahl, wenn man nicht mit viel Geld bestückt ist.

Es hätte noch zwei geringfügig billigere Autos gegeben in Brasilien, den Ford Ka und den Fiat Uno. Aber über den Ford habe ich viele Dinge bezüglich Unzuverlässigkeit gehört und der Fiat Uno ist nun wirklich ein überholtes Konzept und er wird wohl auch nicht mehr lange auf dem Markt sein, dann verliert man unheimlich an Wiederverkaufswert.

Gleich teuer wie der Gol wäre der GM Celta gewesen, aber der ist noch kleiner als der Gol, der sowieso schon ein kleines Auto ist. Da ich eine vierköpfige Familie habe, war da also der relativ etwas größere im Vorteil. Zu einem ähnlichen Preis wie den Gol hätte es noch den Fiat Palio in der 1-Liter-Version gegeben, aber der war zum einen 1000 Reais (etwa 370 Euro) teurer und bot auch keine so billige Finanzierung. Das gleiche gilt für den Renault Clio in der Grundausstattung. Die nächstmöglichen Autos sind dann gleich 3000 Reais (etwa 1100 Euro) teurer oder mehr, zum Beispiel der GM Corsa, der Peugeot 206, der eben erschienene Renault Logan oder eben auch von VW der Fox, alle in der 1-Lier-Version und erst recht alle diese Autos mit größeren Motoren, also mit 1,4-Litern Hubraum oder 1,6 Liter Hubraum.



K.W.: Du hast dich also für einen 1,0-Liter-Motor entschieden. So etwas gibt es in Europa nur für Motorräder. Ist das nicht eine Untermotorisierung?

W.F.: Ja, eigentlich schon. Als die brasilianische Regierung im Jahr 1994 den Absatz von Autos ankurbeln wollte, beschloss man eine geringere Steuer für Autos mit einem 1-Liter-Motor. Daher sind die seitdem deutlich billiger und daher auch bei weitem die meistverkauften. Wenn man vier Leute im Auto hat und eine der steilen Strassen hier in der Stadt hinauf muss, dann hilft nichts als Hinunterschalten in den ersten Gang. Der Gol ist aber ziemlich leicht gebaut (zum Beispiel im Vergleich zum Renault Clio) und er hat auch die höchste Leistung im Vergleich der Acht-Ventiler. Das war auch einer der Gründe, sich für ihn zu entscheiden.

K.W.: Es gibt also auch 16-Ventiler in einem 1-Liter-Motor?

W.F.: Ja. VW hat seinen 16-Ventil-Motor vom Markt genommen. Ich habe gehört, man habe Schwierigkeiten wegen der Wärmeabfuhr gehabt. Aber es gibt bei den anderen weiterhin 1-Liter-16-Ventiler: Bei GM, bei Fiat, bei Ford, bei Peugeot und bei Renault, das sind jene, die 1-Liter-Motoren anbieten. Mir scheint aber der Aufpreis zu hoch für die relativ geringe Mehrleistung – und da ist eben das Problem mit der Wärmeabfuhr. Da fahre ich den Wagen lieber mit Alkohol, da habe ich dann auch mehr Leistung.



K.W.: Dein Gol ist also ein Flex-Fuel-Fahrzeug?

W.F.: Ja, er kann Benzin und Alkohol in jedem Mischungsverhältnis vertragen, auch reinen Alkohol. Reines Benzin gibt es ja in Brasilien sowieso nicht mehr. VW baut in Brasilien jetzt alle Fahrzeuge in der Flex-Fuel-Ausführung, lediglich der Fox für Europa wird noch in der reinen Benzin-Form gebaut.

K.W.: Hätte VW in Europa nicht einen Wettbewerbsvorteil, wenn man einen Fox mit Flex-Fuel-Motor anbieten würde?

W. F.: Ja sicherlich! Man will das wohl nicht aus ideologischen Gründen. Alle Autohersteller (ausser Ford) haben sich darauf eingeschworen, keinen Bio-Sprit zu fördern, da will VW wohl nicht aussscheren.

K.W.: Aber warum? Was haben die Autohersteller davon, wenn die Einführung von Bio-Sprit hinausgezögert wird?

W.F.: Ja , ich vermute, die sind eng verbunden mit den Ölkonzernen, die ihren Hauptprofit aus Benzin und Diesel ziehen. Da will man nicht dazwischenfunken.



K.W.: Sie sind also anderen Konzernen mehr verbunden als ihren Kunden? Wenn man Alkohol tanken kann, kann man doch den ständig steigenden Benzin-Preisen entwischen?

W.F.: Ja, das ist schon verwunderlich, wie wenig die Autokonzerne sich um die Interessen ihrer Kunden kümmern.

K.W.: Zum Glück haben wir hier in Brasilien ja schon seit Jahrzehnten Alkohol als Kraftstoff. Wie ist denn jetzt der Preivergleich?

W.F.: Im Moment tanke ich Benzin für meinen Dienstwagen mit 2,30 Reais [etwa 85 Euro-Cents]. Den ersten Alkohol für den Gol habe ich für 1,30 [etwa 48 Cents] bekommen, das sind also etwa 55 % des Benzinpreises. Man rechnet üblicherweise, mit Benzin braucht man 70% des Alkohols, also liegt man deutlich billiger.

K.W.: Das Auto verbraucht also mehr mit Alkohol?

Treibstoffpreise Brasilien
Dies Foto wurde etwa zur Zeit des Interviews an einer brasilianischen Tankstelle gemacht. Der hier angezeigte Benzinpreis ("gasolina") von 2,23 entspricht etwa 86 Euro-Cents, der Alkohol-Preis ("álcool") von 1,35 etwa 52 Euro-Cent.

W.F.: Ja, aber es ist auch deutlich sportlicher mit Alkohol. Mit meinem Gol mit Alkohol kann ich glatt vergessen, dass er nur einen 1-Liter-Motor hat.

K.W.: Wenn man ihn aber zurückhaltend fährt und das Plus an Leistung von Alkohol nicht ausnützt, hat er dann auch noch einen Mehrverbrauch?

W.F.: Theoretisch verschwindet dann der Mehrverbrauch bzw. wird so gering, dass man es praktisch nicht messen kann. Aber nur die wenigsten bringen es fertig, die Mehrleistung nicht auszunützen, speziell in diesem Fall, wenn man sowieso einen schwachen Motor hat.



K.W.: Was hat ein Flex-Fuel-Fahrzeug, was ein normaler Benzinsäufer nicht hat?

W.F.:Ja, zunächst eine Sonde im Tank, die misst, wieviel Alkohol und wieviel Benzin im Gemisch ist. Dann haben die Ventile und Ventilsitze eine zusätzliche Härtung, weil das Fahrzeug mit Alkohol sportlicher ist. Diese Härtung ist allerdings bei Autos in Europa sowieso üblich, sie wird zum Beispiel auch beim Fox angewandt, der nach Europa geht. Die Einspritzung ist von Bosch in Brasilien entwickelt worden, sie arbeitet unterschiedlich, je nachdem wie das Mischungsverhältnis zwischen Benzin und Alkohol ist. Als letzten Unterschied gibt es neben dem Wassertank für das Scheibenwischerwasser noch einen kleinen Plastiktank unter der Motorhaube, in den man 1 Liter Benzin einfüllt und von Zeit zu Zeit nachfüllt, weil der Alkohol Schwierigkeiten beim Kaltstart macht und daher für den Start hochprozentiges Benzin gebraucht wird.

K.W.: Und was hat das Auto jetzt gekostet? – Das ist die zweitürige Ausführung, ja?

W.F: Ja, genau gesagt dreitürig. Ich habe ein kleines Ausstattungspaket für 480 Reais (etwa 180 Euro) dazu gekauft, zusammen mit ihm kam es fast genau auf 25 000 Reais (etwa 9260 Euro) für das Modell Jahrgang 2008. Was dabei für mich ausschlaggebend war: Es wurde eine Vollfinanzierung angeboten, die mit 0,99% Zinsen pro Monat läuft und mit 60 Monatsraten.

K.W.: Sind das nicht fast 13% Zins pro Jahr – und dann auf 5 Jahre?

