AbbauRechte

Mittwoch, 14. März 2007

Interviews mit Guantánamo-Insassen

"Hier spricht Guantánamo". Roger Willemsen interviewt Ex-Häftlinge. Mitarbeit Nina Tesenfitz. 238 Seiten. Paperback. Zweitausendundeins. 12,90 EUR

Buchbesprechung von Karl Weiss

Roger Willemsen hat die Interviews durchgeführt, die schon Hunderte von Reportern hätten führen müssen, aber es aus Untertänigkeit gegenüber der US-Regierung nicht getan haben: Interviews mit entlassenen Guantánamo-Insassen. Er beschämt damit sämtliche Zeitungen und Fernsehstationen der Welt. Es war offensichtlich, daß die neue Form von US-Konzentrationslagern, wie sie als bekanntestes Beispiel Guantánamo darstellt, von höchstem internationalem Interesse ist. Trotzdem haben sich alle großen Medien geweigert, Interviews zu machen, als die ersten Opfer Guntánamos entlassen wurden.

In Guantánamo, wie auch in einer unbekannten Anzahl anderer Konzentrationslagern innerhalb von US-Stützpunkten, aber auch in Staaten, die unbesehen alles akzeptieren, was die US-Regierung anordnet, werden mehrere hundert, eventuell auch Tausende von illegalen Gefangenen zusammengepfercht, unter im wesentlichen sub-humanen Umständen.

Die Kennzeichen, die diese Lager zu Konzentrationslagern machen, sind die absolute Willkürlichkeit der Auswahl der Gefangenen, die völlige Isolierung der Gefangenen von der Außenwelt, die Nicht-Bestätigung der Haft durch einen Richter, die Nicht-Benachrichtigung von Verwandten über den Aufenthaltsort, das völlige Fehlen konkreter Anklagen, die absolute unbefristete Gefangenschaft, die Tatsache, daß die Gefangenen offiziell Gefangene eines großen Staates sind, die Anwendung verschiedenster Demütigungs- und Foltermethoden wie auch die von psychischen Zerstörungsmethoden, die Verweigerung von normalem Kontakt mit ihren Anwälten, die Weigerung, ihnen den Status von Kriegsgefangenen oder kriminellen Untersuchungshäftlingen zuzuordnen, die Weigerung, Abgeordneten des Roten Kreuzes freien Zugang zu allen Gefangenen und zu Gesprächen mit von ihnen ausgesuchten Gefangenen zu geben, die jahrelange Weigerung, auch nur Namenslisten an die Öffentlichkeit zu geben (die außer für Gunatánamo fortbesteht), das völlige Geheimhalten der Orte der Lager (mit Ausnahme von Gunatánamo) und schließlich die Verpflichtung der Entlassenen, nicht über die Vorgänge und Zustände im Lager verlauten zu lassen, bei Androhung von ungenannten Übeln.

Detainees Guantánamo

Vergleiche wurden versucht mit den schlimmsten Kriegsgefangenenlagern, wie z.B. einige der West-Allierten nach dem 2. Weltkrieg im Rheinland auf freiem Feld, die der physischen Vernichtung, sprich Ermordung, der Gefangenen dienten. Allerdings waren diese Lager Kurzzeitlager, die in keiner Weise mit den jetzigen US-Konzentrationslagern verglichen werden können. Auch Vergleiche mit Gefängnissen im Mittelalter und in einigen absolutistischen früheren Ländern sind nicht hilfreich, weil dort zwar äußerst prekäre Bedingungen herrschten, aber in der Regel keine systematische Folterung aller Insassen.

Im Prinzip gibt es Ähnlichkeiten mit den Geiselhaft-Lagern von kriminellen Organisationen, die im großen Stil Geiseln nehmen, aber selbst in Kolumbien gab es bisher noch keinen Fall von mehr als vier Jahren Geiselhaft.

Es ist tatsächlich unmöglich, irgendeinen zutreffenden Namen für diese Lager zu finden, wenn nicht Konzentrationslager.

US-Fahne auf Halbmast

Die US-Regierung rechtfertigt die Aufhebung aller Rechte für die Gefangenen mit den Anschlägen des 11. September 2001. Angeblich hätten die Insassen irgendetwas damit oder mit der Vorbereitung ähnlicher Anschläge zu tun. Dieses Argument ist nicht zu halten. Alle, über die man bisher Kenntnisse gewonnen hat, hatten weder etwas mit den Anschlägen des 11. September zu tun, noch gibt es irgendwelche Beweise für Vorbereitung ähnlicher Anschläge auch nur durch einen dieser Häftlinge.

So berichtet die Presseankündigung des Buchs „Hier spricht Guantánamo" denn auch davon, daß die Freigelassenen (nach mehr als drei Jahren Haft und mehr) berichten, es handele sich im wesentlichen um Bauern, Landarbeiter, Arbeiter, Angehörige von Hilfsorganisationen und andere Personen, die in Afghanistan willkürlich aufgegriffen oder von den Taliban oder Warlords der Nordkoalition an die Amerikaner verkauft wurden. Unter den Gefangenen und jetzt Freigelassenen befindet sich auch der ehemalige Botschafter Afghanistans in Pakistan.

Kaum einer der Insassen sei je militanter Islamist gewesen. Was die Entlassenen besonders anprangern, ist, daß ihnen keine Rehabilitierung ermöglicht wird. Dadurch, daß praktisch alle Medien der Welt über sie schweigen und sie nicht zu Wort kommen lassen, können sie nicht in ein normales Leben zurückkommen. Nach jahrlanger Haft können sie keinen Freispruch vorweisen, ja nicht einmal eine abgebüßte Gefängnisstrafe. Sie bleiben „Terroristen".

Die ‚Zeit’ schreibt über das Buch: „Aus dem rechtlichen Niemandsland", eine Züricher Zeitung: „Skandalon der US-Demokratie".

Bleibt die Frage : Wo ist Demokratie?


Link zum Nachdruck der Buchbesprechung bei "Journalismus - Nachrichten von heute" hier


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zur Folter:


- Bush und Rumsfeld foltern!

- Die USA am Scheideweg – Innerhalb oder ausserhalb der zivilisierten Welt?

- Profimässig foltern – wie ist das?

- Kann man durch Folter Wahrheit erfahren?

- Folter – CIA-Folterflüge und europäische Regierungen

- Wenn bürgerliche Rechte abgeschafft werden... - USA-Land der Freiheit?

- Beine zu Brei geschlagen – Folter in Afghanistan

- Warum wird gefoltert?

- US-Generalmajor Taguba zwangspensioniert

- Fürchterlich schrille Schreie von gefolterten Jungen

- Folter, Folter ohne Ende


Hier sind Links zu anderen Artikeln in diesem Blog zum Abbau von bürgerlichen Rechten in den USA:

- Kann man mit Telephon-Überwachung Terrorzellen ausheben?

- USA: Faschisierung des Staatsapparates, Teil 1: Es geht gegen das eigene Volk

- USA: Faschisierung des Staatsapparates, Teil 2: 432 Millionen Dollar für ‚Internierungslager’

- Statistischer Beweis: Wahlfälschung bei den US-Präsidentschaftswahlen

- Wenn Regierungen Geiseln nehmen – Benattas, noch ein Fall von Geiselhaft

- USA: Wer Menschenrechte verteidigt, fliegt raus – CIA-Agentin entlassen

- Anti-Terrorgesetze früher und heute – Das ‚Detainee Treatment’-Gesetz in den USA

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- USA: Erst schiessen, dann fragen – Warlord Country

Samstag, 3. März 2007

... prompt ging die Sache in die Hose

Rasterfahndung nach Kinderporno-Konsumenten hätte um ein Haar eine Firma gekostet

Von Karl Weiss

„Das ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortwährend Böses muss gebären...“

Die Behörden in Sachsen-Anhalt haben mal eben ganz schnell 22 Millionen Kreditkarteninhaber von den Kreditkarten-Firmen auf die Überweisung auf ein bestimmtes Konto untersuchen lassen. Ja, das muss man sich ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen. Die ist wirklich passiert, hier in der Bundesrepublik, im Januar 2007. Dabei wäre beinahe eine Firma ins Aus getrieben worden. So ist das mit den bösen Taten.

Aber lassen wir dabei für dieses Mal ganz die Frage des Datenschutzes, des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Schutzes der Privatsphäre weg.

Nun, mag der geneigte Leser antworten, da wird es ja wohl um schwerste Delikte gegangen sein: Mord, Entführung oder ähnliches, sonst hätte doch eine bundesdeutsche Behörde so etwas nicht angeordnet.

Damit sind wir denn schon am Kern der Sache:

Die Straftat, deren die Überweiser hätten angeklagt werden können, kann mit maximal zwei Jahren bestraft werden - allerdings nur in schweren Fällen. Das entspricht z.B. der Straftat Sachbeschädigung.

Na, aber - mag nun ein Anderer einwenden - ging es hier nicht um die Ermittlungen gegen Mitglieder eines Kinderporno-Ringes? Nein, ging es nicht. Es ging um die Ermittlung von Konsumenten, von Leuten, die sich Kinderpornomaterial anschauen wollen. Das war eben gerade das Böse an der Tat: Man hatte Schwierigkeiten, die Kinderpornohersteller ausfindig zu machen, die sich anscheinend auf den Philippinen verstecken, da ließ man seine Wut an einigen hundert mutmaßlichen Kinderporno-Konsumenten und 22 Millionen Kreditkartenbesitzern aus.

Was nun passierte – und charakteristisch für die Weiterungen von bösen Taten ist – war folgendes: Eine der Personen, die als Überweiser auf das fragliche Konto ermittelt wurde, das eventuell einen Zugang zu kinderpornografischen Bildern hätte eröffnen können, war ein Unternehmer. Ein Großaufgebot der Polizei stand da nun plötzlich vor seiner Firma, um alle Akten, alle Computer usw. zu beschlagnahmen - meldet die Site gulli.com unter „news“. Das wäre das Aus der Firma gewesen.

Der Unternehmer war aber unschuldig. Seine Kreditkarte wurde geklont und eine Menge Abbuchungen getätigt, die nicht von ihm stammten. Er hatte zum Glück schon Einspruch eingelegt und konnte diese Einsprüche vorweisen. Wäre das Klonen ein wenig später geschehen und er hätte noch gar nicht eingesprochen, wäre seine Firma und seine Existenz wie auch die der Familie den Bach hinunter gegangen; ganz zu schweigen von den Beschäftigten seiner Firma.

Nun, so mag nun ein Dritter einwenden, Zufälle und Unschuldige, die ins Getriebe geraten, das wird es immer geben. Deshalb kann man doch keine Kinderporno-Leute laufen lassen. Aber es waren eben nicht die Kinderpornoleute, sondern schlichte Konsumenten, die ermittelt werden sollten.

Und Zufälle und versehentlich Verdächtigte gibt es immer wieder, aber wenn man 22 Millionen überprüft, dann gibt es mit Sicherheit solche Fälle; das ist ein Fluch, in diesem Fall nicht der der bösen Tat, sondern der der großen Zahl.

Das ist ja einer der Gründe, warum das Bundesverfassungsgericht eine Rasterfahndung an extrem klare Kriterien geknüpft hat. Wenn man eine hohe Zahl von Leuten überprüft, ergeben sich immer eine Anzahl von Zufalls-Treffer, die der Betroffene oft nur schwer widerlegen kann, im Extremfall überhaupt nicht. Wer Rasterfahndung betreibt, dreht für eine Anzahl von zufällig Betroffenen die Beweislast um.

Bleibt schließlich noch das letzte Argument, das jemand einwenden mag. Die Konsumenten von Kinderporno würden ja erst den Markt schaffen, auf dessen Grundlage Kinderpornoringe ihre Profite machen. Das ist ernst zu nehmen.

Allerdings sagen Fachleute dazu, dass es bisher noch keinen einzigen Fall gegeben hat, in dem Kinderpornos für einen Markt gemacht wurden. Leute, die Kinder sexuell attackieren, tun dies aus Lust und aus Machtstreben. Dabei werden oft Fotos gemacht und Videos aufgenommen. Diese werden dann später ins Internet gestellt oder auf anderem Weg vermarktet, aber das war nicht die Ursache des Angriffs auf die Kinder, sondern ist ein zusätzlicher Profit, den sich solche Leute verschaffen wollen.

Charakteristisch für Kinderporno ist, diese Photos und Videos sind alt, oft Jahrzehnte alt. Die Kinderschänder wollen sich nicht der Gefahr aussetzen, gefasst zu werden. Deshalb bringen sie die Bilder und Videos nicht taufrisch auf den Markt, sondern Jahre oder Jahrzehnte später. Dann können die Kinder, die inzwischen oft schon erwachsen sind, oft nicht mehr erkannt werden und auch die Straftäter selber haben oft schon ihr Aussehen geändert.

Die Strafbarkeit des bloßen Besitzes ist also zweifelhaft. Offenbar ist sie aus dem Bestreben der Politiker-Kaste entstanden, die Aufmerksamkeit von Hartz IV, Rente mit 67, Steuergeschenke an Unternehmen und Klimakatastrophe abzulenken und die Menschen stattdessen in einen heroischen Kampf gegen „Kinderpornobanden“ zu verwickeln, den sie selbst siegreich anführen.

Aber es gibt noch einen ganz anderen, genauso schwerwiegenden Aspekt an dieser „Operation Mikado“ genannter Kreditkartenüberprüfung aller Besitzer von VISA- und Mastercard-Karten. Die Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Innenministerium) haben nicht etwa selbst die Verdächtigen aus den 22 Millionen Bundesbürgern herausgesucht. Sie haben das den Kreditkartenfirmen überlassen, also privaten Unternehmen.

Die Innenministerin von Sachsen-Anhalt rühmte sich dessen auch noch, denn wenn man dies eine private Organisation machen ließe, dann sei es keine Rasterfahndung.

Man stelle sich nur einmal vor, eine der Personen, die jene Liste von Leuten bei den Kreditkartenfirmen zusammengestellt haben, die jene Überweisung getätigt haben, sei, sagen wir einmal, ein wenig locker in der Handhabung der Daten.

Er hätte ein Familienmitglied auf der Liste entdeckt – und siehe da, plötzlich ist einer der vermutlichen Täter nicht mehr auf der Liste.

Oder ein anderer, der vielleicht die Chance sieht, ein gutes Geld zu verdienen. Er kennt eine der Personen auf der Liste, nimmt dessen Namen heraus, ruft ihn an und verlangt, sagen wir mal, 100.000 Euro dafür - oder vielleicht auch 1 Million - , um ihm die Schande zu ersparen, als Sexualtäter gebrandmarkt zu werden.