W.F.: Ja , das ist unser Problem in einem Entwicklungsland. Die Zinsen für jede Art von Krediten sind weit höher als in entwickelten Ländern. Während in Deutschland 2,5% Jahreszinsen bei Finanzierungen von Neuwagen angeboten werden – manchmal sogar weniger -, zahlt man hier im Bereich von 20 bis 40% Zinsen pro Jahr – und das sind schon Sonderangebote, die man nur bei Neuwagenkäufen bekommt. Normale Kredite zahlen um die 50% Zinsen pro Jahr und mehr.

Insofern waren weniger als 13% pro Jahr schon ein „Schnäppchen“. Auf diese Weise – und zusammen mit der 5-jährigen Laufzeit – konnte ich auf eine Monatsbelastung kommen, die mir noch Luft zum Atmen lässt bei meinem Einkommen.

K.W.: Wieviel zahlst du monatlich?

W.F.: Das sind fast genau 620 Reais (etwa 230 Euro) pro Monat.

K.W.: Lass mich mal rechnen - damit wirst du also am Ende etwa 37 000 Reais gezahlt haben, das sind fast genau 50% mehr als der Preis auf dem Etikett?!

W.F.: Ja, das ist hart. Aber es wird etwas abgemildert, weil hier die Autos nicht so schnell an Wert verlieren wie in Deutschland. Hier gibt es ja nicht Schnee und Glatteis auf den Strassen, die mit Salz bekämpft werden müssen. Mit zehn Jahren z.B. ist ein Auto in Deutschland nur noch einen Bruchteil seines Neupreises wert, wohl weniger als ein Viertel -, während hier nach zehn Jahren so ein Auto noch etwa die Hälfte des Kaufpreises oder mehr bringt beim Weiterverkauf oder beim "In-Zahlung-geben"".

K.W.:Und nun zur Ausstattung. Du sagtest, du hast ein Ausstattungspaket gekauft. Was beinhaltet das?

W.F.: Das war das kleinstmögliche Paket. Ansonsten ist er völlig Grundausstattung. Das Paket habe ich hauptsächlich gekauft, weil es 14-Zoll-Räder beinhaltet. Ich habe die Autos mit 13-Zoll-Rädern nicht so gerne. Außerdem hat er ein paar äußerliche Verbesserungen, die seinen Wiederverkaufspreis einmal heben werden, z.B. Stossstangen in der Karosseriefarbe. Darüber hinaus waren da noch der Heckscheibenwischer und die Heckscheibenheizung dabei.

K.W.: Und ansonsten? Hydraulische Lenkhilfe?

W.F.: Nope! Aber der Wagen ist sehr leicht.

K.W.: Wieviel Airbags?

W.F.: Keine!

K.W.: Keinen einzigen? Und „Air condition“ – bei den hiesigen Temperaturen wünschenswert?

W.F.: Nein, keine „Air condition“.

K.W.: Metallic-Lackierung? Scheibenbremsen hinten?

W.F.: Fehlanzeige – und auch bei elektrischen Fensterhebern, elektrischem Schliesssystem und Alarmanlage!

K.W.: Also die purest mögliche Grundausstattung! Aber vier Räder hat er schon?

W.F.: Hahaha! Ja, vier Räder und sogar ein Reserverad!

K.W.: Also, wäre das nicht ein Basis-Auto für den europäischen Markt? Deutlich unter 10 000 Euro, bereits fertig für Alkohol, fährt aber auch mit Benzin! Mit einer guten Finanzierung könnte es zu Monatsraten von wenig mehr als 150 Euro auf den Markt gebracht werden. Angesichts der allgemeinen Verarmung sicherlich eine Alternative – und mit Qualität VW!

W.F.: Ja, habe ich mir auch schon überlegt. VW könnte sich gut im unteren Marktsegment installieren mit so einem Auto, auch wenn es für europäische Verhältnisse natürlich spartanisch ist. Aber wird der Transport nach Europa nicht den niedrigen Preis verderben?

K.W.: Beim Transport in ganzen Schiffsladungen ist der Kostenanteil pro Auto minimal. VW hat da ja ausführlich Erfahrungen aus den Zeiten, als man täglich Schiffe mit Käfern nach USA geschickt hatte. - Aber wahrscheinlich müsste man wirklich einige kleine Verbesserungen anbringen für Europa, aber der Preis enthält ja bereits eine gute Marge und die Tendenz des steigenden Euro gegen den Real würde zusätzliche Gewinne bringen – ohne dass man etwas dazu tun müsste. Warum VW das wohl nicht tut?

W.F.: Also meine Theorie dazu ist: Zum einen will man nicht der Spielverderber sein, der als erster die Flex-Fuel-Fahrzeuge in grossem Masse in Europa auf den Markt bringt. Aber der Haupgrund dürfte sein: VW ist seit den Zeiten des ersten Golf bemüht, von dem Image des Kleinwagenherstellers wegzukommen. Man will Prestige und man will teurere Wagen verkaufen. Denn es gilt weiterhin: Kleines Auto – kleine Gewinne – grosses Auto - grosse Gewinne.

Obwohl man sich ja mit der Nobelmarke Audi bereits eine Tochter hierfür zugelegt hat, versucht man doch auch die Hauptmarke auf ein höheres Marktniveau zu bringen. Man will „Passat“ verkaufen – und man sehe sich nur das Abenteuer mit dem „Phaeton“ an! Da scheint ein Auto unterhalb des Fox- und Polo-Levels kontraproduktiv.

K.W.: ...und überlässt so den Kleinwagenmarkt der Fiat und nun auch Renault.

W.F.: Ja, übrigens Renault: Eine Woche bevor ich endgültig den Gol gekauft habe, wurde der Logan von Renault in Brasilien vorgestellt. Er wurde hier etwas oberhalb vom 1-Liter-Clio im Preis angesiedelt und ist in der 1-Liter-Auführung mit kleinerer Karrosserie erhältlich und mit dem 1,6-Liter-Motor in einer grösseren Karosserie. Für mich war das also keine Alternative, denn ich brauchte einen niedrigen Preis. Ausserdem hatte Renault keine so günstigen Finanzierungen.

K.W.: Ist die Idee mit dem Image des Herstellers von teuren Autos nicht etwas verbogen, wenn man Volkswagen heisst und mit dem Käfer berühmt wurde?

W.F.: Ja, das ist kurios. Dabei hatte man ja extra eine Nobelmarke mit einem anderen Namen geschaffen, aber Audi scheint wohl eher ein Stiefkind zu sein als die Nobel-Tochter von VW.

K.W.: Nach den letzten Meldungen ist der Inlandsabsatz von VW deutlich eingebrochen in diesem Jahr. Das wäre eigentlich der richtige Moment einen Kleinwagen auf den Markt zu bringen. Die Leute haben nicht mehr soviel Geld in Deutschland.

W.F.: Nun, das ist nicht die erste Fehlentscheidung von VW und wird wohl nicht die letzte bleiben. Man sehe sich nur an, wie die mit der Aufklärung der Bestechung des Betriebsrates mit Prostituierten-Reisen herumeiern, statt endlich reinen Tisch zu machen.

K.W.: Ja, schlecht geführte Konzerne scheinen eine deutsche Spezialität zu sein.

W.F.: Nur die Gehälter und Zulagen für die Konzernchefs, die sind nicht von schlechten Eltern!

– Danke für das Interview!


Veröffentlicht am 30. August 2007 in der Berliner Umschau


Originalartikel

Samstag, 25. August 2007

Merkel sitzt Probleme aus

Die Meseberg-Tagung

Von Karl Weiss

Das Bundeskabinett traf sich in Meseberg, um Pläne für die zweite Hälfte der Legislaturperiode zu machen. Die Ergebnisse sind praktisch gleich null, wie schon beim G8-Gipfel in Heiligendamm. Das einzige, was noch Konsens ist, sei es unter den Vertretern der Weltmächte, sei es unter den Koalitionären, ist „Weiter wie gehabt“. Bei Kohl nannte man das „Aussitzen“ (und spielte auf sein zweifellos großes Hinterteil an), mit Rücksicht auf die Dame Merkel wird dies Wort für die Ergebnislosigkeit solcher Treffen bisher noch nicht gebraucht.

Meseberg-Tagung Bundesregierung
Angesichts der "Ergebnisse" fragt sich wiklich, über wen die lachen.

Weder wurde ein Anheben der Hartz-IV-Hungerhilfe beschlossen noch irgendwelche Maßnahmen gegen die Verarmung, die Kinderarmut oder die steigende Altersarmut.
Volles ALG 2 für Kinder: Fehlanzeige! Mindestlohn: Fehlanzeige!

Am weitesten klafft Schönsprech und Wirklichkeit beim Klimaschutz auseinander: Es wird lauthals von „Klimapakt“ gesprochen und erneut, wie schon seit 17 Jahren, ein Ziel der Verminderung des Kohlendioxids angegeben, diesmal um 36% gegen 1990 bis 2020, ohne zu erklären, warum alle diese Ziele, z.B. das bis 2005 angekündigte, bei weitem verfehlt wurden. Das Referenzjahr 1990 ist ein alter Schwindel, weil damit die geschlossenen Fabriken und Kraftwerke der damaligen DDR als „Klimaschutzmassnahme“ gezählt werden.

Schmelzendes Eis

Was konkret zum Klimaschutz beschlossen wurde, wird kaum einige Prozente Verringerung bringen. Vor allem aber: Die Kosten sollen auf die Verbraucher, auf die Mieter und die Autofahrer (Besteuerung nach Kohlendioxid-Ausstoß) abgeschoben werden. Die großen Konzerne dagegen, seien es die Energiekonzerne, die Ölkonzerne oder die Autokonzerne, die ja dem kleinen Mann gar nichts anderes übrig lassen, als deren Produkte zu verwenden, sind die eigentlichen Täter des steigenden Kohlendioxid-Ausstoßes. Sie werden aber nicht zur Verantwortung gezogen und brauchen nicht einen Cent beizusteuern, um die Klimakatastrophe abzuwehren.

Es bleibt völlig offen, warum die leicht durchzuführenden Maßnahmen nicht beschlossen wurden. Nur wenn es in Wirklichkeit darum geht, den Konzernen mehr Profite zuzuschanzen und der Klimaschutz in Wahrheit diese Regierung einen Dreck schert, lassen sich diese Beschlüsse (Nicht-Beschlüsse) erklären.
  • Sofortiger Stop des Baus neuer Kohlekraftwerke? Fehlanzeige!
  • Steuerbefreiung für Bio-Sprit wie Alkohol und Biodiesel? Fehlanzeige!
  • Verpflichtung der Ölkonzerne, Alkohol und Biodiesel an den Tankstellen bereit zu stellen? Fehlanzeige!
  • Grosszügige Förderprogramme für Blockheizkraftwerke auf der Basis von Bio-Gas /Pflanzen- und Tierabfällen? Fehlanzeige!
  • Grosszügige Programme der Förderung von Wärmedämmung von Altbauten? Fehlanzeige! Stattdessen sollen auch hier neue Strafen eingeführt werden.
  • Verpflichtung der Energiekonzerne, lokal erzeugten Strom zu akzeptablen Preisen ins Netz einzuspeisen? Fehlanzeige!
  • Schliessen der klima- und umweltschädlichen Müllverbrennungsanlagen und Übergang zum völligen Kreislauf der Stoffe? Fehlanzeige!
  • Sofortiger Stop des Handels mit Verschmutzungsrechten, der nur zu einer Verewigung des Kohlendioxid-Ausstoßes führt? Fehlanzeige!
  • Sofortiger Beginn von internationalen Programmen zur Energierzeugung durch Sonnenenergie/Photovoltaik in den Wüsten der Welt? Fehlanzeige!
  • Sofortiger Beginn der Errichtung eines internationalen Netzwerks von Gleichstom-Hochspannungsleitungen, um die Energieerzeugungszentren in den Wüsten mit den Verbrauchszentren zu verbinden? Fehlanzeige!
Synthesis Hochspannungsleitungen-Verbund
Dies ist der weltweite Verbund von Hochspannungsleitungen, den das Projekt Synthesis zum Verbund zwischen den Photovoltaik-Paneelen in den Wüsten und den Verbrauchszentren vorschlägt.

Selbst Wolfgang Roth in der „Süddeutschen“, der diesen Politikern traditionell extrem wohlgesinnt ist, musste das Klimaschutzprogramm in seinem Kommentar vom 22. August als „lauwarm“ bezeichnen.

Großes Getue auch um einige Öffnungen für ausländische Arbeitnehmer mit hoher Qualifikation, die bestenfalls soviel Effekt haben werden wie die damalige Schrödersche Öffnung für eine Anzahl indischer Computer-Fachleute, die heute praktisch alle bereits enttäuscht der Bundesrepublik den Rücken gekehrt haben.

Was eigentlich notwendig gewesen wäre, den deutschen vertrottelten Managern klarzumachen, dass hoch Qualifizierte auch mit mehr als 40 oder 50 Jahren noch Höchstleistungen erbringen, wenn man ihnen die bezahlte Möglichkeit zur Weiterbildung gibt, wird nicht einmal versucht. Die „jungen, dynamischen Teams“, die allenthalben vergöttert werden und dann die Projekte an die Wand fahren, weil Erfahrung fehlt, sind nun wirklich zur Genüge bekannt. Siehe die Fälle "pendolino", "Toll-System"-Maut, Trans-Rapid-Unfall und -Pannen, "Zwischenfälle" in Atomkraftwerken und jahrelange Verzögerung des Super-Airbus.

So ist es denn auch keine Wunder, was der Kommentator „elvloots“ zum entsprechenden Artikel in der „Süddeutschen“ schreibt:

„Einerseits:
- Es gibt mindestens 7 Millionen Arbeitslose
- Es gibt zig [Tausend]1-Euro-Jobs
- Firmen schmeißen massenhaft Leute raus und schreiben dabei riesige Gewinne
- Es gibt massig Hochqualifizierte über 40 Jahre, die keine Anstellung finden
- Es gibt massig Hartz-4-Empfänger, davon viele mit Kindern, diese haben letztendlich nichts mehr - Die Kinderarmut steigt permanent.
- Das Bildungsniveau sinkt seit Jahren, gleichzeitig steht immer weniger Geld für Schulen und Ausbildung zur Verfügung
- Abschaffung des deutschen, weltweit angesehenen Ingenieurs bei gleichzeitigen "Ersatz" durch den sogenannten "Billigingenieurs" namens Bachelor, und Wehklagen der Wirtschaft wegen Ingenieursmangel !!!
- ca. 120.000 qualifizierte Fachkräfte verlassen dieses Land jährlich.
- Eliteuniverstäten für wenige, Geld-, Professoren- und Lehrmittelmangel andererseits.
- Einführung der Studiengebühr
- Erhöhung der Mehrwertsteuer
(...)
- usw.
- Und viele Dinge, von denen wir Bürger nichts ! Wissen.

Andererseits:
- Selbstbereicherung der Parteien
- Weitverbreiteter, offener Lobbyismus (Korruption!)
- Einschränkung der Grundrechte durch angeblichen "Kampf gegen den Terror" (Online-Untersuchung, Biometrische Daten, ....)
- Versuchter und stattgefundener (G8-Gipfel) Einsatz der Bundeswehr im Innern
- Systematischer Wahlbetrug, Täuschung der Bevölkerung,
- Steuerverschwendung, Verschachern von Volkseigentum (Deutsche Bahn ....)
- zunehmende Meinungsdiktatur (...) [Gleichgeschaltete Medien]
- "freiwillige" Selbstzensur und gesteuerte Berichterstattung der Medien
- usw.
- Und viele Dinge, von denen wir Bürger nichts ! Wissen.“


Eine interessante Aufzählung und Gegenüberstellung!

Wenn man nun prüft, was die Bundesregierung nun in der zweiten Hälfte ihrer Regierung zu den Punkten dieser Anklage tun will, gibt es nur eine Antwort: Nichts! Alles soll so bleiben, wie es ist und wie es „elvloots“ beschreibt!

Also „Aussitzen“ der Probleme!

Dagegen ist man auf anderen Gebieten extrem aktiv und knobelt einen Gesetzentwurf nach dem anderem aus:

- Videoüberwachung auf deutschen Strassen und Plätzen: Frau Merkel will bestrafen, wer jemand auf der Strasse anrempelt. Dafür wird die Verfolgung der organisierten Kriminalität eingestellt.

Siehe hierzu diesen Artikel.

Bespitzelung des Bundesbürgers im Stil Stasi. Gesetzentwürfe sind in der Mache.

Siehe hierzu diesen Artikel.

- Europäische Vernetzung und Vereinheitlichung der geheim gewonnen Daten über die Bürger unter dem Vorwand der „nationalen Sicherheit“ – die europäische Rahmenrichtlinie dazu steht schon.