Nun, all solchen Dingen öffnet man Tür und Tor, wenn man private Organisationen mit Ermittlungen polizeilicher Art beauftragt.

Wie gesagt: „Das ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortwährend Böses muss gebären.“


Dieser Artikel wurde am 9. Februar 2007 in "Journalismus - Nachrichten von heute" veröffentlicht.


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Montag, 26. Februar 2007

Die Wiedereinführung des Feudalismus in Stuttgart

Porsche lässt die Polizei für die Ausbeutungsoffensive eingreifen

Von Karl Weiss

Der wesentliche Fortschritt damals bei der bürgerlichen Revolution, bei der Einführung des Kapitalismus anstelle des Feudalismus, war die weitgehende Abschaffung der beliebigen Willkür, mit der die feudalen Herrscher ihre Untertanen drangsalieren konnten und der absoluten Macht, mit der Staatsgewalt jegliche oppositionelle Regungen gegen sie unterdrücken durfte. Die bürgerlichen Rechte wurden geschaffen. Dieser Fortschritt ist nun gefährdet. Nicht nur in den USA, auch in Deutschland häufen sich widerrechtliche Übergriffe der Polizei im Dienste der menschenverachtenden Politikerkaste oder der Groß-Konzerne, die sie vertreten.

Der neueste Fall ist das Eingreifen der Polizei gegen Flugblattverteiler vor den Werkstoren des Fahrzeug-Monopols Porsche in Stuttgart.

Porsche fährt seit geraumer Zeit eine Ausbeutungsoffensive mit Arbeitsplatzabbau gegen seine Arbeiter, die auf immer mehr Antreiberei und weitgehende Restriktionen am Arbeitsplatz hinausläuft. Einer der aktiven Gewerkschafter bei Porsche, der dagegen Stellung nahm und speziell die Entlassung kranker Mitarbeiter anprangerte, ist Ulrich Schirmer.

Porsche wollte keine oppositionellen Stimmen und warf ihn kurzerhand aus dem Betrieb. Ulrich Schirmer aber nahm das nicht hin, sondern zog vor die Gerichte. Porsche hatte keine rechtlich haltbaren Gründe und unterlag in allen Instanzen. Nun musste der Konzern auch noch die letzte Niederlage hinnehmen: Eine Revision gegen das letzte Urteil wurde nicht zugelassen. Damit hat Porsche den gesamten Rechtsweg ausgeschöpft, um eine unliebsame Stimme im Betrieb loszuwerden und jede einzelne Instanz mit Pauken und Trompeten verloren. Trotzdem wird Ulrich Schirmer weiterhin die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz verweigert.

Diese Methoden werfen ein charakteristisches Schlaglicht auf den Porsche-Chef Wiedeking, der sich gerne von der bürgerlichen Presse als „Neuerer“ und „moderner Manager“ feiern lässt. Da kommen von ihm schon mal solche Sprechblasen wie „Bei uns steht der Mitarbeiter ganz weit oben“. Er hat sogar ein Buch über sich selbst geschrieben, in dem er seine „Modernität“ lobpreist. Wenn das „modern“ ist, dann gute Nacht.

„Ein feudaler Fürst“ bezeichnet ziemlich genau das, was seine Methoden darstellen.

Doch damit nicht genug. Ein anderer Arbeiter und Gewerkschafter, der im Solidaritätskreis für Ulrich Schirmer mitmachte und mehrfach mithalf, die Belegschaft über die rüden Methoden der Porsche-Geschäftsleitung zu unterrichten, ist Siegmar Herrlinger. Auch er setzte sich gegen die Entlassung kranker Mitarbeiter ein. Auch diese Opposition wollten Porsche und Wiedeking nicht hinnehmen, auch er wurde entlassen, wobei man eine Auseinandersetzung Herrlingers mit dem Betriebsratsvorsitzenden als Vorwand nahm. Auch er hat inzwischen bereits seinen Prozess gegen Porsche gewonnen, ohne dass er an den Arbeitsplatz zurück gelassen wurde.

Damit hat der Solidaritätskreis von Porsche–Kollegen, Angehörigen sowie anderen Gewerkschaftern gegen die Entlassungen bei Porsche Zulauf bekommen. Die Gewerkschafter und Freunde versammeln sich regelmäßig, diskutieren die neuesten Erfolge gegen die Porsche-Willkür und informieren von Zeit zu Zeit auch die Porsche-Kollegen über die letzten Prozesse, die absurden „Argumente“ der Porsche-Fürsten vor Gericht, die bei den Richtern nicht durchdrangen und über die aktuellen Spenden für die Finanzierung der Prozesse (als Neben-Skandal im Skandal gibt die Stuttgarter IG Metall den entlassenen Vertrauensleuten keinen Rechtsschutz).

So war es auch vor kurzem, als wieder Flugblätter von Unterstützern des Solidaritätskreises am Werkstor verteilt wurden. Doch feudale Herrscher wie Wiedeking wollen keine Meinungsfreiheit. Nur ihre Meinung gilt. So ordnete er an, das Flugblattverteilen zu untersagen. Der Werksschutz kam zu den Verteilern und befahl, das Verteilen einzustellen, denn es würde in ein „laufendes Verfahren eingegriffen“, weil im Fall von Herrlinger noch höhere Instanzen angerufen werden können.

Das ist natürlich eine lächerliche Ausrede. In Wirklichkeit passte es der ‚königlichen Hoheit’ nicht, dass andere Meinungen als seine kundgetan wurden.

Die Verteiler ließen sich also nicht einschüchtern.

Promt holte seine Majestät die Büttel (heute üblicherweise Polizei genannt, aber wir werden gleich sehen, es waren wirklich Büttel).

Statt nun den Porsche–Leuten klar zu machen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland räumt der Meinungsfreiheit einen hohen Rang ein und das Verteilen der Flugblätter ist deshalb das gute Recht des Solidaritätskreises, verbot die Polizei ebenfalls das Verteilen der Flugblätter. Der Polizeihauptkommissar nahm die Personalien der Verteiler auf, beschlagnahmte die restlichen Flugblätter und hätte die Verteiler fast noch abgeführt, wenn sich nicht eine Menge Porsche-Kollegen eingemischt und ihr Recht auf Information betont hätten, was den Büttel zum vorsichtigen Rückzug mit den beschlagnahmten Flugblättern veranlasste.

Die Polizei hatte eine noch schwächere Ausrede als der hochherrschaftliche Konzern: Die Verteiler würden öffentlichen Raum zu Werbezwecken nutzen und dafür hätten sie keine Erlaubnis. Die Aktion des Verteilens der Flugblätter wurde einfach von einer politischen Meinungsäußerung in eine gewerbliche Werbeaktion umgedeutet. Schlau, was? Oder doch nicht so sehr?

Inzwischen sind denn auch schon bei den Verteilern Bussgeldbescheide über mehr als 125 Euro pro Kopf wegen dieses „Deliktes“ eingetrudelt. Ein weiterer Rechtsbruch.

Elmar auf Stuttgarter Modemo Jan 06, Polizeifahrzeuge

Auf dem Bild kann ein anderer Struttgarter Rechtsbruch festgestellt werden. Es zeigt Elmar bei einem Redebeitrag auf der Stuttgarter Montagsdemo. Im Hintergrund kann man Polizeifahrzeuge erkennen. Aus ihnen wurde die ganze Zeit widerrechtlich gefilmt und fotografiert.

Doch nun kommt es noch dicker: Der Polizeieinsatz sowie die damit anfallenden Kosten wurden von der Stadt Stuttgart übernommen! Fürst Porsche muss gar nichts zahlen für den Einsatz in seinem Sinne. Ist natürlich auch verständlich, da es sich doch um einen wirklich armen Mann handelt und auch die Firma am Hungertuch nagt, wie man weiß.

Nur das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart spurt noch nicht so richtig im Sinne von König Wiedeking dem Prächtigen. Es hat es doch tatsächlich gewagt, dem Solidaritätskreis ein Schreiben zu schicken, in dem es bestätigt, das Verteilen von Flugblättern mit politischem Inhalt bedürfe keiner Sondergenehmigung und sei auch keine werbliche Sondernutzung öffentlichen Straßenraums.

Aber das aufmüpfige Ordnungsamt bringt Fürst Wiedeking sicherlich auch bald zur Raison! Denn wie sagte man so treffend im Feudalismus?

Order pariert oder krepiert!


Veröffentlicht in "Journalismus - Nachrichten von heute" am 26. Februar 2007

Mittwoch, 21. Februar 2007

Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

Verschärfung des Sexualstrafrechts - Sex unter 18 strafbar?

Von Karl Weiss

Um von ihren Untaten abzulenken, schaffen Politiker in diesem Moment in der Bundesrepublik immer neue Strafbestände im Sexualstrafrecht. Man macht verschärfte Gesetze scheinbar gegen „Kinderschänder“ – in Wirklichkeit gegen solche, die absolut nichts mit sexuellen Übergriffen auf Kinder zu tun haben.

Zusatz zum Artikel (Nov 2008)

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2008 ( hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf ) sind die wesentlichen Neuerungen dieses absurden Gesetzes nun Wirklichkeit in Deutschland geworden. Wie jeder weiss, hat keine Zeitung, kein Fernsehen, über die Verabschiedung berichtet. Man kann ohne Übertreibung sagen, es wurde heimlich durchgezogen. Dies vor allem, weil den einschlägigen Politikern natürlich klar war, was sie da beschlossen.

Das entscheidende ist, man hat nun Instrumente in der Hand, fast jeden beliebigen Menschen in Deutschland unter schwerste Anklagen zu stellen, die ihn der abscheulichsten Verbrechen anklagen, die man sich vorstellen kann („Kinderporno-verbreitung“). Da die Regelung der „wirklichkeitsnahen Beschreibungen“, des neuen Kinderporno-Alters bis achtzehn und der Einbeziehung von Personen, die aussehen, als ob sie jünger wären, beschlossen wurden, ist nun fast jeder Porno auch gleich Kinderporno.

Man kann erwarten, dies wird keineswegs breit angewandt werden. Dazu haben die Staatsanwaltschaften auch keine Zeit noch Personal. Es geht darum, Material gegen Dissidenten zu haben. Kann man einen politischen Dissidenten mit einer Anklage wegen Kinderporno überziehen, ist er völlig unglaubwürdig geworden.



Nach dem Vorbild der extremistischen Fundamental-Christen in den USA, die bereits eine Reihe neuer Strafgesetzgebungen für Sexualdelikte in den Staats-Parlamenten durchgesetzt haben, machen sich die bürgerliche Politiker nun auch bei uns daran. Da sie mehr und mehr die Zustimmung der Menschen verlieren, versuchen sie sich (zumindest kurzzeitige) Zustimmung zu verschaffen, indem sie lautstark gegen „Kinderschänder“ dröhnen und Gesetze fordern und verabschieden.

In den USA sind in verschiedenen Staaten bereits der Ehebruch strafbar (mit bis zu lebenslänglich), der normale homosexuelle Geschlechtsverkehr und der einverständliche Sex unter Jugendlichen mit weniger als 18 Jahren. Die 18-Jahre–Grenze wird auch von der Bundesregierung angepeilt. Angesichts der Tatsache, bereits über 70% der männlichen 16-Jährigen und über 40% der weiblichen haben sexuelle Erfahrungen (mit "richtigem" Sex, fast immer mit etwa Gleichaltrigen), würde das zur Kriminalisierung von mehr als der Hälfte aller Jugendlichen führen.

Bei genauerem Hinsehen waren die Gesetze für Täter, die tatsächlich Sex mit Kindern erzwingen, sei es mit Gewalt oder aufgrund der Abhängigkeit der Kinder, auch vorher schon ausreichend, aber die Politiker setzen Verschärfungen an, wenn wieder einmal ein spektakulärer Fall aufgetaucht ist. Alle solchen Täter konnten auch bisher schon angemessen bestraft, im Extremfall auch Sicherheitsverwahrung angeordnet werden.

Dabei ist es unwichtig, ob die Verschärfung irgend einen Sinn ergibt, Hauptsache, die Politiker haben sich profiliert und für eine kurze Weile ihre sonstigen gesetzlichen Untaten vergessen lassen.

So wurde z.B. in den USA ein 17-jähriger, der einverständlichen Oral-Sex mit seiner 15-jährigen Freundin hatte, zu einer 10-jährigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt und ist nun für den Rest seines Lebens als „Sexualtäter“ gebrandmarkt, als „Kinderschänder“. Wo auch immer er sich niederlässt, seine Nachbarn werden vor ihm gewarnt.

Was in den USA mehr und mehr zur Regel wird, soll nun auch hier Einzug halten. Die Politik, geführt von einer „christlichen“ Partei, hat bereits die generelle Linie verlassen, die sich seit der Aufklärung in den modernen bürgerlichen Demokratien gegen alle religiösen Dickköpfe durchgesetzt hatte: Alle einverständlichen sexuellen Tätigkeiten, soweit sie nicht Gewalt oder Abhängigkeit einschliessen, sind Privatsache der Bürger und gehen den Staat nichts an.

So soll der pure Besitz von Fotos oder Videos, auf denen nackte Kinder zu sehen sind, bereits unter Strafe gestellt werden. Was daran strafbar sein soll, blieb der (offenbar blühenden) Phantasie der Politiker überlassen.

Zwar ist im Moment noch Bedingung, dass die Kinder „in eindeutigen Positionen“, „aufreizend“ oder „unter besonderer Betonung ihrer Geschlechtsorgane“ gezeigt werden, aber das sind dehnbare Begriffe. Ein von christlichen Gefühlen überwältigter Richter mag dies bereits in ganz normalen Abbildungen, z.B. von FKK-Stränden, erkennen.

Nudist foto 199

Auf diesem Bild z.B., einem ganz normalen Familienfoto von einem FKK-Strand, kann man die Schamregionen von drei Kindern bzw. Jugendlichen sehen. Es mag Leute geben, die sich hiervon aufgereizt fühlen. Damit ist bereits die Voraussetzung gegeben, unter Umständen einen Besitzer dieses Fotos als "Kinderschänder" zu verurteilen. Überlegen Sie es sich also lieber dreimal, ob Sie dieses Foto auf ihren Computer herunterladen. In Kürze wird die neue Regelung durch den Bundestag angenommen sein und dann sind sie, ohne etwas davon zu wissen, unter Umständen Teil eines Internet-"Kinderpornorings". Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".

Aber nicht nur die ganze FKK-Bewegung wird kriminalisiert, jeder normale Bürger kann leicht ins Visier der Fahnder geraten. Ist es doch an den Stränden Europas (im Gegensatz zur USA) meist üblich, Kinder vor der sexuellen Reifung ohne Badekleidung spielen zu lassen. Da wird jedes Strandphoto zu einem Risiko. Ständig mit einem Fuss im Gefängnis.

Ebenso ist es auch an vielen normalen Stränden in Europa üblich, die Oberteile der Bikinis abzulegen und das betrifft auch Mädchen unter 18. Auch hier kann jedes Foto zu einem Risiko werden, das ganze Leben zerstört zu bekommen.

Nun mag jemand antworten, es werde doch wohl kaum aufgrund solcher Fotos zu Verurteilungen kommen. Tatsächlich wird ein verständiger Richter solche Verfahren vielmehr einstellen. Es gibt aber auch Richter und Staatsanwälte, die in heiligem Eifer agieren (erinnern Sie sich nur an den Fall des Richters Schill, der glaubte, Kleinkriminelle zu langen Haftstrafen verurteilen zu müssen). Sie müssen also Glück haben. So ist das mit Gesetzen, die vage formulieren.

Das ist dann ja eben die Willkür, die sich ergibt, wenn man nicht objektive Fakten, sondern mögliche Reaktionen von Beobachtern als Kriterien für Strafbarkeit anführt ("aufreizend"). Auch wenn dies vielleicht so nicht beabsichtigt war, wird von dem von Frau Merkel bereits in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf in der Praxis die Kinder-Foto-Regelung generell auf alle Abbildungen von nackten oder halbnackten Kindern und Jugendlichen ausgeweitet.

nudist foto 831

Nehmen Sie z.B. dieses Foto, eigentlich ein normales Familienfoto von einem FKK-Gelände. Nehmen wir an, Sie sind Liebhaber ausnehmend schöner menschlicher Körper und haben Fotos davon auf ihrem Computer, so wie auch von prächtigen Landschaften und von exzellenten Kunstwerken. Sie haben dieses Foto im Internet gefunden und es Ihrer Sammlung einverleibt. Nun durchsucht eine Behörde mit dem Bundestrojaner Ihren Computer, findet dieses Foto, gleich es ab und (angenommen, sie) findet, die Dame auf dem Foto war zu jenem Zeitpunkt erst 17. Posiert sie nicht für das Foto, streckt sie nicht die Schamgegend nach vorne, sich speziell zeigend? Schon fallen Sie (in Zukunft) unter den Kinderschänderparagraphen (der heisst natürlich nicht so, aber die Massenmedien verwenden mit Vorliebe diesen Ausdruck), sie sind Teil eines "Internet-Kinderpornorings". Selbst wenn Sie beim ersten Mal mit einer Bewährungsstrafe davonkämen, ist Ihr Leben zerstört, denn Sie stehen auf allen Listen von Sexualstraftätern. Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".


Ebenso ist das Anheben der Altersgrenzen für Sex und für erlaubte Fotos von 14 auf 18 Jahre enthalten. Damit werden diese strafrechtlich relevanten Regelungen nun von Kindern auch auf Jugendliche ausgeweitet, was nicht nur auf Deutschland zutrifft, denn es handelt sich um die Umsetzung einer europäischen Regelung. So kommt man in den Bereich, wo Strafen des Staates für völlig gewalt- und abhängigkeitsfreie einverständliche sexuelle Betätigung unter sexuell reifen Personen eingeführt werden.

Jugendliche, also junge Menschen, die bereits geschlechtsreif sind, haben ein Sexualleben und sexuelle Bedürfnisse. So masturbieren sich z.B. über 90% der Jungen ab etwa 12 Jahren regelmässig.

Diese sexuellen Bedürfnisse können durch gewissenlose Täter ausgenutzt werden, also z.B. durch Familienmitglieder, wie Vater, Mutter, Geschwister, Onkel, Tanten und andere Personen, die im Familienverbund stehen (auch wenn sie nicht verwandt ein müssen), weil sie durch die familiäre Situation (völlige Abhängigkeit des Jugendlichen von der Familie) Macht über die jungen Menschen ausüben können. Ähnliches gilt für Erzieher, Lehrer, Sporttrainer usw. Auch können aussenstehende Personen mit Gewalt oder Gewaltandrohung Jugendliche zu sexuellen Handlungen zwingen. Das alles ist längst strafbar.

Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 7

Wenn man nun aber anfängt, generelle Altersgrenzen aufzustellen, ohne Sex unter (fast) Gleichaltrigen auszunehmen, so bezieht man einverständlichen, gewaltfreien Sex unter Personen, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis stehen, in die Strafbestände ein, z.B. einer von Jugendlichen untereinander.

Das alles ist für die Kaste von entmenschten Politikern natürlich der schönste Ausweg. Reden wir nicht mehr über deren Politik, nicht über die von ihnen und ihren Konzernen verursachte Klimakatastrophe, nicht über den Sozialabbau, nicht über den Abbau von Bürgerrechten und nicht über imperialistische Überfälle auf andere Länder, reden wir von den „Kinderschändern“, von den Kinderporno-Ringen im Internet usw.

Dabei bleibt völlig aussen vor: Weit über 90% der sexuellen Übergriffe auf Kinder finden in den eigenen vier Wänden statt, fast immer durch Familienangehörige.

So hat denn auch Deutschland in dieser Sache in der vergangenen Woche einen neuen, traurigen Weltrekord aufgestellt. In einer Fahnung angeblich nach Kinderschändern, in Wirklichkeit nur nach Konsumenten von Kinderpornobildern hat die deutsche Polizei es fertiggebracht, die in Deutschland ansässigen Kreditkartenfirmen VISA und Mastercard zum Bruch ihrer Verträge mit den Kunden zu bringen. 22 Millionen Kreditkartenbesitzer wurden in der Aktion "Mikado" überprüft.

Es ging darum, herauszufinden, wer sich über seine Kreditkarte Zugang zu einer Internet-Site erkauft hatte, auf der Kinderporno-Darstellungen zu sehen gewesen sein sollen. Die Täter, also jene, die Kinderpornos erstellt und ins Internet gestellt hatten, waren nicht zu finden (warum eigentlich nicht?), da musste man seine Wut an simplen Konsumenten auslassen. Tatsächlich wurden eine Reihe solcher Konsumenten gefunden, gleichzeitig aber auch Unschuldige ins Visier gebracht (siehe den Fall jenes Unternehmers, der um ein Haar sein Unternehmen verloren hätte).

Die Boulevardpresse, aber auch scheinbar seriöse Zeitungen und Fernsehstationen klatschten begeistert Beifall. Es wurde fälschlich von einem „Schlag gegen Kinderpornoringe“ gesprochen, in Wirklichkeit hatte man lediglich Konsumenten im Visier. Für sie ist die Höchststrafe in „schweren Fällen“ (noch) zwei Jahre Gefängnis, das ist äquivalent zu Sachbeschädigung.

Als ein Rechtsanwalt gegen die rechtswidrige Aktion Klage erhob, kam der Chef des Bundes der Kriminalbeamten mit der absurden These an die Öffentlichkeit, ein Erfolg dieser Klage würde die „Kinderschänder“ siegen lassen. In Wirklichkeit hatte man es einfach aufgegeben, nach den Urhebern der Website zu fahnden, weil sie im Ausland sitzen und stattdessen nur Konsumenten ins Visier genommen.

Das Recht, nur mit richterlicher Einzel-Genehmigung in seinen persönlichsten Dingen herumstöbern zu lassen, wurde leichtfertig und vollständig abgeschaftt. Erschwerend kommt hinzu: In diesem Fall wurde die Auswahl der Personen, die gemeldet wurden, den Kreditkartenfirmen, also privaten Institutionen mit Profitinteresse, überlassen. Zu Recht fragte der Anwalt, der Klage erhob, wie man denn sichergestellt habe, dass diese Firmen nicht einen Teil der einschlägigen Personen, z.B. gute Kunden, von der Meldung ausgenommen haben.

Auch eröffnet man so die Möglichkeiten, Personen mit Meldung oder Nichtmeldung zu erpressen. Das ist generell das Problem, wenn man polizeiliche Fahndungsmassnahmen auf Privatfirmen überträgt.

Das war die Einstiegsdroge. Demnächst wird man über weitere Aktionen hören, bei denen ein Teil der Privatsphäre von Millionen von Bundesbürgern offengelegt wird. Natürlich alles nur, um böse, böse Kriminelle zu fangen. Mit der Zeit wird dies dann zur Routine werden und niemand wird sich mehr aufregen.

Wozu auch, nicht wahr? Es wird ja nur die grundlegende Regel abgeschafft, nur bei konkretem Verdacht darf gegen eine Person ermittelt werden, die in einem Staat gilt, der sich Rechtsstaat nennen will. Tatsache ist: Diese Regelungen wurden schon vorher durchlöchert. Deutschland hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun – falls es denn je hatte.


Veröffentlicht in "Journalismus-Nachrichten von heute" am 21.2.2007, hier in einer erweiterten Version.

Zusatz vom 10. April 2007:
Der Artikel wurde heute ergänzt, um die Problematik deutlicher zu machen. Ebenso wurden auf Anregungen von Lesern (siehe die Kommentare unten) einige Passagen berichtigt (... Frau Merkel hat angekündigt ...), die nicht völlig korrekt formuliert waren.


Zusatz vom 24.August 2007:

Scheinbar sind hier doch noch einige Worte nötig zu den Bildern, die ich hier im Blog in den Artikel gestellt habe. Man kann diese wohl missverstehen.

So schreibt z.B. "Adrima", die sich mit "Zynismus pur" vorstellt, im 'Zelda-Forum' zu einem Artikel mit solchen Bildern im Blog: "Ehrlich gesagt find ich es verwerflich, Nacktbilder in den Artikel einzufügen."

Die Bilder sind „offizielle“ Naturisten-Bilder (in Deutschland wird die Naturisten-Bewegung FKK genannt). Ich habe sie, weil ich in den 70er-Jahren selbst Teil dieser Bewegung war und Ferien in Naturisten-Camps verbracht habe.

Die „Nudists“ (FKK-Anhänger) sind der Meinung, der menschliche Körper, auch und gerade nackt, ist ein wahres Kunstwerk und unglaublich schön. Er ist keine schreiende Aufforderung zum Sex, wie uns manche weismachen wollen, sondern eine der ästhetischsten Ansichten, die für uns Menschen möglich sind.

Nichts an einem nackten menschlichen Körper ist nach dieser Ansicht schlecht, sündig, „unschamhaft“ oder „unkeusch“. Er ist vielmehr das Meisterwerk der Natur (oder Gottes, je nach Glaubenseinstellung).

Aus diesem Grund haben viele Nudisten-Camps eine Foto-Bibliothek von besonders gelungenen Fotos von Nackten im Camp. Solche Fotos werden zum Teil von stolzen Eltern oder Ehepartnern dem Camp hinterlassen (mit Einverständnis der Abgebildeten), zum Teil bei Schönheitskonkurrenzen aufgenommen, die in der Ferienzeit in vielen Camps für Männlein und Weiblein und in allen Altersstufen üblich sind. Die Kandidaten bei diesen Konkurrenzen erklären sich einverstanden mit dem Fotografieren und dem Einstellen der Fotos in die Bibliothek.

Die Bilder der Bibliothek stehen den Camp-Feriengästen zur Verfügung. „Nudists“ tauschen auch solche Bilder untereinander. So bin ich an solche Bilder gekommen.

Es gibt auch websites von Camps oder Nudisten-Organisationen, die solche Fotos im Internet ausstellen, z.B. diese US-Site oder diese Site eines deutschen Reiseunternehmens.

Wer die Bilder vorurteilslos ansieht, wird bestätigen, sie haben nichts „aufreizendes“ (im negativen Sinne) an sich und schon gar nichts pornographisches.

Man kann Naturisten-Bilder schon daran erkennen, dass sie praktisch immer im Freien aufgenommen sind und dass sie meist natürliche Situationen in einem Ferienkamp zeigen. Andere dieser Bilder sind typische Familienfotos, wie sie ein stolzer Vater aufnimmt oder ein Freund oder Partner.

Sie stehen hier im Blog, weil ich damit die Problematik der beabsichtigten Gesetze deutlich machen und die Aufmerksamkeit der Leser auf die Tatsache lenken will, wie schön und pornofrei Abbildungen des nackten menschlichen Körpers sein können.

Karl Weiss



Weiterer Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier


Zusatz zum Artikel

anlässlich der Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts im Bundestag

Um einen ungefähren Eindruck zu geben, wie es um den Sex von Jugendlichen in Deutschland bestellt ist, hier einige Zahlen aus der letzten Sex-Studie des Stern:

„Im Alter von 14 Jahren hätten nach den neuesten Zahlen zwölf Prozent der Mädchen und zehn Prozent der Jungen bereits einen Geschlechtsverkehr erlebt. Im Alter von 15 Jahren seien es 23 Prozent der Mädchen und 20 Prozent der Jungen, mit 16 Jahren 47 Prozent beziehungsweise 35 Prozent. Bei den 17-Jährigen berichteten 73 Prozent der Mädchen, schon Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Bei den Jungen seien es in diesem Alter praktisch unverändert 66 Prozent.“

Es ist also (73/66%) nicht irgendeine Minderheit, die vor dem Erwachsen-Sein bereits Geschlechtsverkehr hat. Und man darf im Zeitalter des Fotohandy davon ausgehen, dass in nicht unwesentlichen Teilen dieser Fälle Fotos und Videos aufgenommen werden. Diese sind nach neuer Gesetzgebung in Deutschland „Kinderpornos“, jedenfalls dann, wenn sie nicht unter völligen Verschluss und bei den beiden bleiben. Bereits das Verschicken per E-Mail-Anlage verwirkt eine Gefängnisstrafe! Umso mehr, wenn Mädchen ihr „Eroberung“ den Freundinnen zeigen oder Jungs ihren Freunden. Die Absurdität dieser Gesetzgebung ist nicht mehr zu überbieten.


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Dienstag, 13. Februar 2007

Der Bundestrojaner und die unterschobene Straftat

Computer sind nicht nur ausspähbar, auch manipulierbar - Die Polizei tut es schon

Von Karl Weiss


Am Wochenende, 4. Februar 2007, wurde bekannt, der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Durchsuchung von Computern von eventuell Verdächtigen mit Hilfe von „Trojanern“ (in diesem Fall dem „Bundestrojaner“) für unzulässig erklärt. Als unmittelbare Antwort darauf erklärte der allseits geliebte Minister Schäuble, dann würde dies eben nun per Gesetz beschlossen

Einen Tag später wurde durch eine Internet-Zeitung bekannt, in Hamburg wurde bereits ein Verdächtiger geschaffen, in dessen Computer Unbekannte (durch einen Trojaner oder eine vergleichbare Technik) kriminelle Aktivitäten eingepflanzt hatten. Anschließend wurde der Computer von der Polizei in einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt und es wurden Beweise für eine Straftat in den Computer eingeschleust. Das Unterschieben der Straftat kam nur heraus, weil man technisch nicht völlig sauber vorgegangen war und ein unabhängiger Gutachter dies herausfand.