Übung von KSK-Truppe gegen Zivilisten

Siehe hierzu diesen Artikel.

Einführung der Rasterfahndung und des Bundestrojaners. Statt der Klimakatastrophe soll das ensetzliche Verbrechen der Verwendung „geistigen Eigentums“ von Grosskonzernen verfolgt werden.

Siehe hiezu diesen Artikel.

Die Freiheit soll am Hindukusch verteidigt und dafür in Deutschland abgeschafft werden!


Veröffentlicht am 25. August 2007 in der Berliner Umschau

Originalartikel

Montag, 20. August 2007

Was schert es den Mond ...

Niemeyer wird 100

Von Karl Weiss, Belo Horizonte

Brasilien hat begonnen, den 100. Geburtstag von Oscar Niemeyer zu feiern. Am 4. August wurde hier in Belo Horizonte im „Kultur-Palast“ die offizielle Ausstellung zu diesem Ereignis eröffnet. Die Hauptstadt von Minas Gerais kam zu dieser Ehre, weil hier die ersten bedeutenden Bauten erstellt worden waren, die der Architekt von Weltruf entworfen hatte und weil hier sein wohl bedeutendstes Werk steht, die kleine Sankt-Franziskus-Kirche am Ufer des Pampulha-Sees.

Sankt-Franziskus-Kirche von Niemeyer

Andere kulturelle Ereignisse sind bereits in Rio de Janeiro und in São Paulo geplant. Auch wenn der eigentliche Geburtstag erst am 15. Dezember sein wird: Die Feierlichkeiten haben begonnen. Wird das Geburtstagskind interviewt, dann spricht das Genie Niemeyer nicht von sich. Er spricht von Bush, der die Welt in eine gefährliche Kriegssituation gebracht hat und wie wichtig jetzt die sozialistische Revolution ist.

Das Niemeyer-Bad in Potsdam wird dagegen nicht gebaut – ein Verlust für Deutschland, aber sicherlich nicht für den Brasilianer Oscar Niemeyer, den wohl berühmtesten Architekten des 20. Jahrhunderts (und wie es scheint, auch des Beginns des 21.), der weiterhin 6 Tage in der Woche arbeitet und letztes Jahr wieder geheiratet hat.

Das Bad wäre neben dem Interbau-Hochhaus in Berlin von 1957 das zweite Werk von Niemeyer in Deutschland gewesen, von wo ja seine Vorfahren stammten. Es wäre sicherlich ein Anziehungspunkt geworden, aber was will man machen.

Niemeyer

Oscar Niemeyer ist es gewohnt, von Politikern und anderen, deren Ideologie und Religion der Antikommunismus ist, angefeindet zu werden, denn er ist Kommunist und verteidigt bis heute vehement seine Überzeugungen.

Da sind der CDU-Wirtschaftsminister von Brandenburg, mit Namen Junghans und ein dubioser FDP-Politiker mit Namen Lanfermann nicht die einzigen. Bezeichnend, wenn ausgerechnet ein Politiker der unsäglichen FDP von Grössenwahn bei Architektur spricht, einer Partei, die mitverantwortlich war für die Monumentalbauten des Bundesumzugs nach Berlin unter Kohl .

Werden doch Architekturstudenten aus den verschiedensten Ländern eigens nach Berlin geschickt, um sich ein Beispiel anzusehen, wie Architektur nicht sein darf, die sogenannte Bundesfallera-Architektur, ausdruckslos, einfallslos, ungewollt monumentalistisch, eklektisch, ohne Bezug zum Ort und beziehungslos nebeneinandergestellt.

Franziskus-Kirche Oscar Niemeyer-3

Die Bauten von Niemeyer dagegen sind ebenfalls Wallfahrtsorte von Architektur-Studenten, aber deshalb, weil man von jedem von ihnen lernen kann, was wirklich gute Architektur ist. Niemeyer gilt als der Meister der Leichtigkeit, was naturgemäss bei Bauten nicht einfach ist.

Die Anfeindungen gegen Niemeyer begannen bereits im Jahr 1940, als die Pläne für die Sankt-Franziskus-Kirche in Belo Horizonte in Brasilien fertig waren. Die katholische Kirche tönte, sie wolle keine Kirche von einem Kommunisten und antikommunistische Politiker erklärten den Entwurf für „hässlich“.

Franziskus-Kirche Oscar Niemeyer-2

Juscelino Kubitschek, der damals Bürgermeister von Belo Horizonte war, der später der Präsident Brasiliens mit dem grössten Weitblick werden und den Bau Brasilias entscheiden sollte, erkannte die Einmaligkeit des Niemeyer-Entwurfs und setzte den Bau der Kirche durch. Wer heute Architektur studiert und seinen Beruf ernst nimmt, von dem wird erwartet, dass er zumindest einmal hierher nach Belo Horizonte kommt und das Werk im Original sieht, das heute nicht einfach nur als exzellente Architektur, sondern als Kunstwerk angesehen wird.

Die ganze Rückwand der Kirche ist in blauen Fliesen des brasilianischen Künstlers Portinari ausgeführt, das Leben des Heiligen zeigend. Die vier Bögen der Kirche lehnen sich einerseits an die Wellen des Wassers an, denn Franziskus sprach ja unter anderen zu den Fischen. Anderseits sind diese Bögen aber auch eine Nachahmung der Bergkette, an der Belo Horizonte liegt und die der Stadt den Namen "schöner Horizont" gegeben hat.

Nach der Fertigstellung weigerte sich die katholische Kirche für über 10 Jahre, das Kirchlein anzunehmen und zu weihen. Erst als sie merkten, wie berühmt die kleine Kirche schon war, fand sich endlich ein Bischof, der die Kirche weihte.

Franziskus-Kirche Oscar Niemeyer-4

Ähnliches erlebte Niemeyer in vielen Ländern. Das UN-Gebäude in New York z.B. das auf einem Entwurf von ihm beruht, durfte ihm nicht offiziell zugeschrieben werden, denn man begann gerade den kalten Krieg und konnte unmöglich einen Kommunisten als Architekten des Gebäudes nennen.

Die wohl treffendste Ehrung hat ihm seine Heimatstadt Rio de Janeiro zukommen lassen: Die Strasse in der Stadt am steilen Felsenufer, welche die Strände São Conrado und Leblon verbindet, wurde nach ihm 'Avenida Niemeyer' benannt, einer der landschaftlich schönsten Punkte der Erde.

Der vorletzte dieser zahlreichen Fälle von antikommunistischer Hysterie geschah in seiner Heimatstadt. Niemeyer, dessen Büro im Obergeschoss eines Gebäudes an der weltberühmten Copacabana liegt, hatte als Geschenk an 'seine Stadt' am nördlichen Teil der Copacabana, genannt Leme, eine Anzahl von Skulpturen aufstellen lassen, die auch gut von der Bevölkerung angenommen wurden.

Dann allerdings kam ein Bürgermeister in Rio de Janeiro ans Ruder, dessen Religion Antikommunismus heisst, von der Partei mit dem damaligen Namen PFL (Parteien wechseln in Brasilien den Namen wie unsereiner die Unterhosen), einer Partei, die mit der Militärdiktatur im Bett gelegen hatte. Er ordnete die Entfernung der Niemeyer-Skulpturen an. Sie hätten keine Genehmigung.

Diese Art von Politikern hat immer heuchlerische Ausreden, so wie auch jetzt wieder in Potsdam. Angeblich sei die Förderfähigkeit nicht gegeben. Wenn das so wäre, hätte man das schon vor vier Jahren feststellen können, als noch kein Geld ausgegeben worden war. Also ein vorgeschobenes Argument.

Warum nur gibt es unter unseren heissgeliebten Politikern nicht einen einzigen, der Mut hat, zu seiner Ideologie zu stehen? „Ich habe die Macht, also wird unter meiner Ägide kein Bad verwirklicht, das von einem Kommunisten entworfen würde.“ Das wäre ehrlich gewesen. Aber ehrlich, wer erwartet schon Ehrlichkeit von unsere Politikern?

Franziskus-Kirche Oscar Niemeyer-5

Was als moderne Architektur bezeichnet wird, also jene im 20. Jahrhundert, die nicht einfach irgendetwas Älteres nachahmt, begann mit dem ‚Bauhaus’ eines Mies van der Rohe und anderer in den Zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Es handelte sich um einen Gegenentwurf zu jenem verschnörkelten Stil vom Anfang des Jahrhunderts, der auf deutsch als „Jugendstil“ bezeichnte wird, der aber nichts mit Jugend zu tun hatte, sondern der Versuch war, mit Pflanzenformen der Architektur ein „weicheres“, ein menschlicheres Antlitz zu geben.

Die Bauhaus-Architektur, so sehr sie Ausdruck des neuen Zeitgeistes wurde, ist aber auch für die grössten architektonischen Sünden des 20. Jahrhunderts verantwortlich, denn sie wurde in ihrer Baukastenform und in ihrer Schnörkellosigkeit von Hunderten von Architekten nachgeahmt. Die einfallslosen Blöcke, die allenthalben wie Bauklötze in der (Stadt-)Landschaft stehen, sind eine der Folgen davon.

Franziskus-Kirche Oscar Niemeyer-6

Demgegenüber verwenden die modernen Architekten wie Niemeyer und der mit ihm in vieler Hinsicht vergleichbare Franzose Le Corbusier (mit dem er von 1935 bis 1953 zusammenarbeitete) runde und abgerundete und andere ungewöhnliche Formen. Mit der Erfindung des Stahlbetons in den dreissiger Jahren war die Möglichkeit gegeben, runde Formen zu schaffen und grosse Überhänge und ähnliches, was die Möglichkeiten der Architekten immens erweiterte.

Trotzdem klammert sich bis heute die Mehrheit der Architekten an Bauklotz-Formen. Dagegen wurde Niemeyers Hauptwerk Brasilia von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt, eine Ehrung, die kaum ein anderer lebender Architekt vorweisen kann.

Nun wird also Deutschland kein neues Niemeyer-Werk haben, aber was schert es den Mond, wenn die Hunde ihn anbellen.

Beeindruckend an Niemeyer auch: Er ist immer noch in voller Aktivität. Hier in Belo Horizonte, wo seine Karriere begann, ist gerade das neue Zentrum der Landesregierung in Bau, das von ihm entworfen wurde.

Oscar Niemeyer 99

Die deutschen Manager, die bereits Menschen ab 50 zum alten Eisen werfen, dürften rot werden, wenn nur sein Name erwähnt wird. Sie haben sich diesen roten Kopf redlich verdient.

Wer noch mehr über Oscar Niemeyer wissen will, hier noch der Link zu seinem Artikel in wikipedia

und zu einem anderen Artikel über ihn:

Niemeyer wird 97 – Auf dem Höhepunkt des Schaffens


Veröffentlicht in der Berliner Umschau am 20. August 2007, hier ergänzt und redigiert

Originalartikel

Freitag, 17. August 2007

Kapitalismus für die Armen, Sozialismus für die Reichen

Zentralbanken "verschenken" über 350 Milliarden Dollar

Von Karl Weiss

Ein Kommentar von Martin Wolf in der Financial Times vom 15. August 2007 hat Aufsehen erregt. Der Kommentator kritisiert scharf die Entscheidung der Zentralbanken der EU, Japans und der USA, Milliardenbeträge in den Markt zu pumpen und an Finanzinstitutionen zu „verschenken“, die mit Geringst-Zinsen versehen sind, von denen andere nicht einmal träumen können. Er erklärt: „Also gilt der Kapitalismus nur für die Armen, für die Reichen haben wir Sozialismus.“

Angesichts der Verengung des Marktes von Krediten (Anleihen), der sich in der vergangenen Woche einstellte, weil eine Anzahl von Banken und anderen Finanzinstitutionen in riesigem Umfang in riskanten Vergaben von Krediten an Kunden verwickelt sind, die sie nicht zurückzahlen können, hatten die Zentralbanken der USA und Japans sowie die Europäische Zentralbank (EZB)riesige Summen „in den Markt gepumpt“, die zusammen über 350 Milliarden Dollar ausmachen. Allein die EZB hat von Donnerstag bis Dienstag 211 Milliarden Euro locker gemacht.

Immobilienkrise USA

Das frohe Pumpwerk

Unter „in den Markt pumpen“ muss man verstehen, die Zentralbanken vergaben Kredite an Finanzinstitutionen, die mit lächerlichen 4% Zinsen (genau 4,07% in Europa) jährlich (oder vergleichbaren Zinsraten) versehen waren, deutlich unter den offiziellen Refinanzierungsraten (Leitzinsen), die z.B. in den USA im Moment bei 5,25% stehen.

Das wird von Kritikern als „Verschenken von Geld“ bezeichnet. Ein Finanzmann sagte gegenüber der brasilianischen Wirtschaftsagentur „invertia“: „Das wird bei einigen Banken am Jahresende ein paar Prozent des ausgewiesenen Profits mehr ausmachen“. Gleichzeitig wies er die Vorstellung zurück, das kurzzeitige Verleihen von Geld durch die Zentralbanken könnte den Weg in die „Rezession“ (sprich Wirtschaftskrise) aufhalten. „Die Ursache ist überbordende Liquidität. Das kann nicht durch noch mehr Liquidität bekämpft werden.“

Eine andere Krisenursache hat Detlev von Larcher vom Attac-Koordinierungskreis ausgemacht:

"Vordergründig ist die Krise entstanden, weil finanzschwache Häuslebauer in den USA ihre Raten nicht mehr bezahlen können. Die eigentliche Ursache aber ist die politisch gewollte Liberalisierung und Deregulierung der Finanzmärkte“.

Housing Slump

Er spricht von Lotteriespielen der Banken.

„Echtes Lotto unterliegt allerdings gesetzlichen Regeln und strenger Aufsicht.“

Auf die Kontrolle und Bankaufsicht hebt auch der Kommentar von „peeperkorn“ auf einen einschlägigen Artikel der „Süddeutschen“ (14.8./15.8) ab:

„Natürlich ist es richtig, dass der "Kleine (und mittlere) Mann" von den Banken mit aufgedrängten Hypotheken abgezockt wurde und in vielen Fällen in Ruin und Armut gebracht wurde. Hatten wir das nicht auch bei uns - siehe Schrottimmobilien in der Ex-DDR? Unsere Banken und unsere Finanzaufsicht sind offenbar nicht besser als die in den USA.“

Ein anderer Kommentator (Willy Frey) hebt eher auf die Überschuldung der USA ab:

„(...) der ökonomische Effekt kommt daher, dass alles Geld der Welt in den amerikanischen Schuldenmarkt strömt, weil keine Nation sich so gewissenlos verschuldet wie die US-amerikanische. Und damit ist die Erklärung des unglaublich hohen Engagement der EZB gefunden. Die haben schlicht Bammel davor, dass dieses völlig überschuldete US-System zusammenbricht und die USA als Weltmacht den Staatsbankrott erklären müssen. (...) Nach den Regeln der Kunst bewertet, ist die USA schon längst pleite. Let´s face the facts.“

In die gleiche Richtung zielt auch der Kommentator „Bundesboy“:

„Da das Vertrauen nachhaltig gestört ist, wird es nur eine Frage der Zeit sein, wann sich die nächsten Abgründe auftun. (...) dann werden neue Friktionen kommen, denn Amerika hat sich einfach zuviel Geld gepumpt, das wir nie mehr wiedersehen.“

„Vatermann“ dagegen schreibt:

„Ich denke die Banken haben hier einen schönen Reibach gemacht und es vielleicht bewusst kalkuliert das Menschen in den Bankrott getrieben werden! (...) Die europ. deutschen Banken haben sich im Wettstreit jetzt wieder günstiges Geld verschafft . 200 Mrd. € sind doch gutes Geld um bankrotte Hypotheken zu übernehmen!!“

Der Kommentator „fesh“ sieht dagegen eine „Systemkrise“:

„(...) unsere "real existierende Marktwirtschaft" [ist] ein Pyramidenspiel ..., welches ständiges Wachstum benötigt um weiter zu funktionieren. Zu dumm, dass man auf einem endlichen Planeten nicht unendlich weiter wachsen kann. Solvente Schuldner wachsen nunmal nicht auf Bäumen.“

Die Meinung, die Wolf von der Financial Times vertritt, ist dagegen (sinngemäss): Die haben sich verspekuliert. Wenn sie jetzt nicht die Folgen zu spüren bekommen, weil die Zentralbanken ihnen „helfend unter die Arme greifen“, so werden sie genau das gleiche erneut machen.