Wie der Zufall es will (es mag auch kein Zufall sein), ist unser lieber Bundesschäuble bei der gleichen Partei, die anscheinend beim Unterschieben jener Straftat involviert war.

Die Internet-Zeitung „Journalismus – Nachrichten von heute“, die in der Schweiz erscheint, beim österreichischen Blog-Server twoday.net (Internetadresse: oraclesyndicate.twoday.net) berichtete am 5. Februar 2007 (hier), also einen Tag später, über das Unterschieben von gefälschten Verdachtsmomenten durch eine Art von Trojaner bzw. vergleichbare Technik, der auf dem Computer des Opfers offenbar Faxe verfasst und abgeschickt hat.

Die Geschichte ist, wie sie dort berichtet wird, in etwa folgende: Der Hamburger Journalist, Photograph, Filmregisseur, Kameramann, Komponist und Bildkünstler Harald Haack geriet aus Gründen, die man nur vermuten kann, in das Visier einer Gruppe von Personen, die ihm schaden wollten. Nach seiner Aussage besteht zwischen diesen Personen wahrscheinlich der Zusammenhang, dass sie in Hamburg und Umgebung in der CDU sind.

Nun geschah es im Jahre 2003, das in Timmendorf an der Ostsee ein Junge entführt worden war oder jedenfalls bei der Polizei eine Vermisstenmeldung für den Jungen vorlag (der Fall „Alexander“). Offenbar befürchtete man, ein Kinderschänder könnte sich an ihn herangemacht haben.

Da kamen bei einer Lübecker Tageszeitung drei Faxe an, in denen eine anonyme Person (allerdings ohne das Absendertelefon unkenntlich gemacht zuhaben, also eben nicht wirklich anonym) das CDU-Mitglied W. anklagte, den Jungen in seiner Nienburger Ferien-Wohnung gefangen zu halten. Von der Zeitung wurde die Polizei benachrichtigt, die denn auch dorthin fuhr, die Wohnung aufbrach und feststellte, dort war niemand, weder der Eigentümer noch der Junge.

Dann begann die erste verdächtige Unregelmäßigkeit: Der leitende Fahnder, Kriminalhauptkommissar S., der ja immer noch von der Möglichkeit ausgehen musste, der Inhaber der Wohnung W. könnte der Entführer sein, rief diesen an, um ihn vom Aufbrechen der Wohnung zu berichten. Es besteht die Vermutung, auch er ist in der CDU. Sollte er eventuell alle Pflichten vergessen haben, um den Parteifreund zu unterrichten? Kann ja wohl nicht wahr sein!

Dann die zweite Unregelmäßigkeit. Der unschuldig Beschuldigte W. ( unschuldig jedenfalls bezüglich der Anklage der Entführung des Jungen) sagte dem Kriminalkommissar, die Faxe mit der falschen Anklage kämen von Harald Haack, der im gleichen Gebäude wie er wohnt. Dies geht aus der Ermittlungsakte hervor. Wie konnte der Mann wissen, die Telefonnummer auf dem Fax, das er gar nicht gesehen hatte, war die von Harald Haack?

Die Kenntnis des Zusammenhangs mit Harald Haack konnte zu diesem Zeitpunkt nur jemand haben, der entweder selbst den Trojaner (bzw. vergleichbare Technik) eingeschmuggelt hat oder Teil einer kriminellen Vereinigung ist, die dies getan hat.

Das war es nämlich, was sich herausstellte: Der Junge tauchte wieder auf, er war gar nicht entführt worden, der W. war unschuldig und die Nummer auf den drei Faxen war die von Harald Haack, eingeschmuggelt über den Computer oder über ein kleines Gerät an der Telefonleitung außerhalb der Wohnung.

Nun wurde eine Untersuchung gegen Harald Haack wegen Diffamierung und falscher Anklage eröffnet. Man verhörte ihn hochnotpeinlich in seiner Wohnung und beschlagnahmte seinen Computer. Da er kein Faxgerät besaß, konnten die Faxe nur von seinem Computer gesandt worden sein. Das ISBN hat eine Faxfunktion, die unter bestimmten Umständen aktiviert werden kann.

Allerdings hätte schon auffallen müssen: Ein Mann, der bereits mit der Tätigkeit als Filmregisseur bewiesen hatte, Perfektionist zu sein, hätte nie vom Computer solche Faxe geschickt, wenn er doch wusste, dass seine Fax-Funktion im Computer die Absender-Nummer mitschicken würde. Wenn, dann hätte er diese Funktion natürlich abgeschaltet.

Die Faxe würden anhand der Spuren, die alle Aktivitäten im Computer hinterlassen, leicht nachzuweisen sein. Tatsächlich, nach kurzer Zeit bekam Harald Haacks Anwalt die Nachricht, auf dem Computer hätten sich die Spuren des Versendens dieser Faxe gefunden. Harald Haack fand auch auf seiner Telefonrechnung die Abrechnung über drei Faxe an jene Lübecker Tageszeitung. Damit war der Verdacht konkret geworden, die Lübecker Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren gegen Harald Haack.

Siehe hier den den Hilferuf von ihm damals in "indymedia".

Da nun Harald Haack aber wusste, er hat die Faxe nicht geschrieben, beantragte er bei der Richterin in seinem Verfahren, einen Computer-Sachverständigen einzuschalten, der dies im Computer überprüfen sollte. Als Sachverständiger wurde Prof. Klaus Brunnstein von der Uni Hamburg beauftragt. Das hat Harald Haack wahrscheinlich vor einer empfindlichen Strafe gerettet.

Die Untersuchungen von Prof. Brunnstein am verdächtigen Computer dauerten über ein Jahr. Das Ergebnis lässt selbst einem lebenserfahrenen Menschen wie dem Berichterstatter die kalten Schauer über den Rücken laufen: Tatsächlich finden sich Spuren dieser Faxe auf dem Computer, aber die sind alle nach der Beschlagnahme dorthin gekommen, also von der Polizei in den Computer eingeschleust worden.

Gleichzeitig wurden entlastende Anzeichen vom Computer gelöscht. Zu jenem Zeitpunkt hatte Harald Haack nämlich mehrmals Trojaner auf seinem Computer gefunden und gelöscht. Dies wurde aus dem Computer entfernt – ebenfalls mit einem Datum nach der Beschlagnahme. Wenn es aber die Polizei war, die solche falschen Spuren im Computer gelegt hat und andere Spuren getilgt hat, so muss man auch vermuten, sie war an dem Eindringen mit einem Trojaner (oder vergleichbarer Technik) beteiligt oder wusste jedenfalls davon.

Der Berichterstatter war hierüber entsetzt, er wollte es genau wissen. Im Gespräch mit einem Computerfreak hier in Brasilien konnte er klären, ja, diese technischen Möglichkeiten bestehen wirklich. Trojaner können in jeden Computer eingeschleust werden, der am Internet ist und sie können Aktivitäten in den Computer bringen und dokumentieren, von denen der Besitzer keine Ahnung hat.

Auch das Schicken von Faxen mittels eines Geräts an der Telefonleitung gehört zu den Möglichkeiten, das hat aber nichts mit "Trojanern" zu tun.

Um ganz sicher zu gehen, wurde vom Berichterstatter auch noch das Brunnstein-Gutachten von Herrn Haack angefordert und studiert. Es steht dort wirklich drin, was berichtet wurde.

Brunnsteingutachten
Auszug aus dem Brunnsteingutachten

Das eröffnet nun allerdings Möglichkeiten eines Polizeistaates, die einem wirklich die Haare zu Berge stehen lassen. Innen-Schäuble lässt per Gesetz den Gebrauch des Bundestrojaners beschließen und mit diesem kann dann auf jedem unserer Untertanen-Computer alles installiert werden, was man uns zur Last legen will.

Ein unbequemer Journalist, der vielleicht die Wut einiger CDU-Leute auf sich gezogen hat (er hat zum Beispiel über rechte Geheimorganisationen geschrieben - hier und hier), entkam einer schweren Bestrafung nur, weil die Richterin eine zusätzliche Untersuchung des Computers durch einen unabhängigen Gutachter anordnete.

Stasi 2.0

Was wird dann mit anderen Oppositionellen geschehen, in deren Computer weit grössere Verbrechen eingepflanzt werden (z.B. die "Beweise", dass einer Kinderpornographie produziert hat?)

Schöne neue Welt des Herrn Schäuble.


Veröffentlicht in der "Berliner Umschau" am 13. Februar 2007, hier geringfügig redigiert.


Zusatz vom 14. Februar 2007:

Heute hat in einem Artikel in Heise-Telepolis der Autor Werner Mühlbauer diesen gleichen Fall aufgegriffen.

Allerdings hat er nach meiner Ansicht ein wenig einseitig recherchiert. Er hat weder die CDU-Zusammenhänge erwähnt noch die in meinem Artikel aufgezeigten Unregelmäßigkeiten, genauso wenig die vermutlichen Ursachen für den abgrundtiefen Haß von Rechtsaußen in der CDU gegen Harald Haack. Es scheint, als wolle er die Polizei reinwaschen mit dem Hinweis, eine der in den Computer geschleusten Dateien hätte den Namen "test" getragen. Das sei ein Hinweis, es hätte nur ein Fehler vorgelegen, kein Beweis-Legen.

Das ist nicht der Fall. Die Polizei hatte nicht damit gerechnet, der Computer würde unabhängig untersucht werden. Die Entscheidung der Richterin kam unerwartet und hat nach Aussagen des Anwalts von Herrn Haack einen Wutanfall des zuständigenStaatsanwalts hervorgerufen, der anscheinend auch in der CDU-Gruppe ist.

Sehr wichtig ist aber am Artikel von Herrn Mühlbauer: Er hebt die Möglichkeiten der Manipulation von Computern durch beliebige Außenstehende hervor, die genügend Geld haben, einen Fachmann darauf anzusetzen. Damit dürfte die Beweiskraft von allen Dingen, die auf den Computern von Untertanen gefunden werden, in Frage gestellt sein.

Hier noch ein Hinweis darauf, wie Trojaner unbemerkt in den Computer von Millionen von Internet-Usern eingeschleust werden können. In "YooMe" heißt es dazu:

"Auf solchen Internetseiten wird dann im Hintergrund ein Wurm heruntergeladen der nichts anderes mehr tut als den Trojaner runterzuladen und sich im Anschluss selber zu löschen."

Es ist also lediglich nötig, im Hintergrund von viel besuchten Websites Würmer in die Computer eindringen zu lassen.

Karl Weiss


Hier noch weitere Links zum Fall:

- Harald Haack: Ein krimineller Fall von Beweisunterschiebung

- Telepolis: Wie verlässlich sind digitale Beweise?

- Chaos Computer Club e.V. - BGH-Entscheidung zur Online-Durchsuchung: Schnüffeln auf privaten Rechnern

- Indymedia (03/2003): Überfall von zivilen Mitarbeitern der Mordkommission

Dieser letzte Link ist zum Hilferuf, den Harald Haack damals ins Internet stellte, als klar wurde, man klagte ihn falsch an und hatte auch noch reale Anhaltspunkte.

Hier ist das Aktenzeichen des Lübecker Amtsgerichts über den Prozess gegen Harald Haack: 63 Ds 706 Js 101113/03 (579/03)

Samstag, 10. Februar 2007

USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

Abbau grundlegender Freiheitsrechte - Lebenslänglich für eheliche Untreue

Von Karl Weiss

Zu welchen Exzessen nicht nur der islamische, sondern auch der christliche religiöse extremistische Fundamentalismus führt, zeigt erneut eine Gerichtsentscheidung im US-Bundesstaat Michigan. Die Strafe für Ehebruch kann nach einer Gesetzesänderung der Legislative des Bundesstaates auf bis zu lebenslänglich lauten.

Wie die lokale Zeitung „Detroit Free Press“ nach einer Meldung vom 17. Januar 2007 berichtet, wurde die Strafe für Ehebruch, die es auch vorher schon gab, mit dem neuen Gesetz ausgeweitet. „Technisch gesehen ist [nun] eine Person, die Ehebruch mit Penetration begeht, eines sexuellen Verbrechens im ersten Grad schuldig“ [steht also auf gleicher Stufe mit Kinderschänden und Vergewaltigung], wofür bis zu lebenslänglich vorgesehen ist, zitiert die Zeitung.

Die religiöse extremistisch-fundamentalistische Rechte, repräsentiert von evangelischen Wiedertäuferkirchen, meist im Einklang mit der katholischen Kirche, hat bereits in einer Reihe von US-Bundesstaaten die Bestrafung von Ehebruch durchgesetzt. Ebenso wächst ständig die Zahl der Staaten, in denen die Abtreibung wieder generell strafbar ist, auch in Fällen von Vergewaltigung und Lebensgefahr der Mutter. Ebenso gibt es Bestrebungen, den homosexuellen Geschlechtsverkehr wieder zur Straftat zu machen.

Gewaltfreie sexuelle Betätigung liegt grundsätzlich in die Privatsphäre der Menschen und ausserhalb des Bereichs, in den der Staat eingreift. Auf diese Ansicht hatten sich bereits die zivilisierten Nationen der Welt geeinigt, als sie moderne demokratische Staaten schufen. Die Werte der Aufklärung kamen so auch darin zum Ausdruck, dass sich der Staat aus den Betten der Menschen zurückzog.

Dieser „roll back“ gegen die Werte der Aufklärung, nimmt dabei in einigen Fällen kuriose Ausmasse an, wie nun der Fall aus dem Bundesstaat Michigan zeigt. Die genannte Entscheidung von lebenslänglich für einen „schweren Fall“ (ein verheirateter Mann hatte sich sexuelle Dienste von einer Prostituierten mit Drogen erkauft) wurde vom Appelationsgericht des Staates Michigan gefällt, dem zweithöchsten Gericht des Bundesstaates.

Dabei ist bei diesen Gesetzen auch noch speziell kurios: Sie heben grundsätzlich auf die Penetration ab, was zum Beispiel oralen Verkehr oder das einfache gegenseitige Stimulieren bis zum Orgasmus straffrei lässt, manche sogar ausdrücklich „Penetration in der Vagina“, was auch analen Verkehr von der Strafe ausnimmt.

Das verwundert wenig, wenn man sich noch an den Fall des letzten Präsidenten Clinton erinnert, der zugeben musste, seine Praktikantin Monica Levinsky veranlasst zu haben, seinen Penis mit dem Mund zu stimulieren, bis er zum Orgasmus kam.