Auch die Banken müssen die Folgen ihrer Fehlentscheidungen tragen. Der kleine Hausbesitzer in den USA hat zu niedrigsten Zinsen Hypotheken aufgenommen, weil er die Monatsraten zahlen konnte. Nun aber ist der Wert seines Hauses drastisch gefallen und die Zinsen sind nach oben gegangen und er muss monatlich weit mehr zahlen. Da kommt es zu haufenweisen Zahlungsausfällen, gefolgt in der Regel von Verlust des Hauses und evtl. Versteigerung. Es sind Millionen von Fällen in den USA.

"Diese Auswirkung ist katastrophal"

Warum haben die Zentralbanken nicht diesen Häuschenbesitzern geholfen, sondern helfen nun den Banken, die solche Verluste verkraften könnten? In diesem Zusammenhang kam die Aussage vom Kapitalismus, der nur für die Armen gilt, dagegen Sozialismus für die Reichen. Er sagt: „Diese Auswirkung ist nicht einfach nur angreifbar, sie ist katastrophal.“

Die „Bubbles“ (Blasen, überhöhte Preise, die zusammenbrechen müssen) sind nach seiner Ansicht immer sichtbar gewesen, sowohl die japanische Börsenblase in den 80ern, als auch die Börsen- und Immobilienblase in Asien in der Mitte der 90er wie auch die der europäischen und amerikanischen Börsen Ende der 90er-Jahre, genauso wie die aktuelle Immobilienblase in vielen Ländern der Welt, die von 2000 an aufgebaut wurde und nun platzt. Wenn man sehenden Auges in solche Ereignisse hineinläuft, kann es nicht Aufgabe der Zentralbanken sein, die negativen Auswirkungen auf Kreditinstitute abzufedern.

Der Analyst Mario Mattera vom Bankhaus Metzler sagte der Deutschen Presse- Agentur (dpa), es sei frappierend, wie viele europäische und deutsche Banken von der US-Immobilienkrise betroffen seien.

"Deshalb ist das Misstrauen hier sehr groß und der Handel zwischen den Banken derzeit sehr eingeschränkt. Jeder vermutet beim anderen noch schlummernde Risiken.“

Da können der Chef der EZB und Wirtschaftsminister Gloss noch so laut im Wald pfeifen. Es ist nichts ausgestanden, nur hinausgeschoben!


Veröffentlicht am 16. August 2007 in "Nachrichten - heute"

Originalartikel

Donnerstag, 16. August 2007

Die Hetze brandet hoch

Generelle Hetze gegen Muslims und spezifisch gegen den Iran

Von Karl Weiss

Im Vorfeld eines anstehenden Luftschlages gegen den Iran, der wohl einen voraussichtlichen Iran-Krieg eröffnen wird, haben sich einige Medien bereits auf eine Anti-Moslem-Hetze der niedrigsten möglichen Schublade eingeschossen. Es wird versucht, im Takt von Tagen das plumpest mögliche Niveau von Kriegshetze und Völkerhetze zu erreichen und manches Presseorgan hat dies auch schon geschafft.

Hatte die ‚Welt’ zum Beispiel am 16.2. noch die Hetze eines gewissen ‚Lord Weidenfeld’ ungekürzt im Forum abgedruckt,

„Dieses Regime [das in Teheran] ist ein Gemisch aus populistischer Gossen-Demagogie und religiösem Fanatismus, Bilderstürmerei und dem Lechzen nach moderner Technologie - ein tödliches Elixier des Teufels. Teherans Fixierung auf die Vernichtung Israels, die Dämonisierung des Weltzionismus und die Holocaust-Leugnung sind wohl ernst gemeint, aber nur eine erste Haltestelle auf dem Weg zu einem islamistischen Weltreich.(...) Das Risiko einer militärischen Intervention könnte zwar Opfer in Größenordnungen des Ersten und Zweiten Weltkriegs mit sich bringen, doch der Triumph des islamistischen Terrors würde an Grässlichkeit alles überbieten, was uns die Weltgeschichte vermittelte."

so meinte man schon am nächsten Tag, noch einen oben drauf setzen zu müssen und zu beweisen, dass es die Redaktion noch besser kann:

‚Welt’ vom 17.2.:

„Die größte Gefahr aber geht für die Despoten-Regimes der Region von dem aus, was unter der Zauberformel "Euro-Islam" immer hartnäckiger durch ihre Grenzen einsickert: das Bestehen darauf, dass Islam und Demokratie eben doch keine unversöhnlichen Gegensätze sind (oder jedenfalls keine bleiben sollten), dass Scharia und Koran doch immer noch getrennte Reiche bilden ..."

„Nicht die Gotteslästerung, sondern die der tristen Wirklichkeit abgeschaute Darstellung von Moslems als Herdentiere, die sich im Namen der Religion zu allem bereit finden - und dann noch um den Preis der Jungfrauen gebracht werden; finstere, tumbe, in Hass, Neid und Rachsucht zementierte Hinterwäldler, die als menschliche Zeitbomben durch die Welt schleichen."


Ahmedinedschad

Rekapitulation

Also rekapitulieren wir: DIE Moslems (keinerlei Einschränkung gemacht) sind Tiere! Sie sind noch viel mehr: Herdentiere! Und als solche sind sie finstere, tumbe, in Hass, Neid und Rachsucht zementierte Hinterwäldler! Nur eins wird nicht ganz klar: Wie können Tiere als ‚menschliche’ Zeitbomben durch die Welt schleichen?

Also wie war das? Als im Vorfeld der letzten Bundestagswahlen einige, darunter auch der damalige SPD-Chef und Lafontaine, die „Hedge Fonds" als Heuschrecken bezeichneten, da ging ein Aufschrei durchs Land. Man dürfe Menschen nicht mit Tieren vergleichen, dies seinen vielmehr Methoden der Hitler-Faschisten gewesen. Lafontaine, so hörten wir damals u.a. von einem Geschichtsprofessor der Münchner Bundeswehr-Hochschule, sei daher ein rechter Populist usw. usw.

Und nun? Nun darf man DIE Moslems als Tiere bezeichnen, als Herdentiere? Wo ist der bundesweite Aufschrei? Wo die Stimme des Münchner Professors?

Gun

Kaum etwas ist verabscheuenswerter in der Publizistik als Heuchelei. Das ganze Mitleid mit den armen Menschen, die hinter den Hedge-Fonds stehen, war also nichts als Heuchelei. Man wollte lediglich etwas gegen Lafontaine finden. Jetzt plötzlich ist die Tendenz mehr die, einzustimmen in den Chor: „Die Moslems sind Tiere!"

Plant der Iran Sprengstoffanschläge in Deutschland ? Exportiert der Iran Selbstmordattentäter? Dafür gibt es keinen Beleg - ebenso wenig wie für die Existenz eines iranischen Atomwaffenprogramms (im Gegensatz zu den bewiesenen israelischen, pakistanischen und indischen Atomwaffenprogrammen, ganz zu schweigen von den US-Atomwaffen).

Auch hier: Man darf Vorbereitung zum Völkermord betreiben, so viel man will, man darf Volksverhetzung betreiben, zum Beispiel alle Moslems als Tiere bezeichnen, man darf Kriegshetze betreiben, DIE Moslems als finstere tumbe Hinterwäldler bezeichnen, die lebende Zeitbomben darstellen. All das ist erlaubt!

Iranische Atomanlagen

Kein Problem für deutschen Presserat

Kein deutscher Presserat, der irgendein Problem damit hat, kein Münchener Professor.

Auch H.M. Broder, der immer heuchlerisch darum bemüht ist, dass man Israels Schlächtereinen nicht mit den faschistischen Verbrechen vergleicht, hat keine Problem, wenn die 'Welt' versucht sich mit aller Macht auf „Stürmer"-Niveau zu begeben. Nun, sie mag es noch nicht erreicht haben, aber das Bemühen muss man doch anerkennen.

Man sucht und sucht und sucht im Spiegel, im Focus, in den ZDF-Sendungen, bei allen jenen, die so leicht aufschreien und so oft aufschrien – kein Schrei, kein Aufschrei, nichts.

Es ist Kriegshetze-Zeit, da darf man schon mal etwas härter zulangen, nicht? Da ist kein Raum für Aufschreie! Da muss man die Bevölkerung einstimmen, nicht wahr, liebe Welt-Redaktion?

Wieder, wie vor den Jugoslawien-Krieg, vor dem Überfall auf Afghanistan, sind sich die Medien einig: Alle an einem Strang ziehen – in Kriegszeiten kann man nicht fein differenzieren, da muss man gegenhalten, auch wenn’s weh tut, nicht wahr, liebe HaGalil-Redaktion?