Dieser Fall wäre in Deutschland als „Unzucht mit Abhängigen“ strafbar gewesen, denn man geht hierzulande davon aus, dass im Verhältnis Chef-Untergebene immer eine Macht- und damit eine Gewaltkomponente beteiligt ist. In den USA war dies aber lediglich deshalb als schwere Verfehlung angesehen worden, weil Clinton verheiratet war und damit seiner Frau untreu.

Clinton hatte sich verteidigt, er habe gar keinen Sex mit Frau Levinsky gehabt – oraler Verkehr sei kein Sex. Dabei machte er sich zunutze, wie ein wesentlicher Teil der christlichen extremistischen Organisationen in den USA den Sex definieren, nämlich ausschliesslich durch die Penetration – oder bei einigen sogar ausschliesslich die Penetration in der Vagina.

Dadurch kommt es zu so unverständlichen Gesetzeslagen, wie jener, die für viele Staaten in den USA gilt: Als Vergewaltigung (Sexual criminal conduct in first degree) wird meist nur die Penetration oder sogar nur die Penetration in der Vagina definiert.

Damit können sich absurde Situationen ergeben: Ein Krimineller,der mit Penetration in der Vagina vergewaltigt, kann bis zu lebenslänglich bekommen, ein anderer, der seinem Opfer über Stunden oder Tage sexuelle Dienste abverlangt, kommt mit kürzeren Strafen davon.

In einem Fall wurde ein Frau tagelang zu solchen sexuellen Handlungen gezwungen: Stündliches „Blasen“ bis zum Orgasmus, Beschmieren mit dem Sperma, Stimulationen an dem Geschlechtsteil der Frau, Zwingen zur Masturbation und zum Stimulieren seines „Schwanzes“ bis zum Höhepunkt, Reiben des Phallus am nackten Körper der Frau bis zum „Abspritzen“ und auch Analverkehr. Der Täter wurde nicht wegen Vergewaltigung verurteilt.

Hieronymus Bosch, Garten der Lüste, Ausschnitt 17

In einem anderen Fall hatte ein Vergewaltiger eine Frau für mehr als zwei Monate in einem abgelegenen Verliess nackt festgebunden und liess es sich von ihr mit dem Mund und der Hand bis zu 10 Mal am Tag „besorgen“, ebenso benutzte er ihren Körper, um immer wieder an den Brüsten zu lutschen und sich auf ihr durch Reiben des Penis zu befriedigen. Trotzdem wurde auch er nicht für Vergewaltigung bestraft.

Gleichzeitig werden ganz normale sexuelle Praktiken kriminalisiert bis hin zur Einteilung als „Vergewaltigung“, auch wenn es sich um einverständlichen Sex ohne Gewaltkomponente handelt.

So kam es in den USA z.B. zu dem absurden Fall, dass ein 19-jähriger, der mit seiner 16-jährigen Freundin einverständlich Sex (mit Penetration) hatte, als Vergewaltiger zu langer Gefängnisstrafe verurteilt wurde (in diesem Staat war die absolute Sex-Grenze bereits auf 18 gelegt worden, was uns auch in Deutschland blüht). Danach freigelassen, fiel er unter die Regelungen für die wegen schwerer Sexualdelikte Verurteilten, was ihm in fast allen Bundesstaaten die Annäherung von weniger als etwa fünfhundert Metern (in einigen Bundesstaaten bereits auf etwa zwei Kilometer ausgeweitet) an Schulen, Hochschulen, Kindergärten, Kinderspielplätze usw. (Orte, wo sich häufig Kinder aufhalten) verbietet.

Wo er sich niederliess, wurde die Nachbarschaft vor ihm als gefährlichen Sexualtäter gewarnt. Solche Fälle häufen sich nun in den USA. Bald werden wir, ausgehend von Bayern, wohl auch bei uns diese Regeln haben. Unter die „Sexualtäter“-Regel fallen auch jetzt in einigen Bundesstaaten in den USA schon Menschen, die verurteilt wurden, einfach weil sie FKK-Fotos hatten, auf denen auch Kinder zu sehen waren, was angeblich "Kinderporno"sei.

Nudist foto 199
Disclaimer: Dies Foto ist kein Familienfoto des Autors, sondern ein FKK-Familienfoto. Es ist längst veröffentlicht und ist heute "public domain".

In den US-Bundestaaten mit der 2-km-Regelung ist die Praxis der Sexualtäter-Regel bereits so, dass diese keine Möglichkeit mehr haben, in normal bewohnten Gebieten zu wohnen, da dort immer irgendein kinderreicher Ort zu nahe ist. Nur völlig ausserhalb bewohnter Gebiete könnten sie noch campieren.

Darum sind die „Sexualtäter“, in den USA in der überwiegenden Mehrheit Leute, die nie irgendetwas mit sexueller Gewalt zu tun hatten, gezwungen unterzutauchen oder die Regeln zu brechen. Inzwischen haben sich die US-Regionalzeitungen und die die lokalen Rundfunk- und Fernsehstationen, die in schärfstem Konkurrenzkampf mit den landesweiten Sendern stehen, bereits darauf spezialisiert, solche versteckten „Sexualtäter“ ausfindig zu machen und anzuprangern. Es kam bereits zu Lynchjustiz-Fällen.


Veröffentlicht am 10. Februar 2007 in der "Berliner Umschau"

Zusatz zum Artikel (10.8.07)

Scheinbar sind hier doch noch einige Worte nötig zu dem FKK-Familien-Bild, das ich hier im Blog in den Artikel gestellt habe. Man kann dies wohl missverstehen.

So schreibt z.B. "Adrima", die sich mit "Zynismus pur" vorstellt, im 'Zelda-Forum' zu einem Artikel mit einem solchen Bild: "Ehrlich gesagt find ich es verwerflich, Nacktbilder in den Artikel einzufügen."

Das Bild ist ein „offizielles“ Naturisten-Bild (in Deutschland wird die Naturisten-Bewegung FKK genannt). Ich habe es, weil ich in den 70er-Jahren selbst Teil dieser Bewegung war und Ferien in Naturisten-Camps verbracht habe.

Die „Nudists“ (FKK-Anhänger) sind der Meinung, der menschliche Körper, auch und gerade nackt, ist ein wahres Kunstwerk und unglaublich schön. Er ist keine schreiende Aufforderung zum Sex, wie uns manche weismachen wollen, sondern eine der ästhetischsten Ansichten, die für uns Menschen möglich sind.

Nichts an einem nackten menschlichen Körper ist nach dieser Ansicht schlecht, sündig, „unschamhaft“ oder „unkeusch“. Er ist vielmehr das Meisterwerk der Natur (oder Gottes, je nach Glaubenseinstellung).

Aus diesem Grund haben viele Nudisten-Camps eine Foto-Bibliothek von besonders gelungenen Fotos von Nackten im Camp. Solche Fotos werden zum Teil von stolzen Eltern oder Ehepartnern dem Camp hinterlassen (mit Einverständnis der Abgebildeten oder Erziehungsberechtigten), zum Teil bei Schönheitskonkurrenzen aufgenommen, die in der Ferienzeit in vielen Camps für Männlein und Weiblein und in allen Altersstufen üblich sind. Die Kandidaten bei diesen Konkurrenzen erklären sich einverstanden mit dem Fotografieren und dem Einstellen der Fotos in die Bibliothek.

Die Bilder der Bibliothek stehen den Camp-Feriengästen zur Verfügung. „Nudists“ tauschen auch solche Bilder untereinander. So bin ich an solche Bilder gekommen.

Es gibt auch websites von Camps oder Nudisten-Organisationen, die solche Fotos im Internet ausstellen, z.B. diese US-Site oder diese Site eines deutschen Reisebüros.

Wer so ein Bild vorurteilslos ansieht, wird bestätigen, sie haben nichts „aufreizendes“ (im negativen Sinne) an sich und schon gar nichts pornographisches.

Man kann Naturisten-Bilder schon daran erkennen, dass sie praktisch immer im Freien aufgenommen sind und dass sie meist natürliche Situationen in einem Ferienkamp zeigen. Andere dieser Bilder sind typische Familienfotos, wie sie ein stolzer Vater aufnimmt oder ein Freund oder Partner.

Sie stehen hier im Blog, weil ich damit die Problematik der beabsichtigten Gesetze deutlich machen und die Aufmerksamkeit der Leser auf die Tatsache lenken will, wie schön und pornofrei Abbildungen des nackten menschlichen Körpers sein können.

Karl Weiss


Weiterer Zusatz zum Artikel

Auch diese Meldung vom 9.9.2007 gibt eine Vorstellung, zu welchen Absurditäten die extremistischen Christen von der Bush-Clique fähig sind:

Die 23-jährige Kyla Ebbert wurde kurz vor dem Start ihrer Maschine von San Diego, Kalifornien, USA, des Flugzeugs verwiesen, weil ihre Kleidung für die Fluggesellschaft Southwest Airline als zu provozierend angesehen wurde.

Kyla Ebbert in der beanstandeten Kleidung

Sehen Sie selbst das Bild von Kyla in der beanstandeten Kleidung und sie bekommen einen guten Einblick, was man in Zukunft auch in Deutschland von Merkel, Beckstein und Konsorten zu erwarten hat.

Als Begründung wurde angegeben, man sei eine Familienfluglinie. Das Abheben auf die ‚Werte der Familie’ eint seit jeher reaktionäre (und faschistische) Politiker und extremistische Christen. Wenn sich jemand auf die ‚Werte der Familie’ bezieht, wissen Sie, von was die Rede ist.

Wenn Sie hier Anklänge an islamistische Hysteriker erkennen, die glauben, ihre Frauen müssten sich vollständig verhüllen, so liegen Sie wohl nicht weit entfernt.

Religiöse Fanatiker, Bush und Bin Laden, ähnelten sich schon seit Urzeiten.

Quelle hier


Hier sind Links zu anderen Artikeln in diesem Blog zum Abbau von bürgerlichen Rechten in den USA:

- Kann man mit Telephon-Überwachung Terrorzellen ausheben?

- Die USA am Scheideweg: Innerhalb oder ausserhalb der zivilisierten Welt?

- USA: Faschisierung des Staatsapparates, Teil 1: Es geht gegen das eigene Volk

- USA: Faschisierung des Staatsapparates, Teil 2: 432 Millionen Dollar für ‚Internierungslager’

- Statistischer Beweis: Wahlfälschung bei den US-Präsidentschaftswahlen

- Wenn Regierungen Geiseln nehmen – Benattas, noch ein Fall von Geiselhaft

- USA: Wer Menschenrechte verteidigt, fliegt raus – CIA-Agentin entlassen

- Folter – CIA-Folterflüge und europäische Regierungen

- Anti-Terrorgesetze früher und heute – Das ‚Detainee Treatment’-Gesetz in den USA

- Wenn bürgerliche Rechte abgeschafft werden... USA – Land der Freiheit?

- Interviews mit Gunatánamo-Insassen

- USA: Erst schiessen, dann fragen – Warlord Country

- Fürchterlich schrille Schreie von gefolterten Jungen


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zu hysterischen Kinderporno-Verfolgungen, christlich-extremistischen Absurditäten und Sexualstrafrechts-Verschärfungen:

- Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

- ...promt ging die Sache in die Hose –Rasterfahndung hätte um ein Haar eine Firma gekostet

- Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18

- Die Zukunft der USA unter den extremistischen Christen

- Sex?? Gefängnis!!

- Operation Ore, Teil 1: Der grösste Polizei-, Justiz- und Medien-Skandal des neuen Jahrtausends

- Operation Ore, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

- Operation Ore, Teil 3: Die Rolle der Politik und der Medien

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1

- Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

- Die Dossiers Verschärfung Sexualstrafrecht

- Sex unter 18? – 10 Jahre Gefängnis!

- Schärferes Sexualstrafrecht soll Donnerstag durch den Bundestag

- Hurra! Sie haben es gestoppt

- Justiz im US-Bundesstaat New Jersey: Kein Internet für „Sex Offenders“

Freitag, 9. Februar 2007

Promt ging die Sache in die Hose

Rasterfahndung nach Kinderporno-Konsumenten hätte um ein Haar eine Firma gekostet

Von Karl Weiss

„Das ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortwährend Böses mag gebären...“

Die Behörden in Sachsen-Anhalt haben mal eben ganz schnell 22 Millionen Kreditkarteninhaber von den Kreditkarten-Firmen auf die Überweisung auf ein bestimmtes Konto untersuchen lassen. Ja, das muss man sich ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen. Die ist wirklich passiert, hier in der Bundesrepublik, im Januar 2007. Dabei wäre beinahe eine Firma ins Aus getrieben worden. So ist das mit den bösen Taten.

Aber lassen wir dabei für dieses Mal ganz die Frage des Datenschutzes, des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Schutzes der Privatsphäre weg.

Nun, mag der geneigte Leser antworten, da wird es ja wohl um schwerste Delikte gegangen sein: Mord, Entführung oder ähnliches, sonst hätte doch eine bundesdeutsche Behörde so etwas nicht angeordnet.

Damit sind wir denn schon am Kern der Sache:

Die Straftat, deren die Überweiser hätten angeklagt werden können, kann mit maximal zwei Jahren bestraft werden - allerdings nur in schweren Fällen. Das entspricht z.B. der Straftat Sachbeschädigung.

Na, aber - mag nun ein Anderer einwenden - ging es hier nicht um die Ermittlungen gegen Mitglieder eines Kinderporno-Ringes? Nein, ging es nicht. Es ging um die Ermittlung von Konsumenten, von Leuten, die sich Kinderpornomaterial anschauen wollen. Das war eben gerade das Böse an der Tat: Man hatte Schwierigkeiten, die Kinderpornohersteller ausfindig zu machen, die sich anscheinend auf den Philippinen verstecken, da ließ man seine Wut an einigen hundert mutmaßlichen Kinderporno-Konsumenten und 22 Millionen Kreditkartenbesitzern aus.

Was nun passierte – und charakteristisch für die Weiterungen von bösen Taten ist – war folgendes: Eine der Personen, die als Überweiser auf das fragliche Konto ermittelt wurde, das eventuell einen Zugang zu kinderpornografischen Bildern hätte eröffnen können, war ein Unternehmer. Ein Großaufgebot der Polizei stand da nun plötzlich vor seiner Firma, um alle Akten, alle Computer usw. zu beschlagnahmen - meldet die Site gulli.com unter „news“. Das wäre das Aus der Firma gewesen.