Fette Frucht

„An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen.“ Ja, die Früchte sind zu sehen, sie sind fett und faulen bereits – und sie stammen durchweg von jenen, die Israel hochzujubeln pflegen, es besteht ein enger Zusammenhang von militantem Zionismus und Völkerhetze, Kriegshetze und Rassenhetze gegen DIE Moslems und gegen den Iran. Ihr seid zu erkennen, an euren faulen Früchten!

Es hagelt auf die Deutschen herein: „DIE Moslems sind finster, Zeitbomben!" „Sie tragen Bombengürtel." „Im Turban: Eine Bombe!" „Es sind Tiere!"
Und die Hetze hat bereits ihre Spuren hinterlassen: Fast ein Drittel der Deutschen sollen in einer Umfrage bereits positiv zu einem Krieg gegen den Iran stehen.

Würde man eine Umfrage in Deutschland machen: „Glauben Sie, dass bewiesen ist, dass das Regime des Iran für die Unterstützung von Terroranschlägen auf Zivilbevölkerung in USA und Europa verantwortlich ist?" bekäme man wahrscheinlich bereits heute eine gewisse Zahl von Ja-Antworten.

Dabei hat kein einziges der Massenmedien diese Behauptung aufgestellt. Es wäre auch zu einfach, sie der Lüge zu überführen. So arbeiten sie mit Karikaturen, der Bombe im Turban und den schleichenden finsteren Zeitbomben. Das bleibt haften.

Back to the Future?

Die Deutschen wurden schon einmal mit einer solchen Propagandakampagne überzogen, die hauptsächlich mit Eindrücken, Gefühlen, Appellen ans Unterbewusstsein arbeitete. Als die große Politik die Grundgesetzänderung vorbereitete, die das Asylrecht am Ende praktisch völlig aufhob, wurde mit fast täglichen Wellen von Meldungen über „Asylmissbrauch", „überschwappende Wogen von Asyl-Einwanderern" und „Wirtschaftsflüchtlinge" die öffentliche Meinung in Deutschland vorbereitet. Die Tagesschau im Ersten zeigte täglich mindestens eine Meldung darüber, die jeweils von einem Symbol begleitet war, das über dem Sprecher schwebte wie ein drohendes Ungeheuer: Eine stilisierte Menschenmenge, die den Grenzzaun überschreitet.

Das Ergebnis dieser Hetz-Kampagne war damals, dass in einer Umfrage ein großer Teil der Deutschen angab, es seien nach ihrer Meinung bereits die Hälfte der deutschen Bevölkerung Ausländer, obwohl der Ausländeranteil an der Bevölkerung damals wie heute nicht einmal 5% erreicht (und darunter viele, die in Deutschland geboren wurden und längst eingebürgert sein müssten).

Irak-Krieg US-Aggression

In den USA z.B., in dem der Irak-Krieg mit einer solchen Hetzkampagne vorbereitet wurde, glauben heute noch mehr als vierzig Prozent der Befragten, dass Saddam Hussein Chemische und Biologische Waffen hatte und nach der Atombombe strebte.

Irak: Weinendes blutbeflecktes Kind, dessen Vater und Mutter soeben von US-Soldaten ermordet wurden

Diesmal darf es ihnen nicht gelingen, das deutsche Volk in Kriegsstimmung zu versetzen!


Dieser Artikel wurde im März in "Journalismus - Nachrichten von heute" veröffentlicht, hier redigiert. Aus gegebenem Anlass, den verstärkten Vorbereitungen eines Überfalls auf den Iran, wird er hier in das Blog gestellt.

Originalartikel

Dienstag, 14. August 2007

Brasilien: São Paulo F.C. ist Wintermeister

Flamengo Vorletzter


Von Karl Weiss


An diesem Sonntag, den 12. August 2007, wurde die Hinrunde der brasilianischen Fussballmeisterschaft abgeschlossen. An der ersten Stelle, die bei uns Herbstmeister heißt und eigentlich nichts bedeutet, in Brasilien wohl eher „Wintermeister“, steht der São Paulo Futebol Clube, der Meister des letzten Jahres, mit 7 Punkten Vorsprung vor Botafogo Rio de Janeiro.

São Paulo hat in 19 Spielen lediglich 7 Tore einstecken müssen und ist damit der Verein mit der weit überragenden Hintermannschaft. Man hat zwar nur 24 Tore geschossen, weniger als Náutico Recife, das auf dem Abstiegsplatz Nr. 17 steht, aber die Wahrheit bestätigt sich eben immer wieder: Im heutigen Fußball muss man zunächst Gegentore verhindern – erst in zweiter Linie darf man ans Tore schießen denken.

Allerdings stehen noch einige Nachholspiele an, weil durch die Benutzung einiger Stadien für die Panamerikanischen Spiele in Rio de Janeiro im Juli eine Anzahl von Spielen verlegt werden mussten. Flamengo Rio de Janeiro z.B. muss noch drei Spiele nachholen, Botafogo noch eins, kann aber damit São Paulo nicht mehr von der „zeitweiligen“ Spitze verdrängen.

Dass São Paulo da vorne steht, ist keine Überraschung, aber so ziemlich alles andere. Das fängt schon mit dem Zweiten an, Botafogo, eine Mannschaft, die eigentlich eher im Kampf gegen den Abstieg erwartet worden war. Mit Botafogo ist das geschehen, was von Zeit zu Zeit mit mittelmäßigen Mannschaften geschieht. Sie finden zueinander, bilden eine Mannschaft und eilen eine Zeit lang von Erfolg zu Erfolg. Man erinnere sich an Wolfsburg letztes Jahr oder an Nürnberg in der ersten Jahreshälfte oder auch an Stuttgart.

Bis zum ersten August-Sonntag war Botafogo fast ununterbrochen Tabellenführer und es gab sogar schon kurzzeitig Befürchtungen, die Mannschaft könnte einen Alleingang veranstalten und die Meisterschaft uninteressant machen, genau das, was man jetzt von São Paulo befürchtet. Dann aber musste sich Botafogo im heimischen Maracanã-Stadion im direkten Vergleich der beiden Ersten São Paulo mit 0:2 geschlagen geben und so einen schweren Rückschlag einstecken.

Zu Beginn des Jahres, als noch die regionalen Staatsmeisterschaften ausgetragen wurden und die Spiele der südamerikanischen „Champions Leage“, der Libertadores, schienen zwei ganz andere Mannschaften die deutlich besten in Brasilien zu sein: Gremio Porto Alegre und der F.C. Santos (mit Zé Roberto als Spielmacher und Torschütze), die jeweils die hoch eingeschätzten São-Paulo- und Rio-Grande-do-Sul-Meisterschaften gewannen und in der Libertadores bis ins Halbfinale vorstiessen, wo Gremio Santos eliminierte. Heute stehen Gremio auf dem sieben und Santos auf dem achten Platz. Sie mussten Clubs den Vorrang lassen, die man nicht auf der Rechnung hatte im Kampf um die Meisterschaft und die anderen vorderen Plätze, die nächstes Jahr das Recht auf Teilnahme an der Libertadores garantieren.

Dritter ist Cruzeiro Belo Horizonte (Bester Sturm mit 40 Toren in 19 Spielen), einen Punkt hinter Botafogo (Zweitbester Sturm: 36 Tore), der zu Beginn des Jahres im ersten Endspiel der Meisterschaft von Minas Gerais dem Lokalrivalen Atletico Mineiro (heute auf Platz 12) noch mit einem ernüchternden 0:4 unterlegen war.

Vierter ist Vasco da Gama Rio de Janeiro, ein Verein, der Anfang des Jahres nicht ins Endspiel um die Rio-Meisterschaft gekommen war und wo Romario mit fast 41 immer noch erfolgreich Fußball spielt, mit einem weiteren Punkt Rückstand.

Fünfter ist Palmeiras, eine andere der vier grossen São Paulo-Mannschaften, wieder mit einem Punkt weniger, die aber in den letzten Jahren ziemlich in der Versenkung verschwunden war, sogar ein Jahr in der zweiten Liga verbrachte.