Der Unternehmer war aber unschuldig. Seine Kreditkarte wurde geklont und eine Menge Abbuchungen getätigt, die nicht von ihm stammten. Er hatte zum Glück schon Einspruch eingelegt und konnte diese Einsprüche vorweisen. Wäre das Klonen ein wenig später geschehen und er hätte noch gar nicht eingesprochen, wäre seine Firma und seine Existenz wie auch die der Familie den Bach hinunter gegangen; ganz zu schweigen von den Beschäftigten seiner Firma.

Nun, so mag nun ein Dritter einwenden, Zufälle und Unschuldige, die ins Getriebe geraten, das wird es immer geben. Deshalb kann man doch keine Kinderporno-Leute laufen lassen. Aber es waren eben nicht die Kinderpornoleute, sondern schlichte Konsumenten, die ermittelt werden sollten.

Und Zufälle und versehentlich Verdächtigte gibt es immer wieder, aber wenn man 22 Millionen überprüft, dann gibt es mit Sicherheit solche Fälle; das ist ein Fluch, in diesem Fall nicht der der bösen Tat, sondern der der großen Zahl.

Das ist ja einer der Gründe, warum das Bundesverfassungsgericht eine Rasterfahndung an extrem klare Kriterien geknüpft hat. Wenn man eine hohe Zahl von Leuten überprüft, ergeben sich immer eine Anzahl von Zufalls-Treffer, die der Betroffene oft nur schwer widerlegen kann, im Extremfall überhaupt nicht. Wer Rasterfahndung betreibt, dreht für eine Anzahl von zufällig Betroffenen die Beweislast um.

Bleibt schließlich noch das letzte Argument, das jemand einwenden mag. Die Konsumenten von Kinderporno würden ja erst den Markt schaffen, auf dessen Grundlage Kinderpornoringe ihre Profite machen. Das ist ernst zu nehmen.

Allerdings sagen Fachleute dazu, dass es bisher noch keinen einzigen Fall gegeben hat, in dem Kinderpornos für einen Markt gemacht wurden. Leute, die Kinder sexuell attackieren, tun dies aus Lust und aus Machtstreben. Dabei werden oft Fotos gemacht und Videos aufgenommen. Diese werden dann später ins Internet gestellt oder auf anderem Weg vermarktet, aber das war nicht die Ursache des Angriffs auf die Kinder, sondern ist ein zusätzlicher Profit, den sich solche Leute verschaffen wollen.

Charakteristisch für Kinderporno ist, diese Photos und Videos sind alt, oft Jahrzehnte alt. Die Kinderschänder wollen sich nicht der Gefahr aussetzen, gefasst zu werden. Deshalb bringen sie die Bilder und Videos nicht taufrisch auf den Markt, sondern Jahre oder Jahrzehnte später. Dann können die Kinder, die inzwischen oft schon erwachsen sind, oft nicht mehr erkannt werden und auch die Straftäter selber haben oft schon ihr Aussehen geändert.

Die Strafbarkeit des bloßen Besitzes ist also zweifelhaft. Offenbar ist sie aus dem Bestreben der Politiker-Kaste entstanden, die Aufmerksamkeit von Hartz IV, Rente mit 67, Steuergeschenke an Unternehmen und Klimakatastrophe abzulenken und die Menschen stattdessen in einen heroischen Kampf gegen „Kinderpornobanden“ zu verwickeln, den sie selbst siegreich anführen.

Aber es gibt noch einen ganz anderen, genauso schwerwiegenden Aspekt an dieser „Operation Mikado“ genannter Kreditkartenüberprüfung aller Besitzer von VISA- und Mastercard-Karten. Die Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Innenministerium) haben nicht etwa selbst die Verdächtigen aus den 22 Millionen Bundesbürgern herausgesucht. Sie haben das den Kreditkartenfirmen überlassen, also privaten Unternehmen.

Die Innenministerin von Sachsen-Anhalt rühmte sich dessen auch noch, denn wenn man dies eine private Organisation machen ließe, dann sei es keine Rasterfahndung.

Man stelle sich nur einmal vor, eine der Personen, die jene Liste von Leuten bei den Kreditkartenfirmen zusammengestellt haben, die jene Überweisung getätigt haben, sei, sagen wir einmal, ein wenig locker in der Handhabung der Daten.

Er hätte ein Familienmitglied auf der Liste entdeckt – und siehe da, plötzlich ist einer der vermutlichen Täter nicht mehr auf der Liste.

Oder ein anderer, der vielleicht die Chance sieht, ein gutes Geld zu verdienen. Er kennt eine der Personen auf der Liste, nimmt dessen Namen heraus, ruft ihn an und verlangt, sagen wir mal, 100.000 Euro dafür - oder vielleicht auch 1 Million - , um ihm die Schande zu ersparen, als Sexualtäter gebrandmarkt zu werden.

Nun, all solchen Dingen öffnet man Tür und Tor, wenn man private Organisationen mit Ermittlungen polizeilicher Art beauftragt.

Wie gesagt: „Das ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortwährend Böses mag gebären.“



Dieser Artikel wurde am 9. 2. 2007 in "Journalismus - Nachrichten von heute" veröffentlicht.

Donnerstag, 8. Februar 2007

Deutschland: Absurde Polizeiübergriffe häufen sich

Das Demonstrationsrecht gilt nur noch für Faschisten und Pro-Israel-Demonstranten

Von Karl Weiss

Am 5. Februar ist es in Hannover erneut, wie schon auf anderen Demonstrationen, zu absurden Übergriffen der Polizei auf die dortige Montagsdemonstration gekommen. Würgegriff, Festnahmen, Polizeigriffe, Handschellen, erkennungsdienstliche Behandlung, Ausziehen einer Frau vor männlichen Polizisten, das ganze Arsenal wurde durchgespielt.

Bereits seit einiger Zeit werden die allmontäglichen Demonstrationen gegen Hartz IV und gegen die ganze Regierungspolitik, die weiterhin in vielen Städten stattfinden, gezielt ungesetzlich überwacht und schikaniert.

Die andauernde ungesetzliche Video- und Photoüberwachung von Demonstrationen gegen die Regierungspolitik ist bereits die Regel.

Elmar auf Stuttgarter Modemo Jan 06, Polizeifahrzeuge

(Das Foto zeigt Elmar bei einem Redebeitrag auf der Stuttgarter Montagsdemo. Im Hintergrund kann man die Polizeifahrzeuge erkennen, aus denen widerrechtlich ununterbrochen fotografiert und gefilmt wurde.)

In einigen Städten, so unter anderem in Stuttgart und München, hatte die Polizei eine Auflage erfunden, die bereits wiederholt von Gerichten für nichtig erklärt wurde: Angeblich dürfe eine Lautsprecheranlage erst bei mehr als 50 Demonstranten verwendet werden.

Die Gerichte haben diese Regel bereits zurückgewiesen, denn das Recht auf Meinungsäusserung und Demonstration ist selbstverständlich nicht auf grosse Demonstrationen beschränkt. Trotzdem werden in verschiedenen Städten die Montagsdemonstranten immer wieder mit dieser angeblichen Regel konfrontiert, mit der die Polizei versucht, die Zustimmung, die bei Montagsdemonstrationen in der Regel von den Passanten kommt, zu unterbinden. Man versucht die Demonstranten oder die Kundgebung in eine versteckte Ecke abzudrängen und verbietet Lautsprecher, so glaubt man der Montagsdemobewegung den Garaus machen zu können.

Die Polizei nutzt dabei immer wieder bewusst eine Gesetzeslücke aus: Sie darf als Vertreter der Staatsmacht Auflagen verkünden, auch wenn Gerichte die bereits als unzulässig bezeichnet haben. So verkünden die Polizisten einfach, die 50-Personen-Regel gälte. Da die Montagsdemonstranten keine Möglichkeit haben, in diesem Moment das Gericht anzurufen, müssen sie sich dem unterwerfen, obwohl es rechtswidrig ist. So kommt es dann auch vor, Polizisten verkünden hämisch, man könne ja hinterher vor Gericht ziehen, Hahaha!

So war es auch wieder am 5. Februar 2007 auf der Montagsdemo in Hannover. Anfänglich waren weniger als 50 Personen anwesend, wie beide Seiten, wenn auch mit unterschiedlichen Zahlen, feststellten und die Demonstranten liessen das Mikrofon abgeschaltet.

Dann aber begannen sie mit den Passanten zu sprechen und auf die polizeilichen Methoden aufmerksam zu machen. Viele blieben stehen und so war die Kundgebung bald auf mehr als 100 Personen angewachsen. Nun setzten die Demonstranten auch den Lautsprecher ein. Alle Demonstrationsteilnehmer wie auch Passanten hatten das Recht, am Mikrofon zu sprechen (nicht nur sogenannante Prominente, wie auf anderen Demonstrationen üblich).

Die anwesende Polizei-Einheit weigerte sich nun einfach, erneut zu zählen, sie ging ohne Ankündigung mit Gewalt gegen die Kundgebung vor. Personen wurden zu Boden gestossen, einige willkürlich festgenommen, mehrere völlig überraschte Teilnehmer wurden körperlich bedrängt, wenn sie mit den Polizisten zu sprechen versuchten, um sie zur Vernunft zu bringen.

Eine Person wurde gewürgt, es wurden Handschellen angelegt, so als ob irgendeine Gefahr von einfachen Montagsdemonstranten ausgehen könnte.

Die Polizei nahm die Lautsprecheranlage weg, beendete die Demonstration, ohne irgendeine Begründung angeben zu können. Überhaupt war auffallend, die Polizisten folgten offenbar Befehlen und liessen nicht mit sich sprechen.

Der Einsatzleiter Friedrichs war plötzlich nicht mehr zu sprechen. Die Frage nach dem Einsatzleiter durch den Anmelder der hannoverschen Montagsdemonstration, Kurt Kleffel, wurde mit Festnahme beantwortet. Das sind Polizeistaat-Methoden. Weder diese noch irgendeine andere Montagsdemo hat je irgendwelche Gewalt angewandt. Der Einsatz war völlig unverhältnismässig.

Die Festgenommenen sollen angeblich Widerstand gegen Staatsgewalt geleistet haben. Da die Polizei alles gefilmt hat, wird man dann ja wohl den „Widerstand“ auf dem Video sehen. Man kann gespannt sein, ob diesmal das Video freigegeben wird. Beim letzten Fall versteckte die Polizei das Video, weil es gezeigt hätte, dass die Behauptungen erlogen waren.

Für die Festgenommenen gingen die ganze absurden Unglaublichkeiten auf der Wache weiter. Lange Zeit festgehalten, erkennungsdienstlich behandelt wie Kriminelle, die Leute waren wirklich empört. Der absolute Abschuss wurde dann erreicht, als man eine Frau zwang, sich vor den männlichen Polizisten auszuziehen. Sie müsse nach Waffen durchsucht werden, war die leicht durchschaubare Ausrede. Es hat noch nie eine Montagsdemonstration gegeben, auf der jemand eine Waffe getragen hätte.

Bei den Faschisten allerdings, die jene gleiche Polizei mit Samthandschuhen anfasst und stattdessen gegen Gegendemonstranten vorgeht, da könnten sie leicht fündig werden. Nur da wird nicht nach Waffen durchsucht.

Es kann nicht angehen, dass Polizisten ihre Amtsmacht dazu missbrauchen, ihren Bedarf an Ansicht wenig bekleideter Frauen zu decken.

Als Gipfel der Absurdität hat nun auch noch die Staatsanwaltschaft die Lautsprecheranlage konfiziert und will sie vernichten lassen. Es darf nicht vergessen werden, diese Staatsanwälte wie auch die polizeilichen Einsatzleiter sind weisungsgebundene Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes. Da gibt jemand Anweisungen.

Ganz anders verhält sich die Polizei, wohl auch auf Anweisung „von oben“, wenn z.B. eine Pro-Israel-Demonstration angesagt ist wie zweimal letztes Jahr bei der WM in Nürnberg, als die iranische Nationalmannschaft spielte. Die völlig überdimensionale Lautsprecheranlage wird nicht beschlagnahmt oder abgestellt, denn es sind ja Prominente anwesend, ein Vorsitzender der israelischen Gemeinde in Deutschland, Bundes- und Landtagsabgeordnete von Regierungsparteien. Zieht man die Personen auf dem Lautsprecherwagen, andere „Prominente“ und die Presse- und Fernseh-Berichterstatter ab, waren weniger als 50 „normale“ Leute anwesend. Aber da war nun plötzlich keinerlei Auflage mehr zu hören.

Dem Politiker-Pack muss der Schreck ganz schön in die Glieder gefahren sein, als die Montagsdemos gegen Hartz IV begannen. Auch jetzt, wo bundesweit nur etwa 2000 Demonstranten allmontäglich auf der Strasse sind, geben sie Anweisung für „scharfes Durchgreifen“. Wahrscheinlich ahnen sie, es werden wieder deutlich mehr werden. Da wäre es schön, man könnte sie vorher abwürgen.

In Rom sagte man: „Quod licet Iovi, non licet Bovi.“ „Was Jupiter darf, darf ein Ochse noch lange nicht“. Werden wir von denen, welche der Polizei die Weisungen erteilen, für dumme Rindviecher gehalten (während sie selbst den Status von Göttern beanspruchen)?

Die Zeiten werden härter, das Demonstrationsrecht wird ausgehebelt, die Regierung will keine kritischen Stimmen mehr hören. Tun wir ihnen den Gefallen und erfüllen ihre Albträume! Auf zu den Montagsdemonstrationen!


Veröffentlicht am 8. Februar 2007 in der "Berliner Umschau", hier leicht redigiert.


Zusatz vom 13. Februar 2007:

Nach Meldung von der Hannoveraner Montagsdemo (hier) sind insgesamt drei Verfahren gegen Kurt Kleffel eingeleitet worden und die Lautsprecheranlage ist nun wirklich vom Gericht eingezogen worden:

"Inzwischen wurden die Beschlagnahme des Lautsprecher durch einen Beschluss des Amtsgerichtes Hannover bestätigt. Mündlich wurde von der Polizei mitgeteilt, dadurch solle verhindert werden, dass mit diesem "Tatmittel" eine weitere "Straftat" begangen werden kann."

Damit ist die Sache von einem polizeilichen Exzess, den jemand vielleicht einer unvernünftigen Einzelperson hätte zuschreiben können, zu einer konzertierten Aktion des Staates geworden gegen Gegner der Regierungspolitik und zu ihrer Kriminalisierung.

Karl Weiss


Zusatz vom 17.2.2007:

Inzwischen ist auch viel Solidarität bei den Hannoveranern der Montagdemo eingegangen. Als Beispiel sei der Brief von Gernot Wolfer aus Berlin zitiert:

"Gernot Wolfer, Berlin
(Erstunterzeichner des "Berliner Bündnis Montagsdemo" 2003)
Berlin, den 8.2.2007


An die am 5.2. verhafteten Montagsdemonstranten in Hannover!
c/o: Kurt Kleffel, Anmelder der Hannoveraner Montagsdemo


Liebe Montagsdemonstranten, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Über das Internet und Eure Pressemitteilung habe ich gestern von Eurer Verhaftung bei der letzten Montagsdemonstration in Hannover erfahren. Nach den Berichten zu urteilen wurdet ihr aus nichtigem Anlaß wie Kriminelle behandelt und zur Polizeiwache verschleppt!