Sechster schliesslich, mit noch einem Punkt weniger, ist ein alter Bekannter aus der Liste jener, die immer vordere Plätze einnehmen, aber am Ende doch nie ganz vorne stehen, Goias Goiánia, so eine Art von Brasiliens Bayer Leverkusen, ein Verein, der eigentlich bei weitem der beste seines Staates ist, aber dieses Jahr einem zweitklassigen Verein die Goias-Meisterschaft überlassen musste.

Wer auch noch einer der klaren Meisterschafts-Anwärter war, ist Internacional Porto Alegre, Vorjahreszweiter und Gremios Lokalrivale. Man hatte immerhin im Dezember noch die FIFA-Vereins-Weltmeisterschaft gegen Barcelona gewonnen. Danach fiel die Mannschaft aber in ein tiefes Loch, schied früh aus der Libertadores aus und hat sich bis heute noch nicht richtig erholt, was sich am 9. Tabellenplatz ausdrückt. Nun hat man auch noch den begabten Nachwuchsstürmer Pato an den A.C. Mailand verloren, sprich verkauft, und man muss eventuell wirklich noch ein gute Zeit warten, bis die goldenen Jahre wieder kommen.

Wo man aber die grössten Überraschungen findet, sind die vier Abstiegsplätze und die Zone unmittelbar davor. Dort, auf den Plätzen zwischen 15 und 20, finden sich nämlich ausser zwei typischen Kandidaten, dem bereits abgeschlagenen América Natal als Letztem und dem Club Juventude Caxias do Sul als Drittletztem, die beiden Vereine mit der grössten Anhängerschaft über ganz Brasilien hinweg, Flamengo Rio de Janeiro, die Nr.1, auf dem vorletzten Platz und Corinthians São Paulo, die Nr. 2, auf dem 15.

Corinthians war 2005 noch Meister gewesen, Flamengo dieses Jahr noch Rio-Meister (vor Botafogo, der nun Zweiter ist und Vasco, jetzt Dritter) und im Vorjahr Pokalsieger Brasiliens.

Auf dem Platz 16, der ebenfalls höchste Gefahr bedeutet, findet man Atlético Paranaense aus Curitiba, ein Team, das vorletztes Jahr noch im Endspiel der Libertadores (gegen São Paulo) stand und im darauffolgendes Jahr ebenfalls eine gute Figur in der Meisterschaft macht.

Da auch Paraná Clube mit dem 13. Platz nur einen Punkt mehr hat als Corinthians, kann man von einem Niedergang der Curitiba-Vereine sprechen. Während die Haupstadt des südlichen Bundesstaates Paraná für viele Jahr als einzige Stadt ausserhalb der Mega-Metropolen São Paulo und Rio de Janeiro drei Vereine in der ersten Liga aufweisen konnte (von denen meistens Atlético der stärkste war), ist man nach dem Abstieg von Coritiba nun nur noch mit zwei Vereinen vertreten, die nun auch noch in der zweiten Hälfte der Tabelle herumkrebsen.

Für die Rückrunde bis zum letzten Spieltag am 2. Dezember 2007 kann man weiterhin viele Überraschungen erwarten. Aber São Paulo ist jetzt schon heissester Kandidat auf den Titel, ebenso wie Flamengo wohl bis zum Ende Abstiegskandidat bleiben wird.

Von Santos kann man, obwohl weiterhin unter Trainer Luxemburgo, wohl kaum noch ein entscheidendes Aufbäumen erwarten. Dazu war der Weggang von Zé Roberto zu ausschlaggebend. Man kann nur hoffen, dass er nun bei den Bayern positiv von sich hören lassen wird.


Veröffentlicht am 14. August 2007 in der Berliner Umschau

Originalartikel

Montag, 13. August 2007

Deutschland: Nummerierung der Bundesbürger

Kein Schnüffeln unter dieser Nummer?

Von Karl Weiss

Ein Kommentator der deutschen Financial Times mit dem Titel „Kein Schnüffeln unter dieser Nummer“ vom 8. August schlägt gegen die lebenslängliche Steuernummer aller Bundesbürger vor, sich eine falsche zuzulegen, die man immer angibt, wenn jemand Unberechtigter die Nummer verlangt – oder Schäubles Nummer zu verwenden.

Eines der Überbleibsel aus jener Zeit, als man dem deutschen Bundesbürger den „liberalen Rechtsstaat“ vorspielte, war die Abwesenheit einer Nummer für jeden Bürger. Man konnte sich im Licht sonnen, man sei keine Nummer in diesem Land. Es hat sich ausgesonnt! Neben dem vorbeugenden Todesschuss bei Terrorverdacht wird nun die lebenslange Steuernummer für jeden Bundesbürger eingeführt.

Stasi 2.0

Was daran schlecht ist? Sie kann missbraucht werden. Genau das ist nämlich in den USA mit der dortigen einzigen Nummer der Fall, die jeder US-Bürger verpasst bekommt: Die `Social Security Number` SSN.

Natürlich wird mit treuem Augenaufschlag versichert, die Nummer werde außer für Steuerzwecke nicht verwendet. Was von diesen Zusagen zu halten ist, hat man bei der Lkw-Maut gesehen. Die Verwendung für Personenwagen sei nicht vorgesehen, hieß es damals. Jeder weiß, genau dies ist jetzt bereits in Vorbereitung, Beckstein sei Dank. Auch sollten die Kontrollkameras des Toll-Systems nicht zur Bürgerüberwachung eingesetzt werden (Stichwort Bewegungsprofil). Genau das wird jetzt vorbereitet. Natürlich nur wegen der akuten Terrorgefahr.

Die Gesichtserkennung der Videokameras für das Bewegungsprofil sei nicht vorgesehen. Wollen Sie eine Wette abschließen, wann sie eingeführt wird? Die Fingerabdrücke der Bundesbürger für den neuen Pass würden zu nichts anderem verwendet. Es steht bereits der Regierungsbeschluss, sie allen Polizei-Dienststellen zur Verfügung zu stellen in einer zentralen Kartei, nur der Zeitpunkt ist noch offen.

Missbrauch der SSN in den USA

In den USA verlangt jeder Arzt die SSN, bevor er überhaupt den Patienten ansieht. Seine Helferin hat dann auch bereits abgecheckt (Zentrales Register), ob sie mit dem angegebenen Namen übereinstimmt. Das Gleiche bei der Bank, bei jeglicher Behörde, an den Universitäten, bei dem Provider des Internet-Anschlusses, der Handy-Firma usw.

Die Verbindung von SSN und Name mit Adresse und einem weiteren Kennzeichen kann zum Erstellen von Profilen führen, für die bereits eine ganze Industrie in den USA entstanden ist. Diese verkauft solche Profile – hauptsächlich von zahlungskräftigen Personen – an die Reklame-Versender – zu recht beachtlichen Preisen. Wer einmal in diese Mühle geraten ist, braucht jeden Tag lange, bis er eventuelle wirkliche Briefe an ihn aus dem sackweisen Müll herausfindet, der sich in und an seinem Briefkasten einfindet.

Nicht zuletzt hilft eine Nummer auch der Polizei und der Stasi, Namen eindeutig bestimmten Personen zuzuordnen, wenn jemand zum Beispiel John Brown (oder Hans Müller) heisst.


Financial Times Deutschland noch nicht gleichgeschaltet

Die Financial Times Deutschland hat sich inzwischen bereits einen Namen gemacht mit einer Reihe von Journalisten, die nicht einfach nur „Mainstream“ nachbeten. Sie war die einzige Veröffentlichung unter den bürgerlichen Massenmedien, die z.B. die seit Beginn 2006 offensichtlichen Anzeichen der Entwicklung zu einer Wirtschaftskrise nicht einfach geleugnet und die plötzlich erreichte Krisenfreiheit des Kapitalismus behauptet hätte.

Kann man eine falsche Nummer verwenden?

So ist auch diesmal der Kommentar von Martin Virtel zum Thema der lebenslangen Nummerierung der Bundesbürger kritisch. Allerdings meint er, man könne dem Missbrauch der Nummer ausweichen, indem man einfach eine falsche Nummer angibt oder die Nummer von Herrn Schäuble, herausgefunden vom Chaos Computer Club.

So leicht wird es allerdings nicht, denn jeder wird den Zusammenhang der Nummer mit dem Namen in einem öffentlich zugänglichen Register überprüfen können.

Ach, Sie meinen, es sei bereits zugesichert worden, ein solches Register werde es nicht geben?



Veröffentlicht am 13. August 2007 in "Nachrichten - heute", hier leicht ergänzt.

Originalartikel

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