Am 20.9.2004 war ich zusammen mit anderen Montagsdemonstranten ebenfalls Opfer eines gewaltsamen Polizeieinsatzes gegen die Berliner Montagsdemonstration. So wie ihr wurden auch wir festgenommen und abgeführt, einige der Betroffenen wurden dabei sogar schwerer verletzt und mußten im Krankenhaus behandelt werden.

Solche Polizeiübergriffe gegen Bürger, die einfach nur ihre Meinungsfreiheit und ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen, sind ein Skandal erster Ordnung! Die ganze bundesdeutsche Montagsdemobewegung und ihr hartnäckigen Protest gegen die Hartz-Gesetze sollen damit getroffen werden!

Vor was haben die herrschenden Kreise dieses Landes bloß solche Angst? Etwa davor, dass sich Volksbewegungen wie die Montagsdemo mit der organisierten Arbeiter- und Gewerkschafts-Bewegung verbinden, und es wie in Frankreich zu Massenstreiks gegen die immer asozialere Regierungs-Politik kommt? Gerechtfertigt wäre das allemal!

Jedenfalls: Laßt Euch nicht unterkriegen! Nützt den Protest und auch die sicher nötigen juristischen Schritte gegen den Polizeieinsatz und gegen die Strafanzeigen zur Gewinnung neuer Mitstreiter für unseren gemeinsamen und berechtigten Kampf! Dann wird der "Schuß" für die Herrschenden nach hinten losgehen...

Solidarische Grüße aus Berlin!

Gernot Wolfer"


Zusatz zum Artikel vom 14.6.2007:

Jetzt wurde bekannt: Auch das Gericht fand nichts Strafwürdiges an Kurt Kleffel und der Hannoverschen Montagsdemo. Alle drei Strafverfahren wurden eingestellt. Die Kosten des verfahrens wurden der Staatskasse aufgebürdet. Damit ist bestätigt: Es handelte sich wirklich um einen unzulässigen Übergriff der Polizei.

Samstag, 3. Februar 2007

USA: Faschisierung des Staatsapparats, Teil 2 - 423 Millionen für 'Internierungslager'

Vorbereitung für Konzentrationslager und massenhafte Einkerkerung von möglichen Oppositionellen

Von Karl Weiss

Der US-Fernsehsender Fox zeigt mit der neuen Staffel seiner Serie „24“ der US- (und unserer) Öffentlichkeit, wie die Situation wird, wenn die Bevölkerung nicht mehr mit den US-imperialen Abenteuern mitzieht, sondern aufbegehrt: Einrichten von Massen-Konzentrationslagern und Einkerkern auf Verdacht von jedem, der eventuell oppositionell sein könnte: Die Vorbereitung des nächsten Schrittes der Faschisierung des US-Staatsapparates, doch nicht nur mit Fernsehserien, sondern auch real.

Wie aus der Vorschau des US-Fernsehsenders „Fox“ zu der neuen Staffel seiner Serie „24“ hervorgeht, handelt es sich um die Darstellung einer USA, in der die Bevölkerung aufbegehrt.

Zunächst wird ein Horrorszenario an die Wand gemalt, um eine scheinbare Rechtfertigung zu haben: In 11 US-Städten seien Anschläge verübt worden, darunter New York, Atlanta, San Antonio und Los Angeles. Ganz US-Amerika befindet sich in einem paranoiden Wahn. Es werden Szenen gezeigt, wie die Bevölkerung mit Lautsprechern aufgerufen wird, jeden „Verdächtigen“ den Behörden zu melden, wie einem Schwarzen der Zugang zu einen Bus verweigert wird und andere Übergriffe gegen vermeintlich „Andere“.

Dann eine Szene aus dem Weißen Haus: Es werden neue „Internierungslager“ und ihre angebliche Rechtsstaatlichkeit diskutiert. Eine der Beteiligten spricht es direkt aus: „Was da geplant wird, sind Konzentrationslager“. Die Pläne des Weißen Hauses würden die Inhaftierung jedes US-Amerikaners erlauben, „der nach Mekka betet“. Eine Sicherheitsberaterin spricht sich gegen die Inhaftierung von unschuldigen US-Amerikanern aus, aber der Sicherheitschef unterbricht sie: „Sicherheit hat ihren Preis.“

Es wird darüber diskutiert, die Möglichkeit von „habeas corpus“ auszusetzen, also dem Recht, seine Inhaftierung von einem Richter überprüfen zu lassen. Das ist besonders interessant, denn dies Gesetz ist in den USA bereits erlassen. Seit dem September 2006 gibt es für sogenannte Terrorverdächtige keine Möglichkeit des „habeas corpus“ mehr.

Dann wird ein Gespräch gezeigt, in dem der Sicherheitschef sagt, er habe Anweisung gegeben, in Sport-Stadien von Los Angeles, Detroit und Philadelphia „Internierungslager“ einzurichten.

Der Einwand: „Und wenn Unschuldige in diesem Netz landen?“ wird wieder weggewischt: „Sicherheit hat ihren Preis. Gewöhnen Sie sich einfach daran.“

Genau darum geht es offenbar in der Serie, die Menschen daran zu gewöhnen. Da braucht man nur noch ein paar „Fals flag“-Terrorattacken und schon scheint es ganz normal, Verdächtige in Lager zu stecken.

Auf der folgenden Website kann man auf die Links zu „You tube“-Video-Schnitten klicken, die der Fernsehsender zur Vorbereitung des Serienbeginns ins Netz gestellt hat und in denen diese Szenen zu sehen sind: http://infokrieg.tv/index.php?set_language=de&site=inhalte&id=80

Das alles bleibt aber nicht nur bei Fernsehserien-Einstimmung stehen. Es gibt auch konkrete Vorbereitungen:

Die Tochterfirma von Vize-Präsident Cheneys ‚Halliburton’, ‚Kellog, Brown and Root’, hat vom US-Heimatschutzministerium den Auftrag erhalten, für 385 Millionen Dollar „Internierungslager“ zu bauen.

Eines dieser Lager in Taylor, Texas ist bereits fertig. Dort wurden nach einer nächtlichen Polizei-Razzia illegale Einwanderer zusammengepfercht, davon die Hälfte Kinder.

Noch kurz vor der Weihnachtspause hat der US-Kongress ein von der Regierung eingebrachtes Gesetz verabschiedet, das 38 Millionen Dollar aus dem Staatshaushalt zur Instandhaltung von „Internierungslagern“ freigibt, die im zweiten Weltkrieg zur Internierung von Japanern (hauptsächlich japanischen Kriegsgefangenen) genutzt wurden. Es handelt sich um Lager in Hawaii, Kalifornien, Arizona, Arkansas, Colorado, Wyoming, Utah und Idaho.

Das sind ganz konkret 423 Millionen Dollar für „Internierungslager“ mit bisher nicht angegebenem Einsatzzweck. Im Zusammenhang mit der „Fox“-Serie ergibt diese Ausgabe von Hunderten von Millionen Dollar aber einen Sinn. Ein neuer Schritt in der Faschisierung des US-Staatsapparates.


Veröffentlicht in der "Berliner Umschau" am 3. Februar 2007


Hier sind Links zu anderen Artikeln in diesem Blog zum Abbau von bürgerlichen Rechten in den USA:

- Kann man mit Telephon-Überwachung Terrorzellen ausheben?

- Die USA am Scheideweg: Innerhalb oder ausserhalb der zivilisierten Welt?

- USA: Faschisierung des Staatsapparates, Teil 1: Es geht gegen das eigene Volk

- Statistischer Beweis: Wahlfälschung bei den US-Präsidentschaftswahlen

- Wenn Regierungen Geiseln nehmen – Benattas, noch ein Fall von Geiselhaft

- USA: Wer Menschenrechte verteidigt, fliegt raus – CIA-Agentin entlassen

- Folter – CIA-Folterflüge und europäische Regierungen

- Anti-Terrorgesetze früher und heute – Das ‚Detainee Treatment’-Gesetz in den USA

- Wenn bürgerliche Rechte abgeschafft werden... USA – Land der Freiheit?

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- Interviews mit Gunatánamo-Insassen

- USA: Erst schiessen, dann fragen – Warlord Country

- Fürchterlich schrille Schreie von gefolterten Jungen

Donnerstag, 18. Januar 2007

... wenn bürgerliche Rechte abgeschafft werden

USA - Land der Freiheit!?

Von Elmar Getto

Als die US-Amerikaner ihre Unabhängigkeit von England erkämpften und die für viele Jahre fortschrittlichste Verfassung der Menschheit verkündeten, wurden sie zum Vorbild, zum Ansporn und zur Hoffnung der Völker der Erde auf ein Ende der Tyrannei, auf freiheitliche Rechte, die meist einfach mit dem Ruf „Freiheit!“ abgekürzt wurden. Jetzt ist es eben genau jener Staat USA, der einen wesentlichen Teil davon aufgehoben hat – mit unübersehbaren Folgen für die ganze Menschheit. Grundlegende Rechte von Verdächtigen bestehen nicht mehr, wenn sie – auslegbarer – Terrorismus-Verbindungen angeklagt sind.

Nicht umsonst ist der Schluss der Nationalhymne der USA "Die Heimat der Mutigen, das Land der Freien!" der Stolz vieler US-Amerikaner.

Freiheit heißt eben nicht nur, daß man öffentlich die Regierung und die verantwortlichen Politiker kritisieren darf, ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen, Freiheit heißt auch und gerade, daß Verdächtige und Angeklagte Rechte haben.

Das heisst zunächst, jeder Verdacht muss auf realen Fakten basieren, darf also nicht erfunden sein oder eingebildet.

Weiterhin gehört dazu gehört das Recht, als unschuldig zu gelten, solange man nicht verurteilt ist, das Recht, nicht länger als einen kurzen Zeitraum ohne richterliche Entscheidung festgehalten werden zu dürfen, das Recht, den Grund einer Anklage zu erfahren, das Recht auf Verteidigung (und einen selbstgewählten Verteidiger), das Recht, innerhalb angemessener Zeit einen Prozeß vor einem Gericht zu bekommen, wenn man eingesperrt ist, das Recht der Einsicht in die belastenden Akten, das Recht auf eine menschenwürdige Behandlung als Gefangener, das Recht, Zugang zu ärztlicher Hilfe zu haben, wenn man gefangen ist, das Recht, vor Folter geschützt zu sein sowie daß eventuell unter Folter erzwungenen Aussagen nicht berücksichtigt werden und das Recht, zu seiner Verteidigung Zeugen befragen zu können, um nur einige dieser Rechte zu nennen (Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, daß hier gerade jene Rechte aufgezählt wurden, die in den USA des Terrorismus-Zusammenhangs Verdächtigen vorenthalten werden).

Detainees Guantánamo

Warum wurden diese Rechte als „Freiheitsrechte“ bezeichnet, was machte sie zu einem so großen Fortschritt in der Entwicklung der Menschheitsgeschichte? Bevor sie galten, waren eben gerade die Manipulationen von Anklagen und Verurteilungen nach dem Belieben der Herrscher eines der herausragenden Merkmale der üblichen feudalen Unrechtsregime.

Wer z.B. oppositioneller Aktivitäten verdächtig war (oder auch Verwandte des Herrschers, die in der Erbfolge „störten“), wurde ohne Begründung eingesperrt, wurde ohne Prozess festgehalten, ohne Anklage, ohne richterlichen Haftbefehl und nicht selten ermordet. Ein faires Gerichtsverfahren war nicht gegeben, weil dem Angeklagten nicht die Möglichkeiten der Verteidigung, des Verteidigers und der Befragung eventueller Zeugen gegeben wurden usw. Kurz, der Mangel dieser Rechte war (und ist) charakteristisch für Tyranneien.

Kurz nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurde – zusammen mit anderen NATO-Mächten – Afghanistan überfallen und das dortige Regime der Taliban abgesetzt. Hier begannen nun die ‚neuen Definitionen’ bezüglich der Gefangenen, denen weder der Status von Kriegsgefangenen nach Genfer Konvention noch der Status von Verdächtigen für kriminelle Taten zugestanden wurde.

Guantánamo Wagen

Sie wurden pauschal als „Terroristen“ eingestuft, die damit keinerlei Rechte mehr hätten. Dies war speziell für die Soldaten der Taliban eine kaum zu fassende Behandlung, denn diese hatten nichts anderes getan, als die zu jenem Zeitpunkt rechtmässige Regierung Afghanistans gegen eine Invasion aus dem Ausland zu verteidigen. Daß die Taliban in irgendeiner Weise in irgendwelche Terroranschläge gegen Zivilisten verwickelt waren, haben nicht einmal die US-Führer behauptet. Das ‚Verbrechen’ des Taliban bestand darin, Osama Bin Laden nicht festgenommen und ausgeliefert zu haben [Interessant, dass dies auch auf die Invasionstruppen in Afghanistan zutrifft, nicht wahr?].

Die ‚Newsweek’ brachte dies kürzlich in einem Artikel auf einen kurzen Nenner: Die Regierung Bush meint, daß man gegen den Terrorismus in einem Krieg ‚ohne Regeln’ steht, während die Gegenseite den Terrorismus als Polizei- und Justizproblem ansieht. Die US-Regierung sagt also, es gibt keine Regeln mehr (also keine der bürgerlichen Freiheitsrechte für Verdächtige und Angeklagte, soweit es sich um terroristische Straftaten handelt), weil auch die Terroristen keine Regeln einhalten. Deshalb könnten Terroristen nicht wie Kriminelle behandelt werden.

Sehen wir uns dieses Argument genau an. Wann je haben Kriminelle sich an Regeln gehalten? Welche Regeln sollen das gewesen sein? Das Argument ist Quatsch. Der Staat, der sich auf den Regeln der bürgerlichen Freiheiten begründet (heute meist kurz ‚Demokratie’ genannt), kann nicht diese seine Regeln aufheben mit einem Hinweis, daß Kriminelle sich auch nicht an Regeln halten, ohne sich unglaubwürdig zu machen.

Karikatur Selbstmord Guantánamo

Die Regeln des bürgerlichen Staates (Demokratie) haben nämlich drei wesentliche Gründe: Man will Willkür durch Mächtige abschaffen, man will nicht mehr so viele Unschuldige verurteilen, sondern wirkliche Täter - und man will alle Menschen menschenwürdig behandeln. Die oben genannten Regeln laufen ja genau hierauf hinaus.

Es blieb aber auch nicht dabei stehen, diesen Gefangenen generell alle Rechte abzuerkennen. Man begann auch, sie gezielt zu foltern und zu töten, sie wurden später ins Konzentrationslager von Guantanamo Bay auf Kuba gebracht. Einige von ihnen wurden auf US-Schiffen gehalten und gefoltert, andere „exportierte“ man in Länder wie Syrien, Marokko und Ägypten, die für ihre Foltermethoden bekannt sind.

Die Frage, ob diesen Menschen überhaupt irgendetwas vorzuwerfen ist, wurde gar nicht erst gestellt. Man unterstellte pauschal, sie könnten eventuell Informationen haben, die sich auf terroristische Aktivitäten beziehen und damit sei jede Art von ‚verschärften Verhören’ gerechtfertigt, wie man Folter jetzt nannte. Allerdings ist die US-Regierung bis heute den Beweis schuldig geblieben, daß durch die „Verhöre“ auch nur eine einzige Information erlangt wurde, die zur Verhinderung eines Terroranschlages auf Zivilpersonen beigetragen hätte.

Hier einige Ausschnitte aus den letzten bekannt gewordenen Übergriffen und Morden von US-Soldaten in Afghanistan im Gefangenenlager Bagram (das war also gleich nach dem Überfall auf Afghanistan, lange bevor das KZ Guantánamo eröffnet wurde und lange vor Abu Ghraib):

Abu Ghraib Folterszene - blutender, nackter Gefangener. Zu diesem Foto existieren verschiedene Versionen. Eine besagt, der Gefangene ist bereits tot, eine andere, er sei lediglich durch einen Hundebiss verletzt und es handele sich nicht um Folter.

"Es gab die Genfer Konventionen für Kriegsgefangene, aber keine für Terroristen", so ein Feldwebel über die Vorgehensweise – und alle wurden als Terroristen angesehen. Schlafentzug für bis zu 72 Stunden war allgemein üblich.

Ein Stabsfeldwebel Corsetti wurde häufig als "König der Folter" bezeichnet. Er wurde später in das irakische Gefängnis Abu Ghraib versetzt.

"Das war irgendwie eine akzeptierte Sache, man konnte jemandem das Knie ins Bein rammen" sagte der schon genannte Feldwebel in der Untersuchung.

Hauptmann Bering bezeichnete als Standard-Vorgehensweise: "Es gab einen Grundsatz, demnach Gefangene für mindestens 24, manchmal 72 Stunden nach ihrer Gefangennahme vermummt, gefesselt und isoliert wurden."

Schläge waren an der Tagesordnung. Der Gefangene Habibullah wurde mit den Händen an die Decke gehängt.

Den die Verhöre führenden Soldaten wurde trotz mehrfachen Anforderungen kein Übersetzer zur Verfüng gestellt, es handelte sich also offensichtlich um systematische Folter ohne auch nur den Versuch, an Informationen zu gelangen.

Bild des "Berges der nackten Gefangenen"

Habibullah wurde andauernd wegen „Ungehorsam“ geschlagen und getreten, weil er ja nicht verstand, was zu ihm gesagt wurde.

Am Morgen des 2. Dezember hustete Habibullah und beklagte sich über Schmerzen in der Brust. Sein rechtes Bein war steif und sein rechter Fuß geschwollen. Die Soldaten hielten Abstand zu Habibullah, "weil er viel Schleim aushustete". Danach wurde er weiterhin geschlagen und nicht ärztlich untersucht. In seiner Zelle hing er mit den Händen an die Decke gefesselt und mit Kapuze. Während der weiteren Mißhandlungen starb er offenbar. Anscheinend wurde er noch nach seinem Tod weiter geschlagen. Als man den Tod feststellte, war er schon kalt.

Unter den Sodaten habe Habibullahs Tod "nicht sonderlich viel Besorgnis erregt, da er natürlich schien."

Abu Ghraib 5-6

Ein anderer Gefangener war Dilawar. Wenn er, wie üblich, in die Beine getreten wurde, rief er immer „Allah“. Alle Soldaten wurden zu ihm geschickt, um ihn zu treten und alle lachten, wenn er jedes mal „Allah“ rief. Es waren mindestens 100 Tritte in die Beine.

Danach war er so verletzt, dass er nicht mehr stehen und sitzen konnte. Da er nicht, wie befohlen, an die Wand gelehnt saß, wurde er 10 Minuten lang von 2 Soldaten gegen die Wand geschlagen. Später begann Dilawar zu schreien und sie hängten ihn mit den Händen an die Decke, damit er aufhöre.
Da Dilawar nicht mehr sitzen oder stehen konnte, wurde er für Verhöre hochgehalten, indem man die Kapuze von hinten drehte und ihn so strangulierte.

Der Gerichtsmediziner, der seine Leiche untersuchte, sagte, seine Beine seien zu Brei geschlagen gewesen. Er habe ähnliche Verletzungen bei jemandem gesehen, dem ein Bus über die Beine gefahren war.

Einer der Soldaten sagte, bereits vor den letzten Verhören von Dilawar hätten sie alle den Eindruck gehabt, daß er unschuldig sei. Ein weiterer Hinweis, daß nicht gefoltert wurde, um Informationen zu erlangen.

Bush

Wenn man Bush am Fernsehen von Demokratie schwafeln hört, darf man nicht vergessen, wer dafür verantwortlich war.

Das charakteristische an diesen zu-Tode-Foltern-Geschichten ist, daß keiner der Täter irgendeine nennenswerte Strafe erhielt (lediglich Verwarnungen, Strafversetzungen und ähnliches) und daß all dies von der US-Administration konsequent geheim gehalten wurde. Erst jetzt, Jahre später, kam die Wahrheit durch eine Indiskretion ans Tageslicht.

Die große US-amerikanische Nation, die den Freiheitsgedanken über die Welt verbreitet hat, deren Vorbild von der französischen Revolution nachgeahmt wurde (nicht umsonst steht im Hafen von New York die Freiheitsstatue aus Frankreich, nicht umsonst hat diese ein Leuchtfeuer in der erhobenen Hand, das von New York aus in alle Welt leuchten soll) und später von anderen, die Anziehungspunkt so vieler freiheitsliebenden Menschen aus aller Welt war, sie selbst gibt jetzt die Freiheit auf, sie beginnt den Abbau der Rechte, die das Wort Freiheit beinhaltet? Was ist in sie gefahren? Warum? Was ist so entscheidendes passiert, daß alles, was jeder US-Amerikaner von klein auf gelernt hat, nicht mehr würdig ist verteidigt zu werden?

Nun, sagt man von offizieller Seite, es wurden in den USA am 11.September 2001 Anschläge mit Flugzeugen begangen, die fast 3 000 Menschenleben, davon die meisten US-Bürger, gefordert haben. Das habe alles geändert.

US-Fahne auf Halbmast

Aber, der amerikanische Befreiungskrieg, in dem sich der Vorläufer der USA diese Rechte erkämpft hat, forderte weit mehr als 3 000 Menschenleben, warum sollte man jetzt alles aufgeben wegen 3 000 Menschenleben?

Es ist offensichtlich, daß diese Argumentation vorgeschützt ist. Es muß andere Gründe geben, daß die offizielle Politik der Vereinigten Staaten es nicht mehr für nötig hält, ein Fanal der Freiheit zu sein. Im Kern gibt es keine andere Möglichkeit, als daß die neue Bedingung der Vereinigten Staaten als einzige Supermacht, als bei weitem stärkste ökonomische und militärische Macht aller Länder, die Grundlage dieser Entscheidung ist. Aber sind die USA das nicht bereits 15 Jahre? Weshalb sollten sie so lange brauchen, um eine Umstellung ihrer Politik in die Gänge zu bringen. Es muß sich im Kern um eine Entwicklung handeln, die erst genau in diesen 15 Jahren vor sich ging.

Es handelt sich zweifellos um das, was als „Globalisierung“ bekannt ist, aber damit nicht beschrieben ist. Der Kern dieser Entwicklung ist in der End- (und am meisten zugespitzten) Phase des Kapitalismus eine massive Umstrukturierung der Großkonzerne und Großbanken in einem Prozeß der sprunghaft verschärften internationalen Konkurrenz zwischen ihnen. Die US-amerikanischen Konzerne sehen dabei oft, aber nicht immer nur gut aus.

Über ihren Staat, den Staat Vereinigte Staaten von Amerika, haben sie darum einen weit verschärften, agrressiven Kurs gegen die anderen Großkonzerne und –banken aufgenommen, die sich nun verzweifelt zur Wehr setzen und ihre Staaten ebenfalls Maßnahmen ergreifen lassen, um deren Profit noch weiter zu erhöhen (z.B. Hartz IV zur generellen Senkung des Lohnniveaus und ähnliches).

Während die Mächtigen in den USA vorher neben dem Eingreifen über ihren Geheimdiest CIA und kleineren militärischen Überfällen und Übergriffen stark auf die Faszination setzten, die die USA ausübte, hat man nun, seit dem Beginn des Überfalls auf Afghanistan, den Teil „Faszination“ weitgehend weggelassen, setzt in der Hauptseite auf unmittelbaren militärischen Überfall und militärische Besetzung und in der Nebenseite weiterhin auf die Wühl-, Terror- und Desinformations-Tätigkeit des CIA.

Irakkrieg

Was weiterhin zu vielen Bedenken Anlaß gibt, ist die Haltung der deutschen Politik zu diesen Enthüllungen. Die Bundeswehr hat ja Afghanistan zusammen mit den US-Truppen überfallen und hält es jetzt zusammen mit ihnen besetzt. Die Bundesregierung (und die Opposition, die mitbeschlossen hat,) ist damit für alles, was in Afghanistan durch Besatzungstruppen getan wird, mitverantwortlich.

Auch wenn sie eventuell angäbe, sie sei von den US-Behörden über diese Gefängnisse und die Vorgänge darin die ganze Zeit über getäuscht worden, so ist ja jetzt, nachdem die Berichte an die Öffentlichkeit gelangt sind, eine Reaktion nötig. Entweder die Bundesregierung protestiert, fordert Aufklärung, Bestrafung und neutrale Untersuchungen oder sie wird zur Mittäterin.

Der CIA spielt auf der grossen Wurlitzer-Orgel

Nun, wie zu erwarten, haben weder die Regierung noch die Opposition in irgendeiner Weise auf die Veröffentlichungen reagiert. Sie wußten wohl längst Bescheid. Das ist auch kein Wunder, denn es war ja schon seit längerem bekannt, daß die Bush-Regierung die Folter für diese Gefangenen freigegeben hatte, ohne daß dies zu irgendwelchen Interventionen Anlaß gab. Man muß weiter gehen und fragen, ob auch deutsche Soldaten in Folter und Mord in Afghanistan verwickelt sind [Interessant! Hier wird diese Frage bereits im Mai 2005 gestellt, die heute einen Untersuchungsausschuss beschäftigt].

Der deutsche Staat hat ja auch in anderer Weise bereits kundgetan, daß man mit dem Ende der Freiheitsrechte für Gefangene, die man zu Terroristen erklärt, einverstanden ist. Die beiden Prozesse in Hamburg gegen Motassedegh und einen anderen Mitbewohner, die nicht mehr und nicht weniger des Wohnens zusammen mit einem mutmasslichen Terroristen angeklagt werden, sprechen jeglicher Freiheitsrechte Hohn.

Nicht nur, daß die ganze Anklage bereits unannehmbar ist, da man die US-amerikanischen Behauptungen bezüglich einer Durchführung der Anschläge vom 11. September einfach als Tatsachen nimmt, obwohl die US-Behörden bis jetzt in keiner Weise auch nur versucht haben, irgendwelche Beweise der Öffentlichkeit oder dem Gericht vorzulegen.

Obwohl die US-Behörden (nach ihren Angaben) einen der Mitverschwörer in Gewahrsam haben, eröffneten sie bis heute, fast 4 Jahre nach den Anschlägen, keinen Prozess gegen ihn, erwarten aber, daß deutsche Gerichte dessen schriftliche Geständnisse glaubt, ohne ihn befragen zu können. Man muss sich fragen, wie deutsche Staatsanwälte und Richter dazu kamen, dies mit sich machen zu lassen und sogar zu einer Verurteilung kamen.

Die Freiheit ist also nicht nur in den USA, sondern auch bei uns, nur noch ein Gut, das – je nach Gutdünken – angewandt werden kann oder nicht.


Dieser Artikel von Elmar Getto erschien in "Rbi-Aktuell" am 24. Mai 2005, hier in einer leicht vom Autor redigierten Version. Er ist so aktuell wie je, man könnte fast meinen, er sei eben erst geschrieben worden. Auch die Voraussage (in Frageform) der Beteiligung deutscher Soldaten an Folter in Afghanistan ist beeindruckend. Nicht nur ein scharfer, grundlegender Artikel, eigentlich schon ein Zeit-Dokument.


Hier eine Anzahl Links zu anderen Artikeln im Blog zur Folter:


- Bush und Rumsfeld foltern!

- Die USA am Scheideweg – Innerhalb oder ausserhalb der zivilisierten Welt?

- Profimässig foltern – wie ist das?

- Kann man durch Folter Wahrheit erfahren?

- Folter – CIA-Folterflüge und europäische Regierungen

- Interviews mit Guantánamo-Insassen

- Beine zu Brei geschlagen – Folter in Afghanistan

- Warum wird gefoltert?

- US-Generalmajor Taguba zwangspensioniert

- Fürchterlich schrille Schreie von gefolterten Jungen

- Folter, Folter ohne Ende


Hier sind Links zu anderen Artikeln in diesem Blog zum Abbau von bürgerlichen Rechten in den USA:

- Kann man mit Telephon-Überwachung Terrorzellen ausheben?

- Die USA am Scheideweg: Innerhalb oder ausserhalb der zivilisierten Welt?

- USA: Faschisierung des Staatsapparates, Teil 1: Es geht gegen das eigene Volk

- USA: Faschisierung des Staatsapparates, Teil 2: 432 Millionen Dollar für ‚Internierungslager’

- Statistischer Beweis: Wahlfälschung bei den US-Präsidentschaftswahlen

- Wenn Regierungen Geiseln nehmen – Benattas, noch ein Fall von Geiselhaft

- USA: Wer Menschenrechte verteidigt, fliegt raus – CIA-Agentin entlassen

- Anti-Terrorgesetze früher und heute – Das ‚Detainee Treatment’-Gesetz in den USA

- USA: Absurditäten des religiösen Extremismus

- USA: Erst schiessen, dann fragen – Warlord Country

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